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BEG Einzelmaßnahmen 2026: bis 20 % Zuschuss für die Sanierung

BEG Einzelmaßnahmen 2026: 15 % BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit iSFP bis 20 % – plus die neue Heizungsförderung nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026.

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Das Wichtigste in Kürze

  • Fördersatz BAFA: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 % – der iSFP-Bonus gilt seit 21. Juli 2026 nur noch für Kosten über 30.000 EUR.
  • Höchstgrenze: 30.000 EUR förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 EUR – das ergibt bis zu 10.500 EUR Zuschuss pro Jahr.
  • Heizungstausch: läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458) mit bis zu 80 % Förderung (einkommensabhängig, seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026), nicht mehr über das BAFA.
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss (max. 5.000 EUR beim Einfamilienhaus), zusätzlich zur Maßnahmenförderung.
  • Pflicht: Antrag immer vor Auftragserteilung stellen und einen in der dena-Expertenliste gelisteten Energieberater einbinden.
  • Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 % über drei Jahre, maximal 40.000 EUR pro Objekt.

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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Konditionen. Für den Heizungstausch (KfW 458) sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % (danach halbjährlich weiter), der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) entfallen, die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR – dafür gibt es einen neuen einkommensabhängigen Deckel von bis zu 80 %. Für die Gebäudehülle bleiben die Fördersätze (15 %, mit iSFP 20 %) unverändert; neu ist nur die Deckelung des iSFP-Bonus auf Kosten über 30.000 EUR (siehe unten). Die Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Förderprogramm für die schrittweise energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Seit der Reform zum 1. Januar 2024 werden die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Anlagentechnik (ohne Heizungstausch) über das BAFA gefördert, während der Heizungstausch über die KfW (Programm KfW 458) läuft. Die Fördersätze liegen bei 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 20 %. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.

Dieser Leitfaden behandelt alle fünf Förderkategorien der BEG EM, die technischen Mindestanforderungen, die förderfähigen Kosten und Obergrenzen, den vollständigen Antragsprozess und die häufigsten Fehler. Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die eine oder mehrere Einzelmaßnahmen planen und die maximale Förderung herausholen möchten. Eine Übersicht aller Förderprogramme – einschließlich KfW-Effizienzhaus und Steuerbonus – finden Sie im Förderüberblick 2026. Zusätzlich zur bundesweiten BEG bieten viele Bundesländer eigene Programme an, die sich mit der BAFA-Förderung kombinieren lassen – ein Überblick im Ratgeber zur Landesförderung der Bundesländer.

Die fünf Kategorien der BEG Einzelmaßnahmen

Die BEG EM gliedert sich in fünf Förderkategorien. Jede Kategorie hat eigene Fördersätze, technische Anforderungen und Höchstgrenzen.

Übersicht aller Kategorien

Kategorie Maßnahmen Basis-Fördersatz Mit iSFP Max. Kosten/WE/Jahr Förderstelle
1. Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
2. Anlagentechnik (ohne Heizung) Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
3. Heizungstausch Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle 30-80 % Nein (eigener Bonus) 28.000 EUR (EFH, 1. WE) KfW (458)
4. Heizungsoptimierung Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
5. Fachplanung und Baubegleitung Energieberater, Baubegleitung 50 % 5.000 EUR (EFH) / 2.000 EUR je WE (MFH) BAFA

Wichtig: Der Heizungstausch (Kategorie 3) wird seit 2024 ausschließlich über die KfW gefördert, nicht mehr über das BAFA. Die Fördersätze und Konditionen unterscheiden sich erheblich von den übrigen Kategorien. Details dazu im KfW-458-Ratgeber.

Tipp: Die förderfähigen Kosten der Kategorien 1, 2 und 4 werden beim BAFA zusammengezählt und an der gemeinsamen Höchstgrenze von 30.000 EUR (bzw. 60.000 EUR mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung (Kategorie 5) kommt zusätzlich hinzu und hat eine eigene Höchstgrenze.

Kategorie 1: Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Türen

Die Gebäudehülle ist der mit Abstand wichtigste Bereich der BEG Einzelmaßnahmen. Über ungedämmte Außenwände, Dächer und alte Fenster gehen in einem typischen Altbau zusammen bis zu 50 % der Heizenergie verloren.

Förderfähige Maßnahmen und technische Anforderungen

Maßnahme Max. U-Wert [W/(m2K)] Typische Kosten (EFH) Zuschuss (20 %)
Fassadendämmung (WDVS, VHF, Einblasdämmung) 0,20 15.000–35.000 EUR 3.000–7.000 EUR
Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren) 0,14 10.000–30.000 EUR 2.000–6.000 EUR
Oberste Geschossdecke 0,14 3.000–8.000 EUR 600–1.600 EUR
Kellerdecke / Bodenplatte 0,25 3.000–9.000 EUR 600–1.800 EUR
Fenster (Uw gesamt) 0,95 6.000–18.000 EUR 1.200–3.600 EUR
Dachflächenfenster 1,00 2.000–6.000 EUR 400–1.200 EUR
Hauseingangstür 1,30 2.000–5.000 EUR 400–1.000 EUR
Sommerlicher Wärmeschutz (Außenjalousien) – (DIN 4108-2) 3.000–10.000 EUR 600–2.000 EUR

Die U-Wert-Anforderungen der BEG sind deutlich strenger als die des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Bauteil, das die GEG-Anforderung erfüllt, ist nicht automatisch BEG-förderfähig. Der Energieberater stellt sicher, dass die Anforderungen eingehalten werden.

Detaillierte Ratgeber zu den einzelnen Maßnahmen:

Innendämmung als Sonderfall

Innendämmung ist förderfähig, wenn der Wärmedurchlasswiderstand mindestens 1,0 m2K/W beträgt und ein feuchteschutztechnischer Nachweis (Glaser-Verfahren oder hygrothermische Simulation) vorliegt. Welche Methoden und Kosten bei der Innendämmung zu erwarten sind, zeigt der Detailratgeber. Innendämmung kommt vor allem bei denkmalgeschützten Fassaden oder Grenzbebauung in Frage.

Kategorie 2: Anlagentechnik (ohne Heizungstausch)

Die Förderung der Anlagentechnik umfasst Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, ohne dass ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird.

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahme Basis-Fördersatz Mit iSFP Technische Anforderung
Einbau zentrale Lüftungsanlage mit WRG 15 % 20 % Wärmebereitstellungsgrad >= 75 %
Einbau dezentrale Lüftungsanlage mit WRG 15 % 20 % Wärmebereitstellungsgrad >= 73 %
Einbau Abluftanlage 15 % 20 % Spez. elektrische Leistungsaufnahme max. 0,25 W/(m3/h)
Hydraulischer Abgleich 15 % 20 % Nach Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung)
Austausch Heizungspumpe gegen Hocheffizienzpumpe 15 % 20 % Energieeffizienzindex (EEI) <= 0,20
Einbau voreinstellbarer Thermostatventile 15 % 20 % In Kombination mit hydraulischem Abgleich
Optimierung der Regelungstechnik 15 % 20 % Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung
Einbau Flächenheizung (Fußboden-/Wandheizung) 15 % 20 % Zur Absenkung der Vorlauftemperatur (keine Neuinstallation Wärmeerzeuger)

Wichtig: Die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch etc.) wird über das BAFA gefördert, da es sich nicht um den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers handelt. Der Einbau einer neuen Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermieanlage hingegen läuft über die KfW (Programm 458).

Tipp: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen überhaupt. Die Kosten liegen bei 500 bis 1.500 EUR für ein Einfamilienhaus, der BAFA-Zuschuss beträgt 15-20 %. Die jährliche Heizkosten-Einsparung liegt bei 5 bis 15 %. Wenn Sie einen Heizungstausch planen, lassen Sie den hydraulischen Abgleich gleich mit durchführen – er ist bei vielen Wärmepumpen-Installationen ohnehin erforderlich.

Lüftungsanlage: Wann lohnt sich die Investition?

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) ist besonders dann sinnvoll, wenn die Gebäudehülle bereits gut gedämmt und luftdicht ist. In einem sanierten Gebäude mit neuen Fenstern und gedämmter Fassade entfallen bis zu 40 % der verbleibenden Wärmeverluste auf die Lüftung. Eine Lüftungsanlage mit WRG gewinnt 75 bis 90 % der Wärme aus der Abluft zurück und senkt den Heizbedarf entsprechend.

Anlagentyp Typische Kosten (EFH) Zuschuss (20 %) Jährliche Einsparung
Zentrale Lüftung mit WRG 8.000–15.000 EUR 1.600–3.000 EUR 300–600 EUR Heizkosten
Dezentrale Lüftung mit WRG (4-6 Geräte) 4.000–8.000 EUR 800–1.600 EUR 200–400 EUR Heizkosten
Abluftanlage (ohne WRG) 2.000–4.000 EUR 300–800 EUR Schimmelprävention, keine Heizeinsparung

Kategorie 3: Heizungstausch (Verweis auf KfW 458)

Der Heizungstausch wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW gefördert. Die Fördersätze sind deutlich höher als bei den übrigen Einzelmaßnahmen:

Fördersätze KfW 458 (Heizungstausch)

Bonus Fördersatz Bedingung
Grundförderung 30 % Alle selbstnutzenden Eigentümer
Einkommensbonus +40 % / +30 % / +10 % zu versteuerndes Einkommen (zvE) bis 30.000 / bis 40.000 / bis 50.000 EUR
Familienzuschlag zvE −10.000 EUR einmalig und pauschal, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % Austausch funktionstüchtige fossile Heizung, danach halbjährliche Absenkung
Maximaler Fördersatz (Deckel) 80 % / 70 % 80 % bei zvE bis 30.000 EUR (bzw. bis 40.000 EUR mit Familienzuschlag), sonst 70 %
Max. förderfähige Kosten (EFH, 1. WE) 28.000 EUR −750 EUR je Halbjahr ab 01.02.2027
Max. Zuschuss 22.400 EUR (80 %) bzw. Standard 12.880 EUR (46 %) Geringverdiener bzw. Standardfall

Neu ab 21. Juli 2026: Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie entfallen der frühere Effizienzbonus (5 %) für besonders effiziente Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) für Biomasseheizungen ersatzlos. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und wird danach halbjährlich weiter abgesenkt: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028. Die Fördersätze regelt die BEG-Förderrichtlinie; die separate Streichung der 65-%-Erneuerbare-Pflicht und die neue Bio-Treppe gehören zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 beschlossen haben (Verkündung im Bundesgesetzblatt zum Stichtag noch ausstehend). Geplant, aber noch nicht final ist ein Wertschöpfungsbonus von +15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit EU-Ursprung ab Anfang 2027 – vorbehaltlich der EU-beihilferechtlichen Genehmigung.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt seit dem 21. Juli 2026 halbjährlich – von 16 % über 12 %, 8 % und 4 % auf 0 % ab dem 01.08.2028. Es lohnt sich daher, den Heizungstausch zeitnah umzusetzen und den Antrag früh zu stellen. Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen erhalten zusätzlich den Einkommensbonus für die Wärmepumpe von bis zu 40 Prozentpunkten (zvE bis 30.000 EUR), 30 Prozentpunkten (bis 40.000 EUR) oder 10 Prozentpunkten (bis 50.000 EUR). Einen vollständigen Leitfaden finden Sie im KfW-458-Ratgeber. Informationen zu den Kosten einer Wärmepumpe finden Sie in unserem spezialisierten Ratgeber.

Tipp: Der iSFP-Bonus gilt beim Heizungstausch nicht. Stattdessen gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %). Ein iSFP ist für den Heizungstausch nicht erforderlich, kann aber als Entscheidungsgrundlage für die Gesamtsanierung sehr nützlich sein.

Kategorie 4: Fachplanung und Baubegleitung

Für die Einbindung eines Energieberaters bei der Planung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen gibt es eine separate Förderung von 50 %.

Förderhöhen

Gebäudetyp Fördersatz Maximaler Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus 50 % 5.000 EUR
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE) 50 % 2.000 EUR je Wohneinheit

Diese Förderung kommt zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Maßnahme und hat eine eigene Höchstgrenze. Sie wird mit demselben BAFA-Antrag beantragt.

Was leistet der Energieberater?

Der Energieberater übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Technische Projektbeschreibung (TPB): Dokumentation der geplanten Maßnahme, Nachweis der BEG-Anforderungen, U-Wert-Berechnung.
  2. Baubegleitung: Kontrolle der fachgerechten Ausführung während der Bauphase.
  3. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Bestätigung, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
  4. Lüftungskonzept: Bei Fenstertausch (mehr als ein Drittel der Fenster) Pflicht nach DIN 1946-6.

Nicht verwechseln: Die Fachplanung und Baubegleitung nach BEG EM ist nicht identisch mit der Energieberatung zur Erstellung eines iSFP. Die iSFP-Erstellung wird über ein separates BAFA-Programm gefördert (bis 50 %, max. 650 EUR für EFH). Details im Energieberater-Ratgeber.

Der iSFP-Bonus: Die wichtigste Optimierung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das wirksamste Instrument zur Maximierung der BEG-Förderung. Er bringt zwei Vorteile für alle BAFA-geförderten Maßnahmen:

Vorteile des iSFP

Vorteil Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz für Kosten bis 30.000 EUR 15 % 15 %
Fördersatz für Kosten über 30.000 EUR 20 % (+5 Prozentpunkte)
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR (Verdopplung)
Max. Zuschuss pro WE/Jahr (Gebäudehülle) 4.500 EUR 10.500 EUR

Wichtig – neu seit dem 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ist jetzt gedeckelt. Er wird nur noch gewährt, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 EUR betragen, und gilt ausschließlich für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 EUR. Projekte bis 30.000 EUR erhalten weiterhin 15 %, aber keinen iSFP-Bonus mehr. Die Verdopplung der Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr bleibt hingegen bestehen. Für kleine Einzelmaßnahmen ist der iSFP damit vor allem als verbindliche Gesamtstrategie wertvoll; für den höheren Fördersatz lohnt er sich erst bei größeren oder gebündelten Vorhaben über 30.000 EUR.

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus

  • Der iSFP muss von einem in der dena-Expertenliste gelisteten Energieberater erstellt worden sein.
  • Die umgesetzte Maßnahme muss im iSFP als empfohlene Maßnahme enthalten sein.
  • Der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen (keine nachträgliche Erstellung).
  • Die Umsetzung muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP erfolgen.

Wirtschaftlichkeit des iSFP

Position Betrag
Kosten iSFP (EFH) vor Förderung 1.500–2.500 EUR
BAFA-Zuschuss für Energieberatung (50 %, max. 650 EUR) 650 EUR
Eigenkosten iSFP 850–1.850 EUR
Mehrförderung durch iSFP (bei 45.000 EUR Maßnahmenkosten) 3.000 EUR
Netto-Vorteil des iSFP 1.150–2.150 EUR

Seit der Deckelung des iSFP-Bonus zum 21. Juli 2026 rechnet sich der höhere Fördersatz vor allem bei größeren oder gebündelten Maßnahmen über 30.000 EUR förderfähigen Kosten – im Beispiel bringt ein 45.000-EUR-Projekt mit iSFP 3.000 EUR mehr Förderung als ohne (durch die verdoppelte Höchstgrenze und die 20 % auf die Kosten über 30.000 EUR). Bei mehreren Maßnahmen über mehrere Jahre multipliziert sich der Vorteil. Auch für kleinere Vorhaben bleibt der iSFP als verbindliche Gesamtstrategie sinnvoll, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen ordnet und die verdoppelte Höchstgrenze sichert. Alles Weitere im Ratgeber Sanierungsfahrplan.

Tipp: Lassen Sie den iSFP immer vor der ersten Einzelmaßnahme erstellen – auch wenn Sie zunächst nur eine kleine Maßnahme (z. B. Kellerdeckendämmung) planen. Der iSFP gibt Ihnen eine Gesamtstrategie und sichert den Bonus für alle künftigen Maßnahmen innerhalb der nächsten 15 Jahre.

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA folgt einem festen Ablauf. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.

Schritt 1: Energieberater beauftragen

Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der in der dena-Expertenliste gelistet ist (energie-effizienz-experten.de). Der Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und prüft, ob die geplante Maßnahme die BEG-Anforderungen erfüllt. Tipps zur Suche im Energieberater-Ratgeber.

Schritt 2: Angebote einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachunternehmen ein. Die Angebote sollten folgende Informationen enthalten:

  • Art und Umfang der Maßnahme
  • Materialspezifikation (z. B. Dämmstoffart und -stärke, Fenstertyp und Uw-Wert)
  • Getrennte Ausweisung von Material und Arbeitskosten
  • Angabe, ob RAL-konforme Montage erfolgt (bei Fenstern)

Schritt 3: BAFA-Antrag online stellen

Der Energieberater erstellt die TPB im BAFA-Online-Portal. Anschließend stellen Sie als Eigentümer den Förderantrag. Die Antragsnummer wird automatisch generiert.

Kritisch: Der Antrag muss vor jedem Vorhabenbeginn und vor jeder Auftragserteilung an ausführende Unternehmen gestellt werden. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung geschlossen werden. Planungsleistungen und die Beauftragung des Energieberaters sind davon ausgenommen.

Schritt 4: Auftragserteilung nach Eingangsbestätigung

Nach Eingang der Antragsbestätigung (in der Regel wenige Tage nach Antragstellung) können Sie den Handwerker beauftragen.

Schritt 5: Maßnahme umsetzen

Lassen Sie die Maßnahme durch das Fachunternehmen ausführen. Der Energieberater begleitet die Bauausführung.

Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie reichen den Verwendungsnachweis mit folgenden Unterlagen ein:

  • Alle Rechnungen (getrennt nach Material und Arbeitskosten)
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Energieberaters
  • Ggf. iSFP (wenn iSFP-Bonus beantragt)

Schritt 7: Auszahlung

Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist den Zuschuss. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß 8 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises.

Tipp: Bezahlen Sie alle Rechnungen per Banküberweisung, nicht bar. Das BAFA verlangt lückenlose Zahlungsnachweise. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Achten Sie darauf, dass die Rechnungsadresse mit der Adresse im Förderantrag übereinstimmt.

Rechenbeispiel: Gebäudehülle komplett in zwei Jahren

Das folgende Beispiel zeigt die Gesamtförderung für eine umfassende Hüllensanierung eines Einfamilienhauses (Baujahr 1975), aufgeteilt auf zwei Kalenderjahre, um die Förderobergrenzen optimal auszuschöpfen.

Jahr 1: Fassadendämmung und Kellerdecke

Position Betrag
Fassadendämmung (WDVS, 160 m2) 28.000 EUR
Kellerdeckendämmung (80 m2) 5.000 EUR
Gesamtkosten Jahr 1 33.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 60.000 EUR mit iSFP) 33.000 EUR
BAFA-Zuschuss bis 30.000 EUR (15 %) 4.500 EUR
BAFA-Zuschuss auf 3.000 EUR über 30.000 EUR (20 % mit iSFP) 600 EUR
BAFA-Zuschuss Jahr 1 5.100 EUR
Fachplanung und Baubegleitung (50 % von 3.000 EUR) 1.500 EUR
Gesamtförderung Jahr 1 6.600 EUR

Jahr 2: Dachdämmung und Fenster

Position Betrag
Dachdämmung (Zwischensparren, 100 m2) 18.000 EUR
Fenstertausch (12 Fenster + Haustür) 16.000 EUR
Gesamtkosten Jahr 2 34.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 60.000 EUR mit iSFP) 34.000 EUR
BAFA-Zuschuss bis 30.000 EUR (15 %) 4.500 EUR
BAFA-Zuschuss auf 4.000 EUR über 30.000 EUR (20 % mit iSFP) 800 EUR
BAFA-Zuschuss Jahr 2 5.300 EUR
Fachplanung und Baubegleitung (50 % von 3.000 EUR) 1.500 EUR
Gesamtförderung Jahr 2 6.800 EUR

Zusammenfassung

Position Betrag
Gesamtkosten Sanierung (2 Jahre) 67.000 EUR
Gesamtförderung BAFA (2 Jahre) 13.400 EUR
Förderquote 20,0 %
Eigenanteil 53.600 EUR

Ohne iSFP läge die Förderquote bei rund 18 % (12.000 EUR): Ohne den Fahrplan sind nur 30.000 EUR pro Jahr statt 60.000 EUR förderfähig, und der Bonus von 5 Prozentpunkten oberhalb von 30.000 EUR entfällt. Der iSFP bringt in diesem Beispiel rund 1.400 EUR mehr Förderung – bei iSFP-Eigenkosten von ca. 500 EUR nach Abzug der Energieberatungsförderung. Alternativ können Sie die Komplettsanierung über KfW 261 als Effizienzhaus-Sanierung fördern lassen, was bei Erreichen eines hohen Effizienzhaus-Standards wirtschaftlich vorteilhafter sein kann.

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Häufige Fehler bei BEG Einzelmaßnahmen

Die folgenden Fehler führen regelmäßig zur Ablehnung oder Kürzung von BAFA-Förderanträgen:

1. Beauftragung vor Antragstellung

Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Jede Form der Auftragserteilung – auch mündlich, auch per E-Mail – vor Eingang der BAFA-Antragsbestätigung führt zum vollständigen Ausschluss von der Förderung. Es gibt keine Ausnahme und keine nachträgliche Heilung.

2. U-Wert-Anforderung nicht erreicht

Die BEG-Anforderungen sind strenger als die GEG-Anforderungen. Insbesondere bei Dachdämmungen (BEG: 0,14 vs. GEG: 0,24 W/(m2K)) und Fenstern (BEG: 0,95 vs. GEG: 1,30 W/(m2K)) ist der Unterschied erheblich. Der Energieberater muss die Einhaltung in der TPB nachweisen.

3. Fehlende oder falsche Rechnung

Rechnungen müssen die förderfähigen Kosten klar ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung werden oft beanstandet. Material- und Arbeitskosten sollten getrennt ausgewiesen werden. Die Rechnungsadresse muss mit der Adresse im Förderantrag übereinstimmen.

4. iSFP-Bonus beantragt, aber Voraussetzungen nicht erfüllt

Der iSFP-Bonus wird nur gewährt, wenn die umgesetzte Maßnahme im iSFP als Empfehlung enthalten ist. Ein iSFP, der die Maßnahme nicht enthält, reicht nicht aus. Ebenso wenig ein iSFP, der erst nach der Antragstellung erstellt wurde.

5. Energieberater nicht in der dena-Expertenliste

Nicht jeder Energieberater ist für BEG-Anträge zugelassen. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Prüfen Sie dies vor der Beauftragung.

6. Barzahlung

Alle Rechnungen müssen per Banküberweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden vom BAFA nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert – unabhängig von der Höhe.

Alternative: Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG

Wer den BAFA-Antrag nicht stellen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG beträgt 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), maximal 40.000 EUR pro Objekt über den gesamten Förderzeitraum von 10 Jahren.

Kriterium BEG EM (BAFA) Paragraph 35c EStG
Fördersatz 15 % (20 % mit iSFP, für Kosten über 30.000 EUR) 20 % (über 3 Jahre)
Max. Förderung pro WE/Jahr 10.500 EUR (mit iSFP) 40.000 EUR/Objekt (10 Jahre)
Energieberater Pflicht Nicht erforderlich
Antragstellung Vor Auftragserteilung Nachträglich (Steuererklärung)
Gebäudealter Mindestens 5 Jahre Mindestens 10 Jahre
Eigennutzung Nicht erforderlich Pflicht

Ausführliche Informationen im Ratgeber Paragraph 35c EStG.

Häufige Fragen

Kann ich BEG-Einzelmaßnahmen und KfW 261 kombinieren?

Nein, nicht für dasselbe Gebäude und denselben Sanierungszeitraum. Sie müssen sich entscheiden: Entweder schrittweise Sanierung über BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261. Ein Wechsel zwischen den Programmen ist möglich, wenn die Maßnahmen zeitlich getrennt sind und kein Zuwendungsbescheid für ein Effizienzhaus vorliegt.

Wie lange ist der BAFA-Zuwendungsbescheid gültig?

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate ab Zuwendungsbescheid. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, muss aber begründet werden.

Kann ich als Vermieter BEG Einzelmaßnahmen beantragen?

Ja. Die BEG-Förderung steht sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern offen. Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Nutzungsart. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können Anträge stellen – in diesem Fall empfiehlt sich die Abstimmung mit der Hausverwaltung.

Welche Maßnahmen bringen die höchste Förderung pro Euro Investition?

Die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) hat mit Abstand das beste Verhältnis von Förderung zu Investition und Energieeinsparung. Bei Kosten von 1.000 EUR und einer jährlichen Einsparung von 100 bis 200 EUR amortisiert sich die Maßnahme (nach Förderung) in 3 bis 5 Jahren. Bei der Gebäudehülle bietet die Kellerdeckendämmung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Was passiert, wenn die Maßnahme teurer wird als im Antrag angegeben?

Kostenerhöhungen bis zur förderfähigen Höchstgrenze (30.000 bzw. 60.000 EUR) werden in der Regel anerkannt, wenn die Maßnahme im Übrigen den BEG-Anforderungen entspricht. Sie müssen keine Änderung des Förderantrags stellen, wenn die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Die tatsächlichen Kosten werden bei der Prüfung des Verwendungsnachweises berücksichtigt.

Kann ich den Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Energieberater?

Für alle BEG Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Der Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese Dokumente ist kein Antrag möglich. Den Förderantrag selbst stellen Sie als Eigentümer im BAFA-Online-Portal – der Energieberater unterstützt dabei.

Nächste Schritte: Ihre Einzelmaßnahmen planen

Die Planung von BEG Einzelmaßnahmen erfordert die Abwägung zwischen verschiedenen Maßnahmen, Fördersätzen und Reihenfolgen. Mit reduco können Sie verschiedene Sanierungsszenarien durchrechnen, die optimale Reihenfolge ermitteln und die maximale Förderung für Ihr Gebäude berechnen.

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