Reduco

BEG-Förderung Nichtwohngebäude 2026: KfW 263, 463, 522 und BAFA NWG im Detail

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 18. Oktober 202622 Minuten

Eingerüstete Fassade mit gedübelten Dämmplatten bei einer energetischen Sanierung

Artikel mit KI zusammenfassen

Artikel teilen

Das Wichtigste in Kürze

  • Komplettsanierung (KfW 263): Kredit bis 2.000 €/m² Nettogrundfläche (NGF), max. 10 Mio. € je Vorhaben; Tilgungszuschuss je nach Stufe 0–15 %, mit Worst-Performing-Building- und SerSan-Bonus bis 40 % (max. 4 Mio. €).
  • Heizungstausch (KfW 522): 30 % Zuschuss für Unternehmen und Vermieter, ohne die Boni für Selbstnutzer; für Wärmepumpen sind ab Q1 2027 15 % plus 15 Prozentpunkte bei Herkunft aus der EU vorgesehen.
  • Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % auf max. 500 €/m² NGF je Kalenderjahr; ab Q1 2027 plus 5 Prozentpunkte WPB-Bonus für Dämmung mit EBN-Beratung (Modul 2).
  • Kombinationsverbot seit 21.07.2026: BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA, KfW 522) und Effizienzgebäude-Förderung (KfW 263) schließen sich aus; dazwischen liegen drei Jahre ab Einreichung des Verwendungsnachweises.
  • KfW 463: Zuschussvariante geschlossen (Anträge bis 27.07.2022); Zuschüsse für Effizienzgebäude erhalten nur noch Kommunen (KfW 464).
  • Pflicht: Energieeffizienz-Experte der Kategorie Nichtwohngebäude (bei Heizungstausch und -optimierung alternativ ein Fachunternehmen), Antrag vor Vorhabenbeginn; öffentliche Förderung insgesamt max. 60 %.

Für die energetische Sanierung von Büros, Hallen, Hotels und Handelsflächen gibt es 2026 drei Bundeswege: den KfW-Kredit 263 für die Sanierung zum Effizienzgebäude mit bis zu 40 % Tilgungszuschuss, den KfW-Zuschuss 522 für den Heizungstausch mit 30 % und die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen mit 15 %. Seit der BEG-Reform mit Wirkung ab 21. Juli 2026 gelten niedrigere Tilgungszuschüsse, verpflichtende EE- oder NH-Klassen und ein Kombinationsverbot zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung. Den Kostenrahmen ordnet der Beitrag zur energetischen Sanierung eines Bürogebäudes ein.

Anders als bei Wohngebäuden bemessen sich die Grenzen nach Quadratmetern statt Wohneinheiten, der Heizungstausch läuft über KfW 522 und einen iSFP-Bonus gibt es nicht; die Kumulierungsgrenze von 60 % ist dagegen gleich.

Stand 17.10.2026 (BEG-Reform mit Wirkung ab 21.07.2026): Maßgeblich sind die Richtlinie BEG NWG vom 17.08.2026 (BAnz AT 03.09.2026 B1) und das KfW-Merkblatt 263 in der Fassung ab 24.09.2026. Gefördert werden nur noch Stufen mit EE- oder NH-Klasse, etwa Effizienzgebäude 40 mit 10 % (EE) oder 15 % (NH) Tilgungszuschuss. Ab Q1 2027 sind beim Heizungstausch über KfW 522 für Wärmepumpen 15 % plus 15 Prozentpunkte bei EU-Herkunft vorgesehen, bei der Effizienzgebäude-Sanierung über KfW 263 sind neu eingebaute Wärmepumpen dann nur mit EU-Herkunft förderfähig. Die Detailregeln stehen noch aus; laut KfW-Infoblatt sollen sie im Laufe des ersten Quartals 2027 eingeführt werden.

BEG NWG: Förderprogramme im Überblick

Programm Förderart Fördersatz Bemessungsgrenze Besonderheiten
KfW 263 Kredit + Tilgungszuschuss 0–15 % je Stufe, mit Boni bis 40 % 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € Sanierung zum Effizienzgebäude, nur mit EE- oder NH-Klasse
KfW 463 Zuschuss geschlossen – Anträge nur bis 27.07.2022, heute Restabwicklung
KfW 522 Zuschuss 30 % (Wärmepumpen ab Q1 2027: 15 % + 15 PP bei EU-Herkunft) 28.000 € bis 150 m², darüber gestaffelt nach beheizter NGF Heizungstausch; keine Selbstnutzer-Boni
BAFA EM NWG Zuschuss 15 % (ab Q1 2027 +5 PP WPB-Bonus für Dämmung) 500 €/m² NGF je Kalenderjahr Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung bis 1.000 m²

Quellen: KfW-Merkblatt 263 (gültig ab 24.09.2026), KfW-Produktseiten 463 und 522, BAFA, Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 · Stand: Oktober 2026

Fachplanung und Baubegleitung fördern KfW 263 und BAFA zusätzlich mit 50 % (Einzelheiten im Abschnitt zur Fachplanung).

BEG-NWG-Systematik: Einordnung in das Gesamtsystem

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in vier Förderrichtlinien gegliedert: BEG WG, BEG NWG und BEG EM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie die Neu- und Umbauförderung des Bundesbauministeriums. Für bestehende Nichtwohngebäude sind zwei davon relevant, abgewickelt über drei Wege:

Förderweg Richtlinie Gegenstand Abwicklung
Effizienzgebäude BEG NWG Sanierung zum Effizienzgebäude (Komplettsanierung) KfW 263 (Kommunen: 264, 464)
Einzelmaßnahmen BEG EM Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung BAFA
Heizungstausch BEG EM Wärmeerzeuger, Gebäude- und Wärmenetzanschluss KfW 522 (Kommunen: 422)

Quellen: Richtlinien BEG NWG und BEG EM vom 17.08.2026, KfW · Stand: Oktober 2026

Die Richtlinie BEG NWG gilt mit Wirkung vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Statt Effizienzhäusern (EH) heißen die Stufen bei Nichtwohngebäuden Effizienzgebäude (EG); berechnet wird nach DIN V 18599 im Referenzgebäudeverfahren des Gebäudeenergiegesetzes, das seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt.

Einen Gesamtüberblick über alle Förderprogramme, einschließlich Wohngebäude und steuerlicher Optionen, bietet unser Förderüberblick für die energetische Sanierung.

KfW 263 im Detail – Kredit für die Sanierung zum Effizienzgebäude

Das KfW-Produkt 263 ist das zentrale Förderprogramm für die umfassende energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden: ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss, den die KfW nach Nachweis der erreichten Stufe auf den Kredit anrechnet. Jede Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken. Mit Gas oder Heizöl betriebene Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig, ab Q1 2027 auch neu eingebaute Wärmepumpen ohne EU-Herkunft.

Kredithöhe und Bemessungsgrenze

  • Förderfähige Kosten: max. 2.000 € pro m² Nettogrundfläche (NGF) im thermisch konditionierten Gebäudevolumen
  • Höchstbetrag: max. 10 Mio. € pro Vorhaben, bei dem eine neue EG-Stufe erreicht wird
  • Laufzeit: Varianten bis 5, 10, 20 oder 30 Jahre mit höchstens 1, 2, 3 oder 5 tilgungsfreien Jahren; Mindestlaufzeit 4 Jahre
  • Zinsbindung: bei bis zu 5 und bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Laufzeit, bei 20 und 30 Jahren für die ersten 10 Jahre
  • Zins: risikogerecht nach Bonität und Sicherheiten; die Höchstsätze der Preisklassen A bis I liegen laut KfW-Konditionenübersicht (Stand 09.10.2026, gültig seit 29.09.2026) bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung zwischen 3,31 und 10,03 % effektiv
  • Ersterwerb: Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes binnen zwölf Monaten nach Bauabnahme ist förderfähig (Antrag vor dem Kaufvertrag)

(Quelle: KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026)

Tilgungszuschüsse nach Effizienzgebäude-Stufe

EG-Stufe Tilgungszuschuss mit EE-Klasse Tilgungszuschuss mit NH-Klasse Max. Zuschuss EE (bei 10 Mio. €) Max. Zuschuss NH (bei 10 Mio. €)
EG 40 10 % 15 % 1.000.000 € 1.500.000 €
EG 55 5 % 10 % 500.000 € 1.000.000 €
EG 70 0 % 5 % 0 € 500.000 €
EG Denkmal 5 % 10 % 500.000 € 1.000.000 €

Quellen: KfW-Merkblatt 263 (gültig ab 24.09.2026), Richtlinie BEG NWG Nr. 8.4.1 · Stand: Oktober 2026

Die Höchstbeträge ergeben sich aus 10 Mio. € Kredit mal Prozentsatz; diese Grenze erreicht ein Gebäude ab 5.000 m² NGF (5.000 × 2.000 €).

Boni im Überblick

Zusätzlich zur Klasse gibt es zwei strukturelle Boni:

Bonus Prozentpunkte Voraussetzung
Worst Performing Building (WPB) +10 PP (EG 40, 55, 70) Primärenergiebedarf mind. das Vierfache des Referenzgebäudes oder Baujahr bis 1957 mit im Wesentlichen unsanierter Hülle
Serielle Sanierung (SerSan) +15 PP (EG 40, 55), +5 PP (EG 70) Mind. 80 % der Fassade mit werkseitig vorgefertigten Elementen; für Nichtwohngebäude seit 24.09.2026

Quellen: KfW-Merkblatt 263, KfW-Infoblatt Version 11.0 · Stand: Oktober 2026

Beide Boni sind miteinander und mit der NH-Klasse kumulierbar, für EG Denkmal gibt es keinen von beiden. Maximaler Gesamttilgungszuschuss: EG 40 NH (15 %) + WPB (10 PP) + SerSan (15 PP) = 40 % auf max. 10 Mio. € = 4.000.000 €.

EE-Klasse und NH-Klasse

  • Effizienzgebäude EE: Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme decken mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte, mit bestehenden oder neuen Anlagen. Die Anforderung gilt für jede Stufe.
  • Effizienzgebäude NH: Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitszertifikat nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) ausgestellt; das bringt 5 Prozentpunkte mehr. Details zu beiden Klassen folgen im Abschnitt zu Klassen und Boni.

Fachplanung und Baubegleitung (KfW 263)

Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann der Kreditbetrag aufgestockt werden:

  • Zusätzlicher Kredit: bis zu 10 €/m² NGF, max. 40.000 € pro Vorhaben
  • Tilgungszuschuss: 50 % des Zusatzkredits = max. 20.000 €
  • Für die Nachhaltigkeitszertifizierung bei NH-Klasse gelten dieselben Höchstbeträge, ebenfalls mit 50 % Tilgungszuschuss

(Quelle: KfW-Produktseite 263 und Merkblatt 263)

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Investoren, die ein bestehendes Nichtwohngebäude in Deutschland sanieren oder frisch saniert erstmals erwerben, von Privatpersonen und Unternehmen bis zu Contracting-Gebern (Übersicht im Abschnitt zum Antragsprozess). Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Den Kredit beantragt die Hausbank (Finanzierungspartner) bei der KfW; das geförderte Gebäude ist danach mindestens zehn Jahre als Nichtwohngebäude zu nutzen.

KfW 463 – Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude

Das KfW-Produkt 463 war die Zuschussvariante zur Komplettsanierung: ein direkter Investitionszuschuss statt eines Kredits.

Aktueller Status (Stand Oktober 2026)

Anträge für KfW 463 waren nur bis zum Ablauf des 27.07.2022 möglich. Bis dahin gestellte Anträge werden nach Nachweis der Fördervoraussetzungen ausgezahlt; die KfW führt die Produktseite nur noch für diese Restabwicklung.

Alternative für Unternehmen 2026

Unternehmen steht ausschließlich die Kreditvariante KfW 263 offen. Den Tilgungszuschuss rechnet die KfW nach Nachweis der Stufe auf den Kredit an, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Kommunen nutzen KfW 264 (Kredit) oder KfW 464 (Zuschuss).

(Quelle: KfW-Produktseite 463, Merkblatt 263)

KfW 522 – Heizungsförderung für Nichtwohngebäude

Für den Heizungstausch in Wohngebäuden gibt es KfW 458 für Privatpersonen, private Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie KfW 459 für Unternehmen; für Nichtwohngebäude ist KfW 522 zuständig. Wie hoch die Förderung für eine Wärmepumpe im Wohngebäude ausfällt, zeigt der Überblick zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Fördersätze KfW 522

Komponente Fördersatz
Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
Effizienzbonus entfällt seit 21. Juli 2026
Emissionsminderungszuschlag entfällt seit 21. Juli 2026
Wärmepumpen ab Q1 2027 15 % plus 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus bei Herkunft aus der EU
Max. Fördersatz 30 %

Quellen: KfW-Produktseite 522, Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 Nr. 8.4 · Stand: Oktober 2026

Hinweis (Stand 17.10.2026): Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer Wärmeerzeuger nicht mehr gefördert, wenn das Gebäude bereits mit einer seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommenen förderfähigen Anlage (etwa Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage) versorgt wird oder an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist; ausgenommen ist der Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Anlagen. Wird eine solche Anlage ersetzt, die vor 2008 in Betrieb ging, zählen pauschal 25 % der Kosten. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Prüfen Sie die Konditionen vor Antragstellung im aktuellen KfW-Merkblatt 522.

Was es bei KfW 522 NICHT gibt

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern von Wohngebäuden vorbehalten (KfW 458). Während diese bis zu 70 % erreichen (bei niedrigem Einkommen 80 %), liegt das Maximum bei KfW 522 bei 30 %.

Gestaffelte Bemessungsgrenze KfW 522

Die förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Gebäudes und sind degressiv gestaffelt:

NGF-Bereich Max. förderfähige Kosten bis 31.01.2027 Ab 01.08.2030
Bis 150 m² 28.000 € (pauschal) 22.000 €
Über 150 bis 400 m² zusätzlich 197 € pro m² 173 € pro m²
Über 400 bis 1.000 m² zusätzlich 118 € pro m² 102 € pro m²
Über 1.000 m² zusätzlich 79 € pro m² 71 € pro m²

Quellen: KfW-Produktseite 522, Richtlinie BEG EM Nr. 8.3.2 · Stand: Oktober 2026

Ab dem 1. Februar 2027 sinken die Werte halbjährlich (je Schritt 750 € bis 150 m², 3, 2 und 1 €/m² in den Staffeln), bis ab dem 1. August 2030 die rechte Spalte gilt. Bei Teilheizungen gilt der Höchstbetrag anteilig.

Berechnungsformel: 28.000 € + (m² über 150 bis 400) × 197 € + (m² über 400 bis 1.000) × 118 € + (m² über 1.000) × 79 €

Rechenbeispiel KfW 522

Ein Bürogebäude mit 2.000 m² beheizter NGF:

Stufe Berechnung Betrag
Pauschale (bis 150 m²) 28.000 € 28.000 €
Über 150 bis 400 m² (250 m²) 250 × 197 € 49.250 €
Über 400 bis 1.000 m² (600 m²) 600 × 118 € 70.800 €
Über 1.000 bis 2.000 m² (1.000 m²) 1.000 × 79 € 79.000 €
Summe förderfähige Kosten 227.050 €
Zuschuss bei 30 % (Grundförderung) 227.050 × 0,30 68.115 €

Quellen: eigene Berechnung nach KfW-Produktseite 522 (dort Beispiel für 500 m²: 89.050 €) · Stand: Oktober 2026

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag in diesem Beispiel auf 223.350 € (27.250 € + 250 × 194 € + 600 × 116 € + 1.000 × 78 €). Für eine Wärmepumpe ohne EU-Herkunft gilt ab Q1 2027 zudem nur noch ein Fördersatz von 15 %, auf 223.350 € also rund 33.500 €.

Förderfähige Heizsysteme (KfW 522)

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (ab 2028 nur noch mit natürlichen Kältemitteln)
  • Biomasseheizungen mit geringen Staubemissionen
  • Solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (nur in bestimmten Fällen, gefördert werden die Mehrausgaben)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien (nur gelistete Anlagen)
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Dazu kommen Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und eine provisorische Heizung bei Defekt. Strahlungsheizungen für Räume mit mehr als 4 m Höhe nennt die Richtlinie; die KfW fördert sie nach eigener Angabe noch nicht.

Antragsberechtigung KfW 522

Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch kommunale), Freiberufler, natürliche Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Wohnungsbaugenossenschaften; Kommunen nutzen KfW 422. Der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen, und der Einbau ist mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems samt hydraulischem Abgleich zu verbinden. Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie „BEG – Nichtwohngebäude“ oder ein Fachunternehmen; beantragt wird im Kundenportal „Meine KfW“, wenn ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Zusage vorliegt.

BAFA Einzelmaßnahmen NWG – Gebäudehülle und Anlagentechnik

Für Maßnahmen, die nicht das ganze Gebäude auf eine Effizienzgebäude-Stufe bringen, fördert das BAFA Einzelmaßnahmen ohne Gesamtbilanzierung. Wegen des Kombinationsverbots ist eine Effizienzgebäude-Förderung danach erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises möglich.

Geförderte Maßnahmen

Kategorie Beispiele
Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen; Fenster, Außentüren und -tore; Erneuerung von Vorhangfassaden; außenliegender Sonnenschutz
Anlagentechnik (ohne Heizung) Raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für eine Gebäudeautomation mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11; Kältetechnik zur Raumkühlung
Heizungsoptimierung Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung von Vorlauftemperatur und Regelung; bei Nichtwohngebäuden nur bis 1.000 m² beheizte Fläche

Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 5.1, 5.2 und 5.4 · Stand: Oktober 2026

Beleuchtungssysteme für Innenräume sind seit dem 21. Juli 2026 keine BEG-Einzelmaßnahme mehr; laut KfW-Infoblatt werden sie nur noch im Rahmen einer Effizienzgebäude-Sanierung (BEG NWG) gefördert.

Fördersätze BAFA EM NWG

Maßnahmenbereich Fördersatz
Gebäudehülle 15 % (ab Q1 2027 +5 PP WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen)
Anlagentechnik (ohne Heizung) 15 %
Heizungsoptimierung (bis 1.000 m²) 15 %

Quellen: BAFA, Richtlinie BEG EM Nr. 8.4 · Stand: Oktober 2026

Kein iSFP-Bonus bei Nichtwohngebäuden. Der Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gilt nur für Wohngebäude, seit dem 21. Juli 2026 nur auf Kosten oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP und ab 30.000 € Investition. Nichtwohngebäude, die als Worst Performing Building gelten, erhalten ab Q1 2027 für Dämmmaßnahmen 5 Prozentpunkte mehr, wenn die Maßnahme Teil einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN, Modul 2) ist; höchstens für drei Anträge. Mehr zum iSFP und zur BAFA-Förderung für Wohngebäude im verlinkten Ratgeber.

Bemessungsgrenzen Einzelmaßnahmen NWG

Parameter Wert
Max. förderfähige Kosten 500 € pro m² NGF im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, je Gebäude und Kalenderjahr
Mindestinvestitionsvolumen 300 € brutto
Fachplanung und Baubegleitung 50 % der Kosten, förderfähig bis 5 €/m² NGF, höchstens 20.000 €

Quellen: BAFA, Richtlinie BEG EM Nr. 8.3.2 · Stand: Oktober 2026

Für ein Nichtwohngebäude mit 3.000 m² NGF ergibt sich eine Bemessungsgrenze von 1.500.000 € je Kalenderjahr (3.000 × 500 €). Bei 15 % Fördersatz sind das bis zu 225.000 € Zuschuss. Für die Zwischenfinanzierung bietet die KfW den Ergänzungskredit 523 (bis 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. € je Vorhaben); er setzt eine Zuschusszusage voraus.

Effizienzgebäude-Stufen NWG – Referenzgebäude-Verfahren

Wie bei Wohngebäuden gilt das Referenzgebäude-Verfahren gemäß GModG (DIN V 18599); bei Nichtwohngebäuden hat das Referenzgebäude dieselbe Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das bewertete Gebäude. Die Prozentzahl der EG-Stufe gibt an, welchen Anteil des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes das sanierte Gebäude höchstens erreichen darf; der Vergleichswert wird ohne den Aufschlag von 40 % ermittelt, den das Gesetz sonst bei Änderungen im Bestand gewährt.

EG-Stufe Max. Primärenergiebedarf (% des Referenzgebäudes) Tilgungszuschuss EE / NH
EG 40 40 % 10 % / 15 %
EG 55 55 % 5 % / 10 %
EG 70 70 % 0 % / 5 %
EG Denkmal 160 % 5 % / 10 %

Quellen: Richtlinie BEG NWG, Anlage Technische Mindestanforderungen Tabelle 1; KfW-Merkblatt 263 · Stand: Oktober 2026

Zusätzliche Anforderung an die Gebäudehülle: Neben dem Primärenergiebedarf begrenzt die Richtlinie die Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (Ū). Für Zonen mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C gelten diese Höchstwerte in W/(m²·K):

Bauteilgruppe EG 40 EG 55 EG 70
Opake Außenbauteile 0,18 0,22 0,26
Fenster, transparente Bauteile, Vorhangfassaden 1,0 1,2 1,4
Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln 1,6 2,0 2,4

Quelle: Richtlinie BEG NWG, Anlage Technische Mindestanforderungen Tabelle 2 · Stand: Oktober 2026

Für niedrig beheizte Zonen (12 bis unter 19 °C) gelten höhere Werte; für EG Denkmal gibt es keine Ū-Höchstwerte. Außer EG Denkmal müssen alle Stufen zudem „NT-ready“ sein, also mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur im Heizkreis auskommen; für EG 40 und die NH-Klasse schreibt die Richtlinie in normal beheizten Zonen bestimmter Nutzungsprofile nach DIN V 18599-10 eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vor.

Unterschied zum Wohngebäude: Bei Wohngebäuden gibt es zusätzlich die Stufe EH 85, die es bei Nichtwohngebäuden nicht gibt. Gerechnet wird in beiden Fällen nach DIN V 18599, aber mit unterschiedlichen Referenzgebäuden; Wohngebäude begrenzen zusätzlich den Transmissionswärmeverlust H'T, Nichtwohngebäude die Ū-Mittelwerte der Bauteilgruppen.

Fachplanung und Baubegleitung – Förderung im Überblick

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei KfW 263 und bei BAFA-Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik Pflicht; beim Heizungstausch über KfW 522 und bei der Heizungsoptimierung genügt alternativ ein Fachunternehmen. Die Förderung der Fachplanung unterscheidet sich je nach Programm:

Förderweg Max. förderfähige Kosten Fördersatz Max. Zuschuss
KfW 263 (Komplettsanierung) 10 €/m² NGF, max. 40.000 € 50 % (Tilgungszuschuss) 20.000 €
KfW 263 (Nachhaltigkeitszertifizierung, NH-Klasse) 10 €/m² NGF, max. 40.000 € 50 % (Tilgungszuschuss) 20.000 €
BAFA EM (Einzelmaßnahmen) 5 €/m² NGF, max. 20.000 € 50 % 10.000 €

Quellen: KfW-Merkblatt 263, Richtlinie BEG EM Nr. 8.3.2 · Stand: Oktober 2026

Voraussetzung: Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie Nichtwohngebäude geführt sein, bei Baudenkmalen in der Kategorie Nichtwohngebäude Denkmal. Die Liste ist unter energie-effizienz-experten.de abrufbar. Wer zunächst einen Sanierungsfahrplan für eine Gewerbeimmobilie erstellen lassen möchte, findet im verlinkten Artikel eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN): Was fördert das BAFA?

Am Anfang einer Sanierung steht bei Nichtwohngebäuden nicht der iSFP, sondern die BAFA-Förderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“. Ihr Modul 2 fördert eine Beratung nach DIN V 18599, die entweder einen Sanierungsfahrplan in Schritten oder eine Sanierung in einem Zug zum BEG-Effizienzgebäude ausarbeitet; eine Begehung vor Ort ist Pflicht.

Nettogrundfläche Zuschuss: 50 % des Beratungshonorars, höchstens
Unter 200 m² 850 €
200 bis 500 m² 2.500 €
Über 500 m² 4.000 €

Quelle: BAFA, Modul 2 Energieberatung nach DIN V 18599 · Stand: Oktober 2026

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen; größere Unternehmen nur, wenn ihr gesamter Energieverbrauch höchstens 500.000 kWh im Jahr beträgt. Die Beratung muss eine Person aus der Expertenliste mit der Kategorie Energieberatung für Nichtwohngebäude durchführen. Ab Q1 2027 ist der Beratungsbericht zugleich Voraussetzung für den WPB-Bonus bei BAFA-Dämmmaßnahmen. Energieberaterinnen und Energieberater können den Modul-2-Bericht mit reduco erstellen; Grundlage sind ein Gebäudemodell aus amtlichen LoD2-Daten und eine Mehrzonen-Bilanz.

Klassen und Boni im BEG NWG – EE, NH, WPB und SerSan

EE-Klasse (Erneuerbare Energien)

Kriterium Anforderung
Schwelle Mind. 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme
Tilgungszuschuss ohne NH-Klasse: EG 40 10 %, EG 55 5 %, EG 70 0 %, EG Denkmal 5 %
Anlagen Bestehende, neu eingebaute oder beide zusammen

Quellen: KfW-Merkblatt 263, Richtlinie BEG NWG Nr. 5.1 · Stand: Oktober 2026

NH-Klasse (Nachhaltigkeit)

Kriterium Anforderung
Nachweis Zertifikat nach QNG-PLUS (Übergangsregel; künftig Anforderung an die Emissionen im Lebenszyklus)
Bonus +5 Prozentpunkte auf den Satz der Stufe, bei schrittweiser Sanierung nur einmal
Verhältnis zur EE-Anforderung Die 65-%-Anforderung gilt auch bei NH

Quellen: KfW-Merkblatt 263, Richtlinie BEG NWG Nr. 5.1 und 8.4.1 · Stand: Oktober 2026

Worst Performing Building (WPB)

Kriterium Anforderung
Definition Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des Referenzgebäudes (Bedarfsberechnung höchstens ein Jahr alt) oder Baujahr 1957 und früher mit im Wesentlichen unsanierter Gebäudehülle
Bonus +10 Prozentpunkte (EG 40, 55, 70; nicht EG Denkmal)
Nachweis Energieeffizienz-Experte bestätigt den Status in der gBzA

Quellen: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen Version 11.0, Nr. 1.6; KfW-Merkblatt 263 · Stand: Oktober 2026

Der WPB-Status berührt auch die Sanierungspflicht: Nach § 40 GModG (in Kraft ab 1. Januar 2027) darf der Primärenergiebedarf eines Nichtwohngebäudes ab 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen, sofern keine Erfüllungsfiktion oder Ausnahme greift. Wer den Bonus prüft, sollte zugleich klären, ob § 40 das Gebäude erfasst; Einzelheiten erläutert der Beitrag zu MEPS und Effizienzklassen für Nichtwohngebäude, die EU-Vorgaben der Beitrag zur EPBD 2026 und Gewerbeimmobilien und die Auswahl betroffener Gebäude das Worst Performing Buildings Portfolio-Screening.

Serielle Sanierung (SerSan)

Kriterium Anforderung
Definition Sanierung der Fassade mit werkseitig vorgefertigten Elementen (Tragkonstruktion für Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes)
Flächenabdeckung Mind. 80 % der wärmeübertragenden Fassadenflächen (alternativ der gesamten Fassaden)
Nichtwohngebäude Überwiegend normal beheizt (mind. 19 °C); Elemente in einer Richtung mind. 2,5 m; beantragbar seit 24.09.2026
Bonus +15 Prozentpunkte (EG 40, 55), +5 Prozentpunkte (EG 70)

Quellen: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen Version 11.0, Nr. 1.7; KfW-Merkblatt 263 · Stand: Oktober 2026

Kombination der Boni und Gesamtberechnung

Kombination Ergebnis
Nur WPB +10 PP
Nur SerSan +15 PP (EG 70: +5 PP)
WPB + SerSan +25 PP (EG 70: +15 PP), beide kumulierbar
NH-Klasse +5 PP zusätzlich

Quellen: KfW-Merkblatt 263, Richtlinie BEG NWG Nr. 8.4.1 · Stand: Oktober 2026

Maximalbeispiel: EG 40 NH (15 %) + WPB (10 PP) + SerSan (15 PP) = 40 % Tilgungszuschuss auf bis zu 10 Mio. € Kredit.

BEG WG vs. BEG NWG – die große Vergleichstabelle

Kriterium BEG WG (Wohngebäude) BEG NWG (Nichtwohngebäude)
Effizienzstufen EH 40, 55, 70, 85, Denkmal, jeweils nur mit EE- oder NH-Klasse EG 40, 55, 70, Denkmal, jeweils nur mit EE- oder NH-Klasse
KfW-Kredit (Komplettsanierung) KfW 261 KfW 263
Zuschuss (Komplettsanierung) nur für Kommunen nur für Kommunen (KfW 464); KfW 463 geschlossen
Max. Kredit/förderfähige Kosten einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. €
Tilgungszuschuss EH/EG 40 10 % (EE), 15 % (NH) 10 % (EE), 15 % (NH)
Tilgungszuschuss EH/EG 55 5 % (EE), 10 % (NH) 5 % (EE), 10 % (NH)
Tilgungszuschuss EH/EG 70 0 % (EE), 5 % (NH) 0 % (EE), 5 % (NH)
WPB-Bonus +10 PP +10 PP
SerSan-Bonus +15 PP (EH 40, 55), +5 PP (EH 70) +15 PP (EG 40, 55), +5 PP (EG 70)
Max. Tilgungszuschuss 40 % (max. 60.000 € je Wohneinheit) 40 % (max. 4 Mio. €)
Heizungstausch-Programm KfW 458 (Privatpersonen, private Vermieter, WEG), KfW 459 (Unternehmen) KfW 522
Klimageschwindigkeitsbonus Ja, 16 PP bis 31.01.2027, danach sinkend (nur Selbstnutzer) Nein
Einkommensbonus Ja, 40/30/10 PP (nur Selbstnutzer, einkommensabhängig) Nein
Max. Förderquote Heizung bis 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 % (nur Selbstnutzer); sonst 30 % 30 %
Einzelmaßnahmen Basis 15 % (+5 PP iSFP-Bonus auf Kosten oberhalb der Grenze ohne iSFP, ab 30.000 € Investition; ab Q1 2027 +5 PP WPB-Bonus für Dämmung) 15 % (ab Q1 2027 +5 PP WPB-Bonus für Dämmung)
Einzelmaßnahmen Bemessungsgrenze 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2. bis 6. WE), 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; doppelt mit iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer keinen geförderten iSFP erhalten kann 500 €/m² NGF je Kalenderjahr
Max. Kumulierungsquote 60 % (90 % nur für Kommunen) 60 % (90 % nur für Kommunen)
Berechnungsverfahren Referenzgebäude nach GModG (DIN V 18599), zusätzlich Anforderung an H'T Referenzgebäude nach GModG (DIN V 18599), zusätzlich Ū-Höchstwerte

Quellen: KfW-Merkblätter 261 und 263, Richtlinien BEG WG, BEG NWG und BEG EM vom 17.08.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis: Die Werte gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026; früher gestellte Anträge laufen nach der vorherigen Richtlinienfassung weiter.

Die Heizungssätze von bis zu 80 % erreichen nur selbstnutzende Eigentümer; Unternehmen und Vermieter liegen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden gleichermaßen bei 30 %. Einen detaillierten Blick auf die KfW-Förderung Sanierung 2026 für Wohngebäude bietet der verlinkte Ratgeber.

Kumulierung und Fördergrenzen

Maximale Förderquote bei Kumulierung

Antragsteller Max. Gesamtförderquote aus öffentlichen Mitteln
Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen 60 %
Kommunale Antragsteller (KfW 264/464/422) 90 %

Quellen: Richtlinie BEG NWG Nr. 8.7, Richtlinie BEG EM Nr. 8.6, KfW-Merkblatt 263 · Stand: Oktober 2026

Bei Überschreitung wird die BEG-Förderung gekürzt. Einzurechnen sind alle Zuschüsse und Tilgungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln, nicht aber Zinsverbilligungen von Förderkrediten und öffentliche Bürgschaften. Die 90-%-Grenze gilt ausschließlich für kommunale Antragsteller.

Was ist kombinierbar?

  • BEG + andere Fördermittel (etwa Landesprogramme): Grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtförderquote (60 % bzw. 90 %) nicht überschritten wird und keiner der unten genannten Ausschlüsse greift.
  • BEG + Ergänzungskredit: Zu BAFA-Einzelmaßnahmen und zu KfW 522 der Kredit 523 zur Zwischenfinanzierung.

Was ist NICHT kombinierbar?

  • BEG EM + BEG NWG: Seit dem 21. Juli 2026 ausgeschlossen; ein Antrag im jeweils anderen Programm ist erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises möglich. Das gilt, wenn beide Zusagen nach den neuen Richtlinien erteilt wurden; ältere Zusagen bleiben nach den damaligen Regeln kombinierbar.
  • BEG + Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, KWKG, EEG oder BEW: Ausgeschlossen für dieselben förderfähigen Kosten.
  • BEG + steuerliche Förderung nach § 35a oder § 35c EStG: Laut Richtlinie ausgeschlossen für dieselbe Maßnahme; § 35c gilt ohnehin nur für selbst bewohntes Wohneigentum.
  • Doppelförderung: Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden, entweder bei der KfW oder beim BAFA.

Strategische Implikation für die CAPEX-Planung

Für Portfoliohalter verändert vor allem das Kombinationsverbot die Planung: Erst Einzelmaßnahmen über das BAFA zu fördern und später die Komplettsanierung über KfW 263, geht nur noch mit drei Jahren Abstand. Ob die Sperre nur das jeweilige Gebäude oder alle Vorhaben desselben Antragstellers erfasst, legen Richtlinien und Merkblätter nicht ausdrücklich fest; vor der Portfolioplanung lohnt eine Rückfrage bei KfW oder BAFA. Wer eine Effizienzgebäude-Sanierung anstrebt, plant Hülle und Heizung deshalb von Anfang an im Paket; in Schritten geht das auch über KfW 263, wenn jeder Schritt eine höhere Effizienzgebäude-Stufe erreicht. Landesprogramme können die BEG ergänzen, solange die Kumulierungsgrenze eingehalten wird. Einen integrierten Blick auf die CAPEX-Planung im Immobilienportfolio bietet der verlinkte Artikel.

Antragsprozess Schritt für Schritt

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

Für KfW 263 und für BAFA-Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Er muss in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Nichtwohngebäude gelistet sein; die Kategorie „Wohngebäude“ allein reicht nicht aus. Beim Heizungstausch über KfW 522 kann alternativ ein Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausstellen, bei der Heizungsoptimierung genügt eine Fachunternehmererklärung.

2. Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen

Kritisch: Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung; Planung und Beratung vor dem Antrag sind unschädlich. Verträge unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage gelten nicht als Beginn, bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 522 muss ein solcher Vertrag bei Antragstellung sogar vorliegen. Bei KfW 263 gilt alternativ erst der Baubeginn vor Ort als Vorhabenbeginn, wenn vorher ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner stattfand. Ein Beginn vor der Zusage erfolgt auf eigenes Risiko.

3. Antragstellung nach Programm

Programm Antragsstelle Portal/Weg
KfW 263 (Kredit) KfW über die Hausbank Finanzierungspartner; Grundlage ist die gBzA
KfW 522 (Heizung) KfW direkt Kundenportal „Meine KfW“ mit gBzA-ID
BAFA EM (Einzelmaßnahmen) BAFA BAFA-Onlineportal

Quellen: KfW-Merkblatt 263, KfW-Produktseite 522, BAFA · Stand: Oktober 2026

4. Durchführung und Nachweisfristen

  • KfW 263: Kreditabruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, automatisch verlängerbar auf höchstens 36 Monate und bei nicht selbst zu vertretenden Verzögerungen um weitere 12 Monate (ab dem 13. Monat Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat); Mittelverwendung spätestens 54 Monate nach Zusage mit der „gewerblichen Bestätigung nach Durchführung“ (gBnD) belegen. Gutgeschrieben wird der Tilgungszuschuss zum nächsten Verrechnungstermin nach Anerkennung der gBnD; diese Termine liegen zwei, vier und fünf Jahre nach dem Ende des Zusagequartals.
  • KfW 522: Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach Zusage abschließen; Nachweise innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung einreichen, spätestens 6 Monate nach Ablauf der 36 Monate.
  • BAFA EM: Bewilligungszeitraum 36 Monate; Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.

Antragsberechtigung im Überblick

  • Gebäudeeigentümer (natürliche und juristische Personen), Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Contracting-Geber, die Energiedienstleistungen am Gebäude erbringen
  • Mieter, Pächter und andere Nicht-Eigentümer, wenn der Eigentümer selbst antragsberechtigt wäre und vor dem Antrag über die Förderung und den maximalen Förderbetrag informiert wurde; beim Heizungstausch gilt das nicht für Privatpersonen
  • Kommunen über eigene Programme (KfW 264, 464, 422)

Rechenbeispiel: Bürogebäude 4.000 m² NGF, Komplettsanierung auf EG 55 EE

Ein mittelständisches Unternehmen saniert sein 1985 errichtetes Bürogebäude (Betonkernbauweise, 4.000 m² NGF) umfassend auf den Standard Effizienzgebäude 55 mit EE-Klasse; künftig decken erneuerbare Energien mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung. Angenommen ist, dass die Bedarfsberechnung vor der Sanierung das Vierfache des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes ergibt; das Gebäude qualifiziert sich damit als Worst Performing Building.

Investitionskosten und Förderberechnung

Position Berechnung Betrag
Förderfähige Investitionskosten (Gebäude) 4.000 m² × 1.800 €/m² (unter Obergrenze 2.000 €) 7.200.000 €
Fachplanung/Baubegleitung 4.000 m² × 10 € = 40.000 € (Max.) 40.000 €
Kredit gesamt 7.240.000 €

Quellen: eigene Beispielrechnung nach KfW-Merkblatt 263 · Stand: Oktober 2026

Tilgungszuschuss-Berechnung

Förderkomponente Satz Bezug Betrag
EG 55 EE 5 % 7.200.000 € 360.000 €
WPB-Bonus +10 PP (= 15 % gesamt) 7.200.000 € 720.000 €
Zwischensumme investive Kosten 15 % 7.200.000 € 1.080.000 €
Fachplanung (50 %) 50 % 40.000 € 20.000 €
Tilgungszuschuss gesamt 1.100.000 €

Quellen: eigene Beispielrechnung nach KfW-Merkblatt 263 (gültig ab 24.09.2026) · Stand: Oktober 2026

Mit serieller Fassadensanierung (SerSan, +15 Prozentpunkte) stiege der Satz auf die investiven Kosten auf 30 % (2.160.000 €), mit NH- statt EE-Klasse um weitere 5 Prozentpunkte.

Effektive Förderquote

  • Gesamtinvestition (inkl. nicht förderfähiger Kosten, angenommen): ca. 8.500.000 €
  • Tilgungszuschuss: 1.100.000 €
  • Effektive Förderquote: ca. 12,9 % der Gesamtinvestition
  • Förderquote auf förderfähige Kosten: 15,2 %
  • Aus eigenen Mitteln zu tilgen bleiben 6.140.000 €; die KfW rechnet den Tilgungszuschuss auf die zuletzt fälligen Raten an

Wer die Sanierungskosten einer Gewerbeimmobilie berechnen möchte, findet im verlinkten Ratgeber Kostenkennwerte je Gewerk und durchgerechnete Beispiele.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?

Nein. Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude führt die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN, Modul 2) zum Sanierungsfahrplan; ab Q1 2027 ist sie Voraussetzung für einen WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten auf Dämmmaßnahmen. Ohne WPB-Status bleibt es bei 15 %.

Kann ich KfW 263 und KfW 522 für dasselbe Gebäude kombinieren?

Nein, nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 schließen die Richtlinien die Kombination von BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA und KfW 522) mit der Effizienzgebäude-Förderung (KfW 263) aus; das andere Programm ist erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises zugänglich. Bei einer Komplettsanierung wird die neue Heizung deshalb über KfW 263 mitfinanziert; ausgenommen sind Gas- und Ölheizungen, ab Q1 2027 auch neue Wärmepumpen ohne EU-Herkunft.

Welche Bemessungsgrenze gilt – NGF oder BGF?

Maßgeblich ist die Nettogrundfläche (NGF) im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, bei KfW 522 die beheizte Nettogrundfläche, nicht die Bruttogrundfläche (BGF).

Gibt es KfW 463 noch?

Nein. Anträge waren bis zum Ablauf des 27.07.2022 möglich; Altanträge werden noch abgewickelt. Unternehmen steht nur der Kredit KfW 263 offen, Zuschüsse für Effizienzgebäude erhalten nur noch Kommunen (KfW 464).

Wie wird der WPB-Status bei Nichtwohngebäuden nachgewiesen?

Der Energieeffizienz-Experte bestätigt ihn in der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA): Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des Referenzgebäudes nach einer höchstens ein Jahr alten Bedarfsberechnung, oder Baujahr 1957 oder früher mit im Wesentlichen unsanierter Hülle.

Können Mieter die BEG-Förderung beantragen?

Ja, wenn der Eigentümer selbst antragsberechtigt wäre und vor dem Antrag über die Inanspruchnahme der Förderung und den maximalen Förderbetrag informiert wurde. Relevant ist das vor allem bei langfristigen Gewerbemietverträgen, in denen der Mieter selbst investiert. Für den Heizungstausch sind Privatpersonen als Mieter oder Pächter nicht antragsberechtigt.

Was passiert, wenn die Effizienzgebäude-Stufe nicht erreicht wird?

Den Tilgungszuschuss schreibt die KfW nur mit dem Nachweis der zugesagten Effizienzgebäude-Stufe gut. Wird die Stufe verfehlt, fehlt die Grundlage für den zugesagten Zuschuss; Abweichungen von der bewilligten Maßnahme sind dem Durchführer unverzüglich anzuzeigen. Eine sorgfältige Planung mit dem Energieeffizienz-Experten ist daher essenziell.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung 2026?

Die Richtlinien laufen bis zum 31. Dezember 2030. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht; die Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt. Absehbar ist: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die Höchstbeträge für Heizungen halbjährlich, ab Q1 2027 gelten neue Sätze für Wärmepumpen. Für eine KfW-Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage.

Fazit und nächste Schritte

Auch nach der Reform 2026 entlastet die BEG die Sanierung von Nichtwohngebäuden spürbar: KfW 263 mit bis zu 40 % Tilgungszuschuss, KfW 522 mit 30 % für den Heizungstausch, BAFA mit 15 % für Einzelmaßnahmen. Entscheidend ist die Wahl des Förderwegs, weil sich Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung für drei Jahre ausschließen.

Empfohlene nächste Schritte

  1. NGF ermitteln und Förderpotenzial quantifizieren: Die NGF bestimmt die Bemessungsgrenze und damit den maximalen Förderbetrag.
  2. WPB-Status prüfen: Qualifiziert sich das Gebäude für den +10-PP-Bonus? Eine aktuelle Bedarfsberechnung zeigt zugleich, ob § 40 GModG ab 2030 greift.
  3. Energieeffizienz-Experten (Kategorie NWG) beauftragen: Ohne ihn ist kein Antrag für KfW 263 oder BAFA-Hüllenmaßnahmen möglich; eine EBN-Beratung (Modul 2) liefert den Fahrplan.
  4. Förderweg strategisch wählen: Komplettsanierung (KfW 263) oder schrittweise Einzelmaßnahmen (BAFA EM und KfW 522); wegen des Kombinationsverbots wirkt die Entscheidung drei Jahre nach.
  5. Landesförderung prüfen und Kumulierung planen: Landesprogramme sind kombinierbar, solange die 60-%-Grenze eingehalten wird.

Wer die Förderung optimal nutzen will, beginnt mit einer qualifizierten Energieberatung für Nichtwohngebäude und stellt den Antrag vor Vorhabenbeginn; bei BAFA EM und KfW 522 muss der Vertrag mit Fördervorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage) dabei schon vorliegen. Die KfW-Förderung Sanierung 2026 bietet ergänzend einen Überblick über alle KfW-Programme, und der Artikel zur BAFA-Förderung Sanierung 2026 erläutert die BAFA-Einzelmaßnahmen für Wohngebäude im Detail.

Für Portfoliohalter ist die Förderfrage zuerst eine Datenfrage: WPB-Status, erreichbare Stufe und der passende Förderweg hängen am Primärenergiebedarf jedes einzelnen Gebäudes. reduco erzeugt aus jeder Adresse ein 3D-Gebäudemodell auf Basis amtlicher LoD2-Daten, berechnet die Energie- und CO₂-Bilanz und vergleicht Sanierungsvarianten mit BEG-Förderung je Maßnahme und Wirtschaftlichkeit nach VDI 2067; dazu kommt ein Klimapfad je Gebäude nach den Klimazielen der Bundesregierung (klimaneutral 2045) oder auf Wunsch nach Ihrem eigenen Unternehmensziel. Mehr zur Lösung für Immobilienunternehmen oder direkt kostenlos starten. Wer mehrere Gebäude gleichzeitig priorisieren muss, kombiniert das am besten mit einer CAPEX-Planung auf Portfolioebene und einem systematischen Worst-Performing-Buildings-Screening.

BEG NWGKfW 263KfW 463KfW 522BAFAFörderungNichtwohngebäude

Sanierungspotenzial Ihres Gebäudes entdecken

Finden Sie heraus, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen – kostenlos und in wenigen Minuten.

Kostenlos Gebäude analysieren

Verwandte Artikel