BEG-Förderung Nichtwohngebäude 2026: KfW 263, 463, 522 und BAFA NWG im Detail
BEG NWG komplett: KfW 263 Kredit (max 2.000 €/m² NGF, Tilgungszuschuss 10-35 %), KfW 522 Heizung, BAFA Einzelmaßnahmen 15 %. Vergleich WG vs NWG, Kumulierung und Antragsprozess.

Die energetische Sanierung von Bürogebäuden, Produktionshallen, Hotels oder Handelsflächen ist kapitalintensiv, aber bundesweit förderfähig. Wer die Förderlandschaft für Nichtwohngebäude (NWG) 2026 beherrscht, kann sechsstellige Zuschüsse und zinsgünstige Kredite in die CAPEX-Planung integrieren. Allerdings unterscheidet sich die BEG-NWG-Förderung in zentralen Punkten von der Wohngebäude-Variante: andere Bemessungsgrenzen, kein iSFP-Bonus, eigene Heizungsförderung über KfW 522 statt KfW 458 und eine abweichende Kumulierungsgrenze. Dieser Fachartikel ordnet alle Programme systematisch ein, listet die geprüften Fördersätze mit Quellen auf und rechnet ein konkretes Beispiel durch. Wer zunächst die Gesamtkosten einer energetischen Sanierung eines Bürogebäudes einordnen möchte, findet im verlinkten Beitrag einen umfassenden Kostenüberblick.
TL;DR -- BEG NWG auf einen Blick
| Programm | Förderart | Max. Fördersatz | Bemessungsgrenze | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| KfW 263 | Kredit + Tilgungszuschuss | 5--45 % (EG-Stufe + Boni) | 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € | Zentrales Programm für Komplettsanierung |
| KfW 463 | Zuschuss | Gleiche Sätze wie 263 | 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € | Seit 07/2022 für Neuanträge eingestellt (nur Restabwicklung) |
| KfW 522 | Zuschuss | 30--35 % | Gestaffelt nach NGF | Heizungstausch NWG; kein KGB/Einkommensbonus |
| BAFA EM NWG | Zuschuss | 15 % | 500 €/m² NGF | Einzelmaßnahmen; kein iSFP-Bonus |
Zusätzlich: Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % Zuschuss auf max. 40.000 EUR (= max. 20.000 EUR Zuschuss) bei KfW 263; bei BAFA EM max. 5 EUR/m² NGF, Höchstbetrag 20.000 EUR.
BEG-NWG-Systematik: Einordnung in das Gesamtsystem
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BMWK gliedert sich in vier Teilprogramme. Für Nichtwohngebäude sind drei davon relevant:
| Teilprogramm | Kürzel | Gegenstand | Abwicklung |
|---|---|---|---|
| BEG Nichtwohngebäude | BEG NWG | Komplettsanierung zum Effizienzgebäude | KfW (263/463) |
| BEG Einzelmaßnahmen | BEG EM | Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | BAFA |
| BEG Heizungsförderung NWG | BEG EM (Heizung) | Heizungstausch in Nichtwohngebäuden | KfW (522) |
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude -- Nichtwohngebäude (BEG NWG) des BMWK. Bei Wohngebäuden spricht man von Effizienzhäusern (EH), bei Nichtwohngebäuden von Effizienzgebäuden (EG). Das Berechnungsverfahren basiert auf DIN V 18599 und dem Referenzgebäude-Verfahren nach GEG.
Einen Gesamtüberblick über alle Förderprogramme -- einschließlich Wohngebäude und steuerlicher Optionen -- bietet unser Förderüberblick für die energetische Sanierung.
KfW 263 im Detail -- Kredit für die Sanierung zum Effizienzgebäude
Das KfW-Produkt 263 ist das zentrale Förderprogramm für die umfassende energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss -- ein Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Kredithöhe und Bemessungsgrenze
- Förderfähige Kosten: max. 2.000 EUR pro m² Nettogrundfläche (NGF)
- Höchstbetrag: max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben (bei Erreichen einer neuen EG-Stufe)
- Laufzeit: bis 10 Jahre (davon bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre), bis 20 Jahre (bis 3 tilgungsfreie Jahre) oder bis 30 Jahre (bis 5 tilgungsfreie Jahre)
- Zinsbindung: 10 Jahre (erste Zinsbindungsfrist); bei endfälligen Krediten bis 10 Jahre für die gesamte Laufzeit
(Quelle: KfW-Merkblatt 263, Stand 12/2024)
Tilgungszuschüsse nach Effizienzgebäude-Stufe
| EG-Stufe | Tilgungszuschuss Basis | Mit EE- oder NH-Klasse (+5 PP) | Max. Zuschuss (Basis, bei 10 Mio. €) | Max. Zuschuss (EE/NH) |
|---|---|---|---|---|
| EG 40 | 20 % | 25 % | 2.000.000 EUR | 2.500.000 EUR |
| EG 55 | 15 % | 20 % | 1.500.000 EUR | 2.000.000 EUR |
| EG 70 | 10 % | 15 % | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR |
| EG Denkmal | 5 % | 10 % | 500.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Die maximalen Zuschussbeträge errechnen sich aus dem Höchstkredit von 10 Mio. EUR multipliziert mit dem jeweiligen Prozentsatz. In der Praxis bestimmt die NGF des Gebäudes, ob die 10-Mio.-EUR-Grenze erreicht wird: Ein Gebäude mit 5.000 m² NGF hat eine Bemessungsgrenze von 10 Mio. EUR (5.000 x 2.000 EUR).
Boni im Überblick
Zusätzlich zur EE-/NH-Klasse gibt es zwei strukturelle Boni:
| Bonus | Prozentpunkte | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Worst Performing Building (WPB) | +10 PP | Gebäude gehört zu den energetisch schlechtesten 25 % des Bestands |
| Serielle Sanierung (SerSan) | +15 PP | Einsatz vorgefertigter Fassaden- und/oder Dachelemente, die mindestens 80 % der wärmeübertragenden Fassadenfläche abdecken |
Deckelungsregel: WPB und SerSan sind kombinierbar, aber auf insgesamt 20 Prozentpunkte gedeckelt. Der EE-/NH-Bonus von 5 PP wird separat addiert.
Maximaler Gesamttilgungszuschuss: EG 40 (20 %) + EE/NH (5 PP) + WPB+SerSan (gedeckelt 20 PP) = 45 % auf max. 10 Mio. EUR = 4.500.000 EUR.
EE-Klasse und NH-Klasse
- Effizienzgebäude EE: Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme decken mindestens 65 % des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes. (Seit 01.01.2023 angehoben von zuvor 55 %.)
- Effizienzgebäude NH: Das Gebäude erhält ein Nachhaltigkeitszertifikat gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- Kombination EE + NH ist nicht möglich -- es gilt entweder die eine oder die andere Klasse. Der Bonus beträgt in beiden Fällen 5 Prozentpunkte.
Fachplanung und Baubegleitung (KfW 263)
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann der Kreditbetrag aufgestockt werden:
- Zusätzlicher Kredit: bis zu 10 EUR/m² NGF, max. 40.000 EUR pro Vorhaben
- Tilgungszuschuss: 50 % des Zusatzkredits = max. 20.000 EUR
(Quelle: KfW-Produktseite 263 und Merkblatt)
Wer kann beantragen?
Alle Investoren, die ein bestehendes Nichtwohngebäude in Deutschland energetisch sanieren: Unternehmen jeder Rechtsform, Freiberufler, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, WEGs. Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück. Der Kredit wird über die Hausbank (Finanzierungspartner) bei der KfW beantragt.
KfW 463 -- Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude
Das KfW-Produkt 463 war die Zuschussvariante zur Komplettsanierung. Statt eines zinsgünstigen Kredits erhielten Antragsteller einen direkten Investitionszuschuss mit identischen Fördersätzen wie bei KfW 263.
Aktueller Status (Stand April 2026)
KfW 463 wurde am 27.07.2022 für Neuanträge eingestellt. Seit diesem Datum können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Vorhaben werden weiterhin abgewickelt und ausgezahlt. Die KfW pflegt das Merkblatt 463 weiterhin für die Restabwicklung.
Fördersätze (für Altanträge)
Die Zuschuss-Prozentsätze waren identisch mit den Tilgungszuschüssen bei KfW 263:
| EG-Stufe | Zuschuss Basis | Mit EE-/NH-Klasse |
|---|---|---|
| EG 40 | 20 % | 25 % |
| EG 55 | 15 % | 20 % |
| EG 70 | 10 % | 15 % |
| EG Denkmal | 5 % | 10 % |
Auch WPB-Bonus (+10 PP) und SerSan-Bonus (+15 PP, gedeckelt auf zusammen 20 PP) galten analog. Die Bemessungsgrenze lag ebenfalls bei max. 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben.
Alternative für Unternehmen 2026
Da KfW 463 nicht mehr verfügbar ist, steht Unternehmen ausschließlich die Kreditvariante KfW 263 zur Verfügung. Der Kredit bietet neben dem Tilgungszuschuss den zusätzlichen Vorteil eines zinsgünstigen KfW-Darlehens (häufig unter Marktniveau). Für Kommunen existiert das eigenständige Programm KfW 464 mit eigenen Konditionen.
(Quelle: KfW-Zuschussportal, Hinweis auf der Produktseite 463)
KfW 522 -- Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Während der KfW 458 ausschließlich für Privatpersonen und selbstnutzende Wohngebäude-Eigentümer gilt, gibt es für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden das KfW-Produkt 522. Es richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Contractoren und andere Investoren.
Fördersätze KfW 522
| Komponente | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Gesamtkosten |
| Effizienzbonus | +5 % (effiziente Wärmepumpe mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Quelle ODER natürlichem Kältemittel) |
| Emissionsminderungszuschlag | +2.500 EUR pauschal (Biomasseanlagen mit Partikelabscheider) |
| Max. kombinierter Fördersatz | 35 % |
Was es bei KfW 522 NICHT gibt
- Kein Klimageschwindigkeitsbonus (KGB): Der KGB (+20 PP) ist ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern von Wohngebäuden vorbehalten (KfW 458).
- Kein Einkommensbonus: Der Einkommensbonus (+30 PP) gilt nur für natürliche Personen mit Haushaltseinkommen bis 40.000 EUR in Wohngebäuden.
Das bedeutet: Während bei KfW 458 bis zu 70 % Förderung möglich sind, liegt das Maximum bei KfW 522 bei 35 % (Grundförderung + Effizienzbonus).
Gestaffelte Bemessungsgrenze KfW 522
Die förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes und sind degressiv gestaffelt:
| NGF-Bereich | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|
| Bis 150 m² | 30.000 EUR (pauschal) |
| 151--400 m² | zusätzlich 200 EUR pro m² |
| 401--1.000 m² | zusätzlich 120 EUR pro m² |
| Ab 1.001 m² | zusätzlich 80 EUR pro m² |
Berechnungsformel: 30.000 EUR + (Anzahl m² 151--400) x 200 + (Anzahl m² 401--1.000) x 120 + (Anzahl m² ab 1.001) x 80
Rechenbeispiel KfW 522
Ein Bürogebäude mit 2.000 m² NGF:
| Stufe | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Pauschale (bis 150 m²) | 30.000 EUR | 30.000 EUR |
| 151--400 m² (250 m²) | 250 x 200 EUR | 50.000 EUR |
| 401--1.000 m² (600 m²) | 600 x 120 EUR | 72.000 EUR |
| 1.001--2.000 m² (1.000 m²) | 1.000 x 80 EUR | 80.000 EUR |
| Summe förderfähige Kosten | 232.000 EUR | |
| Zuschuss bei 30 % (Grundförderung) | 232.000 x 0,30 | 69.600 EUR |
| Zuschuss bei 35 % (mit Effizienzbonus) | 232.000 x 0,35 | 81.200 EUR |
(Quelle: KfW-Produktseite 522 und Merkblatt 522)
Förderfähige Heizsysteme (KfW 522)
- Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdreich)
- Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel)
- Solarthermie-Anlagen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Brennstoffzellenheizungen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Antragsberechtigung KfW 522
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform, Freiberufler, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden einbauen. Das Gebäude muss einen Bauantrag oder eine Bauanzeige haben, die mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Antrag wird direkt im KfW-Zuschussportal gestellt; erforderlich ist eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) vom Energieberater oder Fachunternehmen.
BAFA Einzelmaßnahmen NWG -- Gebäudehülle und Anlagentechnik
Für Maßnahmen, die nicht das gesamte Gebäude auf eine Effizienzgebäude-Stufe bringen, gibt es die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Diese ist oft der pragmatische Einstieg in die energetische Ertüchtigung: schnellerer Antragsprozess, geringere Komplexität, keine Gesamtbilanzierung erforderlich.
Geförderte Maßnahmen
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Gebäudehülle | Dämmung Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen; Erneuerung Vorhangfassaden; Fenster, Außentüren und -tore; sommerlicher Wärmeschutz |
| Anlagentechnik (ohne Heizung) | Energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen; Beleuchtungssysteme; MSR-Technik; Kältetechnik |
| Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich; Austausch Heizungspumpen; Optimierung Regelungstechnik |
Fördersätze BAFA EM NWG
| Maßnahmenbereich | Fördersatz |
|---|---|
| Gebäudehülle | 15 % |
| Anlagentechnik (ohne Heizung) | 15 % |
| Heizungsoptimierung | 15 % |
Kein iSFP-Bonus bei Nichtwohngebäuden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und der damit verbundene 5-%-Bonus (Erhöhung auf 20 %) gelten ausschließlich für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden bleibt es bei einheitlich 15 %. Detaillierte Informationen zum iSFP und zur BAFA-Förderung für Wohngebäude finden Sie im verlinkten Ratgeber.
Bemessungsgrenzen Einzelmaßnahmen NWG
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Max. förderfähige Kosten | 500 EUR pro m² NGF (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen) |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 EUR brutto |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % der Kosten, max. 5 EUR/m² NGF, Höchstbetrag 20.000 EUR |
Für ein Nichtwohngebäude mit 3.000 m² NGF ergibt sich eine maximale Bemessungsgrenze von 1.500.000 EUR (3.000 x 500 EUR). Bei 15 % Fördersatz sind das bis zu 225.000 EUR Zuschuss.
(Quellen: BAFA-Merkblatt BEG EM Nichtwohngebäude, BAFA-Produktseite Gebäudehülle NWG)
Effizienzgebäude-Stufen NWG -- Referenzgebäude-Verfahren
Anders als bei Wohngebäuden (Referenzhaus nach GEG Anlage 1) wird bei Nichtwohngebäuden das Referenzgebäude-Verfahren gemäß GEG (DIN V 18599) angewendet. Die Prozentzahl der EG-Stufe gibt an, welchen Anteil des Primärenergiebedarfs das Gebäude im Vergleich zum Referenzgebäude maximal erreichen darf.
| EG-Stufe | Max. Primärenergiebedarf (% des Referenzgebäudes) | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| EG 40 | 40 % | Ambitionierte Sanierung, oft mit Passivhaus-Komponenten |
| EG 55 | 55 % | Häufigste Stufe bei umfassender Sanierung |
| EG 70 | 70 % | Einstiegsstufe für EG-Förderung |
| EG Denkmal | 160 % | Denkmalgeschützte Gebäude mit eingeschränkten Maßnahmen |
Zusätzliche Anforderung: Neben dem Primärenergiebedarf muss auch der Transmissionswärmeverlust bestimmte Referenzwerte einhalten. Die genauen Anforderungen sind in den technischen FAQ der KfW definiert und variieren je nach Gebäudetypologie.
Unterschied zum Wohngebäude: Bei Wohngebäuden gibt es zusätzlich die Stufe EH 85 (85 % des Referenzhauses), die es bei Nichtwohngebäuden nicht gibt. Die Berechnungsnorm (DIN V 18599) ist für beide Gebäudetypen identisch, aber die Referenzwerte unterscheiden sich grundlegend.
Fachplanung und Baubegleitung -- Förderung im Überblick
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei allen BEG-Maßnahmen an Nichtwohngebäuden Pflicht. Die Förderung der Fachplanung unterscheidet sich je nach Programm:
| Förderweg | Max. Kosten | Fördersatz | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|
| KfW 263 (Komplettsanierung) | 10 EUR/m² NGF, max. 40.000 EUR | 50 % (Tilgungszuschuss) | 20.000 EUR |
| BAFA EM (Einzelmaßnahmen) | 5 EUR/m² NGF, max. 20.000 EUR | 50 % | 10.000 EUR |
Voraussetzung: Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) in der Kategorie Nichtwohngebäude gelistet sein. Die Expertenliste ist unter energie-effizienz-experten.de abrufbar. Wer zunächst einen Sanierungsfahrplan für eine Gewerbeimmobilie erstellen lassen möchte, findet im verlinkten Artikel eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Boni im BEG NWG -- EE, NH, WPB und SerSan
EE-Klasse (Erneuerbare Energien)
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Schwelle | Mind. 65 % des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme |
| Bonus | +5 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss |
| Voraussetzung | Der EE-basierte Wärme-/Kälteerzeuger muss im Rahmen der geförderten Sanierung erstmalig eingebaut werden |
Hinweis: Seit 01.01.2023 wurde die EE-Schwelle bei Nichtwohngebäuden von 55 % auf 65 % angehoben.
NH-Klasse (Nachhaltigkeit)
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Nachweis | Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) |
| Bonus | +5 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss |
| Kombination mit EE | Nicht möglich -- nur einer der beiden Boni wird gewährt |
Worst Performing Building (WPB)
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Definition | Gebäude gehört zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Nichtwohngebäudebestands |
| Bonus | +10 Prozentpunkte |
| Nachweis | Energieeffizienz-Experte bestätigt WPB-Status |
Der WPB-Bonus gewinnt mit Blick auf die EPBD 2026 und Gewerbeimmobilien an Bedeutung: Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, die schlechtesten 16 % des NWG-Bestands bis 2030 zu sanieren. Wer betroffen ist, erhält über den WPB-Bonus eine spürbare Entlastung. Strategien zur Identifikation betroffener Gebäude erläutert unser Beitrag zum Worst Performing Buildings Portfolio-Screening.
Serielle Sanierung (SerSan)
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Definition | Einsatz modular vorgefertigter Fassaden- und/oder Dachelemente |
| Flächenabdeckung | Mind. 80 % der wärmeübertragenden Fassadenfläche |
| Bonus | +15 Prozentpunkte |
| Zielstufe | EG 40 oder EG 55 muss erreicht werden |
Deckelungsregel und Gesamtberechnung
| Kombination | Ergebnis |
|---|---|
| Nur WPB | +10 PP |
| Nur SerSan | +15 PP |
| WPB + SerSan | Gedeckelt auf +20 PP (nicht 25 PP) |
| EE/NH-Klasse | Wird separat addiert (+5 PP), unterliegt NICHT der Deckelung |
Maximalbeispiel: EG 40 (20 %) + EE-Klasse (5 PP) + WPB + SerSan (gedeckelt 20 PP) = 45 % Tilgungszuschuss auf bis zu 10 Mio. EUR Kredit.
BEG WG vs. BEG NWG -- die große Vergleichstabelle
| Kriterium | BEG WG (Wohngebäude) | BEG NWG (Nichtwohngebäude) |
|---|---|---|
| Effizienzstufen | EH 40, 55, 70, 85, Denkmal | EG 40, 55, 70, Denkmal |
| KfW-Kredit (Komplettsanierung) | KfW 261 | KfW 263 |
| KfW-Zuschuss (Komplettsanierung) | KfW 461 (eingestellt) | KfW 463 (eingestellt seit 07/2022) |
| Max. Kredit/förderfähige Kosten | 120.000--150.000 EUR pro WE | 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR |
| Tilgungszuschuss EG/EH 40 | 20 % (25 % mit EE/NH) | 20 % (25 % mit EE/NH) |
| Tilgungszuschuss EG/EH 55 | 15 % (20 % mit EE/NH) | 15 % (20 % mit EE/NH) |
| Tilgungszuschuss EG/EH 70 | 10 % (15 % mit EE/NH) | 10 % (15 % mit EE/NH) |
| iSFP-Bonus | Ja, +5 PP bei Einzelmaßnahmen | Nein |
| WPB-Bonus | +10 PP | +10 PP |
| SerSan-Bonus | +15 PP | +15 PP |
| Deckelung WPB + SerSan | 20 PP | 20 PP |
| EE-Klasse Schwelle | 65 % erneuerbar (Wärme) | 65 % erneuerbar (Wärme + Kälte) |
| Heizungstausch-Programm | KfW 458 (bis 70 %) | KfW 522 (bis 35 %) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Ja, +20 PP (nur Selbstnutzer) | Nein |
| Einkommensbonus | Ja, +30 PP (nur Selbstnutzer bis 40.000 EUR) | Nein |
| Max. Förderquote Heizung | 70 % | 35 % |
| Einzelmaßnahmen Basis | 15 % (20 % mit iSFP) | 15 % (kein iSFP-Bonus) |
| Einzelmaßnahmen Bemessungsgrenze | 30.000--60.000 EUR pro WE | 500 EUR/m² NGF |
| Max. Kumulierungsquote | 60 % | 60 % (90 % nur für Kommunen) |
| Berechnungsverfahren | GEG-Referenzhaus (DIN V 18599) | GEG-Referenzgebäude (DIN V 18599) |
Die niedrigere Heizungsförderung bei NWG (35 % vs. 70 %) wird durch die deutlich höheren absoluten Bemessungsgrenzen bei der Komplettsanierung ausgeglichen. Einen detaillierten Blick auf die KfW-Förderung Sanierung 2026 für Wohngebäude bietet der verlinkte Ratgeber.
Kumulierung und Fördergrenzen
Maximale Förderquote bei Kumulierung
| Antragsteller | Max. Gesamtförderquote aus öffentlichen Mitteln |
|---|---|
| Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen | 60 % |
| Kommunale Antragsteller (KfW 264/464/422) | 90 % |
Bei Überschreitung wird die BEG-Förderung entsprechend gekürzt. (Quelle: BEG-NWG-Richtlinie, KfW-Merkblatt 263)
Hinweis: Die 90-%-Kumulierungsgrenze gilt ausschließlich für kommunale Antragsteller. Für Unternehmen und andere private Investoren liegt die Grenze bei 60 % -- ein häufig falsch dargestellter Punkt in der Praxis.
Was ist kombinierbar?
- BEG + Landesförderung: Grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtförderquote (60 % bzw. 90 %) nicht überschritten wird.
- BEG + EU-Förderung (EFRE, Horizon etc.): Möglich unter Beachtung der EU-Beihilferegeln.
- BEG + De-minimis-Beihilfen: Möglich innerhalb des De-minimis-Rahmens.
Was ist NICHT kombinierbar?
- BEG + steuerliche Förderung (§ 35c EStG): Ausgeschlossen für dieselbe Maßnahme.
- BEG + § 35a EStG (Handwerkerleistungen): Ausgeschlossen für dieselbe Maßnahme.
- Doppelförderung: Dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht aus BEG und einem anderen Bundesprogramm gleichzeitig gefördert werden.
Strategische Implikation für die CAPEX-Planung
Die 60-%-Kumulierungsgrenze bietet für Portfoliohalter mit Landesförderungen erheblichen Spielraum. In Bundesländern wie NRW (progres.nrw), Baden-Württemberg (L-Bank Klimaschutz Plus) oder Bayern (10.000-Häuser-Programm, anteilig für NWG) können Landesfördermittel die BEG-Förderung sinnvoll ergänzen. Einen integrierten Blick auf die CAPEX-Planung im Immobilienportfolio bietet der verlinkte Artikel.
Antragsprozess Schritt für Schritt
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Für alle BEG-Maßnahmen an Nichtwohngebäuden ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) zwingend erforderlich. Dieser muss in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Nichtwohngebäude gelistet sein. Die Kategorie „Wohngebäude" allein reicht nicht aus.
2. Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen
Kritisch: Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Förderzusage begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Ausnahme: Verträge unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sind zulässig und in der Praxis Standard.
3. Antragstellung nach Programm
| Programm | Antragsstelle | Portal/Weg |
|---|---|---|
| KfW 263 (Kredit) | KfW über die Hausbank | Finanzierungspartner |
| KfW 522 (Heizung) | KfW direkt | KfW-Zuschussportal (Meine KfW) |
| BAFA EM (Einzelmaßnahmen) | BAFA | BAFA-Online-Portal |
Für KfW 263 benötigt die Hausbank die Bestätigung zum Antrag (BzA) des Energieeffizienz-Experten. Für KfW 522 ist die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erforderlich.
4. Durchführung und Nachweisfristen
- Umsetzung gemäß bewilligtem Antrag
- Nachweise fristgerecht einreichen: spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung
- Gesamtfrist: innerhalb von 36 Monaten nach KfW-Zusage
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten
Antragsberechtigung im Überblick
- Gebäudeeigentümer (natürliche und juristische Personen)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (für gewerbliche Teileigentumsflächen)
- Bevollmächtigte und Contractoren
- Mieter und Pächter (mit Zustimmung des Eigentümers)
- Kommunen (über eigene Programme KfW 264/464/422)
Rechenbeispiel: Bürogebäude 4.000 m² NGF, Komplettsanierung auf EG 55 EE
Ein mittelständisches Unternehmen saniert sein 1985 errichtetes Bürogebäude (Betonkernbauweise, 4.000 m² NGF) umfassend auf den Standard Effizienzgebäude 55 mit EE-Klasse. Das Gebäude qualifiziert sich als Worst Performing Building.
Investitionskosten und Förderberechnung
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Förderfähige Investitionskosten (Gebäude) | 4.000 m² x 1.800 EUR/m² (unter Obergrenze 2.000 EUR) | 7.200.000 EUR |
| Fachplanung/Baubegleitung | 4.000 m² x 10 EUR = 40.000 EUR (Max.) | 40.000 EUR |
| Kredit gesamt | 7.240.000 EUR |
Tilgungszuschuss-Berechnung
| Förderkomponente | Satz | Bezug | Betrag |
|---|---|---|---|
| EG 55 Basis | 15 % | 7.200.000 EUR | 1.080.000 EUR |
| EE-Klasse | +5 PP = 20 % gesamt | 7.200.000 EUR | 1.440.000 EUR |
| WPB-Bonus | +10 PP = 30 % gesamt | 7.200.000 EUR | 2.160.000 EUR |
| Fachplanung (50 %) | 50 % | 40.000 EUR | 20.000 EUR |
| Tilgungszuschuss gesamt | 2.180.000 EUR |
Effektive Förderquote
- Gesamtinvestition (inkl. nicht förderfähiger Kosten): ca. 8.500.000 EUR
- Tilgungszuschuss: 2.180.000 EUR
- Effektive Förderquote: ca. 25,6 % der Gesamtinvestition
- Förderquote auf förderfähige Kosten: 30,1 %
- Zusätzlicher Vorteil: Zinsgünstiger KfW-Kredit auf die verbleibenden 5.060.000 EUR
Wer die Sanierungskosten einer Gewerbeimmobilie berechnen möchte, findet im verlinkten Tool-Ratgeber eine detaillierte Kostenaufstellung nach Gewerken.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?
Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und der zugehörige 5-%-Bonus gelten ausschließlich für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden bleibt der BAFA-Fördersatz für Einzelmaßnahmen bei 15 % -- unabhängig davon, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
Kann ich KfW 263 und KfW 522 für dasselbe Gebäude kombinieren?
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Die Komplettsanierung über KfW 263 umfasst typischerweise auch die Heizung. Wird die Heizung separat über KfW 522 gefördert, muss sie aus der KfW-263-Bilanzierung herausgerechnet werden. In der Praxis empfiehlt sich bei umfassenden Sanierungen der Weg über KfW 263, da die Gesamtbilanzierung günstiger ausfallen kann.
Welche Bemessungsgrenze gilt -- NGF oder BGF?
Die BEG NWG verwendet ausschließlich die Nettogrundfläche (NGF) gemäß DIN 277. Die Bruttogrundfläche (BGF) ist nicht maßgeblich. Die NGF umfasst die Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche -- aber nicht die Konstruktionsgrundfläche.
Gibt es KfW 463 noch?
Nein. Das Zuschuss-Programm KfW 463 wurde am 27.07.2022 für Neuanträge eingestellt. Für Unternehmen steht ausschließlich die Kreditvariante KfW 263 zur Verfügung. Bereits bewilligte Altanträge werden weiterhin abgewickelt.
Wie wird der WPB-Status bei Nichtwohngebäuden nachgewiesen?
Der Energieeffizienz-Experte bestätigt den WPB-Status im Rahmen der Bestätigung zum Antrag (BzA). Kriterien: Das Gebäude muss zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Nichtwohngebäudebestands gehören, nachgewiesen über den Energieausweis oder eine rechnerische Bilanzierung.
Können Mieter die BEG-Förderung beantragen?
Ja. Auch Mieter und Pächter sind antragsberechtigt, sofern sie die Zustimmung des Eigentümers nachweisen und die Investitionskosten selbst tragen. In der Praxis ist dies vor allem bei langfristigen gewerblichen Mietverträgen (Triple-Net-Lease) relevant.
Was passiert, wenn die Effizienzgebäude-Stufe nicht erreicht wird?
Wird nach Abschluss der Maßnahme die beantragte EG-Stufe nicht erreicht, kann die KfW den Tilgungszuschuss auf die tatsächlich erreichte niedrigere Stufe reduzieren -- oder im schlimmsten Fall die Förderung zurückfordern. Eine sorgfältige Planung mit dem Energieeffizienz-Experten ist daher essenziell.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung 2026?
Die BEG-Programme sind als Dauerförderung angelegt und haben kein festes Enddatum. Allerdings sind die Haushaltsmittel begrenzt. Die Programme können bei Mittelausschöpfung eingestellt oder modifiziert werden -- wie das Beispiel KfW 463 zeigt. Wer konkrete Sanierungspläne hat, sollte zeitnah beantragen.
Fazit und nächste Schritte
Die BEG-Förderung für Nichtwohngebäude bietet 2026 erhebliche finanzielle Entlastung bei der energetischen Sanierung -- vorausgesetzt, man kennt die Systematik:
- Komplettsanierung: KfW 263 (Kredit) mit 5--45 % Tilgungszuschuss auf max. 10 Mio. EUR (2.000 EUR/m² NGF). Die Zuschussvariante KfW 463 ist seit 2022 eingestellt.
- Einzelmaßnahmen: BAFA mit 15 % auf max. 500 EUR/m² NGF -- ohne iSFP-Bonus.
- Heizungstausch: KfW 522 mit 30--35 % -- ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
- Kumulierung: Bis 60 % Gesamtförderquote für Unternehmen (90 % nur für Kommunen).
Empfohlene nächste Schritte
- NGF ermitteln und Förderpotenzial quantifizieren: Die NGF bestimmt die Bemessungsgrenze und damit den maximalen Förderbetrag.
- WPB-Status prüfen: Qualifiziert sich das Gebäude für den +10-PP-Bonus? Angesichts der EPBD-Fristen steigt die Dringlichkeit.
- Energieeffizienz-Experten (Kategorie NWG) beauftragen: Ohne diesen ist kein BEG-Antrag möglich.
- Förderweg strategisch wählen: Komplettsanierung (KfW 263) vs. schrittweise Einzelmaßnahmen (BAFA EM + KfW 522) -- abhängig von Budget, Zeitplan und Mieterstruktur.
- Landesförderung prüfen und Kumulierung planen: Insbesondere in NRW, BW und Bayern existieren ergänzende Programme.
Wer die Förderung optimal nutzen will, beginnt mit einer qualifizierten Energieberatung für Nichtwohngebäude und stellt den Antrag vor Vertragsabschluss. Die KfW-Förderung Sanierung 2026 bietet ergänzend einen Überblick über alle KfW-Programme, und der Artikel zur BAFA-Förderung Sanierung 2026 erläutert die BAFA-Einzelmaßnahmen für Wohngebäude im Detail.
Für Portfoliohalter, die mehrere Gebäude gleichzeitig priorisieren müssen, empfiehlt sich eine CAPEX-Planung auf Portfolioebene in Kombination mit einem systematischen Worst-Performing-Buildings-Screening.
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