KfW Förderung Photovoltaik 2026: 0 € Zuschuss, Kredit ab 4,11 %
Kein KfW-Zuschuss für Ihre PV-Anlage: Programm 442 ist beendet. Was 2026 wirklich zählt: 0 % USt, 7,70 ct/kWh Einspeisung und der Kredit 270 ab 4,11 %.

Das Wichtigste in Kürze
- Kein KfW-Zuschuss: Für private PV-Anlagen gibt es 2026 keinen KfW-Zuschuss. Das Programm 442 ist beendet und wird nicht neu aufgelegt.
- KfW 270 ist ein Kredit: Effektiver Jahreszins ab 4,11 % in der besten Preisklasse (Stand 24.08.2026), bis zu 100 % der Kosten, Batteriespeicher eingeschlossen. Antrag über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn.
- Die echte Förderung liegt im Steuerrecht: 0 % Umsatzsteuer beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG) und Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG, seit Veranlagungszeitraum 2022) sparen zusammen oft mehr als ein Zuschuss.
- Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung bis 10 kWp (Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027), garantiert für 20 Jahre.
- Kostenrahmen: Schlüsselfertige 10-kWp-Anlage 900–1.500 EUR/kWp netto, Speicher 270–420 EUR/kWh. Amortisation im Rechenbeispiel rund 8 Jahre, ganz ohne Zuschuss.
- 2027-Deadline: Der Regierungsentwurf der EEG-Novelle will die feste Vergütung für Neuanlagen zum 01.01.2027 streichen. Noch nicht beschlossen, aber wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Festvergütung.
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Wer „KfW Förderung Photovoltaik" sucht, sucht in aller Regel nach einem Zuschuss: einem Betrag, den der Staat auf das Konto überweist und den man nicht zurückzahlen muss. Diese Antwort fällt für private PV-Anlagen 2026 kurz aus. Es gibt keinen KfW-Zuschuss für Photovoltaik. Das letzte Programm dieser Art, der Zuschuss 442 „Solarstrom für Elektroautos", wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2024 eingestellt. Übrig bleibt bei der KfW ein zinsgünstiger, aber marktnah bepreister Kredit: das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard".
Das ist keine schlechte Nachricht, sondern eine falsch adressierte Frage. Die tatsächliche Förderung von Photovoltaik ist in Deutschland längst aus der Zuschussdatenbank ins Steuer- und Energierecht gewandert: null Prozent Umsatzsteuer beim Kauf, steuerfreie Erträge, eine 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung und regionale Zuschüsse vor allem für Speicher. In Summe ist dieses Paket bei einer typischen Anlage mehrere tausend Euro wert. Wie sich das rechnet, welche Rolle der KfW-Kredit 270 noch spielt und warum der 31.12.2026 zum Stichtag werden könnte, zeigt dieser Überblick. Wenn Sie zuerst die reinen Anschaffungskosten interessieren, hilft der Beitrag zu Photovoltaik-Kosten und Förderung 2026 weiter.
Was es 2026 bei der KfW für PV wirklich gibt
| Programm | Art | Höhe / Kondition | Status für private PV |
|---|---|---|---|
| KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos" | Zuschuss | ehemals bis 10.200 EUR | beendet, keine Neuanträge |
| KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard" | Kredit | ab 4,11 % eff. p. a., bis 100 % der Kosten | verfügbar, inkl. Speicher |
| KfW 458 (Heizungsförderung) | Zuschuss | 30 % Basis plus Boni | nicht für PV, nur Heizungstausch |
| KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) | Kredit + Tilgungszuschuss | bis 150.000 EUR je Wohneinheit | PV nur anteilig und nur bei Verzicht auf die EEG-Vergütung |
Die Tabelle beantwortet die Ausgangsfrage bereits: Es existiert genau ein KfW-Produkt, mit dem Privatpersonen 2026 eine reine Photovoltaikanlage finanzieren können, und das ist ein Darlehen. Alles, was in Foren, Ratgebern oder älteren Artikeln als „KfW-Zuschuss für Solaranlagen" auftaucht, bezieht sich entweder auf das eingestellte Programm 442, auf gewerbliche Sonderprogramme oder auf Landesprogramme, die fälschlich der KfW zugeschrieben werden.
KfW 442: endgültig beendet, keine Neuauflage
Das Programm 442 war der letzte echte Bundeszuschuss für private Photovoltaik. Gefördert wurde nicht die PV-Anlage allein, sondern die Kombination aus Solaranlage, Batteriespeicher und Ladestation für ein bereits vorhandenes Elektroauto. Der Andrang war 2023 so groß, dass die Mittel noch am ersten Antragstag ausgeschöpft waren. Eine zweite Antragsrunde kam nie zustande.
Auf der Programmseite schreibt die KfW heute unmissverständlich, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Hintergrund ist die Haushaltskonsolidierung 2024, in deren Rahmen mehrere Klimaförderprogramme gestrichen wurden. Ausgezahlt werden nur noch bereits zugesagte Anträge, und auch dort gelten die ursprünglichen Fristen für Nachweis und Verwendungsbestätigung.
Praktische Konsequenz: Warten lohnt sich nicht. Es gibt keinen angekündigten Nachfolger, keine Warteliste und keine Möglichkeit, sich für eine spätere Runde vormerken zu lassen. Wer seine Anlage aufschiebt, um auf einen Zuschuss zu hoffen, verliert stattdessen Monate mit hoher Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsersparnis, wie die Rechenbeispiele weiter unten zeigen.
KfW 270: der einzige verbliebene KfW-Weg
Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist ein klassischer Förderkredit. Die KfW stellt das Geld nicht selbst zur Verfügung, sondern refinanziert Ihre Hausbank, die den Kredit ausreicht und das Kreditrisiko trägt. Genau deshalb ist der Zins nicht für alle gleich.
Konditionen im Überblick
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Investitionskosten |
| Höchstbetrag | bis 150 Mio. EUR pro Vorhaben |
| Laufzeit | bis zu 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis zu 1, 2, 3 oder 5, je nach Laufzeit |
| Förderfähig | PV-Anlage, Batteriespeicher, Netzanschluss, Montage, Planung |
| Antragsteller | u. a. Privatpersonen, die Strom teilweise einspeisen |
| Antragsweg | über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn |
| Zinsbindung | 5, 10, 15 oder 20 Jahre |
Wichtig für Privatpersonen: Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie den erzeugten Strom zumindest teilweise einspeisen. Eine reine Inselanlage ohne Netzanschluss fällt heraus. Batteriespeicher sind ausdrücklich mitfinanzierbar, auch als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage. Das ist relevant, weil es für Speicher ebenfalls keinen Bundeszuschuss gibt.
Die Zinsen: kein Zinsgeschenk
Die KfW arbeitet im Programm 270 mit einem risikogerechten Zinssystem und teilt Kreditnehmer in Preisklassen von A bis I ein. Ausschlaggebend sind Bonität und Besicherung. Nach dem KfW-Konditionenanzeiger gilt für Aufdach-Photovoltaik eine eigene Konditionenlinie. Dort liegt der effektive Jahreszins in der besten Preisklasse A je nach Laufzeit zwischen 4,11 % (5 Jahre) und 5,03 % (20 Jahre Zinsbindung), Stand 24.08.2026.
| Laufzeit / Zinsbindung | Preisklasse A | Preisklasse E |
|---|---|---|
| 5 Jahre (5/1/5) | 4,11 % eff. | 5,97 % eff. |
| 10 Jahre (10/2/10) | 4,32 % eff. | 6,19 % eff. |
| 20 Jahre (20/3/20) | 5,03 % eff. | 6,91 % eff. |
In der Preisklasse E liegt der Zins damit bereits bei rund 6 %, in den Klassen darunter deutlich höher. Alle Werte sind tagesaktuell und ändern sich mit dem Kapitalmarkt. Prüfen Sie den Konditionenanzeiger deshalb am Tag Ihres Bankgesprächs erneut, statt sich auf Zahlen aus einem Ratgeber zu verlassen.
Rechenbeispiel: KfW 270 gegen Hausbankkredit
Nehmen wir eine 10-kWp-Anlage für 12.000 EUR, finanziert über 10 Jahre. Bei 4,32 % effektiv in der besten Preisklasse summieren sich die Zinsen über die Laufzeit auf grob 2.700–2.800 EUR. Das ist ein normaler Marktpreis, kein Fördervorteil. Ein Modernisierungskredit oder ein grundschuldbesicherter Aufstockungskredit der Hausbank kann bei guter Bonität gleich teuer oder sogar günstiger sein, weil dort keine Durchleitungsmarge der Förderbank anfällt.
Der Vergleich lohnt sich also immer. Punkte, die für KfW 270 sprechen: lange Zinsbindung von bis zu 20 Jahren, tilgungsfreie Anlaufjahre und die Möglichkeit, 100 % der Kosten zu finanzieren. Punkte dagegen: Der Antrag muss zwingend vor Vorhabensbeginn gestellt werden, der Zins ist bonitätsabhängig, und die Hausbank muss das Programm überhaupt anbieten. Eine tiefere Gegenüberstellung der Finanzierungswege finden Sie im Beitrag zur Photovoltaik-Finanzierung 2026.
Die vier echten PV-Förderungen 2026
Wenn der Zuschuss fehlt, stellt sich die Frage: Wovon lebt die Wirtschaftlichkeit einer Anlage dann? Von vier Bausteinen, die zusammen deutlich mehr wert sind als der frühere 442er-Zuschuss.
1. Null Prozent Umsatzsteuer
Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und die Installation von Solarmodulen einschließlich wesentlicher Komponenten und Speicher, sofern die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister 30 kWp nicht übersteigt.
Der Effekt entspricht einem verdeckten Zuschuss. Bei einer Anlage mit 12.000 EUR Nettopreis wären mit dem früheren Regelsatz von 19 % zusätzlich 2.280 EUR Umsatzsteuer angefallen, der Bruttopreis hätte also 14.280 EUR betragen. Diese Summe entfällt vollständig, und zwar ohne Antrag, ohne Frist und ohne Mittelbudget, das ausgeschöpft sein könnte. Wichtig: Netto- und Bruttopreis sind heute identisch. Angebote, die noch Umsatzsteuer ausweisen, sollten Sie hinterfragen.
2. Einkommensteuerfreiheit der Erträge
Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen einkommensteuerfrei, und zwar bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, gemessen an der Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Die Befreiung gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2022, nicht erst seit 2023, wie oft zu lesen ist.
Konkret heißt das: Weder die Einspeisevergütung noch der Wert des selbst verbrauchten Stroms müssen versteuert werden. Es entfällt die Gewinnermittlung, die Abschreibung, die Diskussion um private Nutzungsanteile. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und 539 EUR Einspeiseerlös im Jahr, wie im Rechenbeispiel weiter unten, sind das rund 190 EUR jährlich und über 20 Jahre ein vierstelliger Betrag. Details zur Abgrenzung, etwa bei mehreren Anlagen oder Gewerbeeinheiten, behandelt der Beitrag zu Photovoltaik und Steuern 2026.
3. Einspeisevergütung nach dem EEG
Die Einspeisevergütung ist die eigentliche Bundesförderung für Photovoltaik. Sie wird nicht als Einmalbetrag gezahlt, sondern über 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres, und sie ist gesetzlich garantiert. Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 gelten laut Bundesnetzagentur folgende Sätze:
| Anlagenteil | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Sätze gelten anteilig: Bei einer 15-kWp-Anlage werden die ersten 10 kWp mit dem höheren Satz vergütet, der Rest mit dem niedrigeren. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung die wirtschaftlichere Variante, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 37 ct Netzbezug ersetzt und damit fast das Fünffache der Einspeisevergütung wert ist. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei sehr großen Dächern mit geringem Eigenverbrauch. Wie sich die Sätze in den kommenden Monaten entwickeln, ordnet der Beitrag zu den Einspeisevergütungs-Änderungen 2026/2027 ein.
4. Landes- und Kommunalprogramme, vor allem für Speicher
Was auf Bundesebene fehlt, existiert regional weiter. Mehrere Bundesländer, Landkreise und Stadtwerke zahlen Zuschüsse, überwiegend für Batteriespeicher, teilweise auch für Balkonkraftwerke, Wallboxen oder die Kombination aus PV und Speicher. Die Beträge liegen typischerweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich je Kilowattstunde Speicherkapazität oder als Pauschale.
Diese Programme haben drei Eigenschaften gemeinsam: begrenzte Mittel, Antragspflicht vor Auftragsvergabe und häufig wechselnde Bedingungen. Es lohnt sich, vor Vertragsunterschrift die aktuelle Lage im eigenen Bundesland zu prüfen. Eine nach Ländern sortierte Übersicht finden Sie unter Stromspeicher-Förderung 2026 nach Bundesländern. Einen Gesamtüberblick über alle PV-Förderwege bietet die Seite Förderung Photovoltaik 2026.
Was eine PV-Anlage 2026 kostet
Ohne Zuschuss wird der Einkaufspreis zur entscheidenden Stellschraube. Die gute Nachricht: Die Preise sind seit 2022 deutlich gefallen. Für schlüsselfertige Aufdachanlagen im 10-kWp-Bereich weist der Fraunhofer ISE Photovoltaics Report mit Datenstand Ende 2025 eine Spanne von 900–1.500 EUR/kWp netto aus.
| Komponente | Preisspanne 2026 | Bemerkung |
|---|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp schlüsselfertig | 900–1.500 EUR/kWp | netto = brutto (0 % USt) |
| Gesamtpreis 10-kWp-Anlage | 9.000–15.000 EUR | je nach Dach und Ausstattung |
| Batteriespeicher | 270–420 EUR/kWh | schlüsselfertige Marktpreisspanne |
| Speicher 10 kWh, schlüsselfertig | 2.700–4.200 EUR | ebenfalls 0 % USt |
| Betriebskosten pro Jahr | 1–2 % der Investition | Versicherung, Wartung, Zählermiete |
Die Speicherpreise sind seit 2023 deutlich gefallen, die Spanne bleibt aber weit: Komplettsysteme namhafter Hersteller inklusive Hybrid-Wechselrichter liegen am oberen Rand, reine Batteriemodule zur Nachrüstung am unteren. Das verschiebt die Wirtschaftlichkeitsrechnung spürbar, weil ein Speicher den Eigenverbrauchsanteil von typisch 30 % auf 60–70 % heben kann.
Große Preisunterschiede zwischen Angeboten haben meist bauliche Gründe: Dachneigung und Eindeckung, Gerüstbedarf, Länge der DC-Leitungen, Aufwand am Zählerschrank, Notwendigkeit eines Netzverträglichkeitsnachweises. Bei Sonderlösungen wie Indach-Systemen oder Solarziegeln liegen die Kosten pro Kilowattpeak deutlich höher, was sich nur bei ohnehin anstehender Dachsanierung oder unter Denkmalschutzauflagen rechnet. Bei der Modulauswahl spielt die Marke für die Wirtschaftlichkeit eine kleinere Rolle als oft angenommen. Ein Vergleich der Erfahrungen mit etablierten Anbietern, etwa IBC Solar, hilft eher bei der Frage nach Garantieabwicklung und Servicequalität.
Rechnet sich PV ohne KfW-Zuschuss?
Der ehrlichste Test ist eine durchgerechnete Anlage mit belegten Eingangswerten. Grundlage: 10 kWp für 12.000 EUR (also 1.200 EUR/kWp, ohne Umsatzsteuer), 10.000 kWh Jahresertrag entsprechend 1.000 kWh je kWp, 30 % Eigenverbrauch, Haushaltsstrompreis 37,2 ct/kWh brutto inklusive Grundpreis für einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, BDEW-Daten, zitiert in den Aktuellen Fakten zur Photovoltaik des Fraunhofer ISE.
| Position | Rechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch spart | 3.000 kWh × 0,372 EUR | 1.116 EUR |
| Einspeisung bringt | 7.000 kWh × 0,077 EUR | 539 EUR |
| Summe Ertrag | 1.655 EUR | |
| Betriebskosten | ca. 1,5 % von 12.000 EUR | −180 EUR |
| Netto-Ertrag | 1.475 EUR | |
| Amortisation | 12.000 EUR / 1.475 EUR | rund 8,1 Jahre |
Die Anlage hat sich also nach gut acht Jahren bezahlt gemacht, bei einer garantierten Vergütungsdauer von 20 Jahren und einer technischen Lebensdauer, für die Hersteller üblicherweise 25–30 Jahre Leistungsgarantie geben. Alle Erträge sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Ein Zuschuss kommt in dieser Rechnung nicht vor und wird auch nicht gebraucht.
Zwei Hebel verändern das Bild spürbar. Erstens der Eigenverbrauchsanteil: Wer durch Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher auf 60 % kommt, verschiebt 3.000 kWh von 7,70 ct auf 37,2 ct und gewinnt rund 885 EUR pro Jahr, bezahlt dafür aber den Speicher. Zweitens der Einkaufspreis: Am unteren Ende der Spanne mit 900 EUR/kWp sinkt die Amortisationszeit auf etwa sechs Jahre, am oberen Ende mit 1.500 EUR/kWp steigt sie auf rund zehn. Angebotsvergleich schlägt jede Förderung.
EEG-Novelle 2027: warum 2026 der bessere Zeitpunkt ist
Am 29.07.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf der EEG-Novelle beschlossen. Vorgesehen ist, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 01.01.2027 abzuschaffen. An ihre Stelle soll ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh treten, ergänzt um eine befristete Übergangszahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate. Der Zugang zu dieser Übergangszahlung wäre gestaffelt: 2027 zunächst Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Für Anlagen unter 25 kW ist zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate geplant.
Zwei Einordnungen sind wichtig. Erstens: Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Der Bundestag berät ab September 2026, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind der Normalfall. Verlassen Sie sich auf keine Zahl, die noch nicht im Bundesgesetzblatt steht. Zweitens: Für Bestandsanlagen ist Bestandsschutz vorgesehen. Wer seine Anlage vor dem 01.01.2027 in Betrieb nimmt, behält die heutigen Sätze über die volle Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr.
Damit wird der Jahreswechsel zu einer echten Weggabelung. Der Unterschied zwischen 7,70 ct/kWh garantiert über 20 Jahre und 5,2 ct/kWh befristet auf 36 Monate summiert sich im Beispiel oben auf mehrere tausend Euro über die Anlagenlebensdauer. Wer 2026 ohnehin bauen wollte, sollte den Zeitplan mit Handwerkerkapazität, Netzanmeldung und Zählerwechsel rückwärts planen. Was für den Stichtag konkret zählt und welche Fristen der Netzbetreiber setzt, behandelt der Beitrag zur PV-Inbetriebnahme bis 31.12.2026.
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Auftrag vor dem Kreditantrag vergeben. Der KfW-Kredit 270 muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Wer den Installationsvertrag bereits unterschrieben hat, ist raus. Dasselbe gilt für praktisch alle Landes- und Kommunalzuschüsse. Reihenfolge: Angebot einholen, Förderung beantragen, dann verbindlich beauftragen.
Auf einen Zuschuss warten, den es nicht gibt. Jeder Monat ohne Anlage kostet im Beispiel rund 123 EUR entgangenen Ertrag. Ein Jahr Wartezeit auf ein hypothetisches Programm entspricht damit etwa 1.475 EUR, die kein Zuschuss aufwiegt.
Die 30-kWp-Grenze übersehen. Sowohl der Nullsteuersatz als auch die Einkommensteuerbefreiung hängen an der Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Wer die Anlage auf 31 kWp auslegt, verliert bei der Umsatzsteuer die Vermutungsregel und handelt sich bei der Einkommensteuer eine Gewinnermittlung ein. Der Sprung von 30 auf 31 kWp ist steuerlich teurer als die Mehrerträge.
KfW 270 als automatisch günstigste Finanzierung annehmen. Der Zins ist bonitätsabhängig und kann über 6 % liegen. Holen Sie parallel ein Angebot für einen Modernisierungskredit ein und vergleichen Sie den Effektivzins, nicht den Nominalzins.
Speicherförderung des Landes zu spät prüfen. Regionale Speicherprogramme sind oft binnen Wochen ausgeschöpft und verlangen den Antrag vor Auftragsvergabe. Diese Prüfung gehört an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 noch eine KfW-Förderung für Photovoltaik?
Einen Zuschuss gibt es nicht mehr, das Programm 442 ist beendet. Die KfW fördert Photovoltaik nur noch über den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard". Das ist ein Darlehen mit marktnahem Zins ab 4,11 % effektiv (Stand 24.08.2026), das bis zu 100 % der Kosten inklusive Batteriespeicher finanziert. Ausgezahlt wird über Ihre Hausbank.
Wird das KfW-Programm 442 (Solarstrom für Elektroautos) neu aufgelegt?
Nein. Die KfW erklärt auf der Programmseite, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2024 wurde das Programm nicht fortgeführt, ein Nachfolger ist nicht angekündigt. Nur bereits zugesagte Anträge werden noch ausgezahlt.
Wie hoch ist der Zins beim KfW-Kredit 270?
Der effektive Jahreszins ist bonitäts- und laufzeitabhängig. In der besten Preisklasse A reicht er von 4,11 % bei 5 Jahren Zinsbindung bis 5,03 % bei 20 Jahren, in schwächeren Preisklassen liegt er über 6 % (Stand 24.08.2026). Beantragt wird über die Hausbank, zwingend vor Beginn des Vorhabens. Da sich die Sätze täglich ändern können, prüfen Sie den KfW-Konditionenanzeiger kurz vor dem Bankgespräch.
Welche Förderung gibt es für Photovoltaik statt eines KfW-Zuschusses?
Vier Bausteine tragen die Wirtschaftlichkeit: null Prozent Umsatzsteuer beim Kauf nach § 12 Abs. 3 UStG, Einkommensteuerfreiheit der Erträge bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG, die EEG-Einspeisevergütung mit 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp sowie regionale Landes- und Kommunalprogramme. Letztere zielen überwiegend auf Batteriespeicher.
Fördert die KfW auch Stromspeicher?
Einen Bundeszuschuss für Speicher gibt es nicht, aber der KfW-Kredit 270 finanziert Batteriespeicher mit, allein oder zusammen mit der PV-Anlage. Zuschüsse für Speicher gibt es nur noch aus einzelnen Landes- und Kommunalprogrammen, meist mit begrenzten Mitteln und Antragspflicht vor Auftragsvergabe. Auf den Speicher selbst gilt ebenfalls der Nullsteuersatz.
Lohnt sich der KfW-Kredit 270 oder ein normaler Bankkredit?
Das entscheidet der Konditionsvergleich. KfW 270 liegt mit ab 4,11 % effektiv (Stand 24.08.2026) auf Marktniveau und wird risikogerecht bepreist. Je nach Bonität und Besicherung kann ein Modernisierungskredit der Hausbank gleich teuer oder günstiger sein. Für KfW 270 sprechen lange Zinsbindungen und tilgungsfreie Anlaufjahre, ein Zinsgeschenk ist das Programm nicht.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne KfW-Zuschuss?
Ja. Beispiel: 10 kWp für 12.000 EUR ohne Umsatzsteuer, 10.000 kWh Jahresertrag, 30 % Eigenverbrauch bei 37,2 ct/kWh Strompreis und 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung ergeben rund 1.475 EUR pro Jahr nach Betriebskosten. Die Amortisation liegt damit bei etwa acht Jahren, die Erträge sind steuerfrei. Bei höherem Eigenverbrauch verkürzt sich die Zeit weiter.
Was ändert sich 2027 bei der PV-Förderung?
Nach dem Regierungsentwurf der EEG-Novelle, den das Kabinett am 29.07.2026 beschlossen hat, soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 01.01.2027 entfallen. Geplant sind eine Übergangszahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate und ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh. Das ist noch nicht beschlossen, der Bundestag berät ab September 2026. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die Festvergütung für 20 Jahre.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und maximal 100 kWp pro Person nicht. Einnahmen und Entnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, rückwirkend seit dem Veranlagungszeitraum 2022. Damit entfallen auch Gewinnermittlung und Abschreibung. Die Umsatzsteuer betrifft Sie bei Kleinunternehmerstatus ohnehin nicht.
Kann ich KfW 458 für meine Photovoltaikanlage nutzen?
Nein. Das Programm 458 ist die Heizungsförderung und bezuschusst den Austausch der Heizung, etwa gegen eine Wärmepumpe. Photovoltaik ist dort nicht förderfähig, auch nicht als Ergänzung. Nur bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 kann eine PV-Anlage anteilig in die förderfähigen Kosten einfließen, und das unter zwei Bedingungen: Sie verzichten für diese Anlage auf die EEG-Einspeisevergütung, und angesetzt wird nur der Anteil, der dem gebäudebezogenen Jahres-Strombedarf entspricht (KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Nr. 7). Für die meisten Einfamilienhäuser ist dieser Tausch kein gutes Geschäft.
Nächster Schritt: erst rechnen, dann bauen
Die Suche nach dem KfW-Zuschuss für Photovoltaik endet 2026 im Leeren, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage aber nicht. Entscheidend sind drei Zahlen, die nichts mit Förderanträgen zu tun haben: Ihr Einkaufspreis pro Kilowattpeak, Ihr realistischer Eigenverbrauchsanteil und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Verhältnis zur geplanten EEG-Novelle. Wer diese drei Größen kennt, kann jedes Angebot in wenigen Minuten bewerten.
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