Förderung energetische Sanierung 2026: Alle Programme im Überblick
Alle Förderprogramme für energetische Sanierung 2026: BEG, KfW, BAFA, §35c EStG, Landesförderungen und kommunale Programme – mit Vergleichstabelle und Entscheidungshilfe.

Das Wichtigste in Kürze
- Heizungstausch (KfW 458): einkommensabhängig bis zu 80 % Zuschuss auf max. 28.000 € förderfähige Kosten (1. WE) – bis zu 22.400 € für Geringverdiener, im Standardfall rund 12.880 €. Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind ab 21.07.2026 entfallen.
- Gebäudehülle (BAFA BEG EM): 15 % Basis-Fördersatz auf bis zu 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit; der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt seit 21.07.2026 nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 €.
- Effizienzhaus (KfW 261): Tilgungszuschuss von bis zu 45 %, maximal 67.500 € pro Wohneinheit.
- Steuerförderung (§ 35c EStG): 20 % der Kosten über 3 Jahre, max. 40.000 € pro Objekt – unverändert und eine Alternative zur BEG für Selbstnutzer.
- Energieberatung (iSFP): Die BAFA fördert die Beratung mit 50 % des Honorars und schaltet den iSFP-Bonus frei.
- Kombinationsgrenze: Bund, Land und Kommune zusammen meist auf 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt (Kumulierungsgrenze).
Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?
Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Energieberatern aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.
- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 5 Angebote von geprüften Energieberatern aus Ihrer Region
- Durch Vergleich bis zu 37 % sparen
Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Konditionen. Für den Heizungstausch (KfW 458) sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter), der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ersatzlos, die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Beim § 35c EStG und bei der Gebäudehülle (15 % Grundförderung, 30.000 €/60.000 €) bleiben die Sätze unverändert – nur der iSFP-Bonus ist jetzt gedeckelt. Ordnungsrechtlich streicht das GModG zudem die 65-%-Erneuerbare-Pflicht und führt eine gestufte Biomasse-/H₂-Quote ein. Die Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.
Wer 2026 energetisch saniert, hat Zugang zu einem breiten Spektrum an Förderprogrammen – von Bundeszuschüssen über steuerliche Vorteile bis hin zu regionalen Programmen auf Landes- und Kommunalebene. Das Problem: Die Förderlandschaft ist komplex, Programme überschneiden sich, und nicht alles lässt sich kombinieren. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Förderquellen, zeigt die maximalen Fördersätze und hilft bei der Frage, welches Programm für Ihre Situation das richtige ist. Die Details zu den KfW-Programmen und ihren Fördersätzen finden Sie im KfW-Förderung-Überblick 2026, den konkreten Antragsprozess erklärt unser Leitfaden zur KfW-Antragstellung.
Die Förderlandschaft auf einen Blick
Die Förderung für energetische Sanierungen in Deutschland verteilt sich auf mehrere Ebenen:
| Ebene | Wichtigste Programme | Förderart |
|---|---|---|
| Bund (BEG) | KfW 261, KfW 458, BAFA BEG EM | Zuschüsse, Kredite, Tilgungszuschüsse |
| Bund (Ergänzung) | KfW 358/359 | Zinsgünstige Kredite |
| Bund (Steuer) | § 35c EStG | Steuerermäßigung |
| Bund (Beratung) | BAFA Energieberatung | Zuschuss für iSFP |
| Länder | L-Bank, BayernLabo, NBank, NRW.BANK u. a. | Kredite, Zuschüsse |
| Kommunen | Städtische Klimaschutzprogramme | Zuschüsse |
| EU (indirekt) | European Green Deal, EU-Taxonomie | Über nationale Programme |
Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?
Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Energieberatern aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.
100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt
Im Folgenden werden alle Programme im Detail vorgestellt.
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Gebäudesanierung. Sie gliedert sich in mehrere Teilprogramme, die über verschiedene Stellen abgewickelt werden.
BEG EM – Einzelmaßnahmen über BAFA
Die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördern einzelne energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Die Anträge werden über das BAFA gestellt (Ausnahme: Heizungstausch über KfW 458).
Förderfähige Maßnahmen und Fördersätze:
| Maßnahme | Basis-Fördersatz | Mit iSFP-Bonus* | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Dämmung Fassade | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| Dämmung Dach / oberste Geschossdecke | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| Lüftungsanlage | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 %* | 30.000 € (60.000 € mit iSFP) |
*Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt seit 21.07.2026 nur bei einer Mindestinvestition von 30.000 € und nur für die Kosten oberhalb der 30.000-€-Basis (siehe unten). Projekte bis 30.000 € werden mit dem Basissatz von 15 % gefördert.
iSFP-Bonus (seit 21.07.2026 gedeckelt): Wenn die Maßnahme in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde und innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt wird, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Die neue BEG-Förderrichtlinie (21.07.2026) hat den Bonus von +5 Prozentpunkten allerdings begrenzt: Er wird nur noch gewährt, wenn die Investition mindestens 30.000 € beträgt, und er gilt nur für die Kosten oberhalb der 30.000-€-Basis. Hüllen-Projekte bis 30.000 € erhalten damit keinen iSFP-Bonus mehr, sondern nur den Basissatz von 15 %.
Rechenbeispiel Fassadendämmung mit iSFP:
- Fassadendämmung kostet 40.000 €
- Basissatz 15 % auf die vollen 40.000 € = 6.000 €
- iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) nur auf die 10.000 € oberhalb der 30.000-€-Basis = 500 €
- Zuschuss gesamt: 6.500 €
- Eigenanteil: 33.500 €
Mehr zu den konkreten Kosten finden Sie bei Fassadendämmung, Dachdämmung und Fenstertausch.
Technische Mindestanforderungen (Auswahl): Eine Maßnahme ist nur förderfähig, wenn sie bestimmte U-Werte erreicht. Diese liegen unter den gesetzlichen GEG-Mindestanforderungen – wer fördern lassen will, muss also über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
| Bauteil | Maximaler U-Wert für Förderung |
|---|---|
| Außenwand | ≤ 0,20 W/m²K |
| Dach / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/m²K |
| Kellerdecke / Bodenplatte | ≤ 0,25 W/m²K |
| Fenster | Uw ≤ 0,95 W/m²K |
| Außentür | UD ≤ 1,3 W/m²K |
In der Praxis bedeutet das mindestens rund 140 mm Dämmung an der Fassade und Dreifachverglasung bei den Fenstern. Werden die Werte nicht erreicht, gibt es keine Förderung – auch nicht anteilig.
Antragstellung: Über das BAFA-Portal, vor Vorhabenbeginn. Ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes ist Voraussetzung. Details zum Antragsprozess im Leitfaden zur KfW-Antragstellung.
BEG WG – Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261
Für die umfassende Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus bietet die KfW den Kredit 261. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Mit EE-/NH-Klasse | Max. Kredit |
|---|---|---|---|
| EH 40 | 20 % | 25 % | 150.000 € (EE/NH) |
| EH 55 | 15 % | 20 % | 150.000 € (EE/NH) |
| EH 70 | 10 % | 15 % | 120.000 € |
| EH 85 | 5 % | 10 % | 120.000 € |
Zusätzliche Boni (addieren sich zum Tilgungszuschuss):
- Worst Performing Building (WPB): +10 Prozentpunkte für Gebäude der Energieeffizienzklasse H oder Baujahr ≤ 1957 mit unsanierter Hülle
- Serielle Sanierung (SerSan): +15 Prozentpunkte bei Sanierung auf EH 40 oder EH 55 mit vorgefertigten Elementen
- iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte bei vorliegendem iSFP
WPB- und SerSan-Bonus sind kombinierbar, zusammen aber auf 20 Prozentpunkte gedeckelt.
Maximaler Tilgungszuschuss: Bei EH 40 EE/NH mit WPB-Bonus und iSFP-Bonus ergibt sich: 25 % + 10 % + 5 % = 40 % von 150.000 € = 60.000 € pro Wohneinheit. Theoretisch mit SerSan: bis 45 %, gedeckelt auf max. 67.500 €.
Details zu den Effizienzhaus-Stufen und Anforderungen finden Sie im KfW-Förderung-Überblick. Einen Überblick über die typischen Kosten einer Haussanierung gibt der verlinkte Ratgeber.
KfW 458 – Heizungstausch
Das beliebteste Einzelprogramm fördert den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen als Direktzuschuss. Die Fördersätze richten sich seit dem 21.07.2026 nach der neuen BEG-Förderrichtlinie.
Förderstruktur (ab 21.07.2026):
| Förderbestandteil | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau Heizung mit ≥ 65 % erneuerbarer Energie |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Austausch fossiler/alter Heizung, selbstgenutzt (sinkt halbjährlich ab 01.02.2027) |
| Einkommensbonus | +40 % / +30 % / +10 % | zu versteuerndes Einkommen (zvE) ≤ 30.000 € / > 30.000–40.000 € / > 40.000–50.000 € |
| Familienzuschlag | zvE –10.000 € | einmalige, pauschale Minderung des zvE, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (nicht je Kind) |
| Maximum (Deckel) | 80 % / 70 % | 80 % bei zvE ≤ 30.000 € (bzw. ≤ 40.000 € inkl. Familienzuschlag), sonst 70 % – bezogen auf max. 28.000 € förderfähige Kosten (1. WE) |
Der frühere Effizienzbonus (5 %) für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) für Biomasseheizungen sind zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen. Der Einkommensbonus bemisst sich nicht mehr am Bruttoeinkommen, sondern am zu versteuernden Einkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung).
Förderfähige Heizungen: Wärmepumpe, Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel), Solarthermie (als Hauptheizung), Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizungen, Anschluss an Wärmenetz. Auch Hybridheizungen (Wärmepumpe plus Gas-Brennwert zur Spitzenlast) sind förderfähig, sofern die Wärmepumpe mindestens 65 % der Heizlast deckt.
Die einzelnen Boni addieren sich rechnerisch auf bis zu 86 %, der ausgezahlte Zuschuss ist aber auf 80 % (bzw. 70 %) gedeckelt.
Förderfähige Kosten je Wohneinheit: max. 28.000 € für die erste (sinkt ab 01.02.2027 um je 750 € pro Halbjahr bis auf 22.000 € ab 01.08.2030), je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Maximaler Zuschuss: 22.400 € (80 % von 28.000 €) für einkommensschwache Haushalte (1. WE); im Standardfall ohne Einkommensbonus (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %) sind es rund 12.880 €. Ein Emissionsminderungszuschlag wird nicht mehr gezahlt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde mit der neuen Förderrichtlinie von 20 % auf 16 % gesenkt und sinkt anschließend halbjährlich weiter: auf 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028. Wer einen alten Kessel tauschen will, sollte den Antrag also nicht aufschieben – die Sätze fallen jetzt regelmäßig. Der Bonus setzt den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung voraus, gilt nur für selbstgenutztes Eigentum und setzt voraus, dass danach keine fossile Heizung im Gebäude verbleibt. Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (GWP < 150, z. B. R290/Propan) wird ab 01.01.2028 zudem eine Förder-Pflicht eingeführt.
Geplant, aber noch nicht final (voraussichtlich ab Q1 2027): Die Förderrichtlinie sieht – vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU – einen Wertschöpfungsbonus von +15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit EU-Ursprung sowie eine Absenkung der Grundförderung auf 15 % für Geräte ohne EU-Bezug und einen Ersatzinvestitions-Bonus von 25 % vor. Diese Boni sind noch nicht in Kraft und sollten für die aktuelle Planung nicht eingerechnet werden.
Übergangsregel: Die alten Konditionen (20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 70 %-Deckel, 30.000 € förderfähige Kosten, Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag) gelten nur noch, wenn die Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zum 08.07.2026 erstellt und der Antrag bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr eingereicht wurde. Der Zuschuss ist nicht mit § 35c/§ 35a EStG kumulierbar, aber weiterhin mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombinierbar.
Ausführliche Informationen zu Wärmepumpe-Kosten und Förderung und Heizungstausch-Kosten in den verlinkten Ratgebern.
2. KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Der Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das zusätzlich zu einem bewilligten BEG-Zuschuss beantragt werden kann. Er schließt die Finanzierungslücke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten.
Zwei Varianten:
| Merkmal | KfW 358 (Plus) | KfW 359 (Standard) |
|---|---|---|
| Für wen? | Selbstnutzer, Haushaltseinkommen ≤ 90.000 € | Alle Eigentümer, ohne Einkommensgrenze |
| Zinssatz | Ab 0,01 % eff. p. a. (stark vergünstigt) | Marktnaher, aber günstiger KfW-Zins |
| Max. Kredit | 120.000 € pro Wohneinheit | 120.000 € pro Wohneinheit |
| Voraussetzung | Bewilligter BEG-Zuschuss (KfW 458 oder BAFA BEG EM) | Bewilligter BEG-Zuschuss |
| Antrag über | Hausbank | Hausbank |
Wichtige Regeln:
- Der Ergänzungskredit muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschussbewilligung beantragt werden
- Der Zuschuss darf bei Beantragung noch nicht ausgezahlt worden sein
- Der Kredit kann auch für Maßnahmen genutzt werden, die über den KfW 261 gefördert werden (dann ohne Einkommensbonus)
Für wen lohnt sich der Ergänzungskredit? Besonders für Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 90.000 €, die den KfW 358 mit seinen extrem niedrigen Zinsen nutzen können. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen kann der Ergänzungskredit die Restfinanzierung deutlich günstiger machen als ein normaler Bankkredit.
3. Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zur BEG-Förderung können Selbstnutzer die Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Diese Option wird häufig unterschätzt, ist aber in bestimmten Konstellationen die bessere Wahl.
Eckdaten:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Fördersatz | 20 % der Aufwendungen über 3 Jahre |
| Verteilung | Jahr 1: 7 %, Jahr 2: 7 %, Jahr 3: 6 % |
| Max. Steuerermäßigung | 40.000 € pro Objekt |
| Max. förderfähige Kosten | 200.000 € pro Objekt |
| Befristung | Maßnahmen müssen vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein |
| Gebäudealter | Mindestens 10 Jahre alt bei Sanierungsbeginn |
| Energieberater nötig? | Nein (aber Fachunternehmererklärung erforderlich) |
Förderfähige Maßnahmen: Wärmedämmung (Wände, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen), Fenster- und Außentürentausch, Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage (klimafreundlich), Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung, Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Nicht förderfähig: Reine Schönheitsreparaturen, Maßnahmen, die bereits über BEG gefördert werden.
Wann ist § 35c besser als BEG?
Die steuerliche Förderung kann vorteilhafter sein als ein BEG-Zuschuss, wenn:
- Hoher persönlicher Steuersatz: Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto mehr bringt die Steuerermäßigung
- Maßnahmen mit niedrigem BEG-Fördersatz: Bei 15 % BEG-Zuschuss (Hülle ohne iSFP) bietet § 35c mit 20 % mehr
- Verwaltungsaufwand vermeiden: Kein Energieberater, kein Vorab-Antrag nötig
- Hohe Sanierungskosten: Bei Kosten über 60.000 € (BEG EM-Obergrenze mit iSFP) greift § 35c mit bis zu 200.000 € förderfähigen Kosten
Rechenbeispiel: Fenstererneuerung für 25.000 €
| BAFA BEG EM | § 35c EStG | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % (kein iSFP-Bonus unter 30.000 €) | 20 % |
| Zuschuss/Steuerersparnis | 3.750 € (sofort nach Umsetzung) | 5.000 € (verteilt über 3 Jahre) |
| Energieberater nötig? | Ja (ca. 500 € Eigenanteil) | Nein |
| Antrag vorab? | Ja | Nein |
| Nettoeffekt nach Beraterkosten | ca. 3.250 € | 5.000 € |
In diesem Beispiel ist § 35c EStG klar günstiger – seit der iSFP-Bonus für Projekte bis 30.000 € entfallen ist, gilt bei der Hülle nur noch der Basissatz von 15 %. Bei großen Hüllenprojekten über 30.000 € mit iSFP-Bonus kann sich das Verhältnis wieder in Richtung BEG verschieben.
Wichtig: § 35c EStG gilt nur für Selbstnutzer. Vermieter können Sanierungskosten als Werbungskosten oder über die AfA absetzen, profitieren aber nicht von § 35c.
4. Landesförderungen – zusätzliches Geld vom Bundesland
Neben der Bundesförderung bieten die meisten Bundesländer eigene Förderprogramme für energetische Sanierung an. Diese sind häufig mit der BEG kombinierbar, was die Gesamtförderung erheblich steigern kann.
Wichtiger Hinweis: Landesförderprogramme ändern sich regelmäßig. Die folgenden Angaben bilden den Stand Anfang 2026 ab. Prüfen Sie vor Antragstellung immer die aktuellen Konditionen bei der jeweiligen Förderbank Ihres Bundeslandes.
Baden-Württemberg
Förderbank: L-Bank
- Klimaschutz-Plus: Zuschuss für CO2-mindernde Maßnahmen an Nichtwohngebäuden und kommunalen Gebäuden, bis zu 40 % der Kosten basierend auf CO2-Einsparung
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung: Zinsgünstige Darlehen (ab 1,00 % p. a.) für energetische Modernisierung von Mietwohnungen, 3 % Tilgungszuschuss
- Zukunft Altbau: Landesinitiative mit Informationen und Beratungsangeboten zur Gebäudesanierung
Baden-Württemberg ergänzt die Bundesförderung mit einem BW-Bonus für kommunale Gebäude: bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben zusätzlich zur BEG-Förderung. Den vollständigen Überblick über die L-Bank-Programme und die kommunalen Zuschüsse von Stuttgart bis Mannheim gibt der Ratgeber zur Förderung energetische Sanierung in Baden-Württemberg.
Bayern
Förderbank: BayernLabo
- Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR): Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Zusatzförderung von bis zu 200 €/m² für besonders nachhaltige Projekte. Förderfähig bis 60 % der vergleichbaren Neubaukosten.
- Eigenwohnraumförderung: Zinsgünstige Darlehen für Ersterwerb und Sanierung von selbstgenutztem Wohnraum, einkommensabhängig.
Das ehemalige 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 eingestellt und wird nicht fortgeführt. Warum Bayern 2026 keinen direkten Landeszuschuss zahlt und welche kommunalen Programme wie das Münchner FKG die Lücke füllen, erklärt der Ratgeber zur Förderung energetische Sanierung in Bayern.
Nordrhein-Westfalen
Förderbank: NRW.BANK
- progres.nrw – Klimaschutztechnik: Förderung für energieeffiziente Technologien, darunter Wärmepumpen, PV-Speicher, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Holzbauförderung (bis zu 15 % extra bei Einsatz von Holz als Baustoff). Die Förderrichtlinie wurde Anfang 2026 überarbeitet, Anträge sind seit Februar 2026 wieder möglich.
- NRW.BANK.Modernisieren: Zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Wohngebäuden
Die Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass, die geschärften progres.nrw-Sätze und die kommunalen Zuschüsse von Köln bis Düsseldorf behandelt der Ratgeber zur Förderung energetische Sanierung in NRW im Detail.
Niedersachsen
Förderbank: NBank
- Klimaschutz und Energieeffizienz: Zuschüsse für KMU und öffentliche Einrichtungen, bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, nicht-rückzahlbare Zuschüsse bis 2 Mio. € pro Projekt
- NBank Wohnraumförderung: Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung, einschließlich energetischer Sanierung
Wie die NBank-Programme für private Eigentümer einzuordnen sind und welcher kommunale Zuschuss über proKlima in der Region Hannover dazukommt, ordnet der Ratgeber zur Förderung energetische Sanierung in Niedersachsen ein.
Weitere Bundesländer
Auch die übrigen Bundesländer bieten Förderprogramme an. Für viele Länder haben wir die Konditionen, kommunalen Töpfe und Kombinationsregeln in eigenen Detailratgebern aufbereitet – etwa zur Förderung in Hessen mit dem Frankfurter Klimabonus, zur Förderung in Sachsen über die SAB sowie für die beiden Stadtstaaten zur Förderung in Berlin mit SolarPLUS und zur Förderung in Hamburg mit den IFB-Zuschüssen. Einige weitere Beispiele:
- Hessen: WIBank mit Modernisierungsdarlehen für energetische Sanierung
- Sachsen: SAB mit Förderprogrammen für Wohnraummodernisierung
- Schleswig-Holstein: IB.SH mit Sanierungskrediten
- Thüringen: Aufbaubank mit Darlehen für energetische Gebäudemodernisierung
Tipp: Eine aktuelle Übersicht der Landesförderprogramme finden Sie auf der Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) – filtern Sie dort nach Ihrem Bundesland und dem Thema „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien".
5. Kommunale Förderung – lokale Extras
Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für energetische Sanierung an. Diese sind meist als Zuschüsse konzipiert und können zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung genutzt werden.
Beispiele kommunaler Förderprogramme
| Stadt/Kommune | Programm | Was wird gefördert |
|---|---|---|
| München | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) | Energieeinsparende Maßnahmen, über BEG hinaus |
| Hamburg | IFB-Modernisierungsdarlehen | Zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung |
| Stuttgart | Energiesparprogramm | Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Heizung |
| Köln | Klimafreundliches Wohnen | Zuschüsse für Sanierungsberatung und Maßnahmen |
| Frankfurt | Frankfurter Förderprogramm | Zuschüsse für Energieberatung und Sanierung |
So finden Sie Ihre lokale Förderung:
- Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung (Umwelt- oder Klimaschutzamt)
- Kontaktieren Sie die lokale Klimaschutzagentur
- Informieren Sie sich bei Ihren Stadtwerken – manche bieten eigene Förderprogramme an
- Nutzen Sie die Förderdatenbank auf www.foerderdatenbank.de
Wichtig: Kommunale Förderungen sind oft mengenmäßig begrenzt und laufen schnell aus. Frühzeitig informieren lohnt sich.
6. EU-Mittel und internationale Einflüsse
Die Europäische Union beeinflusst die Förderlandschaft für energetische Sanierung auf mehreren Ebenen:
European Green Deal und Renovation Wave
Der European Green Deal und die darin enthaltene „Renovation Wave"-Strategie setzen das übergeordnete Ziel: Bis 2050 soll der Gebäudebestand in der EU klimaneutral sein. Die nationalen Förderprogramme (wie die BEG) werden wesentlich durch EU-Mittel kofinanziert.
EU-Taxonomie und Green Finance
Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Für Gebäude bedeutet das: Banken und Investoren bevorzugen zunehmend Immobilien, die taxonomiekonform sind. Das führt zu:
- Grünen Baudarlehen: Einige Banken bieten Zinsvorteile für nachhaltige Sanierungen
- Besserer Finanzierbarkeit: Energetisch sanierte Gebäude haben niedrigere Finanzierungsrisiken
- Steigendem Immobilienwert: Sanierte Gebäude erzielen höhere Marktpreise – mehr dazu im Artikel Immobilienwert steigern durch Sanierung
EPBD (EU-Gebäuderichtlinie)
Die überarbeitete EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) wird in den kommenden Jahren in nationales Recht umgesetzt. Sie wird die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden weiter verschärfen und voraussichtlich die Förderprogramme beeinflussen.
Große Vergleichstabelle: Alle Programme auf einen Blick
| Programm | Träger | Förderart | Max. Fördersatz | Max. Betrag pro WE | Kombinierbar mit BEG? |
|---|---|---|---|---|---|
| BAFA BEG EM (Hülle) | BAFA | Zuschuss | 15 % (+5 Pp iSFP oberhalb 30.000 €) | bis 10.500 € | — |
| BAFA BEG EM (Heizungsopt.) | BAFA | Zuschuss | 15 % (+5 Pp iSFP oberhalb 30.000 €) | bis 10.500 € | — |
| KfW 458 (Heizungstausch) | KfW | Zuschuss | 80 % / 70 % (einkommensabh.) | 22.400 € | — |
| KfW 261 (Effizienzhaus) | KfW | Kredit + Tilgungszuschuss | bis 45 % | bis 67.500 € | — |
| KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) | KfW | Kredit | Ab 0,01 % Zins | 120.000 € | Ja (ergänzend) |
| KfW 359 (Ergänzungskredit) | KfW | Kredit | Günstiger Zins | 120.000 € | Ja (ergänzend) |
| § 35c EStG | Finanzamt | Steuerermäßigung | 20 % | 40.000 € | Nein (alternativ) |
| BAFA Energieberatung (iSFP) | BAFA | Zuschuss | 50 % | 650–850 € | Ja |
| Landesförderungen | Förderbanken | Kredit/Zuschuss | variiert | variiert | Meist ja |
| Kommunale Förderung | Städte/Gemeinden | Zuschuss | variiert | variiert | Meist ja |
WE = Wohneinheit. Der frühere Emissionsminderungszuschlag (EMZ) für Biomasseheizungen ist zum 21.07.2026 entfallen.
Entscheidungshilfe: Welche Förderung passt zu Ihrer Situation?
Die optimale Förderstrategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hier die wichtigsten Szenarien:
Szenario 1: Selbstnutzer mit hohem Einkommen
Empfehlung: Prüfen Sie § 35c EStG als Alternative zur BEG-Förderung.
Bei einem hohen Grenzsteuersatz (42 % oder 45 %) und Sanierungskosten über 60.000 € kann die steuerliche Förderung attraktiver sein als der BEG-Zuschuss. Der Vorteil: kein Vorab-Antrag, kein Energieberater-Pflicht, höhere förderfähige Kosten (200.000 €). Der Nachteil: Die Steuerersparnis fließt verzögert über 3 Jahre.
Für den Heizungstausch ist KfW 458 fast immer besser: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (46 %) übertreffen den 20-%-Steuerbonus deutlich.
Szenario 2: Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen (zvE ≤ 30.000 €)
Empfehlung: KfW 458 + KfW 358 maximal nutzen.
Sie profitieren dreifach: Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) + Einkommensbonus (40 % bei zvE ≤ 30.000 €) = 86 %, gedeckelt auf den einkommensabhängigen Höchstsatz von 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Bezogen auf die maximal förderfähigen 28.000 € sind das bis zu 22.400 €. Dazu der Ergänzungskredit KfW 358 mit Zinsen ab 0,01 % für die Restfinanzierung und weitere Maßnahmen. Das ist die finanziell stärkste Kombination.
Szenario 3: Selbstnutzer mit mittlerem Einkommen (zvE 40.000–90.000 €)
Empfehlung: BEG-Zuschüsse + KfW 358 Ergänzungskredit.
Für den Heizungstausch KfW 458 (30 % + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %; bei zvE bis 50.000 € zusätzlich 10 % Einkommensbonus), für Hüllenmaßnahmen BAFA BEG EM. Den Ergänzungskredit KfW 358 gibt es bei einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € zu Sonderzinsen.
Szenario 4: Vermieter
Empfehlung: BEG-Zuschüsse + Mieterhöhung nach § 559 BGB.
Vermieter können die BEG-Förderung nutzen (KfW 458 ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, BAFA BEG EM), die Kosten über eine Modernisierungsumlage teilweise auf die Mieter umlegen (max. 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, abzüglich erhaltener Förderung) und die verbleibenden Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. § 35c EStG ist für Vermieter nicht anwendbar.
Szenario 5: Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Empfehlung: KfW 261 für Gesamtgebäude oder BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen.
WEGs können die Förderung pro Wohneinheit nutzen, was die Gesamtfördersumme bei Mehrfamilienhäusern vervielfacht. Beispiel: 10 Wohneinheiten × 60.000 € förderfähige Kosten = 600.000 € Gesamtvolumen. Bei voll ausgeschöpftem iSFP-Bonus (15 % auf die ersten 30.000 €, 20 % auf die darüberliegenden Kosten) ergibt das je Wohneinheit bis zu 10.500 €, bei 10 Wohneinheiten also bis zu 105.000 € Zuschuss.
Für die Beschlussfassung und Planung in WEGs ist ein iSFP besonders wertvoll: Die BAFA fördert sogar den WEG-Zuschlag von 250 € für die Vorstellung des iSFP in der Eigentümerversammlung.
Kombinationsregeln: Was geht zusammen?
Die korrekte Kombination von Förderprogrammen kann die Gesamtförderung erheblich steigern. Hier die wichtigsten Regeln:
Innerhalb der BEG
- KfW 261 + BAFA BEG EM: Nicht für dieselbe Maßnahme. Wenn Sie zum Effizienzhaus sanieren (KfW 261), sind alle Maßnahmen darin enthalten.
- KfW 458 + BAFA BEG EM: Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber: KfW 458 für Heizung + BAFA BEG EM für Dämmung ist möglich.
- BEG-Zuschuss + KfW 358/359: Ja, der Ergänzungskredit ergänzt den Zuschuss.
BEG und Steuer
- BEG + § 35c EStG: Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude aber möglich (z. B. BEG für Heizung, § 35c für Fenster).
BEG und Landesförderung
- BEG + Landesförderung: In den meisten Fällen kombinierbar. Die Gesamtförderquote darf aber 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Kumulierungsgrenze). Prüfen Sie die Regelungen des jeweiligen Landesprogramms.
BEG und Kommunalförderung
- BEG + Kommunale Förderung: Meist kombinierbar, ebenfalls unter Beachtung der Kumulierungsgrenze.
Reihenfolge und Fristen bei der Beantragung
Die wichtigste Regel im gesamten Fördersystem: Der Förderantrag muss gestellt – und bei der BEG die Förderzusage eingegangen – sein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wer den Auftrag früher erteilt, eine verbindliche Bestellung aufgibt oder eine Anzahlung leistet, verliert den Förderanspruch vollständig und unwiderruflich. Einzige Ausnahme: Planungsleistungen wie die Energieberatung oder Architektenleistungen dürfen vor der Antragstellung beauftragt werden.
Die sinnvolle Reihenfolge: Energieberatung beauftragen → iSFP erstellen lassen → Förderantrag stellen → Förderzusage abwarten → Maßnahmen durchführen → Verwendungsnachweis (Bestätigung nach Durchführung, BnD) einreichen.
Bearbeitungszeiten und Umsetzungsfristen:
| Programm | Bearbeitungszeit | Frist zur Umsetzung nach Zusage |
|---|---|---|
| KfW 261 | ca. 2–4 Wochen | i. d. R. 36 Monate |
| KfW 458 | ca. 2–4 Wochen | i. d. R. 36 Monate |
| BAFA BEG EM | ca. 4–8 Wochen | i. d. R. 24 Monate |
Planen Sie diese Wartezeit fest in Ihren Sanierungszeitplan ein – gerade die BAFA-Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
Praxisbeispiel: Optimale Förderstrategie für ein Einfamilienhaus
Ausgangslage: Einfamilienhaus, Baujahr 1975, Ölheizung, ungedämmte Fassade, alte Fenster. Eigentümer, selbstgenutzt, Haushaltseinkommen 65.000 €.
Maßnahmen und optimale Förderung:
| Maßnahme | Kosten | Programm | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe einbauen | 32.000 € | KfW 458 | 46 % (30 % + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) | 12.880 € (gedeckelt auf 28.000 € förderfähig) |
| Fassadendämmung | 35.000 € | BAFA BEG EM + iSFP | 15 % + iSFP-Bonus oberhalb 30.000 € | 5.500 € |
| Fenstertausch | 18.000 € | BAFA BEG EM | 15 % (kein iSFP-Bonus unter 30.000 €) | 2.700 € |
| Ergänzungskredit (Rest) | rest | KfW 358 | Ab 0,01 % Zins | Zinsersparnis |
| iSFP | 2.000 € | BAFA | 50 % (Deckel EFH 650 €) | 650 € |
| Gesamt | 87.000 € | 21.730 € |
Eigenanteil nach Förderung: ca. 65.270 €, davon ein Großteil über den zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzierbar. (Läge das zu versteuernde Einkommen ≤ 50.000 €, käme beim Heizungstausch noch ein Einkommensbonus von 10 % hinzu.)
Tipp: Mit reduco können Sie die verfügbaren Förderungen für Ihr konkretes Gebäude berechnen lassen – inklusive Empfehlung zur optimalen Kombination der Programme. So sehen Sie auf einen Blick, welche Förderstrategie für Ihre Situation am meisten bringt.
Häufige Fragen
Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtförderung aus verschiedenen Programmen?
Ja. Bei Kombination von Bundes-, Landes- und Kommunalförderung darf die Gesamtförderquote in der Regel 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Kumulierungsgrenze). Wird diese Grenze überschritten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Die Kumulierungsregeln sind in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt und können sich je nach Programm unterscheiden.
Kann ich die Förderung auch als Mieter beantragen?
Nein, die BEG-Förderung und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG richten sich an Eigentümer. Als Mieter profitieren Sie indirekt: Ihr Vermieter kann die Förderung nutzen und muss diese bei einer Modernisierungsumlage nach § 559 BGB von den umlagefähigen Kosten abziehen. Einige kommunale Programme fördern allerdings auch Maßnahmen durch Mieter (z. B. Austausch von Fenstern bei Eigenleistung), was aber selten vorkommt.
Wie finde ich heraus, welche Landesförderung in meinem Bundesland verfügbar ist?
Die beste Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de). Dort können Sie nach Bundesland, Thema und Förderart filtern. Alternativ kontaktieren Sie die Förderbank Ihres Bundeslandes direkt: L-Bank (BW), BayernLabo (BY), NRW.BANK (NRW), NBank (NI), WIBank (HE), SAB (SN), IB.SH (SH) usw. Lokale Energieagenturen und Verbraucherzentralen beraten ebenfalls zu Landesförderungen.
Lohnt sich ein Energieberater, auch wenn er nicht Pflicht ist (z. B. bei § 35c)?
Ja, in den meisten Fällen. Ein Energieberater bewertet neutral, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude tatsächlich lohnen und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Ohne Beratung besteht die Gefahr, Geld in Maßnahmen zu investieren, die wenig bringen, oder die Reihenfolge falsch zu wählen. Die BAFA fördert die Beratung mit iSFP zu 50 % – der Eigenanteil liegt bei 850 bis 1.850 €. Details dazu in unserem Ratgeber zu Energieberater-Kosten und iSFP.
Was passiert mit meiner Förderung, wenn die Maßnahme teurer wird als geplant?
Bei BEG-Zuschüssen (BAFA BEG EM, KfW 458) wird die Förderung auf Basis der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten berechnet – aber nur bis zur jeweiligen Obergrenze. Beispiel: Wenn Ihre Fassadendämmung statt 30.000 € am Ende 45.000 € kostet, erhalten Sie mit iSFP trotzdem höchstens die Förderung bis zur Obergrenze von 60.000 €; der iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten gilt seit 21.07.2026 aber nur für die Kosten oberhalb von 30.000 € (im Beispiel: 15 % auf 45.000 € = 6.750 € plus 5 % auf 15.000 € = 750 €, zusammen 7.500 €). Bei KfW 261 wird der Tilgungszuschuss auf Basis der BnD-Bestätigung und der tatsächlichen Kosten berechnet.
Werden die Fördermittel 2026 knapper?
Ja, die Bundesregierung hat die BEG-Fördermittel im Haushalt 2026 gegenüber den Vorjahren reduziert und mit der neuen Förderrichtlinie (21.07.2026) zugleich mehrere Sätze für den Heizungstausch gesenkt (Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, max. 28.000 € statt 30.000 €). Auch das Budget ist begrenzt: Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, können Anträge nicht mehr bewilligt werden. Da der Klimageschwindigkeitsbonus ab 01.02.2027 zudem halbjährlich weiter sinkt, ist ein frühzeitiger Antrag doppelt ratsam. Landesförderungen und kommunale Programme haben ebenfalls begrenzte Budgets und werden teilweise schon innerhalb weniger Monate nach Programmstart ausgeschöpft.
Welche Förderung gibt es für eine energetische Sanierung 2026?
Die wichtigsten Programme 2026 sind: KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus (bis 45 % Tilgungszuschuss, max. 67.500 € pro Wohneinheit), KfW 458 für den Heizungstausch (seit 21.07.2026 einkommensabhängig bis 80 % Zuschuss auf max. 28.000 €, also bis 22.400 € für die erste Wohneinheit), BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik (15 % Basissatz, iSFP-Bonus nur noch oberhalb 30.000 €), § 35c EStG als unveränderte steuerliche Alternative (20 % über drei Jahre) sowie ergänzende Landes- und Kommunalförderungen. Die Programme haben unterschiedliche Voraussetzungen und sind nicht alle miteinander kombinierbar.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Heizungstausch?
Beim Heizungstausch über KfW 458 sind seit dem 21.07.2026 maximal 80 % Zuschuss möglich – aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, einkommensabhängig gedeckelt auf 80 % (bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 30.000 €, bzw. ≤ 40.000 € inklusive Familienzuschlag) oder sonst 70 %. Bezogen auf die maximal förderfähigen 28.000 € der ersten Wohneinheit ergibt das einen Höchstzuschuss von 22.400 €. Die vollen 80 % erreichen Sie nur als einkommensschwacher Haushalt; im Standardfall ohne Einkommensbonus liegt der Zuschuss bei 46 % (rund 12.880 €). Voraussetzung bleibt, dass Sie eine funktionstüchtige fossile (oder mindestens 20 Jahre alte) Heizung austauschen und selbst in der Immobilie wohnen. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind entfallen.
Muss ich den Förderantrag vor der Beauftragung stellen?
Ja, das ist eine zwingende Voraussetzung bei allen BEG-Programmen (KfW 261, KfW 458, BAFA BEG EM). Der Antrag muss gestellt und die Förderzusage eingegangen sein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen, etwas verbindlich bestellen oder eine Anzahlung leisten. Wird der Auftrag früher erteilt, entfällt der Förderanspruch vollständig. Einzige Ausnahme: Planungsleistungen wie Energieberatung und Architektenleistungen dürfen vorab beauftragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Bei der KfW (Programme 261 und 458) dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 2–4 Wochen, bei der BAFA (BEG EM) etwa 4–8 Wochen. Planen Sie diese Wartezeit fest in Ihren Sanierungszeitplan ein, da Sie erst nach der Förderzusage mit der Umsetzung beginnen dürfen. Nach der Zusage haben Sie bei KfW 261 in der Regel 36 Monate und bei BAFA BEG EM 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.
Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?
Der iSFP-Bonus ist ein Zuschlag von 5 Prozentpunkten auf den BAFA-BEG-EM-Fördersatz (von 15 % auf 20 %) und verdoppelt zugleich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Seit der neuen BEG-Förderrichtlinie (21.07.2026) ist der Bonus allerdings gedeckelt: Er gilt nur bei einer Mindestinvestition von 30.000 € und nur für die Kosten oberhalb dieser 30.000-€-Basis. Hüllen-Projekte bis 30.000 € erhalten damit keinen iSFP-Bonus mehr, sondern nur den Basissatz von 15 %. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Den iSFP erstellt ein qualifizierter Energieberater; die BAFA fördert die Beratung mit 50 %, sodass Ihr Eigenanteil bei etwa 850–1.850 € liegt. Details im Ratgeber zu Energieberater-Kosten und iSFP.
Energieberater in Ihrer Nähe finden
Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote für eine qualifizierte Energieberatung.
- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 5 Angebote von geprüften Energieberatern aus Ihrer Region
- Durch Vergleich bis zu 37 % sparen
Lieber erst selbst rechnen? Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
Förderrechner startenKostenlose Gebäudechecks
Datenbasiert für Ihr Gebäude – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Artikel
BEG Einzelmaßnahmen 2026: bis 20 % Zuschuss für die Sanierung
BEG Einzelmaßnahmen 2026: 15 % BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit iSFP bis 20 % – plus die neue Heizungsförderung nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026.
FörderungFörderung Dämmung 2026: Bis zu 12.000 EUR Zuschuss [mit Rechnung]
Dämmung Förderung 2026: BAFA 15 % + 5 % iSFP-Bonus = bis zu 12.000 EUR/Wohneinheit. U-Wert-Anforderungen, Antragsprozess und 3 Rechenbeispiele.
FörderungFenster Förderung 2026: Bis zu 12.000 EUR Zuschuss für neue Fenster
Fenster Förderung 2026: 20 % BAFA-Zuschuss (15 % + iSFP-Bonus). U-Wert ≤ 0,95 W/m²K nötig. Kosten pro Fenster, Rechenbeispiel und Antragsprozess.
