Heizung & Wärmewende
Gastherme austauschen Kosten 2026: ab 4.000 € + 0 € Förderung

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 7. September 202617 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Neue Gastherme inkl. Einbau: ca. 4.500–9.000 EUR (Standard-1:1-Austausch), mit Warmwasserspeicher und Schornsteinarbeiten 7.000–18.000 EUR.
- Gerät allein: Gas-Kombitherme 3.500–6.000 EUR, Gas-Heiztherme 4.300–7.000 EUR, bodenstehender Brennwertkessel 5.200–7.800 EUR.
- Förderung: 0 EUR für jede reine Gasheizung — gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil einer Hybridheizung.
- Gasetagenheizung (Wohnung): günstiger im Austausch, ca. 3.500–5.000 EUR.
- Wirkungsgrad: Moderne Brennwerttechnik erreicht bis zu 94 % und spart gegenüber alten Heizwertthermen (60–70 %) bis zu 30 % Gas — das sind 920–2.300 EUR/Jahr.
- Langfrist-Falle: Niedrigste Anschaffung, aber 0 Förderung + steigender CO2-Preis + Bio-Treppe ab 2029 machen Gas über die Lebensdauer oft zur teuersten Lösung.
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Eine neue Gastherme komplett mit Einbau kostet 2026 typischerweise 4.500–9.000 EUR für den klassischen 1:1-Austausch; mit zusätzlichem Warmwasserspeicher, Schornsteinanpassung oder höherem Aufwand steigt die Rechnung auf 7.000–18.000 EUR. Das Gerät allein liegt bei 3.500–7.000 EUR. Die entscheidende Zahl steht aber nicht im Angebot des Heizungsbauers: Für eine reine Gastherme gibt es 0 EUR staatliche Förderung — anders als bei der Wärmepumpe, die bis zu 80 % über die KfW 458 bezuschusst wird. Dazu kommen der steigende CO2-Preis und die Bio-Treppe ab 2029. Dieser Ratgeber schlüsselt jeden Kostenposten ehrlich auf, zeigt die Bandbreite je Quelle transparent und beantwortet die Frage, die wirklich zählt: Lohnt sich der günstige Gastherme-Tausch über 15–20 Jahre — oder zahlen Sie am Ende drauf?
Update (Stand: 31. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze für die Wärmepumpen-Alternative: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. An der Förderlage der Gastherme ändert sich nichts – sie bleibt bei 0 €.
Ob sich statt der neuen Therme der Wechsel lohnt, rechnet der Ratgeber Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten mit Kosten nach Haustyp und Förderung vor.
Was kostet der Gastherme-Austausch 2026? Die Kernzahlen
Bevor wir in die Einzelposten gehen, die Gesamteinordnung. Die Preisspannen streuen je nach Quelle erheblich: Hersteller wie Bosch nennen für eine Komplettinstallation bis zu 12.000 EUR (mit Speicher sogar bis 18.000 EUR), während Fachportal-Aggregatoren für den klassischen 1:1-Tausch eher 4.000–9.000 EUR ansetzen. Für den typischen Fall — Etagentherme oder Brennwerttherme im Einfamilienhaus, vorhandener Gasanschluss, funktionierende Wärmeverteilung — ist eine Kernspanne von 4.500–9.000 EUR realistisch.
| Szenario | Gesamtkosten inkl. Einbau (ca.) |
|---|---|
| Gasetagenheizung (Eigentumswohnung) | 3.500–5.000 EUR |
| Gaszentralheizung Einfamilienhaus (Standard-1:1-Austausch) | 6.000–9.000 EUR |
| Brennwerttherme + neuer Warmwasserspeicher | 7.000–14.000 EUR |
| Komplett mit Speicher + Schornsteinarbeiten + hoher Aufwand | bis 18.000 EUR |
Alle Preise sind Orientierungswerte aus Hersteller- und Fachportal-Angaben (Stand Juni 2026), keine Angebote. Regionale Installateurspreise schwanken stark — holen Sie immer mehrere Angebote ein.
Der Grund für die breite Spanne: Ob der Schornstein angepasst werden muss, ob ein externer Warmwasserspeicher dazukommt, ob die Wärmeverteilung intakt ist und wie aufwendig die Demontage der Altanlage ist, entscheidet über mehrere Tausend Euro. Wie sich diese Posten zusammensetzen, zeigt der nächste Abschnitt.
Kostenaufschlüsselung: Jeder Posten einzeln
Die Gesamtrechnung setzt sich aus dem Gerät, der reinen Montagearbeit und optionalen Zusatzposten zusammen. Die folgende Tabelle bündelt die belegten Einzelpreise — wo keine seriöse Quelle eine Zahl liefert, wird das transparent gemacht statt geschätzt.
| Kostenposten | Preis (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Gerät: Gas-Kombitherme | 3.500–6.000 EUR | Heizen + Warmwasser in einem Gerät |
| Gerät: Gas-Heiztherme | 4.300–7.000 EUR | Nur Heizen, Warmwasser über Speicher |
| Gerät: bodenstehender Brennwertkessel | 5.200–7.800 EUR | Für größere Häuser / höhere Leistung |
| Reine Montage / Installationsarbeit | 500–2.500 EUR | Bis ~3.000 EUR bei hohem Aufwand |
| Schornstein-/Abgasanlagen-Anpassung | 800–2.500 EUR | Bei Tausch alt → Brennwert fast immer nötig |
| Externer Warmwasserspeicher (optional) | 1.400–6.000 EUR | Je nach Größe und Ausführung |
| Solarthermie-Ergänzung (optional) | 5.000–10.000 EUR | Senkt fossilen Anteil, erfüllt teils die Bio-Treppe nach § 43 GModG |
| Neuer Gasanschluss (falls nicht vorhanden) | ca. 2.000 EUR | Entfällt beim 1:1-Austausch |
| Flüssiggastank (falls kein Erdgas) | ca. 1.500 EUR | Nur bei Flüssiggas relevant |
| Demontage Altgerät / hydraulischer Abgleich | meist im Installationspaket enthalten | Keine separat belegten Einzelzahlen verfügbar |
Zwei Hinweise zur Ehrlichkeit: Für Demontage und Entsorgung der Altanlage sowie den hydraulischen Abgleich liefern die frei zugänglichen Quellen keine belastbaren Einzelzahlen — diese Leistungen sind beim Standard-Austausch in der Regel im Installationspaket enthalten. Der hydraulische Abgleich ist bei einer reinen Gastherme (ohne Förderung) nicht zwingend vorgeschrieben, verbessert aber die Effizienz spürbar.
Die wichtigste Stellschraube ist der Schornstein: Eine moderne Brennwerttherme nutzt die Abgaswärme so stark aus, dass das Abgas kondensiert. Ein alter, gemauerter Schornstein verträgt dieses saure Kondensat nicht — er muss mit einem Kunststoff- oder Edelstahlrohr ausgekleidet werden. Das schlägt mit 800–2.500 EUR zu Buche und wird beim Wechsel von einer alten Heizwerttherme auf Brennwert fast immer fällig.
Förderung: Die härteste Zahl ist eine Null
Hier liegt der zentrale Unterschied zwischen Gastherme und jeder erneuerbaren Alternative — und der Punkt, an dem der scheinbar günstige Gerätepreis seine Bedeutung verliert: Für eine reine Gasheizung gibt es 0 EUR staatliche Förderung. Seit dem GEG 2024 und der angepassten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten konventionelle Gas-Brennwertthermen und alle reinen Gasheizungen keine Zuschüsse mehr. Das gilt unabhängig vom Gerätepreis, vom Wirkungsgrad und vom Einbaujahr.
Gefördert wird ausschließlich der erneuerbare Anteil. Konkret bedeutet das:
| Heizungsvariante | Förderfähig? | Fördersatz |
|---|---|---|
| Reine neue Gastherme | Nein | 0 % |
| Gas-Hybridheizung (WP + Gaskessel) | Nur der WP-Anteil | 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % |
| Wärmepumpe statt Gas | Ja, vollständig | bis 80 % (KfW 458) |
Bei einer Gas-Hybridheizung ist nur die Wärmepumpe samt Einbindung über die BEG förderfähig — der Gaskessel wird zu 100 % selbst getragen. Gas-Hybridanlagen werden grundsätzlich mit 30 % der förderfähigen (erneuerbaren) Kosten gefördert; mit einkommensabhängigen Boni kann der Wärmepumpen-Anteil auf bis zu 80 % steigen.
Was die Wärmepumpe stattdessen bringt: das Rechenbeispiel
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) deckelt die förderfähigen Kosten beim selbstgenutzten Einfamilienhaus seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 EUR (zuvor 30.000 EUR) und gewährt einkommensabhängig bis zu 80 % Zuschuss. Die Bausteine der neuen BEG-Förderrichtlinie:
| Förderbaustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Eigentümer, Austausch fossiler Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Selbstnutzer, Austausch alter Gas-/Ölheizung (u. a. Gasetagenheizung oder Gasheizung > 20 Jahre); sinkt halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028 |
| Einkommensbonus | +40 / +30 / +10 % | Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (≤ 30.000 / > 30–40.000 / > 40–50.000 EUR/Jahr) |
| Familienzuschlag | zvE −10.000 EUR | einmalig, wenn ≥ 1 minderjähriges Kind im Haushalt (nicht je Kind) |
| Maximum | bis 80 % | 80 % nur für Geringverdiener, sonst 70 %; gedeckelt bei 28.000 EUR (max. 22.400 EUR Zuschuss) |
Der frühere Effizienzbonus (+5 %) für natürliche Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR) für Biomasse sind mit der neuen Förderrichtlinie ersatzlos entfallen. Was das in der Praxis bedeutet, zeigt der direkte Vergleich zweier Eigenanteile:
- Reine neue Gastherme: 7.000 EUR Anschaffung → 0 EUR Förderung → 7.000 EUR Eigenanteil.
- Wärmepumpe statt Gas (Standardfall): 28.000 EUR förderfähige Kosten → 46 % Förderung (30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) = 12.880 EUR → 15.120 EUR Eigenanteil. Geringverdiener-Haushalte erreichen über den Einkommensbonus bis zu 80 % (max. 22.400 EUR Zuschuss).
Der Abstand schmilzt auf rund 8.100 EUR — und das ist nur die Anschaffung. Bei der Wärmepumpe sind das die kompletten Systemkosten inklusive Installation; bei der Gastherme kommen über die Lebensdauer noch CO2-Preis und Bio-Treppe obendrauf. Eine vollständige Übersicht der Programme finden Sie im Ratgeber Förderung Heizung 2026 sowie in der Wärmepumpenförderung 2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt seit dem 21. Juli 2026 halbjährlich (16 % → 12 % ab 01.02.2027 → 8 % ab 01.08.2027 → … → 0 % ab 01.08.2028) — wer ihn noch möglichst hoch mitnehmen will, sollte den Antrag nicht zu lange aufschieben.
Wichtig: Der Förderantrag muss für die WP-/Hybrid-Variante immer vor der Auftragsvergabe über das KfW-Förderportal gestellt werden. Für die reine Gastherme entfällt das schlicht, weil es nichts zu beantragen gibt.
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Ist der Einbau einer Gastherme 2026 überhaupt noch erlaubt?
Kurze Antwort: ja — und seit dem 29.07.2026 ohne jede Erneuerbaren-Auflage.
Es gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Gebäudeenergiegesetz wurde umbenannt und umgebaut; verkündet wurde die Novelle am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), der Heizungsteil gilt seit dem 29.07.2026. Ein generelles Gasheizungsverbot existiert nicht, bestehende Gasthermen dürfen jederzeit repariert werden. Die wichtigsten Änderungen:
- Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist ersatzlos gestrichen („Die §§ 71 bis 73 werden gestrichen", Art. 1 Nr. 32 GModG).
- Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sind ausdrücklich Option Nummer 1 von zehn gleichrangigen Heizungsoptionen (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG).
- Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen — die früheren Stichtage 30.06.2026 und 30.06.2028 lösen für Ihre Heizung keine Pflicht mehr aus.
- Auch die 30-Jahre-Austauschpflicht und das Betriebsende fossiler Heizungen 2045 sind mit dem früheren § 72 GEG weggefallen.
- Der CO2-Preis soll steuern statt das Ordnungsrecht. Neu ist dafür die Bio-Treppe nach § 43 GModG (siehe unten).
Mehr Details im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und im Überblick zu den Änderungen am Heizungsgesetz 2026. Eine reine Kostenfrage bleibt davon allerdings unberührt — dazu gleich mehr. Wer wissen will, ob sich der Einbau lohnt, findet die Abwägung im Detailartikel Gasheizung einbauen 2026.
Wichtig: „erlaubt" heißt weder „gefördert" noch „wirtschaftlich"
Auch wenn das GModG Gasheizungen ordnungsrechtlich wieder uneingeschränkt erlaubt, ändert es nichts an der Förderlage: Gas bleibt nicht förderfähig, der CO2-Preis steigt weiter, und die Bio-Treppe ab 2029 verteuert den Betrieb zusätzlich. Drei verschiedene Kategorien — erlaubt, gefördert, wirtschaftlich — werden in der öffentlichen Debatte gerne vermischt. Mehr zur Einordnung im Ratgeber Gasheizung wieder erlaubt durch das GModG.
CO2-Preis: Das versteckte Preisschild der Gastherme
Eine neue Gastherme hält 15–20 Jahre. Über diesen Zeitraum entscheidet nicht der Anschaffungspreis über die Gesamtkosten, sondern der laufende Brennstoffpreis — und der steigt durch den CO2-Preis planbar an.
Der nationale CO2-Preis (BEHG) lag 2025 bei 55 EUR/t und bewegt sich 2026 im Korridor 55–65 EUR/t; ab Juli 2026 wird er an der Leipziger Börse versteigert. Für 2027 nennt das Gesetz keinen Korridor mehr, sondern koppelt den Preis nach § 10 Abs. 3 BEHG an die EU-ETS-1-Versteigerungen; die Verlängerung des Korridors ist ein Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss 12.08.2026) und noch nicht geltendes Recht. Ab 2028 ersetzt das EU-weite ETS 2 das nationale System. Was das für einen typischen Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch bedeutet:
| Jahr | CO2-Preis | CO2-Anteil pro kWh | CO2-Kosten/Jahr (20.000 kWh) |
|---|---|---|---|
| 2025 | 55 EUR/t | 1,19 ct | ca. 237 EUR |
| 2026 | bis 65 EUR/t | 1,40 ct | max. ca. 281 EUR |
| 2030 | ca. 120 EUR/t (Prognose) | — | ca. 518 EUR |
Für 2030 prognostiziert das Ariadne-Projekt rund 120 EUR/t, das EWI Köln rund 151 EUR/t; einzelne pessimistischere Szenarien liegen höher. Die genaue Höhe ist unsicher, die Richtung nicht: Allein die CO2-Komponente einer Gasheizung dürfte sich bis 2030 gegenüber heute mehr als verdoppeln. Detailrechnungen für verschiedene Verbräuche finden Sie im Ratgeber CO2-Steuer 2026 und Heizkosten.
Addiert man das über die 15–20-jährige Lebensdauer der neuen Therme, kommt eine fünfstellige Zusatzbelastung zusammen — die bei der Wärmepumpe komplett entfällt.
Bio-Treppe ab 2029: Pflicht-Beimischung verteuert den Betrieb
Der zweite Kostentreiber steht im GModG selbst. Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt ab 2029 ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) — die sogenannte Bio-Treppe (§ 43 Abs. 1 GModG):
| Ab Jahr | Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Wichtig: Diese Staffelung steht so im Gesetz (§ 43 Abs. 1 GModG) und gilt nur für Anlagen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden — für ältere Thermen greift keinerlei Quote. Die Pflichtanteile verteuern den Brennstoff, weil Biomethan und Bio-Öl deutlich teurer sind als fossiles Erdgas. Als alternativen Erfüllungsweg sieht § 43 Abs. 3 GModG für Wohngebäude mit 1–2 Einheiten zwischen 2029 und 2034 Solarthermie vor (mind. 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche — bei einem 150-m²-EFH also mind. 6 m²); alternativ genügt eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit mindestens 30 % Wärmepumpenanteil (§ 43 Abs. 5 GModG). Was die Bio-Treppe konkret für Ihre Heizung bedeutet, erklärt der Ratgeber Bio-Treppe im GModG.
Die Kombination ist entscheidend: 0 Förderung + steigender CO2-Preis + Bio-Treppe-Beimischung zehren den niedrigen Anschaffungspreis der Gastherme über die Laufzeit auf.
Betriebskosten: Was die Gastherme jährlich kostet
Neben dem Brennstoff fallen laufende Kosten für Wartung und Schornsteinfeger an. Die folgende Tabelle fasst die typischen jährlichen Posten zusammen:
| Posten | Kosten (ca.) | Intervall |
|---|---|---|
| Heizkosten (20.000 kWh × 12 ct/kWh) | ca. 2.400 EUR | jährlich |
| Wartung | 100–250 EUR | jährlich |
| Schornsteinfeger | ca. 50 EUR pro Prüfung | alle 2 Jahre |
Das Beispiel mit 2.400 EUR Heizkosten enthält die CO2-Komponente noch nicht vollständig — mit steigendem CO2-Preis klettert dieser Posten Jahr für Jahr. Im Gegenzug spart die Modernisierung von einer alten Heizwerttherme auf moderne Brennwerttechnik laut Bosch 920–2.300 EUR pro Jahr, weil der Wirkungsgrad von 60–70 % auf bis zu 94 % steigt und der Gasverbrauch um bis zu 30 % sinkt. Wer also eine 20 Jahre alte Therme tauscht, senkt zunächst die Heizkosten spürbar — die strukturellen Nachteile (0 Förderung, CO2, Bio-Treppe) bleiben aber bestehen. Bleiben einzelne Räume trotz laufender Therme kalt, hilft die Ursachenliste unter Heizung wird nicht warm bei der Eingrenzung.
Einen vollständigen Brennstoff- und Systemvergleich liefert der Heizkostenvergleich 2026.
Gastherme, Hybrid oder Wärmepumpe? Die ehrliche Abwägung
Die reine Gastherme pauschal zu verteufeln wäre unredlich — es gibt klare Fälle, in denen sie die richtige Wahl ist. Genauso unredlich wäre es, ihren strukturellen Nachteil zu verschweigen. Hier die ehrliche Dreiteilung:
| Lösung | Anschaffung | Sinnvoll bei … | Hauptnachteil |
|---|---|---|---|
| Reine Gastherme | 4.500–9.000 EUR | Akutausfall + knappes Budget; geplanter Verkauf/Abriss; WP technisch (noch) nicht machbar; Übergangslösung | 0 Förderung, volles CO2-/Bio-Treppe-Risiko, fossiler Lock-in |
| Hybrid (WP + Gas) | 20.000–70.000 EUR | unsanierter Altbau mit hohen Vorlauftemperaturen; relativ neue, funktionierende Gastherme als Spitzenlast | zwei Systeme, Gasteil nicht gefördert, Bio-Treppe trifft Gasanteil |
| Reine Wärmepumpe | 18.000–40.000 EUR (vor Förderung) | meisten Bestandsgebäuden mit Sanierungspotenzial oder NT-fähigen Heizkörpern | höhere Anschaffung, ggf. Heizkörpertausch |
Reine neue Gastherme ist sinnvoll bei akutem Totalausfall der alten Therme und sehr begrenztem Budget, bei geplantem Verkauf oder Abriss in wenigen Jahren, in Gebäuden, in denen eine Wärmepumpe technisch (noch) nicht oder nur schwer machbar ist — etwa eine einzelne Gasetagenheizung in einer WEG ohne Gesamtkonzept — oder als kurze Übergangslösung. Vorteil: niedrigste Anschaffung, bekannte Technik, kein Stromtarif-Risiko.
Eine Hybridheizung lohnt im unsanierten Altbau, in dem die Wärmepumpe die Grundlast deckt und der Gaskessel nur an wenigen kalten Tagen zuheizt. Der WP-Anteil ist förderfähig — der Gaskessel nicht. Details im Ratgeber Hybridheizung Wärmepumpe + Gas.
Die reine Wärmepumpe ist in den meisten Bestandsgebäuden über 15–20 Jahre die wirtschaftlichste Lösung: einkommensabhängig bis zu 80 % Förderung, bis zu fünfmal effizienter als eine Gasheizung, langfristig niedrigste Gesamtkosten trotz höherer Anschaffung. Selbst im Altbau mit klassischen Heizkörpern ist sie oft machbar — entscheidend sind eine abgesenkte Vorlauftemperatur und passende Heizkörper. Was eine WP für ein typisches Einfamilienhaus kostet, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten Einfamilienhaus 2026.
Die unbequeme Wahrheit zur Total-Cost-of-Ownership
Über die gesamte Lebensdauer wird die reine Gastherme 2026 in den meisten Fällen die teuerste Lösung — obwohl sie in der Anschaffung die billigste ist. Eine TCO-Rechnung über 20 Jahre kommt für eine neue Gasheizung auf rund 74.000 EUR gegenüber rund 55.000 EUR für eine Wärmepumpe (Werte aus unserem Detailvergleich; sie variieren je nach Gebäude und Verbrauch). Der Anschaffungsvorteil der Gastherme von einigen Tausend Euro wird durch 0 Förderung, steigenden CO2-Preis und Bio-Treppe mehr als aufgezehrt. Wer rechnen will statt zu glauben, findet die vollständige Gegenüberstellung unter Wärmepumpe vs. Gasheizung und im Heizsysteme-Vergleich 2026.
Gasetagenheizung: Der Spezialfall in der Eigentumswohnung
Gasetagenheizungen — eine Therme pro Wohnung — sind ein eigener, häufiger Fall. Der Austausch ist mit 3.500–5.000 EUR günstiger als eine Zentralheizung, weil die Geräte kleiner und einfacher zu installieren sind. Es gibt aber zwei Besonderheiten:
Erstens sind die früheren GEG-Sonderregeln für Gasetagenheizungen (Entscheidungs- und Übergangsfristen der Eigentümergemeinschaft) mit den §§ 71 bis 73 entfallen — die WEG entscheidet jetzt allein nach WEG-Recht, ob auf eine Zentralheizung umgestellt wird. Zweitens gilt der Klimageschwindigkeitsbonus explizit auch für den Ersatz von Gasetagenheizungen — wer auf eine Wärmepumpe umsteigt, bekommt die +16 % also auch hier. Wie eine Etagen-Wärmepumpe als Ersatz für die Gasetagenheizung funktioniert, lesen Sie im verlinkten Spezialartikel.
Wann muss die Gastherme zwingend getauscht werden?
Gar nicht. Die frühere 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperatur-/Standardkessel stand in § 72 GEG — dieser Paragraf wurde mit dem GModG gestrichen („Die §§ 71 bis 73 werden gestrichen", Art. 1 Nr. 32). Damit gibt es seit dem 29.07.2026 keine gesetzliche Austauschpflicht für Gasthermen mehr, und auch das frühere Betriebsende fossiler Heizungen im Jahr 2045 ist entfallen. Die Reparatur bleibt in jedem Fall jederzeit zulässig. Steht ein Defekt im Raum, stellt der Ratgeber Heizung reparieren oder tauschen die Reparaturkosten dem geförderten Tausch gegenüber.
Davon zu unterscheiden ist die technische Lebensdauer: Eine Gastherme hält 15–20 Jahre; ab etwa 15 Jahren gilt sie als energetisch veraltet. Das ist keine Pflicht, aber der Zeitpunkt, an dem sich ein vorausschauender Blick auf die Alternativen lohnt — gerade weil ein geplanter Wechsel zur Wärmepumpe mit voller Förderung deutlich günstiger ist als eine Notlösung nach dem Totalausfall im tiefsten Winter. Wer ohnehin saniert, sollte die Heizungsfrage gleich mitdenken; der Kostenvergleich Heizung tauschen und der Vergleich neue Heizung 2026 helfen bei der Einordnung. Das gilt analog übrigens auch für die Ölheizung und ihre Austauschpflicht 2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet es, eine Gastherme auszutauschen?
Eine neue Gastherme kostet inklusive Einbau 2026 typischerweise 4.500–9.000 EUR für den klassischen 1:1-Austausch. Das Gerät allein liegt bei 3.500–7.000 EUR, die reine Montage bei 500–2.500 EUR. Kommt ein externer Warmwasserspeicher (1.400–6.000 EUR) oder eine Schornsteinanpassung (800–2.500 EUR) dazu, steigt die Gesamtrechnung auf bis zu 18.000 EUR. Eine Gasetagenheizung in der Wohnung ist mit 3.500–5.000 EUR günstiger. Alle Werte sind Orientierungswerte — holen Sie mehrere Angebote ein.
Ist der Einbau einer Gastherme 2026 noch erlaubt?
Ja, und zwar ohne Erneuerbaren-Auflage. Seit dem 29.07.2026 gilt das GModG (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226): Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist ersatzlos gestrichen, ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Gas ist ausdrücklich als Option Nummer 1 von zehn gleichrangigen Heizungsoptionen genannt (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG). Einzige Auflage für Anlagen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden: die Bio-Treppe ab 2029.
Wird der Austausch einer Gastherme gefördert?
Nein. Für eine reine Gasheizung gibt es seit dem GEG 2024 0 EUR staatliche Förderung — unabhängig von Gerätepreis und Wirkungsgrad. Gefördert wird nur der erneuerbare Anteil: Bei einer Gas-Hybridheizung der Wärmepumpen-Teil (30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 %), beim kompletten Umstieg auf eine Wärmepumpe einkommensabhängig bis zu 80 % über die KfW 458. Der Gaskessel selbst muss immer voll bezahlt werden.
Lohnt sich 2026 noch eine neue Gastherme oder besser eine Wärmepumpe?
In den meisten Bestandsgebäuden mit Sanierungspotenzial ist die Wärmepumpe über 15–20 Jahre die wirtschaftlichere Lösung: einkommensabhängig bis zu 80 % Förderung, kein CO2-Preis-Risiko, niedrigere Gesamtkosten trotz höherer Anschaffung. Eine reine Gastherme bleibt sinnvoll bei akutem Ausfall mit knappem Budget, geplantem Verkauf/Abriss oder wenn eine Wärmepumpe technisch (noch) nicht machbar ist. Über die Lebensdauer ist Gas trotz niedrigster Anschaffung oft die teuerste Variante.
Muss bei einem Gastherme-Austausch der Schornstein angepasst werden?
Beim Wechsel von einer alten Heizwerttherme auf eine moderne Brennwerttherme fast immer. Brennwertgeräte nutzen die Abgaswärme so stark, dass das Abgas kondensiert — das saure Kondensat greift einen alten gemauerten Schornstein an. Er muss daher mit einem Kunststoff- oder Edelstahlrohr ausgekleidet werden. Diese Schornstein-/Abgasanlagen-Anpassung kostet je nach Aufwand 800–2.500 EUR und ist beim Tausch alt → Brennwert ein Standardposten.
Wann muss ich meine Gastherme zwingend austauschen?
Es gibt seit dem 29.07.2026 keine gesetzliche Austauschpflicht mehr: Das GModG hat § 72 GEG mit der 30-Jahre-Regel für Konstanttemperatur-/Standardkessel gestrichen. Reparieren ist ohnehin immer erlaubt. Unabhängig davon gilt eine Gastherme nach 15–20 Jahren als energetisch veraltet — ein geplanter Tausch ist dann oft günstiger als eine Notlösung nach dem Defekt.
Was kostet eine Gasetagenheizung im Austausch?
Der Austausch einer Gasetagenheizung kostet typischerweise 3.500–5.000 EUR — günstiger als eine Zentralheizung, weil die Geräte kleiner sind. Die früheren GEG-Sonderregeln mit Entscheidungsfristen für die Eigentümergemeinschaft sind mit dem GModG entfallen. Wer stattdessen auf eine Etagen-Wärmepumpe umsteigt, kann den Klimageschwindigkeitsbonus von +16 % nutzen, der explizit auch für den Ersatz von Gasetagenheizungen gilt.
Wie hoch sind die CO2-Kosten für eine Gasheizung in den nächsten Jahren?
Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch lagen die CO2-Kosten 2025 bei rund 237 EUR (55 EUR/t), 2026 bei maximal rund 281 EUR (bis 65 EUR/t). Für 2030 prognostizieren Forschungsinstitute rund 120 EUR/t (Ariadne) bis 151 EUR/t (EWI Köln), was etwa 518 EUR/Jahr entspräche. Ab 2028 löst das EU-weite ETS 2 das nationale System ab. Über die 15–20-jährige Lebensdauer einer neuen Therme summiert sich das zu einer erheblichen Zusatzbelastung.
Was ist die Bio-Treppe und ab wann gilt sie für meine Gasheizung?
Die Bio-Treppe ist die Pflicht nach § 43 Abs. 1 GModG, Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu im Bestand eingebaut werden, ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) beizumischen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Für früher eingebaute Thermen gilt sie nicht. Da Biobrennstoffe teurer sind als Erdgas, verteuert die Bio-Treppe den Betrieb einer fossilen Heizung zusätzlich.
Nächster Schritt: Lohnt sich der Tausch für Ihr Gebäude?
Ob die reine Gastherme für Ihr Haus die richtige Wahl ist — oder ob sich der Mehraufwand für eine geförderte Wärmepumpe über die Lebensdauer auszahlt — hängt von Gebäudetyp, Dämmzustand, vorhandener Wärmeverteilung, Vorlauftemperatur und Ihren individuellen Fördermöglichkeiten ab. Pauschale Empfehlungen ersetzen keine gebäudespezifische Rechnung, in der Anschaffung, Förderung, CO2-Preis und Bio-Treppe über 20 Jahre gegeneinandergestellt werden. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Empfehlung, welche Heizlösung wirtschaftlich und technisch zu Ihrem Haus passt — inklusive Fördermittelberechnung und Kosten-Nutzen-Vergleich über die gesamte Lebensdauer.
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