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BEG Einzelmaßnahmen 2026: BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster & Anlagentechnik

BEG Einzelmaßnahmen 2026: Alle 5 Kategorien mit Fördersätzen von 15-50 %, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus und Antragsprozess. Vollständiger BAFA-Leitfaden.

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes mit verschiedenen Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude -- Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Förderprogramm für die schrittweise energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Seit der Reform zum 1. Januar 2024 werden die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Anlagentechnik (ohne Heizungstausch) über das BAFA gefördert, während der Heizungstausch über die KfW (Programm KfW 458) läuft. Die Fördersätze liegen bei 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 20 %. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.

Dieser Leitfaden behandelt alle fünf Förderkategorien der BEG EM, die technischen Mindestanforderungen, die förderfähigen Kosten und Obergrenzen, den vollständigen Antragsprozess und die häufigsten Fehler. Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die eine oder mehrere Einzelmaßnahmen planen und die maximale Förderung herausholen möchten. Eine Übersicht aller Förderprogramme -- einschließlich KfW-Effizienzhaus und Steuerbonus -- finden Sie im Förderüberblick 2026.

Die fünf Kategorien der BEG Einzelmaßnahmen

Die BEG EM gliedert sich in fünf Förderkategorien. Jede Kategorie hat eigene Fördersätze, technische Anforderungen und Höchstgrenzen.

Übersicht aller Kategorien

Kategorie Maßnahmen Basis-Fördersatz Mit iSFP Max. Kosten/WE/Jahr Förderstelle
1. Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
2. Anlagentechnik (ohne Heizung) Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
3. Heizungstausch Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle 30-70 % Nein (eigener Bonus) 30.000 EUR (EFH, 1. WE) KfW (458)
4. Heizungsoptimierung Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch 15 % 20 % 30.000 EUR (60.000 EUR mit iSFP) BAFA
5. Fachplanung und Baubegleitung Energieberater, Baubegleitung 50 % -- 5.000 EUR (EFH) / 2.000 EUR je WE (MFH) BAFA

Wichtig: Der Heizungstausch (Kategorie 3) wird seit 2024 ausschließlich über die KfW gefördert, nicht mehr über das BAFA. Die Fördersätze und Konditionen unterscheiden sich erheblich von den übrigen Kategorien. Details dazu im KfW-458-Ratgeber.

Tipp: Die förderfähigen Kosten der Kategorien 1, 2 und 4 werden beim BAFA zusammengezählt und an der gemeinsamen Höchstgrenze von 30.000 EUR (bzw. 60.000 EUR mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung (Kategorie 5) kommt zusätzlich hinzu und hat eine eigene Höchstgrenze.

Kategorie 1: Gebäudehülle -- Dämmung, Fenster, Türen

Die Gebäudehülle ist der mit Abstand wichtigste Bereich der BEG Einzelmaßnahmen. Über ungedämmte Außenwände, Dächer und alte Fenster gehen in einem typischen Altbau zusammen bis zu 50 % der Heizenergie verloren.

Förderfähige Maßnahmen und technische Anforderungen

Maßnahme Max. U-Wert [W/(m2K)] Typische Kosten (EFH) Zuschuss (20 %)
Fassadendämmung (WDVS, VHF, Einblasdämmung) 0,20 15.000--35.000 EUR 3.000--7.000 EUR
Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren) 0,14 10.000--30.000 EUR 2.000--6.000 EUR
Oberste Geschossdecke 0,14 3.000--8.000 EUR 600--1.600 EUR
Kellerdecke / Bodenplatte 0,25 3.000--9.000 EUR 600--1.800 EUR
Fenster (Uw gesamt) 0,95 6.000--18.000 EUR 1.200--3.600 EUR
Dachflächenfenster 1,00 2.000--6.000 EUR 400--1.200 EUR
Hauseingangstür 1,30 2.000--5.000 EUR 400--1.000 EUR
Sommerlicher Wärmeschutz (Außenjalousien) -- (DIN 4108-2) 3.000--10.000 EUR 600--2.000 EUR

Die U-Wert-Anforderungen der BEG sind deutlich strenger als die des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Bauteil, das die GEG-Anforderung erfüllt, ist nicht automatisch BEG-förderfähig. Der Energieberater stellt sicher, dass die Anforderungen eingehalten werden.

Detaillierte Ratgeber zu den einzelnen Maßnahmen:

Innendämmung als Sonderfall

Innendämmung ist förderfähig, wenn der Wärmedurchlasswiderstand mindestens 1,0 m2K/W beträgt und ein feuchteschutztechnischer Nachweis (Glaser-Verfahren oder hygrothermische Simulation) vorliegt. Innendämmung kommt vor allem bei denkmalgeschützten Fassaden oder Grenzbebauung in Frage.

Kategorie 2: Anlagentechnik (ohne Heizungstausch)

Die Förderung der Anlagentechnik umfasst Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, ohne dass ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird.

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahme Basis-Fördersatz Mit iSFP Technische Anforderung
Einbau zentrale Lüftungsanlage mit WRG 15 % 20 % Wärmebereitstellungsgrad >= 75 %
Einbau dezentrale Lüftungsanlage mit WRG 15 % 20 % Wärmebereitstellungsgrad >= 73 %
Einbau Abluftanlage 15 % 20 % Spez. elektrische Leistungsaufnahme max. 0,25 W/(m3/h)
Hydraulischer Abgleich 15 % 20 % Nach Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung)
Austausch Heizungspumpe gegen Hocheffizienzpumpe 15 % 20 % Energieeffizienzindex (EEI) <= 0,20
Einbau voreinstellbarer Thermostatventile 15 % 20 % In Kombination mit hydraulischem Abgleich
Optimierung der Regelungstechnik 15 % 20 % Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung
Einbau Flächenheizung (Fußboden-/Wandheizung) 15 % 20 % Zur Absenkung der Vorlauftemperatur (keine Neuinstallation Wärmeerzeuger)

Wichtig: Die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch etc.) wird über das BAFA gefördert, da es sich nicht um den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers handelt. Der Einbau einer neuen Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermieanlage hingegen läuft über die KfW (Programm 458).

Tipp: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen überhaupt. Die Kosten liegen bei 500 bis 1.500 EUR für ein Einfamilienhaus, der BAFA-Zuschuss beträgt 15-20 %. Die jährliche Heizkosten-Einsparung liegt bei 5 bis 15 %. Wenn Sie einen Heizungstausch planen, lassen Sie den hydraulischen Abgleich gleich mit durchführen -- er ist bei vielen Wärmepumpen-Installationen ohnehin erforderlich.

Lüftungsanlage: Wann lohnt sich die Investition?

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) ist besonders dann sinnvoll, wenn die Gebäudehülle bereits gut gedämmt und luftdicht ist. In einem sanierten Gebäude mit neuen Fenstern und gedämmter Fassade entfallen bis zu 40 % der verbleibenden Wärmeverluste auf die Lüftung. Eine Lüftungsanlage mit WRG gewinnt 75 bis 90 % der Wärme aus der Abluft zurück und senkt den Heizbedarf entsprechend.

Anlagentyp Typische Kosten (EFH) Zuschuss (20 %) Jährliche Einsparung
Zentrale Lüftung mit WRG 8.000--15.000 EUR 1.600--3.000 EUR 300--600 EUR Heizkosten
Dezentrale Lüftung mit WRG (4-6 Geräte) 4.000--8.000 EUR 800--1.600 EUR 200--400 EUR Heizkosten
Abluftanlage (ohne WRG) 2.000--4.000 EUR 300--800 EUR Schimmelprävention, keine Heizeinsparung

Kategorie 3: Heizungstausch (Verweis auf KfW 458)

Der Heizungstausch wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW gefördert. Die Fördersätze sind deutlich höher als bei den übrigen Einzelmaßnahmen:

Fördersätze KfW 458 (Heizungstausch)

Bonus Fördersatz Bedingung
Grundförderung 30 % Alle Antragsteller
Einkommensbonus +30 % Haushaltseinkommen bis 40.000 EUR/Jahr
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % (bis 2028) Austausch funktionierende fossile Heizung
Maximaler Fördersatz 70 % Kombination aller Boni
Max. förderfähige Kosten (EFH, 1. WE) 30.000 EUR --
Max. Zuschuss (70 % von 30.000 EUR) 21.000 EUR --

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 auf 17 % und ab 2031 auf 14 %. Es lohnt sich daher, den Heizungstausch zeitnah umzusetzen. Einen vollständigen Leitfaden finden Sie im KfW-458-Ratgeber. Informationen zu den Kosten einer Wärmepumpe finden Sie in unserem spezialisierten Ratgeber.

Tipp: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt beim Heizungstausch nicht. Stattdessen gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %). Ein iSFP ist für den Heizungstausch nicht erforderlich, kann aber als Entscheidungsgrundlage für die Gesamtsanierung sehr nützlich sein.

Kategorie 4: Fachplanung und Baubegleitung

Für die Einbindung eines Energieberaters bei der Planung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen gibt es eine separate Förderung von 50 %.

Förderhöhen

Gebäudetyp Fördersatz Maximaler Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus 50 % 5.000 EUR
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE) 50 % 2.000 EUR je Wohneinheit

Diese Förderung kommt zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Maßnahme und hat eine eigene Höchstgrenze. Sie wird mit demselben BAFA-Antrag beantragt.

Was leistet der Energieberater?

Der Energieberater übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Technische Projektbeschreibung (TPB): Dokumentation der geplanten Maßnahme, Nachweis der BEG-Anforderungen, U-Wert-Berechnung.
  2. Baubegleitung: Kontrolle der fachgerechten Ausführung während der Bauphase.
  3. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Bestätigung, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
  4. Lüftungskonzept: Bei Fenstertausch (mehr als ein Drittel der Fenster) Pflicht nach DIN 1946-6.

Nicht verwechseln: Die Fachplanung und Baubegleitung nach BEG EM ist nicht identisch mit der Energieberatung zur Erstellung eines iSFP. Die iSFP-Erstellung wird über ein separates BAFA-Programm gefördert (bis 50 %, max. 650 EUR für EFH). Details im Energieberater-Ratgeber.

Der iSFP-Bonus: Die wichtigste Optimierung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das wirksamste Instrument zur Maximierung der BEG-Förderung. Er bringt zwei Vorteile für alle BAFA-geförderten Maßnahmen:

Vorteile des iSFP

Vorteil Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz Gebäudehülle und Anlagentechnik 15 % 20 % (+5 Prozentpunkte)
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR (Verdopplung)
Max. Zuschuss pro WE/Jahr (Gebäudehülle) 4.500 EUR 12.000 EUR

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus

  • Der iSFP muss von einem in der dena-Expertenliste gelisteten Energieberater erstellt worden sein.
  • Die umgesetzte Maßnahme muss im iSFP als empfohlene Maßnahme enthalten sein.
  • Der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen (keine nachträgliche Erstellung).
  • Die Umsetzung muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP erfolgen.

Wirtschaftlichkeit des iSFP

Position Betrag
Kosten iSFP (EFH) vor Förderung 1.500--2.500 EUR
BAFA-Zuschuss für Energieberatung (50 %, max. 650 EUR) 650 EUR
Eigenkosten iSFP 850--1.850 EUR
Mehrförderung durch iSFP-Bonus (bei 25.000 EUR Maßnahmenkosten) 1.250 EUR
Netto-Vorteil des iSFP 100--900 EUR

Bereits bei einer einzigen Maßnahme ab ca. 7.000 EUR förderfähigen Kosten rechnet sich der iSFP. Bei mehreren Maßnahmen über mehrere Jahre multipliziert sich der Vorteil. Alles Weitere im Ratgeber Sanierungsfahrplan.

Tipp: Lassen Sie den iSFP immer vor der ersten Einzelmaßnahme erstellen -- auch wenn Sie zunächst nur eine kleine Maßnahme (z. B. Kellerdeckendämmung) planen. Der iSFP gibt Ihnen eine Gesamtstrategie und sichert den Bonus für alle künftigen Maßnahmen innerhalb der nächsten 15 Jahre.

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA folgt einem festen Ablauf. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.

Schritt 1: Energieberater beauftragen

Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der in der dena-Expertenliste gelistet ist (energie-effizienz-experten.de). Der Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und prüft, ob die geplante Maßnahme die BEG-Anforderungen erfüllt. Tipps zur Suche im Energieberater-Ratgeber.

Schritt 2: Angebote einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachunternehmen ein. Die Angebote sollten folgende Informationen enthalten:

  • Art und Umfang der Maßnahme
  • Materialspezifikation (z. B. Dämmstoffart und -stärke, Fenstertyp und Uw-Wert)
  • Getrennte Ausweisung von Material und Arbeitskosten
  • Angabe, ob RAL-konforme Montage erfolgt (bei Fenstern)

Schritt 3: BAFA-Antrag online stellen

Der Energieberater erstellt die TPB im BAFA-Online-Portal. Anschließend stellen Sie als Eigentümer den Förderantrag. Die Antragsnummer wird automatisch generiert.

Kritisch: Der Antrag muss vor jeder Auftragserteilung an ausführende Unternehmen gestellt werden. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung geschlossen werden. Planungsleistungen und die Beauftragung des Energieberaters sind davon ausgenommen.

Schritt 4: Auftragserteilung nach Eingangsbestätigung

Nach Eingang der Antragsbestätigung (in der Regel wenige Tage nach Antragstellung) können Sie den Handwerker beauftragen.

Schritt 5: Maßnahme umsetzen

Lassen Sie die Maßnahme durch das Fachunternehmen ausführen. Der Energieberater begleitet die Bauausführung.

Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie reichen den Verwendungsnachweis mit folgenden Unterlagen ein:

  • Alle Rechnungen (getrennt nach Material und Arbeitskosten)
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Energieberaters
  • Ggf. iSFP (wenn iSFP-Bonus beantragt)

Schritt 7: Auszahlung

Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist den Zuschuss. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß 8 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises.

Tipp: Bezahlen Sie alle Rechnungen per Banküberweisung, nicht bar. Das BAFA verlangt lückenlose Zahlungsnachweise. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Achten Sie darauf, dass die Rechnungsadresse mit der Adresse im Förderantrag übereinstimmt.

Rechenbeispiel: Gebäudehülle komplett in zwei Jahren

Das folgende Beispiel zeigt die Gesamtförderung für eine umfassende Hüllensanierung eines Einfamilienhauses (Baujahr 1975), aufgeteilt auf zwei Kalenderjahre, um die Förderobergrenzen optimal auszuschöpfen.

Jahr 1: Fassadendämmung und Kellerdecke

Position Betrag
Fassadendämmung (WDVS, 160 m2) 28.000 EUR
Kellerdeckendämmung (80 m2) 5.000 EUR
Gesamtkosten Jahr 1 33.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 60.000 EUR mit iSFP) 33.000 EUR
Fördersatz (20 % mit iSFP) 20 %
BAFA-Zuschuss Jahr 1 6.600 EUR
Fachplanung und Baubegleitung (50 % von 3.000 EUR) 1.500 EUR
Gesamtförderung Jahr 1 8.100 EUR

Jahr 2: Dachdämmung und Fenster

Position Betrag
Dachdämmung (Zwischensparren, 100 m2) 18.000 EUR
Fenstertausch (12 Fenster + Haustür) 16.000 EUR
Gesamtkosten Jahr 2 34.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 60.000 EUR mit iSFP) 34.000 EUR
Fördersatz (20 % mit iSFP) 20 %
BAFA-Zuschuss Jahr 2 6.800 EUR
Fachplanung und Baubegleitung (50 % von 3.000 EUR) 1.500 EUR
Gesamtförderung Jahr 2 8.300 EUR

Zusammenfassung

Position Betrag
Gesamtkosten Sanierung (2 Jahre) 67.000 EUR
Gesamtförderung BAFA (2 Jahre) 16.400 EUR
Förderquote 24,5 %
Eigenanteil 50.600 EUR

Ohne iSFP läge die Förderquote bei nur 15 % (10.050 EUR). Der iSFP-Bonus bringt in diesem Beispiel 6.350 EUR mehr Förderung -- bei iSFP-Eigenkosten von ca. 500 EUR. Alternativ können Sie die Komplettsanierung über KfW 261 als Effizienzhaus-Sanierung fördern lassen, was bei Erreichen eines hohen Effizienzhaus-Standards wirtschaftlich vorteilhafter sein kann.

Häufige Fehler bei BEG Einzelmaßnahmen

Die folgenden Fehler führen regelmäßig zur Ablehnung oder Kürzung von BAFA-Förderanträgen:

1. Beauftragung vor Antragstellung

Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Jede Form der Auftragserteilung -- auch mündlich, auch per E-Mail -- vor Eingang der BAFA-Antragsbestätigung führt zum vollständigen Ausschluss von der Förderung. Es gibt keine Ausnahme und keine nachträgliche Heilung.

2. U-Wert-Anforderung nicht erreicht

Die BEG-Anforderungen sind strenger als die GEG-Anforderungen. Insbesondere bei Dachdämmungen (BEG: 0,14 vs. GEG: 0,24 W/(m2K)) und Fenstern (BEG: 0,95 vs. GEG: 1,30 W/(m2K)) ist der Unterschied erheblich. Der Energieberater muss die Einhaltung in der TPB nachweisen.

3. Fehlende oder falsche Rechnung

Rechnungen müssen die förderfähigen Kosten klar ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung werden oft beanstandet. Material- und Arbeitskosten sollten getrennt ausgewiesen werden. Die Rechnungsadresse muss mit der Adresse im Förderantrag übereinstimmen.

4. iSFP-Bonus beantragt, aber Voraussetzungen nicht erfüllt

Der iSFP-Bonus wird nur gewährt, wenn die umgesetzte Maßnahme im iSFP als Empfehlung enthalten ist. Ein iSFP, der die Maßnahme nicht enthält, reicht nicht aus. Ebenso wenig ein iSFP, der erst nach der Antragstellung erstellt wurde.

5. Energieberater nicht in der dena-Expertenliste

Nicht jeder Energieberater ist für BEG-Anträge zugelassen. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Prüfen Sie dies vor der Beauftragung.

6. Barzahlung

Alle Rechnungen müssen per Banküberweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden vom BAFA nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert -- unabhängig von der Höhe.

Alternative: Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG

Wer den BAFA-Antrag nicht stellen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG beträgt 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), maximal 40.000 EUR pro Objekt über den gesamten Förderzeitraum von 10 Jahren.

Kriterium BEG EM (BAFA) Paragraph 35c EStG
Fördersatz 15 % (20 % mit iSFP) 20 % (über 3 Jahre)
Max. Förderung pro WE/Jahr 12.000 EUR (mit iSFP) 40.000 EUR/Objekt (10 Jahre)
Energieberater Pflicht Nicht erforderlich
Antragstellung Vor Auftragserteilung Nachträglich (Steuererklärung)
Gebäudealter Mindestens 5 Jahre Mindestens 10 Jahre
Eigennutzung Nicht erforderlich Pflicht

Ausführliche Informationen im Ratgeber Paragraph 35c EStG.

Häufige Fragen

Kann ich BEG-Einzelmaßnahmen und KfW 261 kombinieren?

Nein, nicht für dasselbe Gebäude und denselben Sanierungszeitraum. Sie müssen sich entscheiden: Entweder schrittweise Sanierung über BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261. Ein Wechsel zwischen den Programmen ist möglich, wenn die Maßnahmen zeitlich getrennt sind und kein Zuwendungsbescheid für ein Effizienzhaus vorliegt.

Wie lange ist der BAFA-Zuwendungsbescheid gültig?

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate ab Zuwendungsbescheid. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, muss aber begründet werden.

Kann ich als Vermieter BEG Einzelmaßnahmen beantragen?

Ja. Die BEG-Förderung steht sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern offen. Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Nutzungsart. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können Anträge stellen -- in diesem Fall empfiehlt sich die Abstimmung mit der Hausverwaltung.

Welche Maßnahmen bringen die höchste Förderung pro Euro Investition?

Die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) hat mit Abstand das beste Verhältnis von Förderung zu Investition und Energieeinsparung. Bei Kosten von 1.000 EUR und einer jährlichen Einsparung von 100 bis 200 EUR amortisiert sich die Maßnahme (nach Förderung) in 3 bis 5 Jahren. Bei der Gebäudehülle bietet die Kellerdeckendämmung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Was passiert, wenn die Maßnahme teurer wird als im Antrag angegeben?

Kostenerhöhungen bis zur förderfähigen Höchstgrenze (30.000 bzw. 60.000 EUR) werden in der Regel anerkannt, wenn die Maßnahme im Übrigen den BEG-Anforderungen entspricht. Sie müssen keine Änderung des Förderantrags stellen, wenn die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Die tatsächlichen Kosten werden bei der Prüfung des Verwendungsnachweises berücksichtigt.

Kann ich den Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Energieberater?

Für alle BEG Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Der Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese Dokumente ist kein Antrag möglich. Den Förderantrag selbst stellen Sie als Eigentümer im BAFA-Online-Portal -- der Energieberater unterstützt dabei.

Nächste Schritte: Ihre Einzelmaßnahmen planen

Die Planung von BEG Einzelmaßnahmen erfordert die Abwägung zwischen verschiedenen Maßnahmen, Fördersätzen und Reihenfolgen. Mit reduco können Sie verschiedene Sanierungsszenarien durchrechnen, die optimale Reihenfolge ermitteln und die maximale Förderung für Ihr Gebäude berechnen.

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