Einspeisevergütung 2026 und 2027: Aktuelle Sätze, geplante Änderungen & was Eigentümer jetzt tun sollten
Die Einspeisevergütung sinkt 2026 weiter – und ab 2027 stehen grundlegende Änderungen bevor. Aktuelle Vergütungssätze, geplante EEG-Reform und was das für Ihre PV-Anlage bedeutet.

Seit über 20 Jahren ist die Einspeisevergütung das Rückgrat der Photovoltaik-Wirtschaftlichkeit in Deutschland. Sie hat den Solarausbau ermöglicht, Millionen Hausbesitzern planbare Einnahmen gesichert und Deutschland zum Solarland gemacht. Doch die Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich -- und ab 2027 steht ein grundlegender Systemwechsel bevor.
Die gute Nachricht: Photovoltaik lohnt sich 2026 weiterhin -- sogar mehr denn je. Denn der eigentliche Werttreiber ist längst nicht mehr die Vergütung für eingespeisten Strom, sondern der Eigenverbrauch. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vergütungssätze aktuell gelten, was sich 2026 bereits geändert hat, was ab 2027 geplant ist und wie Sie jetzt die richtigen Entscheidungen für Ihre PV-Anlage treffen.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Die Einspeisevergütung wird seit Februar 2024 halbjährlich um 1 % gesenkt. Seit dem 1. Februar 2026 gelten die folgenden Vergütungssätze für neue PV-Anlagen auf Gebäuden:
Vergütungssätze Februar bis Juli 2026
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,79 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10--40 kWp (Anteil) | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40--100 kWp (Anteil) | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Voraussichtliche Sätze August 2026 bis Januar 2027
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 10--40 kWp (Anteil) | 6,66 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| 40--100 kWp (Anteil) | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Wichtig zur Staffelung: Die Vergütungssätze werden anteilig berechnet. Für eine 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhalten Sie beispielsweise für die ersten 10 kWp den höheren Satz von 7,79 ct/kWh und für die restlichen 5 kWp den Satz von 6,73 ct/kWh.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Bei der Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung) verbrauchen Sie den erzeugten Strom zunächst selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Bei der Volleinspeisung fließt die gesamte Erzeugung ins öffentliche Netz. Die Volleinspeisung wird höher vergütet, ist aber für die meisten Eigenheimbesitzer wirtschaftlich weniger attraktiv als die Teileinspeisung -- denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Netzstrompreis. Mehr zu den aktuellen PV-Kosten und zur Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Garantierte Vergütungsdauer
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus den Rest des Inbetriebnahmejahres garantiert. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt während dieser gesamten Laufzeit konstant -- unabhängig davon, wie sich die Sätze für Neuanlagen entwickeln.
Wer also eine Anlage im ersten Halbjahr 2026 in Betrieb nimmt, erhält die oben genannten Sätze bis mindestens Ende 2046.
Was sich 2026 bereits geändert hat
Halbjährliche Degression von 1 %
Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 %. Die Absenkungstermine sind jeweils der 1. Februar und der 1. August. Die nächste Senkung erfolgt am 1. August 2026. Diese planbare Degression gibt Investoren Orientierung, bedeutet aber auch: Wer früher installiert, sichert sich höhere Sätze.
Negative Strompreise: Verschärfte Regelung durch das Solarspitzengesetz
Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) gelten verschärfte Regeln für die Vergütung bei negativen Börsenpreisen. Die zentrale Änderung betrifft den novellierten EEG-Paragraf 51:
- 2025: Keine Vergütung bei drei oder mehr aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Börsenstrompreisen
- 2026: Keine Vergütung bereits bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen
- Ab 2027: Keine Vergütung bereits ab einer einzigen Stunde mit negativem Preis
Betroffen sind neue PV-Anlagen ab 7 kWp, sobald sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet sind. Für Anlagen ohne intelligentes Messsystem gilt eine Übergangsfrist: Der Vergütungsausschluss bei negativen Preisen greift erst, nachdem die Anlage entsprechend ausgerüstet ist und ein Kalenderjahreswechsel stattgefunden hat.
Kompensationsregel: Die entgangene Vergütung geht nicht komplett verloren. Sie wird nach Ablauf des 20-jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt -- die Förderdauer verlängert sich entsprechend. Basis der Berechnung ist das durchschnittliche solare Ertragspotenzial der betroffenen Monate.
Einordnung: 2024 gab es rund 457 Stunden mit negativen Börsenpreisen -- das entspricht etwa 5 % des Jahres. Für typische Eigenheim-PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sind die Auswirkungen auf die Gesamtrendite überschaubar, da ohnehin nur der Überschussstrom eingespeist wird.
Wirkleistungsbegrenzung und Smart Meter
Das Solarspitzengesetz bringt weitere Neuerungen für 2026:
- Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen nur maximal 60 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen (statt der bisherigen 70-%-Regelung, die entfallen ist).
- Ab dem 1. Juni 2026 müssen alle neuen PV-Anlagen ab 7 kWp mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet werden.
- Netzbetreiber sind verpflichtet, intelligente Messsysteme innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme bereitzustellen.
Was ab 2027 geplant ist
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle 2027, der Ende Februar 2026 bekannt wurde. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der sich noch im parlamentarischen Prozess befindet. Die endgültige Fassung kann von den hier beschriebenen Plänen abweichen.
Abschaffung der festen Einspeisevergütung
Nach aktuellem Diskussionsstand sieht der Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Das bedeutet: Wer ab 2027 eine kleine PV-Anlage in Betrieb nimmt, würde keinen festen, garantierten Vergütungssatz mehr erhalten.
Die Solarbranche hat auf diesen Vorschlag mit deutlicher Kritik reagiert. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband des Solarhandwerks warnen vor negativen Folgen für den Ausbau von Dach-Photovoltaik.
Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen
Der Entwurf sieht vor, dass die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend wird. Bisher galt die Direktvermarktungspflicht erst ab 100 kWp. Die Schwelle soll schrittweise auf 25 kWp gesenkt werden.
Für Betreiber kleiner Anlagen, die keinen eigenen Direktvermarktungsvertrag abschließen möchten, ist eine Marktwertdurchleitung über den Netzbetreiber vorgesehen: Der Anlagenbetreiber erhält den Marktwert des Stroms abzüglich der beim Netzbetreiber anfallenden Vermarktungskosten. Diese Übergangsregelung soll für Anlagen unter 25 kWp gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Ab Januar 2028 soll sich die Leistungsgrenze für diese Übergangsregelung auf 10 kWp reduzieren.
Contracts for Difference (CfD) als neues Fördersystem
Falls die Reform wie geplant umgesetzt wird, sollen zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) die bisherige Marktprämie ersetzen. Das Prinzip:
- Der Staat garantiert einen Referenzpreis für den erzeugten Strom.
- Liegt der Marktpreis unter dem Referenzpreis, zahlt der Staat die Differenz an den Betreiber.
- Liegt der Marktpreis über dem Referenzpreis, muss der Betreiber die Differenz an den Staat zurückzahlen (Erlösabschöpfung).
Dieses System zielt darauf ab, die Förderkosten zu senken und gleichzeitig Investitionssicherheit zu bieten. Es orientiert sich an den Vorgaben der EU-Strommarktreform. Für kleine Dachanlagen im Eigenheimbereich ist jedoch noch unklar, wie dieses Modell praktisch umgesetzt werden soll.
Zeitplan der EEG-Reform (Stand: März 2026)
| Meilenstein | Geplanter Zeitpunkt |
|---|---|
| Arbeitsentwurf (geleakt) | Ende Februar 2026 |
| Kabinettsbeschluss | Voraussichtlich März 2026 |
| Beschluss im Bundestag und Bundesrat | Geplant bis spätestens Mai 2026 |
| Inkrafttreten der Neuregelungen | Voraussichtlich 1. Quartal 2027 |
Bitte beachten Sie: Dieser Zeitplan basiert auf dem aktuellen Stand der politischen Diskussion. Es ist möglich, dass sich der Zeitrahmen verschiebt oder die Inhalte im parlamentarischen Verfahren noch erheblich verändert werden. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es neue Entwicklungen gibt.
Warum sich PV auch ohne hohe Einspeisevergütung lohnt
Der Wert einer PV-Anlage liegt 2026 vor allem im Eigenverbrauch -- und dieser Vorteil bleibt bestehen, egal wie sich die Einspeisevergütung entwickelt.
Die Rechnung ist einfach: Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart Ihnen den vollen Netzstrompreis. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh (Stand: März 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast fünfmal so wertvoll wie eine eingespeiste (7,79 ct/kWh).
Wirtschaftlichkeit bei unterschiedlichen Eigenverbrauchsquoten
| Szenario | Eigenverbrauchsquote | Ersparnis durch Eigenverbrauch (pro kWh) | Einspeiseerlös (pro kWh) | Effektiver Gesamtwert pro kWh | Amortisation (10 kWp, ca. 12.000 €) |
|---|---|---|---|---|---|
| Ohne Speicher, wenig Verbrauch tagsüber | 20 % | 37 ct | 7,79 ct | ca. 13,6 ct | ca. 10--11 Jahre |
| Ohne Speicher, typisch | 30 % | 37 ct | 7,79 ct | ca. 16,6 ct | ca. 8--9 Jahre |
| Mit Speicher, optimiert | 60 % | 37 ct | 7,79 ct | ca. 25,3 ct | ca. 7--8 Jahre |
| Mit Speicher und Wärmepumpe | 75 % | 37 ct | 7,79 ct | ca. 29,7 ct | ca. 6--7 Jahre |
Berechnung: Effektiver Wert = (Eigenverbrauchsquote x Strompreis) + ((1 - Eigenverbrauchsquote) x Einspeisevergütung). Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung von Degradation, Wartungskosten und Strompreissteigerung.
Selbst bei 0 ct Einspeisevergütung wirtschaftlich
Ein extremes Gedankenexperiment zeigt: Selbst wenn die Einspeisevergütung theoretisch auf null fallen würde, bleibt eine PV-Anlage mit hohem Eigenverbrauch wirtschaftlich. Bei 60 % Eigenverbrauch und 37 ct/kWh Netzstrompreis liegt der effektive Wert jeder erzeugten Kilowattstunde bei 22,2 ct -- mehr als genug für eine Amortisation innerhalb von 8--10 Jahren.
Die Einspeisevergütung ist ein netter Bonus, aber nicht mehr der ausschlaggebende Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Der Schlüssel liegt im Eigenverbrauch -- und den können Sie durch einen Stromspeicher und die Kopplung mit einer Wärmepumpe gezielt steigern.
Was bedeutet das für bestehende Anlagen?
Bestandsschutz: Ihre Vergütung ist gesichert
Wenn Sie bereits eine PV-Anlage betreiben, können Sie beruhigt sein: Ihre bei Inbetriebnahme zugesicherte Vergütung gilt für die vollen 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr. Daran ändert auch die geplante EEG-Reform nichts. Der Bestandsschutz ist gesetzlich verankert.
Das bedeutet: Eine 2020 in Betrieb genommene Anlage erhält ihre Vergütung bis mindestens Ende 2040, eine 2024 installierte Anlage bis Ende 2044.
Post-EEG-Anlagen: Was nach 20 Jahren passiert
Für Anlagen, die zwischen 2001 und 2006 in Betrieb gegangen sind, ist das Ende der EEG-Förderung bereits Realität oder steht unmittelbar bevor. 2026 fallen im Südwesten Deutschlands allein rund 15.000 Anlagen aus der Einspeisevergütung. Bundesweit betrifft es noch deutlich mehr.
Optionen nach Förderende:
Marktwertdurchleitung über den Netzbetreiber: Ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp können weiterhin ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten dafür den Jahresmarktwert abzüglich Vermarktungskosten (aktuell ca. 2--5 ct/kWh). Diese Übergangsregelung gilt voraussichtlich bis Ende 2027.
Direktvermarktung: Über einen Direktvermarkter lässt sich in der Regel ein höherer Erlös erzielen als bei der reinen Marktwertdurchleitung. Voraussetzung ist ein RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) -- besonders sinnvoll für größere Anlagen.
Eigenverbrauch maximieren: Die wirtschaftlich attraktivste Option für Eigenheimbesitzer. Nachrüstung eines Speichers, Installation einer Wärmepumpe oder Nutzung einer Wallbox erhöhen den Eigenverbrauchsanteil deutlich. So profitieren Sie vom vollen Netzstrompreis statt vom geringen Marktwert.
Repowering: Alte Module gegen leistungsstärkere tauschen. Moderne Module erzeugen auf derselben Fläche deutlich mehr Strom. Bei einem Repowering zählt die Anlage allerdings als Neuanlage -- mit den dann geltenden Vergütungssätzen.
Was bedeutet das für geplante Anlagen?
2026 installieren: Aktuelle Konditionen für 20 Jahre sichern
Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Vergütungssätze für 20 Jahre. Unabhängig davon, ob die feste Einspeisevergütung 2027 tatsächlich abgeschafft wird oder nicht -- wer bis Ende 2026 ans Netz geht, hat Planungssicherheit.
Das ist kein Grund zur Panik, aber ein sachliches Argument für zügiges Handeln. Die Vergütungssätze sind heute zwar niedriger als vor einigen Jahren, aber in Kombination mit den stark gesunkenen Modulpreisen und der 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen ergibt sich 2026 ein attraktives Gesamtpaket. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu PV-Kosten und Förderung 2026.
Eigenverbrauch-Optimierung wird wichtiger als Einspeisung
Unabhängig von der Einspeisevergütung sollten Sie Ihre Anlage auf maximalen Eigenverbrauch auslegen. Konkret bedeutet das:
- Anlagengröße an den Verbrauch anpassen: Nicht zu klein, aber auch nicht überdimensioniert planen
- Stromspeicher einplanen: Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch von 25--35 % auf 60--80 %
- Sektorenkopplung nutzen: Wärmepumpe, Wallbox und Haushaltsgeräte intelligent mit der PV-Anlage verknüpfen
- Smart Home und Energiemanagement: Verbrauch automatisch in die Erzeugungsspitzen verschieben
Speicher werden in einer Post-Einspeisevergütungs-Welt noch wichtiger
Falls die feste Einspeisevergütung ab 2027 tatsächlich wegfällt, wird der Speicher vom sinnvollen Zubehör zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Denn ohne garantierte Vergütung ist Überschussstrom, der ins Netz fließt, deutlich weniger wert. Je mehr Strom Sie selbst verbrauchen, desto unabhängiger sind Sie von den Vergütungsregeln.
Meine Empfehlung
Unabhängig davon, wie sich die Einspeisevergütung entwickelt: PV lohnt sich 2026 vor allem durch den Eigenverbrauch. Der Netzstrompreis liegt bei über 37 ct/kWh, die Erzeugungskosten einer eigenen PV-Anlage bei unter 8 ct/kWh. Diese Differenz macht Solarstrom vom eigenen Dach zu einer der besten Investitionen für Eigenheimbesitzer.
Wer eine Anlage plant, sollte nicht auf noch günstigere Modulpreise oder vermeintlich bessere Förderbedingungen warten, sondern die aktuellen Konditionen nutzen. Jeder Monat Verzögerung bedeutet niedrigere Vergütungssätze und entgangene Stromkostenersparnis. Und wer 2026 noch installiert, sichert sich die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre -- bevor sich die Spielregeln 2027 möglicherweise grundlegend ändern.
Mein Tipp: Planen Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch-Optimierung aus. Wenn das Budget es erlaubt, investieren Sie in einen Speicher und prüfen Sie, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude sinnvoll ist. So machen Sie sich von der Einspeisevergütung weitgehend unabhängig.
Mit reduco.ai können Sie in Minuten analysieren, welches Solarpotenzial Ihr Gebäude hat und wie sich eine PV-Anlage für Sie rechnet -- inklusive Eigenverbrauchsoptimierung und Speicherdimensionierung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Seit dem 1. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Teileinspeisung 7,79 ct/kWh (bis 10 kWp), 6,73 ct/kWh (10--40 kWp) und 5,50 ct/kWh (40--100 kWp). Für Volleinspeisung liegen die Sätze bei 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp) und 10,35 ct/kWh (10--100 kWp). Ab dem 1. August 2026 sinken die Sätze durch die halbjährliche Degression um weitere 1 %.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Nach aktuellem Stand (März 2026) sieht der Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Der Gesetzentwurf befindet sich jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Die endgültige Entscheidung steht aus. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts -- der Bestandsschutz gilt.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Einspeisevergütung?
Ja. Der Hauptwert einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch. Bei einem Netzstrompreis von rund 37 ct/kWh und Erzeugungskosten von unter 8 ct/kWh sparen Sie mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde rund 29 ct. Selbst bei einer Einspeisevergütung von 0 ct amortisiert sich eine gut dimensionierte Anlage mit Speicher innerhalb von 8--10 Jahren.
Was passiert mit meiner bestehenden PV-Anlage bei einer EEG-Reform?
Bestehende Anlagen genießen vollen Bestandsschutz. Der bei Inbetriebnahme zugesicherte Vergütungssatz gilt für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Die geplante EEG-Reform betrifft ausschließlich Neuanlagen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen in Betrieb gehen.
Was sind negative Strompreise und wie betreffen sie meine PV-Anlage?
Negative Strompreise entstehen, wenn mehr Strom erzeugt wird als verbraucht werden kann -- typischerweise an sonnigen Wochenenden mit viel Wind und Solareinspeisung. Seit dem Solarspitzengesetz entfällt die Einspeisevergütung in solchen Phasen: 2026 gilt der Ausfall ab zwei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Börsenpreisen, ab 2027 bereits ab einer Stunde. Die entgangene Vergütung wird nach Ende des 20-jährigen Förderzeitraums nachgeholt.
Sollte ich mit der Installation meiner PV-Anlage bis 2027 warten?
Nein. Wer 2026 installiert, sichert sich die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Ab 2027 droht der Wegfall der festen Vergütung zugunsten marktbasierter Modelle, deren genaue Ausgestaltung noch unsicher ist. Zudem sinken die Vergütungssätze mit jeder halbjährlichen Degression. Jeder Monat, den Sie warten, bedeutet weniger Vergütung -- und entgangene Stromkostenersparnis.
Was ist die Marktwertdurchleitung, die ab 2027 geplant ist?
Nach dem aktuellen Entwurf sollen kleine Neuanlagen unter 25 kWp ab 2027 ihren Strom über eine sogenannte Marktwertdurchleitung vermarkten können. Der Netzbetreiber übernimmt dabei die Vermarktung und leitet den Markterlös abzüglich seiner Kosten an den Anlagenbetreiber weiter. Im Gegensatz zur festen Einspeisevergütung schwankt der Erlös mit dem Börsenstrompreis -- er ist also nicht planbar. Diese Regelung ist jedoch ein Entwurf und noch nicht beschlossen.
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