PV-Anlage 2027: Kosten-Prognose & Frist Ende 2026
Ab 2027 droht das Ende der festen Einspeisevergütung, Modulpreise steigen 2026 um 14–18 %. Alle Fristen, Kosten-Prognose und wie Sie 7,78 ct 20 Jahre sichern.

Das Wichtigste in Kürze
- Preistrend gedreht: Solarmodule sind von Januar bis März 2026 um 14–18 % teurer geworden – erstmals seit Jahren steigen die Preise wieder. Auslöser ist der Wegfall chinesischer Exportsteuerrabatte zum 1. April 2026; für Komplettanlagen erwartet die Branche rund +10 %.
- Feste Einspeisevergütung läuft aus: Bis 10 kWp gibt es aktuell 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Ab 1. August 2026 sinken die Sätze per Degression auf rund 7,71 / 12,23 ct – und für Neuanlagen unter 25 kWp soll die feste Vergütung zum 1. Januar 2027 ganz entfallen (Referentenentwurf, noch nicht beschlossen).
- 20 Jahre Bestandsschutz: Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert den heutigen Satz für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre – die Reform trifft laut Entwurf nur Neuanlagen.
- Speicher werden günstiger: Gegen den Modultrend fallen Stromspeicher weiter auf rund 300–550 €/kWh nutzbarer Kapazität; ein 10-kWh-Speicher kostet als Gerät etwa 3.000–5.000 €.
- 0 % Mehrwertsteuer bleibt: Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp inklusive Speicher gilt unbefristet – auch über 2027 hinaus.
- Prognose: Die Hardware wird 2027 eher teurer, die Förderkulisse schlechter – der wirtschaftliche Sweet Spot für die Inbetriebnahme liegt in 2026.
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Was kostet eine PV-Anlage 2027 – und lohnt sich das Warten? Die nüchterne Prognose vorweg: Die Hardware wird 2027 eher teurer statt billiger, und die Förderung verschlechtert sich. Solarmodule sind Anfang 2026 um 14–18 % gestiegen, eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage kostet aktuell etwa 10.000–14.300 € (inklusive 0 % Mehrwertsteuer), und die feste Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh soll für Neuanlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 wegfallen. Wer die aktuellen Kosten und Förderung einer PV-Anlage 2026 mit dem vergleicht, was 2027 droht, kommt fast immer zum selben Ergebnis.
Dieser Ratgeber ist bewusst die Vorausschau: Er ordnet den Preistrend und die Förder-Fristen für 2027 ein. Wie Sie den Stichtag konkret erwischen, lesen Sie im Ratgeber Photovoltaik noch 2026 installieren (Bestandsschutz, Vorlaufzeiten); die gesetzlichen Details der Reform stehen im Ratgeber zur geplanten EEG-Novelle 2027. Alle Zahlen unten stammen aus Primärquellen wie Bundesnetzagentur und Fraunhofer ISE.
Preis- und Förder-Prognose 2027 auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst die harten Zahlen zusammen, um die es geht – Kosten, Einspeisevergütung und Steuer, jeweils mit dem Trend Richtung 2027:
| Position | Wert 2026 | Prognose / Hinweis |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung bis 10 kWp (Feb–Jul 2026) | 7,78 ct (Teil) / 12,34 ct (Voll) | 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert |
| Einspeisevergütung bis 10 kWp (ab 1.8.2026) | ca. 7,71 ct (Teil) / 12,23 ct (Voll) | 1 % Degression pro Halbjahr |
| Feste Vergütung Neuanlagen unter 25 kWp ab 2027 | geplant 0 ct | nur Entwurf; verpflichtende Direktvermarktung |
| PV-Komplettanlage 10 kWp (ohne Speicher) | ca. 10.000–14.300 € | ~1.000–1.400 €/kWp, 0 % USt |
| TOPCon-Modul (Spot/Großhandel) | ca. 12–15 ct/Wp | Modulpreise seit Jan 2026 +14–18 % |
| Stromspeicher (nutzbare kWh, Gerät) | ca. 300–550 €/kWh | weiter fallend; 10 kWh ~3.000–5.000 € |
| Umsatzsteuer bis 30 kWp inkl. Speicher | 0 % | §12 Abs. 3 UStG, seit 2023, unbefristet |
| Stromgestehungskosten kleine Dachanlage | 6,4–13,0 ct/kWh | deutlich unter Netzstrom (30–35 ct) |
Quellen: Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze), Fraunhofer ISE (Systempreise, Stromgestehungskosten), pvXchange-Modulpreisindex, Bundesfinanzministerium (Nullsteuersatz).
Die zentrale Erkenntnis steckt schon in dieser Tabelle: Zwei Trends laufen 2026/2027 gegeneinander. Die Modul- und Anlagenpreise haben ihren Sinkflug beendet und ziehen wieder an, während die feste Einspeisevergütung ausläuft. Beides spricht dafür, den heutigen Stand zu sichern, statt auf ein günstigeres 2027 zu hoffen. Nur der Speicher wird tendenziell noch günstiger – das ist die eine gute Nachricht für Späteinsteiger.
Modulpreise und Anlagenkosten: Warum der Trend 2026 dreht
Jahrelang galt eine einfache Regel: Wer wartet, zahlt weniger. Zwischen 2016 und 2025 sind die Modulpreise dramatisch gefallen. Genau diese Regel gilt 2026 zum ersten Mal seit Langem nicht mehr. Von Januar bis März 2026 sind die Großhandelspreise über alle Modulklassen hinweg um 14–18 % gestiegen.
Der Auslöser ist konkret und nicht spekulativ: Zum 1. April 2026 ist der chinesische Exportsteuerrabatt weggefallen, der Solarmodule aus chinesischer Produktion künstlich verbilligt hatte. Da ein sehr großer Teil der in Deutschland verbauten Module aus China stammt, schlägt dieser Wegfall direkt auf die Einkaufspreise durch. Für vollständige, schlüsselfertige Anlagen rechnet die Branche in der Folge mit einem Aufschlag von rund +10 % – weniger als bei den reinen Modulen, weil Module nur ein Teil der Gesamtkosten sind.
TOPCon ist 2026 der neue Standard
Technologisch hat sich der Markt 2026 weitgehend auf TOPCon-Module umgestellt; die ältere PERC-Technologie läuft aus. Im Spot- und Großhandel liegen TOPCon-Module aktuell bei rund 12–15 ct/Wp (0,12–0,15 €/Wp). Das klingt nach wenig – und ist es auch: Die Module selbst sind längst nicht mehr der teure Teil einer Anlage. Den Löwenanteil machen Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Elektrik und Anmeldung aus. Wer die Modultechnik im Detail vergleichen will, findet die Unterschiede im Ratgeber zu den besten Solarmodulen 2026.
| Kostenblock | Anteil an der Anlage | Preistrend 2026/2027 |
|---|---|---|
| Solarmodule | rund 10–15 % | steigend (+14–18 % Jan–Mär 2026) |
| Wechselrichter, Montage, Elektrik, Anmeldung | rund 85–90 % | überwiegend stabil bis leicht steigend |
| Komplettanlage 10 kWp gesamt | 100 % | ca. 10.000–14.300 €, Branche erwartet ~+10 % |
Die Modulpreise sind also nicht der Haupttreiber der Gesamtkosten – aber sie markieren die Trendwende. Die Zeit zweistelliger Preisstürze bei Modulen ist vorbei.
Systempreise: historischer Tiefstand – aber vorerst der Boden
Das Fraunhofer ISE beziffert den Systempreis schlüsselfertiger Aufdachanlagen langfristig auf rund 1.000–1.500 €/kWp und sieht das Frühjahr 2026 nahe einem historischen Tiefstand. Genau das ist der Punkt für die Prognose: Ein Tiefstand ist per Definition kein Ausgangspunkt für weiter fallende Preise. Der langfristige Abwärtstrend ist vorerst gebrochen. Wer eine detaillierte Aufschlüsselung der aktuellen Kosten sucht, findet sie im Ratgeber PV-Kosten und Förderung 2026; für die Kombination mit Batterie lohnt der Blick in den Ratgeber zu einer 10-kWp-Anlage mit Speicher.
Stromspeicher: der Preis-Gegentrend
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Während Module teurer werden, entwickeln sich Stromspeicher in die entgegengesetzte Richtung – ihre Preise sinken weiter. Aktuell liegen die Gerätepreise bezogen auf die nutzbare Kapazität (ohne Montage) bei rund 300–550 €/kWh. Für einen typischen Heimspeicher mit 10 kWh nutzbarer Kapazität bedeutet das einen Gerätepreis von etwa 3.000–5.000 €.
Das ist wirtschaftlich bedeutsam, denn ab 2027 verschiebt sich der Wert einer PV-Anlage ohnehin weg von der Einspeisung hin zum Eigenverbrauch – und der Speicher ist das zentrale Werkzeug dafür. Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote typischerweise von 25–35 % (ohne Speicher) auf 60–80 %. Wer heute noch zögert, ob ein Speicher sinnvoll ist, kann sich diese Entscheidung tendenziell länger offenhalten als die Entscheidung über die Anlage selbst – die Speicherpreise arbeiten für Sie, die Einspeisevergütung gegen Sie. Die Details zur Preisentwicklung stehen im Ratgeber zur Stromspeicher-Preisentwicklung 2026.
| Komponente | Preistrend | Konsequenz für die Prognose |
|---|---|---|
| Solarmodule / Komplettanlage | steigend | Warten wird tendenziell teurer |
| Stromspeicher | fallend | Nachrüsten bleibt attraktiv |
| Einspeisevergütung | sinkend, ab 2027 Wegfall geplant | Sichern lohnt sich 2026 |
Einspeisevergütung 2026 → 2027: Fristen und Degression
Der zweite große Trend Richtung 2027 betrifft die Erlösseite. Die feste Einspeisevergütung ist bis 10 kWp aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Diese Sätze sinken planbar: Seit Februar 2024 gibt es eine Degression von 1 % pro Halbjahr, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026 – danach liegen die Sätze bis 10 kWp bei rund 7,71 ct (Teil) bzw. 12,23 ct (Voll).
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp (Feb–Jul 2026) | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| bis 10 kWp (ab 1.8.2026, vsl.) | ca. 7,71 ct/kWh | ca. 12,23 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur. Die Sätze werden anteilig gestaffelt – eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für den Rest den niedrigeren. Die vollständige Übersicht steht im Ratgeber zu den aktuellen Einspeisevergütungs-Sätzen 2026.
Der entscheidende Hebel ist aber nicht die Degression von 1 %, sondern der Bestandsschutz: Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre garantiert und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Wer 2026 ans Netz geht, friert 7,78 ct also bis Ende 2046 ein – unabhängig davon, was 2027 gesetzlich passiert. Genau deshalb dreht sich die gesamte Fristendiskussion nicht um den Kaufpreis, sondern um das Datum der Inbetriebnahme.
Was ab 2027 auf die Erlösseite zukommt
Und hier wird es unangenehm. Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 komplett zu streichen. An ihre Stelle träte eine verpflichtende Direktvermarktung – der Überschussstrom müsste dann am Markt verkauft werden, in der Regel über einen Dienstleister. Ein oft genannter einheitlicher, geförderter Einspeisewert von 6,2 ct/kWh ist laut Entwurf ausdrücklich nur für Anlagen ab 25 kWp gedacht; klassische Eigenheimanlagen unter dieser Grenze sollen gar keine feste Vergütung mehr erhalten.
Wichtig zur Einordnung: Das ist Stand Juli 2026 nicht beschlossen – nur ein Entwurf, dessen Ausgang offen ist. Für die Prognose heißt das: Das Risiko liegt eindeutig auf einer Seite. Wer 2026 handelt, kann durch die Reform nichts verlieren; wer wartet, riskiert, dass die feste Vergütung tatsächlich fällt. Wie die Direktvermarktung praktisch funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.
Warum die feste Vergütung ab 2027 fällt: das EU-Beihilferecht
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, der Bund wolle bei der Solarförderung sparen. Der eigentliche Treiber ist ein anderer – und er erklärt, warum der Termin 1. Januar 2027 so hart ist: EU-Beihilferecht. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das Fördersystem des EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Eine EU-konforme Nachfolgeregelung muss also zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, und Brüssel verlangt dabei einen sogenannten Abschöpfungsmechanismus (Clawback), über den der Staat bei hohen Marktpreisen Mehrerlöse zurückholt.
Aus dieser Frist entsteht der politische Zeitdruck, der die feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen zur Disposition stellt. Die Reform ist damit kein Sparprogramm, sondern eine Systemumstellung auf marktbasierte, EU-konforme Mechanismen. Für die Prognose ändert das nichts am Ergebnis – aber es erklärt, warum an dem Datum 1. Januar 2027 kaum zu rütteln ist, selbst wenn die Details des Entwurfs noch wackeln. Die vollständige Analyse aller geplanten Änderungen – Direktvermarktung, Contracts for Difference, 50-%-Einspeisedeckel – steht im Ratgeber zur EEG-Novelle 2027.
Förderung 2027: Die 0 % Mehrwertsteuer bleibt
Nach so vielen ungünstigen Trends hier die verlässlich gute Nachricht – und sie betrifft die wichtigste Förderung überhaupt: Der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen bleibt bestehen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp inklusive Stromspeicher. Diese Regelung ist unbefristet – es gibt Stand 2026 kein Ablaufdatum. Sie gilt damit auch 2027 und darüber hinaus, solange das Gesetz nicht geändert wird.
Was das konkret wert ist, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel für eine typische Anlage:
| Position | Ohne Nullsteuersatz (fiktiv, 19 %) | Mit 0 % USt (real 2026/2027) |
|---|---|---|
| Nettopreis 10-kWp-Anlage | 12.000 € | 12.000 € |
| Umsatzsteuer | + 2.280 € | 0 € |
| Endpreis für den Käufer | 14.280 € | 12.000 € |
Der Nullsteuersatz spart bei einer 12.000-€-Anlage rund 2.280 € – und diese Ersparnis bleibt auch 2027 erhalten. Details zur steuerlichen Behandlung stehen im Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.
Unterm Strich bedeutet das für die Förder-Prognose: Die steuerliche Seite ist stabil und großzügig, die Einspeise-Seite verschlechtert sich. Der finanzielle Vorteil, den Sie 2026 noch sicher mitnehmen, liegt also nicht in der Steuer (die bleibt), sondern im 20-jährigen Bestandsschutz auf die feste Vergütung.
Wirtschaftlichkeit: PV rechnet sich auch ohne Einspeisung
Jetzt die wichtigste Relativierung, damit dieser Artikel nicht in Stichtags-Panik kippt: Selbst wenn die feste Vergütung 2027 fiele, bleibt Photovoltaik für Eigenheime wirtschaftlich. Der Grund ist der Eigenverbrauch. Laut Fraunhofer ISE liegen die Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen bei 6,4–13,0 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 30–35 ct/kWh – das ist etwa das Vier- bis Fünffache dessen, was die Einspeisung von 7,78 ct einbringt.
Mit anderen Worten: Der eigentliche Werthebel war für Eigenheimanlagen ohnehin nie die Einspeisung, sondern der ersetzte Netzstrom. Und dieser Vorteil hängt überhaupt nicht von der Einspeisevergütung ab. Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote von 25–35 % auf 60–80 % und macht die Anlage damit weitgehend unabhängig vom Vergütungsregime. Wie Sie den Eigenverbrauch gezielt steigern, zeigt der Ratgeber zum Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren.
Zwei kleinere 2027-Effekte, die Sie einplanen sollten
Zwei weitere Änderungen verschieben den Wert der Einspeisung 2027 zusätzlich nach unten – beide sind ein Argument für Speicher und Eigenverbrauch, nicht gegen die Anlage:
- Negative Strompreise: Bereits 2026 entfällt die Vergütung, sobald zwei aufeinanderfolgende Stunden negative Börsenpreise aufweisen; ab 2027 genügt dafür bereits eine einzige Stunde. Ein Speicher, der die Einspeisung in genau diese Stunden vermeidet, gewinnt dadurch an Wert. Die Details stehen im Ratgeber zu den Einspeisevergütungs-Änderungen 2026/2027.
- Geplanter 50-%-Einspeisedeckel: Der Entwurf sieht vor, die Einspeiseleistung dauerhaft auf 50 % der installierten Leistung zu begrenzen. Ohne Speicher kostet das je nach Konstellation rund 5–12 % Ertrag – mit Speicher deutlich weniger, weil dieser die Mittagsspitze auffängt.
Beide Punkte bestätigen die Grundlinie der Prognose: Wer 2026 mit Blick auf Eigenverbrauch plant, ist gegen die Verschlechterungen von 2027 gut abgesichert.
Jetzt 2026 handeln oder auf 2027 warten? Die ehrliche Prognose
Fassen wir die Prognose zusammen. Für die allermeisten Eigenheimbesitzer spricht mehr dafür, 2026 zu handeln – aber aus zwei nüchternen Gründen, nicht aus Panik.
Erstens der Bestandsschutz. Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre plus Restjahr. Ab 2027 soll diese feste Vergütung für Kleinanlagen entfallen. Über zwei Jahrzehnte ist das ein spürbarer Unterschied, den Sie 2026 kostenlos mitnehmen. Entscheidend ist dabei die Inbetriebnahme, nicht der Kauf: Bei realistischen Vorlaufzeiten von 3–6 Monaten heißt das, spätestens im Spätsommer oder Frühherbst 2026 zu bestellen. Der genaue Zeitplan steht im Ratgeber Photovoltaik noch 2026 installieren.
Zweitens der Preistrend. Die Modul- und Anlagenpreise haben ihren Tiefpunkt vorerst erreicht und steigen wieder. Das Warten auf ein „günstigeres 2027" ist damit die schwächere Wette – die Preisentwicklung arbeitet gegen Sie, nicht für Sie. Einzige Ausnahme bleibt der Speicher, der weiter günstiger wird und sich daher auch später nachrüsten lässt.
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Wovon ich abrate: sechs ehrliche Hinweise
Damit die Prognose nicht einseitig wird, hier die andere Seite – die Punkte, bei denen ich zur Vorsicht rate:
- Kein überhasteter Kauf nur wegen des Stichtags. Der optimale Kaufzeitpunkt bei den Modulpreisen ist mit dem Anstieg von 14–18 % womöglich bereits überschritten. Eine sauber dimensionierte Anlage schlägt eine überteuerte Schnellbestellung.
- Volatile Erlöse ab 2027. Ohne feste Einspeisevergütung wird die Vergütung über die Direktvermarktung marktabhängig und für Laien schwerer kalkulierbar. Wer darauf angewiesen wäre, sollte das offen einkalkulieren.
- Der 50-%-Einspeisedeckel kostet Ertrag. Ohne Speicher gehen je nach Konstellation rund 5–12 % Ertrag verloren. Planen Sie den Speicher gedanklich mit.
- Vorzieheffekt bis Ende 2026. Der Ansturm auf den Stichtag erzeugt Nachfragespitzen: knappe Handwerkerkapazitäten, längere Wartezeiten und mögliche Preisaufschläge auf Komplettanlagen. Wer spät bestellt, riskiert, die Inbetriebnahme 2026 zu verpassen.
- Rechtsunsicherheit. Die EEG-Novelle 2027 ist nur ein Entwurf. Fristen, die 25-kWp-Grenze und der 6,2-ct-Wert können sich noch ändern – stützen Sie Ihre Entscheidung nicht allein auf den Entwurf.
- Wer nur auf die Einspeisung schielt, rechnet zu knapp. Die Wirtschaftlichkeit hängt am Eigenverbrauch. Ohne Speicher- und Verbrauchskonzept fällt die Rendite mager aus – unabhängig vom Jahr.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Geplant ist es, aber es ist Stand Juli 2026 nicht beschlossen. Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 zu streichen und durch verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen. Ein Kabinettsbeschluss steht aus. Bestehende und bis 31. Dezember 2026 in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre zugesagte Vergütung 20 Jahre – Details im Ratgeber zur EEG-Novelle 2027.
Werden Photovoltaik-Anlagen 2027 teurer oder günstiger?
Der langfristige Trend nach unten ist vorerst gebrochen. Die Systempreise liegen zwar historisch niedrig (rund 1.000–1.500 €/kWp), doch die Modulpreise sind von Januar bis März 2026 um 14–18 % gestiegen – Auslöser ist der Wegfall chinesischer Exportsteuerrabatte zum 1. April 2026. Die Branche erwartet für Komplettanlagen rund 10 % Aufschlag. Stromspeicher werden dagegen weiter günstiger. Für die reine Anlage gilt daher: 2027 eher teurer als 2026.
Warum soll die Einspeisevergütung ab 2027 wegfallen?
Treiber ist EU-Beihilferecht, nicht der Bundeshaushalt. Die EU-Genehmigung für das Fördersystem des EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Eine EU-konforme Neuregelung – mit Abschöpfungs- bzw. CfD-Mechanismus – muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Deshalb wird die feste Vergütung für Kleinanlagen zur Disposition gestellt. Der Termin ist durch die EU-Frist weitgehend fixiert, auch wenn die Details noch offen sind.
Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch?
Ja. Selbst genutzter Solarstrom spart rund 30–35 ct/kWh Netzstrom – etwa das Vier- bis Fünffache der Einspeisung von 7,78 ct. Die Wirtschaftlichkeit hängt schon 2026 primär am Eigenverbrauch, nicht an der Einspeisung. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von 25–35 % auf 60–80 % und macht die Anlage weitgehend unabhängig vom Vergütungsregime. Die Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen liegen laut Fraunhofer ISE bei nur 6,4–13,0 ct/kWh.
Sollte ich meine PV-Anlage noch 2026 installieren?
Wer die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre sichern will, sollte die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 anstreben. Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht der Kauf – bei 3–6 Monaten Vorlauf heißt das: spätestens Spätsommer oder Frühherbst 2026 bestellen. Die steigenden Modulpreise sind ein zusätzliches Argument. Den konkreten Zeitplan liefert der Ratgeber Photovoltaik noch 2026 installieren.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik auch 2027 noch?
Ja. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 unbefristet für Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp inklusive Speicher. Es gibt Stand 2026 kein Ablaufdatum – die 0 % Umsatzsteuer bleibt auch über 2027 hinaus bestehen, solange das Gesetz nicht geändert wird. Bei einer 12.000-€-Anlage sind das rund 2.280 € Ersparnis.
Was ist die verpflichtende Direktvermarktung ab 2027?
Statt einer festen Vergütung müssten Neuanlagen-Betreiber ihren Überschussstrom künftig am Markt verkaufen – in der Regel über einen Dienstleister. Der Entwurf sieht für Anlagen ab 25 kWp einen einheitlichen geförderten Einspeisewert (genannt werden 6,2 ct/kWh) vor; Anlagen unter 25 kWp sollen gar keine feste Vergütung mehr erhalten. Die Details sind noch nicht final – wie das Modell praktisch funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.
Was passiert mit bestehenden Anlagen bei der EEG-Reform 2027?
Bestandsanlagen sind laut Entwurf nicht betroffen. Der bei Inbetriebnahme zugesagte Satz gilt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre. Eine rückwirkende Kürzung hat es trotz zahlreicher EEG-Reformen bisher nie gegeben. Wer also heute eine Anlage betreibt oder sie bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, muss sich um die Reform keine Sorgen machen.
Nächster Schritt: Was bedeutet die Prognose für Ihr Dach?
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