Heizung & Wärmewende
Fernwärme oder Wärmepumpe 2026: Kostenvergleich in 36 Städten

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 7. September 202619 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Vollkosten über 15 Jahre: Im Standardfall Einfamilienhaus (15 kW, 27.000 kWh) kostet die Luft-Wasser-Wärmepumpe 57.689 €, der Fernwärmeanschluss im Median-Netz 79.067 €. Differenz: 21.378 € zugunsten der Wärmepumpe.
- Der Kipppunkt: Fernwärme wird erst unterhalb von 12,03 ct/kWh günstiger. Nur 27 von 696 veröffentlichten Netzen (3,9 %) liegen darunter.
- Preisspanne: Der Median-Mischpreis liegt bei 17,31 ct/kWh brutto, das günstigste Netz bei 8,45 ct, das teuerste bei 39,22 ct/kWh (Stichtag 1. August 2026).
- Förderung identisch: Beide Systeme bekommen 30 % Grundförderung plus bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, im Standardfall also 46 %. Die oft zitierte 25-%-Erneuerbaren-Hürde gilt nur für Gebäudenetze, nicht für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz.
- Die Förderfalle: Wo die Gemeinde den Anschluss beschlossen und transparent gemacht hat, fördert die KfW ausschließlich den Wärmenetzanschluss. Eine Wärmepumpe bekommt dort null Zuschuss.
- Klimastand der Netze: Der Median-Anteil erneuerbarer Energien liegt bei 20 %, nur 26 % der Netze erreichen 65 % oder mehr.
Wer 2026 zwischen Fernwärme und Wärmepumpe wählt, entscheidet nicht zwischen zwei Technologien, sondern zwischen zwei Preisen: dem Ihres örtlichen Wärmenetzes und dem Strompreis Ihrer künftigen Wärmepumpe. Und diese Preise liegen weit auseinander. Für den Standardfall Einfamilienhaus reicht der Fernwärmepreis von 8,45 ct/kWh im günstigsten bis 39,22 ct/kWh im teuersten der 696 Netze mit veröffentlichtem Einfamilienhaus-Preis. Ein Systemvergleich ohne Ihren konkreten Netzpreis ist deshalb wertlos.
Dieser Artikel liefert beides: 36 Städte mit belegtem Preis, Erneuerbaren-Anteil und Primärenergiefaktor sowie eine durchgerechnete Gegenüberstellung über 15 Jahre. Die reine Kostenmechanik des Anschlusses (Baukostenzuschuss, Trassenmeter, Grundpreis, Preisgleitklausel) steht im Schwesterartikel Fernwärme Kosten 2026; alle übrigen Systeme vergleicht der Überblick über die Heizungsarten.
Fernwärme oder Wärmepumpe: Die Unterschiede im Überblick
Eine Wärmepumpe entzieht der Außenluft oder dem Erdreich Wärme und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Sie besitzen das Gerät, wählen den Stromtarif und können den Strom teilweise selbst erzeugen. Bei Fernwärme erzeugt ein Versorger die Wärme zentral und liefert sie über ein gedämmtes Rohrnetz bis zu einer Übergabestation in Ihrem Keller. Kessel, Tank und Schornstein entfallen, die Anlagentechnik im Haus schrumpft auf etwa Kühlschrankgröße. Die kleinere Schwester dieses Modells ist das Nahwärmenetz im Quartier, dessen Preise und Verträge der Ratgeber zu Nahwärme und Fernwärme gegenüberstellt.
Der entscheidende Unterschied ist aber nicht technisch, sondern vertraglich. Fernwärme ist ein leitungsgebundenes Monopol: Ein Anbieterwechsel ist nicht möglich, weil kein zweites Netz in Ihrer Straße liegt. Sie binden sich mit der Unterschrift für lange Zeit an genau einen Preis und dessen Anpassungsformel.
| Kriterium | Wärmepumpe | Fernwärme |
|---|---|---|
| Eigentum an der Anlage | Sie | Übergabestation beim Versorger oder gemietet |
| Anbieterwechsel | Stromtarif jederzeit wechselbar | nicht möglich, lokales Monopol |
| Vertragsbindung | keine | bis zu 10 Jahre, Verlängerung um je 5 Jahre |
| Platzbedarf | Außeneinheit plus Innengerät und Speicher | Übergabestation im Keller |
| Kombination mit Photovoltaik | ja, senkt die Betriebskosten | nein |
| Wartung | 150–300 € pro Jahr | in der Regel im Grundpreis enthalten |
| Preisrisiko | Strommarkt, durch Tarifwechsel begrenzbar | Preisgleitklausel des Versorgers |
Die Laufzeit ist gesetzlich gedeckelt: Nach § 32 AVBFernwärmeV beträgt die Laufzeit von Versorgungsverträgen höchstens zehn Jahre, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils fünf Jahre, wenn Sie nicht neun Monate vorher kündigen. Verkaufen Sie das Haus, sind Sie nach Absatz 4 derselben Vorschrift verpflichtet, dem Käufer den Eintritt in den laufenden Fernwärmevertrag aufzuerlegen.
Fernwärmepreise 2026 im Städtevergleich: Was Ihr Netz wirklich kostet
Die Preistransparenzplattform von AGFW, BDEW und VKU veröffentlicht seit 2024 die netzindividuellen Preise. Zum Stichtag 1. April 2026 waren 710 Teilnetze mit 26.763 km Netzlänge und 61.466 GWh Wärmeabsatz erfasst, mehr als die Hälfte des deutschen Fernwärmeabsatzes. Die folgende Tabelle zeigt für 36 Städte das jeweils größte Netz zum Stichtag 1. August 2026.
Wichtig für den Vergleich: Angegeben ist der Mischpreis inklusive Grund-, Arbeits- und Emissionspreis für den Standardabnahmefall Einfamilienhaus, also 15 kW Anschlussleistung und 27.000 kWh Jahresbedarf. Das ist nicht der reine Arbeitspreis, den Versorger in Preisblättern zuerst nennen. Wer 9 bis 12 ct/kWh liest, sieht nur einen Teil der Rechnung.
| Stadt | Mischpreis EFH (ct/kWh, brutto) | Anteil erneuerbarer Energien | Primärenergiefaktor | Preisstand |
|---|---|---|---|---|
| Schwerin | 11,45 | 14 % | 0,29 | 07/2026 |
| Bielefeld | 11,89 | 69 % | 0,23 | 04/2026 |
| Wuppertal | 12,50 | 86 % | 0,21 | 01/2026 |
| Nürnberg | 12,82 | 33 % | 0,24 | 01/2026 |
| Augsburg | 12,98 | 55 % | 0,24 | 07/2026 |
| Bonn | 13,11 | 57 % | 0,14 | 04/2026 |
| Düsseldorf | 13,15 | 24 % | 0,27 | 04/2026 |
| Köln | 13,17 | unter 5 % | 0,30 | 04/2026 |
| Hannover | 13,35 | 16 % | 0,25 | 04/2026 |
| Kassel | 13,96 | 50 % | 0,25 | k. A. |
| Mannheim | 14,33 | 53 % | 0,25 | 07/2026 |
| Karlsruhe | 14,38 | 67 % | 0,23 | 04/2026 |
| Duisburg | 14,40 | 6 % | 0,30 | 01/2026 |
| Kiel | 14,65 | 16 % | 0,11 | 07/2026 |
| Mainz | 15,00 | 58 % | 0,24 | 05/2026 |
| Krefeld | 15,11 | 79 % | 0,34 | 01/2026 |
| Frankfurt am Main | 15,33 | 22 % | 0,26 | 01/2026 |
| Bochum | 15,39 | unter 5 % | 0,48 | 04/2026 |
| Münster | 15,53 | unter 5 % | 0,30 | 01/2026 |
| Stuttgart | 15,59 | 36 % | 0,27 | 07/2026 |
| Rostock | 15,60 | unter 5 % | 0,25 | 01/2026 |
| Essen | 15,61 | 72 % | 0,24 | 04/2026 |
| Lübeck | 15,68 | unter 5 % | 0,29–1,08 je Teilnetz | 01/2026 |
| Braunschweig | 16,17 | 39 % | 0,27 | 04/2026 |
| Aachen | 16,45 | unter 5 % | 0,49 | 07/2026 |
| Bremen | 16,61 | 55 % | 0,24 | 07/2026 |
| München | 16,83 | 33 % | 0,29 | 07/2026 |
| Dresden | 17,10 | unter 5 % | 0,30 | 01/2026 |
| Berlin | 17,19 | 8 % | 0,48 | 01/2026 |
| Magdeburg | 18,11 | 97 % | 0,11 | 04/2026 |
| Wiesbaden | 18,28 | 66 % | 0,23 | 07/2026 |
| Leipzig | 18,33 | unter 5 % | 0,30 | 01/2026 |
| Dortmund | 19,27 | 75 % | 0,21 | 04/2026 |
| Chemnitz | 19,60 | unter 5 % | 0,40 | 01/2026 |
| Potsdam | 19,83 | unter 5 % | 0,31 | 01/2026 |
| Erfurt | 20,14 | unter 5 % | 0,30 | 07/2026 |
Quelle: Preistransparenzplattform Fernwärme (AGFW, BDEW, VKU), Preisübersicht zum Stichtag 1. August 2026. Mischpreis für 15 kW und 27.000 kWh, brutto, inklusive Grund-, Arbeits- und Emissionspreis.
Warum Ihre Stadt fehlen kann: Hamburg veröffentlicht für das Stadtnetz nur einen Preis für Mehrfamilienhäuser, Würzburg einen Preisstand von 2024, Halle (Saale) und Oberhausen einen von 2025. Für Cottbus liegt gar kein Eintrag vor. Und wo eine Stadt mehrere gleich große Netze betreibt, liegen die Preise teils weit auseinander: In Dortmund kostet ein zweites Netz derselben Größenklasse nur 9,55 ct/kWh. Weitere belegte Werte gibt es unter anderem für Heidelberg (16,09 ct), Osnabrück (16,01 ct), Jena (16,98 ct), Darmstadt (17,64 ct), Flensburg (18,25 ct) und Freiburg im Breisgau (18,48 ct).
Zwei Lesarten dieser Tabelle lohnen sich. Erstens: Preis und Klimafreundlichkeit hängen nicht zusammen. Magdeburg liefert 97 % erneuerbare Wärme zu 18,11 ct, Köln unter 5 % zu 13,17 ct. Wer nach dem Preis geht, kauft nicht automatisch fossile Wärme, und wer teuer kauft, kauft nicht automatisch grüne. Zweitens: Der Preisstand zeigt, wie alt die Kalkulation ist. 61 % der Versorger passen jährlich an, bei 64 % lag die letzte Anpassung im Januar. Ein Preis mit Stand 01/2026 ist also fast ein Jahr alt und wird zum Jahreswechsel neu berechnet.
Fernwärme vs. Wärmepumpe Kosten: Der Vollkostenvergleich über 15 Jahre
Damit jede Zahl der Städtetabelle direkt gilt, rechne ich den Standardabnahmefall der Plattform durch: Einfamilienhaus, 15 kW Anschlussleistung, 27.000 kWh Wärmebedarf im Jahr. Das entspricht rund 150 m² Wohnfläche in einem unsanierten bis teilsanierten Bestandsgebäude.
Die Eingangsgrößen im Einzelnen:
- Wärmepumpe, Investition 28.000 € brutto. Das ist exakt der Betrag, den die KfW als förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit ansetzt.
- Jahresarbeitszahl 3,1. Der Mittelwert aus der Feldmessung des Fraunhofer ISE an 29 Außenluft-Wärmepumpen im Gebäudebestand, gemessene Spanne 2,5 bis 3,8. Erdreich-Wärmepumpen lagen im Mittel bei 4,1.
- Wärmepumpenstrom 30 ct/kWh. Ein Modellwert, kein amtlicher Tarif: Ausgangspunkt ist der BDEW-Durchschnittspreis von 37,0 ct/kWh für Haushaltsstrom 2026, abzüglich der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG. In Modul 2 werden 60 % des Arbeitspreis-Netzentgelts erlassen, dazu entfällt der Netzentgelt-Grundpreis von rund 95 € im Jahr. Welche Tarifform sich für Sie rechnet, klärt der Ratgeber Wärmepumpen-Stromtarif 2026.
- Wartung 225 € im Jahr, Mittelwert der von der Verbraucherzentrale genannten Spanne von 150 bis 300 €.
- Fernwärmeanschluss 16.595 € brutto aus einem realen Preisblatt 2026, identisch mit der Rechnung im Schwesterartikel: Baukostenzuschuss 4.190,53 € plus Hausanschlusspauschale 12.404,68 € inklusive Übergabestation und zehn Trassenmetern.
- Förderquote 46 % für beide Systeme, also Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus.
| Position | Wärmepumpe | Fernwärme 15,53 ct | Fernwärme 17,31 ct | Fernwärme 19,29 ct |
|---|---|---|---|---|
| Investition brutto | 28.000 € | 16.595 € | 16.595 € | 16.595 € |
| Eigenanteil nach 46 % Förderung | 15.120 € | 8.961 € | 8.961 € | 8.961 € |
| Energie pro Jahr | 2.613 € | 4.193 € | 4.674 € | 5.208 € |
| Wartung pro Jahr | 225 € | im Grundpreis | im Grundpreis | im Grundpreis |
| Summe über 15 Jahre | 57.689 € | 71.858 € | 79.067 € | 87.086 € |
| Mehrkosten gegenüber Wärmepumpe | Referenz | 14.169 € | 21.378 € | 29.397 € |
Eigene Berechnung. Fernwärmepreise: unteres Quartil, Median und oberes Quartil der 696 veröffentlichten Einfamilienhaus-Preise zum 1. August 2026. Ohne Preissteigerung auf beiden Seiten.
Die drei Fernwärme-Spalten sind keine Schätzung, sondern das untere Viertel, die Mitte und das obere Viertel des realen Marktes. Selbst im günstigen Viertel bleibt die Wärmepumpe über 15 Jahre rund 14.000 € vorn. Der Grund ist simpel: Die Wärmepumpe macht aus einer bezahlten Kilowattstunde Strom gut drei Kilowattstunden Wärme, Fernwärme liefert eins zu eins.
Warum der Fernwärmepreis steigt, wenn Sie sanieren
Ein Effekt, den kaum ein Vergleich zeigt: Der Grundpreis hängt an der bestellten Anschlussleistung, nicht am Verbrauch. Er macht im Schnitt rund 25 % der Fernwärmekosten aus. Sinkt der Verbrauch durch eine Dämmung oder neue Fenster, verteilt sich dieser Fixanteil auf weniger Kilowattstunden.
Konkret: Fällt der Bedarf desselben Hauses von 27.000 auf 19.500 kWh, steigt der effektive Preis im Median-Netz von 17,31 auf 18,97 ct/kWh. Die Jahresrechnung sinkt zwar auf 3.700 €, aber die 15-Jahres-Summe liegt mit 64.461 € immer noch deutlich über den 46.801 € der Wärmepumpe im selben Szenario. Sie können den Effekt begrenzen: Nach § 3 AVBFernwärmeV dürfen Sie die vereinbarte Anschlussleistung einmal jährlich mit vier Wochen Frist um bis zu 50 % senken, ohne dafür etwas nachweisen zu müssen. Nutzen Sie dieses Recht nach jeder Sanierungsstufe.
Kostenvergleich Fernwärme Wärmepumpe: Ab welchem Preis Fernwärme gewinnt
Statt einzelne Szenarien zu vergleichen, lässt sich die Frage umdrehen: Bei welchem Netzpreis kosten beide Systeme über 15 Jahre gleich viel? Für den Standardfall liegt dieser Kipppunkt bei 12,03 ct/kWh. Darunter ist Fernwärme günstiger, darüber die Wärmepumpe.
Nach den veröffentlichten Preisen zum 1. August 2026 liegen nur 27 von 696 Netzen (3,9 %) unter dieser Schwelle. Die Wärmepumpe gewinnt also nicht knapp, sondern in rund 96 % der Netze.
| Szenario | Jahresarbeitszahl | Strompreis | Kipppunkt | Netze darunter |
|---|---|---|---|---|
| Pessimistisch | 2,8 | 32 ct/kWh | 13,78 ct/kWh | 9,1 % |
| Basisfall | 3,1 | 30 ct/kWh | 12,03 ct/kWh | 3,9 % |
| Günstig | 3,5 | 28 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | 0,6 % |
Eigene Berechnung auf Basis der Preistransparenzplattform (1. August 2026), KfW 458 und Fraunhofer ISE.
Die Sensitivitätszeilen sind wichtiger als der Basisfall. Selbst wenn Ihre Wärmepumpe nur eine Jahresarbeitszahl von 2,8 erreicht und Sie 32 ct für den Strom zahlen, müsste Ihr Netz unter 13,78 ct/kWh liegen, damit Fernwärme gewinnt. Das schaffen 9 von 100 Netzen. Umgekehrt gilt: Wenn Ihr Netz zu diesen wenigen gehört, ist Fernwärme keine Notlösung, sondern die wirtschaftlich richtige Entscheidung. Prüfen Sie deshalb zuerst den Preis, nicht die Technik.
Ein Vorbehalt gehört dazu. Die Rechnung unterstellt konstante Preise auf beiden Seiten. Steigt der Strompreis stärker als der Wärmepreis, schmilzt der Vorsprung. Die Fernwärmepreise haben sich seit dem Höchststand im April 2023 auf einem Niveau um 16 ct eingependelt, der mengengewichtete Mischpreis für Mehrfamilienhäuser lag im April 2026 bei 15,6 ct/kWh. Beide Märkte bewegen sich, keiner ist garantiert. Der Vorteil der Wärmepumpe ist, dass Sie den Tarif wechseln können. Bei Fernwärme können Sie das nicht.
Förderung 2026: Was die KfW für Wärmepumpe und Fernwärmeanschluss zahlt
Hier steht in vielen Ratgebern das Gegenteil des Richtigen. Die Behauptung, Fernwärme werde nur gefördert, wenn das Netz mindestens 25 % erneuerbare Energien einspeist, ist falsch. Der Wortlaut der BEG-EM-Richtlinie knüpft diese Schwelle ausschließlich an Gebäudenetze, also an kleine Netze zwischen wenigen Gebäuden. Für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz gilt kein Mindestanteil. Die KfW stellt in ihrem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich klar, dass auch der Anschluss an ein gasbefeuertes Wärmenetz förderfähig ist.
| Förderbaustein | Wärmepumpe | Anschluss an ein Wärmenetz |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | maximal 16 % | maximal 16 % |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer) | maximal 40 % | maximal 40 % |
| Obergrenze | 70 %, mit Einkommensbonus 80 % | 70 %, mit Einkommensbonus 80 % |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 28.000 € | 28.000 € |
| Standardfall 46 % | 12.880 € Zuschuss | 7.634 € Zuschuss (von 16.595 €) |
Quelle: KfW-Merkblatt Heizungsförderung 458, Stand 07/2026, sowie die BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026.
Die Fördersätze sind also identisch. Weil die Wärmepumpe teurer ist, holt sie in absoluten Zahlen mehr Zuschuss ab. Wichtig ist die zeitliche Komponente: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 % und danach halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte, ab dem 1. August 2028 entfällt er. Parallel sinken die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Beides ist im Detail im Ratgeber KfW 458 Heizungsförderung und im Beitrag zum sinkenden Klimageschwindigkeitsbonus erklärt.
Den Bonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, und nur beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Wer eine bereits defekte Anlage ersetzt, bleibt bei 30 % plus Einkommensbonus.
Zwei Fallstricke beim Wärmenetzanschluss
Erstens der Umfang: Förderfähig sind Rohrleitungen und Übergabestation ausschließlich auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes. Die Stichleitung vom Verteilnetz bis zur Grundstücksgrenze ist es nicht, obwohl sie oft der teuerste Posten ist. Anschlusskosten und einmalige Anschlussgebühren des Versorgers sind dagegen förderfähig.
Zweitens die Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Wirksamwerden des Vertrags gestellt werden. In der Praxis heißt das, Sie schließen den Liefervertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab und beantragen erst dann. Für Wärmepumpen gilt dieselbe Regel.
Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027
Die Richtlinienfassung vom 17. Juli 2026 enthält eine Änderung, die noch nicht im KfW-Merkblatt steht: Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt der Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zunächst nur noch 15 %. Zusätzlich werden 15 Prozentpunkte gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Für Geräte aus der EU bleibt es damit bei 30 %, für Geräte ohne Unionsursprung halbiert sich die Grundförderung. Der Wärmenetzanschluss bleibt bei 30 %. Wenn Sie 2027 ein außereuropäisches Gerät planen, lohnt der Antrag noch in diesem Jahr.
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Kommunale Wärmeplanung und Anschlusszwang: Wann die Wärmepumpe ungefördert bleibt
Das ist der Punkt, an dem die Entscheidung kippen kann, und der in fast keinem Vergleich auftaucht. Nummer 3.1 der technischen Mindestanforderungen zur BEG-EM-Richtlinie schließt die Förderung von Einzelheizungen aus, sobald ein Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll, etwa durch Satzungsbeschluss oder Anschluss- und Benutzungszwang. Gefördert wird dann ausschließlich der Netzanschluss. Wer dort eine Wärmepumpe einbaut, zahlt sie komplett selbst, im Standardfall also 12.880 € mehr.
Entscheidend ist die Einschränkung im selben Absatz: Der Ausschluss greift nur, wenn die Kommune oder die zuständige Stelle eine entsprechende Entscheidung getroffen und transparent gemacht hat. Eine laufende Planung reicht nicht, ein Entwurf reicht nicht, eine Absichtserklärung des Versorgers reicht ebenfalls nicht. Es braucht einen veröffentlichten Beschluss, der Ihr Grundstück erfasst. Eine zweite Variante, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage des Versorgers über einen Anschluss binnen drei Jahren beruht, steht zwar in der Richtlinie, ist aber noch nicht in Kraft, weil die Anforderungen dazu im KfW-Infoblatt noch nicht ausformuliert sind.
Praktisch prüfen Sie das in dieser Reihenfolge: Ratsinformationssystem und Amtsblatt Ihrer Gemeinde nach einer Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang durchsuchen, danach beim Bauamt oder Klimaschutzmanagement schriftlich nach dem Status Ihres Grundstücks fragen. Die Antwort gehört in Ihre Unterlagen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Was die Wärmeplanung rechtlich bedeutet und was nicht
Die Fristen stehen in § 4 Wärmeplanungsgesetz: Gemeinden über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die erste Frist ist abgelaufen, die zweite läuft.
Der Plan selbst verpflichtet Sie zu nichts. § 23 WPG stellt ausdrücklich klar, dass der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet. Umgekehrt gibt es nach § 26 WPG auch keinen Anspruch darauf, dass Ihr Grundstück einem Wärmenetzausbaugebiet zugeordnet wird. Der Anschlusszwang entsteht erst über einen zweiten Weg: § 109 GModG erlaubt Gemeinden, von einer landesrechtlichen Ermächtigung Gebrauch zu machen und per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zu begründen. Ob und welche Befreiungstatbestände gelten, etwa für bestehende Anlagen, regelt diese Satzung, nicht das Bundesrecht. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine vorhandene Wärmepumpe automatisch ausgenommen ist. Mehr zum Verfahren steht im Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung.
Für Sie folgt daraus eine klare Handlungsregel. Ist Ihre Heizung defekt, warten Sie nicht auf einen Plan, dessen Umsetzung Jahre dauert und dessen Ausgang offen ist. Steht dagegen ein Satzungsbeschluss unmittelbar bevor, ist die Frage nicht mehr Wärmepumpe oder Fernwärme, sondern nur noch, wann Sie den Antrag stellen.
Fernwärme oder Wärmepumpe im Altbau: Wann welches System zum Gebäude passt
Der häufigste Einwand gegen die Wärmepumpe im Altbau ist die Vorlauftemperatur. Die Felddaten sprechen dagegen. In der Messreihe des Fraunhofer ISE lagen die Gebäude bei einem Heizwärmeverbrauch von 50 bis 250 kWh je Quadratmeter und Jahr, Median 110, Baujahre 1850 bis 2005. Die mittlere Vorlauftemperatur betrug 36,9 °C, die mittlere Maximaltemperatur 43,6 °C. Das sind unsanierte und teilsanierte Bestandshäuser, keine Effizienzhäuser.
Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Heizfläche. Wo große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung vorhanden sind, funktioniert die Wärmepumpe. Wo kleine Konvektoren aus den 1970er-Jahren hängen, brauchen Sie zwei bis vier neue Heizkörper, einen hydraulischen Abgleich und eine ehrliche Heizlastberechnung. Welche Heizflächen eine niedrige Vorlauftemperatur ermöglichen und welche nicht, ordnet der Beitrag Wärmepumpe im Altbau ein.
Fernwärme ist an dieser Stelle im Vorteil: Sie liefert hohe Vorlauftemperaturen unabhängig vom Zustand der Heizflächen. Kein Heizkörpertausch, kein Abgleich, keine Diskussion über Schallabstände. Diesen Komfort bezahlen Sie über den Arbeitspreis, und zwar 15 Jahre lang. Bei einem Netzpreis über 17 ct/kWh ist der Aufpreis größer als jede realistische Heizkörperrechnung.
Wann ich von Fernwärme abrate und wann von der Wärmepumpe
Beide Systeme haben Konstellationen, in denen sie die falsche Wahl sind. Diese Liste ist bewusst hart formuliert.
Von Fernwärme rate ich ab, wenn Ihr Netz über 17 ct/kWh liegt und Sie ein Einfamilienhaus mit Platz für ein Außengerät besitzen. Ebenso, wenn Sie in den nächsten Jahren dämmen oder Fenster tauschen wollen, weil der Grundpreis den effektiven Preis dann nach oben zieht. Und wenn Sie eine Photovoltaikanlage haben oder planen: Fernwärme kann Solarstrom nicht nutzen, die Wärmepumpe macht daraus den günstigsten Teil Ihrer Heizkosten.
Von der Wärmepumpe rate ich ab, wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet mit beschlossenem Anschlusszwang liegt. Dann fehlt Ihnen der komplette Zuschuss, und die Rechnung dreht sich. Ebenso bei echter Platznot in enger Bebauung, wenn die Schallabstände zum Nachbarn nicht einzuhalten sind, und bei einem Netzpreis unter 12 ct/kWh, weil dort auch über 15 Jahre nichts zu holen ist.
Von der Kombination beider Systeme rate ich grundsätzlich ab. Sie zahlen zweimal Fixkosten, den Grundpreis der Fernwärme und die Investition in die Wärmepumpe, und sparen nur beim Arbeitspreis. Das rechnet sich in einem Einfamilienhaus nicht. Sinnvoller ist die Kombination der Wärmepumpe mit Photovoltaik, wie sie der Ratgeber Wärmepumpe Kosten und Förderung beschreibt.
Ein Sonderfall ist der geplante Verkauf. Wollen Sie das Haus in zwei bis drei Jahren abgeben, ist ein neuer Zehnjahresvertrag ein Verhandlungsthema, weil Sie ihn dem Käufer auferlegen müssen. Eine eigene Anlage bleibt dagegen ein Vermögenswert im Objekt.
CO₂-Bilanz von Fernwärme und Wärmepumpe: Welches System sauberer heizt
Bei der Wärmepumpe hängt die Bilanz am Strommix, bei der Fernwärme am Brennstoffmix des Erzeugers. Der Emissionsfaktor des deutschen Strommixes lag 2025 bei 344 g CO₂ je kWh und sinkt jedes Jahr weiter (2024: 353 g, 2023: 379 g). Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,1 entspricht das rund 111 g je Kilowattstunde Wärme. Das Fraunhofer ISE hat für die gemessenen Außenluft-Anlagen eine Einsparung von 19 bis 47 % gegenüber einem Gas-Brennwertkessel ermittelt, im Mittel 35 %, mit steigender Tendenz bei sinkendem Emissionsfaktor des Stroms.
Die Fernwärme startet von einem schwierigeren Punkt. Zum Stichtag 1. April 2026 wurden 53 % der gemeldeten Fernwärme aus Erdgas und 17 % aus Kohle erzeugt, zusammen 70 %, mit Mineralöl gut 71 %. Als klimafreundlich gelten 29 % der gesamten Erzeugung. Der Median-Anteil erneuerbarer Energien liegt bei 20 %, nur 26 % der Netze erreichen 65 % oder mehr. Immerhin 314 der 710 Teilnetze erfüllen bereits heute die 30-Prozent-Vorgabe für 2030.
Der belastbarste Einzelwert für Ihr Netz ist der Primärenergiefaktor aus der Städtetabelle. Er sagt, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde gelieferte Wärme eingesetzt wird. Werte unter 0,3 sind sehr gut, ein Wert von 1,0 oder schlechter bedeutet mehr als eine Kilowattstunde Einsatz je Kilowattstunde Wärme. Über alle Netze liegt der Median bei 0,42, und 136 Netze erreichen 1,0 oder schlechter. Fragen Sie den Wert für Ihr Teilnetz schriftlich ab, statt mit Durchschnitten zu rechnen.
Zwei Entwicklungen wirken gegenläufig. Die Netze müssen nach § 29 WPG ab dem 1. Januar 2030 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 80 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen, wobei bei unbilliger Härte Fristverlängerungen bis 2034 beziehungsweise 2044 möglich sind. Gleichzeitig verteuert der nationale Emissionshandel die fossile Erzeugung: Für 2026 gilt nach § 10 BEHG ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Zertifikat, ab 2027 bildet sich der Preis am Markt. Diese Kosten stehen als Emissionspreis in Ihrer Fernwärmerechnung, bei der Wärmepumpe fallen sie nicht an.
Entscheidungsmatrix: Fernwärme oder Wärmepumpe in vier Schritten prüfen
Arbeiten Sie die vier Punkte in dieser Reihenfolge ab. Der erste schlägt alle anderen.
| Schritt | Was Sie prüfen | Wo Sie es finden | Was folgt daraus |
|---|---|---|---|
| 1. Rechtsstatus | Gibt es für Ihr Grundstück einen Satzungsbeschluss oder Anschlusszwang? | Amtsblatt, Ratsinformationssystem, schriftliche Auskunft des Bauamts | Ja: Nur der Anschluss wird gefördert. Nein: frei entscheiden |
| 2. Netzpreis | Mischpreis Ihres Teilnetzes für 15 kW und 27.000 kWh | Preistransparenzplattform, Preisblatt des Versorgers | Unter 12 ct: Fernwärme prüfen. Darüber: Wärmepumpe rechnet sich |
| 3. Gebäude | Heizlast, vorhandene Heizflächen, Vorlauftemperatur, Platz und Schallabstand | Heizlastberechnung, Angebot mit Vorlauftemperaturangabe | Kein Platz oder kein Schallabstand: Fernwärme. Sonst Wärmepumpe |
| 4. Dach und Strom | Photovoltaik vorhanden oder in den nächsten Jahren geplant? | eigene Planung, Dachfläche und Ausrichtung | PV geplant: Wärmepumpe, weil Solarstrom die Betriebskosten drückt |
Zwei Zusatzfragen entscheiden Grenzfälle. Erstens: Wie alt ist der Preisstand Ihres Netzes? Ein Preis mit Stand Januar wird zum Jahreswechsel neu kalkuliert. Zweitens: Wie weit ist die Trasse entfernt? Jeder Meter Zuleitung über die Anschlusspauschale hinaus kostet mehrere hundert Euro und ist außerhalb Ihres Grundstücks nicht förderfähig. Beides rechnet der Schwesterartikel zu den Fernwärmekosten im Detail durch. Wenn Sie ohnehin die gesamte Heizung neu planen, hilft die Übersicht Heizung tauschen: Kosten bei der Einordnung der übrigen Optionen.
Häufige Fragen zu Fernwärme und Wärmepumpe
Ist Fernwärme oder eine Wärmepumpe günstiger?
In den meisten Netzen die Wärmepumpe. Über 15 Jahre kostet sie im Standardfall 57.689 €, der Fernwärmeanschluss im Median-Netz 79.067 €. Der Kipppunkt liegt bei 12,03 ct/kWh, und nur 3,9 % der veröffentlichten Netze liegen darunter. Entscheidend ist nicht der Systemvergleich, sondern der Preis Ihres konkreten Teilnetzes.
Was kostet Fernwärme 2026 pro Kilowattstunde?
Der Median-Mischpreis für ein Einfamilienhaus mit 15 kW und 27.000 kWh liegt zum 1. August 2026 bei 17,31 ct/kWh brutto, inklusive Grund-, Arbeits- und Emissionspreis. Die Spanne reicht von 8,45 bis 39,22 ct/kWh. 18,8 % der Netze liegen über 20 ct, 17,8 % unter 15 ct. Reine Arbeitspreise von 9 bis 12 ct, wie sie oft zitiert werden, enthalten den Grundpreis nicht.
Kann mich die Gemeinde zum Fernwärmeanschluss zwingen?
Ja, aber nur über zwei Stufen. Der Wärmeplan selbst hat nach § 23 WPG keine rechtliche Außenwirkung. Erst eine kommunale Satzung auf Grundlage des Landesrechts, die § 109 GModG ausdrücklich zulässt, begründet einen Anschluss- und Benutzungszwang. Welche Befreiungen es gibt, etwa für bestehende Anlagen, steht in dieser Satzung und nicht im Bundesrecht.
Bekomme ich für Fernwärme dieselbe Förderung wie für eine Wärmepumpe?
Ja. Die Fördersätze sind identisch: 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 %. Die häufig zitierte Bedingung von 25 % erneuerbaren Energien gilt nur für Gebäudenetze. Weil die Wärmepumpe teurer ist, fällt ihr Zuschuss absolut höher aus.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau statt Fernwärme?
In der Regel ja. In der Feldmessung des Fraunhofer ISE erreichten Außenluft-Wärmepumpen in Gebäuden der Baujahre 1850 bis 2005 Jahresarbeitszahlen von 2,5 bis 3,8 bei mittleren Vorlauftemperaturen von 36,9 °C. Voraussetzung sind ausreichend große Heizflächen. Zwei bis vier neue Heizkörper plus hydraulischer Abgleich kosten deutlich weniger als der Preisunterschied über 15 Jahre in einem teuren Netz.
Komme ich aus einem Fernwärmevertrag wieder heraus?
Nur eingeschränkt. Die Laufzeit beträgt nach § 32 AVBFernwärmeV höchstens zehn Jahre, danach verlängert sie sich automatisch um je fünf Jahre, wenn Sie nicht neun Monate vorher kündigen. Wollen Sie die Wärme durch erneuerbare Energien ersetzen, können Sie nach § 3 AVBFernwärmeV mit zweimonatiger Frist kündigen, müssen das aber belegen. Unabhängig davon dürfen Sie die Anschlussleistung einmal jährlich um bis zu 50 % senken und damit den Grundpreis reduzieren.
Was ist klimafreundlicher: Fernwärme oder Wärmepumpe?
Das hängt am Netz. Bundesweit stammen 70 % der Fernwärme aus Erdgas und Kohle, der Median-Anteil erneuerbarer Energien liegt bei 20 %. Eine Wärmepumpe kommt beim Strommix von 344 g CO₂ je kWh und einer Jahresarbeitszahl von 3,1 auf rund 111 g je Kilowattstunde Wärme, mit jährlich sinkender Tendenz. In Netzen mit hohem Erneuerbaren-Anteil und niedrigem Primärenergiefaktor liegt die Fernwärme vorn.
Soll ich auf die kommunale Wärmeplanung warten oder jetzt die Heizung tauschen?
Warten Sie nicht, wenn Ihre Heizung defekt oder über 20 Jahre alt ist. Die Frist für Gemeinden bis 100.000 Einwohner läuft bis zum 30. Juni 2028, zwischen Gebietsausweisung und tatsächlichem Anschluss vergehen weitere Jahre, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Prüfen Sie stattdessen einmalig, ob für Ihr Grundstück bereits ein Satzungsbeschluss vorliegt.
Kann ich Wärmepumpe und Fernwärme kombinieren?
Technisch ja, wirtschaftlich fast nie. Sie tragen die Investition in die Wärmepumpe und zusätzlich den verbrauchsunabhängigen Grundpreis der Fernwärme, sparen aber nur am Arbeitspreis. In einem Einfamilienhaus geht diese Rechnung nicht auf. Die sinnvolle Kombination ist Wärmepumpe plus Photovoltaik.
Nächster Schritt: Beide Systeme für Ihr Haus durchrechnen
Die Entscheidung steht und fällt mit drei Zahlen, die keine allgemeine Tabelle liefern kann: der Heizlast Ihres Gebäudes, dem Mischpreis Ihres Teilnetzes und dem Rechtsstatus Ihres Grundstücks. Die ersten beiden lassen sich in einer Stunde klären, die dritte mit einer schriftlichen Anfrage bei der Gemeinde.
Mit der Gebäudeanalyse von reduco starten Sie beim Wichtigsten: Sie geben Ihre Adresse ein und bekommen eine Einschätzung zu Wärmebedarf, sinnvoller Wärmepumpengröße und Förderhöhe für Ihr konkretes Haus. Auf dieser Basis vergleichen Sie den Fernwärmepreis Ihres Versorgers mit einer belastbaren eigenen Rechnung, statt mit Durchschnittswerten aus dem Internet.
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