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Kommunale Wärmeplanung 2026: Was die Frist für Eigentümer bedeutet

Kommunale Wärmeplanung: Großstädte müssen bis Juni 2026 liefern. Was das für Ihren Heizungstausch bedeutet, wann die 65-%-Regel greift und wie Sie sich vorbereiten.

Stadtansicht mit Fernwärmeleitungen als Symbol für kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist eines der wichtigsten Themen für Hauseigentümer in Deutschland – und die erste große Frist rückt näher. Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan vorlegen. Ab diesem Stichtag greift die 65-%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in diesen Kommunen: Jede neu eingebaute Heizung muss dann mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.

Wichtig: Die 65-%-Regel wird nicht durch die Veröffentlichung eines einzelnen Wärmeplans ausgelöst, sondern tritt am gesetzlichen Stichtag in Kraft – unabhängig davon, ob die Kommune ihren Plan früher oder später fertigstellt.

Was bedeutet das konkret? Welche Optionen haben Eigentümer in Gebieten mit geplantem Fernwärmenetz – und welche in Gebieten ohne Netzanschluss? Dieser Ratgeber liefert Antworten.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), seit dem 1. Januar 2024 in Kraft, verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Plan legt für jedes Gemeindegebiet fest:

  • Wo Wärmenetze (Fernwärme) ausgebaut oder neu errichtet werden sollen (Wärmenetzgebiete)
  • Wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind (Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung)
  • Welche Wärmequellen genutzt werden (Abwärme, Geothermie, Biomasse, Solarthermie)
  • Einen Zeitplan für den Netzausbau

Der Wärmeplan ist die lokale Entscheidungsgrundlage dafür, wie eine Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral heizen will.

Die Fristen im Überblick

Gemeindegröße Frist Status
> 100.000 Einwohner 30. Juni 2026 Frist läuft – nur noch wenige Monate
10.000–100.000 Einwohner 30. Juni 2028 Planung läuft
< 10.000 Einwohner 30. Juni 2028 Vereinfachtes Verfahren möglich

Stand März 2026: Viele Großstädte haben ihren Wärmeplan bereits in der Entwurfsphase oder öffentlichen Beteiligung. Einige, darunter München und Mannheim, haben bereits finale oder vorläufige Wärmepläne veröffentlicht. Andere Städte werden die Frist knapp einhalten.

Was passiert ab dem Stichtag?

Ab dem gesetzlichen Stichtag (30. Juni 2026 für Großstädte, 30. Juni 2028 für alle anderen) wird die 65-%-Regel des GEG wirksam – und zwar für das gesamte Gemeindegebiet, unabhängig davon, ob der Wärmeplan bereits vorliegt. Der Wärmeplan selbst bestimmt, welche Gebiete für Wärmenetze und welche für dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Das bedeutet:

In Wärmenetzgebieten (Fernwärme geplant)

  • Eigentümer können sich auf den Ausbau des Fernwärmenetzes einstellen
  • Übergangsfristen für den Anschluss gelten typischerweise 10 Jahre ab Veröffentlichung
  • Bis der Anschluss verfügbar ist, darf die bestehende Heizung weiterbetrieben werden
  • Bei einem Heizungsausfall greift eine Übergangsfrist: 10 Jahre für fossile Übergangslösungen, danach muss 65 % erneuerbar erfüllt werden

In Gebieten für dezentrale Versorgung

  • Wärmepumpen, Pelletheizungen oder andere erneuerbare Systeme sind die vorgesehene Lösung
  • Die 65-%-Regel gilt bei jedem Heizungstausch sofort nach Veröffentlichung des Plans
  • Keine Anschlusspflicht an ein Wärmenetz

Wenn noch kein Wärmeplan vorliegt

  • Für Kommunen ohne veröffentlichten Wärmeplan gelten die allgemeinen GEG-Übergangsregeln
  • Die 65-%-Regel greift am gesetzlichen Stichtag automatisch – auch ohne fertigen Wärmeplan (spätestens Mitte 2028)
  • Bis dahin können Gasheizungen eingebaut werden – mit der Verpflichtung, spätere Anforderungen zu erfüllen

Auswirkungen auf den Heizungstausch

Die kommunale Wärmeplanung beeinflusst die Heizungsentscheidung direkt. Welche Option für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt:

Szenario 1: Fernwärme kommt in Ihre Straße

Wenn Ihr Gebiet als Wärmenetzgebiet ausgewiesen ist:

  • Prüfen Sie den Zeitplan: Wann soll der Netzausbau Ihre Straße erreichen?
  • Übergangslösung: Wenn Ihre Heizung jetzt ausfällt, kann eine Gasheizung als Übergangslösung eingebaut werden (max. 10 Jahre)
  • Anschlusskosten: Kalkulieren Sie 5.000–20.000 € für den Fernwärmeanschluss
  • Achtung Monopol: In Fernwärmegebieten gibt es meist nur einen Anbieter. Vergleichen Sie die langfristigen Kosten mit einer Wärmepumpe

Szenario 2: Ihr Gebiet ist für dezentrale Versorgung vorgesehen

In diesem Fall wird kein Fernwärmenetz gebaut. Ihre Optionen:

  • Wärmepumpe – die häufigste und meistgeförderte Lösung
  • Pelletheizung – besonders bei hohen Vorlauftemperaturen im Altbau
  • Hybridheizung – Wärmepumpe + Gas als Übergangslösung
  • Solarthermie als Ergänzung

Alle Heizsysteme im Kostenvergleich finden Sie in unserem Ratgeber Heizung tauschen: Kosten, Systeme & Förderung.

Szenario 3: Ihre Kommune hat noch keinen Wärmeplan

Bis zur Veröffentlichung gelten die regulären GEG-Übergangsregeln. Sie können jetzt noch eine Gasheizung einbauen. Bedenken Sie aber:

  • Ab Veröffentlichung des Plans (spätestens Mitte 2028) greift die 65-%-Regel
  • Eine heute eingebaute Gasheizung muss dann die Bio-Treppe des GMG erfüllen
  • Der CO₂-Preis steigt kontinuierlich
  • Eine Wärmepumpe ist oft jetzt schon die wirtschaftlich bessere Wahl – unabhängig von der Wärmeplanung

Anschlusszwang: Kann die Kommune mich zwingen?

Kommunen dürfen in ihrer Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme erlassen. In der Praxis kommt das vor allem in Neubaugebieten vor. Bei Bestandsgebäuden ist ein Anschlusszwang selten, aber möglich.

Was bedeutet das?

  • Wenn ein Anschlusszwang gilt, müssen Sie sich innerhalb der festgelegten Frist ans Fernwärmenetz anschließen
  • Die Kosten für den Anschluss tragen Sie als Eigentümer
  • Ausnahmen sind möglich, z. B. wenn Sie bereits eine erneuerbarer Heizung (Wärmepumpe) betreiben

Empfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob ein Anschlusszwang geplant ist – idealerweise bevor Sie eine neue Heizung installieren.

GMG und Wärmeplanung: Was ändert sich?

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das GEG ablösen und bringt Änderungen für die Wärmeplanung:

  • 65-%-Regel fällt formell weg – stattdessen soll der CO₂-Preis als Lenkungsinstrument wirken
  • Bio-Treppe ab 2029: Neu installierte fossile Heizungen müssen steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe beimischen
  • Kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen und wird weiterhin die lokale Infrastrukturplanung steuern
  • Technologieoffenheit: Keine Bevorzugung einzelner Heizsysteme, aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (CO₂-Preis, Förderung) begünstigen Wärmepumpen

Unabhängig von der konkreten Gesetzeslage bleibt die Grunddynamik: Fossile Brennstoffe werden teurer, erneuerbare Heizsysteme werden gefördert. Die Wärmeplanung gibt Ihnen die lokale Orientierung, welche Infrastruktur verfügbar sein wird.

So finden Sie den Wärmeplan Ihrer Kommune

  1. Webseite Ihrer Stadt/Gemeinde: Suchen Sie nach „Wärmeplanung" oder „Wärmeplan"
  2. Bürgeramt oder Stadtplanungsamt: Direkte Auskunft zur Planung in Ihrer Straße
  3. Online-Kartendienste: Einige Städte bieten interaktive Karten, die zeigen, ob Ihr Gebiet als Wärmenetz- oder dezentrales Gebiet vorgesehen ist
  4. Öffentliche Beteiligung: Viele Kommunen bieten Informationsveranstaltungen an

Handlungsempfehlungen für Eigentümer

Wenn Ihre Heizung noch funktioniert:

  • Informieren Sie sich über den Wärmeplan Ihrer Kommune
  • Planen Sie den Heizungstausch vorausschauend – nicht erst beim Ausfall
  • Lassen Sie Ihr Gebäude analysieren, um die wirtschaftlichste Option zu kennen

Wenn ein Heizungstausch ansteht:

  • In Fernwärmegebieten: Klären Sie Anschlusskosten und Zeitplan
  • In dezentralen Gebieten: Wärmepumpe prüfen, Förderung beantragen
  • Vergleichen Sie alle Optionen mit konkreten Zahlen für Ihr Gebäude

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder erben:

Häufige Fragen

Muss ich mich an Fernwärme anschließen, wenn meine Kommune das plant?

Nicht automatisch. Die kommunale Wärmeplanung zeigt nur, wo Fernwärme vorgesehen ist. Ein tatsächlicher Anschlusszwang muss per Gemeindesatzung beschlossen werden und ist bei Bestandsgebäuden selten. Wenn Sie bereits ein erneuerbares Heizsystem wie eine Wärmepumpe betreiben, sind Ausnahmen möglich.

Was bedeutet die 65-%-Regel für mich?

Ab dem gesetzlichen Stichtag (30. Juni 2026 für Großstädte über 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 für alle anderen) muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Das erfüllen Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärme (wenn überwiegend erneuerbar) und Hybridlösungen. Reine Gasheizungen erfüllen die Regel nicht – sie dürfen dann nur noch als Übergangslösung für maximal 10 Jahre eingebaut werden.

Kann ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Bis zum 30. Juni 2026 können Sie in Großstädten (>100.000 Einwohner) noch eine Gasheizung einbauen. Ab dem Stichtag greift die 65-%-Regel – eine reine Gasheizung wäre dann nur noch als befristete Übergangslösung (max. 10 Jahre) zulässig. In kleineren Kommunen gilt die Frist bis Mitte 2028. Bedenken Sie aber die steigenden Betriebskosten durch den CO₂-Preis und die künftige Bio-Treppe des GMG.

Was ist, wenn meine Heizung jetzt ausfällt?

Bei einem Heizungsausfall greift eine Übergangsfrist: Sie dürfen eine fossile Heizung als Übergangslösung einbauen und haben dann bis zu 10 Jahre Zeit, auf ein erneuerbares System umzusteigen. Das gilt auch in Kommunen mit veröffentlichtem Wärmeplan. Trotzdem ist es oft wirtschaftlicher, direkt auf eine Wärmepumpe umzusteigen, statt zweimal zu investieren.

Wann muss meine Gemeinde den Wärmeplan fertig haben?

Großstädte über 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026, alle anderen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Auch ohne fertigen Wärmeplan greift die 65-%-Regel spätestens Mitte 2028 automatisch.


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