Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze ab 7,78 ct/kWh
Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,34 ct bei Volleinspeisung (bis 10 kWp). Alle Sätze nach Anlagengröße – jetzt 20 Jahre sichern.

Das Wichtigste in Kürze
- Aktueller Satz bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung – gültig für Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026.
- Gestaffelt nach Größe: Für den Anlagenteil 10–40 kWp gelten 6,73 ct (Teil) bzw. 10,35 ct (Voll), für 40–100 kWp 5,50 ct (Teil) bzw. 10,35 ct (Voll).
- 20 Jahre garantiert: Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre fix – unabhängig von künftigen Absenkungen.
- Degression 1 % pro Halbjahr: Zum 1. August 2026 sinken die Sätze voraussichtlich auf 7,71 ct (Teil) bzw. 12,23 ct (Voll) für Anlagen bis 10 kWp.
- Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: Mit 7,78 ct/kWh liegt die Vergütung weit unter dem Strombezugspreis von ~30–35 ct/kWh – jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mehr wert.
- Volleinspeisung aktiv wählen: Der höhere Volleinspeisesatz gilt nur nach schriftlicher Meldung an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme.
Was kostet eine Solaranlage inklusive Montage?
Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.
100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt
Wer 2026 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, erhält für bis zu 10 kWp aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Diese Sätze gelten für jede Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 – und sie sind, einmal festgelegt, für 20 volle Kalenderjahre garantiert. Damit ist die Einspeisevergütung der planbarste Baustein der PV-Wirtschaftlichkeit, auch wenn sie nur ein Teil der Rechnung ist. Wie sich die volle Förderung Photovoltaik 2026 und die Photovoltaik-Kosten pro kWp zusammensetzen, behandeln wir in eigenen Ratgebern.
Wichtig vorab: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Je später Sie in Betrieb gehen, desto niedriger der Satz, der dann für zwei Jahrzehnte festgeschrieben wird. Und mittelfristig droht im Rahmen der EEG-Novelle das Aus für die feste Vergütung kleiner Neuanlagen. Was sich konkret ändert, lesen Sie im Ausblick Einspeisevergütung 2026: Sätze & EEG-Reform 2027. Dieser Artikel liefert den Status quo: alle aktuellen Sätze nach Anlagengröße, in einer Tabelle.
Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze nach Anlagengröße
Die Höhe der Vergütung hängt von zwei Faktoren ab: der Anlagengröße (in kWp) und der Vergütungsart (Teil- oder Volleinspeisung). Die folgende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Sätze für die Inbetriebnahmeperiode 1. Februar bis 31. Juli 2026.
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 | 12,34 |
| 10–40 kWp (anteilig) | 6,73 | 10,35 |
| 40–100 kWp (anteilig) | 5,50 | 10,35 |
Quellen: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung; Verbraucherzentrale. Sätze gelten für Inbetriebnahme 01.02.–31.07.2026.
Wichtig zum Verständnis der Staffelung: Die Werte gelten anteilig. Bei einer 20-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhalten die ersten 10 kWp den Satz von 7,78 ct/kWh, die nächsten 10 kWp (also der Anteil zwischen 10 und 40 kWp) den Satz von 6,73 ct/kWh. Es handelt sich also um einen Mischsatz, nicht um eine Stufe, ab der die gesamte Anlage schlechter vergütet wird. Die gestaffelten anzulegenden Werte sind in § 48 EEG 2023 geregelt.
Ein Hinweis zu größeren Anlagen ab 40 kW: Die hier genannten Werte enthalten noch nicht den im Solarpaket I vorgesehenen Aufschlag von 1,5 ct/kWh. Dieser Aufschlag steht unter EU-Beihilfevorbehalt und ist in den offiziellen BNetzA-Tabellen noch nicht eingerechnet. Wer eine Anlage in dieser Größenordnung plant, sollte den aktuellen Stand der Genehmigung gesondert prüfen. Für großflächige Anlagen auf Acker- und Grünland gelten ohnehin eigene Ausschreibungsregeln – wie die Agri-Photovoltaik auf Freiflächen vergütet wird, behandelt ein separater Ratgeber.
Was ist die „anzulegende Wert" und woher kommen die Sätze?
Hinter den Cent-Beträgen steht ein gesetzlicher Mechanismus. Das EEG legt für jede Anlagengröße einen sogenannten anzulegenden Wert fest – das ist die rechtliche Bemessungsgrundlage der Vergütung. Diese Werte sind in § 48 EEG 2023 geregelt und werden über die in § 49 EEG 2023 verankerte Degression halbjährlich fortgeschrieben. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht daraus die konkreten Vergütungssätze, die für die jeweilige Inbetriebnahmeperiode gelten.
Für Betreiber bedeutet das vor allem eines: Die Sätze sind nicht verhandelbar und nicht vom Netzbetreiber abhängig. Egal, bei welchem Netzbetreiber Sie angeschlossen sind – der Vergütungssatz ergibt sich allein aus Anlagengröße, Vergütungsart und dem Datum der Inbetriebnahme. Das macht die Einspeisevergütung zum am besten kalkulierbaren Teil jeder PV-Investition.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: der entscheidende Unterschied
Der größte Hebel für Ihre Vergütung ist die Wahl zwischen Teil- und Volleinspeisung. Beide unterscheiden sich grundlegend in Logik und Wirtschaftlichkeit.
Bei der Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung) verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins Netz – Sie verbrauchen davon nichts selbst und beziehen Ihren Haushaltsstrom weiterhin vollständig aus dem Netz. Als Ausgleich für den entgangenen Eigenverbrauch ist der Volleinspeisesatz deutlich höher.
| Kriterium | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Vergütungssatz (bis 10 kWp) | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| Eigenverbrauch | ja, vorrangig | nein |
| Anmeldung | Standard | muss vor Inbetriebnahme schriftlich gewählt werden |
| Typische Eignung | Eigenheim mit Tagesverbrauch, Wärmepumpe, E-Auto | Dächer ohne nennenswerten Eigenverbrauch, reine Investitionsanlagen |
| Wirtschaftlichkeit | meist höher (Eigenverbrauch spart ~30–35 ct/kWh) | nur sinnvoll bei sehr geringem Eigenverbrauch |
Die zentrale Erkenntnis: Obwohl die Volleinspeisung pro Kilowattstunde deutlich mehr bringt (12,34 statt 7,78 ct), ist die Teileinspeisung für die meisten Haushalte wirtschaftlich überlegen. Der Grund liegt im Wert des Eigenverbrauchs. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der Sie rund 30–35 ct/kWh kostet. Diese Ersparnis ist fast viermal so hoch wie der Einspeisesatz. Wie Sie diesen Eigenverbrauch maximieren, zeigen die 7 Strategien zur Eigenverbrauchsoptimierung.
Volleinspeisung lohnt sich praktisch nur dann, wenn Sie tagsüber kaum Strom verbrauchen – etwa bei einem zweiten Dach (Scheune, Garage), das rein als Investitionsanlage betrieben wird. Auch dann gilt: Die Direktvermarktung von PV-Strom kann ab gewisser Anlagengröße die bessere Alternative zur festen Volleinspeisevergütung sein. Eine dritte Option zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung eröffnet ab Juni 2026 das Energy Sharing, bei dem Sie Solarstrom mit Nachbarn teilen und dafür 15–25 ct/kWh statt der Einspeisevergütung erzielen können.
Achtung bei der Anmeldung: Die Volleinspeisung müssen Sie aktiv und schriftlich vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber melden. Ohne diese Meldung gilt automatisch der niedrigere Teileinspeisesatz. Ein beliebiger nachträglicher Wechsel im laufenden Jahr ist nicht möglich.
Wie lange gilt der Satz? 20 Jahre Garantie
Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz ist das stärkste Argument, jetzt zu handeln. Er wird für das Jahr der Inbetriebnahme plus weitere 20 volle Kalenderjahre gezahlt – und zwar unverändert, egal wie stark die Einspeisevergütung für neue Anlagen in den Folgejahren sinkt.
Ein Beispiel: Nehmen Sie Ihre Anlage im Juni 2026 in Betrieb, erhalten Sie 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bis einschließlich 31. Dezember 2046. Wer dagegen erst 2030 in Betrieb geht, sichert sich nur den dann gültigen – deutlich niedrigeren – Satz. Diese Stichtagslogik macht den frühen Einstieg so wertvoll. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik noch 2026 installieren: 20 Jahre Vergütung sichern.
Die halbjährliche Degression: 1 % alle sechs Monate
Seit dem 1. Februar 2024 sinken die anzulegenden Werte für neue Solaranlagen halbjährlich um 1 Prozent – gesetzlich verankert in § 49 EEG 2023. Diese Degression betrifft ausschließlich Anlagen, die neu in Betrieb gehen. Wer bereits eine Anlage betreibt, ist von der Absenkung nicht betroffen.
| Zeitraum (Inbetriebnahme) | bis 10 kWp Teileinspeisung | bis 10 kWp Volleinspeisung | Änderung |
|---|---|---|---|
| Aug 2025 – Jan 2026 | 7,86 ct/kWh* | 12,47 ct/kWh* | – |
| Feb 2026 – Jul 2026 | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh | −1 % |
| ab Aug 2026 | 7,71 ct/kWh* | 12,23 ct/kWh* | −1 % (voraussichtlich) |
Quellen: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung; Degression nach § 49 EEG 2023. *Werte für Aug 2025–Jan 2026 und ab Aug 2026 ergeben sich aus der 1-%-Degression; die offizielle BNetzA-Tabelle für die Periode ab 1. August 2026 wird kurz vor Periodenbeginn final veröffentlicht.
Die nächste Absenkung steht zum 1. August 2026 an. Für Anlagen bis 10 kWp werden die Sätze dann voraussichtlich auf 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung) fallen. Der Unterschied von wenigen Cent klingt gering – über 20 Jahre summiert er sich aber, und vor allem signalisiert der konstante Abwärtstrend: Wer wartet, bekommt strukturell weniger.
Was bedeutet das in Euro? Rechenbeispiele
Cent-Beträge sind abstrakt. Konkreter wird es, wenn man die jährliche Einspeisevergütung in Euro umrechnet. Die folgenden Beispiele gehen von typischen Einspeisemengen aus und verwenden die aktuellen Sätze (bis 10 kWp: 7,78 ct Teil / 12,34 ct Voll).
| Anlagengröße | jährl. Einspeisung (kWh) | Vergütung/Jahr Teileinspeisung | Vergütung/Jahr Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| 7 kWp | 4.200 | 327 € | 518 € |
| 10 kWp | 6.000 | 467 € | 740 € |
| 12 kWp | 7.500 | 547 €** | 870 €** |
Annahmen: Teileinspeisung mit ~60 % Einspeisequote des Jahresertrags, Volleinspeisung mit vollständiger Einspeisung. **Bei 12 kWp greift für den Anteil über 10 kWp der Mischsatz (10–40 kWp), daher kein einfacher Dreisatz.
Diese Zahlen zeigen zwei Dinge. Erstens: Die reine Einspeisevergütung ist über 20 Jahre ein solider, aber nicht der entscheidende Posten – bei einer 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung sind es rund 9.300 € über die gesamte Laufzeit. Zweitens: Den größeren Wert schöpfen Sie aus dem Eigenverbrauch. Bei 6.000 kWh selbst verbrauchtem Strom à ~32 ct/kWh sparen Sie rund 1.920 € pro Jahr an Netzbezug – ein Vielfaches der Einspeisevergütung.
Genau deshalb dimensioniert man eine moderne PV-Anlage heute auf maximalen Eigenverbrauch, nicht auf maximale Einspeisung. Ob sich dabei ein Speicher lohnt oder nicht, klärt der Vergleich PV ohne Speicher 2026: Lohnt sich das?.
Warum die 20-Jahres-Summe trotzdem zählt
Auch wenn der Eigenverbrauch den größeren Hebel bildet, ist die Einspeisevergütung kein Nebenposten. Über die gesamte Laufzeit summiert sie sich bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung auf einen mittleren vierstelligen Betrag – und das vollkommen planbar, ohne Marktrisiko. Während der Netzstrompreis schwankt und der eingesparte Betrag aus dem Eigenverbrauch von künftigen Strompreisen abhängt, ist die Einspeisevergütung über 20 Jahre fix. Sie wirkt damit wie eine Anleihe mit garantiertem Kupon: kein Renditewunder, aber ein verlässlicher Sockel, der die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage absichert.
Hinzu kommt: Jede Kilowattstunde, die Sie heute nicht selbst verbrauchen können – etwa an sonnigen Wochenenden im Sommer, wenn die Anlage mehr produziert, als das Haus aufnimmt – wird verlässlich vergütet. Die Einspeisevergütung ist damit das Sicherheitsnetz, das den Überschuss monetarisiert, statt ihn verfallen zu lassen.
Die Schattenseiten: Was Sie ehrlich einkalkulieren müssen
Die Einspeisevergütung ist verlässlich, aber sie hat klare Schwächen. Wer sie kennt, plant realistischer.
- Sinkende Sätze: Die 1-%-Degression pro Halbjahr bedeutet, dass jede Verzögerung den fix zu sichernden Satz drückt. Wer 2026 plant, sollte vor dem 1. August in Betrieb gehen.
- Vergütung unter Strompreis: Mit 7,78 ct/kWh liegt die Teileinspeisung weit unter dem Strombezugspreis von ~30–35 ct/kWh. Einspeisen ist Notlösung, Eigenverbrauch ist das Geschäft.
- Negative Strompreise: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt nach dem Solarspitzengesetz die Vergütung für diese Stunden. Die ausgefallenen Zeiträume werden zwar hinten an die 20 Jahre angehängt, mindern aber den laufenden Cashflow.
- 60-%-Einspeisebegrenzung: Anlagen ohne Smart Meter bzw. ohne Steuerbarkeit unterliegen einer Begrenzung der einspeisbaren Leistung auf 60 % der installierten Leistung.
- Reform-Risiko: Im Rahmen der für 2027 geplanten EEG-Novelle soll die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen perspektivisch abgeschafft werden. Die heutige Sicherheit gilt nur für jetzt in Betrieb genommene Anlagen – Details in der EEG-Novelle 2027: Einspeisevergütung ab 0,00 ct geplant.
Keiner dieser Punkte spricht gegen Photovoltaik – im Gegenteil: Sie unterstreichen, dass der wirtschaftliche Kern im Eigenverbrauch liegt und dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme heute mehr zählt als je zuvor. Wer die Anlage von Anfang an mit Smart Meter und ausreichend Dachbelegung plant, vermeidet die 60-%-Drosselung und stellt sicher, dass der gesamte Überschuss auch tatsächlich vergütet wird. Und wer den Eigenverbrauch durch Wärmepumpe, E-Auto-Ladung am Tag oder einen Speicher hebt, macht sich von der Höhe der Einspeisevergütung weitgehend unabhängig – denn dann landet ohnehin nur ein kleiner Rest im Netz.
Was kostet eine Solaranlage inklusive Montage?
Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Jetzt Preise vergleichen100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt
Steuern: kurz und schmerzlos
Die steuerliche Behandlung ist 2026 unkompliziert. Auf die Anschaffung von PV-Anlagen bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer), und die Einnahmen aus dem Betrieb sind bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Sie müssen die Einspeisevergütung dieser kleinen Anlagen in der Regel also nicht versteuern. Die Details – inklusive Sonderfällen bei größeren oder gewerblichen Anlagen – behandelt der eigene Ratgeber zu Photovoltaik und Steuern. Dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf die Vergütungssätze.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 2026 aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026. Für größere Anlagenteile sinken die Sätze gestaffelt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung 2026?
Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 12,34 ct/kWh. Für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp und von 40 bis 100 kWp gelten jeweils 10,35 ct/kWh. Voraussetzung ist, dass Sie die Volleinspeisung vor Inbetriebnahme schriftlich beim Netzbetreiber melden.
Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein – dafür ist der Satz niedriger (7,78 ct/kWh). Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, Sie verbrauchen nichts selbst, erhalten aber den höheren Satz (12,34 ct/kWh). Für die meisten Haushalte ist die Teileinspeisung wirtschaftlicher, weil der Eigenverbrauch teuren Netzstrom ersetzt.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz wird für das Inbetriebnahmejahr plus weitere 20 volle Kalenderjahre garantiert gezahlt. Er bleibt während dieser gesamten Zeit unverändert, unabhängig davon, wie stark die Sätze für neue Anlagen später sinken. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt zwar die Vergütung für diese Stunden, der Zeitraum wird aber hinten angehängt.
Wann sinkt die Einspeisevergütung 2026 wieder?
Die nächste Absenkung erfolgt zum 1. August 2026. Die Sätze sinken halbjährlich um 1 Prozent gemäß § 49 EEG 2023. Für Anlagen bis 10 kWp fallen die Sätze dann voraussichtlich auf 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung).
Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung mehr?
Für die meisten Eigenheime lohnt sich die Teileinspeisung mehr, obwohl ihr Satz niedriger ist. Der Grund: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 30–35 ct/kWh Netzstrom – fast viermal so viel wie der Einspeisesatz. Volleinspeisung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie kaum Eigenverbrauch haben, etwa bei einer reinen Investitionsanlage auf einem zweiten Dach.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab August 2026?
Voraussichtlich 7,71 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,23 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp. Diese Werte ergeben sich rechnerisch aus der 1-%-Degression. Die offizielle Tabelle der Bundesnetzagentur für die Periode ab 1. August 2026 wird kurz vor Periodenbeginn final veröffentlicht.
Gilt die Einspeisevergütung auch für Anlagen über 10 kWp?
Ja, allerdings gestaffelt und anteilig. Für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp gelten 6,73 ct/kWh (Teil) bzw. 10,35 ct/kWh (Voll), für 40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh (Teil) bzw. 10,35 ct/kWh (Voll). Die niedrigeren Sätze betreffen nur den jeweiligen Leistungsanteil, nicht die gesamte Anlage – es ergibt sich ein Mischsatz.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
In der Regel nicht. Für Anlagen bis 30 kWp sind die Einnahmen einkommensteuerfrei, und auf die Anschaffung gilt 0 % Mehrwertsteuer. Bei größeren oder gewerblich betriebenen Anlagen gelten Sonderregeln, die Sie gesondert prüfen sollten.
Nächster Schritt: Vergütung im Gesamtbild Ihres Gebäudes bewerten
Die Einspeisevergütung ist nur ein Baustein der PV-Wirtschaftlichkeit – und nicht der wichtigste. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Eigenverbrauch, Investitionskosten, Förderung und dem energetischen Zustand Ihres Gebäudes. Eine PV-Anlage wirkt am stärksten, wenn sie in eine durchdachte Sanierungs- und Energiestrategie eingebettet ist: gemeinsam mit Dämmung, Wärmepumpe und Lastmanagement.
Genau hier setzt reduco an. Die Gebäudeanalyse von reduco bewertet Ihr Objekt ganzheitlich, zeigt, wie viel PV-Strom Sie realistisch selbst verbrauchen können, und ordnet die Einspeisevergütung in die Gesamtrendite ein – statt sie isoliert zu betrachten. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich der Einstieg jetzt lohnt und welche Maßnahmen den größten Hebel haben. Sichern Sie sich die aktuellen 20-Jahres-Sätze, solange sie gelten.
Angebot für Ihre Solaranlage erhalten
Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote für Ihre PV-Anlage von geprüften Fachbetrieben.
- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
- Durch Vergleich bis zu 30 % sparen
Noch unsicher, welche Maßnahme sich bei Ihrem Haus lohnt?
Gebäude kostenlos analysierenVerwandte Artikel
EEG-Novelle 2027: Einspeisevergütung ab 0,00 ct geplant
EEG-Novelle 2027: Feste Einspeisevergütung unter 25 kWp soll wegfallen. Noch 7,78 ct bis Ende 2026 sichern, 20 Jahre Bestandsschutz. Alle Entwurfs-Fakten.
RatgeberPhotovoltaik noch 2026 installieren: 20 Jahre 7,78 ct sichern
PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen sichert 7,78 ct/kWh für 20 Jahre — bevor die geplante EEG-Reform die feste Vergütung ab 2027 abschaffen könnte. Frist & Zeitplan.
FörderungFörderung Photovoltaik 2026: Einspeisevergütung, Steuer & Zuschüsse
Förderung Photovoltaik 2026: Einspeisevergütung ab 8,0 ct/kWh, 0 % MwSt und KfW-Kredit. Alle Bundes- und Landesförderungen mit Wirtschaftlichkeitsrechnung.
