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Fördermittel-Check

Welche Förderung steht Ihnen zu? Maßnahmen auswählen (optional Adresse suchen für Gebäudetyp und PLZ) und Zuschüsse von Bund (BEG, KfW, BAFA) erhalten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Sanierungsförderung 2026: Ihre möglichen Zuschüsse berechnen

Der Fördermittel-Check berechnet in Sekunden, welche Zuschüsse Ihnen für Ihre geplanten Maßnahmen zustehen: aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), von der KfW (Programm 458) und der BAFA – plus Hinweise auf regionale Programme von Ländern, Kommunen und Versorgern.

Sie wählen Ihre geplanten Maßnahmen aus und geben optional Ihre Adresse an. Der Check zeigt Förderquote, Zuschuss in Euro und die passenden Programme je Maßnahme.

So funktioniert der Fördermittel-Check

In wenigen Schritten zur Förderübersicht – kostenlos und ohne Anmeldung:

  1. 1

    Gebäude angeben

    Gebäudetyp wählen und optional die Adresse für regionale Programme eingeben.

  2. 2

    Maßnahmen auswählen

    Dämmung, Fenster, Wärmepumpe, Solar, Energieberatung und mehr ankreuzen.

  3. 3

    Boni angeben

    iSFP vorhanden, Einkommensgrenze, Austausch einer fossilen Heizung.

  4. 4

    Ergebnis ansehen

    Gesamtzuschuss, Förderquote und Programme (BEG, KfW 458, BAFA) je Maßnahme.

Welche Förderung gibt es 2026?

  • Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie): KfW 458, bis zu 70 % – max. 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 %)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung): BAFA BEG EM, 15 % + 5 % iSFP-Bonus
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261, Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss
  • Energieberatung / iSFP: BAFA bezuschusst die Beratung; der iSFP hebt die Förderung der Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte
  • Steuerbonus (§35c EStG): alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre (max. 40.000 €), wenn keine BEG-Förderung genutzt wird

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn

Förderanträge müssen grundsätzlich vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Verbindlich ist allein der von BAFA bzw. KfW im Zuwendungsbescheid mitgeteilte Betrag – der Check liefert eine unverbindliche Orientierung nach aktuellem Stand 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Über die KfW (Programm 458) sind bis zu 70 % möglich: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit – also bis zu 21.000 € Zuschuss.

Kann ich Förderungen kombinieren?

BEG-Förderungen lassen sich teils mit Landes- und Kommunalprogrammen kombinieren. Nicht kombinierbar sind dagegen die BEG-Förderung und der Steuerbonus nach §35c für dieselbe Maßnahme.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Grundsätzlich vor Vorhabenbeginn, also vor der Auftragsvergabe. Bei BEG-Einzelmaßnahmen genügt ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung.

Was kostet der Fördermittel-Check?

Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

Sind die berechneten Beträge verbindlich?

Nein. Der Check liefert eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist allein der von BAFA bzw. KfW im Zuwendungsbescheid mitgeteilte Förderbetrag.

Datengrundlage & Quellen: BEG-Richtlinie (BMWK) · KfW 458 / KfW 261 · BAFA · §35c EStG. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlicher Gebäudedaten und ersetzen keine individuelle Fachberatung.