Gasheizung 2026: Lohnt sich der Einbau noch?
Gasheizung 2026: GMG erlaubt Gas, aber CO₂-Steuer (55 EUR/t) und Bio-Treppe ab 2029 treiben die Kosten. 20-Jahres-Vergleich zeigt: Gas kostet 40.000 EUR mehr.

Die Gasheizung hat 2026 ein politisches Comeback erlebt. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) am 01.07.2026 ist die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht des alten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefallen. Neue Gas-Brennwertkessel dürfen wieder ohne Auflagen eingebaut werden. Doch bevor Sie sich von der vermeintlichen Erleichterung leiten lassen, sollten Sie die Zahlen kennen: Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55 EUR pro Tonne und wird ab 2028 durch den EU-Emissionshandel ETS2 voraussichtlich auf 100 bis 160 EUR pro Tonne steigen. Ab 2029 verlangt die Bio-Treppe steigende Biogasanteile. Und eine Förderung für Gasheizungen gibt es nicht -- weder von der KfW noch vom BAFA. Dieser Artikel rechnet ehrlich vor, was eine Gasheizung 2026 wirklich kostet und wann sie trotzdem Sinn machen kann.
Was kostet eine neue Gasheizung 2026?
Die Anschaffungskosten einer Gas-Brennwertheizung sind der große Vorteil dieses Systems. Im Vergleich zu allen anderen Heizungsarten ist Gas in der Installation am günstigsten.
Kostenaufstellung Gasheizung
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gas-Brennwertkessel (15--25 kW) | 3.500--6.000 EUR |
| Installation und Anschluss | 2.000--3.000 EUR |
| Abgassystem / Schornsteinanpassung | 500--1.500 EUR |
| Warmwasserspeicher (300 l) | 800--1.500 EUR |
| Hydraulischer Abgleich | 400--800 EUR |
| Gesamtkosten | 7.200--12.800 EUR |
In einem typischen Einfamilienhaus können Sie mit 8.000 bis 10.000 EUR rechnen. Es gibt keine Fördermittel, die diese Kosten senken. Zum Vergleich: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet zwar 27.000 bis 40.000 EUR, wird aber über KfW 458 mit bis zu 70 % gefördert, was die effektiven Kosten auf 9.000 bis 28.000 EUR senkt.
GMG 2026: Was hat sich für Gasheizungen geändert?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Spielregeln grundlegend verändert. Hier die wichtigsten Punkte:
Wegfall der 65-Prozent-Regel
Das alte GEG verlangte ab 2024 für neue Heizungen in Neubaugebieten (und perspektivisch für alle Gebäude nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung), dass mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das GMG hat diese Anforderung ersatzlos gestrichen.
Bio-Treppe ab 2029
Stattdessen führt das GMG die sogenannte Bio-Treppe ein. Jede neu installierte Gasheizung muss ab 2029 steigende Anteile an erneuerbaren Gasen (Biogas, synthetisches Methan, Wasserstoff) nachweisen:
| Jahr | Mindestanteil erneuerbarer Gase |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2031 | 15 % |
| 2033 | 20 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 50 % |
Biogas kostet aktuell 18 bis 25 ct/kWh -- zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas mit 9 bis 11 ct/kWh. Synthetisches Methan und grüner Wasserstoff sind noch teurer und in relevanten Mengen kaum verfügbar. Die Bio-Treppe wird die Gaskosten ab 2029 spürbar verteuern.
Tipp: Eine Gasheizung, die vor dem 01.07.2026 installiert wurde, unterliegt nicht der Bio-Treppe. Nur Anlagen, die nach Inkrafttreten des GMG eingebaut werden, müssen die steigenden Biogasanteile erfüllen. Allerdings bleiben die steigenden CO₂-Kosten auch für Bestandsanlagen relevant.
Einen umfassenden Überblick über die Bio-Treppe finden Sie in unserem Artikel Bio-Treppe im GMG: Was bedeutet das?.
CO₂-Kosten: Der schleichende Preistreiber
Die CO₂-Bepreisung ist der größte Kostentreiber für Gasheizungen. Anders als bei Wärmepumpen oder Pelletheizungen zahlen Gasverbraucher direkt für ihre Emissionen.
Aktuelle und prognostizierte CO₂-Preise
| Jahr | CO₂-Preis (national) | ETS2 (EU) | Erwarteter Gesamtpreis pro Tonne |
|---|---|---|---|
| 2024 | 45 EUR/t | -- | 45 EUR/t |
| 2025 | 55 EUR/t | -- | 55 EUR/t |
| 2026 | 55--65 EUR/t (Preiskorridor) | -- | 55--65 EUR/t |
| 2027 | 55--65 EUR/t (Preiskorridor) | -- | 55--65 EUR/t |
| 2028 | Wird durch ETS2 ersetzt | Start ETS2 | 100--160 EUR/t |
| 2030 | -- | ETS2 | 100--130 EUR/t |
| 2035 | -- | ETS2 | 130--160 EUR/t |
Was bedeutet das in Euro pro Jahr?
Ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh stößt ca. 4,04 Tonnen CO₂ aus (Emissionsfaktor Erdgas: 0,202 kg CO₂/kWh). Die jährlichen CO₂-Kosten entwickeln sich wie folgt:
| Jahr | CO₂-Preis/t | CO₂-Kosten/Jahr (20.000 kWh Gas) |
|---|---|---|
| 2026 | 55 EUR | 222 EUR |
| 2028 | 80 EUR (geschätzt) | 323 EUR |
| 2030 | 115 EUR (geschätzt) | 465 EUR |
| 2035 | 150 EUR (geschätzt) | 606 EUR |
Die CO₂-Steuer erhöht die Gaskosten um aktuell knapp 1,1 ct/kWh. Bis 2035 könnten es über 3 ct/kWh werden. Das klingt wenig, summiert sich aber über 20 Jahre auf mehrere Tausend Euro.
Für Vermieter kommt hinzu: Die CO₂-Kostenaufteilung verpflichtet sie, je nach energetischem Zustand des Gebäudes 50 bis 95 % der CO₂-Kosten selbst zu tragen. Bei unsanierten Gebäuden mit schlechter Energieeffizienzklasse trägt der Vermieter 95 %.
Laufende Kosten einer Gasheizung: Die vollständige Rechnung
Viele Kostenvergleiche zeigen nur den Gaspreis. Die tatsächlichen laufenden Kosten einer Gasheizung setzen sich aus deutlich mehr Posten zusammen:
Jährliche Betriebskosten (Einfamilienhaus, 20.000 kWh)
| Kostenposten | Betrag 2026 | Betrag 2030 (geschätzt) |
|---|---|---|
| Erdgas (11 ct/kWh) | 2.200 EUR | 2.420 EUR (+10 %) |
| CO₂-Steuer (55 EUR/t) | 222 EUR | 465 EUR |
| Bio-Treppe (ab 2029, 10 %) | -- | 180 EUR |
| Grundpreis Gasanschluss | 120 EUR | 140 EUR |
| Schornsteinfeger | 80 EUR | 90 EUR |
| Wartung Brennwertkessel | 150 EUR | 170 EUR |
| Gesamt | 2.772 EUR | 3.465 EUR |
Zum Vergleich: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 3,5 und Wärmepumpen-Stromtarif (24 ct/kWh) verursacht laufende Kosten von ca. 1.570 EUR pro Jahr (Strom 1.370 EUR + Wartung 200 EUR). Das ist eine Differenz von 1.200 EUR im ersten Jahr -- Tendenz steigend.
20-Jahres-Kostenvergleich: Gas vs. Wärmepumpe vs. Pellets
Der niedrige Anschaffungspreis der Gasheizung ist ihr stärkstes Argument. Doch wie sieht die Gesamtbilanz über die typische Lebensdauer einer Heizung aus?
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus, 150 m², 20.000 kWh Heizwärmebedarf
Annahmen:
- Gasheizung: Anschaffung 9.000 EUR, keine Förderung
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Anschaffung 34.000 EUR, Förderung 50 % (KfW 458 mit Klimabonus) = 17.000 EUR effektiv
- Pelletheizung: Anschaffung 28.000 EUR, Förderung 50 % = 14.000 EUR effektiv
- Energiepreissteigerung: Gas 4 % p.a. (inkl. CO₂ und Bio-Treppe), Strom 2,5 % p.a., Pellets 3 % p.a.
- CO₂-Preis: steigend gemäß obiger Tabelle
Kumulierte Gesamtkosten
| Jahr | Gas-Brennwert | Luft-Wasser-WP | Pelletheizung |
|---|---|---|---|
| 0 (Anschaffung) | 9.000 EUR | 17.000 EUR | 14.000 EUR |
| 3 | 17.700 EUR | 21.900 EUR | 19.800 EUR |
| 5 | 24.100 EUR | 25.200 EUR | 23.700 EUR |
| 7 | 31.100 EUR | 28.700 EUR | 27.900 EUR |
| 10 | 42.500 EUR | 34.000 EUR | 34.200 EUR |
| 15 | 63.500 EUR | 44.500 EUR | 44.700 EUR |
| 20 | 89.500 EUR | 56.500 EUR | 57.200 EUR |
Ergebnis: Die Wärmepumpe überholt die Gasheizung bereits im 5. Betriebsjahr. Nach 20 Jahren kostet die Gasheizung rund 33.000 EUR mehr als die Wärmepumpe und 32.000 EUR mehr als die Pelletheizung. Selbst wenn man die Förderung ignoriert und die vollen Anschaffungskosten der Wärmepumpe ansetzt, gewinnt sie nach ca. 9 Jahren.
Tipp: Wer den Klimabonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) bei KfW 458 nutzen kann, erhält bis zu 70 % Förderung. Bei einer Wärmepumpe für 34.000 EUR (förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR) bedeutet das 21.000 EUR Zuschuss und effektive Anschaffungskosten von nur 13.000 EUR. Damit schlägt die Wärmepumpe die Gasheizung sogar in der Anschaffung.
Wann eine Gasheizung trotzdem Sinn machen kann
Trotz der ernüchternden Zahlen gibt es wenige Szenarien, in denen eine neue Gasheizung 2026 eine vertretbare Entscheidung sein kann:
1. Fernwärme ist in Kürze verfügbar
Wenn die kommunale Wärmeplanung Ihres Wohnorts vorsieht, dass Ihr Gebiet in den nächsten 3 bis 5 Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, kann eine günstige Gasheizung als Überbrückung sinnvoll sein. Die 7.000 bis 10.000 EUR Investition sind in diesem Zeitraum noch nicht amortisiert, aber deutlich weniger riskant als 35.000 EUR für eine Wärmepumpe, die dann möglicherweise überflüssig wird.
2. Extrem hohe Vorlauftemperaturen (über 70 Grad Celsius)
In völlig unsanierten Altbauten mit kleinen Rippenheizkörpern und keiner Dämmung kann die Vorlauftemperatur bei über 70 Grad Celsius liegen. Eine Wärmepumpe arbeitet hier mit einer JAZ unter 2,0 und ist unwirtschaftlich. Bevor eine Wärmepumpe installiert wird, muss in diesem Fall die energetische Sanierung erfolgen -- mindestens eine Absenkung der Vorlauftemperatur durch größere Heizkörper oder Fassadendämmung.
Wenn diese Sanierung aktuell finanziell nicht möglich ist und die alte Heizung defekt ist, kann eine Gasheizung als Notlösung für wenige Jahre vertretbar sein. Die bessere Alternative ist in diesem Fall aber eine Hybridheizung, die den Gasverbrauch sofort um 70 bis 90 % reduziert.
3. Wasserstoff-Ready-Kessel als Wette auf die Zukunft?
Einige Hersteller bieten sogenannte H₂-Ready-Gaskessel an, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Die Idee: Wenn das Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, ist die Heizung vorbereitet.
Die Realität: Stand 2026 gibt es in Deutschland kein einziges Wohngebiet, das mit grünem Wasserstoff beheizt wird. Die Gasnetzbetreiber planen frühestens ab 2035 erste Pilotprojekte. Grüner Wasserstoff kostet heute 15 bis 25 ct/kWh -- drei- bis fünfmal so viel wie Erdgas. Die Wahrscheinlichkeit, dass Wasserstoff für die Gebäudeheizung in relevanter Menge und zu konkurrenzfähigen Preisen verfügbar wird, ist nach aktuellem Kenntnisstand gering. Wasserstoff wird voraussichtlich in der Industrie und im Schwerlastverkehr eingesetzt, nicht in Millionen Einfamilienhäusern.
Tipp: Ein H₂-Ready-Gaskessel kostet 500 bis 1.500 EUR mehr als ein normaler Gas-Brennwertkessel. Dieses Geld ist besser in einen hydraulischen Abgleich oder bessere Dämmung investiert, die sofort Heizkosten spart.
Was passiert mit bestehenden Gasheizungen?
Wer bereits eine Gasheizung hat, ist nicht zum sofortigen Tausch verpflichtet. Die wichtigsten Regeln:
Betriebserlaubnis
- Gasheizungen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden (keine Austauschpflicht nach 30 Jahren wurde im GMG nicht verschärft, nur Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren getauscht werden).
- Eine Reparatur der bestehenden Gasheizung ist jederzeit möglich.
- Erst bei einem Totalausfall oder wenn Sie sich für einen Tausch entscheiden, gelten die aktuellen Regeln.
Wann sollte man trotzdem tauschen?
- Die Gasheizung ist älter als 20 Jahre: Die KfW 458 gewährt dann den Klimabonus von 20 %, der nur bei Austausch einer mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizung oder einer Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung greift.
- Die Wartungskosten steigen: Alte Gaskessel brauchen häufiger Ersatzteile, die für ältere Modelle teurer werden oder nicht mehr verfügbar sind.
- Steigende CO₂-Kosten belasten das Budget: Besonders bei hohem Gasverbrauch (über 25.000 kWh/Jahr) summieren sich die Mehrkosten schnell.
Rechenbeispiel: Familie Yilmaz, unsaniertes Reihenhaus
Familie Yilmaz besitzt ein Reihenhaus in Düsseldorf, Baujahr 1968, 120 m² Wohnfläche. Das Gebäude ist energetisch unsaniert: keine Fassadendämmung, Fenster aus den 1990er Jahren, Dach teilweise gedämmt. Die Gasheizung (Baujahr 2003) ist defekt und muss ersetzt werden. Heizwärmebedarf: 25.000 kWh pro Jahr. Vorlauftemperatur: 65 Grad Celsius.
Option A: Neue Gasheizung
- Anschaffung: 9.500 EUR
- Förderung: 0 EUR
- Jährliche Kosten 2026: 25.000 kWh x 0,11 EUR = 2.750 EUR (Gas) + 278 EUR (CO₂) + 350 EUR (Wartung/Grundpreis/Schornsteinfeger) = 3.378 EUR
- Jährliche Kosten 2030 (geschätzt): 3.025 EUR (Gas, +10 %) + 581 EUR (CO₂, 115 EUR/t) + 200 EUR (Bio-Treppe, 10 % Biogas) + 370 EUR (Wartung) = 4.176 EUR
Option B: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Hochtemperatur)
- Anschaffung: 36.000 EUR
- Förderung KfW 458: 30 % Grund + 20 % Klimabonus (Gasheizung älter 20 Jahre) = 50 %, max. 30.000 EUR förderfähig = 15.000 EUR Zuschuss
- Effektive Kosten: 21.000 EUR
- JAZ bei 65 °C Vorlauf: ca. 2,8
- Jährliche Kosten: 25.000 kWh / 2,8 = 8.929 kWh Strom x 0,24 EUR = 2.143 EUR + 200 EUR Wartung = 2.343 EUR
Option C: Hybridheizung (WP + bestehender Gaskessel)
Da der Gaskessel defekt ist, müsste ein neuer installiert werden. Ein Komplettsystem (Wärmepumpe + Gas-Brennwert) kostet ca. 32.000 EUR. Förderung nur auf den WP-Anteil (ca. 22.000 EUR förderfähig) = 11.000 EUR Zuschuss. Effektive Kosten: 21.000 EUR.
Die Wärmepumpe übernimmt ca. 75 % der Heizarbeit, der Rest läuft über Gas. Jährliche Kosten: ca. 2.700 EUR.
Vergleich über 15 Jahre
| Kostenposition | Gasheizung | Wärmepumpe | Hybridheizung |
|---|---|---|---|
| Anschaffung (effektiv) | 9.500 EUR | 21.000 EUR | 21.000 EUR |
| Laufende Kosten (15 J.) | 57.500 EUR | 38.500 EUR | 44.000 EUR |
| Gesamtkosten | 67.000 EUR | 59.500 EUR | 65.000 EUR |
Selbst bei einer eher ungünstigen JAZ von 2,8 ist die Wärmepumpe nach 15 Jahren 7.500 EUR günstiger als die Gasheizung. Der Unterschied wird über die verbleibenden 5 Jahre Lebensdauer noch größer.
Tipp: Familie Yilmaz sollte parallel zur Wärmepumpe eine Fassadendämmung planen. Diese senkt den Heizwärmebedarf auf ca. 16.000 kWh, die Vorlauftemperatur auf 50 Grad Celsius und die JAZ steigt auf 3,5. Die Heizkosten sinken dann auf unter 1.300 EUR pro Jahr. Die Fassadendämmung wird als Einzelmaßnahme mit 15 % BAFA-Zuschuss plus 5 % iSFP-Bonus gefördert.
Gasheizung und Vermieter: Besondere Risiken
Vermieter, die 2026 eine neue Gasheizung einbauen, gehen besondere wirtschaftliche Risiken ein:
CO₂-Kostenaufteilung: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr CO₂-Kosten muss der Vermieter tragen (50 bis 95 %). Bei einem unsanierten Mehrfamilienhaus mit 100.000 kWh Gasverbrauch und einem CO₂-Preis von 115 EUR/t (2030) sind das ca. 2.300 EUR CO₂-Kosten, von denen der Vermieter bis zu 2.185 EUR selbst zahlt.
Brown Discount: Gebäude mit schlechter Energieeffizienz verlieren am Immobilienmarkt an Wert. Der Brown Discount beträgt laut aktuellen Studien 5 bis 15 % des Verkehrswerts. Eine neue Gasheizung verbessert die Energieeffizienzklasse kaum, eine Wärmepumpe deutlich.
Keine Umlagefähigkeit der CO₂-Kosten: Die CO₂-Steuer kann nicht vollständig auf Mieter umgelegt werden. Sie ist eine reine Vermieterbelastung, die mit steigendem CO₂-Preis wächst.
Modernisierungsumlage entfällt: Für eine Gasheizung kann keine Modernisierungsumlage auf die Miete berechnet werden, da sie keine energetische Verbesserung darstellt. Für eine Wärmepumpe ist eine Modernisierungsumlage von bis zu 0,50 EUR/m²/Monat möglich.
Häufige Fragen
Ist es verboten, 2026 eine Gasheizung einzubauen?
Nein. Seit Inkrafttreten des GMG am 01.07.2026 dürfen Gasheizungen wieder ohne die 65-Prozent-Erneuerbare-Auflage eingebaut werden. Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen beim Einbau. Allerdings müssen Gasheizungen, die nach dem 01.07.2026 installiert werden, ab 2029 die Bio-Treppe einhalten, also steigende Anteile erneuerbarer Gase nachweisen.
Wie viel teurer wird Gas durch die CO₂-Steuer?
Die CO₂-Steuer erhöht den Gaspreis 2026 um ca. 1,1 ct/kWh (55 EUR/t CO₂). Bei 20.000 kWh Gasverbrauch sind das 222 EUR pro Jahr. Bis 2030 wird der Aufschlag voraussichtlich auf 2,3 ct/kWh steigen (115 EUR/t), also ca. 465 EUR pro Jahr. Bis 2035 könnten es 3,0 ct/kWh und 606 EUR pro Jahr werden. Über 20 Jahre summieren sich die CO₂-Kosten auf ca. 8.000 bis 12.000 EUR.
Gibt es Förderung für eine Gasheizung?
Nein. Weder die KfW noch das BAFA fördern den Einbau von Gasheizungen. Die KfW 458 fördert ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme). Auch die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen gilt nicht für fossile Heizsysteme.
Kann ich meine alte Gasheizung behalten?
Ja. Bestehende Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und repariert werden. Es gibt keine pauschale Austauschpflicht. Lediglich Konstanttemperaturkessel (Heizwert-Technik, vor ca. 1995) müssen nach 30 Betriebsjahren getauscht werden (§ 72 GEG). Selbstnutzende Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, die seit vor dem 01.02.2002 dort wohnen, sind bis zu einem Eigentümerwechsel befreit. Die steigenden CO₂-Kosten treffen allerdings auch Bestandsanlagen.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist eine Regelung im GMG, die für neue Gasheizungen (installiert nach 01.07.2026) ab 2029 steigende Anteile an erneuerbaren Gasen vorschreibt. Startend mit 10 % im Jahr 2029 steigt der Anteil schrittweise auf 50 % bis 2040. Biogas kostet aktuell 18 bis 25 ct/kWh, also zwei- bis dreimal so viel wie Erdgas. Das verteuert den Gasbetrieb erheblich. Einen ausführlichen Artikel finden Sie unter Bio-Treppe im GMG.
Wärmepumpe im Altbau -- geht das überhaupt?
Ja, in den meisten Fällen. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen liefern Vorlauftemperaturen bis 75 Grad Celsius. Mit einem hydraulischen Abgleich und gegebenenfalls dem Tausch einzelner zu kleiner Heizkörper lässt sich die Vorlauftemperatur meist auf 55 Grad Celsius senken, was für eine effiziente Wärmepumpe ausreicht. Unser Ratgeber Wärmepumpe im Altbau erklärt die Details.
Fazit: Gasheizung 2026 -- billig kaufen, teuer heizen
Die Gasheizung ist 2026 wieder erlaubt -- aber das macht sie nicht zur klugen Wahl. Die niedrigen Anschaffungskosten von 7.000 bis 10.000 EUR werden durch die höchsten laufenden Kosten aller Heizsysteme aufgefressen. Steigende CO₂-Preise, die Bio-Treppe und fehlende Förderung machen Gas zur teuersten Heizoption über 20 Jahre.
In den allermeisten Fällen ist eine Wärmepumpe -- selbst bei nicht optimalen Bedingungen im Altbau -- die wirtschaftlichere und zukunftssichere Entscheidung. Die Förderung von bis zu 70 % über KfW 458 macht den Umstieg finanziell attraktiver denn je.
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