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Förderung Dämmung 2026: BAFA-Zuschuss, KfW & Steuerbonus

Förderung Dämmung 2026: Bis zu 20 % BAFA-Zuschuss für Fassade, Dach & Keller. Alle Fördersätze, U-Wert-Anforderungen und 3 Rechenbeispiele im Überblick.

Fassadendämmung eines Wohngebäudes mit sichtbaren Dämmplatten und Gerüst

Wärmedämmung ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Senkung des Heizenergieverbrauchs in Bestandsgebäuden. In einem typischen unsanierten Einfamilienhaus aus den 1960er- bis 1980er-Jahren entfallen rund 25 % der Wärmeverluste auf die Außenwände, weitere 15 % auf das Dach und etwa 10 % auf die Kellerdecke. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer 2026 mit einem direkten Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten -- mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 %. Alternativ können Sie Dämmmaßnahmen über den Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG geltend machen: 20 % der Kosten verteilt auf drei Jahre, ohne Energieberater und ohne vorherige Antragstellung.

Dieser Ratgeber erklärt alle förderfähigen Dämmmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen an U-Werte, den Antragsprozess beim BAFA und rechnet für jede Maßnahmenart ein konkretes Beispiel durch. Außerdem vergleichen wir BAFA-Zuschuss und steuerliche Absetzbarkeit, damit Sie die für Ihre Situation beste Fördervariante wählen können. Einen umfassenden Überblick über alle Programme finden Sie im Förderüberblick 2026.

Welche Dämmmaßnahmen werden 2026 gefördert?

Die BAFA-Förderung im Programm BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfasst alle gängigen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Entscheidend ist, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Seit der BEG-Reform 2024 ist das BAFA ausschließlich für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig -- der Heizungstausch läuft über die KfW (Programm KfW 458).

Übersicht der förderfähigen Dämmmaßnahmen

Maßnahme Typische Bauteile Übliche Kosten (EFH) Basis-Fördersatz Mit iSFP
Fassadendämmung (WDVS / vorgehängte Fassade / Einblasdämmung) Außenwand 15.000--35.000 EUR 15 % 20 %
Dachdämmung (Aufsparren / Zwischensparren / Untersparren) Dachfläche, Drempelwand 10.000--30.000 EUR 15 % 20 %
Dämmung der obersten Geschossdecke Unbeheizte Dachböden 3.000--8.000 EUR 15 % 20 %
Kellerdeckendämmung Kellerdecke von unten 3.000--7.000 EUR 15 % 20 %
Bodendämmung auf der Kellerdecke Kellerdecke von oben 4.000--9.000 EUR 15 % 20 %
Perimeterdämmung Kelleraußenwände 8.000--20.000 EUR 15 % 20 %
Fenstertausch und Außentüren Fenster, Hauseingangstür 6.000--18.000 EUR 15 % 20 %
Sommerlicher Wärmeschutz Außenjalousien, Raffstores 3.000--10.000 EUR 15 % 20 %

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem vorliegenden iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Detaillierte Kosteninformationen finden Sie in unseren spezialisierten Ratgebern zur Fassadendämmung und zur Dachdämmung.

Tipp: Wenn Sie mehrere Dämmmaßnahmen in einem Kalenderjahr umsetzen, werden die förderfähigen Kosten aller Maßnahmen zusammengezählt und an der Höchstgrenze pro Wohneinheit gedeckelt. Planen Sie bei umfangreichen Sanierungen die Maßnahmen daher gegebenenfalls auf zwei Kalenderjahre verteilt, um die Fördersumme zu maximieren.

Technische Mindestanforderungen: Welche U-Werte müssen erreicht werden?

Die BAFA-Förderung ist an die Einhaltung technischer Mindestanforderungen gebunden. Entscheidend ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des jeweiligen Bauteils nach der Sanierung. Diese Anforderungen gehen deutlich über die Mindestvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus.

U-Wert-Anforderungen für die BAFA-Förderung 2026

Bauteil Max. U-Wert nach BEG [W/(m2K)] GEG-Mindestwert [W/(m2K)] Differenz
Außenwand 0,20 0,24 BEG 17 % strenger
Dach / oberste Geschossdecke 0,14 0,24 BEG 42 % strenger
Kellerdecke / Bodenplatte 0,25 0,30 BEG 17 % strenger
Fenster (Uw gesamt) 0,95 1,30 BEG 27 % strenger
Dachflächenfenster 1,00 1,40 BEG 29 % strenger
Außentüren / Hauseingangstüren 1,30 1,80 BEG 28 % strenger

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Fassadendämmung mit einem U-Wert von 0,24 W/(m2K) ausführen lässt, erfüllt zwar die GEG-Anforderung, erhält aber keine BAFA-Förderung. Erst bei einem U-Wert von 0,20 oder besser greift die Förderung. Bei einer typischen Bestandswand mit vorhandenem U-Wert von 1,2 bis 1,5 W/(m2K) ist ein U-Wert von 0,20 mit einer 14 bis 16 cm starken Dämmung aus EPS, Mineralwolle oder Holzfaser ohne Weiteres erreichbar.

Tipp: Lassen Sie den U-Wert-Nachweis immer durch einen Energieberater erstellen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) gelistet ist. Der Nachweis ist Pflichtbestandteil der Technischen Projektbeschreibung (TPB), ohne die kein BAFA-Antrag möglich ist.

Besondere Anforderungen bei Innendämmung

Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden, die nicht von außen gedämmt werden können, ist Innendämmung eine Alternative. Die BEG fördert Innendämmung ebenfalls, allerdings gelten spezielle Anforderungen: Der Wärmedurchlasswiderstand der Innendämmung muss mindestens 1,0 m2K/W betragen. Zudem muss ein feuchteschutztechnischer Nachweis (Glaser-Verfahren oder hygrothermische Simulation) vorliegen. Die Kosten liegen bei Innendämmung typischerweise bei 80--150 EUR/m2, sind also vergleichbar mit einer WDVS-Lösung, bei jedoch geringerem Dämmeffekt.

Der iSFP-Bonus: Mehr Zuschuss, doppelte Förderobergrenze

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das zentrale Instrument zur Maximierung der Förderung. Liegt ein iSFP vor, der die Dämmmaßnahme als empfohlene Maßnahme enthält, ergeben sich zwei Vorteile:

Kriterium Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz Gebäudehülle 15 % 20 %
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR
Max. Zuschuss pro WE/Jahr 4.500 EUR 12.000 EUR

Die Erstellung eines iSFP kostet für ein Einfamilienhaus 1.500–2.500 EUR. Die BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % Zuschuss (max. 650 EUR EFH / 850 EUR MFH, seit August 2024), sodass der Eigenanteil bei ca. 850–1.850 EUR liegt. Bei einer Dämmmaßnahme von 25.000 EUR bringt der iSFP-Bonus 1.250 EUR mehr Zuschuss -- die Investition amortisiert sich also sofort. Alles Weitere zum iSFP erfahren Sie im Ratgeber Sanierungsfahrplan.

Tipp: Lassen Sie den iSFP vor der Antragstellung der Einzelmaßnahme erstellen. Der iSFP muss bei Antragstellung bereits vorliegen. Eine nachträgliche Erstellung ist nicht möglich. Die Erstellung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Förderfähige Kosten: Was wird angerechnet?

Nicht nur das Dämmmaterial und die Montage sind förderfähig. Die BEG erkennt folgende Kostenpositionen an:

  • Material und Montage der Dämmung (Dämmstoff, Befestigungsmittel, Putz, Armierung)
  • Gerüstkosten bei Fassaden- und Dachdämmung
  • Nebenarbeiten, die unmittelbar mit der Dämmmaßnahme zusammenhängen (z. B. Fensterbankverbreiterung bei Fassadendämmung, Dachentwässerungsanpassung)
  • Entsorgung bestehender Materialien (z. B. alter Putz, Asbest-Platten nach TRGS 519)
  • Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater (separat mit 50 % gefördert, max. 5.000 EUR bei EFH)

Nicht förderfähig sind rein optische Maßnahmen (z. B. Fassadenanstrich ohne Dämmung), Eigenleistungen sowie Maßnahmen an Gebäuden, die jünger als fünf Jahre sind.

Rechenbeispiele: Förderung nach Maßnahmenart

Im Folgenden zeigen wir drei typische Szenarien für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1978, 140 m2 Wohnfläche). Alle Beispiele gehen von einem vorliegenden iSFP aus.

Beispiel 1: Fassadendämmung mit WDVS

Position Betrag
Kosten Fassadendämmung (160 m2 Fassadenfläche, WDVS 16 cm EPS, inkl. Gerüst, Putz, Anstrich) 25.000 EUR
Fördersatz (mit iSFP-Bonus) 20 %
Max. förderfähige Kosten (mit iSFP) 60.000 EUR pro WE
Tatsächlich förderfähige Kosten 25.000 EUR
BAFA-Zuschuss 5.000 EUR
Eigenanteil nach Förderung 20.000 EUR
Geschätzte jährliche Heizkosten-Einsparung (bei 1.800 EUR/a vorher) ca. 450 EUR/a
Einfache Amortisation (Eigenanteil / Einsparung) ca. 44 Jahre

Die rein wirtschaftliche Amortisation einer Fassadendämmung ist bei alleiniger Betrachtung der Energieeinsparung lang. Der Mehrwert entsteht durch die Kombination mit ohnehin fälligen Instandhaltungsmaßnahmen (Putz, Anstrich) und der Wertsteigerung der Immobilie. Ausführliche Kostenanalysen finden Sie im Ratgeber Fassadendämmung.

Beispiel 2: Dachdämmung (Zwischensparrendämmung)

Position Betrag
Kosten Dachdämmung (100 m2 Dachfläche, Zwischensparren 18 cm Mineralwolle + Untersparren 6 cm, Dampfbremse, Innenverkleidung) 15.000 EUR
Fördersatz (mit iSFP-Bonus) 20 %
Tatsächlich förderfähige Kosten 15.000 EUR
BAFA-Zuschuss 3.000 EUR
Eigenanteil nach Förderung 12.000 EUR
Geschätzte jährliche Heizkosten-Einsparung ca. 350 EUR/a

Weitere Details zu Dämmarten und Kosten im Ratgeber Dachdämmung.

Beispiel 3: Kellerdeckendämmung

Position Betrag
Kosten Kellerdeckendämmung (80 m2, 10 cm Mineralfaserplatten, Dübelmontage von unten) 4.800 EUR
Fördersatz (mit iSFP-Bonus) 20 %
Tatsächlich förderfähige Kosten 4.800 EUR
BAFA-Zuschuss 960 EUR
Eigenanteil nach Förderung 3.840 EUR
Geschätzte jährliche Heizkosten-Einsparung ca. 200 EUR/a
Einfache Amortisation ca. 19 Jahre

Die Kellerdeckendämmung hat das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Dämmmaßnahmen: geringe Kosten, hohe Wirkung auf den Fußbodenkomfort im Erdgeschoss und vergleichsweise kurze Amortisation.

Tipp: Kellerdeckendämmung ist oft auch in Eigenleistung möglich (Dübelmontage von Dämmplatten von unten). Allerdings ist bei Eigenleistung keine BAFA-Förderung möglich, da nur Fachunternehmerleistungen förderfähig sind. Prüfen Sie daher vorab, ob sich die Beauftragung eines Fachunternehmens mit Förderung gegenüber der Eigenleistung ohne Förderung lohnt.

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG?

Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es eine zweite Förderschiene für Dämmmaßnahmen: die steuerliche Förderung nach Paragraph 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Beide Optionen schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus -- Sie müssen sich vor Beginn der Maßnahme entscheiden.

Vergleich: BAFA-Zuschuss vs. Steuerbonus

Kriterium BAFA-Zuschuss (BEG EM) Steuerbonus (Paragraph 35c EStG)
Fördersatz 15 % (20 % mit iSFP) 20 % (verteilt auf 3 Jahre)
Maximale Förderung pro WE 12.000 EUR/a (mit iSFP) 40.000 EUR gesamt (Objekt, 10 Jahre)
Energieberater erforderlich? Ja (Pflicht) Nein (optional, aber empfohlen)
Antragstellung vor Beginn? Ja (zwingend vor Auftragserteilung) Nein (Steuererklärung nach Umsetzung)
Auszahlung Direkte Überweisung nach Abschluss Steuererstattung über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %)
Gebäudealter Mindestens 5 Jahre Mindestens 10 Jahre
Eigennutzung erforderlich? Nein (auch Vermieter) Ja (nur Selbstnutzer)
Kombination mit iSFP-Bonus Ja Nein
KfW-Ergänzungskredit möglich? Ja (KfW 358/359) Nein

Wann ist der BAFA-Zuschuss besser?

  • Bei Vermietungsobjekten (Paragraph 35c gilt nur für Selbstnutzer)
  • Bei Gebäuden unter 10 Jahren Alter (Paragraph 35c erst ab 10 Jahren)
  • Bei hohen Maßnahmenkosten mit iSFP (doppelte Förderobergrenze)
  • Wenn ein KfW-Ergänzungskredit benötigt wird
  • Wenn die Liquidität sofort benötigt wird (BAFA zahlt direkt aus, Steuerbonus kommt über 3 Jahre)

Wann ist der Steuerbonus besser?

  • Bei kleinen Maßnahmen ohne iSFP, da kein Energieberater nötig (Einsparung der Beraterkosten von ca. 1.500--3.000 EUR)
  • Bei Eigentümern mit hoher Steuerlast, die den Abzug sofort nutzen können
  • Wenn die Antragstellung beim BAFA versäumt wurde (Paragraph 35c geht auch nachträglich)
  • Bei Maßnahmen, die die BEG-U-Wert-Anforderungen knapp verfehlen, aber die GEG-Werte übertreffen (Paragraph 35c hat eigene, teils abweichende technische Mindestanforderungen)

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie im Ratgeber Paragraph 35c EStG.

KfW 261: Alternative bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer nicht nur einzelne Bauteile dämmt, sondern eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus plant, kann statt der BAFA-Einzelmaßnahmenförderung das Programm KfW 261 nutzen. Dieses bietet einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss:

Effizienzhausstufe Tilgungszuschuss Max. Kreditbetrag Max. Zuschuss
Effizienzhaus 85 5 % 120.000 EUR 6.000 EUR
Effizienzhaus 70 10 % 120.000 EUR 12.000 EUR
Effizienzhaus 55 15 % 120.000 EUR 18.000 EUR
Effizienzhaus 40 20 % 120.000 EUR 24.000 EUR
EE-Klasse (Erneuerbare Energien) +5 % +30.000 EUR --
NH-Klasse (Nachhaltigkeit, QNG) +5 % +30.000 EUR --

Der KfW-261-Weg lohnt sich, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung mit Heizungstausch, Fassadendämmung, Dachdämmung und Fenstertausch geplant ist. Die Förderung pro Wohneinheit liegt dann deutlich höher als bei der Summe der Einzelmaßnahmen. Allerdings ist der Aufwand auch höher: Es wird ein Effizienzhaus-Nachweis durch einen Energieberater benötigt, und alle Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. Details im KfW-Förderung-Ratgeber.

Tipp: Prüfen Sie mit Ihrem Energieberater, ob eine schrittweise Sanierung über BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) oder eine Komplettsanierung über KfW 261 wirtschaftlich günstiger ist. Als Faustregel gilt: Ab drei gleichzeitigen Maßnahmen (z. B. Fassade + Dach + Fenster) kann der Effizienzhaus-Weg vorteilhafter sein.

Der Antragsprozess beim BAFA: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess folgt einem festen Ablauf. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten -- eine Beauftragung des Handwerkers vor der Antragstellung führt zum Ausschluss.

Schritt 1: Energieberater einbinden

Beauftragen Sie einen in der dena-Expertenliste gelisteten Energieberater. Dieser erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt, dass die geplte Maßnahme die BEG-Anforderungen erfüllt.

Schritt 2: Angebote einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachunternehmen ein. Die Angebote sollten die Dämmstoffart, Dämmstärke und den rechnerischen U-Wert nach Sanierung enthalten.

Schritt 3: BAFA-Antrag online stellen

Der Antrag wird im BAFA-Online-Portal gestellt. Der Energieberater erstellt zunächst die TPB, dann stellen Sie als Eigentümer den Förderantrag. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des BAFA geschlossen werden.

Schritt 4: Maßnahme umsetzen

Nach Eingang der Antragsbestätigung beim BAFA können Sie den Handwerker beauftragen und die Maßnahme umsetzen lassen.

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt der Energieberater die fachgerechte Umsetzung. Sie reichen den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und Zahlungsnachweisen beim BAFA ein.

Schritt 6: Auszahlung

Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist den Zuschuss. Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei 8 bis 12 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Tipp: Bezahlen Sie alle Rechnungen per Überweisung, nicht bar. Das BAFA verlangt lückenlose Zahlungsnachweise. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Häufige Fehler bei der Förderung von Dämmmaßnahmen

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung oder Kürzung der Förderung lassen sich vermeiden:

  1. Beauftragung vor Antragstellung: Der mit Abstand häufigste Fehler. Jede Auftragserteilung -- auch mündlich -- vor der BAFA-Antragsbestätigung führt zum Ausschluss. Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorab beauftragt werden, nicht jedoch ausführende Handwerkerleistungen.

  2. U-Wert nicht erreicht: Die Maßnahme erfüllt nur die GEG-Anforderung, nicht die strengere BEG-Anforderung. Insbesondere bei Dachdämmungen wird dieser Fehler häufig gemacht (BEG: 0,14 vs. GEG: 0,24 W/(m2K)).

  3. Kein Energieberater eingebunden: Für BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines dena-gelisteten Energieberaters Pflicht. Ohne Energieberater gibt es keinen Zuschuss.

  4. Fehlende oder unvollständige Rechnungen: Rechnungen müssen die förderfähigen Kosten gesondert ausweisen. Material- und Arbeitskosten sollten getrennt aufgeführt werden.

  5. iSFP-Bonus beantragt, aber Maßnahme nicht im iSFP empfohlen: Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, die im iSFP explizit als empfohlene Maßnahme aufgeführt sind.

Kombination mit weiteren Förderprogrammen

Die BAFA-Förderung für Dämmmaßnahmen kann mit bestimmten anderen Programmen kombiniert werden:

Kombination Möglich? Anmerkung
BAFA BEG EM + KfW-Ergänzungskredit (358/359) Ja Zinsgünstiger Kredit für den Eigenanteil, bis 120.000 EUR/WE
BAFA BEG EM + Landesförderung Teilweise Je nach Bundesland und Programm, Kumulierungsgrenze beachten
BAFA BEG EM + kommunale Förderung Teilweise Gesamtförderung darf 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen
BAFA BEG EM + Paragraph 35c EStG Nein Für dieselbe Maßnahme nur eines von beiden
BAFA BEG EM + KfW 261 Nein Einzelmaßnahme und Effizienzhaus schließen sich aus

Einen Überblick über Landesförderprogramme, die mit der BAFA-Förderung kombinierbar sind, finden Sie in unserem Ratgeber Landesförderung nach Bundesland.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Dämmmaßnahmen gleichzeitig fördern lassen?

Ja. Sie können in einem Kalenderjahr mehrere Maßnahmen beantragen -- beispielsweise Fassadendämmung und Dachdämmung. Die förderfähigen Kosten aller Maßnahmen werden zusammengerechnet und an der Höchstgrenze von 30.000 EUR (bzw. 60.000 EUR mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Wenn die Gesamtkosten die Höchstgrenze übersteigen, verteilen Sie die Maßnahmen auf zwei Kalenderjahre.

Brauche ich für Kellerdeckendämmung einen Energieberater?

Ja. Für alle BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht -- auch für vergleichsweise einfache Maßnahmen wie die Kellerdeckendämmung. Der Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Die Kosten des Energieberaters werden separat mit 50 % bezuschusst (max. 5.000 EUR bei EFH).

Wird Einblasdämmung gefördert?

Ja. Einblasdämmung (z. B. in zweischaligem Mauerwerk, im Dachbereich oder in Hohlräumen) ist voll förderfähig, sofern der erforderliche U-Wert nach Einblasung erreicht wird. Da Einblasdämmung mit typischen Kosten von 25 bis 50 EUR/m2 deutlich günstiger ist als WDVS (80--150 EUR/m2), ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit Förderung besonders attraktiv. Details im Vergleich WDVS vs. Einblasdämmung.

Gibt es Förderung für Innendämmung?

Ja. Innendämmung wird im Rahmen der BEG EM gefördert, wenn der Wärmedurchlasswiderstand mindestens 1,0 m2K/W beträgt und ein feuchteschutztechnischer Nachweis vorliegt. Innendämmung kommt vor allem bei denkmalgeschützten Fassaden oder bei Grenzbebauung in Frage, wo Außendämmung nicht möglich ist. Der Fördersatz und die Förderobergrenze sind identisch mit der Außendämmung.

Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt erfahrungsgemäß 8 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises. In Zeiten hoher Antragszahlen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Antragsbestätigung, die Sie zur Beauftragung des Handwerkers berechtigt, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.

Lohnt sich Dämmung ohne Förderung?

Das hängt von der Maßnahme und der Ausgangssituation ab. Kellerdeckendämmung und die Dämmung der obersten Geschossdecke amortisieren sich auch ohne Förderung in 10 bis 20 Jahren. Bei der Fassadendämmung liegt die rein energetische Amortisation ohne Förderung oft bei 30 bis 50 Jahren -- hier ist die Kombination mit ohnehin fälligen Instandhaltungsmaßnahmen (Putzschäden, Fassadenanstrich) wirtschaftlich entscheidend.

Nächste Schritte: Förderung berechnen und planen

Die Vielzahl an Förderprogrammen, U-Wert-Anforderungen und Kombinationsmöglichkeiten macht die Planung einer geförderten Dämmmaßnahme komplex. Mit reduco behalten Sie den Überblick: Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Förderung, vergleichen Sie BAFA-Zuschuss und Steuerbonus und planen Sie die optimale Reihenfolge Ihrer Sanierungsmaßnahmen.

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