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Heizungsgesetz 2026: Was sich ändert und was jetzt gilt

GEG 2024 oder GMG? Was beim Heizungstausch 2026 gilt, welche Fristen laufen und was die geplanten Änderungen für Eigentümer bedeuten.

Modernes Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und Solarpanelen auf dem Dach

Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren für so viel Verunsicherung gesorgt wie das Heizungsgesetz. Erst im Januar 2024 in Kraft getreten, steht es bereits wieder vor dem Aus. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzen, mit weitreichenden Folgen für alle, die eine Heizung besitzen oder planen, eine neue einzubauen.

Das Problem: Zwischen dem geltenden Recht und dem geplanten Recht klafft eine Lücke, in der viele Eigentümer nicht wissen, woran sie sind. Die Heizungsbranche meldet den schwächsten Absatz seit 15 Jahren. Der BDH verzeichnete 2025 nur noch 627.000 verkaufte Wärmeerzeuger, ein Rückgang von 12 % gegenüber dem ohnehin schwachen Vorjahr. Diese Verunsicherung kostet Geld, denn wer zu lange wartet, verpasst Förderung und zahlt steigende CO₂-Preise.

Dieser Artikel klärt: Was gilt heute, was kommt morgen, und was sollten Sie jetzt tun?

Was aktuell gilt: Das GEG 2024 im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 1. Januar 2024 (umgangssprachlich „Heizungsgesetz") ist geltendes Recht. Solange kein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten diese Regeln uneingeschränkt:

  • 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht greift allerdings erst, wenn die kommunale Wärmeplanung für Ihre Gemeinde vorliegt (dazu unten mehr).
  • Neubau in Neubaugebieten: Hier gilt die 65-%-Regel bereits seit dem 1. Januar 2024.
  • 30-Jahre-Austauschpflicht: Konstanttemperatur-Heizkessel müssen nach 30 Jahren Betrieb ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung (§ 72 GEG).
  • Beratungspflicht: Wer sich 2024 oder später eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss sich vorher von einem Energieberater beraten lassen.
  • Förderung: Über KfW 458 erhalten Sie bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 20 %).

Wann gilt die 65-%-Regel? Eine Entscheidungshilfe

Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht ist die zentrale Vorgabe des GEG 2024, aber sie gilt nicht überall sofort. Die Anwendung hängt von drei Faktoren ab:

1. Handelt es sich um einen Neubau in einem Neubaugebiet?

  • Ja: Die 65-%-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2024, unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
  • Nein: Weiter zu Frage 2.

2. Handelt es sich um einen Bestandsbau oder Neubau in einer Baulücke?

  • Bestandsbau oder Baulücke: Die 65-%-Pflicht greift erst, wenn Ihre Kommune die Wärmeplanung abgeschlossen hat. Weiter zu Frage 3.

3. Hat Ihre Kommune die Wärmeplanung bereits abgeschlossen und veröffentlicht?

  • Ja: Die 65-%-Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen. Es gibt Übergangsfristen von einem Monat nach Bekanntgabe.
  • Nein: Die 65-%-Pflicht gilt noch nicht. Sie dürfen nach Beratungspflicht jede Heizung einbauen (Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse etc.). Aber Achtung: Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung besteht trotzdem (§ 71 Abs. 11 GEG).

Sonderfall Havarie: Geht Ihre Heizung irreparabel kaputt, gibt es eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren mit Überbrückungslösungen, auch wenn die 65-%-Pflicht in Ihrer Kommune bereits gilt.

Was sich mit dem GMG ändern soll

Am 24. Februar 2026 haben die Fraktionsspitzen der Koalition die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Schon im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 hieß es wörtlich: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Das GMG soll das GEG ersetzen. Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:

65-%-Pflicht fällt weg. Die zentrale Vorgabe des bisherigen GEG, dass neue Heizungen zu 65 % erneuerbar betrieben werden müssen, wird ersatzlos gestrichen.

Freie Heizungswahl. Gas- und Ölheizungen sollen wieder uneingeschränkt eingebaut werden dürfen, neben Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse und Hybridlösungen.

Bio-Treppe ab 2029. Statt der 65-%-Pflicht kommt eine stufenweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe: Ab dem 1. Januar 2029 müssen neu installierte fossile Heizungen mindestens 10 % Biobrennstoff nutzen. Dieser Anteil steigt in drei weiteren gesetzlich festgelegten Stufen bis 2040. Die genauen Prozentsätze der weiteren Stufen stehen noch nicht fest.

Grüngasquote. Gasversorger sollen verpflichtet werden, zunehmende Anteile an Biomethan und Wasserstoff ins Netz einzuspeisen.

Kein Sanierungszwang. Es soll keine individuellen Sanierungspflichten für bestehende Wohngebäude geben.

Mieterschutz. Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme geschützt werden.

Übergangsregelungen: Was gilt in der Zwischenzeit?

Die Phase zwischen dem heute geltenden GEG 2024 und dem geplanten GMG ist für Eigentümer besonders heikel. Hier die wichtigsten Punkte:

GEG 2024 gilt uneingeschränkt bis zum Inkrafttreten des GMG

Es gibt kein Vakuum. Solange das GMG nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, gelten die Regeln des GEG 2024 vollständig. Das heißt konkret:

  • Die 65-%-Pflicht kann weiterhin durch abgeschlossene kommunale Wärmepläne ausgelöst werden.
  • Die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen besteht weiter.
  • Die 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperatur-Heizkessel gilt weiter.
  • Förderprogramme (KfW 458, BAFA) laufen mit den bestehenden Konditionen weiter.

Was passiert mit Heizungen, die zwischen GEG und GMG eingebaut werden?

Wenn Sie jetzt eine Heizung nach den Vorgaben des GEG 2024 einbauen und das GMG später die Regeln ändert, genießt Ihre Heizung Bestandsschutz. Das bedeutet:

  • Eine nach GEG-Regeln eingebaute Wärmepumpe bleibt selbstverständlich konform.
  • Eine Gasheizung, die Sie vor Inkrafttreten der 65-%-Pflicht in Ihrer Kommune eingebaut haben, wird nicht nachträglich beanstandet.
  • Die Bio-Treppe ab 2029 gilt nach aktuellem Eckpunktepapier nur für Heizungen, die nach Inkrafttreten des GMG eingebaut werden. Ob sie auch für zwischen Januar 2024 und Juli 2026 eingebaute Gasheizungen gelten wird, ist noch offen und wird erst im Gesetzentwurf geklärt.

Strategische Überlegung

Wer gerade eine neue Heizung plant, steht vor einem Dilemma: Nach GEG handeln oder auf das GMG warten?

  • Heizung kaputt oder am Ende der Lebensdauer? Nicht warten, sondern jetzt handeln. Die aktuelle KfW-Förderung mit bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpen ist attraktiv und budgetiert.
  • Heizung funktioniert noch, Tausch ist geplant? Es kann sinnvoll sein, den GMG-Kabinettsentwurf (erwartet Ostern 2026) abzuwarten, um Klarheit über die neuen Regeln zu haben. Aber: Nicht länger als nötig warten, denn Förderbudgets sind endlich.

Heizungsmarkt in der Krise

Die Verunsicherung durch den Übergang vom GEG zum GMG hat massive Auswirkungen auf den Heizungsmarkt. Die Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) für 2025 zeigen das deutlich:

Marktzahlen 2025

  • 627.000 Wärmeerzeuger wurden 2025 in Deutschland verkauft.
  • Das entspricht einem Rückgang von 12 % gegenüber dem ohnehin schwachen Vorjahr 2024.
  • 2023, im letzten Jahr vor dem Inkrafttreten des GEG 2024, hatte es einen Vorzieheffekt gegeben: Eigentümer kauften massenhaft Gasheizungen, bevor die neuen Regeln griffen. Der Absatz von Gasheizungen lag 2023 bei einem Rekordwert.
  • 2024 folgte der Einbruch, 2025 setzte sich der Abwärtstrend fort.

Was die Zahlen bedeuten

Der schwache Absatz hat mehrere Ursachen:

  1. Attentismus: Viele Eigentümer warten ab, welches Gesetz letztlich gilt. Die Ankündigung „wir schaffen das Heizungsgesetz ab" hat dazu geführt, dass Eigentümer, die eigentlich eine Wärmepumpe einbauen wollten, nun abwarten. Und Eigentümer, die eine Gasheizung bevorzugen, warten ebenfalls auf das GMG.
  2. Handwerkerkapazitäten: Die geringe Nachfrage führt dazu, dass qualifizierte Heizungsinstallateure weniger Aufträge haben. Paradoxerweise sind Termine derzeit leichter zu bekommen als in den Boom-Jahren 2022–2023.
  3. Verpasste Klimaziele: Jede nicht sanierte Heizung stößt weiter hohe CO₂-Mengen aus. Der Gebäudesektor ist bereits der Sektor mit der größten Lücke zum gesetzlichen Klimaziel.

Konkreter Kostenvergleich: Was die verschiedenen Heizsysteme in der Anschaffung und im Betrieb kosten, finden Sie in unserem Beitrag Heizung tauschen: Alle Kosten im Überblick.

Förderung: Die KfW 458 im Detail

Die aktuelle Förderung für den Heizungstausch ist das Programm KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen". Da unklar ist, ob diese Förderstruktur unter dem GMG bestehen bleibt, lohnt ein genauer Blick auf die heutigen Konditionen.

Förderbausteine

Baustein Zuschuss Voraussetzung
Grundförderung 30 % Einbau einer erneuerbaren Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Solarthermie)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Austausch einer mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizung oder eines Konstanttemperatur-Heizkessels bzw. einer Kohle-/Nachtspeicherheizung
Einkommensbonus 30 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus (nur WP) 5 % Nutzung eines natürlichen Kältemittels oder Wasser/Sole als Wärmequelle
Maximaler Zuschuss 70 % Deckelung aller kombinierten Boni

Förderfähige Kosten

  • Einfamilienhaus: Bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten
  • Mehrfamilienhaus: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000 Euro für die zweite bis sechste + 8.000 Euro für jede weitere
  • Förderfähig: Anschaffung, Einbau, Anpassung der Wärmeverteilung (z. B. neue Heizkörper), Deinstallation der alten Anlage

Rechenbeispiel

Ein Eigentümer mit einer 25 Jahre alten Gasheizung und einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro baut eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ein. Investitionskosten: 28.000 Euro.

  • Grundförderung: 30 % = 8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % = 5.600 €
  • Einkommensbonus: 30 % = 8.400 €
  • Effizienzbonus: 5 % = 1.400 €
  • Summe theoretisch: 85 % = 23.800 €
  • Deckelung bei 70 %: 19.600 €
  • Eigenanteil: 8.400 €

Im besten Fall zahlt der Eigentümer für eine neue Wärmepumpe also rund 8.400 Euro aus eigener Tasche.

Zeitplan: Wann passiert was?

Datum Ereignis Status
01.01.2024 GEG 2024 tritt in Kraft Geltendes Recht
09.04.2025 Koalitionsvertrag CDU/CSU + SPD Beschlossen
24.02.2026 Eckpunkte GMG veröffentlicht Veröffentlicht
Ostern 2026 Kabinettsentwurf GMG erwartet Geplant
29.05.2026 EPBD-Umsetzungsfrist Laufend
30.06.2026 Frist kommunale Wärmeplanung (Städte > 100.000 EW) Laufend
Vor 01.07.2026 GMG soll in Kraft treten Geplant
01.01.2029 Bio-Treppe startet (min. 10 % Biobrennstoff) Geplant
30.06.2028 Frist kommunale Wärmeplanung (Gemeinden < 100.000 EW) Laufend

Achtung: Bis das GMG in Kraft tritt, gilt das GEG 2024 unverändert, inklusive der 65-%-Regel, sobald die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde steht.

Wärmeplanung: So finden Sie heraus, was in Ihrer Gemeinde gilt

Die kommunale Wärmeplanung bestimmt, welche Heizoptionen in Ihrem Quartier langfristig sinnvoll sind. Und unter dem noch geltenden GEG 2024 kann sie auch die 65-%-Pflicht auslösen. Es lohnt sich daher, den Stand in Ihrer Gemeinde zu kennen.

Schritt 1: Kommune identifizieren

Die Wärmeplanung wird von der jeweiligen Gemeinde oder dem Landkreis erstellt. Zuständig ist in der Regel das Stadtplanungsamt, das Umweltamt oder die Stabsstelle Klimaschutz.

Schritt 2: Online-Recherche

Suchen Sie auf der Webseite Ihrer Kommune nach „Wärmeplanung", „kommunaler Wärmeplan" oder „Wärmeleitplanung". Viele Städte haben eigene Informationsseiten eingerichtet.

Schritt 3: Ergebnisse interpretieren

Wenn Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan veröffentlicht hat, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Ist Ihr Gebiet als Fernwärmegebiet ausgewiesen? Dann wird voraussichtlich ein Fernwärmeanschluss in Ihrer Straße verfügbar sein. Es kann sinnvoll sein, darauf zu warten oder eine Übergangslösung zu planen.
  • Ist Ihr Gebiet als „dezentrales Versorgungsgebiet" markiert? Dann ist kein Wärmenetz geplant, und individuelle Lösungen (Wärmepumpe, Biomasse) sind die vorgesehene Option.
  • Ist für Ihr Gebiet eine Wasserstoffversorgung vorgesehen? In den meisten Fällen ist Wasserstoff für die Gebäudeheizung derzeit nicht realistisch. Die Verfügbarkeit und der Preis sind unsicher.

Schritt 4: Rückfragen stellen

Wenn Sie keine Information finden, rufen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung an. Nach dem Wärmeplanungsgesetz ist die Kommune verpflichtet, den Planungsstand transparent zu machen.

Fristen im Blick:

  • Städte über 100.000 Einwohner: Frist 30. Juni 2026
  • Gemeinden unter 100.000 Einwohner: Frist 30. Juni 2028

Was das für Eigentümer bedeutet

Die Situation ist paradox: Die Regierung hat angekündigt, die 65-%-Pflicht abzuschaffen, aber bis das GMG tatsächlich verabschiedet ist, gilt exakt diese Pflicht. Meine Empfehlung:

Nicht auf das GMG warten, wenn Ihre Heizung am Ende ist. Wer jetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung hat, sollte nicht auf das neue Gesetz spekulieren. Die aktuelle Förderung über KfW 458 ist attraktiv, ob sie in dieser Form unter dem GMG bestehen bleibt, ist unklar.

Wärmepumpe bleibt wirtschaftlich sinnvoll. Unabhängig davon, ob die 65-%-Pflicht kommt oder fällt: Steigende CO₂-Preise (2026: bis zu 65 €/t, Prognose 2030: 120–150 €/t) machen fossile Heizungen absehbar teurer. Wer eine Wärmepumpe einbaut, entkoppelt sich von dieser Kostenspirale. Mehr zur aktuellen CO₂-Steuer und ihren Auswirkungen auf die Heizkosten finden Sie in unserem separaten Beitrag.

Gasheizung mit Bedacht. Wenn Sie sich bewusst für eine neue Gasheizung entscheiden, kalkulieren Sie die Bio-Treppe und steigende CO₂-Kosten ein. Ab 2029 brauchen Sie mindestens 10 % Biobrennstoff, und der ist teurer als fossiles Erdgas.

Kommunale Wärmeplanung: die vergessene Frist

Während alle über das GMG diskutieren, läuft im Hintergrund eine Frist, die viele Eigentümer unterschätzen: die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).

  • Städte über 100.000 Einwohner müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen.
  • Gemeinden unter 100.000 Einwohner haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Nach geltendem GEG 2024 löst die fertige Wärmeplanung die 65-%-EE-Pflicht aus: Sobald Ihre Kommune den Wärmeplan beschlossen hat, müssen neu eingebaute Heizungen die 65-%-Vorgabe erfüllen. Falls das GMG rechtzeitig in Kraft tritt, wird sich diese Verknüpfung ändern. Aber darauf sollten Sie sich nicht blind verlassen.

Prüfen Sie daher: Wie weit ist Ihre Gemeinde mit der Wärmeplanung? Ist ein Fernwärmeanschluss in Ihrer Straße vorgesehen? Diese Information beeinflusst Ihre Entscheidung beim Heizungstausch unmittelbar.

Häufige Fragen

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Solange das GEG 2024 gilt, dürfen Sie eine Gasheizung einbauen, vorausgesetzt, in Ihrer Kommune ist noch keine Wärmeplanung in Kraft getreten. In Neubaugebieten gilt die 65-%-Pflicht bereits seit Januar 2024. Im Bestand ohne Wärmeplan gibt es aktuell keine Einschränkung bei der Heizungswahl, allerdings besteht eine Beratungspflicht. Sobald das GMG in Kraft tritt, entfällt die 65-%-Pflicht voraussichtlich vollständig.

Gilt die 30-Jahre-Austauschpflicht noch?

Ja. Die Pflicht zum Austausch von Konstanttemperatur-Heizkesseln nach 30 Jahren Betrieb besteht weiterhin nach § 72 GEG. Wenn Ihr Kessel also vor 1996 eingebaut wurde, müssen Sie handeln. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel; diese dürfen unbegrenzt weiterlaufen.

Lohnt sich jetzt noch eine Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe bleibt unabhängig von der Gesetzeslage die wirtschaftlich und ökologisch beste Wahl für die meisten Gebäude. Die aktuelle Förderung deckt bis zu 70 % der Kosten. Gleichzeitig steigen die CO₂-Preise für Gas und Öl kontinuierlich. Ob die Förderung unter dem GMG in gleicher Höhe bestehen bleibt, ist offen, ein Argument, jetzt zu handeln.

Was passiert, wenn ich bis zum GMG abwarte?

Abwarten hat konkrete Kosten: Ihre alte Heizung verbraucht weiter überdurchschnittlich viel Energie, und der CO₂-Preis steigt 2026 auf bis zu 65 €/t. Gleichzeitig ist nicht garantiert, dass die GMG-Förderung genauso attraktiv ausfällt wie die heutige KfW-Förderung. Wer eine marode Heizung hat, sollte nicht auf Gesetzesänderungen spekulieren, sondern auf Basis der aktuellen Faktenlage entscheiden.

Muss ich bei einer Ölheizung auch Biobrennstoff beimischen?

Ja, die geplante Bio-Treppe unter dem GMG gilt nicht nur für Gas-, sondern auch für Ölheizungen. Ab 2029 müssen auch neu eingebaute Ölheizungen mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe (z. B. HVO) nutzen. Da klimafreundliches Heizöl deutlich teurer ist als fossiles, steigen die laufenden Kosten spürbar.

Kann ich die KfW-Förderung auch für eine Hybridheizung nutzen?

Ja. Hybridlösungen, bei denen eine Wärmepumpe mit einem fossilen Spitzenlastkessel kombiniert wird, sind über KfW 458 förderfähig. Die Förderung bezieht sich auf den erneuerbaren Anteil der Anlage. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Heizlast deckt. Die Grundförderung von 30 % gilt, und je nach Situation kommen Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus hinzu.

Was kostet der CO₂-Aufschlag 2026 bei einer Gasheizung?

Bei einem CO₂-Preiskorridor von 55–65 Euro pro Tonne entspricht das einem Aufschlag von etwa 1,1–1,3 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Für einen Durchschnittshaushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr bedeutet das Mehrkosten von rund 220–260 Euro jährlich allein durch die CO₂-Abgabe. Ausführliche Rechenbeispiele finden Sie in unserem Artikel zur CO₂-Steuer 2026.

Nächster Schritt: Gebäude analysieren

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