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Ölheizung austauschen 2026: Pflichten, Kosten & beste Alternative

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 5. September 202614 Minuten

Wärmepumpe an einem Wohnhaus in Deutschland

Bekannt aus

ESMT Berlin
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ZIA Innovation 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Austauschpflicht mehr: Das GModG hat § 72 GEG (30-Jahre-Pflicht für Konstanttemperaturkessel) ersatzlos gestrichen – seit dem 29.07.2026 muss kein Ölkessel mehr allein wegen seines Alters raus.
  • Auch die 65-%-Pflicht ist weg: Die §§ 71 bis 73 GEG sind entfallen; neue Öl- und Gasheizungen sind ausdrücklich zulässig (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG).
  • Dafür die Brennstoffquote: Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, brauchen ab 2029 mindestens 10 % biogene oder wasserstoffbasierte Brennstoffe, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % (§ 43 GModG). Ältere Anlagen sind nicht betroffen.
  • Laufende Kosten: Eine Ölheizung kostet rund 3.000–4.500 € pro Jahr, eine Wärmepumpe nur 1.600–2.200 €.
  • 20 Jahre Ersparnis: Der Umstieg auf eine Wärmepumpe spart über 20 Jahre rund 34.000–61.000 € gegenüber dem Weiterbetrieb.
  • Förderung: Seit 21. Juli 2026 einkommensabhängig bis zu 80 % Zuschuss über KfW 458, davon 16 % Klimageschwindigkeitsbonus speziell für den Ölheizungstausch (sinkt halbjährlich, 0 % ab 1. August 2028).
  • CO₂-Preis: 2026 bei 55–65 €/Tonne, bis 2030 voraussichtlich 120–150 €/Tonne – Heizöl wird laufend teurer.

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Muss ich meine Ölheizung austauschen? Diese Frage stellen sich 2026 Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland. Die Antwort lautet seit dem Sommer 2026 in den allermeisten Fällen: nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Austauschpflicht für alte Ölkessel ersatzlos gestrichen. Und trotzdem sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Wer heute noch mit Öl heizt, zahlt drauf.

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Update (Stand: 31. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Ölheizungstausch sinkt von 20 % auf 16 % (danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 1. August 2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 € auf 28.000 €, und es gilt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Ordnungsrechtlich streicht das GModG die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht und die 30-Jahre-Austauschpflicht ersatzlos (die §§ 71 bis 73 GEG sind entfallen) und ersetzt sie durch die Brennstoffquote des § 43.

Dieser Artikel erklärt, welche Regeln seit dem 29. Juli 2026 gelten, was ab 2029 auf neu eingebaute Ölheizungen zukommt und warum der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch ohne gesetzliche Pflicht die wirtschaftlich bessere Entscheidung ist.

Die Kosten des Wechsels nach Haustyp und der Ablauf vom Öltank bis zur Förderung stehen im Ratgeber Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten.

Austauschpflicht 2026: Muss eine Ölheizung noch raus?

Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – es ist kein neues Gesetz, sondern das umbenannte und geänderte GEG (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die beiden Vorschriften, die Ölheizungsbesitzer bisher betrafen, existieren nicht mehr.

§ 72 GEG: Die 30-Jahre-Austauschpflicht für Ölkessel ist gestrichen

Bis zum 28. Juli 2026 mussten Konstanttemperatur-Heizkessel nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Mit dem GModG sind die §§ 71 bis 73 GEG ersatzlos gestrichen – und damit auch § 72 samt dem darin geregelten Betriebsende für fossile Heizungen im Jahr 2045.

Konkret heißt das:

  • Kein Ölkessel muss mehr allein wegen seines Alters ersetzt werden – weder Konstanttemperatur- noch Niedertemperatur- oder Brennwertkessel
  • Die Zwei-Jahres-Frist für Käufer und Erben gilt für die Heizung nicht mehr; sie besteht weiterhin für die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG) und die Rohrleitungsdämmung (§ 69 Abs. 3 und 4 GModG), Bußgeld bis 50.000 € (§ 108)
  • Unberührt bleibt die regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger sowie die Betriebs- und Sicherheitspflicht für die Anlage

§ 71 GEG: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht ist gestrichen

Auch die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Das Wort „65 Prozent“ kommt im GModG kein einziges Mal vor. Damit sind auch die daran hängenden Regeln weg:

  • Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist gestrichen (§ 71 Abs. 8 GEG entfallen, alle WPG-Verweise entfernt) – ob und wann Ihre Gemeinde einen Wärmeplan vorlegt, hat für die Heizungswahl keine rechtliche Bedeutung mehr
  • Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen stehen ausdrücklich als Option Nr. 1 von zehn gleichrangigen Erfüllungsoptionen im Gesetz (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG)
  • Die 65 % bleiben aber Förderbedingung: Wer den KfW-458-Zuschuss will, braucht nach wie vor eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie

Einen vollständigen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz 2026.

Was das GModG stattdessen bringt: Brennstoffquote ab 2029 und CO₂-Preis

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 23. Juli 2026 ausgefertigt, am 28. Juli 2026 verkündet und gilt im Heizungsteil seit dem 29. Juli 2026. Die wichtigsten Punkte für Ölheizungsbesitzer:

Die Brennstoffquote nach § 43 startet 2029. Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, müssen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen. Die Quote steigt auf 15 % (2030), 30 % (2035) und 60 % (2040). Erfüllbar ist sie auch über eine Solarthermieanlage (§ 43 Abs. 3) oder eine Wärmepumpen-Hybridlösung mit mindestens 30 % Anteil (§ 43 Abs. 5).

Wer seine alte Ölheizung behält, hat keine Quote. Die Pflicht des § 43 knüpft ausdrücklich an den Einbau nach dem 29. Juli 2026 an. Für vorher eingebaute Anlagen gilt sie nicht.

Der CO₂-Preis wird zum zentralen Steuerungsinstrument. Statt Verbote setzt das GModG auf marktwirtschaftliche Anreize. Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55-65 Euro pro Tonne und wird durch den EU-Emissionshandel (ETS2) ab 2028 voraussichtlich auf 120-150 Euro pro Tonne bis 2030 steigen.

Zeitleiste für Ölheizungen: Was ab 2026, 2028 und 2029 gilt

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Stichtage für Ölheizungsbesitzer auf einen Blick:

Zeitraum Regelung Auswirkung auf Ölheizungen
Bis 28.07.2026 (GEG alt) § 72 GEG: 30-Jahre-Austauschpflicht Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre mussten ersetzt werden (mit Ausnahmen)
Bis 28.07.2026 (GEG alt) § 71 GEG: 65-%-EE-Pflicht Neue Ölheizungen nur eingeschränkt möglich (abhängig von Wärmeplanung)
Seit 29.07.2026 (GModG) §§ 71 bis 73 GEG gestrichen Austauschpflicht und 65-%-Pflicht entfallen; Ölheizungen dürfen eingebaut und weiterbetrieben werden
2026 CO₂-Preis: 55–65 €/Tonne Heizöl wird durch CO₂-Abgabe um ca. 19 ct/Liter verteuert
Ab 2028 EU-Emissionshandel ETS2 CO₂-Preis wird marktbestimmt, Prognose: deutlicher Anstieg
Ab 2029 Brennstoffquote Stufe 1 (§ 43 GModG) Nur Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wurden: 10 % biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoff
2030 (Prognose) CO₂-Preis: 120–150 €/Tonne Heizölkosten steigen um geschätzt 35–45 ct/Liter allein durch CO₂
2030 / 2035 / 2040 Brennstoffquote Stufen 2 bis 4 15 % / 30 % / 60 % – ebenfalls nur für nach dem 29.07.2026 eingebaute Anlagen

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Wichtig: Die Quote des § 43 GModG trifft ausschließlich Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Wer seinen bestehenden Ölkessel weiterbetreibt, unterliegt keinerlei Beimischungspflicht – der Kostendruck kommt hier allein über den CO₂-Preis.

Was der Weiterbetrieb einer Ölheizung wirklich kostet

Die juristische Austauschpflicht ist mit dem GModG weggefallen. Die ökonomische Realität bleibt aber bestehen. Eine Ölheizung ist 2026 das teuerste Heizsystem im laufenden Betrieb.

Laufende Kosten einer Ölheizung (150 m² Einfamilienhaus, 2026)

Kostenfaktor Betrag pro Jahr
Heizöl (ca. 2.000–2.500 Liter, inkl. CO₂-Abgabe) 2.200–3.000 €
CO₂-Abgabe (60 €/t, ca. 19 ct/Liter) 380–475 € (bereits im Ölpreis enthalten)
Wartung, Schornsteinfeger, Tankreinigung 400–600 €
Öltank-Versicherung (Gewässerschadenhaftpflicht) 80–150 €
Rücklagen für Reparaturen 200–400 €
Summe ca. 3.000–4.500 €

Wie sich der Literpreis von 1.343 € je 1.000 Liter aus Produktpreis, Energiesteuer, CO₂-Preis und Umsatzsteuer zusammensetzt, zeigt unsere Detailrechnung Ölheizung Kosten 2026.

Diese Kosten werden steigen. Der CO₂-Preis allein wird bis 2030 voraussichtlich auf 120-150 Euro pro Tonne klettern. Das bedeutet einen Aufschlag von 35-45 Cent pro Liter Heizöl, zusätzlich zum Rohölpreis. Für unser Beispielhaus steigen die CO₂-Kosten dann auf 700-1.125 Euro pro Jahr.

Versteckte Kosten der Ölheizung: Öltank, Haftung, Wertverlust

Neben den laufenden Betriebskosten gibt es weitere Kostenfaktoren, die Ölheizungsbesitzer oft unterschätzen:

  • Öltank: Unterirdische Tanks müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Stilllegung eines Kellertanks kostet ab etwa 700 Euro, der komplette Ausbau ab etwa 1.290 Euro; Erdtanks liegen beim Verfüllen bei 1.800–4.000 Euro (alle Posten im Ratgeber Öltank entsorgen: Kosten).
  • Umwelthaftung: Bei einem Tankschaden drohen hohe Kosten für die Bodensanierung. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen und in manchen Bundesländern Pflicht.
  • Wertverlust der Immobilie: Unsanierte Gebäude mit Ölheizung verlieren zunehmend an Marktwert. Der sogenannte Brown Discount liegt nach Studien bei 10-25 % des Immobilienwerts.
  • Lieferrisiko: Heizöl muss bevorratet werden. Preisschwankungen und Lieferengpässe treffen Ölheizungsbesitzer direkt.

Kostenvergleich: Ölheizung behalten vs. Wärmepumpe (20 Jahre)

Die folgende Rechnung zeigt den Gesamtkostenvergleich über 20 Jahre für ein typisches Einfamilienhaus (150 m², Baujahr 1985, teilsaniert, 25.000 kWh Heizwärmebedarf).

Ölheizung weiter betreiben: 104.500 bis 110.000 € in 20 Jahren (Szenario 1)

Position Kosten
Laufende Kosten Jahr 1–5 (ca. 3.500 €/Jahr) 17.500 €
Laufende Kosten Jahr 6–10 (ca. 4.500 €/Jahr, steigender CO₂-Preis + ETS2) 22.500 €
Laufende Kosten Jahr 11–20 (ca. 5.000–6.000 €/Jahr) 55.000 €
Reparatur/Austausch Kessel (nach 10–15 Jahren unvermeidlich) 8.000–12.000 €
Tankentsorgung bei endgültigem Umstieg 700–2.500 € (Kellertank), 1.800–4.000 € (Erdtank verfüllen)
Gesamtkosten 20 Jahre ca. 104.500–110.000 €

Umstieg auf Luft-Wasser-Wärmepumpe: 48.900 bis 70.400 € in 20 Jahren (Szenario 2)

Position Kosten
Anschaffung inkl. Einbau 30.000–38.000 €
Abzüglich KfW-Förderung (hier 70 %-Deckel auf max. 28.000 €; bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 30.000 € bis zu 22.400 €) −19.600 €
Tankentsorgung 700–2.500 € (Kellertank), Erdtank 1.800–4.000 €
Effektive Investition ca. 11.900–21.400 €
Laufende Kosten Jahr 1–20 (ca. 1.600–2.200 €/Jahr, stabile Strompreise) 32.000–44.000 €
Wartung 20 Jahre (ca. 250 €/Jahr) 5.000 €
Gesamtkosten 20 Jahre ca. 48.900–70.400 €

Ergebnis: Wärmepumpe spart 34.000 bis 61.000 € gegenüber der Ölheizung

Ölheizung behalten Wärmepumpe
Gesamtkosten 20 Jahre 104.500–110.000 € 48.900–70.400 €
Ersparnis 34.100–61.100 €

Die Wärmepumpe spart über 20 Jahre zwischen 34.000 und 61.000 Euro gegenüber dem Weiterbetrieb der Ölheizung. Je stärker der CO₂-Preis steigt, desto größer wird der Vorteil. Selbst im konservativsten Szenario amortisiert sich die Investition innerhalb von 6-8 Jahren. Detaillierte Kosten und Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpe finden Sie in unserem Ratgeber zu Wärmepumpen-Kosten und Förderung.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % extra für den Ölheizungstausch

Beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe profitieren Eigentümer von einem besonders attraktiven Förderbaustein: dem Klimageschwindigkeitsbonus des KfW-Programms 458.

Förderbausteine der KfW 458: Grundförderung, Boni und Deckel

Förderbaustein Förderquote Voraussetzung
Grundförderung 30 % Jeder Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung (unabhängig vom Alter) in selbstgenutztem Wohneigentum; sinkt halbjährlich bis 0 % ab 1. August 2028
Einkommensbonus 40 % / 30 % / 10 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € (40 %), > 30.000–40.000 € (30 %) bzw. > 40.000–50.000 € (10 %)
Familienzuschlag Reduziert das zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
Effizienzbonus entfällt Seit 21. Juli 2026 ersatzlos gestrichen
Höchstfördersatz (Deckel) 80 % / 70 % 80 % bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 30.000 € (bzw. ≤ 40.000 € inkl. Familienzuschlag), sonst 70 %

Die förderfähigen Kosten sind seit dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 Euro (80 % für Geringverdiener); im Standardfall aus Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) sind es 12.880 Euro.

Rechenbeispiel: Familie Schmidt tauscht ihre Ölheizung

Familie Schmidt besitzt ein Einfamilienhaus (Baujahr 1992, 140 m²) und heizt seit 24 Jahren mit einer Öl-Niedertemperaturheizung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 52.000 Euro. Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel.

Position Betrag
Kosten Wärmepumpe inkl. Einbau 33.000 €
Förderfähige Kosten (max. 28.000 €) 28.000 €
Grundförderung (30 %) 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) – weil Ölheizung ersetzt wird 4.480 €
Gesamtförderung (46 %) 12.880 €
Eigenanteil 20.120 €

Ohne die Ölheizung als Altanlage hätte Familie Schmidt den Klimageschwindigkeitsbonus nicht erhalten. Der Bonus allein bringt 4.480 Euro mehr Zuschuss. Weil das zu versteuernde Haushaltseinkommen über 50.000 Euro liegt, entfällt der Einkommensbonus; auch den früheren Effizienzbonus für das R290-Kältemittel gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich und fällt ab dem 1. August 2028 auf 0 % – er gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum.

Hinweis: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für den Austausch jeder funktionstüchtigen Ölheizung, unabhängig vom Alter. Das unterscheidet ihn von der alten BAFA-Austauschprämie. Auch ein erst 15 Jahre alter Öl-Brennwertkessel qualifiziert sich.

Alternative zur Ölheizung: Welche Heizsysteme beim Umstieg infrage kommen

Neben der Wärmepumpe gibt es weitere Optionen beim Austausch einer Ölheizung. Die richtige Wahl hängt von Gebäude, Budget und lokalen Gegebenheiten ab. Die vier wichtigsten stellen wir hier kurz vor; alle zehn Alternativen zur Ölheizung im Detail, inklusive Öl-Hybridheizung und Tankrückbau, finden Sie im ausführlichen Vergleich.

Wärmepumpe (Luft-Wasser)

  • Kosten: 27.000–40.000 € (vor Förderung)
  • Förderung: Einkommensabhängig bis 80 % über KfW 458
  • Laufende Kosten: 1.600–2.200 €/Jahr
  • Für wen: Die wirtschaftlichste Lösung für die meisten Einfamilienhäuser, auch im Altbau. Moderne Geräte mit R290-Kältemittel schaffen Vorlauftemperaturen bis 75 °C.

Pelletheizung

  • Kosten: 28.000–35.000 € (vor Förderung)
  • Förderung: 30 % über KfW 458 (Grundförderung, kein Klimageschwindigkeitsbonus für Pellet)
  • Laufende Kosten: 1.800–2.400 €/Jahr
  • Für wen: Geeignet bei vorhandenem Lagerraum (ehemaliger Öltankraum kann genutzt werden). Keine CO₂-Abgabe auf Pellets.

Fernwärme

  • Kosten: 5.000–15.000 € (Anschluss)
  • Förderung: Teilweise über kommunale Programme
  • Laufende Kosten: 2.000–3.000 €/Jahr
  • Für wen: Wirtschaftlich attraktiv, wenn ein Fernwärmenetz in der Straße vorhanden ist. Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob ein Anschluss möglich wird.

Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas)

  • Kosten: 25.000–40.000 € (vor Förderung)
  • Förderung: Einkommensabhängig bis 80 % auf den Wärmepumpen-Anteil
  • Laufende Kosten: 1.800–2.500 €/Jahr
  • Für wen: Kann eine Übergangslösung für schlecht gedämmte Altbauten sein, in denen eine Wärmepumpe allein an sehr kalten Tagen nicht effizient arbeitet. Allerdings: Der Gasanteil unterliegt ab 2029 der Brennstoffquote nach § 43 GModG.

GModG: Entwarnung oder trügerische Sicherheit?

Das GModG hat die gesetzliche Austauschpflicht abgeschafft. Das klingt nach Entwarnung. Aber wer genau hinschaut, erkennt: Die Politik verlagert den Druck vom Ordnungsrecht auf den Preis.

Warum sich der Umstieg von der Ölheizung trotzdem lohnt: fünf Gründe

1. Der CO₂-Preis steigt unaufhaltsam. 2026 zahlen Sie 55-65 Euro pro Tonne CO₂. Ab 2028 greift der EU-Emissionshandel ETS2, in dem der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Prognosen gehen von 120-150 Euro pro Tonne bis 2030 aus. Für 2.000 Liter Heizöl bedeutet das allein an CO₂-Kosten: 700-1.000 Euro pro Jahr statt heute 380 Euro. Alle Details zur CO₂-Preisentwicklung finden Sie in unserem Beitrag zur CO₂-Steuer 2026.

2. Die Brennstoffquote verteuert fossile Brennstoffe zusätzlich. Ab 2029 müssen Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wurden, mindestens 10 % biogenen oder wasserstoffbasierten Brennstoff nutzen (§ 43 GModG). Bio-Heizöl ist erheblich teurer als konventionelles Heizöl. Mit steigenden Quoten in den Folgejahren wird der Preisunterschied immer relevanter.

3. Die Förderung sinkt ab jetzt schrittweise. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Ölheizungstausch beträgt seit dem 21. Juli 2026 nur noch 16 % und sinkt halbjährlich weiter bis auf 0 % ab dem 1. August 2028. In Kombination mit dem einkommensabhängigen Deckel sind aktuell bis zu 80 % Zuschuss möglich. Wer jetzt handelt, sichert sich den höchsten noch verfügbaren Bonus.

4. Der Wertverlust der Immobilie ist real. Käufer und Banken achten zunehmend auf die Energieeffizienz. Ein Gebäude mit Ölheizung wird beim Verkauf oder bei der Beleihung schlechter bewertet. Der Austausch der Ölheizung steigert den Immobilienwert. Wer ohnehin über einen Verkauf nachdenkt, statt zu investieren, kann den Wert im Ist-Zustand kostenlos ermitteln lassen.

5. Die Abhängigkeit vom Ölpreis bleibt. Heizöl ist ein Produkt des Weltmarkts. Geopolitische Krisen, OPEC-Entscheidungen und Raffineriekapazitäten bestimmen den Preis. Strom für eine Wärmepumpe wird zunehmend aus inländischen erneuerbaren Quellen erzeugt und ist preislich stabiler.

Umstieg Schritt für Schritt: vom Ist-Zustand bis zur Tankentsorgung

Wer sich für den Austausch der Ölheizung entscheidet, sollte diese Schritte beachten:

1. Ist-Zustand klären. Welchen Kesseltyp haben Sie? Wie alt ist die Anlage? Wie hoch ist Ihr Verbrauch? Ein Blick auf die letzte Heizkostenabrechnung und das Typenschild des Kessels gibt erste Antworten.

2. Energieberatung einholen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welches Heizsystem für Ihr Gebäude optimal ist und welche Dämmmaßnahmen den Umstieg unterstützen. Die Energieberatung wird mit 50 % der Kosten (max. 650 € für EFH, max. 850 € für MFH) gefördert.

3. Angebote vergleichen. Holen Sie mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass Demontage der alten Anlage, Tankentsorgung, hydraulischer Abgleich und alle Nebenkosten enthalten sind.

4. Förderung beantragen. Den KfW-Antrag (Programm 458) müssen Sie vor Beauftragung des Fachbetriebs stellen. Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen.

5. Installation und Tankentsorgung. Die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert in der Regel 2-3 Tage. Die Tankentsorgung kann parallel oder nachgelagert erfolgen. Ein zertifizierter Fachbetrieb übernimmt die Reinigung, Befüllung mit Inertmaterial und den Rückbau.

Häufige Fragen zum Austausch der Ölheizung

Muss ich meine Ölheizung 2026 austauschen?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine altersabhängige Austauschpflicht mehr: Das GModG hat § 72 GEG ersatzlos gestrichen. Auch ein über 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel darf weiterbetrieben werden, solange er sicher und technisch in Ordnung ist.

Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 nennt § 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen ausdrücklich als eine von zehn gleichrangigen Optionen; die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen. Allerdings greift für nach diesem Stichtag eingebaute Anlagen ab 2029 die Brennstoffquote nach § 43 GModG (10 %, später bis 60 %).

Gilt die Austauschpflicht auch für Öl-Brennwertkessel?

Die Frage hat sich erledigt: Es gibt seit dem 29. Juli 2026 überhaupt keine 30-Jahre-Austauschpflicht mehr. § 72 GEG, der bis dahin Konstanttemperaturkessel erfasste (Niedertemperatur- und Brennwertkessel waren ohnehin ausgenommen), wurde mit dem GModG gestrichen.

Was passiert mit der Ölheizung bei Eigentümerwechsel?

Für die Heizung gilt keine Frist mehr – die Austauschpflicht ist entfallen. Käufer und Erben müssen aber weiterhin innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang die oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG) und die Rohrleitungsdämmung nachrüsten (§ 69 Abs. 3 und 4 GModG). Verstöße können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden (§ 108 GModG).

Was kostet die Entsorgung des Öltanks?

Das Verfüllen eines unterirdischen Öltanks kostet 1.800–4.000 Euro, der komplette Ausbau kann bei Bodensanierung fünfstellig werden. Oberirdische Tanks im Keller sind günstiger: Stilllegung ab etwa 700 Euro, Ausbau und Entsorgung 650–2.500 Euro je nach Größe und Bauart. Die Kosten für die Tankentsorgung sind im Rahmen des KfW-Programms 458 förderfähig.

Lohnt sich der Umstieg von der Ölheizung, obwohl das GModG die Pflicht abgeschafft hat?

Ja. Die Austauschpflicht war nie der Hauptgrund für den Umstieg. Die Betriebskosten sind es. Eine Ölheizung kostet 3.000–4.500 Euro pro Jahr, eine Wärmepumpe 1.600–2.200 Euro. Über 20 Jahre ergibt sich eine Ersparnis von rund 34.000–61.000 Euro. Dazu kommt die Förderung von einkommensabhängig bis zu 80 %, der steigende CO₂-Preis und der Werterhalt der Immobilie.

Wie hoch ist die maximale Förderung beim Tausch einer Ölheizung?

Seit dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (maximal 28.000 Euro pro Wohneinheit) für Geringverdiener, sonst bis zu 70 %. Das ergibt einen Höchstzuschuss von 22.400 Euro. Im Standardfall aus Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) sind es 12.880 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus steht speziell für den Austausch von Ölheizungen zur Verfügung, sinkt aber halbjährlich und fällt ab dem 1. August 2028 auf 0 %.

Kann ich meine Ölheizung einfach weiter betreiben und abwarten?

Technisch und rechtlich: ja. Wirtschaftlich ist Abwarten aber teuer. Jedes Jahr mit Ölheizung kostet im Vergleich zur Wärmepumpe 1.500–2.500 Euro mehr. Außerdem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus seit dem 21. Juli 2026 halbjährlich und fällt ab dem 1. August 2028 ganz weg. Wer wartet, zahlt mehr und bekommt weniger Förderung.

Pflicht hin oder her: Die Zahlen sprechen gegen die Ölheizung

Das GModG bringt rechtliche Entwarnung. Die Austauschpflicht für alte Ölkessel ist weggefallen, und neue Ölheizungen sind wieder erlaubt. Wer daraus schließt, dass er seine Ölheizung sorglos weiterbetreiben kann, macht einen teuren Fehler.

Der CO₂-Preis steigt, die Brennstoffquote kommt, und der EU-Emissionshandel ETS2 wird fossile Brennstoffe ab 2028 noch einmal deutlich verteuern. Gleichzeitig bleibt die Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe attraktiv: einkommensabhängig bis zu 80 % Zuschuss, davon 16 % Klimageschwindigkeitsbonus speziell für Ölheizungsbesitzer – der allerdings halbjährlich sinkt und ab dem 1. August 2028 entfällt.

Die Austauschpflicht mag fallen. Die wirtschaftliche Logik bleibt bestehen.

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