Ölheizung austauschen 2026: Pflichten, Kosten und die beste Alternative
Ölheizung austauschen 2026: Welche Pflichten gelten nach GEG und GMG, was der Weiterbetrieb wirklich kostet und warum sich der Umstieg trotz Entwarnung lohnt.

Muss ich meine Ölheizung austauschen? Diese Frage stellen sich 2026 Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland. Die Antwort ist komplizierter als ein einfaches Ja oder Nein, denn gerade ändert sich die Rechtslage grundlegend. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen einen Austausch vor. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) will diese Pflicht abschaffen. Und trotzdem sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Wer heute noch mit Öl heizt, zahlt drauf.
Dieser Artikel erklärt, welche Regeln jetzt gelten, was sich ab Sommer 2026 ändert und warum der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch ohne gesetzliche Pflicht die wirtschaftlich bessere Entscheidung ist.
Aktuelle Rechtslage: Wann muss eine Ölheizung raus?
Solange das GMG nicht in Kraft ist, gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 1. Januar 2024 uneingeschränkt. Es enthält zwei zentrale Vorschriften, die Ölheizungsbesitzer betreffen.
§ 72 GEG: Die 30-Jahre-Austauschpflicht
Konstanttemperatur-Heizkessel müssen nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Das betrifft Ölkessel, die vor 1996 eingebaut wurden und die keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. Konkret heißt das:
- Betroffen: Öl-Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre oder älter sind
- Nicht betroffen: Öl-Niedertemperaturkessel, Öl-Brennwertkessel, Anlagen unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung
- Wichtige Ausnahme: Eigentümer, die ihr Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von der Austauschpflicht befreit
- Bei Eigentümerwechsel (Kauf oder Erbschaft): Der neue Eigentümer hat eine Frist von zwei Jahren, um die Austauschpflicht zu erfüllen
Die Unterscheidung zwischen Konstanttemperatur- und Niedertemperaturkessel ist entscheidend. Viele Eigentümer wissen nicht, welchen Kesseltyp sie haben. Ein Blick auf das Typenschild oder eine Nachfrage beim Schornsteinfeger schafft Klarheit.
§ 71 GEG: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, muss diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht greift allerdings erst unter bestimmten Bedingungen:
- In Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024
- In Bestandsgebäuden: Erst wenn die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde abgeschlossen und veröffentlicht ist
- Noch keine Wärmeplanung veröffentlicht? Dann dürfen Sie nach einer Energieberatung auch eine neue Ölheizung einbauen, allerdings mit der Verpflichtung, ab der Veröffentlichung der Wärmeplanung anteilig erneuerbare Energien einzusetzen
Einen vollständigen Überblick über die Übergangsfristen finden Sie in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz 2026.
Was sich mit dem GMG ändert
Die neue Bundesregierung will das GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzen. Der Kabinettsentwurf wird im Frühjahr 2026 erwartet, das Inkrafttreten voraussichtlich im Juli 2026. Die wichtigsten Änderungen für Ölheizungsbesitzer:
Die 65-%-Pflicht (§ 71 GEG) wird abgeschafft. Neue Heizungen müssen künftig nicht mehr zu 65 % erneuerbar betrieben werden. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut werden.
Die 30-Jahre-Austauschpflicht (§ 72 GEG) fällt weg. Auch alte Konstanttemperaturkessel müssen nicht mehr zwingend ersetzt werden.
Die Bio-Treppe startet 2029. Neue fossile Heizungen, die nach Inkrafttreten des GMG eingebaut werden, müssen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 % Bio-Brennstoff beimischen. Dieser Anteil steigt in weiteren Stufen bis 2040.
Der CO₂-Preis wird zum zentralen Steuerungsinstrument. Statt Verbote setzt das GMG auf marktwirtschaftliche Anreize. Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55-65 Euro pro Tonne und wird durch den EU-Emissionshandel (ETS2) ab 2028 voraussichtlich auf 120-150 Euro pro Tonne bis 2030 steigen.
Zeitleiste: Was wann gilt
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Stichtage für Ölheizungsbesitzer auf einen Blick:
| Zeitraum | Regelung | Auswirkung auf Ölheizungen |
|---|---|---|
| Bis Juli 2026 (GEG gilt) | § 72 GEG: 30-Jahre-Austauschpflicht | Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre müssen ersetzt werden (mit Ausnahmen) |
| Bis Juli 2026 (GEG gilt) | § 71 GEG: 65-%-EE-Pflicht | Neue Ölheizungen nur eingeschränkt möglich (abhängig von Wärmeplanung) |
| Ab ca. Juli 2026 (GMG) | Austauschpflicht und 65-%-Pflicht entfallen | Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut und weiterbetrieben werden |
| 2026 | CO₂-Preis: 55–65 €/Tonne | Heizöl wird durch CO₂-Abgabe um ca. 19 ct/Liter verteuert |
| Ab 2028 | EU-Emissionshandel ETS2 | CO₂-Preis wird marktbestimmt, Prognose: deutlicher Anstieg |
| Ab 2029 | Bio-Treppe Stufe 1 | Neue Ölheizungen (nach GMG-Inkrafttreten eingebaut) müssen 10 % Bio-Heizöl beimischen |
| 2030 (Prognose) | CO₂-Preis: 120–150 €/Tonne | Heizölkosten steigen um geschätzt 35–45 ct/Liter allein durch CO₂ |
| Bis 2040 | Bio-Treppe weitere Stufen | Stufenweise steigende Beimischungsquoten für Bio-Brennstoffe |
Wichtig: Das GMG ist noch nicht verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten gilt das GEG 2024 uneingeschränkt. Wer jetzt einen alten Konstanttemperaturkessel betreibt und unter die Austauschpflicht fällt, muss handeln – unabhängig davon, was das GMG bringen wird.
Was der Weiterbetrieb einer Ölheizung wirklich kostet
Die juristische Austauschpflicht fällt mit dem GMG voraussichtlich weg. Die ökonomische Realität bleibt aber bestehen. Eine Ölheizung ist 2026 das teuerste Heizsystem im laufenden Betrieb.
Laufende Kosten einer Ölheizung (150 m² Einfamilienhaus, 2026)
| Kostenfaktor | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Heizöl (ca. 2.000–2.500 Liter, inkl. CO₂-Abgabe) | 2.200–3.000 € |
| CO₂-Abgabe (60 €/t, ca. 19 ct/Liter) | 380–475 € (bereits im Ölpreis enthalten) |
| Wartung, Schornsteinfeger, Tankreinigung | 400–600 € |
| Öltank-Versicherung (Gewässerschadenhaftpflicht) | 80–150 € |
| Rücklagen für Reparaturen | 200–400 € |
| Summe | ca. 3.000–4.500 € |
Diese Kosten werden steigen. Der CO₂-Preis allein wird bis 2030 voraussichtlich auf 120-150 Euro pro Tonne klettern. Das bedeutet einen Aufschlag von 35-45 Cent pro Liter Heizöl, zusätzlich zum Rohölpreis. Für unser Beispielhaus steigen die CO₂-Kosten dann auf 700-1.125 Euro pro Jahr.
Versteckte Kosten, die viele vergessen
Neben den laufenden Betriebskosten gibt es weitere Kostenfaktoren, die Ölheizungsbesitzer oft unterschätzen:
- Öltank: Unterirdische Tanks müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Stilllegung und Entsorgung eines Öltanks kostet 1.500–3.000 Euro, je nach Größe und Lage.
- Umwelthaftung: Bei einem Tankschaden drohen hohe Kosten für die Bodensanierung. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen und in manchen Bundesländern Pflicht.
- Wertverlust der Immobilie: Unsanierte Gebäude mit Ölheizung verlieren zunehmend an Marktwert. Der sogenannte Brown Discount liegt nach Studien bei 10-25 % des Immobilienwerts.
- Lieferrisiko: Heizöl muss bevorratet werden. Preisschwankungen und Lieferengpässe treffen Ölheizungsbesitzer direkt.
Kostenvergleich: Ölheizung behalten vs. Wärmepumpe (20 Jahre)
Die folgende Rechnung zeigt den Gesamtkostenvergleich über 20 Jahre für ein typisches Einfamilienhaus (150 m², Baujahr 1985, teilsaniert, 25.000 kWh Heizwärmebedarf).
Szenario 1: Ölheizung weiter betreiben
| Position | Kosten |
|---|---|
| Laufende Kosten Jahr 1–5 (ca. 3.500 €/Jahr) | 17.500 € |
| Laufende Kosten Jahr 6–10 (ca. 4.500 €/Jahr, steigender CO₂-Preis + ETS2) | 22.500 € |
| Laufende Kosten Jahr 11–20 (ca. 5.000–6.000 €/Jahr) | 55.000 € |
| Reparatur/Austausch Kessel (nach 10–15 Jahren unvermeidlich) | 8.000–12.000 € |
| Tankentsorgung bei endgültigem Umstieg | 1.500–3.000 € |
| Gesamtkosten 20 Jahre | ca. 104.500–110.000 € |
Szenario 2: Umstieg auf Luft-Wasser-Wärmepumpe (2026)
| Position | Kosten |
|---|---|
| Anschaffung inkl. Einbau | 30.000–38.000 € |
| Abzüglich KfW-Förderung (bis 70 % auf max. 30.000 €) | −21.000 € |
| Tankentsorgung | 1.500–3.000 € |
| Effektive Investition | ca. 10.500–20.000 € |
| Laufende Kosten Jahr 1–20 (ca. 1.600–2.200 €/Jahr, stabile Strompreise) | 32.000–44.000 € |
| Wartung 20 Jahre (ca. 250 €/Jahr) | 5.000 € |
| Gesamtkosten 20 Jahre | ca. 47.500–69.000 € |
Ergebnis
| Ölheizung behalten | Wärmepumpe | |
|---|---|---|
| Gesamtkosten 20 Jahre | 104.500–110.000 € | 47.500–69.000 € |
| Ersparnis | – | 35.500–62.500 € |
Die Wärmepumpe spart über 20 Jahre zwischen 35.000 und 62.000 Euro gegenüber dem Weiterbetrieb der Ölheizung. Je stärker der CO₂-Preis steigt, desto größer wird der Vorteil. Selbst im konservativsten Szenario amortisiert sich die Investition innerhalb von 6-8 Jahren. Detaillierte Kosten und Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpe finden Sie in unserem Ratgeber zu Wärmepumpen-Kosten und Förderung.
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % extra für den Ölheizungstausch
Beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe profitieren Eigentümer von einem besonders attraktiven Förderbaustein: dem Klimageschwindigkeitsbonus des KfW-Programms 458.
So setzt sich die Förderung zusammen
| Förderbaustein | Förderquote | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Jeder Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung (unabhängig vom Alter) in selbstgenutztem Wohneigentum |
| Einkommensbonus | 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290) oder Erdwärme/Wasser als Quelle |
| Maximum | 70 % | Kombination aller Boni, gedeckelt auf 70 % |
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.
Rechenbeispiel: Familie Schmidt tauscht ihre Ölheizung
Familie Schmidt besitzt ein Einfamilienhaus (Baujahr 1992, 140 m²) und heizt seit 24 Jahren mit einer Öl-Niedertemperaturheizung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 52.000 Euro. Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten Wärmepumpe inkl. Einbau | 33.000 € |
| Förderfähige Kosten (max. 30.000 €) | 30.000 € |
| Grundförderung (30 %) | 9.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) – weil Ölheizung ersetzt wird | 6.000 € |
| Effizienzbonus (5 %) – R290-Kältemittel | 1.500 € |
| Gesamtförderung (55 %) | 16.500 € |
| Eigenanteil | 16.500 € |
Ohne die Ölheizung als Altanlage hätte Familie Schmidt den Klimageschwindigkeitsbonus nicht erhalten. Der Bonus allein bringt 6.000 Euro mehr Zuschuss. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist befristet bis Ende 2028 und gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
Hinweis: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für den Austausch jeder funktionstüchtigen Ölheizung, unabhängig vom Alter. Das unterscheidet ihn von der alten BAFA-Austauschprämie. Auch ein erst 15 Jahre alter Öl-Brennwertkessel qualifiziert sich.
Alternative Heizsysteme beim Umstieg
Neben der Wärmepumpe gibt es weitere Optionen beim Austausch einer Ölheizung. Die richtige Wahl hängt von Gebäude, Budget und lokalen Gegebenheiten ab.
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
- Kosten: 27.000–40.000 € (vor Förderung)
- Förderung: Bis 70 % über KfW 458
- Laufende Kosten: 1.600–2.200 €/Jahr
- Für wen: Die wirtschaftlichste Lösung für die meisten Einfamilienhäuser, auch im Altbau. Moderne Geräte mit R290-Kältemittel schaffen Vorlauftemperaturen bis 75 °C.
Pelletheizung
- Kosten: 28.000–35.000 € (vor Förderung)
- Förderung: 30 % über KfW 458 (Grundförderung, kein Klimageschwindigkeitsbonus für Pellet)
- Laufende Kosten: 1.800–2.400 €/Jahr
- Für wen: Geeignet bei vorhandenem Lagerraum (ehemaliger Öltankraum kann genutzt werden). Keine CO₂-Abgabe auf Pellets.
Fernwärme
- Kosten: 5.000–15.000 € (Anschluss)
- Förderung: Teilweise über kommunale Programme
- Laufende Kosten: 2.000–3.000 €/Jahr
- Für wen: Wirtschaftlich attraktiv, wenn ein Fernwärmenetz in der Straße vorhanden ist. Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob ein Anschluss möglich wird.
Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas)
- Kosten: 25.000–40.000 € (vor Förderung)
- Förderung: Bis 70 % auf den Wärmepumpen-Anteil
- Laufende Kosten: 1.800–2.500 €/Jahr
- Für wen: Kann eine Übergangslösung für schlecht gedämmte Altbauten sein, in denen eine Wärmepumpe allein an sehr kalten Tagen nicht effizient arbeitet. Allerdings: Der Gasanteil unterliegt ab 2029 der Bio-Treppe.
GMG: Entwarnung oder trügerische Sicherheit?
Das GMG schafft die gesetzliche Austauschpflicht ab. Das klingt nach Entwarnung. Aber wer genau hinschaut, erkennt: Die Politik verlagert den Druck vom Ordnungsrecht auf den Preis.
Warum sich der Umstieg trotzdem lohnt
1. Der CO₂-Preis steigt unaufhaltsam. 2026 zahlen Sie 55-65 Euro pro Tonne CO₂. Ab 2028 greift der EU-Emissionshandel ETS2, in dem der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Prognosen gehen von 120-150 Euro pro Tonne bis 2030 aus. Für 2.000 Liter Heizöl bedeutet das allein an CO₂-Kosten: 700-1.000 Euro pro Jahr statt heute 380 Euro. Alle Details zur CO₂-Preisentwicklung finden Sie in unserem Beitrag zur CO₂-Steuer 2026.
2. Die Bio-Treppe verteuert fossile Brennstoffe zusätzlich. Ab 2029 müssen neue Ölheizungen mindestens 10 % Bio-Heizöl beimischen. Bio-Heizöl ist erheblich teurer als konventionelles Heizöl. Mit steigenden Quoten in den Folgejahren wird der Preisunterschied immer relevanter.
3. Die Förderung ist jetzt am höchsten. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für den Ölheizungstausch ist bis Ende 2028 befristet. In Kombination mit den anderen Boni sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Es ist nicht garantiert, dass diese Konditionen über 2028 hinaus bestehen.
4. Der Wertverlust der Immobilie ist real. Käufer und Banken achten zunehmend auf die Energieeffizienz. Ein Gebäude mit Ölheizung wird beim Verkauf oder bei der Beleihung schlechter bewertet. Der Austausch der Ölheizung steigert den Immobilienwert.
5. Die Abhängigkeit vom Ölpreis bleibt. Heizöl ist ein Produkt des Weltmarkts. Geopolitische Krisen, OPEC-Entscheidungen und Raffineriekapazitäten bestimmen den Preis. Strom für eine Wärmepumpe wird zunehmend aus inländischen erneuerbaren Quellen erzeugt und ist preislich stabiler.
Schritt für Schritt: So gelingt der Umstieg
Wer sich für den Austausch der Ölheizung entscheidet, sollte diese Schritte beachten:
1. Ist-Zustand klären. Welchen Kesseltyp haben Sie? Wie alt ist die Anlage? Wie hoch ist Ihr Verbrauch? Ein Blick auf die letzte Heizkostenabrechnung und das Typenschild des Kessels gibt erste Antworten.
2. Energieberatung einholen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welches Heizsystem für Ihr Gebäude optimal ist und welche Dämmmaßnahmen den Umstieg unterstützen. Die Energieberatung wird mit 80 % der Kosten (max. 1.300 € für EFH) gefördert.
3. Angebote vergleichen. Holen Sie mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass Demontage der alten Anlage, Tankentsorgung, hydraulischer Abgleich und alle Nebenkosten enthalten sind.
4. Förderung beantragen. Den KfW-Antrag (Programm 458) müssen Sie vor Beauftragung des Fachbetriebs stellen. Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen.
5. Installation und Tankentsorgung. Die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert in der Regel 2-3 Tage. Die Tankentsorgung kann parallel oder nachgelagert erfolgen. Ein zertifizierter Fachbetrieb übernimmt die Reinigung, Befüllung mit Inertmaterial und den Rückbau.
Häufige Fragen
Muss ich meine Ölheizung 2026 austauschen?
Nach aktuellem Recht (GEG 2024): Ja, wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt, der älter als 30 Jahre ist, und Sie das Haus nicht bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Mit dem GMG (voraussichtlich ab Juli 2026) fällt diese Pflicht weg. Bis dahin gilt das GEG uneingeschränkt.
Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Nach GEG ist der Einbau möglich, wenn die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde noch nicht abgeschlossen ist (mit Beratungspflicht). Nach Inkrafttreten des GMG wird der Einbau wieder uneingeschränkt erlaubt. Allerdings gilt ab 2029 die Bio-Treppe mit einer Beimischungspflicht für Bio-Heizöl.
Gilt die Austauschpflicht auch für Öl-Brennwertkessel?
Nein. Die 30-Jahre-Austauschpflicht nach § 72 GEG betrifft nur Konstanttemperaturkessel. Öl-Niedertemperaturkessel und Öl-Brennwertkessel sind ausgenommen.
Was passiert bei Eigentümerwechsel?
Wenn Sie ein Haus mit einem austauschpflichtigen Ölkessel kaufen oder erben, haben Sie nach GEG zwei Jahre Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Frist entfällt voraussichtlich mit dem GMG.
Was kostet die Entsorgung des Öltanks?
Die Stilllegung und Entsorgung eines unterirdischen Öltanks kostet 1.500–3.000 Euro, abhängig von Größe, Lage und eventuell notwendiger Bodensanierung. Oberirdische Tanks im Keller sind günstiger zu entsorgen (800–1.500 Euro). Die Kosten für die Tankentsorgung sind im Rahmen des KfW-Programms 458 förderfähig.
Lohnt sich der Umstieg, obwohl das GMG die Pflicht abschafft?
Ja. Die Austauschpflicht war nie der Hauptgrund für den Umstieg. Die Betriebskosten sind es. Eine Ölheizung kostet 3.000–4.500 Euro pro Jahr, eine Wärmepumpe 1.600–2.200 Euro. Über 20 Jahre ergibt sich eine Ersparnis von 35.000–62.000 Euro. Dazu kommt die Förderung von bis zu 70 %, der steigende CO₂-Preis und der Werterhalt der Immobilie.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Tausch einer Ölheizung?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit). Das ergibt einen Höchstzuschuss von 21.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % steht speziell für den Austausch von Ölheizungen zur Verfügung und ist bis Ende 2028 befristet.
Kann ich meine Ölheizung einfach weiter betreiben und abwarten?
Technisch und voraussichtlich bald auch rechtlich: ja. Wirtschaftlich ist Abwarten aber teuer. Jedes Jahr mit Ölheizung kostet im Vergleich zur Wärmepumpe 1.500–2.500 Euro mehr. Außerdem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus nach 2028 möglicherweise oder fällt ganz weg. Wer wartet, zahlt mehr und bekommt weniger Förderung.
Fazit: Pflicht hin oder her – die Zahlen sind eindeutig
Das GMG bringt rechtliche Entwarnung. Die Austauschpflicht für alte Ölkessel fällt voraussichtlich weg, und neue Ölheizungen werden wieder erlaubt. Wer daraus schließt, dass er seine Ölheizung sorglos weiterbetreiben kann, macht einen teuren Fehler.
Der CO₂-Preis steigt, die Bio-Treppe kommt, und der EU-Emissionshandel ETS2 wird fossile Brennstoffe ab 2028 noch einmal deutlich verteuern. Gleichzeitig ist die Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe so hoch wie nie: bis zu 70 % Zuschuss, davon 20 % Klimageschwindigkeitsbonus speziell für Ölheizungsbesitzer.
Die Austauschpflicht mag fallen. Die wirtschaftliche Logik bleibt bestehen.
Nächster Schritt: Kosten und Förderung berechnen
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