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Förderrechner

Welche Förderung steht Ihnen zu? Maßnahmen auswählen (optional Adresse suchen für Gebäudetyp und PLZ) und Zuschüsse von Bund (BEG, KfW, BAFA) erhalten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Förderrechner 2026: KfW- und BAFA-Zuschüsse für Ihr Haus berechnen

Kostenloser Online-Rechner · zuletzt aktualisiert: September 2026

Der Förderrechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie viel Zuschuss Sie 2026 für Ihre geplanten Maßnahmen bekommen können. Beim Heizungstausch sind über die KfW 458 zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, höchstens 22.400 € im Einfamilienhaus. Für Dämmung, Fenster und Lüftung zahlt das BAFA 15 Prozent, mit gefördertem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 €.

Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt an drei Stellschrauben: der Maßnahme, den Boni (Selbstnutzung, Haushaltseinkommen, Alter der Altheizung) und dem Datum der Antragstellung. Der Rechner setzt Ihre Angaben in die BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 ein und nennt Förderquote, Zuschuss in Euro und zuständige Stelle je Maßnahme. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: verbindlich ist allein der Zuwendungsbescheid.

So funktioniert der Förderrechner

In vier Schritten zur Förderübersicht, kostenlos und ohne Anmeldung:

  1. 1

    Gebäude angeben

    Gebäudetyp und Zahl der Wohneinheiten wählen, optional die Adresse für regionale Programme.

  2. 2

    Maßnahmen auswählen

    Dämmung, Fenster, Lüftung, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Photovoltaik oder Energieberatung ankreuzen.

  3. 3

    Boni angeben

    Drei Häkchen steuern die Boni: iSFP vorhanden, Haushaltseinkommen unter 40.000 €, alte fossile Heizung wird ersetzt.

  4. 4

    Ergebnis ansehen

    Zuschuss gesamt und Gesamtförderquote, dazu Betrag, Fördersatz und Programm je Maßnahme.

Welche Förderung gibt es 2026 für die Sanierung?

Die Bundesförderung läuft über zwei Stellen: Die KfW zahlt für Wärmeerzeuger, das BAFA für Hülle, Anlagentechnik und Beratung. Beide Töpfe lassen sich für dasselbe Haus nutzen, aber nur mit getrennten Anträgen.

ProgrammGefördert wirdHöheStelle
KfW 458Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % oder 80 %KfW
BEG EM GebäudehülleDämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz15 %, plus 5 Punkte iSFP-Bonus oberhalb 30.000 €BAFA
BEG EM AnlagentechnikLüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Betriebsoptimierung15 %, iSFP-Bonus wie bei der HülleBAFA
BEG EM HeizungsoptimierungHydraulischer Abgleich, Pumpen, Rohrdämmung15 %, nur bis fünf WohneinheitenBAFA
Fachplanung und BaubegleitungEnergieeffizienz-Experte für Hülle und Anlagentechnik50 %, im Ein- und Zweifamilienhaus bis 2.500 €BAFA
KfW 261Komplettsanierung zum EffizienzhausKredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 0–40 %KfW
KfW 270Photovoltaik und SpeicherKredit bis 100 % der Kosten, kein TilgungszuschussKfW über die Hausbank
Steuerbonus § 35c EStGSanierung am selbstgenutzten Haus, älter als zehn Jahre20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 €Finanzamt
Energieberatung mit iSFPBeratung durch gelisteten Energieeffizienz-Experten50 %, höchstens 650 € im Ein- und ZweifamilienhausBAFA

Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Mindestinvestition je Einzelmaßnahme: 300 € brutto.

Förderrechner Heizung: Wie hoch ist der Zuschuss für den Heizungstausch?

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %alle Antragsberechtigten, auch Vermieter und WEG
Klimageschwindigkeitsbonus16 ProzentpunkteSelbstnutzer, funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung, Gas und Biomasse ab 20 Jahren
Einkommensbonus40, 30 oder 10 Prozentpunktezu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €
Familienzuschlag10.000 € höhere Einkommensgrenzemindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch
Obergrenze70 %, bei Einkommen bis 30.000 € sind es 80 %rechnerisch mögliche 86 % werden gekappt
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechsteje Gebäude
Höchster Zuschuss22.400 €80 % von 28.000 € im Einfamilienhaus

Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %, weil beide Boni an die Selbstnutzung gebunden sind.

Förderung berechnen für Wärmepumpe, Dämmung und Fenster

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hat seit dem 21.07.2026 zwei Haken: Er greift erst ab 30.000 € förderfähiger Investition und zählt nur für die Ausgaben oberhalb dieser Grenze, die im Mehrfamilienhaus mit jeder Wohneinheit steigt. Beim Fenstertausch für 25.000 € bringt er null Euro, und der Steuerbonus liegt dort 1.250 € über der BEG-Förderung, wirkt allerdings erst zeitversetzt über drei Steuerjahre.

VorhabenKostenRechnungZuschuss
Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen über 50.000 €30.000 €30 % plus 16 % auf 28.000 €12.880 €
Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen 35.000 €30.000 €76 % gekappt auf 70 %19.600 €
Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen 28.000 €30.000 €86 % gekappt auf 80 %22.400 €
Wärmepumpe, vermietetes Haus30.000 €30 % ohne Boni8.400 €
Fassadendämmung ohne iSFP40.000 €15 % auf 30.000 €4.500 €
Fassadendämmung mit iSFP40.000 €15 % auf 40.000 €, dazu 5 Punkte auf 10.000 €6.500 €
Fenstertausch über BEG EM25.000 €15 %, kein iSFP-Bonus3.750 €
Fenstertausch über § 35c EStG25.000 €20 %, verteilt auf drei Jahre5.000 €

Die Wärmepumpen-Zeilen unterstellen den Austausch einer funktionstüchtigen, 22 Jahre alten Gasheizung.

KfW-, BAFA- und Steuerförderung kombinieren: Was der Förderrechner zulässt

Förderprogramme gibt es auf drei Ebenen: Bund, Land und Kommune. Landesbanken und Stadtwerke zahlen häufig zusätzlich. Diese Mittel kommen oben drauf, solange die Kumulierungsgrenze eingehalten wird.

KombinationMöglichRegel
KfW 458 für die Heizung plus BAFA für die Hüllejagetrennte Anträge, je eigene Höchstgrenze
BEG Einzelmaßnahme plus KfW 261neindie Kombination mit der systemischen Förderung ist ausgeschlossen
BEG-Zuschuss plus § 35c EStG für dieselbe Maßnahmeneindie Steuerermäßigung entfällt bei öffentlicher Förderung
BEG für die Heizung, § 35c für die Fensterjaverschiedene Maßnahmen am selben Gebäude
BEG-Zuschuss plus Ergänzungskredit 358/359jabis 120.000 € je Wohneinheit, Antrag binnen zwölf Monaten
BEG plus Landes- oder Kommunalprogrammja, begrenzthöchstens 60 % Gesamtförderquote

Wird die 60-Prozent-Grenze überschritten, müssen Sie das anzeigen. Die BEG-Förderung wird dann gekürzt und der überschüssige Betrag zurückgefordert.

Gibt es eine BAFA-Förderung für Solar?

Nur für Solarwärme. Solarthermie zählt zu den Anlagen zur Wärmeerzeugung und wird mit 30 Prozent plus Boni gefördert, abgewickelt über die KfW. Photovoltaik steht nicht im Maßnahmenkatalog der BEG: Für Solarstrom zahlen weder BAFA noch KfW einen Investitionszuschuss. Es bleiben Steuervorteile, Kredit und Einspeisevergütung.

TechnikInstrumentHöhe
SolarthermieBEG Einzelmaßnahme über die KfW30 % plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
Photovoltaik: Zuschusskeiner0 €
Photovoltaik: Umsatzsteuer§ 12 Absatz 3 UStG0 %; bis 30 kW (peak) pauschal, auf Wohngebäuden auch darüber
Photovoltaik: Einkommensteuer§ 3 Nummer 72 EStGsteuerfrei bis 30 kW (peak) je Einheit
Photovoltaik: KreditKfW 270bis 100 % der Kosten, Zins bonitätsabhängig, kein Tilgungszuschuss
Photovoltaik: EinspeisungEEG7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung

Die Einspeisesätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Der Zinssatz der KfW 270 wird erst am Tag der Zusage festgelegt.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor der Auftragsvergabe. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne Förderbedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig. Planung, Energieberatung und iSFP dürfen Sie dagegen vorher beauftragen.

SchrittWas zu tun istZeitpunkt
1. Bestätigung zum AntragFachunternehmer oder Energieeffizienz-Experte stellt die BzA ausvor dem Antrag
2. Vertrag schließenmit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusagevor dem Antrag
3. Antrag stellenim KfW-Kundenportal oder beim BAFA, BzA und Vertrag hochladenvor Vorhabenbeginn
4. UmsetzenStart nach der Zusage, früherer Start nur auf eigenes Risiko36 Monate Bewilligungszeitraum
5. Nachweise einreichenBestätigung nach Durchführung und Rechnungenbinnen sechs Monaten nach Abschluss

Beim Heizungstausch genügt ein Fachunternehmer für Heizungstechnik. Für Hülle, Anlagentechnik, Baubegleitung und jeden Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste Pflicht.

Was ändert sich bei der Förderung 2027?

Regel2026ab 2027
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozentpunkte12 Punkte ab 01.02.2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger, ab 01.08.2028 null
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit28.000 €27.250 € ab 01.02.2027, danach 750 € weniger je Halbjahr
Grundförderung Wärmepumpe30 %ab Quartal 1 2027: 15 %, dazu 15 Punkte Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung
Dämmung an Worst Performing Buildingskein Bonusab Quartal 1 2027: 5 Punkte extra, nur mit gefördertem iSFP, höchstens drei Anträge
Neuer Wärmeerzeuger trotz erneuerbarer Heizungförderfähigab Quartal 1 2027 keine Förderung, wenn die Altanlage ab 2008 in Betrieb ging, davor zählen 25 % der Kosten
Kältemittel der WärmepumpeR32 zulässigab 01.01.2028 nur natürliche Kältemittel wie R290

Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer 2026 beantragt, sichert sich 30 Prozent Grundförderung unabhängig vom Herstellerland und die volle Bemessungsgrenze von 28.000 €.

Rechenbeispiel: maximale Bundesförderung für ein Einfamilienhaus

Selbstnutzende Eigentümerin, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 28.000 €, Haus von 1978 mit funktionstüchtiger Gasheizung von 2002, Paket aus Wärmepumpe, Fassadendämmung und Fachplanung. Heizung über KfW 458: 22.400 €. Gebäudehülle über das BAFA mit iSFP: 10.500 €. Fachplanung und Baubegleitung: 2.500 €. Energieberatung: 650 €. Zusammen rund 36.000 € Bundeszuschuss, verteilt auf getrennte Anträge bei KfW und BAFA. Vermietet und ohne iSFP bleiben davon 30 Prozent für die Heizung und 15 Prozent für die Hülle.

Häufige Fragen zum Förderrechner

Ist der Förderrechner kostenlos?

Ja. Der Förderrechner läuft online im Browser, ist kostenlos und verlangt keine Anmeldung. Sie wählen Ihre Maßnahmen aus und sehen sofort Förderquote und Zuschuss in Euro.

Wie hoch ist die maximale Förderung 2026?

Beim Heizungstausch sind es 22.400 € je Einfamilienhaus, also 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten. Für die Gebäudehülle kommen bis zu 10.500 € dazu, wenn ein geförderter iSFP vorliegt. Die 22.400 € erreichen nur Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, die zugleich den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen.

Brauche ich einen Energieberater, um Förderung zu bekommen?

Nicht immer. Beim Heizungstausch reicht die Bestätigung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik. Bei Dämmung, Fenstern, Anlagentechnik und jedem Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG genügt die Fachunternehmerbescheinigung.

Was passiert, wenn ich den Auftrag vor dem Antrag erteile?

Dann ist die Förderung ausgeschlossen. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt bereits als Vorhabenbeginn. Nachträglich lässt sich das nicht heilen, deshalb gehört die Förderbedingung in jeden Vertrag.

Bekommen Vermieter auch Förderung für den Heizungstausch?

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 8.400 €. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus. Im Grundbuch eingetragene GbR und Nießbrauchberechtigte sind gar nicht antragsberechtigt.

Gibt es 2026 noch Förderung für Photovoltaik?

Einen Investitionszuschuss vom Bund gibt es nicht. Stattdessen greifen 0 Prozent Umsatzsteuer auf Kauf und Installation (bis 30 kW (peak) pauschal, auf Wohngebäuden auch für größere Anlagen), die Einkommensteuerbefreiung, der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW.

Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan noch?

Vor allem bei größeren Vorhaben. Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähiger Investition und gilt nur für die Ausgaben darüber. Bei einer Dämmung für 40.000 € bringt er 2.000 € mehr Zuschuss, während vom Beratungshonorar nach dem BAFA-Zuschuss rund 850 bis 1.850 € bei Ihnen bleiben. Die Empfehlungen gelten 15 Jahre.

Wie lange habe ich nach der Förderzusage Zeit für die Umsetzung?

Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage. Die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten ein. Geförderte Anlagen und Bauteile müssen Sie anschließend mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen.

Sind die berechneten Beträge verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung nach der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht, entschieden wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Verbindlich ist allein der Zuwendungsbescheid von KfW oder BAFA.

Datengrundlage & Quellen: KfW · BAFA · BMWE (Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026) · Bundesnetzagentur · Bundesministerium der Justiz (§ 35c EStG, § 12 UStG) · Verbraucherzentrale. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlicher Gebäudedaten und ersetzen keine individuelle Fachberatung.