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Fassadendämmung Kosten 2026: 4 Methoden ab 20 €/m² im Vergleich

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 31. August 202613 Minuten

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Bekannt aus

ESMT Berlin
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten je Methode: WDVS 130–250 €/m², Einblasdämmung ab 20 €/m², VHF 250–400 €/m², Innendämmung 60–120 €/m².
  • Günstigste Lösung: Die Einblasdämmung (20–60 €/m²) bei zweischaligem Mauerwerk amortisiert sich in nur 5–10 Jahren.
  • Förderung: Über die BAFA-Einzelmaßnahme gibt es 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 % – den iSFP-Bonus gibt es seit 21.07.2026 nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 €.
  • GModG-Pflicht: Wer mehr als 10 % der Fassadenfläche saniert, muss einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) einhalten.
  • Einsparpotenzial: Über ungedämmte Außenwände gehen 20–25 % der Heizenergie verloren – eine Dämmung senkt die Heizkosten um 15–25 %.

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Die Fassade ist die größte Wärmeverlustfläche eines Gebäudes. Über ungedämmte Außenwände gehen 20–25 % der Heizenergie verloren. Eine Fassadendämmung senkt den Heizwärmebedarf spürbar, verbessert den Wohnkomfort und hebt die Energieeffizienzklasse des Gebäudes an. Die Frage ist nicht ob, sondern wie und wann.

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Update (Stand: 9. August 2026) – Reform-Paket Juli 2026 (GModG + neue BEG-Förderrichtlinie): Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, dem umbenannten GEG, in Kraft seit 29.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten seit 21. Juli 2026 neue Fördersätze. Für die Fassadendämmung bleibt die Grundförderung bei 15 %, die förderfähigen Kosten bei 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP, jeweils für die erste Wohneinheit). Neu: Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) wird nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht. Geändert hat sich außerdem die Heizungsförderung: Der Klimageschwindigkeitsbonus für einen Heizungstausch sinkt von 20 % auf 16 %, der Effizienzbonus (5 %) entfällt, und die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 € auf 28.000 €.

Dieser Ratgeber vergleicht die gängigen Dämmmethoden mit konkreten Kosten pro Quadratmeter, erklärt die aktuelle Förderung und zeigt, welche Variante sich für welches Gebäude eignet.

Was kostet eine Fassadendämmung 2026? Preis pro m² im Überblick

Die Kosten unterscheiden sich je nach Dämmmethode erheblich. Hier die vier gängigsten Varianten im Überblick:

Methode Kosten pro m² (inkl. Montage) Geeignet für Dämmwirkung
WDVS (Wärmedämmverbundsystem) 130–250 € Massivbauten, Putzfassaden Sehr gut
Einblasdämmung (Kerndämmung) 20–60 € Zweischaliges Mauerwerk Gut
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) 250–400 € Anspruchsvolle Fassaden, Holzbau Sehr gut
Innendämmung 60–120 € Denkmalschutz, Grenzbebauung Mittel

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 120–150 m² Fassadenfläche ergeben sich folgende Gesamtkosten:

Methode Gesamtkosten (brutto) Nach BAFA-Förderung (15 %)
WDVS 18.000–37.500 € 15.300–31.875 €
Einblasdämmung 3.000–9.000 € 2.550–7.650 €
VHF 37.500–60.000 € 31.875–51.000 €
Innendämmung 9.000–18.000 € 7.650–15.300 €

Mit iSFP-Bonus sind 20 % Zuschuss möglich – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 €, also vor allem bei größeren WDVS- und VHF-Projekten.

Die Dämmmethoden im Detail

WDVS – der Standard

Das Wärmedämmverbundsystem ist die meistgenutzte Methode in Deutschland. Dabei werden Dämmplatten (meist Polystyrol/EPS oder Mineralwolle) direkt auf die Außenwand geklebt oder gedübelt und anschließend verputzt und gestrichen.

Vorteile:

  • Bewährtes System, breites Handwerkerangebot
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • U-Werte bis 0,15 W/(m²·K) erreichbar
  • Optisch flexibel (Putzstruktur, Farbe frei wählbar)

Nachteile:

  • Erfordert Gerüst (ca. 6–12 €/m² zusätzlich, im Preis oben enthalten)
  • Dachüberstand muss ggf. verlängert werden
  • Nicht bei denkmalgeschützten Fassaden möglich
  • Lebensdauer der Putzoberflache: 25–40 Jahre

Typischer Aufbau: 14–20 cm EPS-Dämmplatte (WLG 032–035) auf Bestandsmauerwerk. Bei Mineralwolle sind 16–24 cm üblich, da die Wärmeleitfähigkeit etwas höher ist.

Welcher der gängigen Dämmstoffe sich für Ihre Fassade am besten eignet, zeigt der Ratgeber Fassadendämmung-Materialien im Vergleich anhand von Lambda-Werten, Preisen und Brandschutz.

Einblasdämmung – die günstigste Lösung

Die Kerndämmung oder Einblasdämmung eignet sich für Gebäude mit zweischaligem Mauerwerk, das einen Hohlraum zwischen Innen- und Außenschale hat. Das ist in Nord- und Westdeutschland weit verbreitet (Baujahre ca. 1920–1980).

Vorteile:

  • Mit 20–60 €/m² die günstigste Methode
  • Schnelle Durchführung (1–2 Tage für ein EFH)
  • Kein Gerüst nötig
  • Fassadenoptik bleibt unverändert
  • Keine Baugenehmigung erforderlich

Nachteile:

  • Nur bei vorhandenem Hohlraum möglich
  • Dämmstärke durch Hohlraumbreite begrenzt (meist 4–8 cm)
  • U-Wert nach Dämmung typisch 0,35–0,50 W/(m²·K) – besser als vorher, aber nicht so gut wie WDVS

Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)

Die Premium-Lösung: Eine Unterkonstruktion wird an der Wand befestigt, dazwischen liegt die Dämmung, davor eine hinterlüftete Fassadenverkleidung (Holz, Faserzement, Metall, Klinker).

Vorteile:

  • Maximaler Feuchteschutz durch Hinterlüftung
  • Sehr langlebig (50+ Jahre)
  • Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
  • Gut geeignet für Holzrahmenbau

Nachteile:

  • Höchste Kosten (250–400 €/m²)
  • Aufwendige Montage

Innendämmung – wenn außen nicht möglich ist

Bei denkmalgeschützten Gebäuden, Grenzbebauung oder erhaltenswerten Fassaden ist oft nur eine Innendämmung möglich.

Vorteile:

  • Fassade bleibt unverändert
  • Raumweise umsetzbar
  • Kein Gerüst nötig

Nachteile:

  • Geringere Dämmwirkung (typisch U-Wert 0,4–0,6 W/(m²·K))
  • Wohnfläche verkleinert sich (6–10 cm Aufbau)
  • Taupunktproblematik: Fachgerechte Dampfbremse erforderlich, sonst Schimmelgefahr
  • Wärmebrücken an Fensterleibungen und Innenwandanschlüssen

U-Wert-Anforderungen nach GModG

Wer die Fassade ohnehin saniert (mehr als 10 % der Bauteilfläche), muss nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) einhalten. Die Anforderung gilt nicht bei Maßnahmen unter 10 % der Fläche oder wenn die Maßnahme wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.

In der Praxis bedeutet das:

  • WDVS: Mindestens 12–14 cm EPS (WLG 035) oder 14–16 cm Mineralwolle
  • VHF: Mindestens 14 cm Mineralwolle oder 12 cm PUR/PIR
  • Einblasdämmung: Der Anforderungswert ist bei geringer Hohlraumbreite nicht erreichbar. Dafür sieht Anlage 7 eine Ausnahme vor: Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird – beim Einblasen in Hohlräume mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,045 W/(m·K)

Achtung, zwei verschiedene Grenzwerte: Die eben genannten 0,045 W/(m·K) betreffen nur die gesetzliche Pflicht. Für die Förderung der Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk verlangen sowohl die BEG EM als auch der Steuerbonus nach §35c EStG einen strengeren Wert von λ ≤ 0,035 W/(m·K) – dafür aber ebenfalls keinen U-Wert-Nachweis. Details im Vergleich WDVS vs. Einblasdämmung.

Energieeinsparung und Amortisation

Die tatsächliche Einsparung hängt vom Ausgangszustand ab:

Ausgangszustand U-Wert vorher U-Wert nachher (WDVS) Energieeinsparung
Ungedämmtes Mauerwerk (24 cm) 1,5–2,0 W/(m²·K) 0,18–0,24 W/(m²·K) ca. 85–90 % der Wandverluste
Teilgedämmte Wand (6 cm alt) 0,5–0,7 W/(m²·K) 0,18–0,24 W/(m²·K) ca. 55–65 % der Wandverluste

Beispielrechnung – EFH mit 130 m² Fassade, ungedämmt:

  • Heizwärmeverlust über Fassade vorher: ca. 9.000 kWh/Jahr
  • Heizwärmeverlust nachher (WDVS): ca. 1.200 kWh/Jahr
  • Einsparung: ca. 7.800 kWh/Jahr
  • Bei 11 ct/kWh Gas (inkl. CO₂-Preis): ca. 860 €/Jahr
  • Investition WDVS: ca. 25.000 €, nach Förderung (15 %): ca. 21.250 €
  • Amortisation: ca. 25 Jahre (bei jährlich steigenden Energiepreisen ca. 19 Jahre)

Die Fassadendämmung allein amortisiert sich langsamer als etwa ein Heizungstausch. Ihre Stärke liegt in der Kombination: Sie senkt den Heizwärmebedarf dauerhaft, macht effizientere Heizsysteme wie eine Wärmepumpe wirtschaftlicher und verbessert die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.

Förderung 2026

Die Fassadendämmung wird als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert:

Förderweg Zuschuss Förderfähige Kosten
BAFA-Einzelmaßnahme 15 % Max. 30.000 € (1. Wohneinheit)
Mit iSFP-Bonus (nur ab 30.000 € Investitionsvolumen) 20 % (15 % + 5 %) Max. 60.000 € (1. Wohneinheit)
KfW 261 (Effizienzhaus gesamt) Tilgungszuschuss, seit 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte gesenkt Max. 150.000 € Kredit pro Wohneinheit

Der iSFP-Bonus hat seit dem 21. Juli 2026 eine Mindestschwelle: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhält 5 % zusätzlichen Zuschuss und die Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € – allerdings nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht. Was das konkret bedeutet:

  • Unter 30.000 € Investitionsvolumen: 15 % von 25.000 € = 3.750 € Zuschuss – der iSFP-Bonus greift hier nicht mehr
  • Ab 30.000 € Investitionsvolumen (z. B. WDVS kombiniert mit Dachdämmung): 20 % Fördersatz (15 % + 5 % iSFP-Bonus)

Alle Förderprogramme im Detail finden Sie in unserem Überblick zur KfW-Förderung Sanierung 2026.

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Die richtige Reihenfolge: Erst dämmen, dann Heizung

Eine häufige Frage ist, ob zuerst die Fassade gedämmt oder die Heizung getauscht werden sollte. Die Antwort: In der Regel zuerst dämmen.

Warum? Wenn Sie zuerst die Heizung tauschen und danach dämmen, ist die neue Heizung für den höheren Wärmebedarf des ungedämmten Gebäudes dimensioniert – also überdimensioniert nach der Dämmung. Besonders bei Wärmepumpen führt eine Überdimensionierung zu ineffizientem Taktbetrieb.

Die ideale Reihenfolge bei einer Komplettsanierung:

  1. Dach und Fassade dämmen
  2. Fenster tauschen
  3. Heizung auf den neuen, niedrigeren Wärmebedarf auslegen

Mehr zur optimalen Sanierungsreihenfolge und den Gesamtkosten einer Haussanierung finden Sie in unseren Ratgebern zur energetischen Sanierung im Altbau und den Kosten einer Haussanierung.

Häufige Fragen

Welche Fassadendämmung ist die beste?

Das hängt vom Gebäude ab. Für die meisten Massivbauten ist ein WDVS das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei zweischaligem Mauerwerk ist die Einblasdämmung die günstigste und schnellste Lösung. Denkmalgeschützte Gebäude benötigen eine Innendämmung. Wer maximale Langlebigkeit und gestalterische Freiheit sucht, wählt eine VHF.

Ist eine Fassadendämmung Pflicht?

Nein, es gibt keine generelle Dämmpflicht für Bestandsgebäude. Aber: Wenn Sie ohnehin mehr als 10 % der Fassadenfläche sanieren (neuer Putz, Anstrich mit Gerüst), greift die Nachrüstpflicht nach GModG – dann muss der U-Wert auf 0,24 W/(m²·K) gebracht werden. Bei einem Eigentümerwechsel gelten zudem separate Nachrüstpflichten für die oberste Geschossdecke bzw. das Dach und für ungedämmte Heizungsrohre – eine Austauschpflicht für die Heizung selbst gibt es seit dem GModG nicht mehr.

Kann ich die Fassade selbst dämmen?

Bei der Einblasdämmung nein – das erfordert Spezialgeräte und Fachbetriebe. Eine Innendämmung kann theoretisch in Eigenleistung erfolgen, allerdings ist die korrekte Dampfbremse entscheidend, um Schimmel zu vermeiden. Beim WDVS ist Eigenleistung möglich, aber aufwendig und fehleranfällig. In jedem Fall gilt: Für die BAFA-Förderung muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen.

Lohnt sich die Fassadendämmung auch ohne Heizungstausch?

Ja. Auch mit der bestehenden Heizung sinkt der Energieverbrauch sofort. Die Heizkosten gehen je nach Ausgangszustand um 15–25 % zurück, der Wohnkomfort steigt (keine kalten Wände mehr), und der Immobilienwert verbessert sich durch die bessere Energieeffizienzklasse.

Was kostet eine Einblasdämmung für ein Einfamilienhaus?

Bei einem EFH mit 120–150 m² Fassadenfläche und zweischaligem Mauerwerk liegen die Kosten bei 3.000–9.000 € brutto. Die Arbeit dauert in der Regel 1–2 Tage. Abzüglich BAFA-Förderung (15 %; der iSFP-Bonus greift seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € Investitionsvolumen) bleibt ein Eigenanteil von ca. 2.550–7.650 €. Die Amortisationszeit liegt bei nur 5–10 Jahren – die günstigste Sanierungsmaßnahme überhaupt.


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