Bio-Treppe im GModG: Was die Grüngasquote für Ihre Heizung bedeutet
Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Was die Grüngasquote für Gas- und Ölheizungen bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze
- Was die Bio-Treppe ist: Ein stufenweise steigendes Beimischungsgebot für erneuerbare Brennstoffe (§ 43 GEG neu), das im GModG die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG 2024 ersetzt.
- Die Stufen stehen jetzt fest: Neu eingebaute fossile Heizungen brauchen einen biogenen bzw. wasserstoffbasierten Anteil von 10 % ab 01.01.2029, 15 % ab 01.01.2030, 30 % ab 01.01.2035 und 60 % ab 01.01.2040; alle Heizungen müssen 2045 klimaneutral sein.
- Wer betroffen ist: Die Pflicht trifft Gasversorger und Brennstofflieferanten, nicht den einzelnen Hausbesitzer – es ist kein Austauschgebot.
- Was es kostet: Biomethan kostet ca. 9–13 ct/kWh gegenüber 7–8 ct/kWh für fossiles Erdgas; die erste Stufe bedeutet für ein Einfamilienhaus Mehrkosten von etwa 120–140 Euro pro Jahr.
- Rechtsstand: Das GModG wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag (namentlich 322:272) und Bundesrat beschlossen; die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten stehen unmittelbar bevor (Stand 14.07.2026 noch nicht verkündet).
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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag + Bundesrat am 10.07.2026) ist die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht gestrichen und die Bio-Treppe (§ 43 GEG neu) mit festen Stufen verankert: 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040). Parallel gilt ab 21. Juli 2026 die neue BEG-Förderrichtlinie: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (danach halbjährlich weiter), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Heizungskosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €, und es gilt ein neuer einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Die Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.
Die Bio-Treppe ist das zentrale Instrument des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) für alle, die weiterhin mit Gas oder Öl heizen wollen. Die Idee: Statt fossile Heizungen zu verbieten, steigt der Anteil klimafreundlicher Gase im Netz schrittweise an. Gasversorger müssen zunehmend Biomethan oder grünen Wasserstoff einspeisen. Für Eigentümer klingt das nach Entwarnung. Aber Experten warnen vor steigenden Kosten, begrenzter Verfügbarkeit und einem Trugschluss.
Dieser Artikel erklärt, was die Bio-Treppe und die Grüngasquote konkret bedeuten, warum die Kosten für Gasheizungen trotzdem steigen werden und was Eigentümer jetzt beachten sollten.
Wichtiger Hinweis: Das GModG ist am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl) und damit das Inkrafttreten stehen unmittelbar bevor, sind zum Stand 14.07.2026 aber noch nicht erfolgt – das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bis dahin gilt formal weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. Die getrennt davon geregelten Fördersätze richten sich nach der neuen BEG-Förderrichtlinie, die ab dem 21. Juli 2026 gilt.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist ein stufenweise steigendes Beimischungsgebot für erneuerbare Brennstoffe in der Wärmeversorgung. Sie ist das Herzstück des GModG und ersetzt als neuer § 43 GEG die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG 2024 (§§ 71, 71b–71p, 72 GEG entfallen).
Das Prinzip ist einfach: Wer sich nach Inkrafttreten des GModG für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, darf das tun. Aber ab einem festgelegten Startdatum muss ein steigender Anteil des verwendeten Brennstoffs aus klimafreundlichen Quellen stammen, etwa aus Biomethan, grünem Wasserstoff oder Bio-Heizöl.
Wie die Bio-Treppe funktioniert
Der neue § 43 GEG legt für neu eingebaute fossile Heizungen feste Stufen fest:
- 10 % ab 01.01.2029
- 15 % ab 01.01.2030
- 30 % ab 01.01.2035
- 60 % ab 01.01.2040
- Klimaneutralität aller Heizungen bis 2045
Der biogene bzw. wasserstoffbasierte Anteil des eingesetzten Brennstoffs steigt damit in klar terminierten Schritten. Für die Jahre 2029 bis 2034 lässt das Gesetz als Alternative auch eine anteilige Deckung über Solarthermie zu. Die Verpflichtung richtet sich nicht an den einzelnen Hausbesitzer, sondern an die Gasversorger und Brennstofflieferanten. Diese müssen sicherstellen, dass der vorgeschriebene Anteil an erneuerbarem Gas im Netz enthalten ist. Für Ölheizungen gilt ein vergleichbares Prinzip: Heizöllieferanten müssen den entsprechenden Anteil an Bio-Heizöl beimischen.
Das Zusammenspiel: Bio-Treppe und Grüngasquote
Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe Bio-Treppe und Grüngasquote häufig synonym verwendet. Es gibt aber einen Unterschied:
- Bio-Treppe: Die gebäudebezogene Verpflichtung, die als § 43 GEG neu im GModG verankert ist. Sie betrifft neue fossile Heizungen, die nach Inkrafttreten des GModG eingebaut werden.
- Grüngasquote: Eine ergänzende, netzweite Verpflichtung für Gasversorger. Unabhängig davon, wann eine Heizung eingebaut wurde, müssen Gasversorger steigende Anteile von Biomethan oder Wasserstoff in das Gasnetz einspeisen.
In der Praxis bedeutet das: Auch Bestandsheizungen profitieren indirekt von der Grüngasquote, weil das Gas im Netz insgesamt grüner wird. Gleichzeitig steigen dadurch aber auch die Gaspreise für alle Verbraucher, nicht nur für Besitzer neuer Heizungen.
Warum die Bio-Treppe eingeführt wird
Die Einführung der Bio-Treppe hat einen politischen und einen regulatorischen Hintergrund.
Politischer Hintergrund
Das GEG 2024 mit seiner 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht war eines der umstrittensten Gesetze der Ampel-Koalition. Die faktische Bevorzugung von Wärmepumpen und Fernwärme stieß bei vielen Eigentümern auf Widerstand. Der Koalitionsvertrag der neuen CDU/CSU-SPD-Regierung vom 9. April 2025 kündigte die Abschaffung des „Heizungsgesetzes" an.
Die Bio-Treppe ist der Kompromiss: Eigentümer erhalten die freie Heizungswahl zurück. Gleichzeitig wird über den steigenden Biomethan-Anteil und den CO₂-Preis ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, langfristig auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen.
Regulatorischer Hintergrund: EPBD-Vorgaben
Deutschland muss die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD, EU/2024/1275) bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Die EPBD gibt ambitionierte Klimaziele für den Gebäudesektor vor. Die Bio-Treppe soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen, ohne auf Ordnungsrecht zu setzen. Ob die Bio-Treppe allein ausreicht, um die EPBD-Vorgaben zu erfüllen, ist unter Experten allerdings umstritten.
Bio-Treppe vs. 65-%-Erneuerbare-Energien-Regel: Der Vergleich
Die Bio-Treppe ersetzt die bisherige 65-%-Regel des GEG 2024. Die beiden Ansätze unterscheiden sich grundlegend in Philosophie und Wirkung.
| Kriterium | 65-%-EE-Regel (GEG 2024) | Bio-Treppe (GModG) |
|---|---|---|
| Steuerungsansatz | Ordnungsrecht: Vorschrift, welche Heizung eingebaut werden darf | Marktwirtschaftlich: CO₂-Preis + steigende Bioquote |
| Heizungswahl | Eingeschränkt (faktisch Wärmepumpe oder Fernwärme) | Technologieoffen: Gas, Öl, WP, Biomasse, Hybrid, Fernwärme |
| Wirkung auf Neubau | 65 % EE ab 01.01.2024 in Neubaugebieten | Keine EE-Pflicht; Bio-Treppe ab 2029; Nullemissions-Neubau für alle Neubauten ab 01.01.2030 (öffentliche Hand ab 01.01.2028) |
| Wirkung auf Bestand | 65 % EE nach Abschluss der Wärmeplanung | Keine EE-Pflicht, aber Bio-Treppe bei Neueinbau ab 2029 |
| Verknüpfung mit Wärmeplanung | Ja: Wärmeplan löst 65-%-Pflicht aus | Nein: Kopplung entfällt, Wärmeplan dient nur als Information |
| Wer trägt die Kosten? | Eigentümer (Anschaffung EE-Heizung) | Alle Gasverbraucher (über Gaspreis) |
| Klimawirkung | Direkt: Jede neue Heizung ist zu 65 % erneuerbar | Indirekt: Gaskomposition wird schrittweise grüner |
| Förderung (Heizung) | Bis 70 % KfW-Zuschuss (flat) für EE-Heizungen | Neue BEG-Förderrichtlinie ab 21.07.2026: bis zu 80 % (einkommensabhängig), max. förderf. Kosten 28.000 € |
Bewertung der Unterschiede
Der wichtigste Unterschied liegt im Kostenträger. Bei der 65-%-Regel trifft die Investition den einzelnen Eigentümer beim Heizungstausch, wird aber durch hohe Förderzuschüsse abgemildert. Bei der Bio-Treppe werden die Kosten über den Gaspreis sozialisiert: Alle Gasverbraucher zahlen mehr, unabhängig davon, ob sie gerade eine neue oder eine alte Heizung betreiben.
Ein zweiter wesentlicher Unterschied: Die 65-%-Regel bewirkt sofort einen Technologiewechsel bei jeder neuen Heizung. Die Bio-Treppe ermöglicht einen längeren Verbleib bei fossiler Technik, verteuert diese aber schrittweise. Die Klimawirkung der Bio-Treppe hängt damit davon ab, wie schnell die Quoten steigen und ob genug Biomethan verfügbar ist.
Einen vollständigen Überblick über alle Änderungen des GModG finden Sie in unserem Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Was die Bio-Treppe für Ihre Heizkosten bedeutet
Die Grüngasquote klingt nach einer sanften Lösung. Aber für Gasheizungsbesitzer hat sie einen klaren Preis: Biomethan ist deutlich teurer als fossiles Erdgas.
Aktuelle Preise im Vergleich
| Brennstoff | Preis pro kWh (Stand Anfang 2026) |
|---|---|
| Fossiles Erdgas (Endkundenpreis inkl. Netzentgelt) | ca. 7–8 ct/kWh |
| Biomethan (Einspeise-/Beschaffungskosten) | ca. 9–13 ct/kWh |
| Grüner Wasserstoff | ca. 15–25 ct/kWh (noch keine nennenswerte Verfügbarkeit) |
Biomethan kostet also etwa das 1,3- bis 1,8-Fache von fossilem Erdgas. Grüner Wasserstoff ist noch teurer und spielt in der Wärmeversorgung von Wohngebäuden auf absehbare Zeit keine Rolle.
Kostenrechnung: Was 10 % Biomethan ab 2029 bedeuten
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr ergibt sich folgende Rechnung:
| Kostenposition | Ohne Bio-Treppe (2026) | Mit 10 % Biomethan (ab 2029) |
|---|---|---|
| 90 % fossiles Erdgas (7,5 ct/kWh) | 1.500 € | 1.350 € |
| 10 % Biomethan (ca. 11 ct/kWh) | – | 220 € |
| CO₂-Abgabe (55–65 €/t in 2026; Prognose ~100 €/t in 2029) | 260–280 € | ca. 330 € (nur auf fossilen Anteil) |
| Summe Brennstoff + CO₂ | 1.760–1.780 € | ca. 1.900 € |
Die Mehrkosten der ersten Stufe liegen bei etwa 120–140 Euro pro Jahr. Das klingt zunächst moderat. Aber es ist nur der Anfang.
Die Kostendynamik: Warum es teurer wird
Drei Faktoren treiben die Kosten einer Gasheizung in den kommenden Jahren systematisch nach oben:
Steigende Biomethan-Quote: Jede weitere Stufe der Bio-Treppe erhöht den Anteil des teureren Biomethans. Bei 20 % Biomethan-Anteil steigen die Mehrkosten auf geschätzt 250–350 Euro pro Jahr, bei 30 % auf 400–550 Euro.
Steigender CO₂-Preis: Ab 2028 greift der EU-Emissionshandel ETS2 für Gebäude und Verkehr. Prognosen gehen von einem CO₂-Preis von 120–150 €/Tonne bis 2030 aus. Das verteuert den fossilen Gasanteil um weitere 3–4 ct/kWh.
Sinkende Netzauslastung: Je mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, desto weniger Gasverbraucher teilen sich die fixen Netzkosten. Die Netzentgelte pro verbleibenden Kunden steigen. Dieses Phänomen wird als „Todesspirale des Gasnetzes" bezeichnet.
Beispielhafte Kostenentwicklung für ein Einfamilienhaus (20.000 kWh/a):
| Jahr | Geschätzte jährliche Gaskosten | Kostentreiber |
|---|---|---|
| 2026 | ca. 1.760–1.780 € | Fossiles Gas + CO₂-Abgabe (55–65 €/t) |
| 2029 | ca. 1.900–2.100 € | Bio-Treppe Stufe 1 + CO₂-Preis ~100 €/t |
| 2032 | ca. 2.300–2.700 € | Höhere Bioquote + CO₂-Preis ~150 €/t + steigende Netzentgelte |
| 2035 | ca. 2.700–3.300 € | Weitere Bioquoten-Steigerung + CO₂-Preis + Netzentgelte |
Die Angaben für 2032 und 2035 sind Prognosen auf Basis aktueller Markttrends und CO₂-Preis-Projektionen. Die Bio-Treppe-Stufen (10 % 2029, 15 % 2030, 30 % 2035, 60 % 2040) stehen mit dem GModG fest; die konkreten Euro-Beträge hängen von der Preisentwicklung bei Biomethan, dem CO₂-Preis und den Netzentgelten ab.
Zum Vergleich: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verursacht bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 und einem Wärmepumpentarif von 24 ct/kWh laufende Kosten von etwa 1.600 Euro pro Jahr. Die Betriebskosten einer Gasheizung übersteigen die einer Wärmepumpe schon 2026 und der Abstand wächst mit jedem Jahr. Einen detaillierten Vergleich finden Sie in unserem Beitrag Wärmepumpe oder Gasheizung.
Expertenkritik: Warum die Bio-Treppe umstritten ist
Die Bio-Treppe ist aus mehreren Gründen umstritten. Die Kritik kommt von Energieforschern, Umweltverbänden und Verbraucherschützern gleichermaßen.
Problem 1: Biomethan ist knapp und teuer
Das zentrale Problem der Bio-Treppe ist die Verfügbarkeit von Biomethan. Agora Energiewende, eines der einflussreichsten Energie-Think-Tanks in Deutschland, weist seit Jahren darauf hin, dass nachhaltig produziertes Biomethan ein knappes Gut ist.
Die Zahlen: Deutschland produziert derzeit rund 100 TWh Biogas pro Jahr, davon werden etwa 10 TWh zu Biomethan aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist. Der gesamte Gasverbrauch im Gebäudesektor liegt bei rund 300 TWh pro Jahr. Selbst wenn die gesamte heutige Biomethan-Produktion ausschließlich in den Gebäudesektor fließen würde, reichte sie für weniger als 4 % des Bedarfs.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) hat in Studien zur Wärmewende wiederholt betont, dass Biomethan und grüner Wasserstoff vorrangig in Sektoren eingesetzt werden sollten, die schwer zu elektrifizieren sind: Hochtemperatur-Industrieprozesse, Luft- und Schifffahrt, chemische Industrie. Im Gebäudesektor gibt es mit der Wärmepumpe eine effiziente elektrische Alternative, die weniger knappe Ressourcen beansprucht.
Problem 2: Kostenrisiko für Verbraucher
Wenn die Nachfrage nach Biomethan durch die Grüngasquote steigt, das Angebot aber begrenzt bleibt, werden die Preise steigen. Das trifft alle Gasverbraucher, auch Mieter und Eigentümer mit älteren Bestandsheizungen, die nicht gewechselt werden können.
Umweltverbände und der Verbraucherzentrale Bundesverband warnen: Die Bio-Treppe verschiebt die Kosten der Klimaanpassung auf die laufenden Energierechnungen statt auf den einmaligen Investitionszeitpunkt. Einkommensschwache Haushalte, die sich eine Wärmepumpe nicht leisten können, bleiben am Gasnetz und zahlen steigende Preise, ohne eine Alternative zu haben.
Problem 3: Die Zukunft des Gasnetzes
Ein weiteres strukturelles Problem betrifft das Gasnetz selbst. Derzeit sind rund 20 Millionen Haushalte in Deutschland ans Gasnetz angeschlossen. Die Bundesregierung geht in ihren Klimaschutzszenarien davon aus, dass diese Zahl bis 2045 auf einen Bruchteil sinkt, weil immer mehr Gebäude elektrifiziert werden.
Das bedeutet: Die fixen Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Rückbau des Gasnetzes verteilen sich auf immer weniger Anschlüsse. Die Netzentgelte für die verbleibenden Kunden steigen entsprechend. Agora Energiewende hat dieses Szenario als „Gasnetz-Dilemma" beschrieben. Für den einzelnen Hausbesitzer bedeutet das: Je länger man am Gasnetz bleibt, desto teurer wird der Anschluss.
Problem 4: Klimawirkung fraglich
Über 30 Umweltorganisationen, Verbraucherinitiativen und Gewerkschaften haben sich in einem offenen Brief gegen die Abschaffung der 65-%-Regel und für wirksamere Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor ausgesprochen. Die Kritik: Die Bio-Treppe startet zu niedrig (10 % ab 2029), steigt zu langsam und lässt den Einbau reiner fossiler Heizungen weiterhin zu. Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich und verfehlt seine Klimaziele bereits heute deutlich.
Bio-Treppe und kommunale Wärmeplanung
Die Bio-Treppe existiert nicht isoliert. Sie muss im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung betrachtet werden.
Wie beides zusammenhängt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss jede Kommune in Deutschland einen Wärmeplan erstellen:
- Städte über 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30. Juni 2026
- Gemeinden unter 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30. Juni 2028
Der Wärmeplan legt fest, welche Gebiete künftig über Fernwärme, dezentrale Wärmepumpen oder andere Lösungen versorgt werden sollen. Unter dem GModG löst der Wärmeplan keine Einbaupflichten mehr aus, sondern dient als Orientierung – mit der Streichung der 65-%-Pflicht entfällt auch die frühere Kopplung „Pflicht erst mit abgeschlossener Wärmeplanung".
Für die Bio-Treppe bedeutet das: In Gebieten, die laut Wärmeplan für Fernwärme oder Wärmenetze vorgesehen sind, wird das Gasnetz möglicherweise mittelfristig stillgelegt. Wer dort eine neue Gasheizung einbaut und auf die Bio-Treppe vertraut, riskiert, dass das Gasnetz in 10 bis 15 Jahren nicht mehr verfügbar ist.
Praxistipp
Bevor Sie eine Heizungsentscheidung treffen, prüfen Sie die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde. Viele Städte haben bereits Vorentwürfe veröffentlicht. Einen ausführlichen Überblick bietet unser Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung 2026.
Gesetzgebungsstand: Was ist beschlossen, was steht noch aus?
Es ist wichtig, den aktuellen Stand sauber einzuordnen: Das GModG ist beschlossen, aber im Moment (14.07.2026) noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Chronologie
| Datum | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| Januar 2024 | GEG 2024 tritt in Kraft (65-%-EE-Pflicht) | Geltendes Recht |
| November 2024 | Ampel-Koalition zerbricht | – |
| Februar 2025 | Neuwahl, CDU/CSU und SPD bilden Koalition | – |
| April 2025 | Koalitionsvertrag: „Heizungsgesetz abschaffen" | Politische Absichtserklärung |
| Februar 2025 | BMWK veröffentlicht Eckpunktepapier zum GModG | Eckpunkte (kein Gesetz) |
| 10.07.2026 | Bundestag beschließt GModG (namentlich 322:272), Bundesrat stimmt zu | Beschlossen |
| 21.07.2026 | Neue BEG-Förderrichtlinie tritt in Kraft (neue Fördersätze) | Beschlossen, gilt ab 21.07. |
| unmittelbar bevorstehend | Verkündung im BGBl → Inkrafttreten des GModG am Folgetag | Noch nicht verkündet |
Was das für Sie bedeutet
Zwei Regelwerke sind sauber zu trennen:
- Ordnungsrecht (GModG): Die 65-%-EE-Pflicht ist gestrichen, die Bio-Treppe (§ 43 GEG neu) mit festen Stufen (10 % / 15 % / 30 % / 60 %) ist beschlossen. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
- Förderrecht (neue BEG-Förderrichtlinie): Setzt die Fördersätze und gilt ab dem 21. Juli 2026 – unabhängig vom exakten Verkündungsdatum des GModG.
Einen vollständigen Überblick über die aktuell geltenden Regeln finden Sie in unserem Beitrag zu den Änderungen im Heizungsgesetz 2026.
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Die Bio-Treppe ist als Übergangsmechanismus konzipiert, nicht als dauerhafte Lösung. Sie ermöglicht den Weiterbetrieb fossiler Heizungen, verteuert sie aber schrittweise. Wer langfristig denkt, sollte folgende Punkte beachten:
1. Die Bio-Treppe nicht als Entwarnung verstehen
Die freie Heizungswahl unter dem GModG bedeutet nicht, dass eine Gasheizung langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Kombination aus steigender Biomethan-Quote, steigendem CO₂-Preis und steigenden Netzentgelten macht Gas systematisch teurer. Die Bio-Treppe macht Gasheizungen nicht grün, sie macht sie schrittweise teurer.
2. Wärmepumpe oder Fernwärme als langfristige Lösung prüfen
Eine Wärmepumpe hat höhere Anschaffungskosten, aber deutlich niedrigere Betriebskosten. Über 20 Jahre spart sie gegenüber einer Gasheizung zwischen 19.000 und 25.000 Euro. Die Heizungsförderung über KfW 458 deckt nach der neuen BEG-Förderrichtlinie (ab 21.07.2026) je nach Einkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ab (Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % plus einkommensabhängiger Bonus, gedeckelt auf 80 % bzw. 70 %). Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei der Heizung nun bei 28.000 € (statt zuvor 30.000 €). Alle Details finden Sie in unserem Beitrag Wärmepumpe: Kosten und Förderung 2026.
Für Gebäude in Fernwärme-Gebieten kann der Anschluss an ein Wärmenetz die beste Option sein. Informieren Sie sich über die Kosten und Vor- und Nachteile von Fernwärme.
3. Förderung jetzt sichern
Die KfW-Heizungsförderung läuft nach der neuen BEG-Förderrichtlinie weiter – aber zu sinkenden Sätzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt seit dem 21.07.2026 nur noch bei 16 % (statt 20 %) und sinkt halbjährlich weiter (12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028, 0 % ab 01.08.2028); der frühere Effizienzbonus von 5 % ist ersatzlos entfallen. Wer den Heizungstausch plant, sichert sich den Zuschuss also besser früh, bevor die Sätze weiter fallen. Die Hüllen- und Anlagentechnik-Förderung (Dämmung, Fenster, Lüftung) über die BAFA bleibt bei 15 % dagegen unverändert. Einen Überblick bietet unser Förderratgeber für energetische Sanierung.
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4. Gebäude analysieren lassen
Unabhängig von der Heizungsfrage lohnt sich eine energetische Bestandsaufnahme. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude rechnen: Dämmung, Fenster, Heizungstausch oder eine Kombination. Mit reduco.ai können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung erhalten, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind und welche Förderungen Ihnen zustehen.
5. Kommunale Wärmeplanung prüfen
Der Wärmeplan Ihrer Kommune verrät, ob in Ihrer Straße Fernwärme geplant ist oder ob Sie auf eine dezentrale Lösung setzen sollten. Dieses Wissen ist entscheidend für jede Heizungsentscheidung.
Bio-Treppe bei Ölheizungen
Die Bio-Treppe betrifft nicht nur Gasheizungen. Auch Ölheizungen sind Teil des Konzepts. Heizöllieferanten sollen verpflichtet werden, steigende Anteile von Bio-Heizöl beizumischen.
Was sich für Ölheizungsbesitzer ändert
Die Situation für Ölheizungsbesitzer ist der von Gasheizungsbesitzern ähnlich, mit einem zusätzlichen Nachteil: Der CO₂-Preis trifft Heizöl wegen seines höheren Emissionsfaktors stärker als Erdgas. Bei einem CO₂-Preis von 120–150 €/Tonne (Prognose für 2030) verteuert sich Heizöl allein durch die CO₂-Abgabe um etwa 35–45 Cent pro Liter.
Hinzu kommt: Bio-Heizöl (HVO, Hydrotreated Vegetable Oil) ist noch knapper und teurer als Biomethan. Die Verfügbarkeit ist begrenzt, da dieselben Rohstoffe auch für Biodiesel im Verkehrssektor benötigt werden.
Wer eine Ölheizung betreibt, findet in unserem Beitrag zur Ölheizung: Austauschpflicht und Alternativen 2026 eine detaillierte Analyse.
Hybridheizung als Kompromiss?
Eine Möglichkeit, die Vorteile beider Welten zu nutzen, ist die Hybridheizung: eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-Brennwerttherme. Die Wärmepumpe deckt den Großteil des Wärmebedarfs, die Gastherme springt an besonders kalten Tagen ein.
Unter der Bio-Treppe des GModG könnte eine Hybridheizung Sinn machen, weil sie den fossilen Gasverbrauch um 60–80 % reduziert. Die steigenden Gaspreise treffen damit nur einen kleinen Teil der Heizkosten. Gleichzeitig sichert die Wärmepumpe niedrige Betriebskosten für den Normalbetrieb.
Mehr dazu in unserem Beitrag zur Hybridheizung: Wärmepumpe und Gas.
Häufige Fragen zur Bio-Treppe
Was genau ist die Bio-Treppe im GModG?
Die Bio-Treppe ist ein stufenweises Beimischungsgebot für erneuerbare Brennstoffe (Biomethan, Bio-Heizöl, grüner Wasserstoff) im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, § 43 GEG neu). Sie verpflichtet Gasversorger und Heizöllieferanten, für neu eingebaute fossile Heizungen steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe bereitzustellen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bis 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral sein.
Ist die Bio-Treppe schon Gesetz?
Weitgehend ja. Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 namentlich mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen, der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt (kein Vermittlungsausschuss). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten (am Folgetag) stehen zum Stand 14.07.2026 noch aus. Die zugehörigen Fördersätze regelt die separate neue BEG-Förderrichtlinie, die ab dem 21. Juli 2026 gilt.
Was bedeutet die Grüngasquote für meinen Gaspreis?
Die Grüngasquote wird den Gaspreis erhöhen, weil Biomethan deutlich teurer ist als fossiles Erdgas (ca. 9–13 ct/kWh vs. 7–8 ct/kWh). Bei der ersten Stufe von 10 % Biomethan ab 2029 bedeutet das für ein typisches Einfamilienhaus Mehrkosten von etwa 120–140 Euro pro Jahr. Mit steigenden Quoten und steigendem CO₂-Preis wachsen die Mehrkosten weiter.
Muss ich meine Gasheizung wegen der Bio-Treppe austauschen?
Nein. Die Bio-Treppe ist kein Austauschgebot. Sie verpflichtet die Brennstofflieferanten, nicht die Heizungsbesitzer. Allerdings werden die steigenden Kosten für Gas durch die Bio-Treppe, den CO₂-Preis und steigende Netzentgelte eine Gasheizung über die Jahre unwirtschaftlicher machen.
Kann ich mich auf grünes Gas verlassen, um klimaneutral zu heizen?
Nein. Die verfügbaren Mengen an Biomethan und grünem Wasserstoff reichen bei weitem nicht aus, um den gesamten Gasverbrauch im Gebäudesektor zu decken. Experten von Fraunhofer ISE und Agora Energiewende empfehlen, Biomethan vorrangig in Sektoren einzusetzen, die nicht elektrifiziert werden können. Im Gebäudesektor ist die Wärmepumpe die effizientere und langfristig günstigere Lösung.
Was passiert, wenn das Gasnetz in meiner Straße stillgelegt wird?
Wenn die kommunale Wärmeplanung Ihr Gebiet für Fernwärme vorsieht, kann das Gasnetz perspektivisch zurückgebaut werden. In diesem Fall verliert eine Gasheizung ihren Brennstoff. Prüfen Sie daher vor jeder Heizungsentscheidung den Wärmeplan Ihrer Kommune.
Lohnt sich eine neue Gasheizung trotz Bio-Treppe?
Kurzfristig sind die Anschaffungskosten einer Gasheizung (7.000–10.000 Euro) niedriger als die einer Wärmepumpe (12.000–25.000 Euro nach Förderung). Über 20 Jahre ist die Wärmepumpe aber aufgrund der niedrigeren Betriebskosten insgesamt rund 19.000–25.000 Euro günstiger. Die Bio-Treppe vergrößert diesen Abstand, weil sie die laufenden Gaskosten weiter erhöht.
Gilt die Bio-Treppe auch für bestehende Heizungen?
Die gebäudebezogene Bio-Treppe gilt für Heizungen, die nach Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden. Die ergänzende Grüngasquote für Gasversorger wirkt sich aber auf alle Gasverbraucher aus, auch auf Bestandsheizungen, weil sie den allgemeinen Gaspreis erhöht.
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Wärmepumpe fürs 300-qm-Haus 2026: 15–36 kW, installiert 30.000–55.000 €. Wie der neue 28.000-€-Förderdeckel den Eigenanteil drückt und wann eine Einliegerwohnung den Zuschuss spürbar erhöht.
