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Photovoltaik noch 2026 installieren: 20 Jahre 7,70 ct sichern

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 24. August 202617 Minuten

Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach

Bekannt aus

ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Feste Einspeisevergütung bis 10 kWp liegt seit dem 1. August 2026 bei 7,70 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) und ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang garantiert.
  • Vom Kabinett beschlossen (29. Juli 2026): Die EEG-Novelle 2027 streicht die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 (§ 21 EEG 2027). Statt ihrer gibt es eine befristete Übergangszahlung – anzulegender Wert 6,2 ct/kWh minus 1 ct, also rund 5,2 ct/kWh für 36 Monate – und für Anlagen unter 25 kW optional 1,5 ct/kWh Direktvermarktungsbonus. Das parlamentarische Verfahren beginnt im September 2026.
  • Bestandsschutz steht jetzt im Gesetzestext: Wer vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb geht, fällt nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EEG 2027 unter das bisherige Recht und behält seine zugesagte Vergütung über die volle Laufzeit.
  • Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht der Kauf. Bei 3–6 Monaten Vorlauf sollten Sie spätestens im Spätsommer/Frühherbst 2026 bestellen.
  • Selbst genutzter Solarstrom ist 3–5x mehr wert (rund 30–35 ct gespart) als eingespeister Strom. PV lohnt sich daher auch ohne Einspeisevergütung.
  • Komplettanlage 10 kWp kostet ca. 10.000–15.000 €, mit Speicher ab rund 19.000 €. Modulpreise sind nahe am Tiefstand, ziehen seit April 2026 aber um 10–15 % an.

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Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung von aktuell 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschusseinspeisung) für 20 Jahre, und zwar unabhängig davon, wie das parlamentarische Verfahren zur EEG-Novelle 2027 ausgeht. Maßgeblich ist dabei das Datum der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber, nicht der Bestellung oder Kauf. Bei realistischen Vorlaufzeiten von 3–6 Monaten wird der Bestellzeitpunkt im Spätsommer oder Frühherbst 2026 damit zum entscheidenden Hebel. In diesem Ratgeber trenne ich sauber, was bereits gesichert ist (Bestandsschutz) und was am Kabinettsentwurf im Bundestag noch wackeln kann, und rechne ehrlich vor, warum sich eine Anlage selbst dann lohnt, wenn die Einspeisevergütung 2026/2027 wegfällt. Eine Übersicht zu den aktuellen Kosten und Förderung einer PV-Anlage 2026 finden Sie zusätzlich im verlinkten Ratgeber.

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Update (Stand: 24. August 2026): Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen (BMWE-Pressemitteilung). Aus dem Arbeitsentwurf ist damit ein Regierungsentwurf geworden – Bundestag und Bundesrat entscheiden voraussichtlich im September 2026, zusätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Genehmigung nötig; beschlossenes Recht ist die Novelle also noch nicht. Für diesen Artikel ändert sich das Entscheidende nicht, im Gegenteil: Der Bestandsschutz für Inbetriebnahmen vor dem 1. Januar 2027 steht jetzt ausdrücklich im Gesetzestext (§ 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EEG 2027). Zum 1. August 2026 ist außerdem die reguläre Degression gegriffen: Die Überschusseinspeisung bis 10 kWp liegt seitdem bei 7,70 ct/kWh, die Volleinspeisung bei 12,22 ct/kWh.

Worum es geht: Die EEG-Novelle 2027 in Kürze

Bevor wir rechnen, die wichtigste Einordnung: Aus dem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) unter Ministerin Katherina Reiche, der Ende Februar 2026 bekannt wurde, ist am 29. Juli 2026 ein Kabinettsbeschluss geworden. Damit liegt ein Regierungsentwurf vor, kein geltendes Gesetz. Der Bundestag befasst sich ab September 2026 damit; die beihilferechtliche Genehmigung des heutigen Fördersystems läuft zum Jahresende aus, der Zeitdruck ist also real. SPD-Fraktion und BSW-Solar fordern weiterhin substanzielle Änderungen, der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Der Kern des Beschlusses für Eigenheimanlagen, in vier Punkten:

  • Die feste Einspeisevergütung entfällt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen (§ 21 EEG 2027). Auch die bisherige Ausfallvergütung wird gestrichen.
  • Die Marktprämie gibt es nur noch ab 25 kW (§ 20 S. 1 Nr. 1). Neue Anlagen unterhalb dieser Schwelle erhalten also keine EEG-Förderung im klassischen Sinn mehr.
  • Stattdessen greift eine befristete Übergangszahlung: Der einheitliche anzulegende Wert sinkt von 7 auf 6,2 ct/kWh (§ 48 Abs. 1), davon wird 1 ct abgezogen (§ 53 Abs. 1), rechnerisch also rund 5,2 ct/kWh, und das nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme (§ 25 Abs. 2). Der Zugang dazu ist gestaffelt: Inbetriebnahme 2027 bis unter 50 kW, 2028 bis unter 25 kW, 2029 und 2030 bis unter 7 kW, ab 2031 gar nicht mehr (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a–c).
  • Wer stattdessen sonstig direkt vermarktet, kann als Betreiber einer Anlage unter 25 kW einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für längstens 48 Monate erhalten (§ 50c).

Zum Vergleich: Heute sind es 7,70 ct/kWh, und zwar 20 Jahre lang, ohne Befristung auf drei Jahre. Der Volleinspeisungsbonus wird ersatzlos gestrichen, die höheren Vergütungsklassen für Gebäudeanlagen entfallen. Wer 2026 baut, muss sich um all das nicht kümmern, denn dann greift der Bestandsschutz (dazu gleich mehr). Eine ausführliche Analyse liefert der Schwesterartikel zur EEG-Novelle 2027.

Wichtig zur Abgrenzung: Die schrittweise Absenkung der Direktvermarktungs-Schwelle auf 25 kW war bereits vor dieser Novelle in der sogenannten „Wachstumsinitiative" angelegt. Neu ist, dass die feste Vergütung für kleine Anlagen ganz entfällt und nur noch eine dreijährige Übergangszahlung an ihre Stelle tritt. Und noch eine Klarstellung, weil sie oft falsch zitiert wird: Eine „Direktvermarktungspflicht ab 50 kW" oder „ab 100 kW" enthält der Entwurf nicht. Die Direktvermarktung wird schlicht der Regelfall; die 100-kW-Grenze betrifft allein die unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2).

Das Bestandsschutz-Argument: Was bis Ende 2026 sicher ist

Das ist das harte Argument dieses Artikels, und es steht seit dem Kabinettsbeschluss ausdrücklich im Gesetzestext, statt nur aus der EEG-Systematik abgeleitet zu sein: Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten ihre zugesagte feste Einspeisevergütung über die volle Laufzeit – unabhängig von der Reform.

Die maßgebliche Norm ist § 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EEG 2027: Für Strom aus Anlagen, „die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen worden sind", bleiben die Bestimmungen des EEG in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung anwendbar. Das deckt sich mit der grundsätzlichen Logik des EEG: Die einmal bei Inbetriebnahme festgelegten Sätze gelten 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres und werden nicht rückwirkend angetastet. Auch der ADAC formulierte es mit Blick auf Ministerin Reiche so: „An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen will Reiche nichts ändern."

Wer also seine Anlage 2026 ans Netz bringt, friert die heutigen Vergütungssätze für zwei Jahrzehnte ein – egal, wie das parlamentarische Verfahren 2026/2027 ausgeht. Das ist der eigentliche Grund, warum der Zeitpunkt zählt, und er ist deutlich solider als jedes Argument über Preisentwicklungen.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026 nach Anlagengröße

Die folgenden Sätze galten für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 (Quelle: ADAC, Finanztip, energie-experten.org):

Anlagengröße Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10–40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40–100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Hinweis: Vereinzelt kursieren für Anlagen bis 10 kWp die Werte 7,79 bzw. 12,35 ct/kWh. Amtlich veröffentlicht hat die Bundesnetzagentur für diesen Zeitraum 7,78 bzw. 12,34 ct/kWh (ungerundet 7,778514 bzw. 12,343267 ct/kWh). Die abweichenden Zahlen entstehen, wenn mit bereits gerundeten Vorperiodenwerten weitergerechnet wird.

Die Sätze sinken seit Februar 2024 alle sechs Monate automatisch um 1 % (sogenannte Degression). Die jüngste Senkung ist zum 1. August 2026 erfolgt; die nächste steht zum 1. Februar 2027 an. Aktuell gelten damit diese Sätze:

Anlagengröße Überschuss seit 1.8.2026 Volleinspeisung seit 1.8.2026
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
10–40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
40–100 kWp 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh

Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 (Quelle: Bundesnetzagentur). Die Werte der Stufen 10–40 und 40–100 kWp gelten jeweils nur für den Leistungsanteil in dieser Stufe, nicht für die gesamte Anlage.

Was kostet eine PV-Anlage 2026?

Bevor es um Wirtschaftlichkeit geht, der Blick auf die Anschaffungskosten. Schlüsselfertige Komplettanlagen liegen 2026 bei rund 1.000–1.500 €/kWp; für die gängigen Hausgrößen von 5–10 kWp eher bei 1.100–1.400 €/kWp (Quelle: photovoltaik.org, energie-experten.org). Die folgende Tabelle gibt eine realistische Spanne. Preise variieren regional und je nach Anbieter, daher durchgängig „ca." und als Spanne:

Anlagengröße Ohne Speicher Mit Speicher (ca. 10 kWh)
5 kWp ca. 7.000–10.000 € ca. 12.000–15.000 €
10 kWp ca. 10.000–15.000 € ca. 19.000–23.000 €
15 kWp ca. 15.000–20.000 € ca. 24.000–29.000 €

Quelle: photovoltaik.org, energie-experten.org, 42watt. Für 8–10 kWp auf einem normalen Satteldach werden häufig Preise ab etwa 13.000 € genannt.

Ein verbreiteter Irrtum: Die Solarmodule selbst machen nur etwa 10–15 % der Gesamtkosten aus. Der Rest entfällt auf Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Elektrik und Anmeldung. Modulpreise liegen 2026 mit rund 10 Cent/Wp (~100 €/kWp) im Großhandel nahe einem historischen Tiefstand, rund 80 % günstiger als 2016. Wer die Technik im Detail verstehen will, findet im Ratgeber zum Wechselrichter und zur PV-Anlage richtig dimensionieren weitere Details.

Modultyp Preis (ca., nur Modul)
Glas-Glas ~150 €/kWp
PERC ~165 €/kWp
Durchschnitt (alle Typen) ~187 €/kWp
TOPCon ~195 €/kWp
HJT (Heterojunction) ~220 €/kWp

Quelle: photovoltaik.org (Modulpreise).

Wirtschaftlichkeit: Mit und ohne Einspeisevergütung

Hier kommt die ehrliche Kernbotschaft, die in vielen reißerischen Artikeln untergeht: Selbst wenn die feste Vergütung ab 2027 wegfiele, bleibt Photovoltaik wirtschaftlich, weil der eigentliche Werthebel nicht die Einspeisung ist, sondern der Eigenverbrauch.

Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 30–40 ct/kWh spart jede eigenverbrauchte kWh aktuell etwa 33 ct (Quelle: ingenieur.de). Im Vergleich dazu bringt die Einspeisung nur 7,70 ct (Überschuss) bzw. 12,22 ct (Voll). Selbst genutzter Strom ist also 3–5x mehr wert als eingespeister. Genau deshalb verschiebt sich die Logik ab 2027, falls die Vergütung fällt, vom „Einspeisen" hin zum „Selbstverbrauchen".

Die entscheidende Stellschraube ist die Eigenverbrauchsquote:

Konfiguration Typische Eigenverbrauchsquote
Ohne Speicher 30–40 % (je nach Verbrauchsprofil auch 15–35 %)
Mit Speicher 60–70 % (teils bis 80 %)

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch also deutlich an und kompensiert damit einen Teil des Wegfalls der Einspeisevergütung. Mehr zur Optimierung im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.

Beispielrechnung: Kauf 2026 vs. 2027

Das Portal solaranlage-ratgeber hat für eine 10-kWp-Anlage über einen 20-Jahre-Horizont durchgerechnet, was der Stichtag bedeutet. Wichtig vorab: Es handelt sich um eine Modellrechnung mit der Annahme von 30 ct/kWh Haushaltsstrompreis, keine garantierten Werte, sondern eine Orientierung mit offengelegten Annahmen.

Szenario Investition (ca.) Amortisation (ca.)
Kauf 2026, ohne Speicher (mit fester Vergütung) ~15.000 € 9–10 Jahre
Kauf ab 2027, ohne Speicher (ohne feste Vergütung) ~15.000 € ca. 14 Jahre
Kauf ab 2027, mit 10-kWh-Speicher ~21.000 € ca. 10–11 Jahre

Modellrechnung solaranlage-ratgeber, Annahme 30 ct/kWh Strompreis.

Die Tabelle zeigt zweierlei: Ohne Vergütung verlängert sich die Amortisation bei reiner Überschusseinspeisung spürbar (von 9–10 auf rund 14 Jahre). Ein Speicher holt diesen Nachteil aber weitgehend wieder herein, weil er den Eigenverbrauch und damit die Stromkosten-Ersparnis erhöht. Wer 2026 baut, sichert sich schlicht den günstigsten Fall, ohne dafür mehr zu investieren.

Wenn die Vergütung wegfällt: Eigenverbrauch und Speicher als neue Logik

Sollte die feste Vergütung ab 2027 tatsächlich entfallen, wird der hohe Eigenverbrauch zum Haupt-Werttreiber. Damit rücken zwei Dinge in den Vordergrund: die richtige Anlagengröße und ein passender Speicher.

Faustregel Anlagengröße: etwa 1,5–2 kWp pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch. Damit sich eine Anlage allein über die Einspeisung noch rechnet, ist selbst bei günstigsten Anschaffungskosten eine Eigenverbrauchsquote von mindestens rund 40 % nötig (Quelle: ingenieur.de).

Faustregel Speichergröße: etwa 1 kWh nutzbare Speicherkapazität pro 1 kWp Anlagenleistung. Eine 10-kWp-Anlage passt also gut zu einem 10-kWh-Speicher. Welche Größe für Ihren Haushalt sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber zur Speichergröße 5–10 kWh. Für Anlagen ab 2027 kommt ein zweites Kriterium hinzu: Dann sollte man die Speichergröße an der 50-%-Kappung ausrichten und nicht nur am Haushaltsverbrauch.

Bei den Speicherkosten ist die Spanne 2026 groß und stark definitionsabhängig. Daher weise ich sie als Spanne aus, statt eine Punktzahl zu behaupten. Im Schnitt werden rund 315 €/kWh installierter nutzbarer Kapazität genannt (15–18 % günstiger als 2025; Spanne ca. 270–420 €/kWh). Für ein komplettes 10-kWh-System reichen die Angaben je nach Definition von rund 3.000–5.000 € (Batteriemodule beim gemeinsamen Kauf mit der PV-Anlage) bis 7.500–11.000 € (Komplettsystem inklusive Hybrid-Wechselrichter). Eine belastbare Einordnung liefert der detaillierte Ratgeber zu den Stromspeicher-Kosten 2026.

Ob ein Speicher von Anfang an Pflicht ist, hängt vom Einzelfall ab. Wer zunächst ohne starten und später nachrüsten will, findet im Ratgeber zur PV-Anlage ohne Speicher eine ehrliche Abwägung. Besonders effizient wird der Eigenverbrauch übrigens, wenn ein großer Stromverbraucher dazukommt: Wer eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren kann, hebt die Eigenverbrauchsquote noch einmal deutlich an.

Solarspitzengesetz: Was Sie zusätzlich beachten müssen

Bereits seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz (EnWG-Novelle) für Neuanlagen von 2–100 kWp. Drei Punkte sind praxisrelevant:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Fällt der Börsenstrompreis im 15-Minuten-Intervall ins Negative, gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung. Diese Stunden gehen aber nicht verloren, sondern werden hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt, es entsteht also kein Förderverlust.
  • 60-%-Regel ohne Smart Meter: Ohne intelligentes Messsystem dürfen Neuanlagen von 2–100 kWp nur maximal 60 % der installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Der Eigenverbrauch ist davon unbegrenzt, was den Speicher zusätzlich attraktiv macht. Nach Einbau eines Smart Meters plus Steuerbox entfällt die Drosselung.
  • Ausnahmen: Balkonkraftwerke unter 2 kWp und Bestandsanlagen sind von diesen Regeln ausgenommen.

Nicht verwechseln: Die EEG-Novelle 2027 führt zusätzlich eine 50-%-Kappung ein (§ 9 Abs. 2b EEG 2027). Sie ist etwas anderes als die 60-%-Regel: dauerhaft statt bis zum Smart-Meter-Einbau, unabhängig vom intelligenten Messsystem, für Gebäude-PV unter 100 kW, und sie gilt nur für Neuanlagen. Wer 2026 in Betrieb geht, ist von ihr nicht betroffen. Ausgenommen bleiben Steckersolargeräte bis 2 kW/800 VA sowie Nulleinspeiser.

Diese Punkte unterstreichen, warum Eigenverbrauch und Speicher die zukunftssichere Strategie sind, unabhängig davon, was die EEG-Reform bringt.

Der Zeitfaktor: Warum der Herbst 2026 zählt

Jetzt zur entscheidenden Rechnung. Da nicht der Kauf, sondern die Inbetriebnahme maßgeblich ist, müssen Sie von der Frist (31. Dezember 2026) rückwärts denken. Von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 3–6 Monate (im Einzelfall sind 4–12 Monate möglich). Welche Schritte für den Inbetriebnahme-Stichtag 31.12.2026 juristisch tatsächlich erledigt sein müssen, ist dabei enger definiert, als viele annehmen. Die folgende Tabelle zeigt, wo die Zeit verloren geht:

Schritt Typische Dauer
Planung, Angebote einholen, Vertrag wenige Wochen
Unterlagen / Netzanmeldung vorbereiten 1–2 Wochen
Netzverträglichkeitsprüfung Netzbetreiber gesetzliche Frist bis 8 Wochen (oft ausgereizt)
Materiallieferung je nach Verfügbarkeit
Installation vor Ort nur 2–5 Tage
Zählerwechsel, technische Inbetriebnahme, MaStR-Registrierung 1–4 Wochen

Quelle: photovoltaik.info (Zeitplan Anmeldung PV-Anlage). Beim vereinfachten Verfahren bis 30 kWp ist die Netzbetreiber-Frist teils auf etwa 4 Wochen verkürzt, wird in der Praxis aber oft länger ausgereizt.

Die Kernaussage: 31. Dezember 2026 minus 3–6 Monate Vorlauf bedeutet, dass Sie idealerweise bis zum Spätsommer oder frühen Herbst 2026 bestellen sollten – die einzelnen Etappen und aktuellen Wartezeiten zeigt der Ratgeber zur Lieferzeit und Installationsdauer einer PV-Anlage. Je näher das Jahresende rückt, desto enger wird es, und desto höher das Risiko, dass sich Netzanmeldung oder Zählerwechsel über den Jahreswechsel hinausziehen und der Bestandsschutz nicht mehr greift.

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Preise 2026: Tiefstand mit leichter Trendwende

Ein zweites, schwächeres Argument für 2026 ist die Preisentwicklung, die ich aber bewusst nicht überhöhe. Nach Jahren des Sinkflugs sind die Modulpreise seit April 2026 leicht gestiegen, um etwa 10–15 % (1KOMMA5° schätzt bis zu +20 % für Module). Das ist ein moderater Aufwärtstrend, kein Preissprung und schon gar kein Crash.

Die Gründe sind nüchtern: Zum 1. April 2026 entfiel der chinesische Modul-Exportrabatt (von 9 % auf 0 %); bei Speichern gilt noch ein Übergangssatz von 6 % bis Ende 2026, der zum 1. Januar 2027 vollständig wegfällt. Hinzu kommen gestiegene Rohstoffkosten bei Silber und Polysilizium. Da 88 % der deutschen Modulimporte 2025 aus China stammten, schlägt das durch. Die Einschätzung der Branche: „Die Zeit der zweistelligen Preisstürze bei Modulen ist vorbei."

Wichtig zur Ehrlichkeit: Speicherpreise sinken tendenziell weiter, trotz der auslaufenden China-Steuervorteile. Die Urgency dieses Artikels speist sich daher klar aus dem Bestandsschutz- und Fristen-Argument, nicht aus überzeichneten Preisängsten. Wer wegen ein paar Prozent Modulpreis in Hektik verfällt, trifft selten die beste Entscheidung.

Wovon ich abrate: Eine ehrliche Einordnung

Damit dieser Artikel nicht in reine Stichtags-Panik kippt, hier vier ehrliche Hinweise:

  • Kein Schnellschuss. Vergleichen Sie lieber zwei bis drei Angebote und installieren Sie eine sauber dimensionierte Anlage, statt überhastet eine überteuerte oder überdimensionierte Anlage zu kaufen, nur um den 31. Dezember zu treffen. Eine gute Planung schlägt eine schlechte Frist. Hilfreich dafür: der Ratgeber zum PV-Anlage richtig dimensionieren, die Übersicht der häufigsten Fehler beim PV-Kauf und die Kosten und Förderung 2026.
  • Der Regierungsentwurf kann sich im Bundestag noch ändern. Es ist möglich, dass die Abschaffung der festen Vergütung abgemildert oder die Übergangsphase gestreckt wird; der Widerstand von SPD-Fraktion und Branchenverbänden ist real, und die Bundesnetzagentur darf die Übergangsphase nach § 85 Abs. 2 Nr. 2a verlängern. Das ist aber kein Grund zu warten: Wer 2026 baut, gewinnt durch den Bestandsschutz so oder so und trägt kein Reue-Risiko.
  • Reine Volleinspeisung wird ab 2027 hart. Der Volleinspeisungsbonus wird ersatzlos gestrichen. Wer auf Volleinspeisung ohne nennenswerten Eigenverbrauch setzt, für den verschlechtert sich die Rechnung ab 2027 deutlich. Denken Sie Eigenverbrauch und ggf. Speicher von Anfang an mit.
  • Der Speicher ist kein Renditegarant. Bei sehr hohen Speicherpreisen sollten Sie genau durchrechnen, ob sich die Investition lohnt. Die Direktvermarktung für Kleinanlagen unter 25 kWp ist zudem praktisch noch nicht ausgereift; deshalb sieht der Entwurf für sie überhaupt erst den Bonus von 1,5 ct/kWh vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch 2026 oder soll ich auf 2027 warten?

2026 ist klar im Vorteil. Wer noch in diesem Jahr in Betrieb geht, sichert sich die feste Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschuss) für 20 Jahre per Bestandsschutz. Wer auf 2027 wartet, bekommt nach dem Kabinettsentwurf statt der festen Vergütung nur noch eine Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 ct/kWh, und die auch nur für 36 Monate. Selbst wenn das parlamentarische Verfahren die Reform noch abmildert, verlieren Sie durch eine Inbetriebnahme 2026 nichts: Der Bestandsschutz gilt unabhängig davon. Mehr dazu im Ratgeber zu den Änderungen der Einspeisevergütung 2026/2027.

Wird die Einspeisevergütung 2027 wirklich abgeschafft?

Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen (BMWE). Sie sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 zu streichen und durch eine auf 36 Monate befristete Übergangszahlung zu ersetzen (anzulegender Wert 6,2 ct/kWh minus 1 ct, also rechnerisch rund 5,2 ct/kWh). Ein Kabinettsbeschluss ist aber noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat entscheiden voraussichtlich im September 2026, zusätzlich ist die EU-beihilferechtliche Genehmigung erforderlich; SPD-Fraktion und BSW fordern Änderungen. Formal gilt bis dahin weiterhin das EEG 2023.

Behalten Anlagen, die vor 2027 installiert werden, die Einspeisevergütung?

Ja. § 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EEG 2027 ordnet ausdrücklich an, dass für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden, das am 31. Dezember 2026 geltende Recht weiter anzuwenden ist. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält seine zugesagte feste Einspeisevergütung damit über die volle Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr, unabhängig davon, was der Bundestag an der Novelle noch ändert.

Zählt für den Bestandsschutz das Bestelldatum oder die Inbetriebnahme?

Entscheidend ist die technische Inbetriebnahme beim Netzbetreiber, nicht das Bestell- oder Kaufdatum und auch nicht das Datum einer Baugenehmigung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich das EEG-Vergütungssystem für 20 Jahre. Genau deshalb sind die Vorlaufzeiten so kritisch: Eine Bestellung kurz vor Jahresende reicht nicht aus, wenn die Inbetriebnahme erst 2027 erfolgt.

Wie lange dauert es von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

Typisch sind 3–6 Monate, im Einzelfall auch 4–12 Monate. Die Installation selbst dauert nur 2–5 Tage; der Großteil der Zeit entfällt auf Planung, Netzanmeldung (gesetzliche Netzbetreiber-Frist bis 8 Wochen, oft ausgereizt), Materiallieferung sowie Zählerwechsel und MaStR-Registrierung (1–4 Wochen nach technischer Inbetriebnahme). Planen Sie großzügig, vor allem bei voller Auftragslage der Betriebe im Herbst.

Bis wann muss ich bestellen, um die Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?

Als Faustregel: spätestens im Spätsommer oder frühen Herbst 2026. Rechnen Sie vom 31. Dezember 2026 die typischen 3–6 Monate Vorlauf zurück. Je näher das Jahresende rückt, desto höher das Risiko, dass sich Netzanmeldung oder Zählerwechsel über den Jahreswechsel ziehen und der Bestandsschutz nicht mehr greift. Im Zweifel früher bestellen.

Lohnt sich Photovoltaik überhaupt noch ohne Einspeisevergütung?

Ja. Der eigentliche Werthebel ist nicht die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 33 ct teuren Netzstrom, etwa 3–5x mehr als die Einspeisung einbringt (7,70 ct). Mit einer Eigenverbrauchsquote von 30–40 % (ohne Speicher) bzw. 60–70 % (mit Speicher) bleibt die Anlage auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich. Modellrechnungen zeigen: Ein Speicher kompensiert den Wegfall der Vergütung weitgehend. Mehr dazu unter Eigenverbrauch optimieren.

Brauche ich ab 2027 zwingend einen Stromspeicher?

Zwingend nicht, aber wirtschaftlich oft sinnvoll. Fällt die feste Vergütung weg, wird ein hoher Eigenverbrauch zum Haupt-Werttreiber, und ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote von 30–40 % auf 60–70 %. Faustregel für die Größe: etwa 1 kWh nutzbare Kapazität pro 1 kWp Anlagenleistung. Bei sehr hohen Speicherpreisen sollten Sie aber genau durchrechnen, ob sich die Mehrinvestition lohnt. Details im Ratgeber zur Speichergröße 5–10 kWh.

Was passiert mit meiner Vergütung bei negativen Strompreisen?

Seit dem Solarspitzengesetz (gültig für Neuanlagen 2–100 kWp seit 25. Februar 2025) gibt es bei negativen Börsenstrompreisen im 15-Minuten-Intervall keine Vergütung für eingespeisten Strom. Diese Stunden gehen aber nicht verloren: Sie werden hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt, sodass kein Förderverlust entsteht. Der Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen – ein weiterer Grund, auf hohen Selbstverbrauch zu setzen.

Was kostet eine 10-kWp-Photovoltaikanlage 2026 mit und ohne Speicher?

Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage ohne Speicher kostet 2026 etwa 10.000–15.000 € (häufig ab rund 13.000 € auf einem normalen Satteldach). Mit einem 10-kWh-Speicher liegt die Spanne bei etwa 19.000–23.000 €. Die Speicherkosten selbst schwanken stark je nach Definition (Batteriemodule vs. Komplettsystem mit Hybrid-Wechselrichter). Eine belastbare Einordnung liefert der Ratgeber zu den Stromspeicher-Kosten 2026.

Steigen die Photovoltaik-Preise 2026 wieder?

Moderat, ja. Seit April 2026 sind die Modulpreise um etwa 10–15 % gestiegen (Schätzungen bis +20 %), nach Jahren des Sinkflugs. Gründe sind der Wegfall chinesischer Export-Steuervorteile und gestiegene Rohstoffkosten (Silber, Polysilizium). Das ist aber ein moderater Trend, kein Crash. Speicherpreise sinken tendenziell sogar weiter. Der Hauptgrund, 2026 zu bauen, ist daher nicht der Modulpreis, sondern der Bestandsschutz auf die Einspeisevergütung.

Was ist die verpflichtende Direktvermarktung und betrifft sie kleine Anlagen?

Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom zu Börsen- bzw. Marktpreisen verkauft, statt eine feste Vergütung zu erhalten. Für Anlagen ab 25 kWp war sie bereits vor der Novelle angelegt, nämlich über die sogenannte „Wachstumsinitiative", die die Direktvermarktungs-Schwelle in Stufen (100 → 90 → 75 → 25 kW) bis 2027 absenkt; vergütet wird dabei über das Marktprämienmodell (anzulegender Wert minus durchschnittlicher Börsenstrompreis). Mit dem EEG 2027 wird die Direktvermarktung zum Regelfall für alle Neuanlagen, die Marktprämie selbst gibt es aber nur noch ab 25 kW (§ 20). Eine ausdrückliche „Direktvermarktungspflicht ab 50 oder 100 kW" enthält der Entwurf nicht; die 100-kW-Grenze betrifft allein die unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber. Für Kleinanlagen unter 25 kW soll ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh (längstens 48 Monate, § 50c) den Einstieg abfedern, denn die Direktvermarktungs-Infrastruktur für diese Größenklasse existiert praktisch noch nicht. Mehr dazu im Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.

Nächster Schritt: Lohnt sich 2026 für Ihr Dach?

Ob sich die Eile lohnt, welche Anlagengröße zu Ihrem Verbrauch passt und wie viel Eigenverbrauch Ihr Haushalt realistisch erreicht, hängt von Ihrem konkreten Gebäude ab: von Dachfläche und Ausrichtung über Ihr Verbrauchsprofil bis zur Frage, ob ein Speicher oder die Kombination mit einer Wärmepumpe sinnvoll ist. Pauschale Empfehlungen ersetzen keine gebäudespezifische Analyse, gerade wenn es um den richtigen Bestellzeitpunkt vor dem Jahreswechsel geht. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, welche PV-Konfiguration wirtschaftlich und technisch zu Ihrem Haus passt, inklusive realistischer Kosten, Eigenverbrauchspotenzial und Wirtschaftlichkeit mit und ohne Einspeisevergütung.

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