Förderrechner
Welche Förderung steht Ihnen zu? Maßnahmen auswählen (optional Adresse suchen für Gebäudetyp und PLZ) und Zuschüsse von Bund (BEG, KfW, BAFA) erhalten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Sind Sie...
Welche Förderung steht Ihnen zu? Maßnahmen auswählen (optional Adresse suchen für Gebäudetyp und PLZ) und Zuschüsse von Bund (BEG, KfW, BAFA) erhalten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Sind Sie...
Kostenloser Online-Rechner · zuletzt aktualisiert: September 2026
Der Förderrechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie viel Zuschuss Sie 2026 für Ihre geplanten Maßnahmen bekommen können. Beim Heizungstausch sind über die KfW 458 zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, höchstens 22.400 € im Einfamilienhaus. Für Dämmung, Fenster und Lüftung zahlt das BAFA 15 Prozent, mit gefördertem Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 €.
Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt an drei Stellschrauben: der Maßnahme, den Boni (Selbstnutzung, Haushaltseinkommen, Alter der Altheizung) und dem Datum der Antragstellung. Der Rechner setzt Ihre Angaben in die BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 ein und nennt Förderquote, Zuschuss in Euro und zuständige Stelle je Maßnahme. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: verbindlich ist allein der Zuwendungsbescheid.
In vier Schritten zur Förderübersicht, kostenlos und ohne Anmeldung:
Gebäude angeben
Gebäudetyp und Zahl der Wohneinheiten wählen, optional die Adresse für regionale Programme.
Maßnahmen auswählen
Dämmung, Fenster, Lüftung, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Photovoltaik oder Energieberatung ankreuzen.
Boni angeben
Drei Häkchen steuern die Boni: iSFP vorhanden, Haushaltseinkommen unter 40.000 €, alte fossile Heizung wird ersetzt.
Ergebnis ansehen
Zuschuss gesamt und Gesamtförderquote, dazu Betrag, Fördersatz und Programm je Maßnahme.
Die Bundesförderung läuft über zwei Stellen: Die KfW zahlt für Wärmeerzeuger, das BAFA für Hülle, Anlagentechnik und Beratung. Beide Töpfe lassen sich für dasselbe Haus nutzen, aber nur mit getrennten Anträgen.
| Programm | Gefördert wird | Höhe | Stelle |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss | 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % oder 80 % | KfW |
| BEG EM Gebäudehülle | Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 15 %, plus 5 Punkte iSFP-Bonus oberhalb 30.000 € | BAFA |
| BEG EM Anlagentechnik | Lüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Betriebsoptimierung | 15 %, iSFP-Bonus wie bei der Hülle | BAFA |
| BEG EM Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Pumpen, Rohrdämmung | 15 %, nur bis fünf Wohneinheiten | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | Energieeffizienz-Experte für Hülle und Anlagentechnik | 50 %, im Ein- und Zweifamilienhaus bis 2.500 € | BAFA |
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 0–40 % | KfW |
| KfW 270 | Photovoltaik und Speicher | Kredit bis 100 % der Kosten, kein Tilgungszuschuss | KfW über die Hausbank |
| Steuerbonus § 35c EStG | Sanierung am selbstgenutzten Haus, älter als zehn Jahre | 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € | Finanzamt |
| Energieberatung mit iSFP | Beratung durch gelisteten Energieeffizienz-Experten | 50 %, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus | BAFA |
Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Mindestinvestition je Einzelmaßnahme: 300 € brutto.
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsberechtigten, auch Vermieter und WEG |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte | Selbstnutzer, funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung, Gas und Biomasse ab 20 Jahren |
| Einkommensbonus | 40, 30 oder 10 Prozentpunkte | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € |
| Familienzuschlag | 10.000 € höhere Einkommensgrenze | mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch |
| Obergrenze | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € sind es 80 % | rechnerisch mögliche 86 % werden gekappt |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste | je Gebäude |
| Höchster Zuschuss | 22.400 € | 80 % von 28.000 € im Einfamilienhaus |
Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %, weil beide Boni an die Selbstnutzung gebunden sind.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hat seit dem 21.07.2026 zwei Haken: Er greift erst ab 30.000 € förderfähiger Investition und zählt nur für die Ausgaben oberhalb dieser Grenze, die im Mehrfamilienhaus mit jeder Wohneinheit steigt. Beim Fenstertausch für 25.000 € bringt er null Euro, und der Steuerbonus liegt dort 1.250 € über der BEG-Förderung, wirkt allerdings erst zeitversetzt über drei Steuerjahre.
| Vorhaben | Kosten | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen über 50.000 € | 30.000 € | 30 % plus 16 % auf 28.000 € | 12.880 € |
| Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen 35.000 € | 30.000 € | 76 % gekappt auf 70 % | 19.600 € |
| Wärmepumpe, Selbstnutzer, Einkommen 28.000 € | 30.000 € | 86 % gekappt auf 80 % | 22.400 € |
| Wärmepumpe, vermietetes Haus | 30.000 € | 30 % ohne Boni | 8.400 € |
| Fassadendämmung ohne iSFP | 40.000 € | 15 % auf 30.000 € | 4.500 € |
| Fassadendämmung mit iSFP | 40.000 € | 15 % auf 40.000 €, dazu 5 Punkte auf 10.000 € | 6.500 € |
| Fenstertausch über BEG EM | 25.000 € | 15 %, kein iSFP-Bonus | 3.750 € |
| Fenstertausch über § 35c EStG | 25.000 € | 20 %, verteilt auf drei Jahre | 5.000 € |
Die Wärmepumpen-Zeilen unterstellen den Austausch einer funktionstüchtigen, 22 Jahre alten Gasheizung.
Förderprogramme gibt es auf drei Ebenen: Bund, Land und Kommune. Landesbanken und Stadtwerke zahlen häufig zusätzlich. Diese Mittel kommen oben drauf, solange die Kumulierungsgrenze eingehalten wird.
| Kombination | Möglich | Regel |
|---|---|---|
| KfW 458 für die Heizung plus BAFA für die Hülle | ja | getrennte Anträge, je eigene Höchstgrenze |
| BEG Einzelmaßnahme plus KfW 261 | nein | die Kombination mit der systemischen Förderung ist ausgeschlossen |
| BEG-Zuschuss plus § 35c EStG für dieselbe Maßnahme | nein | die Steuerermäßigung entfällt bei öffentlicher Förderung |
| BEG für die Heizung, § 35c für die Fenster | ja | verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude |
| BEG-Zuschuss plus Ergänzungskredit 358/359 | ja | bis 120.000 € je Wohneinheit, Antrag binnen zwölf Monaten |
| BEG plus Landes- oder Kommunalprogramm | ja, begrenzt | höchstens 60 % Gesamtförderquote |
Wird die 60-Prozent-Grenze überschritten, müssen Sie das anzeigen. Die BEG-Förderung wird dann gekürzt und der überschüssige Betrag zurückgefordert.
Nur für Solarwärme. Solarthermie zählt zu den Anlagen zur Wärmeerzeugung und wird mit 30 Prozent plus Boni gefördert, abgewickelt über die KfW. Photovoltaik steht nicht im Maßnahmenkatalog der BEG: Für Solarstrom zahlen weder BAFA noch KfW einen Investitionszuschuss. Es bleiben Steuervorteile, Kredit und Einspeisevergütung.
| Technik | Instrument | Höhe |
|---|---|---|
| Solarthermie | BEG Einzelmaßnahme über die KfW | 30 % plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus |
| Photovoltaik: Zuschuss | keiner | 0 € |
| Photovoltaik: Umsatzsteuer | § 12 Absatz 3 UStG | 0 %; bis 30 kW (peak) pauschal, auf Wohngebäuden auch darüber |
| Photovoltaik: Einkommensteuer | § 3 Nummer 72 EStG | steuerfrei bis 30 kW (peak) je Einheit |
| Photovoltaik: Kredit | KfW 270 | bis 100 % der Kosten, Zins bonitätsabhängig, kein Tilgungszuschuss |
| Photovoltaik: Einspeisung | EEG | 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung |
Die Einspeisesätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Der Zinssatz der KfW 270 wird erst am Tag der Zusage festgelegt.
Vor der Auftragsvergabe. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne Förderbedingung. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig. Planung, Energieberatung und iSFP dürfen Sie dagegen vorher beauftragen.
| Schritt | Was zu tun ist | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| 1. Bestätigung zum Antrag | Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experte stellt die BzA aus | vor dem Antrag |
| 2. Vertrag schließen | mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage | vor dem Antrag |
| 3. Antrag stellen | im KfW-Kundenportal oder beim BAFA, BzA und Vertrag hochladen | vor Vorhabenbeginn |
| 4. Umsetzen | Start nach der Zusage, früherer Start nur auf eigenes Risiko | 36 Monate Bewilligungszeitraum |
| 5. Nachweise einreichen | Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen | binnen sechs Monaten nach Abschluss |
Beim Heizungstausch genügt ein Fachunternehmer für Heizungstechnik. Für Hülle, Anlagentechnik, Baubegleitung und jeden Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste Pflicht.
| Regel | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte | 12 Punkte ab 01.02.2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger, ab 01.08.2028 null |
| Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € ab 01.02.2027, danach 750 € weniger je Halbjahr |
| Grundförderung Wärmepumpe | 30 % | ab Quartal 1 2027: 15 %, dazu 15 Punkte Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung |
| Dämmung an Worst Performing Buildings | kein Bonus | ab Quartal 1 2027: 5 Punkte extra, nur mit gefördertem iSFP, höchstens drei Anträge |
| Neuer Wärmeerzeuger trotz erneuerbarer Heizung | förderfähig | ab Quartal 1 2027 keine Förderung, wenn die Altanlage ab 2008 in Betrieb ging, davor zählen 25 % der Kosten |
| Kältemittel der Wärmepumpe | R32 zulässig | ab 01.01.2028 nur natürliche Kältemittel wie R290 |
Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer 2026 beantragt, sichert sich 30 Prozent Grundförderung unabhängig vom Herstellerland und die volle Bemessungsgrenze von 28.000 €.
Rechenbeispiel: maximale Bundesförderung für ein Einfamilienhaus
Selbstnutzende Eigentümerin, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 28.000 €, Haus von 1978 mit funktionstüchtiger Gasheizung von 2002, Paket aus Wärmepumpe, Fassadendämmung und Fachplanung. Heizung über KfW 458: 22.400 €. Gebäudehülle über das BAFA mit iSFP: 10.500 €. Fachplanung und Baubegleitung: 2.500 €. Energieberatung: 650 €. Zusammen rund 36.000 € Bundeszuschuss, verteilt auf getrennte Anträge bei KfW und BAFA. Vermietet und ohne iSFP bleiben davon 30 Prozent für die Heizung und 15 Prozent für die Hülle.
Ist der Förderrechner kostenlos?
Ja. Der Förderrechner läuft online im Browser, ist kostenlos und verlangt keine Anmeldung. Sie wählen Ihre Maßnahmen aus und sehen sofort Förderquote und Zuschuss in Euro.
Wie hoch ist die maximale Förderung 2026?
Beim Heizungstausch sind es 22.400 € je Einfamilienhaus, also 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten. Für die Gebäudehülle kommen bis zu 10.500 € dazu, wenn ein geförderter iSFP vorliegt. Die 22.400 € erreichen nur Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, die zugleich den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen.
Brauche ich einen Energieberater, um Förderung zu bekommen?
Nicht immer. Beim Heizungstausch reicht die Bestätigung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik. Bei Dämmung, Fenstern, Anlagentechnik und jedem Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes Pflicht. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG genügt die Fachunternehmerbescheinigung.
Was passiert, wenn ich den Auftrag vor dem Antrag erteile?
Dann ist die Förderung ausgeschlossen. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt bereits als Vorhabenbeginn. Nachträglich lässt sich das nicht heilen, deshalb gehört die Förderbedingung in jeden Vertrag.
Bekommen Vermieter auch Förderung für den Heizungstausch?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 8.400 €. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus. Im Grundbuch eingetragene GbR und Nießbrauchberechtigte sind gar nicht antragsberechtigt.
Gibt es 2026 noch Förderung für Photovoltaik?
Einen Investitionszuschuss vom Bund gibt es nicht. Stattdessen greifen 0 Prozent Umsatzsteuer auf Kauf und Installation (bis 30 kW (peak) pauschal, auf Wohngebäuden auch für größere Anlagen), die Einkommensteuerbefreiung, der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW.
Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan noch?
Vor allem bei größeren Vorhaben. Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähiger Investition und gilt nur für die Ausgaben darüber. Bei einer Dämmung für 40.000 € bringt er 2.000 € mehr Zuschuss, während vom Beratungshonorar nach dem BAFA-Zuschuss rund 850 bis 1.850 € bei Ihnen bleiben. Die Empfehlungen gelten 15 Jahre.
Wie lange habe ich nach der Förderzusage Zeit für die Umsetzung?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage. Die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten ein. Geförderte Anlagen und Bauteile müssen Sie anschließend mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen.
Sind die berechneten Beträge verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung nach der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht, entschieden wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Verbindlich ist allein der Zuwendungsbescheid von KfW oder BAFA.
Alle Ratgeber zu Förderung & Finanzierung →
Energieberatung in Ihrer Stadt: Förderung mit iSFP-Bonus sichern →
Weitere kostenlose Gebäudechecks
Datengrundlage & Quellen: KfW · BAFA · BMWE (Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026) · Bundesnetzagentur · Bundesministerium der Justiz (§ 35c EStG, § 12 UStG) · Verbraucherzentrale. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlicher Gebäudedaten und ersetzen keine individuelle Fachberatung.