Förderung Fenstertausch 2026: Zuschuss, Kosten & Anforderungen
Förderung Fenstertausch 2026: 20 % BAFA-Zuschuss mit iSFP. Kosten pro Fenster, U-Wert-Anforderungen und 2 Rechenbeispiele für Ihr Einfamilienhaus.

Alte Fenster gehören zu den größten Schwachstellen in der Gebäudehülle. Einfach verglaste Fenster aus den 1960er-Jahren haben einen U-Wert von 4,5 bis 5,8 W/(m2K), Isolierverglasung aus den 1980er-Jahren liegt bei 2,5 bis 3,0 W/(m2K). Moderne Dreifachverglasung erreicht Uw-Werte von 0,7 bis 0,9 W/(m2K) -- eine Verbesserung um den Faktor 3 bis 8. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Fenstertausch 2026 mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten über das BAFA. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 %. Alternativ ist eine steuerliche Absetzbarkeit von 20 % nach Paragraph 35c EStG möglich.
Dieser Ratgeber behandelt die förderfähigen Fenstertypen, die technischen Mindestanforderungen, typische Kosten und Zuschusshöhen, die Frage der richtigen Reihenfolge (erst Fenster oder erst Fassade?) sowie die Abgrenzung zwischen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus. Einen Überblick über alle Förderprogramme erhalten Sie im Förderüberblick 2026.
Welche Fenstermaßnahmen werden 2026 gefördert?
Die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfasst den Austausch von Fenstern und Außentüren an Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Gefördert wird der vollständige Tausch von Fenstern und Rahmen, aber auch der alleinige Austausch der Verglasung, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Förderfähige Maßnahmen im Detail
| Maßnahme | Förderfähig? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Austausch von Fenstern (Rahmen + Verglasung) | Ja | Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K) |
| Austausch nur der Verglasung | Ja | Uw des gesamten Fensters nach Tausch kleiner gleich 0,95 W/(m2K) |
| Austausch von Dachflächenfenstern | Ja | Uw kleiner gleich 1,0 W/(m2K) |
| Austausch der Hauseingangstür | Ja | UD kleiner gleich 1,3 W/(m2K) |
| Austausch von Nebeneingangstüren | Ja | UD kleiner gleich 1,3 W/(m2K) |
| Austausch von Kellerfenstern | Ja | Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K) |
| Einbau von Rollläden (kombiniert mit Fenstertausch) | Ja | Als Nebenarbeit zum Fenstertausch |
| Einbau von Rollläden (allein, ohne Fenstertausch) | Nur als sommerlicher Wärmeschutz | Automatisierte Steuerung + Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 |
| Einbau von Außenjalousien / Raffstores | Ja (als sommerlicher Wärmeschutz) | Automatisierte Steuerung erforderlich |
Wichtig: Seit der BEG-Reform 2024 ist das BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Der Heizungstausch läuft über die KfW (Programm KfW 458). Alle Details zur Aufgabenteilung finden Sie im BAFA-Förderung-Ratgeber.
Technische Anforderungen: U-Werte und Einbauqualität
Die BAFA-Förderung ist an strenge technische Mindestanforderungen gebunden, die deutlich über die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen.
U-Wert-Anforderungen im Vergleich
| Bauteil | Max. U-Wert BEG [W/(m2K)] | Max. U-Wert GEG [W/(m2K)] | Differenz |
|---|---|---|---|
| Fenster (Uw gesamt, inkl. Rahmen) | 0,95 | 1,30 | BEG 27 % strenger |
| Dachflächenfenster | 1,00 | 1,40 | BEG 29 % strenger |
| Hauseingangstür (UD) | 1,30 | 1,80 | BEG 28 % strenger |
| Vorhangfassade | 1,40 | -- | -- |
Der entscheidende Wert ist der Uw-Wert -- das "w" steht für "window" und bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters (Verglasung plus Rahmen plus Randverbund). Viele Hersteller bewerben ihre Fenster mit dem Ug-Wert (nur Glas), der immer besser ist als der Uw-Wert. Achten Sie bei der Angebotseinholung darauf, dass der Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 ausgewiesen wird.
Weitere technische Anforderungen
Neben dem U-Wert gelten folgende Anforderungen:
- Luftdichtheit: Die Fenster müssen die Anforderungen der Klassifizierung nach DIN EN 12207 erfüllen (mindestens Klasse 3).
- Einbauqualität: Der Einbau muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. In der Praxis wird eine RAL-konforme Montage oder ein gleichwertiges Verfahren gefordert. Das bedeutet: dreistufiger Anschluss mit Innenabdichtung (dampfdicht), Funktionsebene (Dämmung) und Außenabdichtung (schlagregendicht).
- Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert): Für die Förderung als sommerlicher Wärmeschutz muss der Nachweis nach DIN 4108-2 erbracht werden.
Tipp: Bestehen Sie bei der Angebotseinholung auf einer RAL-konformen Montage und lassen Sie sich den Uw-Wert des angebotenen Fenstersystems schriftlich bestätigen. Die Einhaltung der BEG-Anforderungen muss in der Technischen Projektbeschreibung (TPB) des Energieberaters dokumentiert werden.
Kosten für neue Fenster: Was Sie 2026 erwarten können
Die Kosten für neue Fenster variieren erheblich je nach Rahmenmaterial, Verglasungsart, Größe und Einbausituation. Die folgenden Werte beziehen sich auf Standard-Fenstergrößen (ca. 1,3 x 1,3 m) inklusive Montage und Demontage der alten Fenster.
Kostenübersicht nach Rahmenmaterial und Verglasung
| Rahmenmaterial | 2-fach-Verglasung (Uw ca. 1,1-1,3) | 3-fach-Verglasung (Uw ca. 0,7-0,9) | Förderfähig (BEG)? |
|---|---|---|---|
| Kunststoff (PVC) | 350--650 EUR/Stk. | 500--850 EUR/Stk. | Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95) |
| Holz | 500--900 EUR/Stk. | 700--1.200 EUR/Stk. | Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95) |
| Holz-Aluminium | 700--1.100 EUR/Stk. | 900--1.400 EUR/Stk. | Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95) |
| Aluminium | 600--1.000 EUR/Stk. | 800--1.300 EUR/Stk. | Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95) |
Preise inkl. Montage, Demontage Altfenster und Entsorgung. Stand: Anfang 2026. Regionale Schwankungen von +/- 15 % sind üblich.
In der Praxis ist für die BAFA-Förderung Dreifachverglasung zwingend erforderlich, da Zweifachverglasung den geforderten Uw-Wert von 0,95 W/(m2K) nicht erreicht. Dreifachverglasung ist seit etwa 2020 der Standard im Neubau und mittlerweile auch im Sanierungsbereich der Regelfall.
Zusatzkosten, die häufig übersehen werden
| Position | Typische Kosten |
|---|---|
| Fensterbankverbreiterung innen (bei dickeren Rahmen) | 30--80 EUR/Stk. |
| Fensterbankauswechslung außen | 50--120 EUR/Stk. |
| Anpassung Rollladenkasten | 100--300 EUR/Stk. |
| Putzanschlussarbeiten (Laibung) | 50--150 EUR/Stk. |
| Malerarbeiten (Laibung innen) | 30--80 EUR/Stk. |
| Asbest-Entsorgung (bei alten Fensterbänken) | 100--250 EUR/Stk. |
Tipp: Alle genannten Zusatzkosten sind förderfähig, sofern sie unmittelbar mit dem Fenstertausch zusammenhängen. Achten Sie darauf, dass der Handwerker diese Positionen auf der Rechnung getrennt ausweist.
Fördersätze und Förderobergrenzen 2026
Förderung im Überblick
| Fördermerkmal | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr | 30.000 EUR | 60.000 EUR |
| Max. Zuschuss pro WE/Jahr | 4.500 EUR | 12.000 EUR |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 %, max. 5.000 EUR (EFH) | 50 %, max. 5.000 EUR (EFH) |
Die förderfähigen Kosten umfassen die Fenster selbst, die Montage, die Demontage und Entsorgung der Altfenster sowie alle unmittelbar zusammenhängenden Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Rollladenkastenanpassung). Informationen zum iSFP finden Sie im Ratgeber Sanierungsfahrplan.
Rechenbeispiele: Fenstertausch mit Förderung
Beispiel 1: Einfamilienhaus, 12 Fenster, Kunststoff, Dreifachverglasung
| Position | Betrag |
|---|---|
| 12 Fenster Kunststoff, 3-fach-Verglasung, inkl. Montage und Demontage | 8.400 EUR |
| Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Putzanschluss) | 1.800 EUR |
| Hauseingangstür (Kunststoff, UD 1,1) | 2.000 EUR |
| Gesamtkosten | 12.200 EUR |
| Fördersatz (mit iSFP-Bonus) | 20 % |
| BAFA-Zuschuss | 2.440 EUR |
| Fachplanung und Baubegleitung (Energieberater) | 2.000 EUR |
| Zuschuss Fachplanung (50 %) | 1.000 EUR |
| Eigenanteil gesamt | 10.760 EUR |
Beispiel 2: Einfamilienhaus, 12 Fenster, Holz-Aluminium, Dreifachverglasung
| Position | Betrag |
|---|---|
| 12 Fenster Holz-Alu, 3-fach-Verglasung, inkl. Montage und Demontage | 14.400 EUR |
| Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Rollladenkasten) | 3.000 EUR |
| Hauseingangstür (Holz-Alu, UD 1,0) | 3.500 EUR |
| Gesamtkosten | 20.900 EUR |
| Fördersatz (mit iSFP-Bonus) | 20 % |
| BAFA-Zuschuss | 4.180 EUR |
| Eigenanteil nach Förderung (ohne Energieberater) | 16.720 EUR |
In beiden Fällen liegen die Kosten unter der Förderobergrenze von 60.000 EUR (mit iSFP), sodass die gesamten Kosten förderfähig sind.
Fenster und Fassade: Die richtige Reihenfolge
Eine der häufigsten Fragen bei der Fenstersanierung betrifft die Reihenfolge: Soll man erst die Fenster tauschen oder erst die Fassade dämmen? Die bauphysikalisch korrekte Antwort ist differenziert.
Problem: Wärmebrücken bei neuen Fenstern in ungedämmter Fassade
Wenn hochdämmende neue Fenster (Uw 0,8) in eine ungedämmte Außenwand (U-Wert 1,2 bis 1,5) eingebaut werden, verschiebt sich der kälteste Punkt der Raumoberfläche von der Fensterscheibe zur Fensterlaibung und zur umgebenden Wand. In der Folge kann sich dort Kondensat bilden und Schimmel entstehen -- insbesondere in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit (Bad, Küche).
Empfehlungen nach Ausgangssituation
| Ausgangssituation | Empfohlene Vorgehensweise |
|---|---|
| Fassadendämmung ist geplant und finanziert | Fassade zuerst, dann Fenster (oder gleichzeitig) |
| Fassadendämmung erst in 3-5 Jahren geplant | Fenster jetzt tauschen, aber Laibungsdämmung (mind. 3-4 cm) sofort mit ausführen |
| Keine Fassadendämmung geplant (z. B. Denkmal) | Fenster tauschen mit umfassender Laibungsdämmung und Lüftungskonzept |
| Zweischaliges Mauerwerk (Hohlschicht) | Einblasdämmung durchführen, dann Fenster tauschen |
Tipp: Wenn Sie Fenster ohne gleichzeitige Fassadendämmung tauschen, sollten Sie unbedingt eine Laibungsdämmung (3 bis 5 cm Dämmplatte auf der Fensterlaibung) vorsehen. Diese Maßnahme kostet nur 30 bis 60 EUR pro Fenster und verhindert Wärmebrücken wirksam. Lassen Sie zudem ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen -- bei einem Fenstertausch von mehr als einem Drittel der Fenster ist dies ohnehin Pflicht.
Fenstertypen im Vergleich: Welches Material für welchen Einsatz?
Die Wahl des Rahmenmaterials beeinflusst Kosten, Lebensdauer, Pflegeaufwand und Optik. Alle gängigen Rahmenmaterialien erreichen mit Dreifachverglasung die BEG-Anforderungen.
Materialvergleich
| Kriterium | Kunststoff (PVC) | Holz | Holz-Aluminium | Aluminium |
|---|---|---|---|---|
| Kosten (relativ) | Niedrig | Mittel | Hoch | Mittel-Hoch |
| Lebensdauer | 30--40 Jahre | 40--60 Jahre | 50--70 Jahre | 50--60 Jahre |
| Pflegeaufwand | Gering | Hoch (Anstrich alle 5-8 Jahre) | Gering (außen Alu) | Gering |
| U-Wert Rahmen | 1,0--1,3 | 1,2--1,4 | 1,2--1,5 | 1,8--2,5 |
| Nachhaltigkeit | Eingeschränkt (PVC) | Gut (nachwachsend) | Gut | Eingeschränkt (Energie-intensiv) |
| Denkmalschutz geeignet | Selten | Ja | Ja | Selten |
Für die meisten Einfamilienhäuser im Bestand ist Kunststoff das wirtschaftlichste Material. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Sichtfachwerk sind Holz- oder Holz-Aluminium-Fenster meist die einzig zulässige Option. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber Fenster tauschen.
BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus: Was lohnt sich beim Fenstertausch?
Wie bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie zwischen dem BAFA-Zuschuss und der steuerlichen Absetzbarkeit nach Paragraph 35c EStG wählen. Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
Vergleich am konkreten Beispiel (12 Fenster, 12.200 EUR Gesamtkosten)
| Kriterium | BAFA mit iSFP | BAFA ohne iSFP | Paragraph 35c EStG |
|---|---|---|---|
| Fördersatz | 20 % | 15 % | 20 % (über 3 Jahre) |
| Zuschuss/Steuerersparnis | 2.440 EUR | 1.830 EUR | 2.440 EUR |
| Energieberater erforderlich | Ja (ca. 2.000 EUR, davon 50 % gefördert) | Ja (ca. 2.000 EUR, davon 50 % gefördert) | Nein |
| Netto-Vorteil (Zuschuss minus Eigenanteil Berater) | 2.440 - 1.000 = 1.440 EUR + iSFP-Wert | 1.830 - 1.000 = 830 EUR | 2.440 EUR |
| Auszahlung | Direkt nach Abschluss | Direkt nach Abschluss | Über 3 Steuerjahre verteilt |
| Gebäudealter | Mindestens 5 Jahre | Mindestens 5 Jahre | Mindestens 10 Jahre |
Bei einem reinen Fenstertausch ohne weitere geplante Maßnahmen kann der Steuerbonus nach Paragraph 35c günstiger sein, weil kein Energieberater bezahlt werden muss. Sobald jedoch ein iSFP vorliegt (z. B. weil weitere Maßnahmen geplant sind), ist der BAFA-Weg vorteilhafter, da der iSFP die Kosten des Energieberaters mehr als kompensiert. Details zum Steuerbonus im Ratgeber Paragraph 35c EStG.
Rollläden und Sonnenschutz: Was ist förderfähig?
Die Förderfähigkeit von Rollläden hängt davon ab, in welchem Kontext sie eingebaut werden:
| Situation | Förderfähig? | Bedingung |
|---|---|---|
| Rollladen als Nebenarbeit beim Fenstertausch (z. B. Rollladenkasten muss erneuert werden) | Ja | Unmittelbarer Zusammenhang mit dem Fenstertausch |
| Neuer Rollladen als sommerlicher Wärmeschutz (ohne Fenstertausch) | Ja | Automatisierte Steuerung, Nachweis nach DIN 4108-2 |
| Manueller Rollladen (ohne Fenstertausch, ohne automatische Steuerung) | Nein | Nicht förderfähig |
| Außenjalousien / Raffstores (als sommerlicher Wärmeschutz) | Ja | Automatisierte Steuerung erforderlich |
Tipp: Wenn Sie beim Fenstertausch ohnehin den Rollladenkasten anpassen müssen, lassen Sie gleich neue Rollläden mit motorisiertem Antrieb einbauen. Die Mehrkosten sind überschaubar (ca. 150 bis 250 EUR pro Fenster für den Motor), und die gesamten Kosten sind als Nebenarbeit zum Fenstertausch förderfähig.
Antragsprozess: Schritt für Schritt zum Zuschuss
Der Antragsprozess beim BAFA folgt demselben Ablauf wie bei allen BEG-Einzelmaßnahmen. Die korrekte Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.
- Energieberater beauftragen (dena-Expertenliste). Optional: iSFP erstellen lassen, falls noch nicht vorhanden.
- Angebote einholen von Fensterbauern. Achten Sie auf: Uw-Wert-Angabe nach EN ISO 10077-1, RAL-konforme Montage, getrennte Ausweisung von Material und Montage.
- BAFA-Antrag online stellen. Der Energieberater erstellt die TPB, Sie stellen den Förderantrag. Vor der Antragsbestätigung darf kein Auftrag erteilt werden.
- Auftrag erteilen nach Eingang der Antragsbestätigung.
- Maßnahme umsetzen lassen.
- Verwendungsnachweis einreichen mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Bestätigung des Energieberaters.
- Auszahlung nach Prüfung (8 bis 12 Wochen).
Häufige Fragen
Werden einzelne Fenster gefördert, oder muss ich alle tauschen?
Die BAFA-Förderung setzt keinen vollständigen Fenstertausch voraus. Sie können auch einzelne Fenster tauschen lassen, solange die technischen Anforderungen erfüllt sind und der Energieberater die Maßnahme in der Technischen Projektbeschreibung dokumentiert. Allerdings ist der Aufwand für Energieberater und Antragstellung bei wenigen Fenstern relativ hoch. Eine wirtschaftliche Prüfung vorab ist empfehlenswert.
Kann ich Fenster und Fassadendämmung im selben Antrag kombinieren?
Ja. Sie können mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle in einem BAFA-Antrag zusammenfassen. Die förderfähigen Kosten werden dann addiert und an der Höchstgrenze von 30.000 EUR (bzw. 60.000 EUR mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Bei gleichzeitiger Umsetzung von Fenstertausch und Fassadendämmung ist eine abgestimmte Planung besonders wichtig, um Wärmebrücken am Fensteranschluss zu vermeiden.
Reicht Zweifachverglasung für die Förderung?
Nein. Standard-Zweifachverglasung erreicht typischerweise Uw-Werte von 1,1 bis 1,3 W/(m2K) und liegt damit über dem BEG-Grenzwert von 0,95 W/(m2K). Für die BAFA-Förderung ist in der Praxis Dreifachverglasung erforderlich. Es gibt inzwischen hochwertige Zweifachverglasungen mit Ug-Werten von 1,0, die in Kombination mit thermisch optimierten Rahmen einen Uw-Wert unter 0,95 erreichen können -- diese sind aber im Markt selten und nicht günstiger als Standard-Dreifachverglasung.
Was kostet ein Energieberater für den Fenstertausch?
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater liegen beim Fenstertausch typischerweise bei 1.500 bis 2.500 EUR für ein Einfamilienhaus. Davon werden 50 % über die BEG-Förderung bezuschusst (max. 5.000 EUR). Die Nettokosten betragen also 750 bis 1.250 EUR. Ein Energieberater in Ihrer Nähe lässt sich über die dena-Expertenliste finden.
Muss ich beim Fenstertausch ein Lüftungskonzept erstellen?
Ja, in den meisten Fällen. Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn im Zuge der Sanierung mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden. Der Grund: Neue Fenster sind deutlich dichter als alte, sodass die bisher vorhandene unkontrollierte Lüftung (Undichtigkeiten) entfällt. Ohne angepasstes Lüftungsverhalten oder eine Lüftungsanlage kann das zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel führen. Der Energieberater erstellt das Lüftungskonzept in der Regel im Rahmen der Fachplanung mit.
Gibt es Landesförderung zusätzlich zur BAFA-Förderung für Fenster?
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme, die mit der BAFA-Förderung kombiniert werden können. Die Gesamtförderung darf dabei 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine aktuelle Übersicht der Landesförderprogramme finden Sie in unserem Ratgeber Landesförderung nach Bundesland.
Nächste Schritte: Förderung für Ihren Fenstertausch berechnen
Die optimale Förderstrategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Gebäudealter, geplante weitere Maßnahmen, Eigennutzung oder Vermietung, Steuerlast. Mit reduco können Sie Ihre voraussichtliche Förderung berechnen, die beste Fördervariante ermitteln und den Fenstertausch in Ihre Gesamtsanierungsstrategie einbetten.
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