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Neue Heizung Kosten 2026: alle Systeme, bis 22.400 € Zuschuss

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 7. September 202620 Minuten

Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem sanierten Einfamilienhaus

Bekannt aus

ESMT Berlin
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ZIA Innovation 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anschaffung 2026: Eine neue Heizung kostet inklusive Einbau zwischen 4.000 € (Gas-Brennwertgerät im einfachen Kesseltausch) und 60.000 € (Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde). Die Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt bei 27.000–40.000 €.
  • Förderung: Der Standardfall der KfW 458 sind 46 % (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten, also 12.880 €. Der absolute Höchstzuschuss für die erste Wohneinheit beträgt 22.400 €.
  • Netto nach Förderung: Luft-Wasser-Wärmepumpe 14.600–27.100 €, Pelletheizung 13.500–25.100 €, Fernwärmeanschluss 2.700–10.800 €. Gas und Öl bekommen 0 € Zuschuss.
  • 15-Jahres-Rechnung (EFH, 130 m², 20.000 kWh): Luft-Wasser-Wärmepumpe rund 43.300 €, Gas-Brennwert rund 47.800 €, Fernwärme rund 56.000 €, Ölheizung rund 58.900 €.
  • Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 %, gleichzeitig fallen die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € auf 27.250 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
  • Rechtslage: Seit dem GModG gibt es weder die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien noch die 30-Jahres-Austauschpflicht für alte Kessel. Der Heizungstausch ist 2026 eine reine Wirtschaftlichkeitsentscheidung.

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Was eine neue Heizung kostet, entscheidet sich an drei Zahlen: dem Bruttopreis der Anlage, dem Zuschuss und den Betriebskosten über die Lebensdauer. Für ein Einfamilienhaus mit 130 m² und 20.000 kWh Wärmebedarf reicht die Anschaffung 2026 von 4.000 € für einen einfachen Gaskesseltausch bis 60.000 € für eine Erdwärmepumpe. Nach Abzug der Förderung liegt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 14.600–27.100 €, im günstigsten Förderfall bei 5.400–17.600 €. Wie sich Ihr Gebäude einordnet, rechnet der Wärmepumpen-Rechner für Ihr Gebäude nach Adresseingabe durch; die Zuschusshöhe für Ihren Fall liefert der Förderrechner für KfW und BAFA.

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Die Technik hinter den Systemen vergleicht der Ratgeber Heizungsarten im Vergleich. Alle Preisspannen hier sind Marktbeobachtung aus Angeboten, die uns Eigentümer zuschicken. Amtlich belegt ist nur der Förderrahmen, und genau daran hängt der Nettopreis.

Neue Heizung: Kosten 2026 für alle Heizsysteme im Überblick

Die Tabelle rechnet für ein Einfamilienhaus mit 130 m², 20.000 kWh Jahreswärmebedarf, vorhandener Verteilung und vorhandenen Heizkörpern. Alle Preise brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der Nullsteuersatz gilt ausschließlich für Photovoltaik, nicht für Heizungen.

Die Spalte Umfeld umfasst alles, was kein Gerät und keine Arbeitsstunde ist und in Angeboten trotzdem regelmäßig auftaucht: Pufferspeicher, Elektroanschluss, Fundament, Abgasführung oder Schornsteinsanierung, hydraulischer Abgleich, Demontage und Entsorgung der Altanlage.

Heizsystem Gerät Montage Umfeld Gesamt brutto Zuschuss (Standardfall 46 %) Netto nach Förderung
Luft-Wasser-Wärmepumpe 13.000–20.000 € 8.000–12.000 € 6.000–8.000 € 27.000–40.000 € 12.420–12.880 € 14.600–27.100 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) 15.000–22.000 € 13.000–16.000 € 12.000–22.000 € 40.000–60.000 € 12.880 € 27.100–47.100 €
Gas-Brennwert 2.000–5.000 € 1.500–3.500 € 500–1.800 € 4.000–10.300 € 0 € 4.000–10.300 €
Öl-Brennwert 6.000–9.000 € 2.000–3.000 € 4.000 € 12.000–16.000 € 0 € 12.000–16.000 €
Pelletheizung 10.000–18.000 € 5.000–8.000 € 10.000–12.000 € 25.000–38.000 € 11.500–12.880 € 13.500–25.100 €
Fernwärme-Anschluss 3.000–8.000 € 1.000–3.000 € 1.000–9.000 € 5.000–20.000 € 2.300–9.200 € 2.700–10.800 €
Hybrid (Wärmepumpe nachgerüstet) 8.000–14.000 € 4.000–7.000 € 2.000–4.000 € 14.000–25.000 € 6.440–11.500 € 7.600–13.500 €
Infrarot/Stromdirekt (Warnung) 2.000–5.500 € 500–1.500 € 500–1.000 € 3.000–8.000 € 0 € 3.000–8.000 €

Standardfall = 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten. Beim Hybrid ist nur der Wärmepumpen-Anteil förderfähig. Preisspannen: eigene Marktbeobachtung 2026; Fördersätze und Höchstbeträge: KfW-Merkblatt 458.

Ein paar Einordnungen zu den Zeilen, die erfahrungsgemäß Rückfragen auslösen:

Gas-Brennwert ist die günstigste Zeile der Tabelle, aber die 4.000 € gelten nur für den reinen Gerätetausch bei intakter Abgasanlage. Der Praxiswert einer Modernisierung im Einfamilienhaus liegt bei rund 8.000 €. Wie sich die Spanne im Detail zusammensetzt, steht unter Gasheizung Kosten 2026.

Öl-Brennwert kostet mehr als Gas, weil Tank, Tankraumauflagen und Abgasanlage dazukommen. Die aktuelle Rechnung samt Heizölpreis steht unter Ölheizung Kosten 2026; der Weg heraus aus dem Öl wird unter Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten durchgerechnet.

Sole-Wasser-Wärmepumpe: Die Bohrung kostet 50–80 € je Bohrmeter, bei 80–120 m also 4.000–9.600 €, dazu Genehmigung und Erschließung. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist bei Erdsonden zwingend. Wer stattdessen einen Flächenkollektor legt, braucht etwa das 1,5- bis 2-fache der Wohnfläche als unbebaute, unversiegelte Gartenfläche.

Pelletheizung: Die hohe Umfeld-Spalte ist kein Aufschlag, sondern Systembestandteil. Pufferspeicher (2.000–4.000 €), Lager als Sacksilo oder Gewebetank (2.000–6.000 €) und Förderschnecke (1.500–3.000 €) machen zusammen fast die Hälfte der Investition aus. Gefördert wird ein Pelletkessel nur mit mindestens 30 Litern Pufferspeicher je kW Nennwärmeleistung. Details unter Pelletheizung Kosten und Förderung.

Fernwärme hat die größte Spanne, weil die Grabungslänge zwischen Straße und Hausanschlussraum alles entscheidet. Die Übergabestation ist beim Netzbetreiber oft im Anschlusspreis enthalten. Was im Vertrag steht und wie der Anschluss abläuft, steht unter Fernwärme Kosten und Anschluss.

Infrarot als Hauptheizung ist die einzige Zeile, von der ich klar abrate. Der Stromverbrauch entspricht 1:1 dem Wärmebedarf. Bei 20.000 kWh und Haushaltsstrom sind das über 7.000 € im Jahr. Rechtlich ist eine Stromdirektheizung im Bestand nach § 46 GModG ohnehin nur zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 % unterschreitet. Ausgenommen sind selbstgenutzte Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Der Direktvergleich steht unter Wärmepumpe oder Infrarotheizung.

Was kostet eine neue Heizung nach Haustyp und Wohnfläche?

Der Preis hängt weniger an der Quadratmeterzahl als an der Vorlauftemperatur, die Ihr Gebäude braucht. Sie bestimmt, ob eine Standard-Wärmepumpe reicht oder ob Hochtemperaturtechnik und Heizkörpertausch dazukommen. Die Spanne fällt deshalb an beiden Enden breiter aus als in der Übersichtstabelle, die den mittleren Bestandsfall abbildet.

Gebäude Energiekennwert Vorlauftemperatur Heizlast Luft-Wasser-Wärmepumpe brutto Typische Zusatzposten
Neubau / Effizienzhaus, 130 m² 30–60 kWh/m²a 30–40 °C 5–7 kW 25.000–32.000 € keine
Teilsanierter Altbau, 130 m² 80–150 kWh/m²a 45–55 °C 8–12 kW 28.000–36.000 € 2–3 Heizkörper, hydraulischer Abgleich
Unsanierter Altbau vor 1978, 130 m² 150–300 kWh/m²a 60–75 °C 13–20 kW 33.000–45.000 € Hochtemperaturgerät, 4–8 Heizkörper
Zweifamilienhaus, ca. 200 m² 80–180 kWh/m²a 45–60 °C 12–20 kW 34.000–48.000 € größerer Speicher, ggf. Kaskade
Mehrfamilienhaus, 6 WE, ca. 500 m² 80–160 kWh/m²a 50–65 °C 30–60 kW 45.000–70.000 € Kaskade, Warmwasserkonzept

Die Heizlast, die hier steht, ist ein Anhaltswert. Verbindlich wird sie erst mit einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, und die ist keine Formalie: Eine um 3 kW zu groß gekaufte Wärmepumpe kostet 2.000–3.000 € mehr und taktet anschließend schlechter.

Beim unsanierten Altbau lohnt vor der Systementscheidung immer eine Rechnung mit zwei Varianten. Schon die Dämmung der obersten Geschossdecke für 20–40 €/m² senkt die nötige Vorlauftemperatur oft um 5–10 °C und verschiebt das Gebäude damit eine Zeile nach oben. Beim Eigentümerwechsel ist diese Dämmung nach § 35 GModG ohnehin Pflicht, mit einem U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) und einer Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang. Welches System in welchem Baualter trägt, führt der Entscheidungsbaum welche Heizung für den Altbau passt durch. Kosten und Förderung für die ganze Gebäudehülle rechnet der Sanierungsrechner mit Kosten und Förderung.

Dass ein Altbau kein Ausschlusskriterium ist, zeigt die Feldmessung des Fraunhofer ISE: In 77 Bestandsgebäuden mit Baujahren von 1826 bis 2001 erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, Sole-Wasser-Geräte 4,3. Eine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz gab es nicht. Der Elektroheizstab übernahm bei den Luftgeräten nur 1,3 % der elektrischen Arbeit.

Jahresarbeitszahl (JAZ): Verhältnis der abgegebenen Wärme zur eingesetzten elektrischen Energie über ein volles Jahr. JAZ 3,4 heißt: Aus 1 kWh Strom werden 3,4 kWh Wärme.

Neue Heizung im Mehrfamilienhaus: Kosten und Förderung je Wohneinheit

Im Mehrfamilienhaus sind die absoluten Kosten höher, pro Wohneinheit aber deutlich niedriger. Bei der Förderung kehrt sich das um: Die förderfähigen Höchstkosten steigen mit jeder Wohneinheit, die prozentuale Förderung fällt aber niedriger aus als im selbstgenutzten Einfamilienhaus.

Wohneinheiten Förderfähige Höchstkosten des Gebäudes Anteil je Wohneinheit
1 WE 28.000 € 28.000 €
3 WE 58.000 € 19.333 €
6 WE 103.000 € 17.167 €
10 WE 135.000 € 13.500 €
12 WE 151.000 € 12.583 €

Staffel: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit (KfW-Merkblatt 458).

Der Grund für die sinkende Quote steht im Merkblatt: Der Förderhöchstbetrag des Gebäudes verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten, die Grundförderung von 30 % gilt für alle, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus dagegen nur für die selbstgenutzte Einheit. Der Deckel von 70 % beziehungsweise 80 % gilt ebenfalls je Wohneinheit, nicht fürs Gebäude.

Daraus folgt die Faustformel: Zuschuss = 30 % × förderfähige Gesamtkosten + (eigener Fördersatz − 30 %) × (förderfähige Gesamtkosten ÷ Anzahl Wohneinheiten).

Ein Beispiel: 6-Familienhaus, Investition 70.000 €, ein selbstnutzender Eigentümer, alte Gaszentralheizung. 30 % von 70.000 € sind 21.000 €. Dazu kommen 16 % auf den Anteil einer Wohneinheit (11.667 €), also 1.867 €. Zuschuss rund 22.900 €, Eigenanteil rund 47.100 €. Wären alle Einheiten vermietet, blieben es 21.000 €.

Je größer das Gebäude, desto stärker nähert sich die effektive Förderquote den 30 % Grundförderung an, weil die Boni immer nur auf eine Wohneinheit wirken. Das ist der wichtigste Satz für jede WEG-Kalkulation. Verfahrenstechnisch läuft die Grundförderung über einen gemeinschaftlichen Basisantrag; die Boni beantragen selbstnutzende Eigentümer einzeln per Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird dabei nur anteilig nach der Selbstnutzungsquote gewährt.

Zwei Punkte, die im Mehrfamilienhaus regelmäßig übersehen werden. Erstens die Warmwasserfrage: Eine zentrale Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ist der Normalfall, dezentrale Durchlauferhitzer in den Wohnungen vereinfachen aber die Dimensionierung und entschärfen das Legionellenthema. Zweitens die Umlage: Vermieter können nach § 559e BGB 10 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten abzüglich der Drittmittel jährlich umlegen, mit pauschalem Instandhaltungsabzug von 15 % und einer Kappung bei 0,50 € je m² innerhalb von sechs Jahren. Die vollständige Rechnung samt Praxisfall steht unter Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Heizung erneuern: laufende Kosten und Gesamtkosten über 15 Jahre

Der Kaufpreis ist die kleinere Hälfte der Entscheidung. Vergleichen Sie Heizsysteme immer über die Vollkosten. Wir rechnen hier über 15 Jahre, weil das die untere Grenze der belegten Lebensdauern ist: Luft-Wasser-Wärmepumpe 15–20 Jahre, Sole-Wasser-Wärmepumpe 20–25 Jahre (die Erdsonde selbst über 50 Jahre), Gas- und Öl-Brennwert 15–20 Jahre, Pelletkessel 15–20 Jahre, Fernwärme-Übergabestation 20–30 Jahre.

Die Energiepreise stammen aus amtlichen und Verbandsquellen: Gas 11,93 ct/kWh für das Einfamilienhaus inklusive CO2-Preis, Netzentgelten und Steuern (BDEW, August 2026), Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh, Fernwärme rund 16 ct/kWh brutto im gewichteten Mischpreis der Preistransparenzplattform von AGFW, BDEW und VKU. Für Wärmepumpenstrom rechnen wir mit 24 ct/kWh, für Heizöl mit 1.343 € je 1.000 Liter und für Pellets mit 7,7 ct/kWh. Diese drei Werte sind eigene Marktbeobachtung, keine amtliche Statistik.

Heizsystem Anschaffung netto (typisch) Betriebskosten pro Jahr Betriebskosten 15 Jahre Gesamtkosten 15 Jahre
Luft-Wasser-Wärmepumpe 19.100 € 1.610 € 24.150 € rund 43.300 €
Pelletheizung 17.100 € 2.000 € 30.000 € rund 47.100 €
Gas-Brennwert 8.000 € 2.650 € 39.750 € rund 47.800 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe 35.100 € 1.300 € 19.500 € rund 54.600 €
Fernwärme 6.500 € 3.300 € 49.500 € rund 56.000 €
Öl-Brennwert 14.000 € 2.990 € 44.850 € rund 58.900 €
Infrarot/Stromdirekt 5.500 € 7.400 € 111.000 € rund 116.500 €
Hybrid (WP plus vorhandener Gaskessel) 10.300 € 2.030 € 30.450 € rund 40.700 €

Eigene Berechnung. Basis: EFH 130 m², 20.000 kWh Wärmebedarf, Standardförderung 46 %, Preisniveau 2026 konstant fortgeschrieben, inklusive Wartung und Schornsteinfeger. Ohne Photovoltaik-Eigenverbrauch.

Drei Dinge muss man zu dieser Tabelle ehrlich sagen.

Erstens: Wir schreiben die Preise konstant fort, ohne Steigerung. Das ist die konservative Annahme zugunsten der fossilen Systeme. Der nationale Emissionshandel liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne CO2, mit anschließendem Festpreisverkauf zu 68 €/t; der europäische Emissionshandel für Gebäude startet 2028. Jede Erhöhung von hier aus vergrößert den Abstand zwischen Wärmepumpe und Gas, sie verkleinert ihn nicht. Wie schnell das gehen kann, steht unter CO2-Preis 2026 und die Heizkosten.

Zweitens: Die Hybridzeile sieht nur deshalb so günstig aus, weil sie einen funktionierenden Gaskessel voraussetzt, der stehen bleibt. Muss er innerhalb der 15 Jahre ersetzt werden, kommen rund 8.000 € dazu, und die Rechnung landet neben der Gaszeile. Für wen sich das trotzdem lohnt, steht unter Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas.

Drittens: Die Fernwärme ist in dieser Rechnung günstig in der Anschaffung und teuer im Betrieb, und sie ist das einzige System ohne Anbieterwechsel. Jedes Wärmenetz ist ein lokales Monopol, und eine gesetzliche Preistransparenzplattform oder Schlichtungsstelle schreibt das GModG nicht vor. Die Preistransparenzplattform von AGFW, BDEW und VKU ist eine freiwillige Branchenlösung, die inzwischen über die Hälfte des deutschen Fernwärmeabsatzes abdeckt. Der Vergleich beider Wege steht unter Wärmepumpe oder Fernwärme.

Wer statt 15 lieber 20 Jahre rechnen will, findet diese Variante im Ratgeber Heizungsarten im Vergleich. Beide Rechnungen kommen zum gleichen Ergebnis: Die Gasheizung ist in der Anschaffung am günstigsten und über die Laufzeit am teuersten.

Neue Heizung 2026: Wie hoch ist die Förderung über die KfW 458?

Zuständig ist seit 2024 die KfW, nicht mehr das BAFA. Grundlage ist die BEG-Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt und bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist.

Baustein Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % Einbau einer förderfähigen Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % siehe unten; sinkt halbjährlich ab 01.02.2027
Einkommensbonus 40 % / 30 % / 10 % Selbstnutzer, zvE bis 30.000 € / über 30.000–40.000 € / über 40.000–50.000 €
Familienzuschlag −10.000 € auf das zvE einmalig und pauschal, unabhängig von der Kinderzahl
Fachplanung und Baubegleitung 50 % max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Deckel 70 % / 80 % 80 % nur bei zvE bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag)

Förderfähig sind Solarthermie, Biomasse, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen (nur die Investitionsmehrkosten), innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Beim Klimageschwindigkeitsbonus wird oft falsch verkürzt. Es gibt zwei Fälle: Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen qualifizieren ohne Altersgrenze, sofern sie funktionstüchtig sind. Gas-Zentralheizungen und Biomassekessel dagegen erst ab 20 Jahren seit Inbetriebnahme. Dazu kommen die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altanlage und die Auflage, das Gebäude anschließend nicht weiter fossil zu beheizen. Beim Familienzuschlag gilt: Das Kind muss zum Antragseingang geboren sein, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter 18 und im Haushalt gemeldet sein.

Rechenbeispiel: Luft-Wasser-Wärmepumpe für 32.000 €

Austausch einer 25 Jahre alten Gaszentralheizung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 €, Antrag im zweiten Halbjahr 2026:

  • Förderfähige Kosten: 28.000 € (Deckelung)
  • Grundförderung 30 %: 8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %: 4.480 €
  • Einkommensbonus 30 %: 8.400 €
  • Rechnerisch 76 %, gedeckelt bei diesem Einkommen auf 70 %: 19.600 €
  • Eigenanteil: 12.400 €

Läge das zu versteuernde Einkommen bei höchstens 30.000 €, griffe der 80-%-Deckel und damit der Höchstzuschuss von 22.400 €. Die Einkommensstufen im Detail stehen unter Einkommensbonus der Heizungsförderung.

Degression ab Februar 2027: 12 % statt 16 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig auf 12 % (ab 01.02.2027), 8 % (ab 01.08.2027), 4 % (ab 01.02.2028) und entfällt ab 01.08.2028 vollständig. Parallel sinken die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €, von 28.000 € auf 22.000 € ab dem 01.08.2030. Maßgeblich ist in beiden Fällen der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau. Was das in Euro bedeutet, rechnet der Beitrag Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 durch.

Zwei weitere Änderungen ab dem ersten Quartal 2027 kennen die meisten Ratgeberseiten noch nicht: Die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen sinkt von 30 % auf 15 %. Ausgeglichen wird das nur durch einen neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten, den es ausschließlich für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union gibt. Wer 2027 kauft, muss also die Herkunft des Geräts prüfen. Zweitens wird der Ersatz einer bereits erneuerbaren Heizung ab Q1/2027 nicht mehr gefördert, wenn diese seit dem 01.01.2008 in Betrieb ist; bei älteren Anlagen werden pauschal nur 25 % der Kosten als förderfähig anerkannt.

Gestrichen sind seit dem 21. Juli 2026 der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €). Beide tauchen auf vielen Seiten noch auf. Wer keinen KfW-Zuschuss bekommt oder nicht will, kann alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 € je Objekt. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Die Abwägung steht unter Sanierung steuerlich absetzen nach § 35c EStG. Zur Zwischen- und Restfinanzierung gibt es den Ergänzungskredit KfW 358/359 über bis zu 120.000 € je Wohneinheit, nur in Kombination mit einer Zuschusszusage; die Zinsverbilligung im Programm 358 greift bis 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen.

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Heizungsmodernisierung Schritt für Schritt: vom Angebot bis zum Zuschuss

Die Reihenfolge ist der häufigste teure Fehler. Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung aus, und zwar ohne Ausnahme.

  1. Gebäude analysieren. Heizlast, Vorlauftemperatur, Dämmzustand, Platz für Außengerät oder Pelletlager. Ohne diese Zahlen ist jedes Angebot geraten.
  2. System auswählen und zwei bis drei Varianten grob durchrechnen, inklusive Netto nach Förderung.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen. Neu seit der Reform: Das darf inzwischen auch ein Fachunternehmer ausstellen, nicht mehr nur ein Energieeffizienz-Experte. Für den Zuschuss allein brauchen Sie also keinen Energieberater mehr.
  4. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss vor dem Antrag stehen, aber unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Warum diese Konstruktion nötig ist, erklärt der Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen.
  5. Antrag im Portal Meine KfW stellen und die Zusage abwarten.
  6. Umsetzen, Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, Zuschuss abrufen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate, die Heizung ist zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Mindestens drei Angebote einzuholen ist keine Floskel: Die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot für dieselbe Anlage liegt regelmäßig bei 30 %. Worauf Sie beim Vergleich achten müssen, steht unter Heizungsbauer finden und Angebote vergleichen. Zwei Nachweise gehören in jedes geförderte Angebot: der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und die Anpassung der Heizkurve.

Für den Notfall gibt es zwei wenig bekannte Regeln. Fällt die Heizung aus, sind die Mietkosten einer provisorischen Heizung bis zum Einbau der geförderten Anlage mitförderfähig, ab Antragstellung höchstens für ein Jahr. Und auch Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig, mit Raten für bis zu zehn Jahre. Was das kostet, steht unter Heizung mieten oder über Contracting. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto, der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Welche Heizung lohnt sich 2026? Entscheidungsmatrix nach Gebäude und Budget

Gebäude oder Situation 1. Wahl 2. Wahl Eher ungeeignet
Neubau EFH, Fußbodenheizung Luft-Wasser-WP Sole-Wasser-WP Gas, Öl, Pellet
EFH Bestand ab 1995, gedämmt Luft-Wasser-WP Pellet Öl, Infrarot
EFH Altbau 70er/80er, teilsaniert Luft-Wasser-WP Pellet, Hybrid Infrarot
EFH unsaniert oder Denkmalschutz Hybrid Pellet, Hochtemperatur-WP Standard-Luft-WP
MFH mit Zentralheizung Luft-Wasser-WP als Kaskade Fernwärme, Pellet Infrarot
MFH im Fernwärme-Ausbaugebiet Fernwärme zentrale Luft-Wasser-WP Gas, Öl
Knappes Budget ohne Einkommensbonus Luft-Wasser-WP (Standardgerät) Hybrid-Nachrüstung Sole-Wasser-WP
Selbstnutzer mit zvE bis 30.000 € Luft-Wasser-WP (80-%-Deckel) Pellet Gas
Ferienhaus, selten genutzt Hybrid oder Direktstrom in Einzelräumen Luft-Wasser-WP klein Pellet

Drei Muster stecken in der Matrix. Für ein normal gedämmtes Einfamilienhaus ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe der Standardfall, nicht die Ausnahme. Die Sole-Wasser-Wärmepumpe rechnet sich fast nur bei hohem Wärmebedarf, viel Grundstück und langer Haltedauer, weil der Effizienzvorteil die Bohrkosten über 15 Jahre nicht einholt. Die Pelletheizung ist die beste Wahl ohne Gasanschluss, kostet aber 6–10 m² Lagerfläche und Nachfüllaufwand alle ein bis zwei Jahre.

Wenn Sie eine funktionierende Gasheizung haben und schwanken: Ist sie älter als 20 Jahre und steht eine Großreparatur an, ist der Tausch fast immer wirtschaftlicher als die Reparatur. Der Weg dorthin steht unter Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten, die Betriebskosten- und Fördersicht auf die Wärmepumpe unter Wärmepumpe Kosten und Förderung. Ist die Anlage dagegen bereits ausgefallen, wägt der Ratgeber Heizung reparieren oder tauschen beide Wege mit Kosten und Förderung gegeneinander ab.

Wann eine neue Heizung nicht gefördert wird: Voraussetzungen und Ausschlüsse

Nicht gefördert werden reine Gasheizungen, reine Ölheizungen, Kohleheizungen, Nachtspeicherheizungen und Infrarotheizungen als Hauptsystem. Dazu kommen Ausschlüsse, die weniger bekannt sind:

  • Anschluss- und Benutzungszwang. Hat die Kommune für Ihr Grundstück einen Anschlusszwang an ein Wärmenetz beschlossen und transparent gemacht, entfällt der Zuschuss für eine Einzelheizung. Dasselbe soll gelten, wenn ein Wärmeversorger rechtsverbindlich erklärt, das Grundstück innerhalb von drei Jahren anzuschließen. Diese zweite Variante greift laut Richtlinie aber erst, sobald die Anforderungen dazu im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen veröffentlicht sind. Ob das Ihr Quartier betrifft, zeigt der kommunale Wärmeplan.
  • Ersatz einer erneuerbaren Heizung. Ab Q1/2027 nicht mehr förderfähig, wenn die Altanlage seit dem 01.01.2008 läuft.
  • Antragsteller. Im Grundbuch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personen mit Nießbrauchrecht sind nicht antragsberechtigt.
  • Kumulierung. Andere öffentliche Fördermittel dürfen nur bis zu 60 % der geförderten Investitionskosten hinzukommen. § 35a und § 35c EStG schließen die KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme aus.

Auch technisch gibt es harte Grenzen. Geförderte Luft-Wärmepumpen müssen einen ETAs von mindestens 150 % bei 35 °C und 125 % bei 55 °C erreichen, Erdwärme- und Wassergeräte 180 % beziehungsweise 140 %. Das Außengerät muss 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen, und eine digitale Schnittstelle nach § 14a EnWG ist Pflicht, ab dem 01.07.2027 im EEBUS-konformen Format. Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert, also etwa R290 (Propan), R744 (CO2) oder R717 (Ammoniak). Das gängige R32 fällt heraus. Wer 2027 kauft und die Anlage 15 Jahre betreiben will, sollte das bei der Gerätewahl schon berücksichtigen.

Die Schnittstellenpflicht ist übrigens kein Selbstzweck: Sie ist die Voraussetzung für reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Bundesnetzagentur sieht dafür drei Module vor: einen pauschalen Abschlag je Netzgebiet, eine Absenkung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 % bei separatem Zählpunkt und seit April 2025 zeitvariable Netzentgelte, die sich nur mit dem Pauschalmodul kombinieren lassen. Welche Variante sich rechnet, steht unter Wärmepumpen-Stromtarif 2026.

Heizungstausch und Gesetz: Was das GModG 2026 wirklich vorschreibt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das umbenannte Gebäudeenergiegesetz, verkündet am 28. Juli 2026, in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Für den Heizungstausch heißt das dreierlei.

Erstens: Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien und die 30-Jahres-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel sind ersatzlos gestrichen. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es nicht. Zweitens: § 42 GModG nennt zehn gleichrangige Optionen für den Ersatz einer Heizung, und Gas, Heizöl und Flüssiggas stehen dort als Nummer 1. Neue Gasheizungen sind also legal, siehe Gasheizung nach dem GModG wieder erlaubt.

Drittens, und das ist der Haken: Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu einbaut, muss nach § 43 Abs. 1 GModG einen steigenden Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bestandsheizungen sind nicht betroffen. Bei einem irreparablen Ausfall im Jahr 2028 greift die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau. Und bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung gilt sie als erfüllt, wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt (bei bivalent alternativer Fahrweise 40 %). Was das für die Brennstoffkosten bedeutet, steht unter Bio-Treppe im GModG.

Nicht verwechseln sollte man das mit § 42a GModG. Der enthält keine Pflicht für Eigentümer, sondern einen Auftrag an den Gesetzgeber, bis zum 1. Dezember 2026 eine Quote für Lieferanten einzuführen. Geblieben sind beim Eigentümerwechsel nur die Dämmpflichten für die oberste Geschossdecke und die Rohrleitungen, jeweils innerhalb von zwei Jahren.

Häufige Fragen zur neuen Heizung und ihren Kosten

Was kostet eine neue Heizung 2026 im Einfamilienhaus?

Für ein Einfamilienhaus mit 130 m² liegt die Spanne 2026 bei 4.000 € für einen einfachen Gaskesseltausch bis 60.000 € für eine Erdwärmepumpe mit Bohrung. Der häufigste Fall ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 27.000–40.000 € brutto, nach der Standardförderung von 46 % bleiben 14.600–27.100 €. Ein Gas-Brennwertgerät kostet in der Praxis rund 8.000 €, bekommt aber keinen Cent Zuschuss.

Welche neue Heizung ist 2026 am günstigsten?

In der Anschaffung die Gasheizung, über die Laufzeit die Wärmepumpe. Über 15 Jahre kommt eine geförderte Luft-Wasser-Wärmepumpe im Musterhaus auf rund 43.300 €, die Gasheizung auf rund 47.800 € und die Ölheizung auf rund 58.900 €. Der Abstand wächst mit jeder Erhöhung des CO2-Preises, weil unsere Rechnung die Energiepreise bewusst konstant hält.

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine neue Heizung?

Der Standardfall sind 46 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten, also 12.880 €. Er setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Mit dem Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 % und damit maximal 22.400 €. Den Antrag müssen Sie vor dem Vorhabenbeginn stellen.

Muss ich meine alte Heizung 2026 austauschen?

Nein. Mit dem GModG ist die 30-Jahres-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel ersatzlos gestrichen, ebenso die frühere Pflicht, alte Kessel nach einem Eigentümerwechsel binnen zwei Jahren zu ersetzen. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Wirtschaftlich sieht die Rechnung anders aus: Jedes Jahr Weiterbetrieb ist ein Jahr mit CO2-Kosten und ein Jahr näher an einem niedrigeren Klimageschwindigkeitsbonus.

Was kostet eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus?

Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und rund 500 m² liegt eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 45.000–70.000 €. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 103.000 €, verteilt zu gleichen Teilen auf alle sechs Einheiten. Bei 70.000 € Investition und einem selbstnutzenden Eigentümer ergibt das rund 22.900 € Zuschuss, bei vollständiger Vermietung 21.000 €. Je mehr Wohneinheiten, desto näher liegt die effektive Quote an den 30 % Grundförderung.

Lohnt sich eine neue Gasheizung 2026 noch?

Rechtlich ist sie ausdrücklich erlaubt, wirtschaftlich selten die beste Wahl. Sie erhält keine Förderung, trägt den vollen CO2-Preis und unterliegt ab 2029 der Brennstoffquote nach § 43 GModG, wenn sie nach dem 29.07.2026 eingebaut wurde. Sinnvoll bleibt sie als bewusste Übergangslösung über drei bis fünf Jahre, etwa vor einem Verkauf oder vor einem terminierten Fernwärmeanschluss.

Wie lange dauert ein Heizungstausch von der Planung bis zur Inbetriebnahme?

Realistisch drei bis sechs Monate: zwei bis sechs Wochen für Angebote und Bestätigung zum Antrag, wenige Tage bis zwei Wochen bis zur KfW-Zusage, vier bis zwölf Wochen Lieferzeit. Der Einbau einer Wärmepumpe dauert zwei bis fünf Arbeitstage, mit Erdsondenbohrung länger. Der Bewilligungszeitraum der KfW beträgt 36 Monate, Zeitdruck entsteht also nur durch die halbjährliche Degression.

Kann ich die neue Heizung von der Steuer absetzen, wenn ich keine KfW-Förderung bekomme?

Ja, über § 35c EStG, sofern Sie das Gebäude selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist. Abziehbar sind 7 % der Kosten im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 € je Objekt. Für dieselbe Maßnahme lässt sich das nicht mit der KfW-Förderung kombinieren. Bei einer Wärmepumpe ist der KfW-Zuschuss in aller Regel deutlich höher.

Brauche ich für den Heizungstausch einen Energieberater?

Für den Zuschuss nicht mehr zwingend. Die Bestätigung zum Antrag darf inzwischen auch ein Fachunternehmer ausstellen. Sinnvoll bleibt ein Energieeffizienz-Experte trotzdem, wenn die Systemfrage offen ist oder das Gebäude schwierig ist. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % der Kosten gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 €.

Nächster Schritt: die Kosten für Ihr Haus statt für ein Musterhaus

Alle Zahlen oben gelten für ein Musterhaus mit 130 m² und 20.000 kWh. Ihr Gebäude weicht davon ab, und diese Abweichung entscheidet über mehrere tausend Euro: die tatsächliche Heizlast, die nötige Vorlauftemperatur, die Zahl der zu tauschenden Heizkörper und die Frage, ob eine Vorabmaßnahme an der Gebäudehülle die Anlage eine Nummer kleiner macht.

reduco analysiert Ihr Gebäude anhand der Adresse, schätzt Wärmebedarf und Heizlast und zeigt Ihnen die wirtschaftlichsten Heizoptionen inklusive Investition, Zuschuss und Betriebskosten. Danach wissen Sie, welche Zeile der Tabelle oben Ihre ist und mit welchem Budget Sie in die Angebotsphase gehen.

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