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Ratgeber16 Min. Lesezeit

Gasheizung wieder erlaubt 2026: Warum sich der Einbau trotzdem nicht lohnt

Gasheizung wieder erlaubt: Das GModG streicht die 65-%-Regel. Aber Bio-Treppe ab 2029, steigende CO₂-Preise und fehlende Förderung machen Gas zur Kostenfalle.

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Das Wichtigste in Kürze

  • Wieder einbaubar: Mit dem GModG (verkündet am 28.07.2026, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026) entfällt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ersatzlos – neue Gas- und Oelheizungen sind wieder zulässig.
  • Förderung: 0 EUR für eine Gasheizung, aber je nach Einkommen bis zu 80 % bzw. 22.400 EUR für die Wärmepumpe (neue BEG-Förderrichtlinie, KfW 458, ab 21.07.2026).
  • Bio-Treppe ab 2029: steigende Pflichtanteile klimaneutraler Brennstoffe für neu eingebaute Gas-, Oel- und Flüssiggasheizungen – 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040).
  • CO2-Preis: 2026 bei 55–65 EUR/t, ab 2028 marktbasiert über ETS2 ohne politischen Deckel.
  • 20-Jahres-Ersparnis: Wärmepumpe spart 12.000–18.200 EUR (Finanztip), bis 2045 sogar bis zu 24.000 EUR (Fraunhofer ISI).
  • Markt 2025: erstmals mehr Wärmepumpen (299.000) als Gasheizungen (229.000) verkauft.

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Update (Stand: 31. Juli 2026) – GModG verkündet, neue BEG-Förderung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Es streicht die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ersatzlos und führt stattdessen die Bio-Treppe ein. Parallel gelten mit der neuen BEG-Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze für die Wärmepumpe: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und danach halbjährlich weiter (bis 0 % ab August 2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR. Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 % (max. 22.400 EUR). Für Gasheizungen gibt es weiterhin 0 EUR.

Seit dem 29. Juli 2026 steht fest: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft und streicht die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ersatzlos. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Eigentümer dürfen damit wieder uneingeschränkt Gas- und Oelheizungen einbauen. Technologieoffenheit lautet das Schlagwort. Die Schlagzeilen übersetzen das in: "Gasheizung wieder erlaubt."

Das stimmt. Aber "erlaubt" ist kein Synonym für "empfehlenswert". Wer den Gesetzestext des GModG vollständig liest, findet darin die Bio-Treppe ab 2029, die steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vorschreibt. Wer die EU-Klimapolitik verfolgt, weiss, dass der europäische Emissionshandel ETS2 ab 2028 den CO2-Preis marktbasiert nach oben treiben wird. Und wer die Förderlandschaft kennt, weiss: Für eine Gasheizung gibt es 0 EUR Zuschuss, für eine Wärmepumpe je nach Einkommen bis zu 22.400 EUR (neue BEG-Förderrichtlinie, gültig ab 21. Juli 2026).

Dieser Artikel rechnet die Konsequenzen ehrlich durch. Ohne Ideologie, mit Tabellen. Das Ergebnis: Die Gasheizung mag politisch rehabilitiert sein – wirtschaftlich ist sie es nicht.

Gasheizung vs. Wärmepumpe nach GModG im Vergleich

Kriterium Gasheizung (neu, ab 07/2026) Wärmepumpe (Luft-Wasser)
Anschaffung brutto 7.000–10.000 EUR 27.000–40.000 EUR
Förderung 0 EUR Bis 80 % (neue BEG-Förderrichtlinie, KfW 458, max. 22.400 EUR)
Effektive Kosten nach Förderung 7.000–10.000 EUR 8.000–20.000 EUR (je nach Einkommen)
Jährliche Heizkosten (EFH, 20.000 kWh) ca. 2.400–2.800 EUR (inkl. CO2) ca. 1.500–1.800 EUR (WP-Tarif, JAZ 3,0–3,5)
CO2-Preis-Risiko Hoch (ETS2 ab 2028, kein Deckel) Keines
Bio-Treppe ab 2029 10 % Biomethan-Pflicht, steigend Entfällt
20-Jahres-Gesamtkosten (Finanztip) 42.000–76.700 EUR 30.000–58.500 EUR
Ersparnis WP über 20 Jahre 12.000–18.200 EUR
Immobilienwert-Effekt Negativ (Brown Discount) Positiv (Green Premium)

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Ergebnis vorweg: Die Wärmepumpe spart gegenüber der Gasheizung zwischen 12.000 und 18.200 EUR über 20 Jahre. Fraunhofer ISI beziffert die Differenz bis 2045 sogar auf 24.000 EUR. Der günstige Kaufpreis der Gasheizung wird durch steigende laufende Kosten mehr als aufgefressen.

Was das GModG konkret ändert – und was nicht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist formal kein neues Gesetz, sondern das umbenannte Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 – und es verfolgt einen grundlegend anderen Steuerungsansatz. Statt ordnungsrechtlicher Vorgaben soll künftig der CO2-Preis die Heizungswahl lenken. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wegfall der 65-Prozent-Regel

Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen, entfällt mit dem GModG vollständig: "Die §§ 71 bis 73 werden gestrichen" (Art. 1 Nr. 32 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 226). Der Begriff "65 Prozent" kommt im Gesetz kein einziges Mal mehr vor. Gas, Heizöl und Flüssiggas sind stattdessen ausdrücklich als Option Nummer 1 von zehn gleichrangigen Heizungsoptionen genannt (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG). Mitgestrichen wurden auch der frühere § 72 GEG – und damit die 30-Jahre-Austauschpflicht sowie das Betriebsende fossiler Heizungen im Jahr 2045. Die kommunale Wärmeplanung bleibt als Planungsinstrument bestehen, hat aber keine Auswirkung auf die individuelle Heizungswahl mehr: Die Kopplung "Gasheizung erst mit vorliegender Wärmeplanung" ist entfallen, die Stichtage 30. Juni 2026 und 30. Juni 2028 lösen keine Heizungspflicht mehr aus.

Technologieoffenheit als Prinzip

Das GModG setzt auf Technologieneutralitaet. Es schreibt kein bestimmtes Heizsystem vor, sondern überlasst die Wahl dem Eigentümer. Klingt vernuenftig – setzt aber voraus, dass die wirtschaftlichen Signale stimmen. Genau hier liegt das Problem: Der CO2-Preis allein reicht nach Einschätzung der meisten Fachverbände nicht, um die wahren Folgekosten fossiler Heizungen sichtbar zu machen.

Zeitplan des Inkrafttretens

Datum Meilenstein
23.07.2026 Ausfertigung durch den Bundespräsidenten
28.07.2026 Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226)
29.07.2026 Heizungsteil in Kraft – 65-%-Pflicht entfällt
01.01.2027 Zweite Stufe (u. a. Neubau, Solar, Energieausweise für Nichtwohngebäude)
01.01.2029 Erste Stufe der Bio-Treppe: 10 %

Wichtig: Das GModG ist ein Einspruchsgesetz – im Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass "die verfassungsmaessigen Rechte des Bundesrates gewahrt" sind. Eine Zustimmung des Bundesrates war also nicht erforderlich. Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026; weitere Stufen folgen 2027, 2028 und 2030 (Art. 9 des Änderungsgesetzes).

Die Bio-Treppe ab 2029: Moderater Start, steiler Anstieg

Die Bio-Treppe (§ 43 Abs. 1 GModG) ist der Ersatz für die gestrichene 65-%-Pflicht. Jede Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird, muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner Wasserstoff) einsetzen:

Jahr Mindestanteil klimaneutrale Brennstoffe
ab 01.01.2029 10 %
ab 01.01.2030 15 %
ab 01.01.2035 30 %
ab 01.01.2040 60 %

Für früher eingebaute Heizungen gilt die Quote nicht. Erfüllen lässt sie sich alternativ über eine Solarthermieanlage (§ 43 Abs. 3 GModG), eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Abs. 4) oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung, deren Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers erbringt – bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % (Abs. 5). Eine 100-%-Pflicht bis 2045 enthält § 43 GModG dagegen nicht – § 42a GModG kündigt lediglich ein separates Gesetz an, das die Inverkehrbringer von Gas und Oel verpflichten soll, ihre Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Varianten umzustellen.

Die Stufen klingen moderat. Das Problem liegt im Preis der klimaneutralen Brennstoffe und in deren Verfügbarkeit.

Biomethan: 33 bis 122 Prozent teurer als Erdgas

Biomethan kostet derzeit je nach Qualität und Herkunft 12 bis 22 ct/kWh. Konventionelles Erdgas liegt bei 9 bis 11 ct/kWh. Das bedeutet einen Aufpreis von 33 bis 122 Prozent. Schon die erste Stufe von 10 Prozent Biomethan verteuert die Gasrechnung spürbar – und mit jeder weiteren Stufe steigt der Aufschlag überproportional, weil der teurere Brennstoff einen immer größeren Anteil der Gesamtmenge ausmacht.

Rechnung: Was die Bio-Treppe pro Jahr kostet (EFH, 20.000 kWh)

Jahr Biomethan-Anteil Mehrkosten durch Biomethan pro Jahr
2029 10 % 60–220 EUR
2035 30 % 180–660 EUR
2040 60 % 360–1.320 EUR
2045 100 % (über die geplante Quote für Inverkehrbringer, § 42a GModG) 600–2.200 EUR

Über 20 Jahre summieren sich allein die Bio-Treppe-Mehrkosten auf 4.000 bis 15.000 EUR – zusätzlich zu den steigenden CO2-Kosten.

Biomethan-Verfügbarkeit: Die Mengen fehlen

Deutschland produziert derzeit rund 10,7 TWh (Stand 2024; 2025 ca. 12,8 TWh) Biomethan pro Jahr. Um allein die erste Stufe der Bio-Treppe (10 % Quote) für alle neuen Gasheizungen zu erfüllen, wären bereits 22,5 TWh erforderlich – mehr als das Doppelte der aktuellen Produktion. Eine vollständige Umstellung auf 100 Prozent Biomethan, wie sie § 42a GModG für 2045 auf Ebene der Inverkehrbringer ankündigt, würde rund 45 Prozent der deutschen Ackerfläche für Energiepflanzen beanspruchen.

Kennzahl Wert
Aktuelle Biomethan-Produktion DE 10,7 TWh (Stand 2024; 2025 ca. 12,8 TWh)/a
Bedarf für 10-%-Quote (alle neuen Gasheizungen) 22,5 TWh/a
Verfuegbarkeitsluecke ca. 12 TWh/a
Flächenbedarf bei 100 % Biomethan ca. 45 % der Ackerfläche

Die Konsequenz: Entweder wird Biomethan sehr teuer (weil knapp), oder die Bio-Treppe wird politisch aufgeweicht – beides ist für Gasheizungsbesitzer kein gutes Szenario.

Tipp: Biomethan ist eine begrenzte Ressource, die vorrangig in Sektoren gebraucht wird, die schwerer zu elektrifizieren sind – etwa die chemische Industrie oder bestimmte Hochtemperaturprozesse. Für die Raumwärme gibt es mit der Wärmepumpe eine erprobte, skalierbare Alternative.

CO2-Preis: Der größte Kostentreiber für Gasheizungen

Der CO2-Preis ist der Faktor, der die Gasheizung über die Lebensdauer am stärksten verteuert. 2026 liegt er bei 55 bis 65 EUR pro Tonne im nationalen Preiskorridor. Ab 2028 übernimmt das europäische Emissionshandelssystem ETS2 – und dann gibt es keinen politisch festgelegten Deckel mehr.

Aktuelle und prognostizierte CO2-Preise

Zeitraum Mechanismus Erwarteter Preis pro Tonne
2026–2027 Nationaler Preiskorridor 55–65 EUR/t
Ab 2028 ETS2 (marktbasiert) Prognose: 100–160 EUR/t
2030 ETS2 149 EUR/t (BloombergNEF-Prognose)

Was das in Euro pro Jahr bedeutet (EFH, 20.000 kWh Gas)

Ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch stoesst ca. 4,02 Tonnen CO2 aus (Emissionsfaktor Erdgas: 0,20088 kg CO2/kWh). Die jährlichen CO2-Kosten entwickeln sich wie folgt:

Jahr CO2-Preis/t CO2-Kosten pro Jahr
2026 55–65 EUR 222–263 EUR
2028 ca. 100 EUR (ETS2-Start) ca. 404 EUR
2030 ca. 149 EUR (BloombergNEF) ca. 602 EUR
2035 ca. 150–160 EUR ca. 606–646 EUR

Über 20 Jahre summieren sich die CO2-Kosten auf 8.000 bis 14.000 EUR – ein Betrag, den eine Wärmepumpe vollständig vermeidet, da Strom keiner direkten CO2-Bepreisung unterliegt. Ausführliche Berechnungen finden Sie in unserem Artikel zur CO2-Steuer 2026 und Heizkosten.

Förderung: 0 EUR für Gas, bis zu 22.400 EUR für die Wärmepumpe

Die Förderlandschaft – seit dem 21. Juli 2026 geregelt in der neuen BEG-Förderrichtlinie (KfW 458) – macht den Kostenunterschied noch drastischer:

Förderkomponente Gasheizung Wärmepumpe (ab 21.07.2026)
Grundförderung (KfW 458) 0 EUR 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 0 EUR + 16 % (sinkt halbjährlich bis 0 % ab 08/2028)
Einkommensbonus (nach zvE) 0 EUR + 40 % (zvE ≤ 30.000 EUR) / + 30 % (bis 40.000 EUR) / + 10 % (bis 50.000 EUR)
Maximaler Fördersatz (Deckel) 0 % 80 % (Geringverdiener) bzw. 70 %
Maximaler Förderbetrag (bei 28.000 EUR förderf. Kosten) 0 EUR 22.400 EUR

Zwei frühere Bausteine sind mit der neuen Förderrichtlinie zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen: der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 EUR). Neu ist dagegen ein Familienzuschlag – bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sinkt das maßgebliche zu versteuernde Einkommen (zvE) einmalig und pauschal um 10.000 EUR, was den Zugang zu den höheren Einkommensbonus-Stufen erleichtert. Auch die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung wurden von 30.000 auf 28.000 EUR gesenkt (und sinken ab Februar 2027 halbjährlich weiter).

Wer eine Wärmepumpe fördern lässt, zahlt bei typischen Investitionskosten von rund 30.000 EUR effektiv 8.000 bis 20.000 EUR – je nach Einkommen. Ein Rechenbeispiel: Ein Haushalt mit höherem Einkommen erhält 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %, also 12.880 EUR auf die maximal förderfähigen 28.000 EUR; ein Geringverdiener-Haushalt mit Kind erreicht den 80-%-Deckel und damit 22.400 EUR. Der häufig zitierte "riesige Preisunterschied" zwischen Gas und Wärmepumpe existiert nach Förderung schlicht nicht mehr. Für viele Eigentümer ist die geförderte Wärmepumpe in der Anschaffung kaum teurer als ein neuer Gas-Brennwertkessel.

20-Jahres-Kostenvergleich: Die vollständige Rechnung

Finanztip-Szenarien

Eine vielbeachtete Analyse von Finanztip hat verschiedene Szenarien für ein typisches Einfamilienhaus (20.000 kWh Heizwärmebedarf) durchgerechnet:

Szenario Gasheizung (20 Jahre) Wärmepumpe (20 Jahre) Ersparnis WP
Konservativ (niedrige Preise) 42.000 EUR 30.000 EUR 12.000 EUR
Mittleres Szenario 58.000 EUR 42.000 EUR 16.000 EUR
Hoch (hohe CO2-/Energiepreise) 76.700 EUR 58.500 EUR 18.200 EUR

In jedem Szenario – vom optimistischsten bis zum pessimistischsten – gewinnt die Wärmepumpe. Der Grund ist die Kombination aus drei Faktoren: hohe Förderung für die Wärmepumpe, deutlich niedrigere laufende Kosten durch die höhere Effizienz (Jahresarbeitszahl 3,0 bis 4,5) und vollständige Befreiung von CO2-Kosten und Bio-Treppe.

Fraunhofer ISI: Bis zu 24.000 EUR Mehrkosten für Gas

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat im Auftrag des BUND die Kostenentwicklung für ein Einfamilienhaus der Energieeffizienzklasse E modelliert – also einen typischen, nicht optimal sanierten Altbau:

  • Gas vs. Wärmepumpe bis 2045: Die Gasheizung verursacht Mehrkosten von rund 24.000 EUR gegenüber der Wärmepumpe.
  • Monatliche Kostendifferenz 2035: Die Gasheizung ist 73 EUR pro Monat teurer als die Wärmepumpe.
  • Monatliche Kostendifferenz 2045: Der Abstand wächst auf 326 EUR pro Monat – fast 4.000 EUR pro Jahr.

Diese Zahlen berücksichtigen die steigenden CO2-Preise, die Bio-Treppe und die sinkende Gasnetz-Dichte. Sie zeigen: Je länger die Gasheizung läuft, desto größer wird der Kostennachteil.

Jährliche Betriebskosten im Detail (EFH, 20.000 kWh)

Kostenposten Gas 2026 Gas 2030 (geschätzt) Gas 2035 (geschätzt)
Erdgas (11 ct/kWh, +3 %/a) 2.200 EUR 2.480 EUR 2.870 EUR
CO2-Steuer 222 EUR 602 EUR 646 EUR
Bio-Treppe 180 EUR 540 EUR
Grundpreis Gasanschluss 120 EUR 140 EUR 170 EUR
Schornsteinfeger 80 EUR 90 EUR 100 EUR
Wartung Brennwertkessel 150 EUR 170 EUR 190 EUR
Summe Gas 2.772 EUR 3.662 EUR 4.516 EUR
Vergleich: Wärmepumpe (JAZ 3,5) 1.570 EUR 1.730 EUR 1.920 EUR
Differenz pro Jahr 1.202 EUR 1.932 EUR 2.596 EUR

Die Schere öffnet sich mit jedem Jahr weiter. 2026 beträgt die Differenz gut 1.200 EUR, 2035 bereits über 2.500 EUR – pro Jahr. Der günstige Anschaffungspreis der Gasheizung ist nach wenigen Jahren aufgebraucht.

Das Lock-in-Problem: Einmal Gas, doppelt zahlen

Ein oft übersehenes Risiko: Wer jetzt eine Gasheizung einbaut und später doch auf eine Wärmepumpe umsteigen muss – etwa weil die steigenden Kosten untragbar werden oder das Gasnetz rueckgebaut wird – zahlt doppelt.

Kosten des Doppelumstiegs

Szenario Kosten
Direkter Wärmepumpen-Einbau 2026 (nach Förderung) 8.000–20.000 EUR
Gas jetzt + später Wärmepumpe (Doppelumstieg) 30.000–52.000 EUR
Mehrkosten durch Doppelumstieg 22.000–32.000 EUR

Der Doppelumstieg ist die teuerste aller Optionen. Sie zahlen die Gasheizung (7.000–10.000 EUR), die laufenden Gaskosten über mehrere Jahre, dann die Wärmepumpe erneut zum vollen Preis – möglicherweise mit einem dann deutlich niedrigeren Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser sinkt ab 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent und danach halbjährlich weiter, bis er ab August 2028 vollständig entfällt. Hinzu kommen Rückbaukosten für den Gaskessel und die Entsorgung.

Tipp: Wenn Ihre aktuelle Heizung noch funktioniert und Sie unsicher sind, ist Abwarten besser als ein neuer Gas-Einbau. Reparieren Sie die bestehende Anlage und planen Sie den direkten Umstieg auf die Wärmepumpe. Das spart langfristig fünfstellige Beträge.

Marktrealität 2025: Die Wärmepumpe hat die Gasheizung bereits überholt

Die politische Kehrtwende kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Markt längst entschieden hat. 2025 wurden in Deutschland erstmals mehr Wärmepumpen (299.000) als Gasheizungen (229.000) verkauft. Das ist kein Zufall: Handwerker, Planer und Eigentümer haben die Gesamtkostenrechnung gemacht – und sich mehrheitlich für die Wärmepumpe entschieden.

Die Gasheizung verliert Marktanteile, obwohl sie günstiger in der Anschaffung ist. Das zeigt, dass die laufenden Kosten, die Förderung und das Zukunftsrisiko für immer mehr Menschen schwerer wiegen als der niedrige Einstiegspreis.

Einen ausführlichen Vergleich beider Systeme finden Sie unter Wärmepumpe vs. Gasheizung.

Kritik am GModG: Was Fachverbände sagen

Die Aufhebung der 65-%-Pflicht wird von Fachverbänden und Verbraucherschützern überwiegend kritisch bewertet:

  • Bayerische Ingenieurekammer-Bau: Bezeichnet das GModG als "Rueckschritt mit Ansage" und warnt vor steigenden Sanierungskosten durch verzögerte Umrüstung.
  • Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN): Spricht von einem "Totalangriff aufs Klima" und kritisiert die fehlende Lenkungswirkung des Gesetzes.
  • Verbraucherzentrale (VZ): Kritisiert, das GModG "entlastet die Politik, nicht die Verbraucher" – denn die Kostenrisiken werden vollständig auf die Eigentümer verlagert, die sich ohne klare Regulierung für die langfristig teurere Option entscheiden könnten.

Die Kritik zielt nicht auf die Technologieneutralitaet als Prinzip, sondern auf die fehlenden Leitplanken. Ohne verbindliche Mindeststandards besteht das Risiko, dass Eigentümer in die Kostenfalle einer fossilen Heizung laufen – weil der günstige Kaufpreis die steigenden Folgekosten verdeckt.

Gasnetz-Rückbau: Das stille Risiko

Ein Risiko, das kaum jemand auf dem Schirm hat: das Gasnetz selbst. Mit jedem Haushalt, der vom Gas weggeht, verteilen sich die Netzkosten auf weniger Anschlüsse. Die Folge ist eine Todesspirale der Netzentgelte:

  1. Weniger Abnehmer: Wärmepumpen-Umsteiger kündigen ihren Gasanschluss.
  2. Höhere Netzentgelte: Die fixen Netzkosten werden auf weniger Kunden umgelegt.
  3. Weitere Abwanderung: Höhere Kosten treiben weitere Kunden zum Umstieg.
  4. Netz-Rückbau: Ab einem bestimmten Punkt wird der Weiterbetrieb einzelner Leitungsabschnitte unwirtschaftlich.

Wer dann noch am Gasnetz hängt, trägt überproportionale Netzkosten – oder verliert den Anschluss ganz und muss zwangsweise umrüsten. Die Bundesnetzagentur warnt bereits vor diesem Szenario.

Wann eine Gasheizung trotzdem vertretbar sein kann

Es gibt wenige Konstellationen, in denen eine Gasheizung kurzfristig eine Option sein kann:

  1. Notfall-Heizungstausch im Winter: Die alte Heizung fällt im Januar aus, keine Wärmepumpe ist kurzfristig verfügbar. Eine Gas-Brennwertheizung kann als Übergangslösung dienen. Planen Sie dann den zeitnahen Umstieg.
  2. Geplanter Abriss in unter 10 Jahren: Die höhere Investition in eine Wärmepumpe kann sich in diesem Zeitraum nicht amortisieren.
  3. Fernwärme-Anschluss in Sicht: Wenn die kommunale Wärmeplanung einen Anschluss in drei bis fünf Jahren vorsieht, kann eine günstige Gasheizung die Übergangszeit überbrücken.
  4. Vorlauftemperaturen über 70 Grad bei fehlender Sanierungsmöglichkeit: In völlig unsanierten Altbauten mit kleinen Rippenheizkoeerpern kann eine Wärmepumpe unwirtschaftlich arbeiten. Bevor eine Wärmepumpe eingebaut wird, muss die Vorlauftemperatur gesenkt werden – durch größere Heizkörper oder Dämmung. Wenn diese Maßnahmen aktuell finanziell nicht möglich sind, kann Gas als Notlösung für wenige Jahre vertretbar sein.

In allen anderen Fällen – insbesondere bei Nutzungsdauern von 15 Jahren und mehr – ist die Wärmepumpe die wirtschaftlich bessere Wahl. Einen ausführlichen Heizkostenvergleich 2026 finden Sie in unserem Ratgeber.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Gasheizung 2026 wirklich wieder erlaubt?

Ja. Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist ersatzlos gestrichen, Gas-Brennwertkessel dürfen ohne Einschränkung eingebaut werden. Einzige Auflage für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden: die Brennstoffquote ab 2029 (§ 43 GModG).

Was ist die Bio-Treppe und was kostet sie mich?

Die Bio-Treppe ist die Brennstoffquote nach § 43 Abs. 1 GModG, die ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (v. a. Biomethan) für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gasheizungen vorschreibt – 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Da Biomethan 33 bis 122 Prozent teurer ist als Erdgas, verteuern sich die Gaskosten mit jeder Stufe. Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch rechnen Sie 2035 mit Mehrkosten von 180 bis 660 EUR pro Jahr allein durch den Brennstoffmix.

Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?

Nein. Weder die KfW noch das BAFA fördern den Einbau fossiler Heizsysteme. Die KfW 458 fördert ausschließlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien – Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie und Fernwärme. Die maximale Förderung für eine Wärmepumpe beträgt seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 EUR (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + einkommensabhängiger Bonus).

Wie viel spart die Wärmepumpe gegenüber der Gasheizung?

Nach Berechnungen von Finanztip spart die Wärmepumpe über 20 Jahre zwischen 12.000 und 18.200 EUR gegenüber der Gasheizung – abhängig vom Energiepreisszenario. Das Fraunhofer ISI beziffert die Mehrkosten der Gasheizung gegenüber der Wärmepumpe bis 2045 auf rund 24.000 EUR für ein typisches Einfamilienhaus der Effizienzklasse E. Detaillierte Vergleichsrechnungen finden Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe vs. Gasheizung.

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Altbau?

In den allermeisten Fällen ja. Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen Vorlauftemperaturen bis 75 Grad Celsius und arbeiten effizient auch mit Radiatoren. Ein hydraulischer Abgleich und gegebenenfalls der Tausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper genügen meist, um die Vorlauftemperatur auf 55 Grad Celsius zu senken. Selbst bei einer moderaten Jahresarbeitszahl von 2,8 ist die Wärmepumpe über die Lebensdauer günstiger als eine neue Gasheizung.

Was passiert, wenn ich jetzt Gas einbaue und später doch auf Wärmepumpe umsteigen will?

Dann zahlen Sie doppelt. Der sogenannte Doppelumstieg (Gas jetzt, Wärmepumpe später) kostet 30.000 bis 52.000 EUR – gegenüber 8.000 bis 20.000 EUR für den direkten Wärmepumpen-Einbau nach Förderung. Die Mehrkosten von 22.000 bis 32.000 EUR entstehen durch die nicht amortisierte Gasheizung, die zwischenzeitlichen hohen Betriebskosten und den schrumpfenden Klimageschwindigkeitsbonus, der ab 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent sinkt und danach halbjährlich weiter bis auf 0 Prozent ab August 2028.

Kann ich meine alte Gasheizung behalten?

Ja. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht gibt es nicht mehr: Das GModG hat den früheren § 72 GEG mitgestrichen – damit sind sowohl die 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel als auch das Betriebsende fossiler Heizungen im Jahr 2045 entfallen. Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden – die steigenden CO2-Kosten treffen allerdings alle Gasverbraucher gleichermassen.

Fazit: Erlaubt heißt nicht empfehlenswert

Das GModG macht die Gasheizung wieder legal – aber nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Faktenlage ist eindeutig:

  • Keine Förderung für Gasheizungen bei bis zu 80 Prozent Förderung für Wärmepumpen (neue BEG-Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026).
  • Steigende CO2-Kosten ohne Deckelung ab 2028 (ETS2), prognostiziert auf 149 EUR/t bis 2030 (BloombergNEF).
  • Bio-Treppe verteuert den Gasbezug ab 2029 systematisch – bei fraglicher Biomethan-Verfügbarkeit (22,5 TWh Bedarf vs. 10,7 TWh (Stand 2024; 2025 ca. 12,8 TWh) Produktion).
  • Lock-in-Risiko: Der Doppelumstieg Gas-dann-Wärmepumpe kostet 22.000 bis 32.000 EUR mehr als der direkte Wärmepumpen-Einbau.
  • Gasnetz-Rückbau bedroht langfristig die Versorgungssicherheit und treibt die Netzentgelte.
  • Fachverbände warnen: Bayerische Ingenieurekammer-Bau ("Rueckschritt mit Ansage"), DEN ("Totalangriff aufs Klima"), Verbraucherzentrale ("entlastet Politik, nicht Verbraucher").
  • Markt hat entschieden: 2025 erstmals mehr Wärmepumpen (299.000) als Gasheizungen (229.000) verkauft.

Die Wärmepumpe spart über 20 Jahre 12.000 bis 18.200 EUR (Finanztip) bzw. bis zu 24.000 EUR bis 2045 (Fraunhofer ISI). Sie ist förderfähig, unabhängig von fossilen Brennstoffen und steigert den Immobilienwert. Die Entscheidung ist keine ideologische, sondern eine rechnerische.


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