KfW-Förderung Sanierung 2026: bis 80 % & 150.000 € – alle Programme
KfW-Förderung 2026: bis 80 % Zuschuss beim Heizungstausch, Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit bei KfW 261. So sichern Sie sich die maximale Förderung.

Das Wichtigste in Kürze
- Heizungstausch (KfW 458): 30 % Grundförderung, mit einkommensabhängigem Deckel bis zu 80 % Zuschuss – förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 21.07.2026).
- Komplettsanierung (KfW 261): Kredit einheitlich bis 150.000 € pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert (ab 21.07.2026) – ab 15 % bei Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse.
- Gebäudehülle (BAFA BEG EM): 15 % Zuschuss – förderfähige Kosten max. 30.000 €, mit iSFP 60.000 € pro Wohneinheit (unverändert).
- iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, seit 21.07.2026 nur noch bei Maßnahmen ab 30.000 € und nur auf die Kosten oberhalb der 30.000-€-Basis; die iSFP-Erstellung wird zu 50 % gefördert (max. 650 € EFH / 850 € MFH).
- Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € – als Alternative zur BEG-Förderung (unverändert).
- Wichtigste Regel: Antrag immer vor Auftragserteilung stellen, sonst entfällt der Förderanspruch.
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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag + Bundesrat 10.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 08/2028), der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ersatzlos, und die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung (KfW 458) sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Statt des starren 70-%-Deckels gilt jetzt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Beim KfW 261 sinkt der Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte, der Kredit beträgt einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit. Alle Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.
Wer 2026 energetisch saniert, kann bis zu 80 % der Kosten über staatliche Förderung abdecken. Gleichzeitig ist die Förderlandschaft mit KfW-Krediten, BAFA-Zuschüssen und steuerlichen Optionen unübersichtlich geworden. Dieser Artikel bringt Ordnung: Alle relevanten Programme, aktuelle Fördersätze und die typischen Fallstricke bei der Antragstellung. Eine detaillierte Übersicht der gesamten Sanierungskosten finden Sie im verlinkten Ratgeber.
Alle Programme auf einen Blick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet den Rahmen. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Förderstellen zuständig:
| Programm | Was wird gefördert | Art | Max. Betrag pro WE |
|---|---|---|---|
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Kredit + Tilgungszuschuss | 150.000 € Kredit (einheitlich) |
| KfW 458 | Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse etc.) | Zuschuss | bis 22.400 € (Geringverdiener) |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit für BEG-Einzelmaßnahmen | Kredit | bis 120.000 € |
| BAFA BEG EM | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung | Zuschuss | 15 % (+5 % iSFP) von max. 30.000–60.000 € |
| BAFA Energieberatung | Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | Zuschuss | 50 %, max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH) |
| § 35c EStG | Steuerermäßigung statt BEG-Förderung | Steuerbonus | 20 % von max. 200.000 €, max. 40.000 € |
WE = Wohneinheit, EFH = Ein-/Zweifamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus. Alle Heizungs- und KfW-261-Werte gelten ab 21.07.2026.
KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Das KfW-Programm 261 richtet sich an Eigentümer, die ein bestehendes Wohngebäude umfassend zum Effizienzhaus sanieren. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss – also einem Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Kredithöhe (ab 21.07.2026):
- Einheitlich bis 150.000 € pro Wohneinheit – die frühere Staffelung (120.000 € ohne Zusatzklasse, 150.000 € mit EE-/NH-Klasse) entfällt.
Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe: Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie sind alle Tilgungszuschuss-Sätze pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt (Werte ab 21.07.2026):
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Mit EE- oder NH-Klasse | Max. Zuschuss (ohne/mit Klasse) |
|---|---|---|---|
| EH 40 | 10 % | 15 % | 15.000 € / 22.500 € |
| EH 55 | 5 % | 10 % | 7.500 € / 15.000 € |
| EH 70 | 0 % | 5 % | – / 7.500 € |
| EH 85 | 0 % | 0 % | – |
Zusätzlich gibt es zwei Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen:
- Worst Performing Building (WPB): +10 Prozentpunkte für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % in Deutschland gehören (Energieeffizienzklasse H oder bestimmte Kriterien nach Baujahr).
- Serielle Sanierung (SerSan): +15 Prozentpunkte bei Sanierung auf EH 40 oder EH 55 durch vorgefertigte Fassaden- und/oder Dachelemente.
Beide Boni sind kombinierbar, allerdings auf insgesamt 20 Prozentpunkte gedeckelt. Außerdem kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden, wenn die Sanierung auf einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan basiert.
Voraussetzung: Das Gebäude muss einen Bauantrag oder eine Bauanzeige vor dem 01.02.2002 haben und in Deutschland stehen.
KfW 458: Heizungstausch im Detail
Das Programm KfW 458 fördert den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung als Zuschuss – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Das macht es zum finanziell attraktivsten Programm für den Heizungstausch. Einen umfassenden Kostenvergleich aller Heizsysteme finden Sie im verlinkten Ratgeber.
Förderfähige Heizungen: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz und Hybridheizungen (erneuerbar + Spitzenlast).
Förderstruktur:
- Grundförderung: 30 % für alle Antragstellenden – unverändert.
- Klimageschwindigkeitsbonus: seit 21.07.2026 nur noch 16 % (statt zuvor 20 %) bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus sinkt jetzt halbjährlich weiter: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028. Wer den Bonus noch mitnehmen will, sollte den Antrag also nicht aufschieben. Neu ist zudem: Nach dem Tausch darf im Gebäude keine fossile Heizung mehr verbleiben.
- Einkommensbonus: Der Satz ist jetzt gestaffelt – 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % über 30.000 bis 40.000 € und 10 % über 40.000 bis 50.000 €. Nur für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Einkommen einmalig und pauschal um 10.000 € (nicht je Kind).
- Effizienzbonus: Entfällt seit 21.07.2026 ersatzlos – der frühere 5-%-Bonus für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle bzw. natürlichem Kältemittel wird nicht mehr gewährt.
Maximaler Fördersatz (Deckel): Der frühere starre 70-%-Deckel wird einkommensabhängig: bis zu 80 % bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag), 70 % in allen übrigen Fällen.
Förderfähige Kosten (ab 21.07.2026):
- 28.000 € für die erste Wohneinheit (zuvor 30.000 €; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € ab 01.08.2030)
- 15.000 € je weitere Wohneinheit (2. bis 6. WE) – unverändert
- 8.000 € ab der 7. Wohneinheit – unverändert
Der frühere Emissionsminderungszuschlag (EMZ) von 2.500 € für Biomasseheizungen mit Partikelabscheider ist ebenfalls entfallen. Wer sich speziell für die Wärmepumpe mit Förderung interessiert, findet im verlinkten Artikel eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Geplant, noch nicht final (ab Q1 2027): Angekündigt – aber vorbehaltlich der EU-beihilferechtlichen Genehmigung und noch nicht in Kraft – sind ein Wertschöpfungsbonus von +15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit EU-Ursprung, eine Absenkung der WP-Grundförderung auf 15 % für Nicht-EU-Geräte sowie ein Ersatzinvestitions-Bonus von 25 %. Verlassen Sie sich bei der Planung bis auf Weiteres nur auf die oben genannten, geltenden Sätze.
Beispielrechnung: Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 30.000 € ersetzt seine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 32.000 €.
| Förderbestandteil | Prozent | Berechnung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 28.000 € × 30 % = 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 28.000 € × 16 % = 4.480 € |
| Einkommensbonus | 40 % | 28.000 € × 40 % = 11.200 € |
| Summe vor Deckelung | 86 % | 24.080 € |
| Deckelung auf 80 % | 80 % | 28.000 € × 80 % = 22.400 € |
Ergebnis: 22.400 € Zuschuss bei 32.000 € Investition. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € gedeckelt – die restlichen 4.000 € der Investition plus die Differenz aus der Deckelung tragen Sie selbst. Der verbleibende Eigenanteil kann über den KfW-Ergänzungskredit 358 finanziert werden.
Ein Standardfall ohne Einkommensbonus (Haushaltseinkommen über 50.000 €) ergibt dagegen 30 % + 16 % = 46 %, also 28.000 € × 46 % = 12.880 € Zuschuss.
KfW 358/359: Ergänzungskredit
Wer BEG-Einzelmaßnahmen umsetzt – egal ob Heizungstausch (KfW 458) oder Gebäudehülle (BAFA) – kann die Restkosten über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren.
- KfW 358 (Ergänzungskredit Plus): Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Zinssätze ab ca. 0,01 % effektiv – deutlich unter Marktniveau.
- KfW 359: Standardvariante ohne Einkommensgrenze, Zinssätze marktüblich.
Kredithöhe: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Laufzeiten: 4 bis 35 Jahre, mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1–5 Jahren.
Voraussetzung ist eine bestehende Förderzusage für eine BEG-Einzelmaßnahme (KfW 458 oder BAFA BEG EM).
BAFA-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster & Co.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizungstausch) werden über das BAFA gefördert – als direkte Zuschüsse. Die Gesamtkosten einer Sanierung hängen maßgeblich davon ab, welche Maßnahmen Sie umsetzen und ob Sie die BAFA-Förderung optimal nutzen.
Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten – der Grundfördersatz für die Gebäudehülle bleibt mit der Reform unverändert. Ein iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten (also 20 %) ist weiterhin möglich, seit 21.07.2026 aber gedeckelt: nur bei Maßnahmen mit einer Mindestinvestition von 30.000 € und nur auf die Kosten oberhalb dieser 30.000-€-Basis. Projekte bis 30.000 € erhalten keinen iSFP-Bonus mehr (siehe Beispiele unten).
Förderfähige Maßnahmen:
- Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit:
- Ohne iSFP: max. 30.000 €
- Mit iSFP: max. 60.000 € (für Maßnahmen an Gebäudehülle und Lüftung)
Das bedeutet: Mit iSFP kann der maximale Zuschuss für eine einzelne Wohneinheit von 4.500 € (15 % von 30.000 €) auf bis zu 10.500 € steigen – nämlich 15 % auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die weiteren 30.000 € bis zur 60.000-€-Grenze (6.000 €).
Pflicht: Ein Energieeffizienz-Experte (aus der dena-Expertenliste) muss die Maßnahme planen und die Umsetzung bestätigen.
Kostenbeispiel: Fassadendämmung mit und ohne iSFP
Wie stark sich der iSFP-Bonus auswirkt, zeigt ein konkretes Beispiel. Eine Fassadendämmung eines Einfamilienhauses kostet 30.000 €:
| Ohne iSFP | Mit iSFP | |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000 € (max. 30.000 €) | 30.000 € (max. 60.000 €) |
| Fördersatz | 15 % | 15 % (kein iSFP-Bonus, keine Kosten über 30.000 €) |
| Zuschuss | 4.500 € | 4.500 € |
| Eigenanteil | 25.500 € | 25.500 € |
Differenz: 0 € – seit der iSFP-Bonus zum 21.07.2026 gedeckelt wurde, wirkt er sich bei Maßnahmen bis 30.000 € nicht mehr aus. Erst oberhalb dieser Basis lohnt er sich. Bei einer teureren Maßnahme (z. B. 50.000 € Fassadendämmung eines großen Hauses) zeigt sich der Effekt:
| Ohne iSFP | Mit iSFP | |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000 € (gedeckelt) | 50.000 € (max. 60.000 €) |
| Fördersatz | 15 % | 15 % auf 30.000 € + 20 % auf 20.000 € |
| Zuschuss | 4.500 € | 8.500 € |
| Eigenanteil | 45.500 € | 41.500 € |
Differenz: 4.000 € – das zeigt, dass sich ein iSFP seit der Reform vor allem bei umfangreicheren Maßnahmen oberhalb der 30.000-€-Basis auszahlt.
Förderung für Mehrfamilienhäuser: Skalierung der Programme
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern profitieren überproportional von der BEG-Förderung, weil die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit angesetzt werden. Je mehr Wohneinheiten, desto höher die absolute Fördersumme.
KfW 261 bei Mehrfamilienhäusern
Der Kredit von einheitlich bis zu 150.000 € gilt pro Wohneinheit. Für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten bedeutet das (Tilgungszuschuss-Sätze ab 21.07.2026, pauschal um 10 Pp. gesenkt):
- Maximaler Kredit: 8 × 150.000 € = 1.200.000 €
- Maximaler Tilgungszuschuss (EH 40 EE, 15 %): 8 × 22.500 € = 180.000 €
- Mit WPB-Bonus (+10 Pp., also 25 %): 8 × 37.500 € = 300.000 €
Bei Komplettsanierungen großer Bestandsgebäude kann der Tilgungszuschuss einen erheblichen Teil der Sanierungskosten abdecken. Die Kombination aus WPB-Bonus und iSFP-Bonus ist für MFH-Eigentümer besonders relevant, weil ältere Mehrfamilienhäuser häufig in die Energieeffizienzklasse H fallen und damit automatisch als Worst Performing Building gelten.
KfW 458 bei Mehrfamilienhäusern
Beim Heizungstausch über KfW 458 staffeln sich die förderfähigen Kosten:
| Wohneinheiten | Förderfähige Kosten pro WE | Kumuliert (Beispiel 6 WE) |
|---|---|---|
| 1. WE | 28.000 € | 28.000 € |
| 2.–6. WE | je 15.000 € | 28.000 + 5 × 15.000 = 103.000 € |
| Ab 7. WE | je 8.000 € | – |
Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und einer zentralen Wärmepumpenanlage ergeben sich förderfähige Kosten von 28.000 + 5 × 15.000 + 4 × 8.000 = 135.000 €. Bei 30 % Grundförderung sind das 40.500 € Zuschuss – für Vermieter, die keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhalten, aber dennoch erheblich profitieren.
Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Vermieter erhalten die Grundförderung (30 %); der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit 21.07.2026 entfallen. Die Einzelheiten der Kosten für den Heizungstausch bei Mehrfamilienhäusern variieren je nach System.
BAFA-Einzelmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern
Auch beim BAFA gelten die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Bei einem 6-Parteien-Haus mit iSFP und voll ausgeschöpften Maßnahmen (je 60.000 € pro WE):
- Förderfähige Kosten: 6 × 60.000 € = 360.000 €
- Maximaler Zuschuss pro WE: 30.000 € × 15 % + 30.000 € × 20 % = 10.500 €
- Maximaler Zuschuss gesamt: 6 × 10.500 € = 63.000 €
Ohne iSFP wären es nur 6 × 30.000 € = 180.000 € bei 15 %, also maximal 27.000 €. Die Differenz von 36.000 € zeigt: Für MFH-Eigentümer mit umfangreichen Maßnahmen bleibt der iSFP auch nach der Deckelung des Bonus sehr wertvoll.
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iSFP-Bonus: 5 % extra Förderung
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist mehr als ein Beratungsdokument. Er hat direkte finanzielle Auswirkungen:
- +5 Prozentpunkte Zuschuss – bei BAFA-Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 jedoch nur noch auf die Kosten oberhalb der 30.000-€-Basis und nur bei Maßnahmen ab 30.000 €; der KfW-261-Tilgungszuschuss kann weiterhin um 5 Prozentpunkte steigen
- Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro WE bei Gebäudehüllen-Maßnahmen (unverändert)
- Strukturierte Sanierungsstrategie mit priorisierten Maßnahmenpaketen
Die BAFA fördert die Erstellung eines iSFP mit 50 % des Beratungshonorars – maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE). Diese Zuschüsse wurden im August 2024 von zuvor 1.300 € bzw. 1.700 € abgesenkt und gelten unverändert für 2026.
Förderung beantragen: Schritt für Schritt
- Energieberatung beauftragen: Lassen Sie einen iSFP erstellen oder holen Sie eine qualifizierte Energieberatung ein. Planen Sie 4–8 Wochen ein.
- Maßnahmen und Förderprogramm festlegen: Komplettsanierung → KfW 261. Einzelmaßnahme Heizung → KfW 458. Einzelmaßnahme Gebäudehülle → BAFA.
- Antrag stellen – vor Auftragserteilung: Das ist die wichtigste Regel. Wer vor der Förderzusage einen Handwerkervertrag unterschreibt, verliert den Anspruch. Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorher beauftragt werden.
- Förderzusage abwarten: Erst nach der Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Bei KfW 458 erhalten Sie eine Zusage direkt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW".
- Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten werden die Nachweise (Rechnungen, technische Bestätigungen) bei KfW oder BAFA eingereicht.
- Auszahlung erhalten: Bei BAFA-Zuschüssen direkt auf Ihr Konto. Bei KfW 261 wird der Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet.
Häufige Fehler vermeiden
- Auftrag vor Antrag: Der häufigste und teuerste Fehler. Jeder unterschriebene Liefer- oder Werkvertrag vor Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn – und macht die Förderung zunichte.
- Falsche Reihenfolge bei Heizung + Hülle: Wer Heizung und Gebäudehülle gleichzeitig plant, muss die Anträge getrennt stellen (KfW 458 + BAFA). Die Programme sind kombinierbar, aber die Maßnahmen dürfen nicht vermischt werden.
- iSFP vergessen: Ohne iSFP entgehen Ihnen 5 Prozentpunkte und die Verdopplung der förderfähigen Kosten. Bei einer Fassadendämmung für 50.000 € macht das einen Unterschied von mehreren tausend Euro.
- Einkommensbonus nicht nachweisen: Beim KfW 458 wird der Einkommensbonus nur gewährt, wenn Sie die Einkommensteuerbescheide fristgerecht nachreichen. Maßgeblich sind das zweite und dritte Kalenderjahr vor Antragstellung.
- BEG und § 35c kombinieren: Für dieselbe Maßnahme kann entweder BEG-Förderung oder die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG genutzt werden – nie beides.
Steuerliche Alternative: § 35c EStG
Für Eigentümer, die keine BEG-Förderung beantragen wollen oder können, gibt es die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG. Sie ermöglicht 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung – verteilt über drei Jahre:
- Jahr 1 und 2: je 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 € pro Jahr
- Jahr 3: 6 % der Aufwendungen, maximal 12.000 €
- Gesamt: maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Wohnobjekt
Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbst bewohnt werden. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden. Die Regelung gilt für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.
Wann lohnt sich § 35c? Vor allem dann, wenn Sie genug Steuerlast haben, um den Bonus auszuschöpfen, und wenn die BEG-Förderung für Ihre Maßnahme niedriger ausfällt – etwa bei Maßnahmen ohne iSFP oder bei hohen Investitionskosten über den BEG-Höchstgrenzen.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung 2026
Wann ist die BEG-Förderung besser als § 35c?
Bei den meisten Einzelmaßnahmen unter 60.000 € fährt man mit der BEG-Förderung besser, weil der Zuschuss sofort fließt und nicht über drei Jahre verteilt wird. Beim Heizungstausch mit 46–80 % Zuschuss über KfW 458 gibt es ohnehin keine vergleichbare steuerliche Alternative.
Wie beantrage ich die steuerliche Förderung?
Im Gegensatz zur BEG-Förderung ist kein Antrag vorab nötig. Sie reichen die Fachunternehmerbescheinigung einfach mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.
Kann ich BAFA-Förderung und § 35c kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur eines von beiden möglich. Sie können aber verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude über unterschiedliche Wege fördern lassen – etwa die Fassadendämmung über BAFA und den Fenstertausch über § 35c, sofern die Maßnahmen getrennt voneinander durchgeführt und abgerechnet werden.
Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung durch KfW oder BAFA können Sie die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG noch nachträglich nutzen – vorausgesetzt, die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Ein Fachunternehmen muss dies bescheinigen.
Kann ich KfW 261 und KfW 458 kombinieren?
Nein. Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 durchführt, kann den Heizungstausch nicht zusätzlich über KfW 458 fördern lassen – die neue Heizung ist bereits Teil der Effizienzhaussanierung. Umgekehrt können Sie aber KfW 458 (Heizung) und BAFA BEG EM (Gebäudehülle) als getrennte Einzelmaßnahmen parallel beantragen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitungszeiten variieren. Bei KfW 458 erfolgt die Zusage in der Regel innerhalb weniger Wochen über das Portal „Meine KfW". BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen können 4–12 Wochen dauern. Planen Sie diese Wartezeiten bei Ihrer Sanierungsplanung ein – insbesondere, wenn Handwerkertermine koordiniert werden müssen.
Lohnt sich der Ergänzungskredit KfW 358?
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € ist der KfW 358 Plus fast immer vorteilhafter als ein normaler Bankkredit. Die effektiven Zinssätze liegen teils bei 0,01 % und damit weit unter dem aktuellen Marktniveau. Der KfW 359 ohne Einkommensgrenze bietet dagegen marktübliche Konditionen und ist vor allem als Finanzierungsinstrument mit langen Laufzeiten interessant.
Nächster Schritt: Förderung berechnen lassen
Welche Kombination aus Förderprogrammen für Ihr Gebäude optimal ist, hängt von Baujahr, energetischem Zustand, Haushaltseinkommen und geplanten Maßnahmen ab. Eine pauschale Empfehlung greift zu kurz – die Wechselwirkungen zwischen KfW 261, KfW 458, BAFA und § 35c EStG sind zu komplex.
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