Heizung & Wärmewende
Heizungsarten 2026 im Vergleich: 10 Systeme, Kosten & Förderung

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 7. September 202618 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Zehn erlaubte Systeme: Seit dem 29.07.2026 nennt § 42 GModG zehn gleichrangige Heizungsoptionen, von der Gasheizung bis zur Stromdirektheizung. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht und die 30-Jahre-Austauschpflicht sind ersatzlos gestrichen.
- Förderung nur für erneuerbare Systeme: KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, also 46 % auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten = 12.880 € Zuschuss. Maximum 80 % = 22.400 €. Gas-, Öl- und Infrarotheizungen erhalten 0 €.
- Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich weiter auf 0 % ab 01.08.2028. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau.
- Betriebskosten 2026 je kWh: Pellets 6,7–7,4 ct, Erdgas 11,93 ct im Einfamilienhaus, Heizöl rund 13,2 ct, Fernwärme 15,6 ct im Mittel, Wärmepumpenstrom 24 ct im Mittel, Haushaltsstrom 37,0 ct.
- Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr: Das Fraunhofer ISE hat 77 Wärmepumpen im Bestand vermessen und Jahresarbeitszahlen von 3,4 (Luft) und 4,3 (Erdreich) gefunden. Eine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz war nicht feststellbar.
- 15-Jahres-Sieger: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt mit rund 44.300 € vorn, vor Pelletheizung (47.900 €) und Gasheizung (49.800 €). Die Infrarotheizung ist mit 116.500 € die mit Abstand teuerste Lösung.
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Wer 2026 eine neue Heizung braucht, hat rechtlich mehr Auswahl als in den Jahren zuvor und wirtschaftlich weniger, als die Auswahl vermuten lässt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt seit dem 29.07.2026 wieder jede Heizungsart, doch nur Systeme auf Basis erneuerbarer Energien bekommen einen Zuschuss von bis zu 80 %. Dieser Vergleich stellt zehn Heizungsarten mit Anschaffung, Betriebskosten, CO₂-Ausstoß, Lebensdauer und Förderung nebeneinander und übersetzt das in eine Entscheidungsmatrix nach Vorlauftemperatur, Dämmstand und Netzanschluss. Die reine Kostenseite des Austauschs vertieft der Ratgeber zu den Kosten beim Heizungstausch, die laufenden Energiekosten je System der Heizkostenvergleich 2026.
Alle Zahlen beziehen sich auf ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche und 20.000 kWh Heizwärmebedarf pro Jahr, also den typischen deutschen Bestandsbau. Wer ein größeres, kleineres oder besonders gut gedämmtes Haus hat, skaliert die Betriebskosten linear mit dem Wärmebedarf.
Heizungsarten 2026 im Überblick: welche zehn Systeme das GModG erlaubt
Seit der Novelle vom Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Rangfolge der Heizungsarten mehr. Der Gesetzgeber listet in § 42 Absatz 2 GModG zehn gleichrangige Optionen: Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung, elektrische Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse- und Wasserstoffheizung, Wärmepumpen-Hybrid, Solarthermie-Hybrid, hocheffiziente KWK-Anlage, Stromdirektheizung, Anschluss an ein Wärmenetz und sonstige innovative Lösungen. Erlaubt ist damit alles. Gefördert und wirtschaftlich sinnvoll ist deutlich weniger.
| Heizungsart | Anschaffung inkl. Installation | Brennstoff/Strom pro Jahr | Max. Förderung | Effizienz | Lebensdauer | CO₂ je kWh Wärme |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 27.000–40.000 € | 1.200–1.700 € | bis 80 % | JAZ 2,6–4,9 | 15–20 Jahre | ca. 85–100 g |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 40.000–60.000 € | 930–1.350 € | bis 80 % | JAZ 3,6–5,4 | 20–25 Jahre | ca. 80 g |
| Gas-Brennwertheizung | 7.000–10.000 € | 2.300–2.700 € | keine | 92–98 % | 15–20 Jahre | ca. 212 g |
| Ölheizung (Brennwert) | 12.000–16.000 € | 2.600–3.000 € | keine | 90–96 % | 20–25 Jahre | ca. 280 g |
| Pelletheizung | 28.000–35.000 € | 1.500–1.650 € | bis 80 % | 85–92 % | 15–20 Jahre | ca. 40 g |
| Fernwärme (Anschluss) | 8.000–15.000 € | 2.500–3.500 € | bis 80 % | netzabhängig | 20–30 Jahre | ca. 280 g (Standardwert) |
| Hybridheizung (WP + Gas) | 25.000–40.000 € | 1.600–1.900 € | nur WP-Anteil | JAZ 2,5–3,5 gesamt | 15–20 Jahre | ca. 120 g |
| Solarthermie (Ergänzung) | 7.000–17.000 € | 100–200 € | bis 80 % | 20–30 % Deckung | 20–25 Jahre | nahe 0 g |
| Brennstoffzelle / Mikro-BHKW | 20.000–40.000 € | 1.800–2.500 € | bis 80 % bzw. keine | 85–95 % gesamt | 10–15 Jahre | ca. 200 g |
| Infrarotheizung | 3.000–8.000 € | 6.600–7.400 € | keine | 100 % elektrisch | 20–30 Jahre | 344 g |
Quellen: Anschaffungs- und Marktpreise Stand 09/2026; Energiepreise nach BDEW-Gaspreisanalyse und BDEW-Strompreisanalyse (Stand 08/2026); Fernwärmepreis AGFW-Halbjahresbericht zum Stichtag 01.04.2026; Emissionsfaktoren nach BAFA-Informationsblatt CO₂-Faktoren und Strommix 344 g/kWh für 2025 nach Umweltbundesamt; Jahresarbeitszahlen nach Fraunhofer ISE. Lebensdauern sind Erfahrungs- und Herstellerwerte, für die keine amtliche Statistik existiert.
Die Wartung fehlt in dieser Tabelle bewusst, weil sie je System stark abweicht: Wärmepumpen kosten 150–250 € pro Jahr, Gas- und Ölheizungen 200–300 € inklusive Schornsteinfeger, Pelletheizungen 300–500 € wegen Reinigung und Ascheentsorgung, Hybridsysteme 400–500 €, weil zwei Wärmeerzeuger gewartet werden müssen. Diese Differenz summiert sich über 15 Jahre auf mehrere tausend Euro und taucht in vielen Vergleichen nicht auf.
Heizungsarten im Kostenvergleich: Anschaffung, Betrieb und 15 Jahre Gesamtkosten
Die Anschaffung allein sagt fast nichts über die Wirtschaftlichkeit einer Heizung aus. Die folgende Rechnung addiert Eigenanteil nach Förderung, Brennstoff beziehungsweise Strom und Wartung über 15 Jahre. Die Annahmen liegen offen: 20.000 kWh Heizwärmebedarf, Energiepreise auf dem Stand von 2026 konstant fortgeschrieben, Förderung im Standardfall 46 % (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten. Preissteigerungen sind bewusst nicht unterstellt, weil dafür keine belastbare Quelle existiert.
Als Preisbasis dienen die aktuellen Marktwerte: Erdgas kostet im Einfamilienhaus 11,93 ct/kWh, Haushaltsstrom im Mittel 37,0 ct/kWh und damit weniger als im Vorjahr. Heizöl liegt bei rund 13,2 ct/kWh, Pellets bei 6,7 bis 7,4 ct/kWh und Fernwärme im bundesweiten Mittel bei 15,6 ct/kWh. Wärmepumpenstrom kostet mit den reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG im Mittel 24 ct/kWh, nach dem Marktcheck der Verbraucherzentrale zu Wärmestromtarifen vom Februar 2026 bei einer Spanne von 20 bis 29 ct/kWh je nach Anbieter und Zählerkonzept. Die folgende Rechnung setzt den Mittelwert an.
| Heizungsart | Anschaffung | Zuschuss KfW 458 | Eigenanteil | Betrieb + Wartung (15 J.) | Gesamt 15 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 33.000 € | 12.880 € | 20.120 € | 24.200 € | 44.300 € |
| Pelletheizung | 31.500 € | 12.880 € | 18.620 € | 29.300 € | 47.900 € |
| Gas-Brennwertheizung | 8.500 € | 0 € | 8.500 € | 41.300 € | 49.800 € |
| Fernwärme | 11.500 € | 5.290 € | 6.210 € | 48.300 € | 54.500 € |
| Hybridheizung (WP + Gas) | 32.500 € | 9.000 € | 23.500 € | 31.500 € | 55.000 € |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 50.000 € | 12.880 € | 37.120 € | 19.700 € | 56.800 € |
| Ölheizung | 14.000 € | 0 € | 14.000 € | 46.200 € | 60.200 € |
| Infrarotheizung | 5.500 € | 0 € | 5.500 € | 111.000 € | 116.500 € |
Zwei Ergebnisse verdienen eine ehrliche Einordnung. Erstens: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe gewinnt auch dann, wenn man ihr keine steigenden Gaspreise zu Hilfe rechnet. Der Vorsprung vor der Gasheizung beträgt bei konstanten Preisen rund 5.500 € über 15 Jahre. Zweitens: Die Gasheizung landet unter diesen Annahmen auf Platz drei und nicht, wie oft behauptet, auf dem letzten Platz. Ihre Schwäche ist die Zukunft, nicht die Gegenwart.
Die reine Mehrinvestition der Wärmepumpe gegenüber der Gasheizung liegt im Standardfall bei rund 11.600 €, die jährliche Ersparnis bei rund 1.140 €. Daraus ergibt sich eine Amortisation nach etwa zehn Jahren. Mit dem Einkommensbonus und dem Höchstsatz von 80 % sinkt der Eigenanteil der Wärmepumpe auf 10.600 €, und die Mehrinvestition ist nach weniger als zwei Jahren wieder eingespielt. Eine Fortschreibung über 20 Jahre mit Preisszenarien finden Sie im Heizkostenvergleich 2026, eine Aufschlüsselung der reinen Investitionskosten im Ratgeber Kosten beim Heizungstausch.
Was die Rechnung zusätzlich zugunsten der Wärmepumpe kippt, ist der CO₂-Preis. Die erste Versteigerung im nationalen Emissionshandel am 01.07.2026 endete laut Deutscher Emissionshandelsstelle beim Zuschlagspreis von 65 € je Tonne, also am oberen Ende des gesetzlichen Korridors von 55 bis 65 €, bei einer mehr als dreizehnfachen Überzeichnung. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch stecken darin rund 260 bis 310 € pro Jahr, die bereits im Gaspreis enthalten sind. Bei Öl sind es 350 bis 410 €. Jede weiteren 10 € je Tonne verteuern die Gasheizung um rund 48 € im Jahr. Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel den nationalen Korridor ab, und der Preis bildet sich am Markt.
Welche Heizung ist die beste für mein Haus? Entscheidungsmatrix nach Dämmstand und Vorlauftemperatur
Die wichtigste Zahl für die Systemwahl ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die Ihre Heizflächen bei Auslegungstemperatur brauchen. Das Fraunhofer ISE hat in einer vierjährigen Feldmessung 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern der Baujahre 1826 bis 2001 begleitet und hält ausdrücklich fest, dass eine Korrelation zwischen Baujahr der Gebäude und Effizienz der Wärmepumpe nicht festgestellt werden konnte. Die ab 1977 errichteten Häuser der Stichprobe waren bis auf eines durchweg unsaniert.
| Ausgangslage | Vorlauftemperatur | Empfehlung | Alternative |
|---|---|---|---|
| Neubau oder Effizienzhaus 40/55 | bis 35 °C | Luft-Wasser-Wärmepumpe mit PV | Sole-Wasser-Wärmepumpe |
| Sanierter Altbau, Dach und Fenster und Fassade erneuert | bis 45 °C | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Fernwärme im ausgewiesenen Netzgebiet |
| Teilsanierter Altbau, Fassade noch offen | 45–55 °C | Luft-Wasser-Wärmepumpe, einzelne Heizkörper vergrößern | Sole-Wasser-Wärmepumpe bei hohem Bedarf |
| Unsanierter Altbau mit knapp bemessenen Heizkörpern | 55–65 °C | Hochtemperatur-Wärmepumpe nach Heizlastberechnung | Pelletheizung |
| Unsanierter Altbau, ungedämmt, hohe Räume | über 65 °C | Pelletheizung bei vorhandenem Lagerraum | Hybridheizung als Übergang plus Dämmfahrplan |
| Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet | beliebig | Fernwärme, wenn das Preisblatt unter 15 ct/kWh liegt | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
| Reihenhaus, wenig Außenfläche, enge Nachbarabstände | bis 55 °C | Luft-Wasser-Wärmepumpe als Split- oder Innenaufstellung | Fernwärme |
| Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung | bis 55 °C | Zentrale Wärmepumpe oder Fernwärme | Pellet-Zentralheizung |
| Freies Grundstück, Bohrung genehmigungsfähig | bis 45 °C | Sole-Wasser-Wärmepumpe | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
| Passivhaus mit sehr geringem Wärmebedarf | bis 35 °C | Kleine Luft-Wasser-Wärmepumpe | Infrarotheizung nur mit PV und Speicher |
Die Matrix ersetzt keine Heizlastberechnung, sortiert aber die Kandidaten vor. Für den Altbau im Detail, inklusive der Frage, welche Sanierungsschritte vor dem Heizungstausch sinnvoll sind, lesen Sie den Entscheidungsbaum dazu, welche Heizung zu welchem Altbau passt.
Wärmepumpe als Heizung: wann Luft-Wasser reicht und wann Erdwärme lohnt
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Standardfall. Sie entzieht der Außenluft Wärme und erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Die vom Fraunhofer ISE gemessenen Jahresarbeitszahlen lagen im Bestand zwischen 2,6 und 4,9, im Mittel bei 3,4. Erdgekoppelte Anlagen erreichten im Mittel 4,3 bei einer Bandbreite von 3,6 bis 5,4. Beide Werte liegen über denen des Vorgängerprojekts von 2019, das im Mittel 3,1 und 4,1 gemessen hatte.
Ein zweiter Befund derselben Messung räumt mit dem verbreitetsten Vorurteil auf: Ausreichend dimensionierte Heizkörper lassen sich im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen betreiben wie Flächenheizungen. Elektroheizstäbe übernahmen bei den Luft-Wasser-Anlagen lediglich 1,3 % der elektrischen Arbeit. Eine Fußbodenheizung ist also keine Voraussetzung, große Heizflächen sind es sehr wohl.
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe lohnt sich, wenn der Wärmebedarf hoch und das Grundstück geeignet ist. Das Erdreich liefert auch im tiefsten Winter 8 bis 12 °C Quellentemperatur, die Betriebskosten sind mit rund 1.100 € pro Jahr die niedrigsten aller Systeme. Dem stehen 40.000 bis 60.000 € Anschaffung gegenüber, davon 8.000 bis 15.000 € allein für die Tiefenbohrung. Weil die Förderung bei 28.000 € förderfähigen Kosten gedeckelt ist, schlägt jeder Euro oberhalb dieser Grenze voll auf den Eigenanteil durch. Genau deshalb liegt die Erdwärmepumpe in der 15-Jahres-Rechnung hinter der Luftvariante, obwohl sie technisch überlegen ist.
Ökologisch ist der Abstand zur Gasheizung gemessen und nicht gerechnet: Für 2024 lag der CO₂-Ausstoß der untersuchten Wärmepumpen im Schnitt um 64 % niedriger als bei Gasheizungen, wenn man den Strommix viertelstündlich bilanziert, und um 68 % bei der einfacheren Jahresbilanz. Wer zusätzlich Photovoltaik betreibt, erreichte in der Messung ohne Batterie 25 bis 40 % Autarkie, mit Batterie 32 bis 62 %. Alle Kostendetails stehen im Ratgeber Wärmepumpe: Kosten und Förderung 2026, der direkte Systemvergleich unter Wärmepumpe oder Gasheizung.
Fernwärme oder Wärmepumpe: welche Heizung sich im Wärmenetzgebiet rechnet
Fernwärme ist keine Heizung, sondern ein Liefervertrag. Sie sparen den Wärmeerzeuger, den Schornstein, das Brennstofflager und fast die gesamte Wartung. Die Umstellungskosten liegen bei kleineren Gebäuden zwischen 8.000 und 15.000 €, und der Anschluss ist über KfW 458 förderfähig.
Der Preis ist die Kehrseite. Der gewichtete Mischpreis lag zum Stichtag 01.04.2026 laut AGFW bei 15,6 ct/kWh brutto und damit seit 2023 stabil, erhoben über 710 Teilnetze mit rund 27.000 km Netz. Für nahezu den gesamten erfassten Wärmeabsatz bewegen sich die Preise zwischen 12,5 und 17,5 ct/kWh. Die Spreizung zwischen den Netzen ist damit größer als der Unterschied zwischen manchen Heizungsarten.
Dazu kommen strukturelle Nachteile, die kein Preisvergleich auflöst. Jedes Fernwärmeunternehmen ist laut Verbraucherzentrale ein lokaler Monopolist, ein Anbieterwechsel ist nicht möglich, Verträge können über bis zu zehn Jahre laufen, und rund 25 % des Preises fallen als verbrauchsunabhängiger Grundpreis an. Wovon ich abrate: einen Fernwärmevertrag unterschreiben, ohne vorher das Preisblatt des konkreten Netzes gelesen zu haben. Liegt der Arbeitspreis über 17 ct/kWh, ist die Wärmepumpe im Einfamilienhaus fast immer günstiger. Die Details zu Grundpreis, Arbeitspreis und Anschlusskosten stehen im Ratgeber zu Fernwärme-Kosten und Anschluss. In kleinen Quartiersnetzen gelten eigene Preise, die der Vergleich von Nahwärme und Fernwärme auseinanderhält.
Ob Ihr Grundstück überhaupt in einem geplanten Netzgebiet liegt, zeigt der kommunale Wärmeplan. Große Städte mussten ihn bis zum 30.06.2026 vorlegen, alle übrigen Kommunen bis zum 30.06.2028. Seit dem GModG löst der Plan keine Heizungspflicht mehr aus, er bleibt aber die beste verfügbare Information über die Netzplanung vor Ort, wie der Überblick zur kommunalen Wärmeplanung zeigt.
Gasheizung 2026: wieder erlaubt, ohne Förderung und mit Bio-Treppe ab 2029
Die Gasheizung ist die günstigste Anschaffung im Feld und rechtlich wieder unproblematisch. Was sich geändert hat, zeigt der direkte Vergleich der Rechtslage vor und nach dem 29.07.2026.
| Regelung | GEG bis 28.07.2026 | GModG seit 29.07.2026 |
|---|---|---|
| 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht | ja, in Kommunen mit Wärmeplan | gestrichen (§§ 71–73 weggefallen) |
| Gasheizung einbauen | nur mit 65 % erneuerbarem Anteil | erlaubt (§ 42 Abs. 2 Nr. 1) |
| Ölheizung einbauen | nur mit 65 % erneuerbarem Anteil | erlaubt (§ 42 Abs. 2 Nr. 1) |
| Austauschpflicht für Altkessel nach 30 Jahren | ja | gestrichen (§ 72 weggefallen) |
| Brennstoffquote (Bio-Treppe) | keine | ab 2029, steigend bis 60 % im Jahr 2040 |
| Kopplung an die kommunale Wärmeplanung | ja | aufgehoben |
Für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden, schreibt § 43 GModG einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe vor: mindestens 10 % ab dem 01.01.2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Für früher eingebaute Anlagen gilt die Quote nicht. Zusätzlich verpflichtet § 42a GModG die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 ein Gesetz vorzulegen, das die Inverkehrbringer von Heizbrennstoffen auf eine vollständige Umstellung bis 2045 festlegt. Konkrete Zwischenquoten stehen noch nicht fest.
Damit lässt sich die Gasheizung sauber einordnen. Sie ist sinnvoll, wenn ein funktionierender Gasanschluss vorhanden ist, das Gebäude in den nächsten Jahren ohnehin verkauft oder saniert werden soll und die Wärmepumpe baulich ausscheidet. Sie ist die falsche Wahl, wenn Sie zwanzig Jahre in diesem Haus wohnen bleiben wollen. Kein Zuschuss, ein CO₂-Preis, der ab 2028 am Markt gebildet wird, und eine Brennstoffquote ab 2029 wirken alle in dieselbe Richtung. Wie sich die Rechnung im Detail dreht, zeigt der Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung.
Pelletheizung und Hybridheizung im unsanierten Altbau: die beiden ehrlichen Ausnahmen
Die Pelletheizung ist die stärkste Alternative dort, wo die Vorlauftemperatur dauerhaft über 65 °C liegt und eine Sanierung in den nächsten Jahren nicht ansteht. Sie arbeitet unabhängig von der Vorlauftemperatur effizient, nutzt vorhandene Heizkörper ohne Anpassung und bekommt dieselbe Förderung wie die Wärmepumpe. Bei einem Pelletpreis von 355 bis 396 € je Tonne, also 6,7 bis 7,4 ct/kWh, liegen die Brennstoffkosten bei rund 1.550 € im Jahr und damit unter denen jeder fossilen Heizung.
Die Nachteile gehören genauso auf den Tisch: Das Lager braucht 8 bis 10 m³ Platz, die Wartung kostet 300 bis 500 € pro Jahr, Asche muss regelmäßig entsorgt werden, und der Preis ist in Knappheitsphasen deutlich volatiler als Fernwärme. Ein früherer Öltankraum lässt sich in vielen Fällen als Pelletlager umnutzen, was den Umstieg von Öl auf Pellet baulich vereinfacht. Die Systementscheidung im Detail behandelt der Vergleich Pelletheizung vs. Wärmepumpe.
Die Hybridheizung aus kleiner Wärmepumpe und Gaskessel ist die zweite Ausnahme, und sie ist eine schwächere. Sie zahlt zweimal Anschaffung, zweimal Wartung und weiterhin den CO₂-Preis auf den Gasanteil, während nur der Wärmepumpenteil gefördert wird. In der 15-Jahres-Rechnung landet sie mit rund 55.000 € hinter der reinen Gasheizung. Sinnvoll ist sie als zeitlich begrenzte Brücke, wenn der vorhandene Gaskessel noch jung ist und die Dämmung in den nächsten Jahren folgt. Als Dauerlösung rate ich davon ab. Die technischen Details und die Auslegung der Bivalenzpunkte stehen im Ratgeber zur Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas.
Solarthermie, Brennstoffzelle, BHKW und Infrarotheizung: welche Heizungsarten sich kaum lohnen
Solarthermie ist förderfähig und ökologisch sauber, deckt aber nur 20 bis 30 % des Wärmebedarfs und ist deshalb nie eine Alleinheizung. Sie konkurriert außerdem um dieselbe Dachfläche wie Photovoltaik und liefert den geringsten Ertrag im Winter, also genau dann, wenn der Bedarf am höchsten ist. Als Ergänzung zu einer Pellet- oder Gasheizung kann sie sich rechnen, als Ersatz für eine Wärmepumpe nicht.
Brennstoffzellenheizungen stehen in der Liste der förderfähigen Technik, kosten aber 30.000 bis 40.000 € und brauchen nach 5 bis 15 Jahren einen Stack-Austausch. Der Markt schrumpft, und die Wasserstoff-Infrastruktur für Wohngebäude existiert flächendeckend nicht. Ähnlich verhält es sich beim Mikro-BHKW: Es braucht mindestens 4.000 bis 5.000 Volllaststunden pro Jahr, damit sich die Stromerzeugung rechnet, und der Gasmotor hält nur 10 bis 15 Jahre. Beides sind Nischenlösungen für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe, nicht für das Einfamilienhaus.
Die Infrarotheizung ist der klarste Fall im ganzen Vergleich. Aus einer Kilowattstunde Strom wird genau eine Kilowattstunde Wärme. Bei 20.000 kWh Bedarf und einem Haushaltsstrompreis von 37,0 ct/kWh sind das 7.400 € im Jahr, selbst bei 33 ct noch 6.600 €. Es gibt keine Förderung. Sinnvoll ist die Technik nur im Passivhaus mit sehr geringem Bedarf oder als Zusatzheizung selten genutzter Räume. Dasselbe Kostenproblem trifft alte Nachtspeicheröfen, deren Austausch den Klimageschwindigkeitsbonus auslöst.
Heizungsarten und Förderung 2026: welche Systeme KfW 458 bezuschusst
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude nennt im Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458 eine abschließende Liste förderfähiger Heizungstechnik: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (nur die Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Gas- und Ölheizungen sowie reine Elektroheizungen kommen darin nicht vor.
| Heizungsart | Über KfW 458 förderfähig | Grundförderung | Maximaler Fördersatz | Max. Zuschuss erste Wohneinheit |
|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Pelletheizung und Biomasse | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Solarthermieanlage | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Fernwärme- oder Gebäudenetzanschluss | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Brennstoffzellenheizung | ja | 30 % | 80 % | 22.400 € |
| Wasserstofffähige Heizung | nur Investitionsmehrkosten | 30 % | 80 % | anteilig |
| Hybridheizung | nur der Wärmepumpenanteil | 30 % | 80 % | anteilig |
| Gas-Brennwertheizung | nein | 0 % | 0 % | 0 € |
| Ölheizung | nein | 0 % | 0 % | 0 € |
| Infrarot- und Stromdirektheizung | nein | 0 % | 0 % | 0 € |
Der Fördersatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Für Wärmepumpen verschiebt sich diese Basis ab dem ersten Quartal 2027: Die Grundförderung sinkt auf 15 %, und ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gleicht das nur für Geräte aus, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben. Wer 2027 eine Wärmepumpe aus einem Drittstaat einbaut, bekommt in der Grundförderung also nur die Hälfte. Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % gilt bis zum 31.01.2027 und setzt voraus, dass eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig vom Alter ersetzt wird, oder eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und sinkt danach halbjährlich um vier Prozentpunkte, auf 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028.
Der Einkommensbonus kommt ebenfalls nur für Selbstnutzer infrage und beträgt 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang, bei einem Antrag im Jahr 2026 also 2023 und 2024. Ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt gemeldet, werden pauschal und einmalig 10.000 € vom anzusetzenden zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen, unabhängig von der Zahl der Kinder. Die Summe aller Boni ist auf 70 % gedeckelt, für Haushalte bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen auf 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Alle Nachweise und Fristen erklärt der Ratgeber zu KfW 458 beim Heizungstausch.
Wer den Zuschuss nicht nutzen kann oder will, hat mit § 35c EStG eine Alternative: 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt, höchstens 40.000 € je Objekt, für Gebäude, die zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind. Beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht. Ergänzend steht der Kredit KfW 358/359 mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit bereit, und auch Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig, sofern die Raten für höchstens zehn Jahre Nutzungsdauer angesetzt werden.
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Heizung austauschen: Ablauf in sechs Schritten von der Beratung bis zum Zuschuss
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung. Der teuerste Fehler beim Heizungstausch ist ein Vertrag, der vor dem Förderantrag wirksam wird.
- Heizlast und Vorlauftemperatur ermitteln. Ohne diese beiden Zahlen ist jede Systemwahl geraten. Die Energieberatung für Wohngebäude fördert das BAFA mit 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten.
- Systementscheidung treffen und mindestens drei Angebote einholen. Die Preisspannen im Markt sind groß genug, dass sich der Aufwand mehrfach bezahlt macht.
- Bestätigung zum Antrag einholen. Diese stellt ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin aus, sie ist Voraussetzung für den Antrag.
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen. Der Vertrag muss ausdrücklich an die KfW-Zusage geknüpft sein. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baustart gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
- Antrag im Portal Meine KfW stellen, bevor der Vertrag wirksam wird.
- Einbau, hydraulischer Abgleich und Nachweis. Der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden sein, nachzuweisen über das VdZ-Formular. Danach folgen die Bestätigung nach Durchführung und die Auszahlung. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate, die geförderte Heizung ist zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Voraussetzungen und Grenzen: wann welche Heizungsart nicht funktioniert
Nicht jedes System passt an jedes Gebäude, und einige Ausschlusskriterien tauchen erst spät im Prozess auf. Die wichtigsten im Überblick:
- Alle geförderten Systeme: Das Wohngebäude muss bestehen, der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen, und die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto. Der hydraulische Abgleich ist Pflicht.
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Der Aufstellort muss die Schallimmissionen am Nachbargrundstück einhalten, und gefördert wird nur, wenn das Außengerät die Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreitet. Ab dem 01.01.2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, etwa Propan (R290) oder CO₂ (R744). Geräte mit R32 fallen dann heraus.
- Sole-Wasser-Wärmepumpe: Erdsondenbohrungen sind wasserrechtlich genehmigungspflichtig und in Wasserschutzgebieten häufig ausgeschlossen. Flächenkollektoren brauchen unversiegelte Grundstücksfläche.
- Pelletheizung: ohne 8 bis 10 m³ Lagerraum und eine anfahrbare Befüllöffnung nicht umsetzbar.
- Fernwärme: nur im erschlossenen Netzgebiet und mit langfristiger Bindung an einen Anbieter, der nicht wechselbar ist.
- Gas- und Ölheizung: technisch überall möglich, aber ohne Zuschuss und mit der Brennstoffquote ab 2029.
- Infrarotheizung: wirtschaftlich nur bei sehr geringem Wärmebedarf, andernfalls entstehen Heizkosten in fünfstelliger Höhe über wenige Jahre.
Ein Hinweis zur Marktlage: Das Fraunhofer ISE hält für den deutschen Markt fest, dass Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2025 erstmals an der Spitze der verkauften Heizungsanlagen standen und fast 70 % der 2024 fertiggestellten Neubauten damit heizen. Für Ersatzteile, Installateursdichte und Angebotsvielfalt ist das eine gute Nachricht.
Häufige Fragen zu den Heizungsarten im Vergleich
Welche Heizung ist 2026 die beste für ein Einfamilienhaus?
In den meisten Fällen die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie hat die niedrigsten Gesamtkosten über 15 Jahre, den vollen Förderanspruch von bis zu 80 % und keine CO₂-Belastung. Ausnahmen sind der unsanierte Altbau mit Vorlauftemperaturen über 65 °C, wo die Pelletheizung besser passt, und Gebäude in einem günstigen Fernwärmenetz.
Welche Heizungsarten werden 2026 gefördert und welche nicht?
Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse- und Pelletheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze. Nicht gefördert werden Gasheizungen, Ölheizungen und reine Elektro- oder Infrarotheizungen. Bei Hybridsystemen ist nur der Wärmepumpenanteil förderfähig.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29.07.2026 ist die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht gestrichen, und die Gasheizung ist eine von zehn gleichrangigen Optionen nach § 42 GModG. Es gibt allerdings keinen Zuschuss, der CO₂-Preis ist im Gaspreis enthalten und steigt, und ab 2029 greift eine Quote für klimaneutrale Brennstoffe.
Welche Heizung ist im unsanierten Altbau sinnvoll?
Das hängt an der Vorlauftemperatur, nicht am Baujahr. Bis 65 °C ist eine Hochtemperatur-Wärmepumpe nach vorheriger Heizlastberechnung meist machbar. Darüber ist die Pelletheizung die robustere Wahl, sofern Lagerraum vorhanden ist. Eine Hybridheizung ist als zeitlich begrenzte Brücke vertretbar, als Dauerlösung selten wirtschaftlich.
Was kostet eine neue Heizung 2026 im Durchschnitt?
Die Spanne reicht von 7.000 € für eine Gas-Brennwertheizung bis 60.000 € für eine Erdwärmepumpe. Nach Förderung relativiert sich das deutlich: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 33.000 € kostet im Standardfall mit 46 % Zuschuss noch 20.120 € Eigenanteil, mit dem Höchstsatz von 80 % nur 10.600 €.
Welche Heizungsart hat die niedrigsten Betriebskosten?
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit rund 1.100 € pro Jahr bei 20.000 kWh Wärmebedarf, gefolgt von der Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 1.200 bis 1.700 € und der Pelletheizung mit rund 1.550 €. Am teuersten ist die Infrarotheizung mit 6.600 bis 7.400 €, weil aus einer Kilowattstunde Strom nur eine Kilowattstunde Wärme wird.
Wärmepumpe oder Fernwärme: was ist günstiger?
Das entscheidet das lokale Preisblatt. Beim AGFW-Mischpreis von 15,6 ct/kWh kostet Fernwärme im Einfamilienhaus rund 3.120 € im Jahr, die Wärmepumpe etwa die Hälfte. Fernwärme punktet über die niedrigere Investition und den Wegfall der Wartung. Ab etwa 17 ct/kWh Arbeitspreis ist die Wärmepumpe klar im Vorteil.
Muss ich auf die kommunale Wärmeplanung warten, bevor ich die Heizung tausche?
Nein, eine Pflicht besteht nicht mehr. Wenn Ihre Heizung noch läuft und die Gemeinde ihren Plan in den nächsten Monaten veröffentlicht, kann kurzes Abwarten sinnvoll sein, um ein mögliches Netzgebiet zu kennen. Bei einem Defekt ist die Wärmepumpe unter allen Szenarien eine tragfähige Entscheidung.
Welche Heizungsart hält am längsten?
Nach Erfahrungs- und Herstellerwerten halten Erdwärmesonden mehrere Jahrzehnte, die zugehörige Wärmepumpe 20 bis 25 Jahre. Fernwärme-Übergabestationen erreichen 20 bis 30 Jahre, Gas- und Luft-Wasser-Systeme 15 bis 20 Jahre, Brennstoffzellen nur 10 bis 15 Jahre. Eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht. Die KfW verlangt lediglich eine zweckentsprechende Nutzung über zehn Jahre.
Nächster Schritt: Heizungsarten am eigenen Gebäude durchrechnen
Jede Zahl in diesem Vergleich beruht auf einem Standardhaus mit 150 m² und 20.000 kWh Wärmebedarf. Ihr Gebäude weicht davon ab, und genau diese Abweichung entscheidet, ob die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Pelletheizung oder der Fernwärmeanschluss vorn liegt. reduco analysiert Ihr Haus anhand von Gebäude- und Verbrauchsdaten, berechnet die Heizlast und die realistische Vorlauftemperatur und stellt die passenden Heizungsarten mit Eigenanteil nach Förderung gegenüber. Aus einer Tabelle für alle wird so eine Rechnung für Ihr Haus.
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