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Ratgeber17 Min. Lesezeit

Photovoltaik noch 2026 installieren: 20 Jahre 7,78 ct sichern

PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen sichert 7,78 ct/kWh für 20 Jahre — bevor die geplante EEG-Reform die feste Vergütung ab 2027 abschaffen könnte. Frist & Zeitplan.

Photovoltaikanlage auf Hausdach mit Solarmodulen bei Sonnenschein

Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung von aktuell 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschusseinspeisung) für 20 Jahre — und zwar unabhängig davon, ob die geplante EEG-Reform die feste Vergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 tatsächlich abschafft. Maßgeblich ist dabei das Datum der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber, nicht der Bestellung oder Kauf. Bei realistischen Vorlaufzeiten von 3–6 Monaten wird der Bestellzeitpunkt im Spätsommer oder Frühherbst 2026 damit zum entscheidenden Hebel. In diesem Ratgeber trenne ich sauber, was bereits gesichert ist (Bestandsschutz) und was bislang nur ein Gesetzesentwurf ist — und rechne ehrlich vor, warum sich eine Anlage selbst dann lohnt, wenn die Einspeisevergütung 2026/2027 wegfallen sollte. Eine Übersicht zu den aktuellen Kosten und Förderung einer PV-Anlage 2026 finden Sie zusätzlich im verlinkten Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Feste Einspeisevergütung bis 10 kWp liegt aktuell bei 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) und ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang garantiert.
  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, die feste Vergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 abzuschaffen und durch verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen.
  • Bestandsschutz ist mehrfach bestätigt: Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält seine zugesagte Vergütung 20 Jahre — auch wenn die Reform kommt.
  • Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht der Kauf. Bei 3–6 Monaten Vorlauf sollten Sie spätestens im Spätsommer/Frühherbst 2026 bestellen.
  • Selbst genutzter Solarstrom ist 3–5x mehr wert (rund 30–35 ct gespart) als eingespeister Strom — PV lohnt sich daher auch ohne Einspeisevergütung.
  • Komplettanlage 10 kWp kostet ca. 10.000–15.000 €, mit Speicher ab rund 19.000 €. Modulpreise sind nahe am Tiefstand, ziehen seit April 2026 aber um 10–15 % an.

Worum es geht: Die geplante EEG-Reform 2027 in Kürze

Bevor wir rechnen, die wichtigste Einordnung: Bei der häufig zitierten „Abschaffung der Einspeisevergütung 2027" handelt es sich bislang um einen Arbeitsentwurf (Referentenentwurf) aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Ministerin Katherina Reiche. Dieser Entwurf — rund 440 Seiten stark — wurde Ende Februar 2026 öffentlich bekannt und befindet sich seit Anfang April 2026 in der regierungsinternen Frühkoordinierung. Er ist nicht im Kabinett beschlossen, kein geltendes Gesetz, und der Ausgang ist offen. SPD und Branchenverbände wie der BSW-Solar haben bereits Widerstand angekündigt.

Der Kern des Entwurfs: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp soll zum 1. Januar 2027 entfallen. An ihre Stelle träte eine verpflichtende Direktvermarktung — der Solarstrom würde dann zu Börsen- bzw. Marktpreisen verkauft. Wie ein Hersteller (SMA) es formuliert: „Es gibt keinen festen Vergütungssatz mehr – die Einnahmen können schwanken und im ungünstigen Fall auch ganz entfallen."

Ich schreibe hier bewusst durchgängig „geplant", „soll" und „Entwurf", weil nichts davon feststeht. Wer 2026 baut, muss sich um diese Unsicherheit ohnehin nicht kümmern — denn dann greift der Bestandsschutz (dazu gleich mehr). Eine ausführliche Analyse des Entwurfs liefert der Schwesterartikel zur geplanten EEG-Novelle 2027.

Wichtig zur Abgrenzung: Eine verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab 25 kWp war bereits vor diesem Entwurf in der sogenannten „Wachstumsinitiative" angelegt. Das ist nicht dasselbe wie die neu geplante Abschaffung der festen Vergütung für die hier relevanten kleinen Anlagen unter 25 kWp. Beides sauber zu trennen ist entscheidend, um die eigene Lage richtig einzuschätzen.

Das Bestandsschutz-Argument: Was bis Ende 2026 sicher ist

Das ist das harte, mehrfach unabhängig bestätigte Argument dieses Artikels — und es darf ohne Wenn und Aber bejaht werden: Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre zugesagte feste Einspeisevergütung für 20 Jahre — unabhängig von der Reform.

Der ADAC formuliert es mit Blick auf Ministerin Reiche so: „An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen will Reiche nichts ändern." Finanztip schreibt: „Falls die Einspeisevergütung abgeschafft wird, genießen bestehende Photovoltaikanlagen aller Voraussicht nach Bestandsschutz." Beide Aussagen decken sich mit der grundsätzlichen Logik des EEG: Die einmal bei Inbetriebnahme festgelegten Sätze gelten 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres und werden danach nicht rückwirkend angetastet.

Wer also seine Anlage 2026 ans Netz bringt, friert die heutigen Vergütungssätze für zwei Jahrzehnte ein — egal, was 2027 gesetzlich beschlossen wird. Das ist der eigentliche Grund, warum der Zeitpunkt zählt, und er ist deutlich solider als jedes Argument über Preisentwicklungen.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026 nach Anlagengröße

Die folgenden Sätze gelten für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 (Quelle: ADAC, Finanztip, energie-experten.org):

Anlagengröße Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10–40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40–100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Hinweis: Manche Quellen runden bis 10 kWp auf 7,79 bzw. 12,35 ct/kWh — eine minimale, quellenabhängige Rundungsdifferenz. Ich verwende durchgängig die ADAC-/Finanztip-Werte.

Die Sätze sinken seit Februar 2024 alle sechs Monate automatisch um 1 % (sogenannte Degression). Die nächste Senkung erfolgt zum 1. August 2026. Wer also den höheren Satz sichern will, hat einen doppelten Anreiz, nicht bis zum Jahresende zu warten:

Anlagengröße Überschuss ab 1.8.2026 Volleinspeisung ab 1.8.2026
bis 10 kWp ca. 7,71 ct/kWh ca. 12,23 ct/kWh
10–40 kWp 6,66 ct/kWh
40–100 kWp 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 (Quelle: Finanztip).

Was kostet eine PV-Anlage 2026?

Bevor es um Wirtschaftlichkeit geht, der Blick auf die Anschaffungskosten. Schlüsselfertige Komplettanlagen liegen 2026 bei rund 1.000–1.500 €/kWp; für die gängigen Hausgrößen von 5–10 kWp eher bei 1.100–1.400 €/kWp (Quelle: photovoltaik.org, energie-experten.org). Die folgende Tabelle gibt eine realistische Spanne — Preise variieren regional und je nach Anbieter, daher durchgängig „ca." und als Spanne:

Anlagengröße Ohne Speicher Mit Speicher (ca. 10 kWh)
5 kWp ca. 7.000–10.000 € ca. 12.000–15.000 €
10 kWp ca. 10.000–15.000 € ca. 19.000–23.000 €
15 kWp ca. 15.000–20.000 € ca. 24.000–29.000 €

Quelle: photovoltaik.org, energie-experten.org, 42watt. Für 8–10 kWp auf einem normalen Satteldach werden häufig Preise ab etwa 13.000 € genannt.

Ein verbreiteter Irrtum: Die Solarmodule selbst machen nur etwa 10–15 % der Gesamtkosten aus. Der Rest entfällt auf Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Elektrik und Anmeldung. Modulpreise liegen 2026 mit rund 10 Cent/Wp (~100 €/kWp) im Großhandel nahe einem historischen Tiefstand — rund 80 % günstiger als 2016. Wer die Technik im Detail verstehen will, findet im Ratgeber zum Wechselrichter und zur PV-Anlage richtig dimensionieren weitere Details.

Modultyp Preis (ca., nur Modul)
Glas-Glas ~150 €/kWp
PERC ~165 €/kWp
Durchschnitt (alle Typen) ~187 €/kWp
TOPCon ~195 €/kWp
HJT (Heterojunction) ~220 €/kWp

Quelle: photovoltaik.org (Modulpreise).

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Wirtschaftlichkeit: Mit und ohne Einspeisevergütung

Hier kommt die ehrliche Kernbotschaft, die in vielen reißerischen Artikeln untergeht: Selbst wenn die feste Vergütung ab 2027 wegfiele, bleibt Photovoltaik wirtschaftlich — weil der eigentliche Werthebel nicht die Einspeisung ist, sondern der Eigenverbrauch.

Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 30–40 ct/kWh spart jede eigenverbrauchte kWh aktuell etwa 33 ct (Quelle: ingenieur.de). Im Vergleich dazu bringt die Einspeisung nur 7,78 ct (Überschuss) bzw. 12,34 ct (Voll). Selbst genutzter Strom ist also 3–5x mehr wert als eingespeister. Genau deshalb verschiebt sich die Logik ab 2027 — falls die Vergütung fällt — vom „Einspeisen" hin zum „Selbstverbrauchen".

Die entscheidende Stellschraube ist die Eigenverbrauchsquote:

Konfiguration Typische Eigenverbrauchsquote
Ohne Speicher 30–40 % (je nach Verbrauchsprofil auch 15–35 %)
Mit Speicher 60–70 % (teils bis 80 %)

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch also deutlich an — und kompensiert damit einen Teil des Wegfalls der Einspeisevergütung. Mehr zur Optimierung im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.

Beispielrechnung: Kauf 2026 vs. 2027

Das Portal solaranlage-ratgeber hat für eine 10-kWp-Anlage über einen 20-Jahre-Horizont durchgerechnet, was der Stichtag bedeutet. Wichtig vorab: Es handelt sich um eine Modellrechnung mit der Annahme von 30 ct/kWh Haushaltsstrompreis — keine garantierten Werte, sondern eine Orientierung mit offengelegten Annahmen.

Szenario Investition (ca.) Amortisation (ca.)
Kauf 2026, ohne Speicher (mit fester Vergütung) ~15.000 € 9–10 Jahre
Kauf ab 2027, ohne Speicher (ohne feste Vergütung) ~15.000 € ca. 14 Jahre
Kauf ab 2027, mit 10-kWh-Speicher ~21.000 € ca. 10–11 Jahre

Modellrechnung solaranlage-ratgeber, Annahme 30 ct/kWh Strompreis.

Die Tabelle zeigt zweierlei: Ohne Vergütung verlängert sich die Amortisation bei reiner Überschusseinspeisung spürbar (von 9–10 auf rund 14 Jahre). Ein Speicher holt diesen Nachteil aber weitgehend wieder herein, weil er den Eigenverbrauch und damit die Stromkosten-Ersparnis erhöht. Wer 2026 baut, sichert sich schlicht den günstigsten Fall — ohne dafür mehr zu investieren.

Wenn die Vergütung wegfällt: Eigenverbrauch und Speicher als neue Logik

Sollte die feste Vergütung ab 2027 tatsächlich entfallen, wird der hohe Eigenverbrauch zum Haupt-Werttreiber. Damit rücken zwei Dinge in den Vordergrund: die richtige Anlagengröße und ein passender Speicher.

Faustregel Anlagengröße: etwa 1,5–2 kWp pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch. Damit sich eine Anlage allein über die Einspeisung noch rechnet, ist selbst bei günstigsten Anschaffungskosten eine Eigenverbrauchsquote von mindestens rund 40 % nötig (Quelle: ingenieur.de).

Faustregel Speichergröße: etwa 1 kWh nutzbare Speicherkapazität pro 1 kWp Anlagenleistung. Eine 10-kWp-Anlage passt also gut zu einem 10-kWh-Speicher. Welche Größe für Ihren Haushalt sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber zur Speichergröße 5–10 kWh.

Bei den Speicherkosten ist die Spanne 2026 groß und stark definitionsabhängig — daher weise ich sie als Spanne aus, statt eine Punktzahl zu behaupten. Im Schnitt werden rund 315 €/kWh installierter nutzbarer Kapazität genannt (15–18 % günstiger als 2025; Spanne ca. 270–420 €/kWh). Für ein komplettes 10-kWh-System reichen die Angaben je nach Definition von rund 3.000–5.000 € (Batteriemodule beim gemeinsamen Kauf mit der PV-Anlage) bis 7.500–11.000 € (Komplettsystem inklusive Hybrid-Wechselrichter). Eine belastbare Einordnung liefert der detaillierte Ratgeber zu den Stromspeicher-Kosten 2026.

Ob ein Speicher von Anfang an Pflicht ist, hängt vom Einzelfall ab — wer zunächst ohne starten und später nachrüsten will, findet im Ratgeber zur PV-Anlage ohne Speicher eine ehrliche Abwägung. Besonders effizient wird der Eigenverbrauch übrigens, wenn ein großer Stromverbraucher dazukommt: Wer eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren kann, hebt die Eigenverbrauchsquote noch einmal deutlich an.

Solarspitzengesetz: Was Sie zusätzlich beachten müssen

Bereits seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz (EnWG-Novelle) für Neuanlagen von 2–100 kWp. Drei Punkte sind praxisrelevant:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Fällt der Börsenstrompreis im 15-Minuten-Intervall ins Negative, gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung. Diese Stunden gehen aber nicht verloren, sondern werden hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt — es entsteht also kein Förderverlust.
  • 60-%-Regel ohne Smart Meter: Ohne intelligentes Messsystem dürfen Neuanlagen von 2–100 kWp nur maximal 60 % der installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Der Eigenverbrauch ist davon unbegrenzt — was den Speicher zusätzlich attraktiv macht. Nach Einbau eines Smart Meters plus Steuerbox entfällt die Drosselung.
  • Ausnahmen: Balkonkraftwerke unter 2 kWp und Bestandsanlagen sind von diesen Regeln ausgenommen.

Diese Punkte unterstreichen, warum Eigenverbrauch und Speicher die zukunftssichere Strategie sind — unabhängig davon, was die EEG-Reform bringt.

Der Zeitfaktor: Warum der Herbst 2026 zählt

Jetzt zur entscheidenden Rechnung. Da nicht der Kauf, sondern die Inbetriebnahme maßgeblich ist, müssen Sie von der Frist (31. Dezember 2026) rückwärts denken. Von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 3–6 Monate (im Einzelfall sind 4–12 Monate möglich). Die folgende Tabelle zeigt, wo die Zeit verloren geht:

Schritt Typische Dauer
Planung, Angebote einholen, Vertrag wenige Wochen
Unterlagen / Netzanmeldung vorbereiten 1–2 Wochen
Netzverträglichkeitsprüfung Netzbetreiber gesetzliche Frist bis 8 Wochen (oft ausgereizt)
Materiallieferung je nach Verfügbarkeit
Installation vor Ort nur 2–5 Tage
Zählerwechsel, technische Inbetriebnahme, MaStR-Registrierung 1–4 Wochen

Quelle: photovoltaik.info (Zeitplan Anmeldung PV-Anlage). Beim vereinfachten Verfahren bis 30 kWp ist die Netzbetreiber-Frist teils auf etwa 4 Wochen verkürzt, wird in der Praxis aber oft länger ausgereizt.

Die Kernaussage: 31. Dezember 2026 minus 3–6 Monate Vorlauf bedeutet, dass Sie idealerweise bis zum Spätsommer oder frühen Herbst 2026 bestellen sollten. Je näher das Jahresende rückt, desto enger wird es — und desto höher das Risiko, dass sich Netzanmeldung oder Zählerwechsel über den Jahreswechsel hinausziehen und der Bestandsschutz nicht mehr greift.

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Preise 2026: Tiefstand mit leichter Trendwende

Ein zweites, schwächeres Argument für 2026 ist die Preisentwicklung — das ich aber bewusst nicht überhöhe. Nach Jahren des Sinkflugs sind die Modulpreise seit April 2026 leicht gestiegen, um etwa 10–15 % (1KOMMA5° schätzt bis zu +20 % für Module). Das ist ein moderater Aufwärtstrend, kein Preissprung und schon gar kein Crash.

Die Gründe sind nüchtern: Zum 1. April 2026 entfiel der chinesische Modul-Exportrabatt (von 9 % auf 0 %); bei Speichern gilt noch ein Übergangssatz von 6 % bis Ende 2026, der zum 1. Januar 2027 vollständig wegfällt. Hinzu kommen gestiegene Rohstoffkosten bei Silber und Polysilizium. Da 88 % der deutschen Modulimporte 2025 aus China stammten, schlägt das durch. Die Einschätzung der Branche: „Die Zeit der zweistelligen Preisstürze bei Modulen ist vorbei."

Wichtig zur Ehrlichkeit: Speicherpreise sinken tendenziell weiter, trotz der auslaufenden China-Steuervorteile. Die Urgency dieses Artikels speist sich daher klar aus dem Bestandsschutz- und Fristen-Argument — nicht aus überzeichneten Preisängsten. Wer wegen ein paar Prozent Modulpreis in Hektik verfällt, trifft selten die beste Entscheidung.

Wovon ich abrate: Eine ehrliche Einordnung

Damit dieser Artikel nicht in reine Stichtags-Panik kippt, hier vier ehrliche Hinweise:

  • Kein Schnellschuss. Vergleichen Sie lieber zwei bis drei Angebote und installieren Sie eine sauber dimensionierte Anlage, statt überhastet eine überteuerte oder überdimensionierte Anlage zu kaufen, nur um den 31. Dezember zu treffen. Eine gute Planung schlägt eine schlechte Frist. Hilfreich dafür: der Ratgeber zum PV-Anlage richtig dimensionieren und die Kosten und Förderung 2026.
  • Der Entwurf kann sich noch ändern. Es ist möglich, dass die Abschaffung der festen Vergütung abgemildert oder verschoben wird — der Widerstand von SPD und Branchenverbänden ist real. Das ist aber kein Grund zu warten: Wer 2026 baut, gewinnt durch den Bestandsschutz so oder so und trägt kein Reue-Risiko.
  • Reine Volleinspeisung wird ab 2027 hart. Wer auf Volleinspeisung ohne nennenswerten Eigenverbrauch setzt, für den verschlechtert sich die Rechnung ab 2027 deutlich, falls die Vergütung fällt. Denken Sie Eigenverbrauch und ggf. Speicher von Anfang an mit.
  • Der Speicher ist kein Renditegarant. Bei sehr hohen Speicherpreisen sollten Sie genau durchrechnen, ob sich die Investition lohnt. Die Direktvermarktung für Kleinanlagen unter 25 kWp ist zudem praktisch noch nicht ausgereift — für Privathaushalte ist sie derzeit oft unwirtschaftlicher, als gar nicht einzuspeisen.

Häufige Fragen (FAQ)

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch 2026 — oder soll ich auf 2027 warten?

2026 ist klar im Vorteil. Wer noch in diesem Jahr in Betrieb geht, sichert sich die feste Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschuss) für 20 Jahre per Bestandsschutz. Wartet man auf 2027, riskiert man den Wegfall der festen Vergütung gemäß dem geplanten — aber noch nicht beschlossenen — EEG-Entwurf. Selbst wenn die Reform anders ausfällt, verlieren Sie durch eine Inbetriebnahme 2026 nichts: Der Bestandsschutz gilt unabhängig davon. Mehr dazu im Ratgeber zu den Änderungen der Einspeisevergütung 2026/2027.

Wird die Einspeisevergütung 2027 wirklich abgeschafft?

Das ist offen. Es existiert ein Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der die feste Vergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 abschaffen und durch verpflichtende Direktvermarktung ersetzen will. Dieser Entwurf wurde Ende Februar 2026 bekannt und ist nicht im Kabinett beschlossen. SPD und Branchenverbände kündigen Widerstand an, der Ausgang ist ungewiss. Bis dahin gilt: nur ein Entwurf, kein Gesetz.

Behalten Anlagen, die vor 2027 installiert werden, die Einspeisevergütung?

Ja, das ist mehrfach unabhängig bestätigt. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre zugesagte feste Einspeisevergütung für 20 Jahre — unabhängig von der geplanten Reform. Der ADAC formuliert es so: An der für 20 Jahre festen Vergütung bestehender Anlagen will das Ministerium nichts ändern. Finanztip bestätigt: Bestehende Anlagen genießen „aller Voraussicht nach Bestandsschutz".

Zählt für den Bestandsschutz das Bestelldatum oder die Inbetriebnahme?

Entscheidend ist die technische Inbetriebnahme beim Netzbetreiber — nicht das Bestell- oder Kaufdatum und auch nicht das Datum einer Baugenehmigung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich das EEG-Vergütungssystem für 20 Jahre. Genau deshalb sind die Vorlaufzeiten so kritisch: Eine Bestellung kurz vor Jahresende reicht nicht aus, wenn die Inbetriebnahme erst 2027 erfolgt.

Wie lange dauert es von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

Typisch sind 3–6 Monate, im Einzelfall auch 4–12 Monate. Die Installation selbst dauert nur 2–5 Tage — der Großteil der Zeit entfällt auf Planung, Netzanmeldung (gesetzliche Netzbetreiber-Frist bis 8 Wochen, oft ausgereizt), Materiallieferung sowie Zählerwechsel und MaStR-Registrierung (1–4 Wochen nach technischer Inbetriebnahme). Planen Sie großzügig, vor allem bei voller Auftragslage der Betriebe im Herbst.

Bis wann muss ich bestellen, um die Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?

Als Faustregel: spätestens im Spätsommer oder frühen Herbst 2026. Rechnen Sie vom 31. Dezember 2026 die typischen 3–6 Monate Vorlauf zurück. Je näher das Jahresende rückt, desto höher das Risiko, dass sich Netzanmeldung oder Zählerwechsel über den Jahreswechsel ziehen und der Bestandsschutz nicht mehr greift. Im Zweifel früher bestellen.

Lohnt sich Photovoltaik überhaupt noch ohne Einspeisevergütung?

Ja. Der eigentliche Werthebel ist nicht die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 33 ct teuren Netzstrom — etwa 3–5x mehr als die Einspeisung einbringt (7,78 ct). Mit einer Eigenverbrauchsquote von 30–40 % (ohne Speicher) bzw. 60–70 % (mit Speicher) bleibt die Anlage auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich. Modellrechnungen zeigen: Ein Speicher kompensiert den Wegfall der Vergütung weitgehend. Mehr dazu unter Eigenverbrauch optimieren.

Brauche ich ab 2027 zwingend einen Stromspeicher?

Zwingend nicht, aber wirtschaftlich oft sinnvoll. Fällt die feste Vergütung weg, wird ein hoher Eigenverbrauch zum Haupt-Werttreiber — und ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote von 30–40 % auf 60–70 %. Faustregel für die Größe: etwa 1 kWh nutzbare Kapazität pro 1 kWp Anlagenleistung. Bei sehr hohen Speicherpreisen sollten Sie aber genau durchrechnen, ob sich die Mehrinvestition lohnt. Details im Ratgeber zur Speichergröße 5–10 kWh.

Was passiert mit meiner Vergütung bei negativen Strompreisen?

Seit dem Solarspitzengesetz (gültig für Neuanlagen 2–100 kWp seit 25. Februar 2025) gibt es bei negativen Börsenstrompreisen im 15-Minuten-Intervall keine Vergütung für eingespeisten Strom. Diese Stunden gehen aber nicht verloren: Sie werden hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt, sodass kein Förderverlust entsteht. Der Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen — ein weiterer Grund, auf hohen Selbstverbrauch zu setzen.

Was kostet eine 10-kWp-Photovoltaikanlage 2026 mit und ohne Speicher?

Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage ohne Speicher kostet 2026 etwa 10.000–15.000 € (häufig ab rund 13.000 € auf einem normalen Satteldach). Mit einem 10-kWh-Speicher liegt die Spanne bei etwa 19.000–23.000 €. Die Speicherkosten selbst schwanken stark je nach Definition (Batteriemodule vs. Komplettsystem mit Hybrid-Wechselrichter). Eine belastbare Einordnung liefert der Ratgeber zu den Stromspeicher-Kosten 2026.

Steigen die Photovoltaik-Preise 2026 wieder?

Moderat, ja. Seit April 2026 sind die Modulpreise um etwa 10–15 % gestiegen (Schätzungen bis +20 %) — nach Jahren des Sinkflugs. Gründe sind der Wegfall chinesischer Export-Steuervorteile und gestiegene Rohstoffkosten (Silber, Polysilizium). Das ist aber ein moderater Trend, kein Crash. Speicherpreise sinken tendenziell sogar weiter. Der Hauptgrund, 2026 zu bauen, ist daher nicht der Modulpreis, sondern der Bestandsschutz auf die Einspeisevergütung.

Was ist die verpflichtende Direktvermarktung und betrifft sie kleine Anlagen?

Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom zu Börsen- bzw. Marktpreisen verkauft, statt eine feste Vergütung zu erhalten. Für Anlagen ab 25 kWp war sie bereits vor dem aktuellen Entwurf angelegt — über die sogenannte „Wachstumsinitiative", die die Direktvermarktungs-Schwelle in Stufen (100 → 90 → 75 → 25 kW) bis 2027 absenkt; vergütet wird dabei über das Marktprämienmodell (anzulegender Wert minus durchschnittlicher Börsenstrompreis). Der neue Entwurf will sie zusätzlich auf kleine Anlagen unter 25 kWp ausweiten. Das Problem: Die Direktvermarktungs-Infrastruktur für Kleinanlagen existiert praktisch noch nicht — derzeit ist sie für Privathaushalte oft unwirtschaftlicher als gar nicht einzuspeisen. Mehr dazu im Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.

Nächster Schritt: Lohnt sich 2026 für Ihr Dach?

Ob sich die Eile lohnt, welche Anlagengröße zu Ihrem Verbrauch passt und wie viel Eigenverbrauch Ihr Haushalt realistisch erreicht, hängt von Ihrem konkreten Gebäude ab — von Dachfläche und Ausrichtung über Ihr Verbrauchsprofil bis zur Frage, ob ein Speicher oder die Kombination mit einer Wärmepumpe sinnvoll ist. Pauschale Empfehlungen ersetzen keine gebäudespezifische Analyse, gerade wenn es um den richtigen Bestellzeitpunkt vor dem Jahreswechsel geht. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, welche PV-Konfiguration wirtschaftlich und technisch zu Ihrem Haus passt — inklusive realistischer Kosten, Eigenverbrauchspotenzial und Wirtschaftlichkeit mit und ohne Einspeisevergütung.

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