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Förderung energetische Sanierung berechnen: So ermitteln Sie Ihren Zuschuss

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 24. August 202615 Minuten

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Bekannt aus

ESMT Berlin
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ZIA Innovation 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungstausch (KfW 458): Grundförderung 30 %, kombiniert mit Boni bis zu 80 % Zuschuss (einkommensabhängig, sonst 70 %) – auf maximal 28.000 EUR förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Gebäudehülle (BAFA BEG EM): 15 % Fördersatz, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 % – der iSFP-Bonus gilt seit 21. Juli 2026 nur noch ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 EUR, mit iSFP bis zu 60.000 EUR.
  • Komplettsanierung (KfW 261): zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe und Boni (WPB, SerSan, iSFP) – die Tilgungszuschüsse wurden zum 21. Juli 2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, die EE-Klasse ist jetzt Mindestanforderung.
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): Alternative zur BEG-Förderung mit 20 % der Kosten über 3 Jahre, maximal 40.000 EUR pro Objekt – nur für Selbstnutzer.
  • Wichtigste Regel: Pro Maßnahme entweder BEG oder § 35c, nie beides; der Antrag muss bei KfW und BAFA immer vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein.

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Die staatliche Förderung für energetische Sanierung kann 2026 fünfstellige Beträge ausmachen – doch viele Eigentümer verschenken Geld, weil sie die Förderlandschaft nicht vollständig überblicken. Diesen Zuschuss für das eigene Vorhaben zu berechnen, erfordert System. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung: Vom richtigen Förderprogramm über die konkreten Fördersätze bis zum Euro-Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Einen vollständigen Überblick über alle Programme finden Sie im Ratgeber zur Förderung energetischer Sanierung, die Details zur KfW im KfW-Förderung-Überblick 2026.

SanierungsrechnerSchritt 1 von 15

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Update (Stand: 9. August 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28. Juli 2026, in Kraft seit 29. Juli 2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten seit 21. Juli 2026 neue Fördersätze: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028), der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) entfallen, die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR, und es gilt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Beim BAFA gibt es den iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen, beim KfW 261 wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. § 35c EStG bleibt unverändert.

Alle Förderprogramme im Überblick

Bevor Sie Ihren Zuschuss berechnen, müssen Sie wissen, welche Programme es gibt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet den Rahmen und verteilt sich auf mehrere Stellen und Programmlinien:

Programm Was wird gefördert Förderart Max. förderfähige Kosten / Kredit Max. Fördersatz
KfW 458 Heizungstausch Direktzuschuss 28.000 EUR (1. WE) 80 %
BAFA BEG EM Gebäudehülle, Lüftung, Heizungsoptimierung Direktzuschuss 30.000 EUR, mit iSFP-Bonus 60.000 EUR (1. WE; Bonus erst ab 30.000 EUR Volumen) 20 %
KfW 261 Komplettsanierung zum Effizienzhaus Kredit + Tilgungszuschuss 150.000 EUR Kredit je WE Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe
KfW 358/359 Ergänzungskredit nach BEG-Zuschuss Zinsgünstiger Kredit 120.000 EUR
§ 35c EStG Steuerermäßigung statt BEG Steuerbonus 200.000 EUR (max. 40.000 EUR Ermäßigung) 20 % über 3 Jahre
Landesförderungen Zusätzlich zu Bundesprogrammen Zuschüsse / Kredite Variiert je Bundesland Variiert

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WE = Wohneinheit

Jedes Programm hat eigene Regeln, Fördersätze und Voraussetzungen. Die folgenden Abschnitte erklären die Berechnungslogik für jedes einzelne Programm, bevor wir sie in konkreten Beispielen zusammenführen. Als Ausgangsgröße jeder Berechnung dienen die Investitionskosten; eine Sanierungskosten-Tabelle nach Maßnahme schlüsselt sie je Quadratmeter auf.

Schritt 1: Welches Programm für welche Maßnahme?

Der erste Schritt bei der Berechnung Ihrer Förderung ist die Zuordnung: Welches Programm ist für Ihre geplante Maßnahme zuständig? Folgende Zuordnung gilt:

Heizungstausch: KfW 458

Wenn Sie Ihre Heizung gegen ein klimafreundliches System tauschen – also Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetzanschluss – ist das KfW-Programm 458 Ihr Förderprogramm. Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt. Detaillierte Informationen zu den Kosten und der Förderung von Wärmepumpen finden Sie im verlinkten Ratgeber.

Dämmung, Fenster, Türen: BAFA BEG EM

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch und Außentüren – sowie Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung werden über das BAFA gefördert. Auch hier ist der Antrag vor Baubeginn zu stellen.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261

Wenn Sie Ihr gesamtes Gebäude umfassend sanieren und dabei eine Effizienzhaus-Stufe (EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40) erreichen, kommt der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss in Frage. Dieser Weg ist besonders bei umfassenden Sanierungen wirtschaftlich attraktiv.

Alternative: § 35c EStG (Steuerbonus)

Selbstnutzende Eigentümer können alternativ zur BEG-Förderung die Sanierungskosten über die Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme ist nur entweder BEG oder §35c möglich, niemals beides. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Ratgeber zu §35c EStG.

Entscheidungsmatrix

Ihre Maßnahme Primäres Programm Alternative
Wärmepumpe, Pelletheizung, Wärmenetz KfW 458 (Zuschuss) § 35c EStG
Fassadendämmung BAFA BEG EM (Zuschuss) § 35c EStG
Dachdämmung / Geschossdecke BAFA BEG EM (Zuschuss) § 35c EStG
Fenster / Außentüren BAFA BEG EM (Zuschuss) § 35c EStG
Lüftungsanlage BAFA BEG EM (Zuschuss) § 35c EStG
Heizungsoptimierung BAFA BEG EM (Zuschuss) § 35c EStG
Komplettsanierung Effizienzhaus KfW 261 (Kredit) § 35c EStG
Restfinanzierung nach BEG-Zuschuss KfW 358/359 (Kredit) Bankkredit

Schritt 2: Fördersätze und Boni berechnen

KfW 458 – Heizungstausch berechnen

Die Förderung beim Heizungstausch setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die addiert werden:

Förderbestandteil Fördersatz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz- oder Gebäudenetzanschluss)
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen-/Nachtspeicher) oder mindestens 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung; danach darf keine fossile Heizung im Gebäude verbleiben; nur Selbstnutzer
Einkommensbonus +40 % / +30 % / +10 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 EUR (40 %), über 30.000 bis 40.000 EUR (30 %) bzw. über 40.000 bis 50.000 EUR (10 %); nur Selbstnutzer
Familienzuschlag zvE −10.000 EUR Einmalige pauschale Minderung des maßgeblichen Einkommens, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (nicht je Kind)

Entfallen ab 21. Juli 2026: Der frühere Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Wasser/Erdreich/Abwasser als Wärmequelle) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 EUR) werden mit der neuen BEG-Förderrichtlinie ersatzlos gestrichen.

Deckelung: Der Gesamtfördersatz ist einkommensabhängig gedeckelt – auf maximal 80 % bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 EUR (bzw. bis 40.000 EUR inklusive Familienzuschlag), sonst auf maximal 70 %.

Förderfähige Kosten: 28.000 EUR für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 EUR sinkend), 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit.

Berechnungsschritte: (1) Investitionskosten ermitteln, (2) förderfähige Kosten bestimmen (max. 28.000 EUR bei einer WE), (3) zutreffende Fördersätze addieren, (4) einkommensabhängige Deckelung (max. 80 % bzw. 70 %) prüfen, (5) Fördersatz mit förderfähigen Kosten multiplizieren.

Hinweis: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird seit dem 21. Juli 2026 halbjährlich abgeschmolzen: 16 % (bis 31.01.2027), danach 12 % (ab 01.02.2027), 8 % (ab 01.08.2027), 4 % (ab 01.02.2028) und 0 % ab 01.08.2028. Wer den Bonus noch sichern will, sollte den Heizungstausch nicht aufschieben. Welche Boni bei einer Wärmepumpe zusammenkommen und wie der Antrag bei der KfW läuft, erklärt der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

BAFA BEG EM – Gebäudehülle berechnen

Die Berechnung der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist etwas einfacher:

Merkmal Ohne iSFP Mit iSFP-Bonus (ab 30.000 EUR Investitionsvolumen)
Fördersatz 15 % 20 % (+5 % iSFP-Bonus)
Max. förderfähige Kosten (1. WE) pro Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR
Max. Zuschuss (1. WE) pro Jahr 4.500 EUR 12.000 EUR

iSFP-Bonus: Wenn die Maßnahme in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde und das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR erreicht, steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 % und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 EUR. Diese Mindestschwelle gilt seit dem 21. Juli 2026 – für typische kleinere Einzelmaßnahmen unter 30.000 EUR (z. B. ein reiner Fenstertausch) entfällt der iSFP-Bonus damit faktisch. Der Sanierungsfahrplan rechnet sich vor allem bei größeren Vorhaben.

Berechnungsschritte: (1) Investitionskosten ermitteln, (2) iSFP-Status und Investitionsvolumen prüfen (iSFP vorhanden und mind. 30.000 EUR: 20 %, max. 60.000 EUR; sonst: 15 %, max. 30.000 EUR), (3) förderfähige Kosten bestimmen, (4) Fördersatz mit förderfähigen Kosten multiplizieren.

KfW 261 – Effizienzhaus berechnen

Beim KfW 261 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit plus einen Tilgungszuschuss, der sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe richtet. Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Konditionen: Die Tilgungszuschüsse wurden über alle Effizienzhaus-Stufen pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, die EE-Klasse ist von einem 5-%-Bonus zur Mindestanforderung geworden, für EH 85 EE und EH 70 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr, und der Kredithöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 EUR je Wohneinheit. Zur Einordnung zeigt die folgende Tabelle die bis 20. Juli 2026 geltenden Sätze; die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem KfW-Merkblatt:

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss (bis 20.07.2026) Mit EE-/NH-Klasse (bis 20.07.2026) Max. Kredit (bis 20.07.2026)
EH 40 20 % 25 % 150.000 EUR
EH 55 15 % 20 % 150.000 EUR
EH 70 10 % 15 % 120.000 EUR
EH 85 5 % 10 % 120.000 EUR

Zusätzliche Boni (addieren sich zum Tilgungszuschuss):

  • Worst Performing Building (WPB): +10 Prozentpunkte für Gebäude der Energieeffizienzklasse H oder Baujahr bis 1957 mit unsanierter Hülle.
  • Serielle Sanierung (SerSan): +15 Prozentpunkte bei Sanierung mit vorgefertigten Elementen auf EH 40 oder EH 55, seit dem 21. Juli 2026 auch auf EH 70 EE.
  • WPB und SerSan sind kombinierbar, zusammen aber auf 20 Prozentpunkte gedeckelt.
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte bei vorliegendem iSFP.

Berechnungsschritte: (1) Effizienzhaus-Stufe bestimmen, (2) EE-/NH-Klasse prüfen, (3) anwendbare Boni addieren (WPB, SerSan, iSFP), (4) Gesamtsatz mit Kreditbetrag multiplizieren.

§ 35c EStG – Steuerbonus berechnen

Die steuerliche Förderung bietet 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre:

Jahr Anteil Maximalbetrag
Jahr 1 (Abschlussjahr) 7 % 14.000 EUR
Jahr 2 7 % 14.000 EUR
Jahr 3 6 % 12.000 EUR
Gesamt 20 % 40.000 EUR

Die 40.000 EUR gelten als Lebenszeitdeckel pro Wohnobjekt. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 200.000 EUR pro Objekt.

Voraussetzungen: Selbstnutzung, Gebäude mindestens 10 Jahre alt, Ausführung durch Fachunternehmen nach ESanMV, Bescheinigung nach amtlichem Muster, Abschluss zwischen 01.01.2020 und 31.12.2029.

Wichtig: Die Steuerermäßigung mindert direkt die Steuerschuld. Sie benötigen in jedem der drei Jahre genügend Steuerlast, um den vollen Betrag auszuschöpfen. Überschüssige Beträge verfallen.

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen für die Restfinanzierung nach einem bewilligten BEG-Zuschuss:

Merkmal KfW 358 (Plus) KfW 359 (Standard)
Zinssatz Ab ca. 0,01 % eff. p. a. Marktnaher KfW-Zins
Max. Kredit 120.000 EUR pro WE 120.000 EUR pro WE
Einkommensgrenze Haushaltseinkommen bis 90.000 EUR Keine
Voraussetzung Bewilligter BEG-Zuschuss Bewilligter BEG-Zuschuss

Schritt 3: Rechenbeispiele im Detail

Beispiel 1: Fassadendämmung Einfamilienhaus

Ein Eigentümer lässt die Fassade seines Einfamilienhauses dämmen. Die Investitionskosten betragen 40.000 EUR. Es liegt ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, in dem die Fassadendämmung empfohlen wird. Da das förderfähige Investitionsvolumen die seit dem 21. Juli 2026 geltende Mindestschwelle von 30.000 EUR überschreitet, greift der iSFP-Bonus.

Berechnung BAFA BEG EM mit iSFP:

Position Betrag / Satz
Investitionskosten 40.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 60.000 EUR mit iSFP) 40.000 EUR
Fördersatz mit iSFP-Bonus 20 %
BAFA-Zuschuss 40.000 EUR x 20 % = 8.000 EUR
Eigenanteil nach Zuschuss 32.000 EUR

Zum Vergleich ohne iSFP: 15 % von maximal 30.000 EUR förderfähigen Kosten = 4.500 EUR Zuschuss. Der iSFP bringt also 3.500 EUR mehr Förderung – bei Kosten von nur wenigen hundert Euro für den Sanierungsfahrplan. Wichtig seit dem 21. Juli 2026: Bleibt das förderfähige Investitionsvolumen unter 30.000 EUR, entfällt der iSFP-Bonus, und es gilt der Basissatz von 15 %. Zusätzlich steht der KfW-Ergänzungskredit 358/359 für die Restfinanzierung zur Verfügung.

Beispiel 2: Heizungstausch Ölheizung zu Wärmepumpe

Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 EUR ersetzt seine funktionstüchtige Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 30.000 EUR (förderfähig sind maximal 28.000 EUR).

Berechnung KfW 458 – alle Boni anwendbar:

Förderbestandteil Fördersatz Berechnung
Grundförderung 30 % 28.000 EUR x 30 % = 8.400 EUR
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % 28.000 EUR x 16 % = 4.480 EUR
Einkommensbonus 40 % 28.000 EUR x 40 % = 11.200 EUR
Summe vor Deckelung 86 % 24.080 EUR
Deckelung auf 80 % 80 % 28.000 EUR x 80 % = 22.400 EUR

Ergebnis: 22.400 EUR Zuschuss bei 30.000 EUR Investition. Der Eigenanteil von 7.600 EUR kann über den KfW-Ergänzungskredit 358 (ab 0,01 % Zinsen) finanziert werden.

Ohne Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen über 50.000 EUR): 30 % + 16 % = 46 %, also 28.000 EUR x 46 % = 12.880 EUR Zuschuss und 17.120 EUR Eigenanteil.

Ausführliche Informationen zum Heizungstausch und seinen Kosten finden Sie im verlinkten Ratgeber.

Beispiel 3: Komplettsanierung zum Effizienzhaus 55

Ein Eigentümer saniert sein Einfamilienhaus (Baujahr 1965, Energieeffizienzklasse G) umfassend zum Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse. Gesamtkosten: 200.000 EUR. Ein iSFP liegt vor.

Berechnung KfW 261 (Rechenlogik mit den bis 20. Juli 2026 geltenden Sätzen):

Position Wert
Effizienzhaus-Stufe EH 55 EE
Max. Kredit pro WE 150.000 EUR
Tilgungszuschuss EH 55 EE 20 %
iSFP-Bonus +5 %
Gesamter Tilgungszuschuss 25 %
Tilgungszuschuss in EUR 150.000 EUR x 25 % = 37.500 EUR
Verbleibende Kreditschuld 112.500 EUR
Nicht kreditfinanzierte Kosten (200.000 – 150.000) 50.000 EUR
Tatsächliche Eigenleistung 50.000 EUR + 112.500 EUR Kredit

Ergebnis: 37.500 EUR Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Eigentümer finanziert 150.000 EUR über den KfW-Kredit (davon 37.500 EUR Erlass) und die restlichen 50.000 EUR aus Eigenmitteln. Effektive Förderquote: 18,75 %.

Wäre das Gebäude ein Worst Performing Building (Klasse H): Dann käme der WPB-Bonus von 10 Prozentpunkten hinzu: 20 % + 5 % + 10 % = 35 % von 150.000 EUR = 52.500 EUR Tilgungszuschuss.

Hinweis: Seit dem 21. Juli 2026 fallen die Tilgungszuschüsse pauschal 10 Prozentpunkte niedriger aus, und die EE-Klasse ist Mindestanforderung statt Bonus. Die Rechenlogik bleibt identisch; die aktuellen Sätze finden Sie im KfW-Merkblatt zum Programm 261.

Beispiel 4: § 35c vs. KfW/BAFA – Vergleich für Gutverdiener

Eine selbstnutzende Eigentümerin mit hohem Einkommen (zu versteuerndes Einkommen 120.000 EUR) lässt neue Fenster einbauen. Kosten: 20.000 EUR. Kein iSFP vorhanden.

Variante A: BAFA BEG EM (ohne iSFP)

Position Berechnung
Förderfähige Kosten 20.000 EUR (max. 30.000 EUR)
Fördersatz 15 %
Zuschuss 20.000 EUR x 15 % = 3.000 EUR

Variante B: § 35c EStG

Position Berechnung
Förderfähige Kosten 20.000 EUR (max. 200.000 EUR)
Gesamte Steuerermäßigung (20 %) 20.000 EUR x 20 % = 4.000 EUR
Jahr 1 (7 %) 1.400 EUR
Jahr 2 (7 %) 1.400 EUR
Jahr 3 (6 %) 1.200 EUR
Gesamte Ermäßigung 4.000 EUR

Vergleich:

Kriterium BAFA BEG EM § 35c EStG
Förderbetrag 3.000 EUR 4.000 EUR
Zeitpunkt Wenige Wochen nach Abschluss Über 3 Steuerjahre verteilt
Energieberater nötig Ja (Pflicht) Nein (nur Fachunternehmerbescheinigung)
Antrag vor Baubeginn Ja Nein
Ergänzungskredit möglich Ja Nein

Ergebnis: §35c bringt 1.000 EUR mehr, allerdings verteilt über drei Jahre. Der BAFA-Zuschuss fließt schneller. Für Gutverdiener ohne iSFP ist §35c bei Gebäudehülle-Maßnahmen häufig die bessere Wahl (20 % vs. 15 %). Selbst mit iSFP bliebe es hier seit dem 21. Juli 2026 beim BAFA-Satz von 15 %, weil das förderfähige Investitionsvolumen unter 30.000 EUR liegt – der iSFP-Bonus greift erst ab dieser Schwelle. Der Vorteil von §35c bleibt in diesem Fall also bestehen.

Landesförderungen: Zusätzliches Geld auf Bundesförderung

Neben der Bundesförderung bieten viele Bundesländer eigene Programme an, die häufig mit BEG-Mitteln kombinierbar sind:

Bundesland Förderinstitut / Programm Typische Maßnahmen
NRW NRW.BANK / progres.nrw Lüftungsanlagen, Wärmepumpen
Bayern BayernLabo / 10.000-Häuser-Programm Energieeffizienz, Sanierung
Baden-Württemberg L-Bank Sanierung, erneuerbare Wärme
Niedersachsen NBank Energetische Sanierung Wohngebäude
Hessen WIBank Energieeffizienz, Sanierungsfahrpläne
Sachsen SAB Gebäudesanierung
Thüringen TAB Energetische Modernisierung

Tipp: Landesförderungen unterliegen häufigem Wechsel und können jederzeit ausgeschöpft sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand über die Förderbank Ihres Bundeslandes oder die Förderdatenbank des BMWK.

Maximale Förderung: Das Optimum für ein Einfamilienhaus

Was ist das theoretische Maximum an Förderung, das ein Einfamilienhaus-Eigentümer bei einer Komplettsanierung herausholen kann? Hier ein optimistisches, aber realistisches Szenario:

Ausgangssituation: Einfamilienhaus, Baujahr 1960, Energieeffizienzklasse H (Worst Performing Building), selbstgenutztes Eigentum, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 EUR, iSFP vorhanden.

Geplante Maßnahmen:

  1. Komplettsanierung zum Effizienzhaus 40 EE (inkl. Heizungstausch) über KfW 261
  2. Alternativ: Einzelmaßnahmen über verschiedene Programme aufteilen

Variante A: Alles über KfW 261

Position Berechnung
Max. Kredit (EH 40 EE) 150.000 EUR
Tilgungszuschuss EH 40 EE (bis 20.07.2026) 25 %
iSFP-Bonus +5 %
WPB-Bonus +10 %
Gesamter Tilgungszuschuss 40 %
Zuschuss in EUR 150.000 EUR x 40 % = 60.000 EUR

Ergebnis: 60.000 EUR Tilgungszuschuss allein über KfW 261 – nach den bis 20. Juli 2026 geltenden Sätzen. Seit dem 21. Juli 2026 liegen die Tilgungszuschüsse pauschal 10 Prozentpunkte niedriger; prüfen Sie die aktuellen Konditionen im KfW-Merkblatt.

Variante B: Maßnahmen aufteilen

Sie können verschiedene Maßnahmen über verschiedene Programme fördern lassen – vorausgesetzt, keine Maßnahme wird doppelt gefördert:

Maßnahme Programm Berechnung Zuschuss
Heizungstausch (Wärmepumpe) KfW 458 (80 %) 28.000 EUR x 80 % 22.400 EUR
Fassadendämmung BAFA BEG EM (20 % mit iSFP, Volumen ≥ 30.000 EUR) 40.000 EUR x 20 % (max. 60.000 EUR mit iSFP) 8.000 EUR
Dachdämmung BAFA BEG EM (15 %; iSFP-Bonus erst ab 30.000 EUR Volumen) 25.000 EUR x 15 % 3.750 EUR
Fenster BAFA BEG EM (15 %; iSFP-Bonus erst ab 30.000 EUR Volumen) 15.000 EUR x 15 % 2.250 EUR
Summe Zuschüsse 36.400 EUR

Hinweis: Ob Variante A oder B günstiger ist, hängt von den konkreten Kosten und der erreichbaren Effizienzhaus-Stufe ab. Bei hohen Sanierungskosten und WPB-Gebäuden ist KfW 261 häufig vorteilhafter. Bei niedrigeren Gesamtkosten kann die Aufteilung auf Einzelprogramme mehr bringen, weil KfW 458 einkommensabhängig bis zu 80 % Zuschuss bietet. In beiden Varianten steht der KfW-Ergänzungskredit 358 (bis 120.000 EUR, ab 0,01 % Zinsen) für die Restfinanzierung zur Verfügung.

Wichtige Regeln bei der Berechnung

Regel 1: Entweder BEG oder § 35c – nie beides für dieselbe Maßnahme

Die zentrale Kumulierungsregel: Für eine einzelne Maßnahme können Sie entweder die BEG-Förderung (KfW/BAFA) oder die steuerliche Ermäßigung nach §35c nutzen – niemals beides. Allerdings: Wenn Sie verschiedene Maßnahmen durchführen, können Sie diese auf verschiedene Programme verteilen. Beispiel: Heizungstausch über KfW 458 und Fenstertausch über §35c.

Regel 2: Antrag immer vor Baubeginn

Für KfW- und BAFA-Förderungen muss der Antrag zwingend vor dem Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen und die Beauftragung eines Energieberaters gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Ausnahme § 35c: Hier ist kein Vorab-Antrag erforderlich. Die Geltendmachung erfolgt nachträglich über die Steuererklärung.

Regel 3: Energieberater Pflicht bei BAFA und KfW 261

Für BAFA-Einzelmaßnahmen und den KfW 261 ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste Pflicht. Dieser muss die Maßnahme planen und nach Abschluss bestätigen. Für KfW 458 (Heizungstausch) ist ein Energieberater nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Informationen zu Energieberatern und ihren Kosten finden Sie im verlinkten Ratgeber.

Regel 4: Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Bei BAFA BEG EM gelten die förderfähigen Höchstbeträge für die erste Wohneinheit (30.000 EUR bzw. 60.000 EUR mit iSFP-Bonus) pro Kalenderjahr; für weitere Wohneinheiten sind die Höchstbeträge seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt niedriger (ohne iSFP 15.000 EUR für die 2. bis 6. und 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit; mit iSFP-Bonus 30.000 EUR für die 2. bis 6. und 15.000 EUR ab der 7. Wohneinheit). Wenn Sie in einem Jahr die Fassade dämmen und im Folgejahr die Fenster tauschen, steht Ihnen in jedem Jahr das volle Kontingent zur Verfügung.

Regel 5: Ergänzungskredit nur mit bewilligtem BEG-Zuschuss

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) setzt eine bestehende Förderzusage voraus. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschussbewilligung bei der Hausbank gestellt werden.

Die häufigsten Fehler bei der Förderberechnung

Viele Eigentümer verschenken Geld durch vermeidbare Fehler. Die wichtigsten:

1. Keinen iSFP erstellen lassen

Der iSFP kostet nach BAFA-Förderung nur wenige hundert Euro, bringt aber bei Maßnahmen ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen +5 Prozentpunkte Fördersatz und verdoppelte förderfähige Kosten. Wer bei einem größeren Vorhaben darauf verzichtet, verschenkt schnell mehrere tausend Euro.

2. Baubeginn vor Förderbewilligung

Der häufigste Fehler: Der Handwerkervertrag wird unterschrieben, bevor der Förderantrag bewilligt ist. In diesem Fall erlischt der Förderanspruch vollständig.

3. Falsche Programmwahl

Wer eine Fassadendämmung über §35c absetzt, obwohl ein iSFP vorliegt und die BAFA-Förderung bei 20 % läge (Investitionsvolumen ab 30.000 EUR), verschenkt gegebenenfalls Geld – oder umgekehrt: Wer ohne iSFP die BAFA-Förderung (15 %) wählt, obwohl §35c (20 %) mehr brächte. Die optimale Wahl hängt von der individuellen Situation ab.

4. Einkommensbonus nicht beantragt

Selbstnutzer mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen haben Anspruch auf den Einkommensbonus beim KfW 458 – 40 Prozentpunkte bei bis zu 30.000 EUR, 30 Prozentpunkte bei über 30.000 bis 40.000 EUR und 10 Prozentpunkte bei über 40.000 bis 50.000 EUR. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert der Familienzuschlag das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 EUR. Der Bonus muss aktiv beantragt werden. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.

5. Landesförderungen übersehen

Viele Eigentümer prüfen nicht, ob ihr Bundesland oder ihre Kommune zusätzliche Programme anbietet. Diese sind häufig mit der Bundesförderung kombinierbar.

6. Förderfähige Kosten nicht voll ausschöpfen

Förderfähig sind nicht nur Material und Handwerkerleistung, sondern auch Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Entsorgung), Planungsleistungen und Baunebenkosten. Wer diese Positionen nicht aufnimmt, verschenkt Förderbetrag.

Förderung berechnen mit reduco.ai

Die manuelle Berechnung ist möglich, aber aufwendig – besonders bei mehreren Maßnahmen. reduco.ai berechnet die Förderung für konkrete Gebäude automatisch: Auf Basis der Gebäudedaten und geplanten Maßnahmen ermittelt die Plattform den maximalen Zuschuss und zeigt die optimale Programmkombination.

Für eine erste Schätzung ohne Anmeldung können Sie direkt unseren kostenlosen Förderrechner nutzen: Er berechnet Zuschüsse von BEG, KfW und BAFA plus regionale Programme für Ihre Adresse.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich KfW 458 und BAFA-Förderung gleichzeitig erhalten?

Ja – aber nur für verschiedene Maßnahmen. Der Heizungstausch wird über KfW 458 gefördert, Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) über BAFA BEG EM. Beide Programme können am selben Gebäude parallel genutzt werden, solange keine Maßnahme doppelt gefördert wird.

Kann ich die BAFA-Förderung und §35c EStG kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme: Nein. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt: Ja. Beispiel: Heizungstausch über KfW 458, Fenstertausch über §35c.

Wie wirkt sich der iSFP auf die Förderung aus?

Der iSFP bringt bei BAFA-Einzelmaßnahmen +5 Prozentpunkte Fördersatz (von 15 % auf 20 %) und eine Verdoppelung der förderfähigen Kosten (von 30.000 auf 60.000 EUR) – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR erreicht. Bei KfW 261 erhöht er den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. Beim KfW 458 (Heizungstausch) ist der iSFP nicht Voraussetzung und bringt keinen zusätzlichen Bonus.

Was passiert, wenn meine Kosten unter den förderfähigen Höchstbeträgen liegen?

Dann werden die tatsächlichen Kosten als Berechnungsgrundlage verwendet. Beispiel: Fenstertausch kostet 8.000 EUR, förderfähige Höchstkosten ohne iSFP sind 30.000 EUR. Die Förderung berechnet sich dann als 15 % von 8.000 EUR = 1.200 EUR.

Wann lohnt sich §35c EStG statt BEG-Förderung?

In der Regel dann, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: (1) Sie haben eine hohe Steuerlast (genug, um die Ermäßigung über drei Jahre auszuschöpfen), (2) Sie haben keinen iSFP oder Ihr förderfähiges Investitionsvolumen bleibt unter 30.000 EUR (BAFA-Satz liegt dann bei 15 % statt 20 %), und (3) es handelt sich um eine Maßnahme an der Gebäudehülle (nicht Heizungstausch, denn dort liegt KfW 458 mit 30–80 % deutlich höher). Beim Heizungstausch ist KfW 458 fast immer die bessere Wahl.

Kann ein Vermieter die gleiche Förderung erhalten wie ein Selbstnutzer?

Nein. Vermieter haben keinen Zugang zum Klimageschwindigkeitsbonus und zum Einkommensbonus beim KfW 458. Sie erhalten nur die Grundförderung (30 %) – maximal also 30 % statt bis zu 80 %. Bei BAFA BEG EM gelten die gleichen Sätze für Vermieter und Selbstnutzer. § 35c EStG steht nur Selbstnutzern zur Verfügung.

Wie lange dauert die Auszahlung nach der Bewilligung?

Bei KfW und BAFA erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise. Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen bis wenige Monate. Die Steuerermäßigung nach §35c wird im Rahmen der regulären Steuerveranlagung berücksichtigt.

Sind die Fördersätze für 2026 gesichert?

Nein, nicht dauerhaft. Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie (gültig ab 21. Juli 2026) sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich – von 16 % bis auf 0 % ab dem 1. August 2028. Auch die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken ab dem 1. Februar 2027 schrittweise weiter (um 750 EUR je Halbjahr, von 28.000 EUR auf 22.000 EUR ab dem 1. August 2030). § 35c EStG gilt unverändert für Maßnahmen bis 31.12.2029. Landesförderungen können sich jederzeit ändern.

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