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Förderung energetische Sanierung Bayern 2026: kein Landeszuschuss

Bayern hat 2026 keinen Landeszuschuss zur Sanierung. So nutzen Sie Bund (BEG/KfW), BayernLabo-Darlehen und kommunale Töpfe wie München FKG mit bis zu 60 %.

Saniertes Wohnhaus in Bayern mit gedämmter Fassade und Wärmepumpe, im Hintergrund Alpen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein bayerisches Landesprogramm: Bayern hat 2026 keinen direkten Landes-Zuschuss für die energetische Sanierung. Das frühere 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen.
  • Einzige Landesschiene = Darlehen: Der Freistaat fördert nur über zinsverbilligte BayernLabo-Darlehen (z. B. 2,65 % p. a. bei 10 Jahren Zinsbindung, Stand 09.01.2026) mit Einkommensgrenze – kein Zuschuss.
  • Der Bund trägt die Hauptlast: BEG-Einzelmaßnahmen bringen 15 % + 5 % iSFP über die BAFA, der Heizungstausch über KfW 458 bis zu 70 % (max. 21.000 €).
  • München zahlt obendrauf: Das FKG (seit 11.12.2025) stockt die Bundesförderung um 5–15 Prozentpunkte auf – Gesamtförderung gedeckelt auf max. 60 % der Kosten.
  • Regensburg fördert PV pauschal: „Regensburg effizient" zahlt 100 €/kWp (max. 1.500 €), plus 200 € Bonus an Fassade, Gründach oder Denkmal.
  • Stark ortsabhängig: Augsburgs Solarförderung endete am 15.12.2025, Nürnberg hat kein eigenes Zuschussprogramm – außerhalb der großen Städte bleibt oft nur Bund plus BayernLabo.

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In Bayern hält sich hartnäckig die Annahme, es gäbe ein eigenes „bayerisches Sanierungs- oder Heizungsprogramm". Das ist 2026 falsch: Der Freistaat bietet keinen direkten Landeszuschuss für die energetische Sanierung. Das vielzitierte 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) ist seit dem 24.04.2022 eingestellt, und eine Neuauflage ist nicht geplant. Wer in Bayern saniert, finanziert das deshalb fast vollständig über die Bundesförderung – BEG, KfW und BAFA – und gegebenenfalls über kommunale Programme der eigenen Stadt.

Dieser Ratgeber löst die Verwirrung auf und zeigt die drei Förderebenen für bayerische Eigentümer in der richtigen Reihenfolge: Bund (Basis für alle), Land (nur das BayernLabo-Darlehen) und Kommune (der eigentliche bayerische Mehrwert – aber stark ortsabhängig). Den überregionalen Rahmen liefern die Landesförderung aller Bundesländer im Überblick und die Förderung energetische Sanierung 2026: alle Programme im Überblick. Stand: Juni 2026 – kommunale Töpfe sind volatil; prüfen Sie vor Antragstellung den aktuellen Stand bei Ihrer Stadt.

Die drei Förderebenen für Bayern auf einen Blick

Bevor wir in die Details gehen, hier die entscheidende Struktur. Für ein Gebäude in Bayern setzt sich die Förderung aus bis zu drei Ebenen zusammen – aber nur die Bundesebene steht allen Eigentümern offen.

Ebene Programm/Träger Form Was wird gefördert Höhe 2026
Bund BEG EM (BAFA) Zuschuss Dämmung, Fenster, Anlagentechnik 15 % + 5 % iSFP, max. 60.000 € Kosten/Jahr/WE
Bund KfW 458 Zuschuss Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) 30–70 %, max. 21.000 €/WE
Bund BAFA EBW Zuschuss Energieberatung/iSFP 50 %, max. 650/850 €
Bund §35c EStG Steuer Selbstgenutzte Sanierung (alternativ) 20 %, max. 40.000 € je Objekt
Land Bayern BayernLabo Darlehen Eigenheim/Sanierung (Einkommensgrenze) z. B. 2,65 % p. a. (10 J., Stand 09.01.2026)
Kommune z. B. München FKG, Regensburg effizient Zuschuss Heizung, Sanierung, PV (je nach Stadt) 10–25 %, Deckel 60 % (München)

Die Kernlogik: Der Bund ist die Basis für jeden in Bayern. Das Land liefert nur ein zinsverbilligtes Darlehen, keinen Zuschuss. Die Kommune ist der eigentliche bayerische Mehrwert – aber nur, wenn Ihre Stadt überhaupt ein Programm hat.

Land Bayern: kein Zuschuss, nur das BayernLabo-Darlehen

Anders als Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK) oder das benachbarte Baden-Württemberg mit dem L-Bank-Darlehen hat Bayern 2026 kein eigenes Landes-Zuschussprogramm für die energetische Sanierung. Das ist der wichtigste Unterschied – und die häufigste Fehlannahme.

Was mit dem 10.000-Häuser-Programm passiert ist

Das 10.000-Häuser-Programm (Marke EnergieBonusBayern) bestand aus zwei Förderbausteinen: dem EnergieSystemHaus (09/2015–01/2020) und dem PV-Speicher-Programm (08/2019–04/2022). Beide sind ausgelaufen. Nach Ausschöpfen der letzten Antragskontingente wurde das Programm am 24.04.2022 endgültig eingestellt; eine Wiederaufnahme ist laut Bayerischem Staatsministerium für Wirtschaft nicht vorgesehen. Wer also nach „EnergieBonusBayern 2026" sucht, sucht nach einem Programm, das es nicht mehr gibt.

Die einzige Landesschiene: zinsverbilligte Darlehen

Bayerns einzige landesweite Wohnraum-Förderung läuft über die BayernLabo, die Förderbank des Freistaats – und zwar als vergünstigtes Darlehen, nicht als Zuschuss. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm für Eigenwohnraum bietet beispielsweise einen Zinssatz von 2,65 % p. a. (effektiv 2,72 % bei 10 Jahren Zinsbindung, Stand 09.01.2026). Voraussetzung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG sowie ein gültiger Energieausweis (BayernLabo – Eigenheimfinanzierung).

Wichtig: Ein zinsverbilligtes Darlehen ist kein geschenktes Geld – Sie zahlen es zurück, nur eben günstiger. Für die meisten Sanierer ist der BAFA-/KfW-Zuschuss deshalb deutlich attraktiver. Das BayernLabo-Darlehen lohnt vor allem als Ergänzung zur Finanzierung des Eigenanteils, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten.

Das benachbarte Sachsen geht einen ähnlichen Weg über zinsverbilligte Darlehen, packt aber einen echten Tilgungszuschuss obendrauf: Die Sächsische Aufbaubank erlässt beim Sachsenkredit einen Teil der Schuld – ein Modell, das die Förderung energetische Sanierung Sachsen 2026 im Detail erklärt.

Bundesbasis für Bayern: die wichtigsten Zuschüsse

Weil das Land nicht zuschießt, ist die Bundesförderung für bayerische Eigentümer keine Ergänzung, sondern das Fundament. Diese Programme stehen jedem in Bayern offen – unabhängig von Stadt oder Landkreis.

Maßnahme Programm Fördersatz Max. förderfähige Kosten Max. Zuschuss
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik BEG EM (BAFA) 15 % + 5 % iSFP 30.000 €/Jahr/WE (mit iSFP 60.000 €) bis 12.000 €/Jahr
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) KfW 458 30–70 % 30.000 € (1. WE) bis 21.000 €
Energieberatung/iSFP BAFA EBW 50 % 650 € (EFH) / 850 € (ab 3 WE)
Selbstgenutzte Sanierung §35c EStG 20 % über 3 Jahre 40.000 € je Objekt

Quellen: BAFA – Sanierung Wohngebäude (BEG EM), BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, ADAC (KfW 458), Haufe (§35c EStG).

Gebäudehülle: BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA

Dämmung, Fenster und Anlagentechnik werden über die BAFA bezuschusst – mit 15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan stammt. Die förderfähigen Kosten liegen bei max. 30.000 €/Jahr/WE, mit iSFP verdoppelt auf 60.000 €/Jahr/WE. Details stehen im Ratgeber BEG Einzelmaßnahmen 2026: bis 12.000 € BAFA-Zuschuss pro Jahr und im BAFA-Förderüberblick 2026.

Heizungstausch: KfW 458 statt BAFA

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW (Programm 458), nicht mehr über die BAFA. Die Zuschüsse stapeln sich: 30 % Grundförderung, 5 % Effizienz-/Wärmepumpenbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus – gedeckelt bei 70 %. Bei förderfähigen Kosten von max. 30.000 € für die erste Wohneinheit sind das bis zu 21.000 € Zuschuss (ADAC – Heizungsförderung 2026). Wie Sie die Boni kombinieren, erklärt KfW 458 Heizungsförderung 2026.

Energieberatung: die günstigste Eintrittskarte

Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude (BAFA EBW) ist der billigste Einstieg in die ganze Förderkette: 50 % Zuschuss, max. 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten, plus 250 € WEG-Bonus bei Vorstellung in der Eigentümerversammlung. Vor allem aber schaltet der daraus erstellte iSFP den 5-%-Bonus auf BEG-Maßnahmen frei und verdoppelt den Kostendeckel (BAFA – Energieberatung für Wohngebäude). Was ein iSFP kostet, lesen Sie unter Energieberater Kosten 2026.

Alternative: der Steuerbonus nach §35c EStG

Wer keine Zuschüsse nutzt, kann die Sanierung selbstgenutzter Immobilien über den Steuerbonus absetzen – auch in Bayern. §35c EStG erlaubt 20 % der Kosten über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt. Wichtig: Der Steuerbonus lässt sich nicht mit BEG/KfW für dieselbe Maßnahme kombinieren – es ist ein Entweder-oder. Ausführlich im Beitrag Sanierung steuerlich absetzen: §35c EStG einfach erklärt.

München: das FKG stockt die Bundesförderung auf

Hier wird Bayern lokal interessant. Die Landeshauptstadt München hat ihr altes Förderprogramm Energieeinsparung (FES) durch das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ersetzt und es am 11.12.2025 auf eine neue, sozial ausgerichtete Systematik umgestellt. Für neue FKG-Anträge stehen seit 2025 rund 60 Mio. € pro Jahr zur Verfügung; zuständig ist das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), Kontakt fkg.rku@muenchen.de (Stadt München – Sachgebiet FKG).

Das Besondere: Das FKG ist BEG-gekoppelt. Es ist kein eigenständiges Programm, sondern stockt die Bundesförderung (KfW/BAFA) um 5–15 Prozentpunkte auf. Ohne bewilligte Bundesförderung gibt es in den meisten Modulen also auch keinen FKG-Aufschlag.

Die FKG-Module seit 11.12.2025

Modul Fördersatz Boni (je 5 Prozentpunkte) max. Gesamt BEG-gekoppelt?
Anlagentechnik (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetz) 15 % der förderfähigen Kosten 15 % Ja
Effizienz-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik) 15 % der förderfähigen Kosten 15 % Ja (BEG EM + iSFP)
Sanierungsstandard (Vollsanierung) 10 % Grundförderung Worst-First + MFH + Wärmeplanungsgebiet (je 5 Prozentpunkte) bis 25 % Ja

Quellen: Stadt München – FKG Heizungstausch (BEG-gekoppelt), Stadt München – FKG Sanierungsstandard.

Die drei kombinierbaren Boni für Vollsanierungen (je 5 Prozentpunkte) sind:

  • Worst-First: Das Gebäude war vor der Sanierung in Energieeffizienzklasse G oder H und erreicht danach mindestens EH 55.
  • Mehrfamilienhaus (MFH): ab 3 Wohneinheiten.
  • Wärmeplanungs-/Quartiersgebiet: das Gebäude liegt in einem entsprechend ausgewiesenen Gebiet.

So kommt ein Worst-First-Mehrfamilienhaus im Wärmeplanungsgebiet beim Sanierungsstandard auf bis zu 25 % FKG (10 % + 3 × 5 %) – zusätzlich zur Bundesförderung. Effizienz-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik werden dagegen pauschal mit 15 % bezuschusst (BEG EM und iSFP vorausgesetzt), ohne diese Boni (Stadt München – FKG Sanierungsstandard, Stadt München – FKG Einzelmaßnahmen).

Der entscheidende Deckel: max. 60 % der Kosten

So verlockend das Stapeln klingt – die Gesamtförderung aus FKG + BEG ist auf max. 60 % der Kosten gedeckelt. Boni lassen sich also nicht unbegrenzt addieren. Wer bei der Bundesförderung schon hoch liegt (etwa beim Heizungstausch mit 70 % KfW), erreicht den Deckel schnell, und der FKG-Aufschlag verpufft teilweise.

PV in München: nur noch Beratung, Mieterstrom und Balkonkraftwerke

Eine wichtige Einschränkung: Klassische PV-Investitionszuschüsse für die normale Aufdachanlage gibt es im FKG nicht mehr. Gefördert werden nur noch Beratung, Mieterstrom und steckerfertige Balkonkraftwerke:

  • Steckersolargeräte bis 800 Wp/WE: 0,40 €/Wp, max. 320 €/WE.
  • München-Pass-Inhaber: 0,50 €/Wp, max. 400 € – max. 50 % der Investitionskosten.

Wer in München eine größere PV-Anlage plant, sollte also nicht mit einem städtischen Investitionszuschuss kalkulieren (Stadt München – Solarenergie / FKG). Die bundesweiten PV-Vorteile (Einspeisevergütung, Steuerbefreiung) bleiben natürlich – siehe Förderung Photovoltaik 2026.

Reihenfolge in München beachten: Antrag vor der Maßnahme stellen. Mit der Umsetzung dürfen Sie erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt beginnen – nicht schon nach dem Eingang des Erstantrags.

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Andere bayerische Städte: Regensburg, Augsburg, Nürnberg

München ist nicht repräsentativ. Außerhalb der Landeshauptstadt ist das Bild sehr ungleich – von einem soliden PV-Programm bis zu gar keiner kommunalen Förderung.

Stadt Programmname Status 2026 PV-Zuschuss Sanierung/Heizung Antragsstelle
München FKG aktiv (seit 11.12.2025) nur Balkonkraftwerk (max. 320/400 €) 10–25 % (BEG-gekoppelt) RKU, fkg.rku@muenchen.de
Regensburg Regensburg effizient aktiv 100 €/kWp, max. 1.500 € Module Dämmung, Heizung, E-Mobilität Stabsstelle Klimaschutz, klimaschutz@regensburg.de
Augsburg Solarförderprogramm beendet 15.12.2025 – (ausgelaufen)
Nürnberg kein eigenes Zuschussprogramm nur Beratung – (N-ERGIE prüfen)

Regensburg: solider PV-Zuschuss plus Module

Regensburg fördert über „Regensburg effizient" Photovoltaik mit einem festen Betrag: 100 €/kWp, max. 1.500 €. Hinzu kommt eine Pauschale von 200 € für Anlagen an der Fassade, auf dem Gründach oder an einem Denkmal. Daneben gibt es Module für Dämmung (Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Fenster), Heizung/erneuerbare Energien und E-Mobilität. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Regensburg, Stabsstelle Klimaschutz (klimaschutz@regensburg.de), gestellt werden (co2online / Stadt Regensburg – Regensburg effizient).

Augsburg: Solarförderprogramm ausgelaufen

Das Augsburger Solarförderprogramm lief von 2023 bis 2025 und endete planmäßig zum 15.12.2025 nach über 1.560 Anträgen. Eine Fortsetzung für 2026 ist nicht absehbar. Zur Einordnung – die bisherigen Sätze waren: PV ab 2,5 kWp 500 €, Solarthermie 500 €, Steckersolar 100 € und ein Gründach-Bonus bis 500 € (Stadt Augsburg – Solarförderprogramm). Augsburger Eigentümer sollten 2026 nicht mit einem kommunalen Solarzuschuss rechnen.

Nürnberg: keine eigene Zuschussförderung

Nürnberg hat kein eigenes städtisches Zuschussprogramm für Sanierung oder Solar. Die Stadt setzt auf Beratung (Solarinitiative, Solar- und Gründachkataster). Für konkrete Maßnahmen lohnt zusätzlich ein Blick auf das CO2-Minderungsprogramm des Versorgers N-ERGIE. Die Basis bleibt damit für Nürnberg – wie für die meisten bayerischen Gemeinden ohne eigenes Programm – die Bundesförderung plus das BayernLabo-Darlehen.

Ehrlich kalkuliert: die Schwächen der Bayern-Förderung

Damit Sie nicht in eine der typischen Fallen laufen, hier die wichtigsten Einschränkungen kompakt:

  • Kein Landeszuschuss: Wer auf ein bayerisches Pendant zu NRW.BANK- oder L-Bank-Zuschüssen hofft, wird enttäuscht. Die einzige Landesschiene ist das BayernLabo-Darlehen mit Einkommensgrenze.
  • Stark ortsabhängig: Augsburgs Programm ist ausgelaufen, Nürnberg hat keines. Außerhalb der großen Städte gibt es oft gar keine kommunale Förderung.
  • München ohne PV-Aufdachzuschuss: Der Investitionszuschuss für die normale Dachanlage ist seit Ende 2024 weg – nur Beratung, Mieterstrom und Balkonkraftwerke bleiben.
  • FKG ist BEG-gekoppelt und gedeckelt: Ohne bewilligte Bundesförderung kein FKG-Aufschlag; die Gesamtförderung ist auf 60 % der Kosten begrenzt.
  • Begrenzte Töpfe, Windhundprinzip: Kommunale Budgets (München rund 60 Mio. €, Regensburg/Augsburg deutlich kleiner) gelten nach dem Windhundprinzip – sind sie leer, ist Schluss, unabhängig vom Anspruch.
  • Antrag immer vor Vorhabenbeginn: Wer Handwerker beauftragt oder startet, bevor der Bewilligungsbescheid (bei FKG sogar die zweite Mitteilung) vorliegt, verliert den Anspruch komplett.
  • Keine Doppelförderung: BEG/KfW und der §35c-Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus – die Optimierung ist für Laien fehleranfällig.

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es in Bayern ein eigenes Landesprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung 2026?

Nein. Bayern hat 2026 keinen direkten Landes-Zuschuss für die energetische Sanierung. Anders als NRW oder Baden-Württemberg bietet der Freistaat nur zinsverbilligte BayernLabo-Darlehen mit Einkommensgrenze – kein geschenktes Geld. Die eigentliche Förderung kommt deshalb vom Bund (BEG, KfW, BAFA) und gegebenenfalls von Ihrer Stadt.

Was ist aus dem 10.000-Häuser-Programm / EnergieBonusBayern geworden?

Das Programm wurde nach Ausschöpfen der letzten Antragskontingente am 24.04.2022 eingestellt; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Der PV-Speicher-Teil lief von 08/2019 bis 04/2022, das EnergieSystemHaus von 09/2015 bis 01/2020. Eine Suche nach „EnergieBonusBayern 2026" führt also ins Leere – das Programm existiert nicht mehr.

Welche Förderung gibt es in München für Heizungstausch und Sanierung (FKG)?

München fördert über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG, seit 11.12.2025). Anlagentechnik wie Wärmepumpen wird mit 15 % bezuschusst, eine Vollsanierung mit 10 % plus drei kombinierbaren Boni (Worst-First, MFH, Wärmeplanungsgebiet, je 5 Prozentpunkte) bis 25 %. Das FKG ist BEG-gekoppelt und stockt die Bundesförderung um 5–15 Prozentpunkte auf – die Gesamtförderung ist auf 60 % gedeckelt.

Fördert München 2026 noch Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke?

Klassische PV-Aufdachanlagen werden im FKG nicht mehr mit einem Investitionszuschuss gefördert. Erhalten bleiben Beratung, Mieterstrom und steckerfertige Balkonkraftwerke: 0,40 €/Wp (max. 320 €/WE), für München-Pass-Inhaber 0,50 €/Wp (max. 400 €), jeweils bis 50 % der Investitionskosten.

Wie viel Zuschuss gibt „Regensburg effizient" für eine PV-Anlage?

„Regensburg effizient" zahlt 100 €/kWp, gedeckelt bei 1.500 €. Für Anlagen an der Fassade, auf dem Gründach oder an einem Denkmal kommen 200 € Pauschale obendrauf. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt (klimaschutz@regensburg.de) gestellt werden.

Gibt es in Augsburg und Nürnberg noch kommunale Förderprogramme für Solar und Sanierung?

In Augsburg endete das Solarförderprogramm planmäßig zum 15.12.2025, eine Fortsetzung ist nicht absehbar. Nürnberg hat kein eigenes Zuschussprogramm und setzt auf Beratung (Solarinitiative, Solar-/Gründachkataster); für konkrete Maßnahmen lohnt ein Blick auf das CO2-Minderungsprogramm des Versorgers N-ERGIE. In beiden Städten bleibt die Bundesförderung die tragende Säule.

Kann ich kommunale Förderung (z. B. München FKG) mit Bundesförderung (BEG/KfW) kombinieren?

Ja – das FKG ist sogar darauf ausgelegt: Es stockt die Bundesförderung um 5–15 Prozentpunkte auf und setzt eine bewilligte BEG-/KfW-Förderung in den meisten Modulen voraus. Allerdings ist die Gesamtförderung aus FKG und BEG auf max. 60 % der Kosten gedeckelt, sodass sich Boni nicht unbegrenzt stapeln lassen.

Was bietet die BayernLabo für die energetische Sanierung von Wohngebäuden?

Die BayernLabo, die Förderbank des Freistaats, vergibt zinsverbilligte Darlehen statt Zuschüsse – etwa über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm für Eigenwohnraum mit z. B. 2,65 % p. a. (effektiv 2,72 % bei 10 Jahren Zinsbindung, Stand 09.01.2026). Voraussetzung sind eine Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG und ein gültiger Energieausweis. Das Darlehen lohnt vor allem als günstige Finanzierung des Eigenanteils.

Lohnt sich in Bayern eher der Zuschuss über BEG/KfW oder der Steuerbonus nach §35c EStG?

Für die meisten lohnt sich der Zuschuss über BEG/KfW mehr, weil er sofort fließt und höhere Quoten erreicht (Heizung bis 70 %, mit Münchner FKG bis zum 60-%-Gesamtdeckel). Der Steuerbonus nach §35c EStG (20 % über drei Jahre, max. 40.000 € je Objekt) ist eine Alternative für selbstgenutzte Immobilien, wenn Sie keine Zuschüsse nutzen. Beides für dieselbe Maßnahme zu kombinieren, ist nicht erlaubt – es ist ein Entweder-oder.

Nächster Schritt: Förderpotenzial für Ihr bayerisches Gebäude klären

Die Förderung in Bayern ist kein einzelnes Programm, sondern ein Baukasten aus Bundeszuschuss, BayernLabo-Darlehen und – je nach Adresse – kommunalem Aufschlag. Genau diese Kombination ist für Laien fehleranfällig: falsche Reihenfolge, der 60-%-Deckel in München oder ein leerer Topf in der eigenen Stadt können Tausende Euro kosten. Mit der Gebäudeanalyse von reduco klären Sie automatisch, welche Bundes-, Landes- und Kommunalförderung für Ihre konkrete Immobilie infrage kommt, in welcher Reihenfolge Sie beantragen und wo der iSFP als Türöffner für zusätzliche Boni dient – damit Sie in München bis zu 60 %, in Regensburg den PV-Bonus und überall die volle Bundesförderung sicher mitnehmen.

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