Förderung & Finanzierung
Heizung Förderung 2026: Alle Programme, Sätze & Rechenbeispiele

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 7. September 202620 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- KfW 458 (Heizungstausch): Direkter Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (einkommensabhängiger Deckel) – bei einem Einfamilienhaus maximal 22.400 EUR (80 % von 28.000 EUR für Geringverdiener), im Standardfall 12.880 EUR (46 % von 28.000 EUR). Gilt ab 21.07.2026.
- BAFA BEG EM (Heizungsoptimierung/Hülle): 15 % Zuschuss – auf förderfähige Kosten bis 30.000 EUR (1. WE; mit iSFP 60.000 EUR). Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt seit 21.07.2026 erst ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen. Gut mit dem KfW-Heizungstausch kombinierbar.
- Paragraph 35c EStG (Steuerbonus): 20 % der Kosten über 3 Jahre (max. 40.000 EUR Abzug) – unverändert, Alternative zu KfW/BAFA, nicht für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Ab 21.07.2026 nur noch 16 % (statt 20 %), danach halbjährlich sinkend bis 0 % ab 01.08.2028 – jetzt sichern lohnt sich.
- Effizienzbonus (5 %) und Biomasse-Zuschlag (2.500 EUR) entfallen ersatzlos ab 21.07.2026.
- 65-%-EE-Pflicht gestrichen (GModG): Das Ordnungsrecht ist jetzt technologieoffen. Gefördert (KfW 458) werden aber weiterhin nur Heizsysteme mit mind. 65 % erneuerbarer Energie (z.B. Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme).
- Goldene Regel: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden – sonst entfällt der Förderanspruch.
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In Deutschland gibt es 2026 nicht ein Förderprogramm für den Heizungstausch, sondern mehrere – und sie funktionieren grundverschieden. KfW 458 zahlt seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 einen direkten Zuschuss bis zu 80 % (einkommensabhängig). Das BAFA fördert begleitende Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich mit 15 %. KfW 358/359 finanziert den Eigenanteil nach einem Zuschuss. Und Paragraph 35c EStG ermöglicht eine steuerliche Absetzbarkeit – ist aber mit den anderen Programmen nicht kombinierbar. Dieses Nebeneinander verwirrt viele Eigentümer. Die Folge: Es wird entweder das falsche Programm gewählt, Geld verschenkt oder der Antrag scheitert an formalen Fehlern.
Update (Stand: 9. August 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226), der Heizungsteil gilt seit dem 29.07.2026 – und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze für die Heizungsförderung (KfW 458):
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und danach halbjährlich weiter (12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028, 0 % ab 01.08.2028).
- Der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag Biomasse (2.500 EUR) entfallen ersatzlos.
- Die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR (1. WE).
- Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 % (statt bisher pauschal 70 %) plus ein Familienzuschlag.
- Das GModG streicht die 65-%-EE-Pflicht ersatzlos (die §§ 71 bis 73 GEG sind entfallen) und führt eine Beimischungs-Treppe für klimaneutrale Brennstoffe bei fossilen Heizungen ein, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden (§ 43 Abs. 1 GModG).
Alle Zahlen, Tabellen und Rechenbeispiele in diesem Artikel sind auf den neuen Stand (21.07.2026) aktualisiert.
Dieser Artikel ordnet die Förderlandschaft für die Heizung 2026 vollständig: Welches Programm passt zu welchem Heizungstyp? Wie hoch ist die Förderung konkret? Wie kombinieren Sie die Programme optimal? Und welche Fehler müssen Sie unbedingt vermeiden?
Alle Details zum Hauptprogramm KfW 458 finden Sie im Ratgeber KfW 458 Heizungstausch. Einen Gesamtüberblick über sämtliche Förderprogramme für die energetische Sanierung liefert der BAFA-Förderungs-Ratgeber 2026.
Alle Förderprogramme für die Heizung 2026 auf einen Blick
| Programm | Träger | Art | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Heizungstausch direkt? |
|---|---|---|---|---|---|
| KfW 458 | KfW | Zuschuss | 80 % (einkommensabh.) | 28.000 EUR (1. WE) | Ja – Hauptprogramm |
| BAFA BEG EM (Optimierung/Hülle) | BAFA | Zuschuss | 15 % (20 % mit iSFP ab 30.000 EUR Investition) | 30.000 EUR (1. WE; 60.000 mit iSFP) | Nein – Begleitmaßnahmen |
| KfW 261 | KfW | Kredit + Tilgungszuschuss | gestufter Tilgungszuschuss (seit 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte gesenkt) | 150.000 EUR/WE | Ja – Komplettsanierung |
| KfW 358/359 | KfW | Ergänzungskredit | Zinsverbilligung | 120.000 EUR/WE | Nein – Finanzierung Eigenanteil |
| Paragraph 35c EStG | Finanzamt | Steuerbonus | 20 % über 3 Jahre | 200.000 EUR (max. 40.000 EUR Abzug) | Ja – alternativ zu KfW/BAFA |
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KfW 458: Das Kernprogramm für den Heizungstausch
KfW 458 ist seit 2024 das zentrale Förderprogramm für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme. Es gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und wird als direkter Zuschuss ausgezahlt. Kein Kredit, kein Tilgungszuschuss – reines Geld auf Ihr Konto.
Die Förderbausteine von KfW 458 (ab 21.07.2026)
Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie (gilt ab 21.07.2026) sind der Effizienzbonus (5 %) und der Biomasse-Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) ersatzlos entfallen. Der Zuschuss setzt sich jetzt aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und einkommensabhängigen Boni zusammen. Der Gesamtfördersatz wird einkommensabhängig auf maximal 80 % bzw. 70 % gedeckelt:
| Baustein | Fördersatz | Voraussetzung | Berechtigte |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Neue Heizung mit mind. 65 % erneuerbarer Energie | Alle (Selbstnutzer, Vermieter, WEG, Unternehmen) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (ab 21.07.2026, danach halbjährlich sinkend) | Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % (gestaffelt) | Zu versteuerndes Einkommen (zvE) ≤ 30.000 / > 30.000–40.000 / > 40.000–50.000 EUR; maßgeblich ist der Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antrag | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Familienzuschlag (NEU) | – | zvE reduziert sich pauschal und einmalig um 10.000 EUR, wenn mind. 1 minderjähriges Kind im Haushalt lebt (nicht je Kind) | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Höchstfördersatz | 80 % (zvE ≤ 30.000 EUR, bzw. ≤ 40.000 EUR inkl. Familienzuschlag) / sonst 70 % |
Rechnung (Standardfall): 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %. Bei einem zvE über 50.000 EUR ohne weitere Boni bleibt es bei 46 %.
Rechnung (Geringverdiener mit Kind): 30 % + 16 % + 40 % = 86 % – gedeckelt auf 80 %. Wer alle Boni erfüllt, erhält also maximal 80 %, nicht 86 %.
Ab Q1 2027 (in der geltenden Richtlinie festgeschrieben): Dann gelten ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union (Nummer 8.4.6), ein auf 15 % abgesenkter WP-Fördersatz (Nummer 8.4.1 Buchstabe c) und eine eigene Höchstgrenze für Ersatzinvestitionen, bei der pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt werden (Nummer 8.3.3). Einen beihilferechtlichen Vorbehalt enthält die Richtlinie nicht.
Förderfähige Kosten nach Wohneinheiten
| Wohneinheiten | Förderfähige Kosten (ab 21.07.2026) |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | max. 28.000 EUR |
| 2. bis 6. Wohneinheit (je) | max. 15.000 EUR (unverändert) |
| Ab 7. Wohneinheit (je) | max. 8.000 EUR (unverändert) |
Die förderfähigen Kosten für die 1. Wohneinheit wurden mit der neuen Förderrichtlinie von 30.000 EUR auf 28.000 EUR gesenkt und sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um je 750 EUR weiter (bis auf 22.000 EUR ab 01.08.2030). Bei einem Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 22.400 EUR (80 % von 28.000 EUR für Geringverdiener) bzw. im Standardfall bei 12.880 EUR (46 % von 28.000 EUR). Bei einem Sechsfamilienhaus ergeben sich förderfähige Kosten von bis zu 103.000 EUR (28.000 + 5 x 15.000).
Wichtig bei mehreren Wohneinheiten: Der Höchstfördersatz bezieht sich nicht auf diese Gesamtsumme, sondern auf den Anteil einer einzelnen Wohneinheit. Laut KfW-Merkblatt 458/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf) „verteilt sich der Foerderhöchstbetrag des Gebäudes zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten", und die Obergrenze von 70 % bzw. 80 % gilt jeweils „für eine Wohneinheit". Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erhält nur die selbstgenutzte Hauptwohneinheit – und selbstgenutzt sein kann immer nur eine Einheit; alle uebrigen bleiben bei 30 % Grundförderung. Rechenregel:
Zuschuss = 30 % x (förderfähige Gesamtkosten) + (eigener Fördersatz − 30 %) x (förderfähige Gesamtkosten ÷ Anzahl Wohneinheiten)
Für das Sechsfamilienhaus mit voll ausgeschöpften 103.000 EUR (Anteil je WE: 17.167 EUR) bedeutet das: 30.900 EUR bei komplett vermietetem Bestand, rund 33.650 EUR für einen selbstnutzenden Eigentümer mit Klimageschwindigkeitsbonus und maximal rund 39.483 EUR am 80-%-Deckel. Die effektive Förderquote sinkt also mit jeder zusätzlichen Wohneinheit in Richtung der 30 % Grundförderung.
Klimageschwindigkeitsbonus: Neue, deutlich schnellere Degression
Mit der neuen Förderrichtlinie startet der Klimageschwindigkeitsbonus ab 21.07.2026 bei 16 % (statt bisher 20 %) und sinkt danach halbjährlich um je 4 Prozentpunkte – deutlich schneller als bisher. Die früher kommunizierte Staffelung ("20 % noch bis Ende 2028") gilt nicht mehr. Wer früh handelt, sichert sich den höchsten Satz:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % |
| Ab 01.08.2028 | 0 % (entfällt) |
Das bedeutet: Wer bis 31.01.2027 beantragt, erhält 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Ein halbes Jahr später sind es nur noch 12 %, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus komplett. Warten kostet damit ab sofort deutlich mehr – die Botschaft hat sich von "kein Grund zur Eile" auf "jetzt sichern" gedreht.
Was hat sich 2026 bei KfW 458 geändert?
Die neue BEG-Förderrichtlinie (vom Haushaltsausschuss am 08.07.2026 beschlossen, gilt ab 21.07.2026) hat die Heizungsförderung deutlich umgebaut:
- Klimageschwindigkeitsbonus: von 20 % auf 16 %, danach halbjährliche Degression bis 0 % ab 01.08.2028.
- Effizienzbonus (5 %): ersatzlos entfallen.
- Emissionsminderungszuschlag Biomasse (2.500 EUR): ersatzlos entfallen.
- Maximal förderfähige Kosten (1. WE): von 30.000 EUR auf 28.000 EUR gesenkt (weitere Absenkung ab 01.02.2027).
- Höchstfördersatz: einkommensabhängig bis 80 % (statt pauschal 70 %), neuer Familienzuschlag.
- Einkommensbonus: feiner gestaffelt (40 % / 30 % / 10 % je nach zvE).
- GWP-Kältemittel: Ein natürliches Kältemittel (GWP < 150, z.B. R-290) wird ab 01.01.2028 zur Fördervoraussetzung (R-290 ja, R-32 nein).
Bereits seit Anfang 2026 gilt zudem eine strengere Schallanforderung für Luft-Wärmepumpen: Sie muss den Ecodesign-Schallgrenzwert um mindestens 10 dB unterschreiten (zuvor 5 dB), um den vollen Fördersatz zu erhalten. Aktuelle Modelle führender Hersteller erfüllen die Vorgabe, prüfen Sie aber das Datenblatt vor der Bestellung. Details zur Lautstärke finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe Schallschutz.
Übergangsregelung (abgelaufen): Die alten Konditionen (20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 70 %-Deckel, 30.000 EUR, 5 % Effizienzbonus, 2.500 EUR EMZ) galten nur noch für Anträge mit einer bis zum 08.07.2026 erstellten Bestätigung zum Antrag (BzA), die bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr eingereicht wurden. Seit dem 09.07.2026 werden keine neuen (g)BzA mehr ausgestellt; für alle späteren Anträge gelten ausschließlich die neuen Konditionen. Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Altkonditionen.
Förderfähige Heizungssysteme: Was wird gefoeordert, was nicht?
Wärmepumpe (alle Typen)
Wärmepumpen sind das am häufigsten geförderte Heizsystem. Förderfähig über KfW 458 sind:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Günstigste Variante (27.000–40.000 EUR inkl. Einbau), ca. 80 % Marktanteil. Ein natürliches Kältemittel (z.B. R-290) wird ab 01.01.2028 zur Fördervoraussetzung.
- Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme): Höhere Effizienz (JAZ 3,5–4,5), höhere Kosten (40.000–60.000 EUR).
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Höchste Effizienz, genehmigungspflichtig, standortabhängig.
- Luft-Luft-Wärmepumpen: Nur förderfähig, wenn sie als alleiniges Heizsystem die 65-%-Regel erfüllen.
Der frühere Effizienzbonus von 5 % (für natürliche Kältemittel bzw. Erdwärme-/Wasser-WP) ist mit der neuen Förderrichtlinie entfallen. Die maximal förderfähigen Kosten der 1. Wohneinheit sind zudem auf 28.000 EUR gedeckelt – dieser Deckel greift bei den meisten Wärmepumpen, daher ist der Zuschuss unabhängig vom WP-Typ:
| Wärmepumpen-Typ | Kosten (inkl. Einbau) | Zuschuss Standardfall (46 %) | Zuschuss max. (80 %, Geringverdiener) |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser | 27.000–40.000 EUR | 12.880 EUR | 22.400 EUR |
| Sole-Wasser (Erdsonde) | 40.000–60.000 EUR | 12.880 EUR | 22.400 EUR |
| Wasser-Wasser | 45.000–65.000 EUR | 12.880 EUR | 22.400 EUR |
Der Zuschuss wird auf Basis von maximal 28.000 EUR förderfähigen Kosten (1. WE) berechnet; höhere Anlagenkosten erhöhen den Zuschuss nicht. Die Spanne bei den effektiven Kosten hängt stark von der Wohnfläche ab: Bei einem großen Einfamilienhaus liegen die Wärmepumpen-Kosten für ein 300-qm-Haus entsprechend höher. Alle Kosten, Förderhöhen und Vergleichsrechnungen finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe Kosten und Förderung. Wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus im Einzelfall addieren, rechnet der Ratgeber zur Wärmepumpe Förderung 2026 Schritt für Schritt vor.
Pelletheizung und Biomasse
Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel) sind ebenfalls über KfW 458 förderfähig. Die Grundförderung beträgt 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus sind möglich.
Wichtig: Der früher gewährte Emissionsminderungszuschlag (EMZ) von 2.500 EUR für Biomasseanlagen mit Partikelabscheider ist mit der neuen Förderrichtlinie ersatzlos entfallen. Ein Partikelabscheider kann für den emissionsarmen Betrieb weiterhin sinnvoll sein, löst aber keinen zusätzlichen Zuschuss mehr aus.
Eine Pelletheizung, die eine funktionstuchtige fossile Heizung ersetzt, kommt damit im Standardfall (zvE über 50.000 EUR) auf 46 % Zuschuss (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus). Geringverdiener mit passendem Einkommensbonus erreichen bis zum Deckel von 80 %.
Fernwärme und Gebäudenete
Der Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme) oder Gebäudenetz ist förderfähig. Gefördert werden Netzanschluss und Übergabestation. Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus möglich. Fernwärme ist in vielen Regionen die einfachste Lösung. Ob Ihr Gebäude in einem Fernwärmegebiet liegt, erfahren Sie über den kommunalen Wärmeplan. Mehr im Ratgeber Kommunale Wärmeplanung 2026.
Hybridheizung: Was wird gefördert?
Seit der BEG-Reform 2024 gilt eine klare Regelung:
- Gas-Hybridheizungen (z.B. Wärmepumpe + Gas-Brennwert): Die fossile Komponente ist nicht förderfähig. Die förderfähigen Kosten werden pauschal auf 65 % der Gesamtkosten festgesetzt.
- Rein erneuerbare Hybride (z.B. Wärmepumpe + Solarthermie): Beide Komponenten sind voll förderfähig.
Details finden Sie im Ratgeber Hybridheizung.
Nicht förderfähige Systeme
Über KfW 458 nicht förderfähig sind:
- Gas-Brennwertkessel (auch nicht als alleiniges System)
- Oelheizungen
- Nachtspeicherheizungen (als neues System)
- Kohleheizungen
Die klare Linie: Nur Systeme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie werden gefördert.
Wichtig zum Ordnungsrecht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226), der Heizungsteil gilt seit dem 29.07.2026 – streicht die bisherige 65-%-EE-Pflicht ersatzlos (die §§ 71 bis 73 GEG sind gestrichen). Der Heizungseinbau ist damit wieder technologieoffen; Gas, Heizöl und Flüssiggas stehen in § 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG ausdrücklich als eine von zehn gleichrangigen Optionen. Fossile Heizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden, müssen aber über eine Beimischungs-Treppe einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) nachweisen (§ 43 Abs. 1 GModG: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Für aeltere, bereits eingebaute Heizungen gilt diese Quote nicht. Anrechnen lassen sich auch eine solarthermische Anlage (§ 43 Abs. 3) oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung, deren Wärmepumpe mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht (§ 43 Abs. 5); soll ein höherer Anteil angerechnet werden, ist das nachzuweisen. Für die KfW-458-Förderung bleibt es dagegen dabei: Nur Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie sind förderfähig – wer Förderung will, muss weiterhin erneuerbar heizen.
BAFA BEG EM: Förderung für Heizungsoptimierung
Das BAFA ist seit 2024 nicht mehr für den Heizungstausch zuständig – das macht die KfW. Das BAFA fördert aber weiterhin Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung.
Heizungsoptimierung
| Aspekt | Detail |
|---|---|
| Fördersatz | 15 % der förderfähigen Kosten |
| iSFP-Bonus | +5 Prozentpunkte (= 20 %) bei Umsetzung aus einem iSFP – seit der Reform an eine Mindestschwelle gebunden (siehe Hinweis) |
| Max. förderfähige Kosten | 30.000 EUR (1. WE, ohne iSFP), 60.000 EUR (1. WE, mit iSFP) |
| Max. Zuschuss | 4.500 EUR (ohne iSFP); mit iSFP höher (genaue Bonus-Berechnung: BAFA-Merkblatt) |
Hinweis zum iSFP-Bonus (neu ab 21.07.2026): Der iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten wird nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR erreicht (Berechnungsdetails: BAFA-Merkblatt). Kleinere Maßnahmen (z.B. ein einzelner hydraulischer Abgleich) erhalten daher keinen iSFP-Bonus mehr. Die Grundförderung von 15 % bleibt unverändert.
Förderfähig sind:
- Hydraulischer Abgleich – unverzichtbar für die Effizienz jedes Heizsystems
- Austausch von Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
- Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen
- Optimierung der Heizungsregelung
- Dämmung von Heizleitungen und Armaturen
Gebäudehülle (BAFA)
Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA gefördert:
| Aspekt | Detail |
|---|---|
| Fördersatz | 15 % (mit iSFP: 20 %, erst ab 30.000 EUR Investitionsvolumen) |
| Max. förderfähige Kosten | 30.000 EUR (1. WE; mit iSFP: 60.000 EUR) |
| Maßnahmen | Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch |
Die BAFA-Förderung für die Hülle lässt sich hervorragend mit dem KfW-458-Heizungstausch kombinieren – da es unterschiedliche Maßnahmen sind. Alle Details zur BAFA-Förderung 2026.
KfW 358/359: Ergänzungskredit für den Eigenanteil
Auch nach einem Zuschuss von bis zu 80 % verbleibt ein Eigenanteil, der finanziert werden muss. Dafür bietet die KfW den Ergänzungskredit:
| Merkmal | KfW 358 (Plus) | KfW 359 |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze | Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR/Jahr/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf) | Keine |
| Aktueller Zinssatz (Stand 03/2026) | ca. 2,07 % | ca. 3,99 % |
| Kredithöhe | Bis 120.000 EUR/WE | Bis 120.000 EUR/WE |
| Laufzeit | 4 bis 35 Jahre | 4 bis 35 Jahre |
| Voraussetzung | Bestehende Förderzusage (KfW 458 oder BAFA) | Bestehende Förderzusage |
Der Ergänzungskredit ist besonders für Eigentümer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen relevant: KfW 358 bietet mit ca. 2,07 % einen Zinssatz, der deutlich unter marktüblichen Bankkrediten liegt (typisch 4 bis 6 % für Modernisierungskredite, Stand März 2026).
Paragraph 35c EStG: Steuerliche Förderung als Alternative
Der Steuerbonus ist eine eigenständige Fördermöglichkeit, die nicht mit KfW- oder BAFA-Zuschussen für dieselbe Maßnahme kombinierbar ist.
| Merkmal | Detail |
|---|---|
| Fördersatz | 20 % über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %) |
| Max. Abzug | 40.000 EUR pro Objekt |
| Max. förderfähige Kosten | 200.000 EUR |
| Gebäudealter | Mind. 10 Jahre bei Beginn der Maßnahme |
| Nutzung | Ausschließlich selbstgenutzte Wohnimmobilie |
| Fachunternehmen | Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich |
Wann lohnt sich Paragraph 35c gegenüber KfW 458?
In den meisten Fällen ist KfW 458 die bessere Wahl:
- Zuschuss sofort statt über 3 Jahre verteilt
- Max. 80 % statt 20 %
- Auch Vermieter und WEG berechtigt
Paragraph 35c kann attraktiver sein, wenn:
- Gesamtkosten deutlich über 28.000 EUR und der übersteigende Betrag bei KfW 458 nicht gefördert wird
- Kein Klimageschwindigkeitsbonus und kein Einkommensbonus möglich (effektiver KfW-Satz nur 30 %)
- Verwaltungsaufwand der KfW-Antragstellung gescheut wird
Ausführliche Informationen im Ratgeber Sanierung steuerlich absetzen.
Kombinationsregeln: Was geht zusammen, was nicht?
Kombinierbar (für unterschiedliche Maßnahmen)
- KfW 458 (Heizung) + BAFA BEG EM (Hülle/Optimierung): Ja. Heizungstausch über KfW, Dämmung/hydraulischer Abgleich über BAFA.
- KfW 458 + KfW 358/359 (Ergänzungskredit): Ja. Der Ergänzungskredit finanziert den nach Zuschuss verbleibenden Eigenanteil.
- BAFA BEG EM + KfW 358/359: Ja. Auch nach BAFA-Förderung ist der Ergänzungskredit beantragbar.
Nicht kombinierbar (für dieselbe Maßnahme)
- KfW 458 + Paragraph 35c: Nein für dieselbe Maßnahme. Kombination für verschiedene Maßnahmen ist möglich (z.B. Heizung über KfW, Fenster über 35c).
- KfW 458 + KfW 261: Nein. Heizungstausch kann nicht gleichzeitig als Einzelmaßnahme und Teil einer Komplettsanierung gefördert werden.
- BAFA BEG EM + Paragraph 35c (gleiche Maßnahme): Nein.
Optimale Kombination in der Praxis
Die für die meisten Eigentümer optimale Strategie:
- Heizungstausch über KfW 458 (bis 80 % Zuschuss, einkommensabhängig)
- Hydraulischer Abgleich über BAFA (15 % Zuschuss)
- Finanzierung Eigenanteil über KfW 358/359 (zinsgünstiger Kredit)
- Optional: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) über BAFA BEG EM (15 %, iSFP-Bonus nur bei Investition ≥ 30.000 EUR)
Rechenbeispiele: Förderung konkret durchgerechnet
Beispiel 1: Wärmepumpe mit R-290 ersetzt Oelheizung (mittleres Einkommen)
Situation: Selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Einkommen (zvE) 32.000 EUR/Jahr. Alte Oelheizung wird durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R-290-Kältemittel ersetzt. Investitionskosten: 30.000 EUR (förderfähig max. 28.000 EUR).
| Förderbaustein | Fördersatz | Berechnung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 28.000 x 30 % = 8.400 EUR |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 28.000 x 16 % = 4.480 EUR |
| Einkommensbonus (zvE > 30.000–40.000) | 30 % | 28.000 x 30 % = 8.400 EUR |
| Summe | 76 % | 21.280 EUR |
| Deckel (80 %, da zvE ≤ 40.000) | nicht erreicht | 21.280 EUR |
Ergebnis: Zuschuss 21.280 EUR. Eigenanteil 8.720 EUR. Der Effizienzbonus (5 %) entfällt seit 21.07.2026. Der Eigenanteil ist über KfW 358 finanzierbar (ca. 2,07 % Zinsen bei Einkommen unter 90.000 EUR).
Beispiel 2: Pelletheizung ersetzt Gasheizung (Standardfall)
Situation: Selbstnutzender Eigentümer, zvE über 50.000 EUR. Funktionstuchtige Gasheizung (BJ 2005) wird durch Pelletheizung ersetzt. Investitionskosten: 30.000 EUR (förderfähig max. 28.000 EUR).
| Förderbaustein | Fördersatz/Betrag | Berechnung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 28.000 x 30 % = 8.400 EUR |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 28.000 x 16 % = 4.480 EUR |
| Gesamt | 46 % | 12.880 EUR |
Ergebnis: Zuschuss 12.880 EUR. Eigenanteil 17.120 EUR. Kein Einkommensbonus (zvE über 50.000 EUR). Der früher mögliche Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) entfällt seit 21.07.2026.
Beispiel 3: Fernwärmeanschluss ersetzt Gasheizung (Vermieter)
Situation: Vermieter (keine Selbstnutzung), Sechsfamilienhaus. Alte Gaszentralheizung wird durch Fernwärmeanschluss ersetzt. Investitionskosten: 45.000 EUR.
| Förderbaustein | Fördersatz | Berechnung |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | – | 28.000 + 5 x 15.000 = 103.000 EUR max. (tatsächlich: 45.000 EUR) |
| Grundförderung | 30 % | 45.000 x 30 % = 13.500 EUR |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 0 % | Vermieter sind nicht berechtigt |
| Einkommensbonus | 0 % | Vermieter sind nicht berechtigt |
| Gesamt | 30 % | 13.500 EUR |
Ergebnis: Zuschuss 13.500 EUR. Eigenanteil 31.500 EUR. Vermieter erhalten nur die Grundförderung – aber für alle 6 Wohneinheiten. In diesem Fall liegen die tatsächlichen Kosten unter den förderfähigen Kosten, sodass die volle Grundförderung greift.
Beispiel 4: Heizungstausch + hydraulischer Abgleich (kombiniert)
Situation: Selbstnutzender Eigentümer, zvE 55.000 EUR/Jahr. Wärmepumpe (R-290) ersetzt Gasheizung. Zusätzlich: hydraulischer Abgleich und Pumpentausch.
| Maßnahme | Programm | Kosten | Förderung | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (R-290) | KfW 458 | 30.000 EUR (förderf. 28.000) | 46 % (30+16) | 12.880 EUR |
| Hydraulischer Abgleich + Pumpe | BAFA BEG EM | 2.500 EUR | 15 % | 375 EUR |
| Gesamt | 32.500 EUR | 13.255 EUR |
Ergebnis: Gesamtzuschuss 13.255 EUR. Eigenanteil 19.245 EUR. Kein Einkommensbonus (zvE über 50.000 EUR); der iSFP-Bonus greift bei der kleinen Optimierungsmaßnahme nicht (Investition unter 30.000 EUR). Durch die Kombination von KfW und BAFA werden unterschiedliche Maßnahmen optimal gefördert.
Zuordnungstabelle: Welches Programm für welches Heizsystem?
Hinweis: Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) sind seit 21.07.2026 entfallen. Der maximale Fördersatz (Deckel) ist einkommensabhängig (bis 80 % für Geringverdiener, sonst 70 %).
| Heizungstyp | Primäres Programm | Max. Fördersatz (Deckel) | Klimageschwindigkeitsbonus? |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-WP | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Sole-Wasser-WP (Erdwärme) | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Wasser-Wasser-WP | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Pelletheizung | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Solarthermie (als Teil EE-System) | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Fernwärme-Anschluss | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Brennstoffzelle | KfW 458 | 80 % | Ja (16 %) |
| Hybrid WP + Gas (nur EE-Anteil) | KfW 458 | 80 % (auf 65 % der Kosten) | Ja (bei WP) |
| Hydraulischer Abgleich | BAFA BEG EM | 15 % | – |
| Gasheizung (rein fossil) | Keine Förderung | 0 % | – |
Antragstellung: Der Ablauf Schritt für Schritt
Für alle Programme gilt eine zentrale Regel: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Förderanspruch. Das ist der häufigste Fehler und der teuerste.
Ablauf bei KfW 458
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker abschließen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Fördervorbehalt). Der Vertrag darf vor Antragstellung geschlossen werden, solange der Fördervorbehalt enthalten ist.
- Online-Antrag über das KfW-Zuschussportal "Meine KfW" stellen.
- Identifizierung durchführen (PostIdent oder Video-Ident).
- Zuschusszusage abwarten (Bearbeitungszeit ca. 4 bis 8 Wochen).
- Maßnahme durchführen lassen (innerhalb von 36 Monaten nach Zusage).
- Nachweise einreichen (Schlussrechnung + Fachunternehmererklärung).
- Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.
Ablauf bei BAFA BEG EM
- Energieberater beauftragen (für iSFP-Bonus Pflicht, sonst empfohlen).
- Online-Antrag über das BAFA-Portal stellen.
- Vertrag mit Fachunternehmen abschließen (nach Antragstellung oder mit Fördervorbehalt).
- Maßnahme durchführen lassen.
- Verwendungsnachweis einreichen.
- Zuschuss wird ausgezahlt.
Ablauf bei Paragraph 35c EStG
Hier ist kein vorheriger Antrag nötig:
- Maßnahme durch Fachunternehmen durchführen lassen.
- Bescheinigung nach amtlichem Muster vom Fachunternehmen ausstellen lassen.
- Steuererklärung einreichen – Kosten werden über 3 Jahre abgesetzt (7 % + 7 % + 6 %).
Voraussetzung: Gebäude bei Beginn mind. 10 Jahre alt, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
1. Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Der teuerste Fehler: Sie beauftragen den Handwerker und er beginnt mit der Demontage der alten Heizung, bevor Sie den KfW-Antrag gestellt haben. Ergebnis: Förderung abgelehnt. Kein Ermessensspielraum.
Lösung: Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen. Erst den Antrag stellen, dann die Zusage abwarten, dann den Handwerker beauftragen. Der Vertrag kann vor dem Antrag geschlossen werden, die Ausführung darf aber nicht.
2. Falsche Zuordnung von Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026 noch 16 %) gilt nur, wenn eine funktionstuchtige fossile Heizung ersetzt wird. Ist die alte Heizung bereits defekt, entfällt der Bonus. "Funktionstuchtig" bedeutet: Sie könnte noch betrieben werden, Sie entscheiden sich aber aktiv für den Tausch. Neu ist zudem: Nach dem Tausch darf im Gebäude keine fossile Heizung mehr verbleiben.
3. Einkommensbonus ohne Nachweis
Für den Einkommensbonus müssen Sie den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) – nicht das Bruttoeinkommen – im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Seit 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: 40 % bei zvE bis 30.000 EUR, 30 % bei über 30.000 bis 40.000 EUR, 10 % bei über 40.000 bis 50.000 EUR. Neu ist der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das zvE einmalig pauschal um 10.000 EUR. Bei Paaren zählt das gemeinsame Einkommen. Viele Antragsteller verwechseln Brutto- und zu versteuerndes Einkommen.
4. Fehlende Fachunternehmererklärung
Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie eine Fachunternehmererklärung einreichen. Ohne dieses Dokument wird der Zuschuss nicht ausgezahlt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Handwerker dieses Formular kennt und bereitstellt.
5. Doppelförderung beantragen
KfW 458 und Paragraph 35c für dieselbe Heizung: nicht zulässig. KfW prüft auf Doppelförderung, und im Zweifelsfall müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.
KfW 261: Alternative bei Komplettsanierung
Wer nicht nur die Heizung tauscht, sondern das gesamte Gebäude zum Effizienzhaus saniert, kann KfW 261 nutzen. Hinweis: Auch KfW 261 wurde zum 21.07.2026 angepasst – der Höchstkredit beträgt jetzt einheitlich 150.000 EUR/WE, die Tilgungszuschüsse wurden über alle Effizienzhaus-Stufen um pauschal 10 Prozentpunkte gesenkt, die EE-Klasse ist vom Bonus zur Mindestanforderung geworden, und für EH 85 EE sowie EH/EG 70 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor Antragstellung direkt im KfW-Merkblatt; die folgende Tabelle zeigt die bis 20.07.2026 gültige Systematik:
| Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss ohne EE (bis 20.07.2026) | Tilgungszuschuss mit EE-Klasse (bis 20.07.2026) | Max. Kredit ohne EE (bis 20.07.2026) | Max. Kredit mit EE/NH (bis 20.07.2026) |
|---|---|---|---|---|
| EH 40 | 20 % | 25 % | 120.000 EUR/WE | 150.000 EUR/WE |
| EH 55 | 15 % | 20 % | 120.000 EUR/WE | 150.000 EUR/WE |
| EH 70 | 10 % | 15 % | 120.000 EUR/WE | 150.000 EUR/WE |
| EH 85 | 5 % | 10 % | 120.000 EUR/WE | 150.000 EUR/WE |
Wichtig: KfW 261 und KfW 458 können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Die Wahl hängt vom Umfang ab: Nur Heizungstausch = KfW 458. Heizung + Hülle + Technik als Effizienzhaus = KfW 261. Mehr im Ratgeber Effizienzhaus-Standards.
Checkliste: Förderung Heizungstausch beantragen
- Heizsystem wählen: Welches förderfähige System passt? (Heizungsarten-Vergleich)
- Fördersatz berechnen: Welche Bausteine treffen zu? (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, ggf. Familienzuschlag)
- Mindestens zwei Angebote von Fachbetrieben einholen – mit Angabe der Förderfähigkeit
- Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen
- KfW-Antrag stellen über "Meine KfW" – vor Maßnahmenbeginn
- Identifizierung durchführen
- Zuschusszusage abwarten (4–8 Wochen)
- Maßnahme durchführen (innerhalb 36 Monaten)
- Nachweise einreichen (Schlussrechnung + Fachunternehmererklärung)
- Ergänzungskredit prüfen – KfW 358/359 für den Eigenanteil
Häufige Fragen (FAQ)
Welches Förderprogramm ist 2026 für den Heizungstausch zuständig?
Die KfW über das Programm KfW 458. Das BAFA fördert weiterhin Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung.
Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe?
Seit 21.07.2026 bis zu 80 % der förderfähigen Kosten = max. 22.400 EUR bei einem Einfamilienhaus (80 % von 28.000 EUR). Diesen Höchstsatz erreichen nur Geringverdiener (zvE bis 30.000 EUR bzw. bis 40.000 EUR mit Familienzuschlag) aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (40 %). Im Standardfall (ohne Einkommensbonus) beträgt die Förderung 46 % = 12.880 EUR.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus für denselben Heizungstausch kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich entscheiden. Kombination für verschiedene Maßnahmen ist möglich.
Was passiert, wenn ich den Antrag nach Maßnahmenbeginn stelle?
Förderung wird abgelehnt. Keine Ausnahme. Sie dürfen vor Antragstellung einen Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen, aber die Ausführung darf erst nach Antragstellung beginnen.
Brauche ich einen Energieberater für den Heizungstausch?
Für KfW 458 (reiner Heizungstausch) ist kein Energieberater vorgeschrieben. Für den BAFA-iSFP-Bonus und KfW 261 ist er Pflicht. Dennoch kann ein Energieberater sinnvoll sein.
Werden Hybridheizungen mit Gasanteil gefördert?
Nur der erneuerbare Anteil. Förderfähige Kosten: 65 % der Gesamtkosten. Die fossile Komponente ist nicht förderfähig.
Was hat sich 2026 bei der Heizungsförderung geändert?
Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie gilt ab 21.07.2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028), der Effizienzbonus (5 %) und der Biomasse-Zuschlag (2.500 EUR) entfallen, die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 EUR. Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel bis 80 % plus Familienzuschlag. Parallel streicht das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28.07.2026, die 65-%-EE-Pflicht im Ordnungsrecht.
Lohnt sich der Ergänzungskredit KfW 358/359?
Ja, besonders bei niedrigem bis mittlerem Einkommen. KfW 358 (Einkommen bis 90.000 EUR) bietet ca. 2,07 % – deutlich unter marktüblichen Modernisierungskrediten.
Nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 sinken die Fördersätze schneller als je zuvor: Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt bereits ab 01.02.2027 halbjährlich und entfällt ab 01.08.2028 komplett, auch die förderfähigen Kosten werden schrittweise gesenkt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte jetzt handeln.
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