Heizung & Wärmewende
Gasheizung einbauen 2026: GModG erlaubt es – aber lohnt sich das?

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 5. September 202618 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
| Kriterium | Gasheizung (neu, 2026) | Wärmepumpe (Luft-Wasser) |
|---|---|---|
| Anschaffung | 7.000–10.000 EUR | 27.000–40.000 EUR |
| Förderung | 0 EUR (keine) | Bis 80 % (KfW 458) |
| Effektive Kosten nach Förderung | 7.000–10.000 EUR | 5.400–27.100 EUR |
| Jährliche Heizkosten (EFH, 20.000 kWh) | ca. 2.000 EUR (2026, inkl. CO2) | ca. 1.600 EUR (WP-Tarif, JAZ 3,0) |
| CO2-Preis-Risiko | Hoch (ETS2 ab 2028, kein Deckel) | Keines |
| Bio-Treppe ab 2029 | 10 % Biomethan-Pflicht, steigend | Entfällt |
| 20-Jahres-Gesamtkosten (TCO) | ca. 64.000–78.000 EUR | ca. 50.000–54.000 EUR |
| Immobilienwert-Effekt | Negativ | Positiv |
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Das Ergebnis vorweg: Über 20 Jahre ist die Wärmepumpe im Mittel rund 17.000 EUR günstiger als die Gasheizung. Der Preisunterschied bei der Anschaffung schmilzt durch die KfW-458-Förderung, und die laufenden Kosten der Gasheizung steigen Jahr für Jahr – durch CO2-Preis, Bio-Treppe und sinkende Gasnetz-Dichte.
Update (Stand: 31. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze für die Wärmepumpe: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab August 2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, und die maximal förderfähigen Kosten der Heizung sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR. Neu ist ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Für die Gasheizung selbst ändert sich nichts – sie bleibt förderfrei.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) macht es möglich: Seit dem 29. Juli 2026 dürfen Gasheizungen in Deutschland wieder ohne die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht eingebaut werden. Die Novelle wurde am 28. Juli 2026 verkündet, die Kernbotschaft ist eindeutig – Technologieneutralitaet statt Ordnungsrecht, der CO2-Preis soll steuern. In Foren, auf Stammtischen und bei Heizungsbauern kursiert seitdem eine einzige Botschaft: "Gas ist wieder erlaubt."
Das stimmt. Aber "erlaubt" und "wirtschaftlich sinnvoll" sind zwei grundverschiedene Kategorien. Dieser Artikel stellt die Frage, die jeder Eigentümer vor dem Einbau einer Gasheizung 2026 ehrlich beantworten muss: Lohnt sich das – über die gesamte Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren? Keine Ideologie, keine Beschönigung. Nur Zahlen, gesetzliche Rahmenbedingungen und eine nachvollziehbare Kostenrechnung.
Die Gegenrechnung mit Kosten nach Haustyp und Förderung finden Sie im Ratgeber Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
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Rechtslage 2026: Was gilt jetzt, was kommt?
Bevor wir rechnen, müssen wir die Rechtslage sauber trennen. Denn es kursieren Missverständnisse.
Aktuell geltendes Recht: das GModG
Das Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und umgebaut. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226), der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Das ändert die Ausgangslage grundlegend:
- Die 65-%-Pflicht ist ersatzlos gestrichen. Die früheren §§ 71 bis 73 GEG sind entfallen; der Begriff "65 Prozent" kommt im Gesetz nicht mehr vor. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist weg – die früheren Stichtage 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028 aus § 71 Abs. 8 GEG (alte Fassung) lösen für Ihre Heizung keine Pflicht mehr aus.
- Gas, Heizöl und Flüssiggas sind ausdrücklich Option Nummer 1 von zehn gleichrangigen Ersatzoptionen (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG). Es gibt kein Verbot – weder im Bestand noch nach Inkrafttreten eines Wärmeplans.
- Auch die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsende fossiler Heizungen im Jahr 2045 sind entfallen (der frühere § 72 GEG wurde mitgestrichen).
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Was das GModG dafür neu einführt
- Bio-Treppe ab 2029: Für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt eine steigende Brennstoffquote: mindestens 10 % ab 1. Januar 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§ 43 Abs. 1 GModG). Für früher eingebaute Heizungen gilt die Quote nicht.
- Technologieneutralitaet: Die Wahl des Heizsystems liegt beim Eigentümer. Der Staat verzichtet auf ordnungsrechtliche Vorgaben zum Wärmeerzeuger.
- CO2-Preis als zentrales Steuerungsinstrument: Der Markt soll über den Preis regeln, was das Ordnungsrecht bisher vorgeschrieben hat.
| Zeitpunkt | Status |
|---|---|
| 28.07.2026 | GModG verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) |
| 29.07.2026 | Heizungsteil in Kraft – 65-%-Pflicht entfällt |
| 01.01.2027 | Zweite Stufe (u. a. Neubau- und Solarregeln) |
| 01.01.2029 | Erste Stufe der Bio-Treppe: 10 % |
Wer jetzt eine Gasheizung einbaut, darf das also – muss aber die Brennstoffquote ab 2029 einkalkulieren.
Was kostet eine neue Gasheizung 2026?
Die Anschaffungskosten sind der einzige Bereich, in dem die Gasheizung objektiv punktet. Ein Gas-Brennwertkessel ist das günstigste Heizsystem in der Erstinvestition. Was die übrigen Heizsysteme in der Anschaffung kosten, zeigt der Vergleich der Kosten für eine neue Heizung.
Detaillierte Kostenaufstellung
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gas-Brennwertkessel (15–25 kW) | 3.500–6.000 EUR |
| Installation und Anschluss | 2.000–3.500 EUR |
| Abgassystem / Schornsteinanpassung | 500–1.500 EUR |
| Warmwasserspeicher (300 Liter) | 800–1.500 EUR |
| Hydraulischer Abgleich | 400–800 EUR |
| Gesamtkosten (mit vorhandenem Gasanschluss) | 7.000–10.000 EUR |
| Gasanschluss (falls nicht vorhanden, zusätzlich) | 1.500–3.000 EUR |
Förderung: Null Euro
Für reine Gasheizungen und auch für gasbetriebene Wärmepumpen gibt es 2026 keine Fördermittel – weder über die KfW noch über das BAFA. Kein Zuschuss, kein zinsgünstiger Kredit, kein Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG (der gilt nur für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, nicht für den Einbau eines fossilen Systems). Die einzige theoretische Ausnahme: sogenannte H2-ready-Kessel (wasserstofffähig). In der Praxis ist dieser Förderbaustein aber von fragwuerdigem Wert, da ein flächendeckendes Wasserstoffnetz für die Gebäudeheizung auf absehbare Zeit nicht verfügbar ist.
Vergleich: Wärmepumpe nach Förderung
| Gasheizung | Wärmepumpe (Standard 46 %) | Wärmepumpe (max. 80 %) | |
|---|---|---|---|
| Bruttokosten | 7.000–10.000 EUR | 27.000–40.000 EUR | 27.000–40.000 EUR |
| KfW-458-Zuschuss | 0 EUR | 12.400–12.880 EUR | 21.600–22.400 EUR |
| Effektive Kosten | 7.000–10.000 EUR | 14.600–27.100 EUR | 5.400–17.600 EUR |
Der Zuschuss ist bei den maximal förderfähigen Kosten der Heizung von 28.000 EUR gedeckelt, deshalb steigt er bei teureren Anlagen nicht weiter. Bei maximaler KfW-458-Förderung (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + einkommensabhängiger Bonus bis 40 %, gedeckelt auf 80 % für Haushalte mit zvE bis 30.000 EUR, sonst 70 %) kann die Wärmepumpe in der Anschaffung sogar günstiger sein als die Gasheizung. Alle Details zur Förderhöhe und Antragstellung finden Sie im Ratgeber Förderung Heizung 2026.
Der CO2-Preis: Der stille Kostentreiber
Der CO2-Preis ist der entscheidende Faktor, der die Gasheizung langfristig teuer macht. Seit 2021 steigt er kontinuierlich, und der Mechanismus ändert sich ab 2028 grundlegend.
Preisentwicklung des nationalen CO2-Preises (BEHG) und EU-ETS2
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | Mechanismus |
|---|---|---|
| 2025 | 55 EUR | Festpreis (BEHG) |
| 2026 | 55–65 EUR | Gesetzlicher Preiskorridor (§ 10 Abs. 2 BEHG) |
| 2027 | offen | Kein gesetzlicher Korridor; Kopplung an EU-ETS-1 (§ 10 Abs. 3 BEHG). Verlängerung des Korridors nur im Regierungsentwurf vom 12.08.2026 |
| 2028 | Marktpreis (geschätzt 65–85 EUR) | EU-Emissionshandel ETS2 startet |
| 2030 | 100–160 EUR (Prognose) | EU-weiter Marktpreis, kein Deckel |
| 2035 | 150–275 EUR (Prognose) | Mengensteuerung über Cap |
Was der CO2-Preis für Ihre Gasrechnung bedeutet
Erdgas hat einen Emissionsfaktor von ca. 0,202 t CO2 pro MWh (Heizwert). Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (typisches Einfamilienhaus) ergeben sich folgende CO2-Kosten:
| Jahr | CO2-Preis (Mittelwert) | Jährliche CO2-Kosten (20.000 kWh Gas) | CO2-Aufschlag pro kWh |
|---|---|---|---|
| 2026 | 60 EUR/t | ca. 242 EUR | 1,21 ct/kWh |
| 2028 | 75 EUR/t (geschätzt) | ca. 303 EUR | 1,52 ct/kWh |
| 2030 | 130 EUR/t (Mittelwert) | ca. 525 EUR | 2,63 ct/kWh |
| 2035 | 200 EUR/t (konservativ) | ca. 808 EUR | 4,04 ct/kWh |
Der CO2-Aufschlag steigt von ca. 1,2 ct/kWh (2026) auf geschätzt 4,0 ct/kWh (2035). Das sind keine theoretischen Werte: Der Preiskorridor 2026 und die ETS2-Einführung 2028 sind beschlossene Sache. Die genaue Höhe ab 2028 ist eine Prognose, aber die Richtung ist durch die EU-Emissionsmengensteuerung (Cap) vorgegeben.
Der entscheidende Unterschied: Die Wärmepumpe unterliegt keinem CO2-Preis. Strom ist weder vom BEHG noch vom ETS2 direkt betroffen. Dieser Unterschied wird mit jedem Jahr größer. Mehr dazu in unserem Beitrag zur CO2-Steuer und Heizkosten.
Die Bio-Treppe: Versteckte Zusatzkosten ab 2029
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gasheizung einbaut, muss ab 2029 die Bio-Treppe beachten. Das ist keine Option, sondern eine Pflicht (§ 43 Abs. 1 GModG). Die Kosten kommen so sicher wie die Jahreszeiten.
Die Stufen der Bio-Treppe
- Ab 1. Januar 2029: Mindestens 10 % Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
- Ab 1. Januar 2030: Mindestens 15 %
- Ab 1. Januar 2035: Mindestens 30 %
- Ab 1. Januar 2040: Mindestens 60 %
Die Quote lässt sich alternativ auch über eine Solarthermieanlage (§ 43 Abs. 3 GModG) oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen, deren Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers erbringt – bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40 % (§ 43 Abs. 5 GModG).
Was Biomethan kostet
| Brennstoff | Preis pro kWh (2026) |
|---|---|
| Fossiles Erdgas (Endkunde, inkl. Netz + Abgaben, ohne CO2) | ca. 8–10 ct/kWh |
| Biomethan (Marktpreis) | ca. 17–22 ct/kWh |
| Faktor | Biomethan ist 1,9- bis 2,4-mal so teuer |
Kostenfolge der Bio-Treppe für ein EFH (20.000 kWh/a)
| Szenario | Gaskosten (Brennstoff ohne CO2) | Bio-Aufschlag | CO2-Kosten | Summe Brennstoff + Abgaben |
|---|---|---|---|---|
| 2026 (ohne Bio-Treppe) | 1.800 EUR | 0 EUR | 242 EUR | 2.042 EUR |
| 2029 (10 % Bio) | 1.620 EUR | 180–220 EUR | ca. 350 EUR | 2.150–2.190 EUR |
| 2032 (15 % Bio) | 1.530 EUR | 250–330 EUR | ca. 500 EUR | 2.280–2.360 EUR |
| 2035 (30 % Bio) | 1.260 EUR | 510–660 EUR | ca. 808 EUR | 2.578–2.728 EUR |
Die jährlichen Brennstoffkosten steigen allein durch die Bio-Treppe und den CO2-Preis von ca. 2.042 EUR (2026) auf ca. 2.650 EUR (2035) – ein Anstieg von rund 600 EUR pro Jahr. Und das ist die konservative Rechnung.
Die 20-Jahres-Totalkosten: Gas vs. Wärmepumpe
Hier wird es konkret. Die folgende Rechnung vergleicht die Gesamtkosten beider Systeme über 20 Jahre für ein typisches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Heizwärmebedarf.
Annahmen
| Parameter | Gasheizung | Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung | 9.000 EUR (Mittelwert) | 33.000 EUR (Mittelwert) |
| Förderung | 0 EUR | 46 % (Standard), gedeckelt = 12.880 EUR (Basis-Szenario) |
| Effektive Anschaffung | 9.000 EUR | ca. 20.100 EUR |
| Gaspreis 2026 (ohne CO2, ohne Bio) | 9 ct/kWh | – |
| WP-Stromtarif 2026 | – | 24 ct/kWh |
| Jahresarbeitszahl (JAZ) | – | 3,0 (konservativ) |
| Jaerl. Energieverbrauch | 20.000 kWh Gas | 6.667 kWh Strom |
| CO2-Preis 2026 | 60 EUR/t, steigend | Keiner |
| Bio-Treppe ab 2029 | 10 % steigend | Keine |
| Gaspreissteigerung real | 2 %/Jahr | – |
| Strompreissteigerung real | – | 1 %/Jahr |
| Wartung | 250 EUR/Jahr | 200 EUR/Jahr |
Gesamtkostenvergleich über 20 Jahre
| Kostenblock | Gasheizung | Wärmepumpe (Standard 46 %) |
|---|---|---|
| Anschaffung (effektiv) | 9.000 EUR | ca. 20.100 EUR |
| Brennstoff/Strom (20 Jahre, kumuliert) | 40.000–46.000 EUR | 28.000–32.000 EUR |
| CO2-Kosten (20 Jahre, kumuliert) | 7.000–12.000 EUR | 0 EUR |
| Bio-Treppe-Aufschlag (20 Jahre) | 3.000–6.000 EUR | 0 EUR |
| Wartung (20 Jahre) | 5.000 EUR | 4.000 EUR |
| Gesamtkosten (TCO) | 64.000–78.000 EUR | 52.000–56.000 EUR |
| Mittelwert TCO | ca. 74.000 EUR | ca. 57.000 EUR |
Was die Zahlen bedeuten
Die Wärmepumpe spart über 20 Jahre im Mittel ca. 17.000 EUR gegenüber der Gasheizung. Dieser Vorteil entsteht durch drei Faktoren:
Effizienz: Die Wärmepumpe erzeugt aus 1 kWh Strom 3,0 kWh Wärme (JAZ 3,0). Der Gaskessel kommt auf 0,95 kWh Wärme pro kWh Gas. Die effektiven Wärmekosten der WP liegen 2026 bei ca. 8,0 ct/kWh, die der Gasheizung bei ca. 10,2 ct/kWh (inkl. CO2, ohne Bio).
CO2-Freiheit: Die Wärmepumpe zahlt keinen CO2-Preis. Über 20 Jahre summiert sich diese Ersparnis auf 7.000 bis 12.000 EUR.
Keine Bio-Treppe: Die Wärmepumpe braucht kein Biomethan. Die steigende Beimischungspflicht trifft nur Gasheizungen und addiert weitere 3.000 bis 6.000 EUR.
Bei maximaler KfW-458-Förderung (80 %, Geringverdiener) sinken die effektiven Anschaffungskosten der Wärmepumpe auf ca. 10.600 EUR – weniger als der Unterschied eines Jahres bei den laufenden Kosten. In diesem Szenario beträgt der 20-Jahres-Vorteil der Wärmepumpe über 26.000 EUR.
Die laufenden Kosten im Jahresvergleich
Damit Sie die Schere sehen können, hier die jährlichen Kosten für die ersten 10 Jahre:
Jährliche Kosten Gasheizung (EFH, 20.000 kWh)
| Jahr | Gaspreis (ct/kWh) | CO2 (ct/kWh) | Bio (ct/kWh) | Jahreskosten Brennstoff | Wartung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 9,0 | 1,21 | 0,0 | 2.042 EUR | 250 EUR | 2.292 EUR |
| 2027 | 9,2 | 1,21 | 0,0 | 2.082 EUR | 250 EUR | 2.332 EUR |
| 2028 | 9,4 | 1,52 | 0,0 | 2.184 EUR | 250 EUR | 2.434 EUR |
| 2029 | 9,6 | 1,62 | 0,8 | 2.404 EUR | 250 EUR | 2.654 EUR |
| 2030 | 9,8 | 2,63 | 0,8 | 2.642 EUR | 250 EUR | 2.892 EUR |
| 2031 | 10,0 | 2,80 | 1,0 | 2.760 EUR | 250 EUR | 3.010 EUR |
| 2032 | 10,2 | 3,03 | 1,2 | 2.890 EUR | 275 EUR | 3.165 EUR |
| 2033 | 10,4 | 3,24 | 1,2 | 2.968 EUR | 275 EUR | 3.243 EUR |
| 2034 | 10,6 | 3,44 | 1,5 | 3.108 EUR | 275 EUR | 3.383 EUR |
| 2035 | 10,8 | 4,04 | 1,5 | 3.268 EUR | 275 EUR | 3.543 EUR |
Jährliche Kosten Wärmepumpe (EFH, 6.667 kWh Strom)
| Jahr | WP-Strompreis (ct/kWh) | Jahreskosten Strom | Wartung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 24,0 | 1.600 EUR | 200 EUR | 1.800 EUR |
| 2027 | 24,2 | 1.613 EUR | 200 EUR | 1.813 EUR |
| 2028 | 24,5 | 1.633 EUR | 200 EUR | 1.833 EUR |
| 2029 | 24,7 | 1.647 EUR | 200 EUR | 1.847 EUR |
| 2030 | 25,0 | 1.667 EUR | 200 EUR | 1.867 EUR |
| 2031 | 25,2 | 1.680 EUR | 200 EUR | 1.880 EUR |
| 2032 | 25,5 | 1.700 EUR | 225 EUR | 1.925 EUR |
| 2033 | 25,8 | 1.720 EUR | 225 EUR | 1.945 EUR |
| 2034 | 26,0 | 1.733 EUR | 225 EUR | 1.958 EUR |
| 2035 | 26,3 | 1.753 EUR | 225 EUR | 1.978 EUR |
Die Schere öffnet sich
Im Jahr 2026 beträgt der jährliche Kostenvorteil der Wärmepumpe ca. 492 EUR. Bis 2030 wächst er auf ca. 1.025 EUR, bis 2035 auf ca. 1.565 EUR. Der Grund ist strukturell: Die Gaskosten steigen durch drei additive Faktoren (Gaspreis, CO2-Preis, Bio-Treppe), während die Stromkosten nur durch einen Faktor steigen (Strompreis) – und der steigt historisch langsamer als der Gaspreis.
Das Stranding-Risiko: Die unterschätzte Gefahr
Eine Gasheizung hat eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren. Wer 2026 einbaut, betreibt sie bis 2041 oder 2046. In diesem Zeitraum können sich die Rahmenbedingungen dramatisch verändern.
Was "Stranding" bei einer Heizung bedeutet
Ein gestrandeter Vermögenswert (Stranded Asset) ist eine Investition, die ihren Wert verliert, bevor sie sich amortisiert hat. Bei einer Gasheizung kann das passieren durch:
- Steigende CO2-Preise: Wenn der CO2-Preis bis 2035 auf 200–275 EUR/t steigt (die Spanne der seriösen Prognosen), wird der Betrieb unwirtschaftlich. Der Brennstoffkostenunterschied zur Wärmepumpe beträgt dann über 2.000 EUR pro Jahr.
- Gasnetz-Rückbau: In Regionen mit sinkender Gasnachfrage steigen die Netzentgelte pro verbleibendem Kunden. Wenn genügend Nachbarn auf Wärmepumpe umstellen, tragen die verbliebenen Gaskunden die Fixkosten des Netzes zu immer höheren Anteilen. Dieser Effekt ist in einigen Regionen bereits messbar.
- Regulatorische Verschärfung: Die EU-Klimaziele für 2040 (mindestens 90 % Reduktion gegenüber 1990) könnten strengere Vorgaben für fossile Heizungen nach sich ziehen. Ein Einbauverbot wäre zwar unwahrscheinlich, aber steigende Abgaben sind im System angelegt.
- Wertverlust der Immobilie: Gebäude mit schlechter Energieeffizienzklasse verlieren am Markt an Wert. Aktuelle Marktanalysen zeigen Preisabschläge von 19 % (Klasse C, Metropolen) bis 51 % (Klasse H, ländliche Gebiete) gegenüber Klasse A. Eine Gasheizung führt in der Regel zu einer schlechteren Einstufung als eine Wärmepumpe, weil der Primärenergiefaktor für Erdgas (1,1) höher ist. Mehr dazu unter Brown Discount bei Immobilien und Stranded Assets vermeiden.
Immobilienwert und Energieeffizienzklasse
| Energieeffizienzklasse | Preisabschlag gegenüber Klasse A |
|---|---|
| Klasse C (teilsaniert, gute Gasheizung) | ca. -19 % (Metropolen) |
| Klasse E (typischer Bestand) | ca. -30 % (Metropolen) |
| Klasse G/H (unsaniert, alte Heizung) | ca. -45 bis -51 % (Klein-/Mittelstädte) |
Wichtig zur Einordnung: Die EPBD-Umsetzung im GModG ändert die Skala für Wohngebäude nicht – dort bleibt es bei den Klassen A+ bis H. Nur Nichtwohngebäude bekommen ab dem 1. Januar 2027 eine eigene Skala von A bis G. Der Preisdruck am Immobilienmarkt entsteht also nicht durch eine neue Skala, sondern durch die wachsende Sichtbarkeit der Effizienzklasse in Exposés, Finanzierungs- und Verkaufsgesprächen. Ein Gebäudeausweis mit schlechter Klasse wird künftig noch sichtbarer zum Verkaufshindernis.
Wann eine Gasheizung 2026 trotzdem Sinn machen kann
Trotz der klaren Zahlen gibt es eng umrissene Szenarien, in denen eine Gasheizung 2026 eine rationale Entscheidung sein kann. Es sind genau drei.
1. Fernwärme in 1 bis 5 Jahren geplant
Wenn die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde einen Fernwärmeanschluss für Ihre Straße vorsieht, dieser aber erst in 3 bis 5 Jahren verfügbar ist, kann eine möglichst günstige Gasheizung als Überbrückung dienen. In diesem Fall wählen Sie bewusst eine kurze Nutzungsdauer, investieren möglich wenig und planen von Anfang an den Anschlusswechsel. Aber prüfen Sie vorher: Eine kleine Wärmepumpe oder ein Miet-Modell könnte günstiger sein, selbst für drei Jahre.
2. Extrem hohe Vorlauftemperatur im Gebäudebestand
Einige wenige Gebäude haben Heizsysteme, die Vorlauftemperaturen von 70 bis 80 Grad Celsius benötigen – etwa alte Konvektoren oder bestimmte Fussbodenheizungssysteme in Sonderausführungen. Hier sinkt die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe auf 2,0 bis 2,3, was die Wirtschaftlichkeit deutlich verschlechtert. In diesen Fällen kann eine Hybridlösung (Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast) oder ein schrittweiser Ansatz (erst Vorlauftemperatur senken, dann Wärmepumpe) sinnvoller sein als ein reiner Gas-Einbau.
Aber Achtung: Die meisten Heizungssysteme, die angeblich 70 Grad brauchen, kommen nach einem hydraulischen Abgleich und der Optimierung der Heizkurve mit 50 bis 55 Grad aus. Das "hohe Vorlauftemperatur"-Argument wird häufiger vorgeschoben als es zutrifft.
3. Akute Budgetrestriktion trotz Ergänzungskredit
Wenn die Investition für eine Wärmepumpe trotz maximal möglicher Förderung (80 %) und dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 EUR, Zinssatz ab ca. 2,07 % bei Einkommen unter 90.000 EUR) finanziell nicht darstellbar ist, kann eine günstige Gasheizung im Bestand die einzig machbare Lösung sein. In diesem Fall sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie eine finanziell suboptimale Entscheidung treffen, die aber aus Liquiditaetsgruenden alternativlos sein kann.
Alle drei Szenarien haben eines gemeinsam: Die Gasheizung ist die Notlösung, nicht die optimale Wahl. Wer die Wahl hat, sollte die Zahlen sprechen lassen.
Die GModG-Erlaubnis im Kontext: Was der Gesetzgeber wirklich sagt
Die politische Kommunikation rund um das GModG ist irreführend knapp. "Gas ist wieder erlaubt" klingt nach einer Empfehlung. Es ist keine. Das GModG beseitigt ein Verbot – aber es schafft gleichzeitig oekonomische Anreize, die in die andere Richtung wirken:
- Kein Fördergeld für Gas: Das GModG sieht keine Förderung für fossile Heizungen vor. Die KfW-458-Förderung (bis 80 %) bleibt den erneuerbaren Systemen vorbehalten.
- CO2-Preis als Steuerungsinstrument: Die Bundesregierung setzt explizit auf den CO2-Preis als Lenkungsinstrument. Das bedeutet: Der Staat will, dass steigende CO2-Kosten fossile Heizungen unattraktiv machen – ohne sie zu verbieten.
- Bio-Treppe als Sicherheitsnetz: Falls der CO2-Preis allein nicht schnell genug wirkt, sorgt die Bio-Treppe für zusätzlichen Kostendruck auf Gasverbraucher ab 2029.
Die Botschaft des GModG lautet übersetzt: "Sie dürfen Gas einbauen. Aber der Preis dafür wird jedes Jahr steigen."
Checkliste: Gasheizung einbauen – ja oder nein?
Gegen die Gasheizung spricht, wenn:
- Sie die Heizung mindestens 10 Jahre betreiben wollen
- Ihnen langfristig kalkulierbare Betriebskosten wichtig sind
- Sie die KfW-458-Förderung für eine Wärmepumpe nutzen können
- Sie eine PV-Anlage haben oder planen (PV + WP = Eigenverbrauch statt Einspeisung)
- Ihnen der Immobilienwert wichtig ist
- Sie keine steigenden CO2-Kosten tragen möchten
Für eine Gasheizung (als Übergang) kann sprechen, wenn:
- Fernwärme in 1 bis 5 Jahren geplant ist und Sie nur überbrücken
- Eine extreme Vorlauftemperatur vorliegt, die auch nach Optimierung über 65 Grad erfordert
- Das Budget trotz KfW-458 plus Ergänzungskredit nicht reicht
- Die Heizung akut defekt ist und die Wärmepumpen-Installation logistisch nicht innerhalb des Zeitfensters möglich ist
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Förderung sichern, solange sie hoch ist. Die KfW-458-Förderung für Wärmepumpen (bis 80 % Zuschuss) ist budgetiert und bewilligbar. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 nur noch 16 % und sinkt danach halbjährlich weiter (12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028, 0 % ab August 2028). Wer jetzt beantragt, sichert sich den höchsten noch verfügbaren Fördersatz.
Wärmeplan der Kommune prüfen. Informieren Sie sich, ob in Ihrer Straße Fernwärme geplant ist. Das beeinflusst die Entscheidung maßgeblich. Mehr dazu unter Kommunale Wärmeplanung 2026.
Gesamtkosten rechnen, nicht Anschaffungskosten. Der niedrige Kaufpreis der Gasheizung ist ein Trugschluss, wenn die laufenden Kosten das Dreifache der Anschaffung ausmachen. Die 20-Jahres-TCO ist die einzige ehrliche Entscheidungsgrundlage.
CO2-Kosten einkalkulieren. Der CO2-Preis wird ab 2028 durch das EU-ETS2 marktgesteuert – ohne politische Preisobergrenze. Die Prognosen für 2030 liegen bei 100 bis 160 EUR/t. Das ist kein Worst Case, sondern der Mittelwert der Schätzungen.
Gebäudeanalyse durchführen lassen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäudebestand passt – unabhängig von politischen Debatten. Die Förderung für den iSFP beträgt 50 % der Beratungskosten (max. 650 EUR Zuschuss beim EFH).
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich 2026 eine Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt der Heizungsteil des GModG: Die 65-%-Pflicht ist ersatzlos gestrichen, und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen. Eine Gasheizung ist damit bundesweit zulässig – ausdrücklich als Option Nummer 1 von zehn gleichrangigen Heizungsoptionen (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG). Einzige Auflage: Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt ab 2029 die Brennstoffquote nach § 43 GModG.
Gibt es Förderung für Gasheizungen?
Nein. Es gibt keine KfW- oder BAFA-Förderung für reine Gas-Brennwertheizungen. Auch der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG gilt nicht für den Neueinbau fossiler Heizungen. Der einzige theoretisch förderfähige Aspekt ist die H2-Readiness (Wasserstofftauglichkeit) als Zusatzkomponente, die aber in der Praxis kaum relevant ist.
Was kostet eine neue Gasheizung 2026 im Vergleich zur Wärmepumpe?
Eine Gas-Brennwertheizung kostet 7.000 bis 10.000 EUR (mit vorhandenem Gasanschluss). Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 27.000 bis 40.000 EUR brutto, nach KfW-458-Förderung (46 bis 80 %) aber nur ca. 5.400 bis 27.100 EUR effektiv. Bei maximaler Förderung ist die Wärmepumpe in der Anschaffung günstiger als die Gasheizung.
Wie viel teurer ist die Gasheizung über 20 Jahre?
Bei konservativen Annahmen (JAZ 3,0, WP-Tarif 24 ct/kWh, moderate CO2-Preis-Steigerung) betragen die 20-Jahres-Gesamtkosten der Gasheizung ca. 74.000 EUR, die der Wärmepumpe ca. 57.000 EUR. Die Differenz liegt bei ca. 17.000 EUR. Bei höheren CO2-Preisen (oberes Ende der Prognosen: 275 EUR/t bis 2035) kann die Differenz auf über 28.000 EUR steigen.
Was ist die Bio-Treppe und wie betrifft sie mich?
Die Bio-Treppe ist die Brennstoffquote nach § 43 Abs. 1 GModG: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Sie betrifft ausschließlich Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden – für aeltere Anlagen gilt sie nicht. Da Biomethan ca. doppelt so teuer ist wie fossiles Erdgas, steigen Ihre Heizkosten auch ohne Verbrauchsänderung. Eine ausführliche Erklärung finden Sie unter Bio-Treppe im GModG: Was die Grüngasquote bedeutet.
Was passiert, wenn immer mehr Nachbarn auf Wärmepumpe umstellen?
Die Fixkosten des Gasnetzes (Wartung, Betrieb, Rückbau) bleiben bestehen, werden aber auf immer weniger Kunden verteilt. Die Netzentgelte pro Kunde steigen. Dieser Effekt ist in Regionen mit hoher Wärmepumpen-Durchdringung bereits messbar und wird sich beschleunigen. Wer als einer der letzten am Gasnetz hängt, zahlt überproportional für die Netzinfrastruktur.
Kann ich meine Gasheizung später auf Wasserstoff umrüsten?
Einige Hersteller bieten H2-ready-Kessel an. In der Praxis ist ein flächendeckendes Wasserstoffnetz für die Gebäudeheizung auf absehbare Zeit nicht geplant. Die wenigen Pilotprojekte konzentrieren sich auf Industriegebiete. Zudem ist Wasserstoff als Heizbrennstoff energetisch ineffizient (Wirkungsgrad Strom zu Wasserstoff zu Wärme: ca. 60 bis 70 %, verglichen mit Wärmepumpe Strom zu Wärme: 300 bis 400 %).
Ist das GModG schon in Kraft?
Ja, in Stufen. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026, eine zweite Stufe folgt am 1. Januar 2027, weitere Regeln zu Nullemissionsgebäuden 2028 und 2030. Formal ist das GModG kein neues Gesetz, sondern das umbenannte Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020. Alle Details finden Sie unter Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Wie verhält sich die Gasheizung im Vergleich zu anderen Heizsystemen?
Einen umfassenden Vergleich aller Heizsysteme nach Kosten, Förderung und Effizienz finden Sie in unserem Heizkostenvergleich 2026 und im Heizungsarten-Vergleich.
Dieser Artikel gibt die Rechtslage nach dem am 28. Juli 2026 verkündeten Gebäudemodernisierungsgesetz wieder (BGBl. 2026 I Nr. 226). Preis- und CO2-Prognosen ab 2028 sind Schätzungen.
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