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CO₂-Steuer 2026: Was Heizen mit Gas und Öl jetzt kostet

CO₂-Preis steigt 2026 auf 55–65 €/Tonne. Konkrete Mehrkosten für Gas und Heizöl, Rechenbeispiele und Ausblick auf den EU-Emissionshandel ab 2028.

Wohnhaus mit rauchendem Schornstein als Symbol für CO₂-Emissionen durch Heizung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland kein fester CO₂-Preis mehr. Stattdessen werden Emissionszertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ versteigert. Für einen durchschnittlichen Haushalt, der mit Gas heizt, bedeutet das Mehrkosten von rund 260–280 Euro pro Jahr allein durch die CO₂-Abgabe. Bei Heizöl sind es sogar 340–410 Euro. Und das ist erst der Anfang: Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS2, mit voraussichtlich deutlich höheren Preisen.

CO₂-Preis: Die Entwicklung seit 2021

Der nationale CO₂-Preis wurde 2021 eingeführt und steigt seitdem kontinuierlich:

Jahr CO₂-Preis pro Tonne Mechanismus
2021 25 € Festpreis
2022 30 € Festpreis
2023 30 € Festpreis
2024 45 € Festpreis
2025 55 € Festpreis
2026 55–65 € (Auktionsphase), 68 € (Festpreisphase Nov–Dez) Preiskorridor (Zertifikatehandel)
2027 55–65 € Preiskorridor
Ab 2028 Marktpreis EU-Emissionshandel ETS2
2030 (Prognose) 120–150 € EU-weiter Marktpreis

Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Finanztip, Bundesumweltministerium

Der Sprung von 25 € (2021) auf den Korridor von 55–65 € (2026) ist erheblich: eine Verdopplung bis Verdreifachung innerhalb von fünf Jahren. Die Prognosen für 2030 legen nahe, dass sich dieser Trend fortsetzt. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) setzt bewusst auf diesen Preismechanismus als zentralen Hebel für die Wärmewende.

Konkrete Mehrkosten für Ihr Heizsystem

Die CO₂-Abgabe wirkt sich direkt auf den Preis von Gas, Heizöl und anderen fossilen Brennstoffen aus. Bei einem mittleren CO₂-Preis von 60 €/Tonne ergibt sich folgender Aufschlag:

Brennstoff CO₂-Aufschlag Beispielverbrauch Jährliche Mehrkosten
Erdgas ca. 1,3 ct/kWh 20.000 kWh (EFH) ca. 260 €
Heizöl ca. 19 ct/Liter 2.000 Liter (EFH) ca. 380 €
Wärmepumpe (Strom) 0 ct/kWh 0 €
Pellets ca. 0 ct/kWh 0 € (biogen)

Berechnung: Erdgas emittiert ca. 0,202 kg CO₂/kWh, Heizöl ca. 2,66 kg CO₂/Liter. CO₂-Aufschlag = Emission × Preis/Tonne.

Zum Vergleich: 2021 lag der CO₂-Aufschlag auf Gas noch bei etwa 0,5 ct/kWh. Heute ist er fast dreimal so hoch. Wer über Alternativen nachdenkt, findet im Vergleich Wärmepumpe vs. Gasheizung eine detaillierte Gegenüberstellung.

CO₂-Kosten nach Gebäudetyp

Die tatsächliche CO₂-Belastung unterscheidet sich stark je nach Gebäudetyp, Baujahr und energetischem Zustand. Die folgenden Beispiele gehen von einem CO₂-Preis von 60 €/Tonne und einer Gasheizung aus:

Einfamilienhaus (EFH)

Gebäudetyp Wohnfläche Energiebedarf Gasverbrauch CO₂-Kosten/Jahr
EFH Altbau (vor 1978, unsaniert) 150 m² 200–250 kWh/m² 30.000–37.500 kWh 365–455 €
EFH Altbau (teilsaniert) 150 m² 130–170 kWh/m² 19.500–25.500 kWh 237–310 €
EFH Neubau (KfW 55) 150 m² 40–55 kWh/m² 6.000–8.250 kWh 73–100 €
EFH Neubau (KfW 40) 150 m² 25–40 kWh/m² 3.750–6.000 kWh 46–73 €

Doppelhaushälfte (DHH)

Gebäudetyp Wohnfläche Energiebedarf Gasverbrauch CO₂-Kosten/Jahr
DHH Altbau (vor 1978, unsaniert) 120 m² 180–230 kWh/m² 21.600–27.600 kWh 262–335 €
DHH Altbau (teilsaniert) 120 m² 110–150 kWh/m² 13.200–18.000 kWh 160–219 €
DHH Neubau (KfW 55) 120 m² 40–55 kWh/m² 4.800–6.600 kWh 58–80 €

Mehrfamilienhaus (MFH)

Gebäudetyp Wohnfläche Energiebedarf Gasverbrauch CO₂-Kosten/Jahr (gesamt) CO₂-Kosten je Wohnung
MFH 6 WE Altbau (vor 1978) 450 m² 160–220 kWh/m² 72.000–99.000 kWh 875–1.204 € 146–201 €
MFH 6 WE (teilsaniert) 450 m² 100–140 kWh/m² 45.000–63.000 kWh 547–766 € 91–128 €
MFH 6 WE Neubau 450 m² 35–50 kWh/m² 15.750–22.500 kWh 191–274 € 32–46 €

Berechnung: Gasverbrauch × 0,202 kg CO₂/kWh × 60 €/1.000 kg. Warmwasserbereitung ist enthalten.

Der Unterschied ist erheblich: Ein unsanierter Altbau zahlt fünf- bis sechsmal so viel CO₂-Abgabe wie ein moderner Neubau. Genau hier liegt der politische Hebel: Der steigende CO₂-Preis soll Sanierungen wirtschaftlich attraktiv machen.

Sonderfall Heizöl

Für Ölheizungen fallen die CO₂-Kosten noch deutlicher aus, weil Heizöl pro Kilowattstunde mehr CO₂ emittiert als Erdgas. Ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Ölheizung (Verbrauch ca. 3.000–3.500 Liter/Jahr) zahlt bei 60 €/Tonne zwischen 480 und 560 Euro CO₂-Abgabe pro Jahr.

Mieter-Vermieter-Aufteilung im Detail

Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), wie die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Das Prinzip: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Denn der Vermieter ist derjenige, der durch Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch senken kann.

Das Stufenmodell des CO₂KostAufG

Die Aufteilung richtet sich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr:

Stufe CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m²/a) Vermieteranteil Mieteranteil
1 < 12 0 % 100 %
2 12 bis < 17 10 % 90 %
3 17 bis < 22 20 % 80 %
4 22 bis < 27 30 % 70 %
5 27 bis < 32 40 % 60 %
6 32 bis < 37 50 % 50 %
7 37 bis < 42 55 % 45 %
8 42 bis < 47 60 % 40 %
9 47 bis < 52 65 % 35 %
10 ≥ 52 95 % 5 %

Quelle: CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), Anlage, in Kraft seit 1. Januar 2023

Was das in der Praxis bedeutet

  • Gut saniertes MFH (Energieklasse B, ca. 10 kg CO₂/m²/a): Stufe 1 -- der Mieter trägt die CO₂-Kosten allein. Der Vermieter hat bereits investiert.
  • Durchschnittliches MFH (Energieklasse E, ca. 30 kg CO₂/m²/a): Stufe 5 -- der Vermieter übernimmt 40 % der CO₂-Kosten.
  • Unsanierter Altbau (Energieklasse H, über 52 kg CO₂/m²/a): Stufe 10 -- der Vermieter zahlt 95 % der CO₂-Kosten.

Bei einem unsanierten Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und CO₂-Kosten von ca. 1.200 €/Jahr trägt der Vermieter auf Stufe 10 rund 1.140 Euro. Mit steigendem CO₂-Preis wird dieser Betrag weiter wachsen -- ein starker finanzieller Anreiz zur Sanierung.

Sonderregeln

  • Nichtwohngebäude (Gewerbe): Hier gilt eine hälftige Aufteilung (50/50), kein Stufenmodell.
  • Denkmalschutz oder behördliche Sanierungshindernisse: Der Vermieter kann seinen Anteil reduzieren lassen, wenn Sanierungsmaßnahmen rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sind.
  • Fernwärme und Wärmenetze: Auch hier greift die Aufteilung, sofern fossile Brennstoffe im Wärmemix enthalten sind.

Rechenbeispiel: Was Heizen über 10 Jahre kostet

Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche und einem Energiebedarf von 20.000 kWh pro Jahr für Heizung und Warmwasser.

Szenario 1: Gasheizung (Bestand)

Kostenfaktor Jährlich (2026) Kumuliert über 10 Jahre
Gaskosten (11 ct/kWh) 2.200 € 22.000 €
CO₂-Aufschlag (steigend) 260 € → 600 € ca. 4.500 €
Wartung 200 € 2.000 €
Gesamt 2.660 € ca. 28.500 €

CO₂-Preis-Annahme: 60 € (2026) steigend auf ca. 130 € (2035) durch ETS2

Szenario 2: Luft-Wasser-Wärmepumpe

Kostenfaktor Jährlich (2026) Kumuliert über 10 Jahre
Anschaffung (abzgl. 50% Förderung) 17.000 €
Stromkosten (24 ct/kWh, JAZ 3) 1.600 € 16.000 €
CO₂-Aufschlag 0 € 0 €
Wartung 200 € 2.000 €
Gesamt 1.800 € ca. 35.000 €

Über 10 Jahre liegt die Wärmepumpe durch die höheren Anschaffungskosten noch etwas über der Gasheizung. Der entscheidende Unterschied: Die Gaskosten steigen durch den CO₂-Preis über die Jahre stark an, während die Stromkosten für die Wärmepumpe stabil bleiben oder durch eigene Photovoltaik sogar sinken können. Ab Jahr 12 wird der Kostenvorteil der Wärmepumpe deutlich – und über 20 Jahre spart sie erheblich.

Was kommt ab 2028: Der EU-Emissionshandel ETS2

Der nationale CO₂-Preis ist ein Übergangsinstrument. Ab 2028 wird er durch den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) abgelöst. Der ETS2 funktioniert wie der bestehende EU-Emissionshandel für die Industrie (EU ETS 1): Die Gesamtmenge der verfügbaren Zertifikate sinkt jährlich, der Preis wird am Markt bestimmt.

Wie der ETS2 funktioniert

Das Grundprinzip ist Cap and Trade:

  1. Cap (Obergrenze): Die EU legt eine maximale Menge an CO₂-Emissionen für den Gebäude- und Verkehrssektor fest. Diese Obergrenze sinkt jedes Jahr, um die Klimaziele zu erreichen.
  2. Zertifikate: Für jede Tonne CO₂, die emittiert wird, muss ein Zertifikat vorliegen. Die Brennstofflieferanten (Gasversorger, Heizölhändler) müssen diese Zertifikate kaufen.
  3. Handel: Die Zertifikate werden versteigert und können zwischen Unternehmen gehandelt werden. Der Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.
  4. Kostenweitergabe: Die Brennstofflieferanten geben die Kosten der Zertifikate an die Endverbraucher weiter -- also an Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer.

Warum der ETS2-Preis höher sein wird

Im bestehenden EU ETS 1 für die Industrie liegt der Zertifikatspreis seit 2023 bei 50–100 €/Tonne. Für den ETS2 rechnen Analysten mit ähnlichen oder höheren Preisen, da die Emissionsreduktion im Gebäudesektor besonders schwer zu erreichen ist: Millionen Bestandsgebäude können nicht über Nacht saniert werden.

Die Europäische Kommission hat einen Preismechanismus vorgesehen, der bei extremen Preisspitzen eingreifen kann: Steigt der ETS2-Preis über 45 € und hat sich innerhalb von zwei Monaten verdoppelt, können zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben werden. Dieser Mechanismus soll soziale Härten abfedern, wird aber den langfristigen Preistrend nach oben nicht aufhalten.

Zeitplan

  • 2025–2027: Nationaler Preiskorridor von 55–65 €/Tonne (BEHG)
  • 2027: Start des Monitorings und der Berichtspflichten für den ETS2
  • 2028: Beginn des ETS2-Zertifikatehandels, Ablösung des nationalen Systems
  • 2030: EU-Klimaziel: 55 % weniger Emissionen gegenüber 1990

Was das bedeutet:

  • Kein Preiskorridor mehr: Der Preis kann über 65 €/Tonne steigen
  • Experten rechnen mit 120–150 €/Tonne bis 2030 und weiter steigend
  • Bei 150 €/Tonne würde der CO₂-Aufschlag auf Gas bei ca. 3 ct/kWh liegen, fast eine Verdreifachung gegenüber heute
  • Heizöl würde ca. 40 ct/Liter teurer als ohne CO₂-Bepreisung

Das geplante GMG setzt genau auf diesen Mechanismus: Statt Verbote soll der steigende CO₂-Preis den wirtschaftlichen Anreiz schaffen, auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen. Mehr dazu im Artikel zum Heizungsgesetz 2026.

Regionale Unterschiede bei Energiepreisen

Die CO₂-Abgabe ist bundesweit einheitlich, aber die tatsächlichen Heizkosten variieren je nach Region erheblich. Das liegt an unterschiedlichen Netzentgelten, Versorgungsstrukturen und der Verfügbarkeit von Alternativen.

Erdgas

  • Netzentgelte machen rund 20–25 % des Gaspreises aus und unterscheiden sich je nach Netzgebiet. In ländlichen Regionen mit dünnem Gasnetz können sie doppelt so hoch sein wie in Ballungsräumen.
  • Der reine Gaspreis (Beschaffung + Vertrieb) liegt Anfang 2026 bei etwa 8–10 ct/kWh. Mit Netzentgelten, Steuern und CO₂-Aufschlag ergibt sich ein Endpreis von 11–15 ct/kWh je nach Region.

Heizöl

  • Heizölpreise schwanken stärker als Gaspreise, da sie direkt an den internationalen Ölmarkt gekoppelt sind.
  • In Süddeutschland und ländlichen Gebieten, wo Heizöl stark verbreitet ist, können Lieferkosten durch längere Transportwege höher ausfallen.
  • Anfang 2026 liegt der Heizölpreis bei ca. 95–110 ct/Liter inklusive CO₂-Aufschlag.

Strom (für Wärmepumpen)

  • Strompreise variieren bundesweit zwischen 25 und 34 ct/kWh, abhängig von Netzentgelten und Grundversorger.
  • In Regionen mit hohen Netzentgelten (z. B. Teile Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Schleswig-Holsteins) sind die Stromkosten höher, was die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen beeinflusst.
  • Spezielle Wärmepumpentarife bieten in manchen Netzgebieten deutlich günstigere Konditionen (20–26 ct/kWh).

Fernwärme

  • Fernwärmepreise sind stark standortabhängig und reichen von 8 bis 16 ct/kWh. In Städten mit großem Fernwärmenetz (z. B. Berlin, Hamburg, München) sind die Preise tendenziell günstiger.
  • Die CO₂-Bepreisung wirkt auch auf Fernwärme, sofern fossile Brennstoffe im Erzeugungsmix enthalten sind. Der Anteil variiert je nach Versorger zwischen 30 % und 90 %.

Die regionalen Unterschiede bedeuten: Pauschale Aussagen zur Wirtschaftlichkeit eines Heizungstauschs greifen zu kurz. Eine individuelle Berechnung auf Basis Ihrer lokalen Energiepreise ist entscheidend.

Entlastungen: Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat angekündigt, Verbraucher trotz steigendem CO₂-Preis entlasten zu wollen. Bisher diskutierte Maßnahmen:

  • Klimageld: Eine Pro-Kopf-Rückzahlung der CO₂-Einnahmen an alle Bürger wurde mehrfach angekündigt, aber bislang nicht umgesetzt. Stand März 2026 ist das Klimageld nicht im Bundeshaushalt eingeplant.
  • Senkung der Stromsteuer: Geringere Stromnebenkosten würden Wärmepumpen im Betrieb günstiger machen.
  • Förderung: Die BEG-Förderprogramme (KfW 458 für Heizungstausch, BAFA für Dämmung) sollen weiter bestehen.

Bis konkrete Entlastungsgesetze verabschiedet sind, bleibt die CO₂-Abgabe eine reale Mehrbelastung für alle, die fossil heizen.

Was Sie jetzt tun können

  1. Heizkosten analysieren: Wie hoch ist Ihr tatsächlicher Verbrauch? Welchen Anteil macht die CO₂-Abgabe bereits aus? Mit reduco sehen Sie auf einen Blick, wie sich steigende Energiepreise auf Ihr Gebäude auswirken.

  2. Sanierungsmaßnahmen prüfen: Schon eine Fassadendämmung kann den Gasverbrauch um 20–30 % senken, und damit auch die CO₂-Kosten.

  3. Heizungstausch kalkulieren: Die KfW-Förderung (bis 70 % Zuschuss für Wärmepumpen) kompensiert die höheren Anschaffungskosten. Je früher Sie umsteigen, desto mehr CO₂-Kosten sparen Sie über die Lebensdauer der Heizung. Mehr dazu im Artikel Wärmepumpe vs. Gasheizung.

  4. Photovoltaik prüfen: Eigener Strom macht die Wärmepumpe noch günstiger und entkoppelt Sie vollständig vom CO₂-Preis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026 genau?

2026 gilt erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Der tatsächliche Preis ergibt sich aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb dieses Korridors. Die Bundesregierung erwartet, dass der Preis nahe der Obergrenze von 65 €/Tonne liegen wird.

Zahle ich die CO₂-Steuer auch als Mieter?

Ja, aber nicht allein. Seit 2023 wird die CO₂-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto größer der Anteil des Vermieters, bis zu 95 % bei den ineffizientesten Gebäuden (Stufenmodell nach CO₂KostAufG).

Betrifft die CO₂-Abgabe auch Holzpellets?

Nein. Biomasse-Brennstoffe wie Holzpellets gelten als CO₂-neutral, da das freigesetzte CO₂ zuvor durch das Baumwachstum gebunden wurde. Sie fallen nicht unter die CO₂-Bepreisung nach dem BEHG.

Wird das Klimageld 2026 eingeführt?

Stand März 2026 ist das Klimageld nicht im Bundeshaushalt eingeplant. Obwohl es im Koalitionsvertrag erwähnt wird, gibt es bisher keinen konkreten Zeitplan für die Einführung.

Wie wird der CO₂-Preis auf meiner Gasrechnung ausgewiesen?

Gasversorger sind seit 2021 verpflichtet, den CO₂-Kostenanteil auf der Jahresrechnung separat auszuweisen. Sie finden den Betrag in der Regel unter der Bezeichnung "CO₂-Abgabe" oder "Brennstoffemissionshandel (BEHG)". Prüfen Sie Ihre letzte Jahresrechnung: Der Anteil ist seit 2021 deutlich gestiegen.

Kann ich die CO₂-Kosten steuerlich absetzen?

Für Vermieter sind die CO₂-Kosten (der Vermieteranteil) als Werbungskosten absetzbar. Selbstnutzer können die Kosten nicht direkt absetzen, profitieren aber indirekt über die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre als Steuerermäßigung).

Was passiert, wenn der ETS2-Start auf 2029 verschoben wird?

Die EU hat eine Verschiebungsklausel vorgesehen: Falls die Energiepreise außergewöhnlich hoch sind, kann der ETS2-Start um ein Jahr auf 2029 verschoben werden. In diesem Fall würde der nationale Preiskorridor von 55–65 €/Tonne ein weiteres Jahr gelten. Die grundsätzliche Preisrichtung nach oben bleibt davon unberührt.


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