Reduco

KfW-Förderung Sanierung 2026: bis 80 % & 150.000 € – alle Programme

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 24. August 202612 Minuten

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Bekannt aus

ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungstausch (KfW 458): 30 % Grundförderung, mit einkommensabhängigem Deckel bis zu 80 % Zuschuss – förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 21.07.2026).
  • Komplettsanierung (KfW 261): Kredit einheitlich bis 150.000 € pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert (ab 21.07.2026) – aktuelle Sätze je Effizienzhaus-Stufe im KfW-Merkblatt.
  • Gebäudehülle (BAFA BEG EM): 15 % Zuschuss – förderfähige Kosten seit 21.07.2026 gestaffelt: max. 30.000 €, mit iSFP 60.000 € für die erste Wohneinheit (weitere Wohneinheiten niedriger).
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, seit 21.07.2026 aber nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht; die iSFP-Erstellung wird zu 50 % gefördert (max. 650 € EFH / 850 € MFH).
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € – als Alternative zur BEG-Förderung (unverändert).
  • Wichtigste Regel: Antrag immer vor Auftragserteilung stellen, sonst entfällt der Förderanspruch.

Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen

Artikel mit KI zusammenfassen

Artikel teilen

Wer 2026 energetisch saniert, kann bis zu 80 % der Kosten über staatliche Förderung abdecken. Gleichzeitig ist die Förderlandschaft mit KfW-Krediten, BAFA-Zuschüssen und steuerlichen Optionen unübersichtlich geworden. Dieser Artikel bringt Ordnung: Alle relevanten Programme, aktuelle Fördersätze und die typischen Fallstricke bei der Antragstellung. Eine detaillierte Übersicht der gesamten Sanierungskosten finden Sie im verlinkten Ratgeber.

SanierungsrechnerSchritt 1 von 15

Wie viel Energie steckt in Ihrem Haus?

Adresse eingeben – wir laden Ihr Gebäude als 3D-Modell und berechnen Effizienzklasse, Sanierungskosten und Förderung.

Kostenlos, ohne Anmeldung · Ergebnis in unter 2 Minuten

Unverbindliche Schätzung auf Basis amtlicher 3D-Gebäudedaten und offener Rechenmodelle. Für ein konkretes Angebot: Angebote von Fachbetrieben vergleichen.

Update (Stand: 9. August 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG – dem umbenannten GEG, verkündet am 28.07.2026, in Kraft seit 29.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 08/2028), der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ersatzlos, und die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung (KfW 458) sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Statt des starren 70-%-Deckels gilt jetzt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Beim KfW 261 sinkt der Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte, der Kredit beträgt einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit.

Alle Programme auf einen Blick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet den Rahmen. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Förderstellen zuständig:

Programm Was wird gefördert Art Max. Betrag pro WE
KfW 261 Komplettsanierung zum Effizienzhaus Kredit + Tilgungszuschuss 150.000 € Kredit (einheitlich)
KfW 458 Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse etc.) Zuschuss bis 22.400 € (Geringverdiener)
KfW 358/359 Ergänzungskredit für BEG-Einzelmaßnahmen Kredit bis 120.000 €
BAFA BEG EM Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung Zuschuss 15 % (+5 % iSFP ab 30.000 € Volumen) von max. 30.000–60.000 € (1. WE)
BAFA Energieberatung Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Zuschuss 50 %, max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)
§ 35c EStG Steuerermäßigung statt BEG-Förderung Steuerbonus 20 % von max. 200.000 €, max. 40.000 €

WE = Wohneinheit, EFH = Ein-/Zweifamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus. Alle Heizungs- und KfW-261-Werte gelten ab 21.07.2026.

KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Das KfW-Programm 261 richtet sich an Eigentümer, die ein bestehendes Wohngebäude umfassend zum Effizienzhaus sanieren. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss – also einem Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss. Welche Kosten eine solche Komplettsanierung je Quadratmeter verursacht, ordnet die Sanierungskosten-Tabelle nach Maßnahme ein.

Kredithöhe (ab 21.07.2026):

  • Einheitlich bis 150.000 € pro Wohneinheit – die frühere Staffelung (120.000 € ohne Zusatzklasse, 150.000 € mit EE-/NH-Klasse) entfällt.

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe: Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie sind alle Tilgungszuschuss-Sätze seit 21.07.2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Außerdem ist die EE-Klasse kein 5-%-Bonus mehr, sondern eine Mindestanforderung, und für die Stufen Effizienzhaus 85 EE sowie Effizienzhaus 70 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr. Die aktuellen Sätze je Effizienzhaus-Stufe entnehmen Sie dem KfW-Merkblatt zum Programm 261.

Zusätzlich gibt es zwei Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen:

  • Worst Performing Building (WPB): +10 Prozentpunkte für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % in Deutschland gehören (Energieeffizienzklasse H oder bestimmte Kriterien nach Baujahr).
  • Serielle Sanierung (SerSan): +15 Prozentpunkte bei Sanierung auf EH 40, EH 55 oder EH 70 EE durch vorgefertigte Fassaden- und/oder Dachelemente.

Beide Boni sind kombinierbar, allerdings auf insgesamt 20 Prozentpunkte gedeckelt. Außerdem kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden, wenn die Sanierung auf einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan basiert.

Voraussetzung: Das Gebäude muss einen Bauantrag oder eine Bauanzeige vor dem 01.02.2002 haben und in Deutschland stehen.

KfW 458: Heizungstausch im Detail

Das Programm KfW 458 fördert den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung als Zuschuss – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Das macht es zum finanziell attraktivsten Programm für den Heizungstausch. Einen umfassenden Kostenvergleich aller Heizsysteme finden Sie im verlinkten Ratgeber.

Förderfähige Heizungen: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz und Hybridheizungen (erneuerbar + Spitzenlast).

Förderstruktur:

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragstellenden – unverändert.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: seit 21.07.2026 nur noch 16 % (statt zuvor 20 %) bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus sinkt jetzt halbjährlich weiter: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028. Wer den Bonus noch mitnehmen will, sollte den Antrag also nicht aufschieben. Zu beachten ist außerdem: Nach dem Tausch darf im Gebäude keine fossile Heizung mehr verbleiben.
  • Einkommensbonus: Der Satz ist jetzt gestaffelt – 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % über 30.000 bis 40.000 € und 10 % über 40.000 bis 50.000 €. Nur für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Einkommen einmalig und pauschal um 10.000 € (nicht je Kind).
  • Effizienzbonus: Entfällt seit 21.07.2026 ersatzlos – der frühere 5-%-Bonus für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle bzw. natürlichem Kältemittel wird nicht mehr gewährt.

Maximaler Fördersatz (Deckel): Der frühere starre 70-%-Deckel wird einkommensabhängig: bis zu 80 % bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag), 70 % in allen übrigen Fällen. Welche Fördersätze und Boni beim Tausch gegen eine Wärmepumpe im Einzelnen gelten, fasst der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 zusammen.

Förderfähige Kosten (ab 21.07.2026):

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit (zuvor 30.000 €; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € ab 01.08.2030)
  • 15.000 € je weitere Wohneinheit (2. bis 6. WE) – unverändert
  • 8.000 € ab der 7. Wohneinheit – unverändert

Der frühere Emissionsminderungszuschlag (EMZ) von 2.500 € für Biomasseheizungen mit Partikelabscheider ist ebenfalls entfallen. Wer sich speziell für die Wärmepumpe mit Förderung interessiert, findet im verlinkten Artikel eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Ab Q1 2027 (in der geltenden Richtlinie festgeschrieben): Dann greifen ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union (Nummer 8.4.6), die Absenkung des WP-Fördersatzes auf 15 % (Nummer 8.4.1 Buchstabe c) und eine eigene Höchstgrenze für Ersatzinvestitionen, bei der pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig gelten (Nummer 8.3.3). Für Anträge im Jahr 2026 ändert sich dadurch nichts.

Beispielrechnung: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 30.000 € ersetzt seine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 32.000 €.

Förderbestandteil Prozent Berechnung
Grundförderung 30 % 28.000 € × 30 % = 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % 28.000 € × 16 % = 4.480 €
Einkommensbonus 40 % 28.000 € × 40 % = 11.200 €
Summe vor Deckelung 86 % 24.080 €
Deckelung auf 80 % 80 % 28.000 € × 80 % = 22.400 €

Ergebnis: 22.400 € Zuschuss bei 32.000 € Investition. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € gedeckelt – die restlichen 4.000 € der Investition plus die Differenz aus der Deckelung tragen Sie selbst. Der verbleibende Eigenanteil kann über den KfW-Ergänzungskredit 358 finanziert werden.

Ein Standardfall ohne Einkommensbonus (Haushaltseinkommen über 50.000 €) ergibt dagegen 30 % + 16 % = 46 %, also 28.000 € × 46 % = 12.880 € Zuschuss.

KfW 358/359: Ergänzungskredit

Wer BEG-Einzelmaßnahmen umsetzt – egal ob Heizungstausch (KfW 458) oder Gebäudehülle (BAFA) – kann die Restkosten über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren.

  • KfW 358 (Ergänzungskredit Plus): Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Zinssätze ab ca. 0,01 % effektiv – deutlich unter Marktniveau.
  • KfW 359: Standardvariante ohne Einkommensgrenze, Zinssätze marktüblich.

Kredithöhe: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Laufzeiten: 4 bis 35 Jahre, mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1–5 Jahren.

Voraussetzung ist eine bestehende Förderzusage für eine BEG-Einzelmaßnahme (KfW 458 oder BAFA BEG EM).

BAFA-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster & Co.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizungstausch) werden über das BAFA gefördert – als direkte Zuschüsse. Die Gesamtkosten einer Sanierung hängen maßgeblich davon ab, welche Maßnahmen Sie umsetzen und ob Sie die BAFA-Förderung optimal nutzen.

Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten – der Grundfördersatz für die Gebäudehülle bleibt mit der Reform unverändert. Ein iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten (also 20 %) ist weiterhin möglich, seit 21.07.2026 aber an eine Schwelle geknüpft: Er wird nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht (bei Gebäuden mit einer Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern orientiert sich das Mindestvolumen an der jeweiligen Höchstgrenze ohne iSFP). Für typische kleinere Einzelmaßnahmen darunter – etwa einen reinen Fenstertausch – entfällt der iSFP-Bonus damit faktisch (siehe Beispiele unten).

Förderfähige Maßnahmen:

  • Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)

Förderfähige Kosten (seit 21.07.2026 gestaffelt nach Wohneinheiten):

  • Ohne iSFP: max. 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
  • Mit iSFP: max. 60.000 € (1. WE), je 30.000 € (2.–6. WE), je 15.000 € (ab 7. WE) – für Maßnahmen an Gebäudehülle und Lüftung

Das bedeutet: Mit iSFP verdoppelt sich die Bemessungsgrundlage für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € – und weil das Investitionsvolumen dann über der 30.000-€-Schwelle liegt, kommt zusätzlich der Bonus von 5 Prozentpunkten in Betracht. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall genau ausfällt, rechnet Ihnen Ihre Energieeffizienz-Expertin anhand der aktuellen BAFA-Richtlinie aus.

Pflicht: Ein Energieeffizienz-Experte (aus der dena-Expertenliste) muss die Maßnahme planen und die Umsetzung bestätigen.

Kostenbeispiel: kleine und große Maßnahme im Vergleich

Wie stark sich der iSFP auswirkt, hängt seit dem 21.07.2026 vor allem vom Investitionsvolumen ab. Beispiel 1: ein Fenstertausch im Einfamilienhaus für 25.000 €:

Ohne iSFP Mit iSFP
Förderfähige Kosten 25.000 € (max. 30.000 €) 25.000 € (max. 60.000 €)
Fördersatz 15 % 15 % – kein iSFP-Bonus, da unter 30.000 € Investitionsvolumen
Zuschuss 3.750 € 3.750 €
Eigenanteil 21.250 € 21.250 €

Differenz: 0 € – unterhalb der 30.000-€-Schwelle entfällt der iSFP-Bonus seit der Reform faktisch. Anders bei einer größeren Maßnahme, etwa einer Fassadendämmung für 50.000 €:

Ohne iSFP Mit iSFP
Förderfähige Kosten 30.000 € (gedeckelt) 50.000 € (max. 60.000 €)
Fördersatz 15 % 15 % + 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus (Schwelle erreicht)
Zuschuss 4.500 € bis zu 10.000 €
Eigenanteil 45.500 € ab 40.000 €

Der iSFP wirkt hier doppelt: Er hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf bis zu 60.000 € an, und weil das Investitionsvolumen über 30.000 € liegt, kommt der Bonus überhaupt erst zum Tragen. Wie der Bonus oberhalb der Schwelle im Detail bemessen wird, regelt die aktuelle BAFA-Richtlinie – lassen Sie sich den konkreten Betrag vor Antragstellung von Ihrem Energieeffizienz-Experten ausrechnen.

Förderung für Mehrfamilienhäuser: Skalierung der Programme

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern profitieren überproportional von der BEG-Förderung, weil die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit angesetzt werden. Je mehr Wohneinheiten, desto höher die absolute Fördersumme.

KfW 261 bei Mehrfamilienhäusern

Der Kredit von einheitlich bis zu 150.000 € gilt pro Wohneinheit. Für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten bedeutet das:

  • Maximaler Kredit: 8 × 150.000 € = 1.200.000 €
  • Tilgungszuschuss: abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe; seit 21.07.2026 sind alle Sätze pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt (aktuelle Werte im KfW-Merkblatt)
  • WPB-Bonus: +10 Prozentpunkte zusätzlich, wenn das Gebäude als Worst Performing Building gilt

Bei Komplettsanierungen großer Bestandsgebäude kann der Tilgungszuschuss einen erheblichen Teil der Sanierungskosten abdecken. Die Kombination aus WPB-Bonus und iSFP-Bonus ist für MFH-Eigentümer besonders relevant, weil ältere Mehrfamilienhäuser häufig in die Energieeffizienzklasse H fallen und damit automatisch als Worst Performing Building gelten.

KfW 458 bei Mehrfamilienhäusern

Beim Heizungstausch über KfW 458 staffeln sich die förderfähigen Kosten:

Wohneinheiten Förderfähige Kosten pro WE Kumuliert (Beispiel 6 WE)
1. WE 28.000 € 28.000 €
2.–6. WE je 15.000 € 28.000 + 5 × 15.000 = 103.000 €
Ab 7. WE je 8.000 €

Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und einer zentralen Wärmepumpenanlage ergeben sich förderfähige Kosten von 28.000 + 5 × 15.000 + 4 × 8.000 = 135.000 €. Bei 30 % Grundförderung sind das 40.500 € Zuschuss – für Vermieter, die keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhalten, aber dennoch erheblich profitieren.

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Vermieter erhalten die Grundförderung (30 %); der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit 21.07.2026 entfallen. Die Einzelheiten der Kosten für den Heizungstausch bei Mehrfamilienhäusern variieren je nach System.

BAFA-Einzelmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern

Auch beim BAFA gelten die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit – seit 21.07.2026 allerdings gestaffelt. Bei einem 6-Parteien-Haus mit voll ausgeschöpften Maßnahmen:

  • Förderfähige Kosten mit iSFP: 60.000 € (1. WE) + 5 × 30.000 € (2.–6. WE) = 210.000 €
  • Förderfähige Kosten ohne iSFP: 30.000 € (1. WE) + 5 × 15.000 € (2.–6. WE) = 105.000 €

Der iSFP verdoppelt also die Bemessungsgrundlage; weil das Investitionsvolumen dabei die 30.000-€-Schwelle überschreitet, kommt zusätzlich der Bonus von 5 Prozentpunkten in Betracht. Für MFH-Eigentümer mit umfangreichen Maßnahmen bleibt der iSFP auch nach der Deckelung des Bonus sehr wertvoll.

Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt

iSFP-Bonus: 5 % extra Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist mehr als ein Beratungsdokument. Er hat direkte finanzielle Auswirkungen:

  1. +5 Prozentpunkte Zuschuss – bei BAFA-Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 jedoch nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht
  2. Verdopplung der förderfähigen Kosten bei Gebäudehüllen-Maßnahmen – seit 21.07.2026 gestaffelt: von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, von 15.000 € auf 30.000 € für die 2.–6. und von 8.000 € auf 15.000 € ab der 7. Wohneinheit
  3. Strukturierte Sanierungsstrategie mit priorisierten Maßnahmenpaketen

Die BAFA fördert die Erstellung eines iSFP mit 50 % des Beratungshonorars – maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE). Diese Zuschüsse wurden im August 2024 von zuvor 1.300 € bzw. 1.700 € abgesenkt und gelten unverändert für 2026.

Förderung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Energieberatung beauftragen: Lassen Sie einen iSFP erstellen oder holen Sie eine qualifizierte Energieberatung ein. Planen Sie 4–8 Wochen ein.
  2. Maßnahmen und Förderprogramm festlegen: Komplettsanierung → KfW 261. Einzelmaßnahme Heizung → KfW 458. Einzelmaßnahme Gebäudehülle → BAFA.
  3. Antrag stellen – vor Auftragserteilung: Das ist die wichtigste Regel. Wer vor der Förderzusage einen Handwerkervertrag unterschreibt, verliert den Anspruch. Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorher beauftragt werden.
  4. Förderzusage abwarten: Erst nach der Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Bei KfW 458 erhalten Sie eine Zusage direkt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW".
  5. Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten werden die Nachweise (Rechnungen, technische Bestätigungen) bei KfW oder BAFA eingereicht.
  6. Auszahlung erhalten: Bei BAFA-Zuschüssen direkt auf Ihr Konto. Bei KfW 261 wird der Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet.

Häufige Fehler vermeiden

  • Auftrag vor Antrag: Der häufigste und teuerste Fehler. Jeder unterschriebene Liefer- oder Werkvertrag vor Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn – und macht die Förderung zunichte.
  • Falsche Reihenfolge bei Heizung + Hülle: Wer Heizung und Gebäudehülle gleichzeitig plant, muss die Anträge getrennt stellen (KfW 458 + BAFA). Die Programme sind kombinierbar, aber die Maßnahmen dürfen nicht vermischt werden.
  • iSFP vergessen: Ohne iSFP entgehen Ihnen 5 Prozentpunkte und die Verdopplung der förderfähigen Kosten. Bei einer Fassadendämmung für 50.000 € macht das einen Unterschied von mehreren tausend Euro.
  • Einkommensbonus nicht nachweisen: Beim KfW 458 wird der Einkommensbonus nur gewährt, wenn Sie die Einkommensteuerbescheide fristgerecht nachreichen. Maßgeblich sind das zweite und dritte Kalenderjahr vor Antragstellung.
  • BEG und § 35c kombinieren: Für dieselbe Maßnahme kann entweder BEG-Förderung oder die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG genutzt werden – nie beides.

Steuerliche Alternative: § 35c EStG

Für Eigentümer, die keine BEG-Förderung beantragen wollen oder können, gibt es die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG. Sie ermöglicht 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung – verteilt über drei Jahre:

  • Jahr 1 und 2: je 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 € pro Jahr
  • Jahr 3: 6 % der Aufwendungen, maximal 12.000 €
  • Gesamt: maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Wohnobjekt

Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbst bewohnt werden. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden. Die Regelung gilt für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.

Wann lohnt sich § 35c? Vor allem dann, wenn Sie genug Steuerlast haben, um den Bonus auszuschöpfen, und wenn die BEG-Förderung für Ihre Maßnahme niedriger ausfällt – etwa bei Maßnahmen ohne iSFP oder bei hohen Investitionskosten über den BEG-Höchstgrenzen.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung 2026

Wann ist die BEG-Förderung besser als § 35c?

Bei den meisten Einzelmaßnahmen unter 60.000 € fährt man mit der BEG-Förderung besser, weil der Zuschuss sofort fließt und nicht über drei Jahre verteilt wird. Beim Heizungstausch mit 46–80 % Zuschuss über KfW 458 gibt es ohnehin keine vergleichbare steuerliche Alternative.

Wie beantrage ich die steuerliche Förderung?

Im Gegensatz zur BEG-Förderung ist kein Antrag vorab nötig. Sie reichen die Fachunternehmerbescheinigung einfach mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Kann ich BAFA-Förderung und § 35c kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur eines von beiden möglich. Sie können aber verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude über unterschiedliche Wege fördern lassen – etwa die Fassadendämmung über BAFA und den Fenstertausch über § 35c, sofern die Maßnahmen getrennt voneinander durchgeführt und abgerechnet werden.

Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung durch KfW oder BAFA können Sie die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG noch nachträglich nutzen – vorausgesetzt, die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Ein Fachunternehmen muss dies bescheinigen.

Kann ich KfW 261 und KfW 458 kombinieren?

Nein. Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 durchführt, kann den Heizungstausch nicht zusätzlich über KfW 458 fördern lassen – die neue Heizung ist bereits Teil der Effizienzhaussanierung. Umgekehrt können Sie aber KfW 458 (Heizung) und BAFA BEG EM (Gebäudehülle) als getrennte Einzelmaßnahmen parallel beantragen.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Bearbeitungszeiten variieren. Bei KfW 458 erfolgt die Zusage in der Regel innerhalb weniger Wochen über das Portal „Meine KfW". BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen können 4–12 Wochen dauern. Planen Sie diese Wartezeiten bei Ihrer Sanierungsplanung ein – insbesondere, wenn Handwerkertermine koordiniert werden müssen.

Lohnt sich der Ergänzungskredit KfW 358?

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € ist der KfW 358 Plus fast immer vorteilhafter als ein normaler Bankkredit. Die effektiven Zinssätze liegen teils bei 0,01 % und damit weit unter dem aktuellen Marktniveau. Der KfW 359 ohne Einkommensgrenze bietet dagegen marktübliche Konditionen und ist vor allem als Finanzierungsinstrument mit langen Laufzeiten interessant.

Nächster Schritt: Förderung berechnen lassen

Welche Kombination aus Förderprogrammen für Ihr Gebäude optimal ist, hängt von Baujahr, energetischem Zustand, Haushaltseinkommen und geplanten Maßnahmen ab. Eine pauschale Empfehlung greift zu kurz – die Wechselwirkungen zwischen KfW 261, KfW 458, BAFA und § 35c EStG sind zu komplex.

Für eine erste Orientierung ohne Anmeldung zeigt unser kostenloser Förderrechner, welche Zuschüsse von KfW, BAFA und Landesprogrammen bei Ihrem Gebäude möglich sind.

Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten datenbasiert und erhalten eine Übersicht der passenden Förderprogramme – inklusive konkreter Beträge und der richtigen Reihenfolge für die Antragstellung. So bleibt kein Fördergeld auf der Straße.

Jetzt Förderung berechnen lassen – kostenlos und unverbindlich.

KfWförderungBAFABEGsanierungheizungstausch

Angebote für Ihr Sanierungsprojekt erhalten

Anzeige

Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von geprüften Fachbetrieben in Ihrer Region.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen

Lieber erst selbst rechnen? Was bringt eine Sanierung bei Ihrem Haus?

Sanierungsrechner starten

Kostenlose Gebäudechecks

Datenbasiert für Ihr Gebäude – kostenlos und ohne Anmeldung.

Energieberatung in Ihrer Region

Baualter und Sanierungsstand des Gebäudebestands unterscheiden sich stark nach Region. reduco zeigt für hunderte Städte Effizienzklassen und Sanierungsbedarf – plus geprüfte Energieberater.

Nach Bundesland

Städte und Kreise

Verwandte Artikel