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Förderung energetische Sanierung Berlin 2026: SolarPLUS, IBB & BAFA

SolarPLUS, IBB-Kredite & Co.: So fördert Berlin 2026 PV, Speicher und Sanierung. 250 €/kWp, 0,6 % Zinsvorteil und die Kombi mit BAFA & KfW erklärt.

Berliner Altbau mit Photovoltaik-Anlage und Gerüst zur energetischen Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • SolarPLUS ersetzt EnergiespeicherPLUS: Die neue Förderrichtlinie des Landes Berlin gilt vom 8. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 und wird von der IBB Business Team GmbH umgesetzt.
  • PV mit Speicher (Eigenheim): Pauschal 250 €/kWp über SolarPLUS S – von 500 € (2 kWp) bis maximal 4.750 € ab 19 kWp. Voraussetzung: neue PV-Anlage gemeinsam mit Stromspeicher.
  • MFH & Gewerbe: SolarPLUS L fördert 30–50 % der Kosten, maximal 30.000 € für PV mit Speicher, denkmalgerechte, Fassaden- und Gründach-PV.
  • Sanierung läuft über Kredit: Die IBB verbilligt KfW-261-Darlehen um bis zu 0,6 % p. a. und gewährt bis zu 150.000 € je Wohneinheit – ein direktes Landes-Zuschussprogramm für die Gebäudehülle gibt es 2026 nicht.
  • Kombi mit dem Bund: IBB-Kredite stocken BAFA/KfW gezielt auf, solange alle öffentlichen Mittel zusammen 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. SolarPLUS-Zuschüsse sind für bereits KfW-geförderte Kosten ausgeschlossen.
  • Achtung Vorhabenbeginn: Wer vor der IBB-Eingangsbestätigung bestellt oder anzahlt, verliert den gesamten Förderanspruch.

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Berlin fördert die energetische Sanierung 2026 anders als die meisten Bundesländer: Statt eines großen Landes-Zuschusses für die Gebäudehülle setzt die Hauptstadt auf eine Kombination aus dem Solar-Zuschussprogramm SolarPLUS, den zinsverbilligten IBB-Krediten und der bundesweiten BEG-Förderung. Der wichtigste Direktzuschuss heißt seit Januar 2026 SolarPLUS und bringt für eine PV-Anlage mit Speicher pauschal 250 €/kWp – bei einer 10-kWp-Anlage also 2.500 €. Für die Dämmung, neue Fenster oder den Heizungstausch greifen Berliner dagegen weiterhin auf die BAFA-Förderung und die KfW-458-Heizungsförderung zurück – ergänzt durch verbilligte IBB-Darlehen.

Dieser Leitfaden zeigt mit konkreten Beträgen, welche Berliner Programme es 2026 gibt, wer welches beantragen darf und wie sich Land und Bund clever kombinieren lassen. Den bundesweiten Rahmen liefert unser Überblick aller Förderprogramme 2026; wie andere Länder fördern, lesen Sie in der Landesförderung-Übersicht.

SolarPLUS Berlin 2026: das zentrale Zuschussprogramm

SolarPLUS ist das einzige große Direktzuschuss-Programm, das Berlin 2026 für private Hauseigentümer im Energiebereich anbietet. Die SolarPLUS-Förderrichtlinie trat am 8. Januar 2026 in Kraft und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie ersetzt das frühere Programm EnergiespeicherPLUS. Umgesetzt wird SolarPLUS durch die IBB Business Team GmbH (IBT) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Das Programm gliedert sich in zwei Bausteine, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen:

  • SolarPLUS S – Pauschalförderung für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
  • SolarPLUS L – prozentuale Förderung für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriegebäude.

Wichtig vorab: Der frühere Förderansatz „300 €/kWh Speicherkapazität" aus EnergiespeicherPLUS ist entfallen. SolarPLUS zahlt für PV mit Speicher pauschal nach kWp der PV-Anlage – nicht mehr nach kWh des Speichers. Wer einen großen Speicher an eine kleine PV-Anlage hängt, profitiert dadurch nicht zusätzlich. Auch Balkonkraftwerke werden seit der Neustrukturierung nicht mehr über SolarPLUS gefördert. Bleibatterien sind generell ausgeschlossen.

SolarPLUS S: Pauschalen für Eigenheime

SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern. Förderfähig ist eine neue PV-Anlage nur dann, wenn sie gemeinsam mit einem Stromspeicher installiert wird. Eine reine Nachrüstung des Speichers ist nur förderfähig, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt wird.

Die Pauschale für PV mit Speicher beträgt 250 €/kWp, abgerundet auf volle kWp. Dazu kommen optionale Zusatzpauschalen für die Ertüchtigung des Zählerschranks und für die denkmalgerechte Gestaltung der Anlage.

SolarPLUS S Pauschalen 2026 nach PV-Leistung

PV-Leistung (kWp) PV mit Speicher (250 €/kWp) Zählerschrank (Pauschale) Denkmalgerechte PV (300 €/kWp)
2 kWp 500 € 750 € 600 €
10 kWp 2.500 € 750 € 3.000 €
ab 19 kWp 4.750 € (Maximum) 750 € 5.700 € (Maximum)

Quellen: IBB Business Team – Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (PDF), Abschnitt 2

So lesen Sie die Tabelle: Die Pauschale für PV mit Speicher startet bei 500 € (für Anlagen von 2,00–2,99 kWp) und steigt in 250-€-Schritten je voller kWp bis zum Deckel von 4.750 € ab 19 kWp. Eine typische 10-kWp-Anlage (genauer: 10,00–10,99 kWp) bringt also 2.500 €.

Die Zählerschrank-Pauschale von 750 € gibt es zusätzlich, wenn die Kosten inklusive Installation mindestens 1.160 € brutto betragen und der vorhandene Zählerschrank vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurde oder nicht den geltenden Regularien entspricht. Gerade in Berliner Altbauten ist diese Voraussetzung häufig erfüllt – ein praktischer Bonus, der den Netzanschluss überhaupt erst ermöglicht.

Die denkmalgerechte PV-Pauschale von 300 €/kWp deckt die Mehrkosten gegenüber einer Standard-PV-Anlage ab und reicht von 600 € (2 kWp) bis maximal 5.700 € (ab 19 kWp). Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Behörde; das Gebäude muss in der Denkmalliste Berlin eingetragen sein oder im Umfeld eines Denkmals liegen. Diese Pauschale ist additiv zur PV-mit-Speicher-Pauschale – ein denkmalgeschütztes Reihenhaus mit 10-kWp-Anlage kann also 2.500 € (PV) + 3.000 € (Denkmal) + 750 € (Zählerschrank) erreichen.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob sich der Speicher überhaupt rechnet, hilft unser Leitfaden zu Batteriespeichern für Photovoltaik und der Vergleich der Speichergrößen 5–10 kWh bei der Dimensionierung.

SolarPLUS L: prozentuale Förderung für MFH, Gewerbe und WEG

SolarPLUS L richtet sich an Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriegebäuden. Wichtig: Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder einzelnen Eigentumswohnungen sind hier nicht antragsberechtigt – für sie ist ausschließlich SolarPLUS S vorgesehen. Diese klare Abgrenzung führt in der Praxis oft zu Verwirrung, weshalb sie vor jedem Antrag geprüft werden sollte.

Statt Pauschalen gilt bei SolarPLUS L eine prozentuale Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Antragstellertyp:

  • 50 % für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • 40 % für mittlere Unternehmen
  • 30 % für große Unternehmen

Für Gutachten, Studien und Konzepte liegt die Quote sogar höher. Gefördert werden unter anderem PV mit Speicher, denkmalgerechte PV, Fassaden-PV, Gründach-PV, Messplätze, die Zusammenlegung von Netzanschlüssen sowie Gutachten und Konzepte.

SolarPLUS L Förderung 2026 nach Maßnahme

Maßnahme Förderquote (klein/WEG · mittel · groß) Maximalbetrag Mindestkosten
PV mit Speicher 50 / 40 / 30 % 30.000 € 1.000 €
Denkmalgerechte PV 50 / 40 / 30 % 30.000 € 1.000 €
Fassaden-PV 50 / 40 / 30 % 30.000 € 1.000 €
Gründach-PV 50 / 40 / 30 % 30.000 € 1.000 €
Gutachten/Studien/Konzepte 65 / 55 / 45 % 15.000 € 1.000 €
Messplätze 50 / 40 / 30 % 15.000 € 1.000 €
Netzanschluss zusammenlegen 50 / 40 / 30 % 10.000 € 1.000 €

Quellen: IBB Business Team – Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (PDF), Abschnitt 3

Die Mindestkosten betragen bei allen L-Maßnahmen 1.000 € brutto. Ein kleiner MFH-Eigentümer (natürliche Person, 50 %) mit einer 40.000-€-PV-Speicher-Investition erhält also den Maximalbetrag von 30.000 € nicht ausgeschöpft, sondern 20.000 € – die 30.000-€-Grenze greift erst ab 60.000 € förderfähiger Ausgaben.

Gründach-PV ist ein Sonderfall: Projekte, die über das separate Berliner Programm GründachPLUS förderfähig wären, sind aus SolarPLUS ausgeschlossen – hier muss man also abgrenzen, welcher Topf greift.

IBB Energetische Gebäudesanierung: Kredite statt Zuschuss

Für die eigentliche energetische Sanierung – Dämmung, Fenster, Heizung – gibt es in Berlin 2026 kein Landes-Zuschussprogramm. Stattdessen verbilligt die Investitionsbank Berlin (IBB) bundesweite KfW-Kredite über eine zusätzliche Zinssubvention. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Ländern, die direkte Zuschüsse zahlen: In Berlin senkt das Land die Finanzierungskosten, übernimmt aber keinen Teil der Investitionssumme. Der zweite Stadtstaat geht hier den umgekehrten Weg – Hamburg zahlt über die IFB echte €/m²-Zuschüsse für Dämmung und Fenster sowie bis zu 9.000 € für die Wärmepumpe, wie die Förderung energetische Sanierung Hamburg 2026 zeigt.

Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261 + IBB-Zinssubvention)

Wer ein Wohngebäude umfassend zum Effizienzhaus-Standard saniert, kombiniert den KfW-261-Kredit mit einer zusätzlichen IBB-Zinssubvention von bis zu 0,6 % p. a. auf den KfW-Zinssatz. Das Programm Energetische Gebäudesanierung Effizienzhaus gewährt Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit, bei Erfüllung von Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Kriterien (EE- oder Nachhaltigkeitsklasse) sogar bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard 85 oder besser. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter:innen und Investor:innen mit Investitionsstandort Berlin. Für Portfolio-Eigentümer ist das attraktiv, weil sich die Zinssubvention über große Wohneinheiten-Zahlen multipliziert.

Einzelmaßnahmen (Ergänzungskredit KfW 359)

Wer nur einzelne Bauteile angeht – etwa die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Außentüren oder die Heizungsoptimierung – nutzt den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Hier verbilligt die IBB den KfW-359-Kredit um bis zu 0,2 % p. a., das Darlehen reicht bis 120.000 € je Wohneinheit.

Entscheidende Voraussetzung: Für die Maßnahme muss bereits ein BAFA- oder KfW-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt worden sein. Der IBB-Ergänzungskredit ist also bewusst als Aufstockung der Bundesförderung konzipiert – er finanziert den Eigenanteil, der nach Abzug des BAFA-Zuschusses verbleibt, zu vergünstigten Konditionen.

ENEO und GründachPLUS: flankierende Programme

Zwei weitere IBB-Programme runden das Berliner Angebot ab:

  • ENEO (Energieberatung): Bezuschusst Energiegutachten und Energieberatung mit konkreten Modernisierungsempfehlungen mit bis zu 2.000 € je Gebäude. Das ist ein sinnvoller erster Schritt, weil ein qualifizierter Sanierungsfahrplan oft die Tür zu höheren Bundes-Boni öffnet.
  • GründachPLUS: Fördert Dach- und Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden inklusive Planungs- und Beratungskosten. Wie erwähnt schließt GründachPLUS bestimmte Gründach-PV-Projekte aus dem SolarPLUS-Topf aus.

Effiziente GebäudePLUS: 2026 nicht mehr verfügbar

Ein häufiges Missverständnis: Viele ältere Ratgeber und Verlinkungen verweisen noch auf das Berliner Zuschussprogramm Effiziente GebäudePLUS. Dieses Programm nimmt jedoch seit dem 19. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge bleiben gültig, aber eine Neuantragstellung ist 2026 nicht mehr möglich.

Ein direktes Nachfolge-Zuschussprogramm ist nicht benannt. Die Berliner Förderung läuft daher fast vollständig über SolarPLUS, die IBB-Kreditprogramme sowie ENEO und GründachPLUS. Wer 2026 in Berlin saniert und auf Landeszuschüsse für die Gebäudehülle hofft, sucht vergeblich – hier bleibt nur die Bundesförderung plus zinsverbilligter IBB-Kredit.

Bundesförderung als Basis: BAFA und KfW

Weil Berlin selbst keine Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Heizung zahlt, ist die bundesweite BEG-Förderung die eigentliche Grundlage jeder Sanierung – auch in der Hauptstadt. Die wichtigsten Bundesbausteine 2026:

  • BAFA-Zuschuss (BEG EM): 15 % der förderfähigen Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik (ohne Heizung), maximal 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) bis zu 60.000 €.
  • KfW-Heizungsförderung 458: 30–70 % Zuschuss für den Heizungstausch, zusammengesetzt aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 30 % Einkommensbonus, maximal 30.000 € förderfähige Kosten.
  • KfW-261-Kredit: zinsgünstiger Effizienzhaus-Kredit mit Tilgungszuschuss – in Berlin zusätzlich über die IBB verbilligt.

Berlin fördert den Heizungstausch oder die Wärmepumpe also nicht direkt – dafür bleibt ausschließlich die KfW-458-Heizungsförderung. Die IBB bietet hier nur ergänzende, zinsverbilligte Kredite. Wer die Bundesbausteine im Detail verstehen will, findet sie in unserem BAFA-Förderleitfaden 2026. Für die PV-Seite lohnt zusätzlich der Blick in die Photovoltaik-Förderung 2026.

Berliner vs. bundesweite Förderprogramme 2026

Programm Ebene Was wird gefördert Förderart Höhe
SolarPLUS S Land/IBB PV mit Speicher (Eigenheim) Pauschalzuschuss 250 €/kWp, max. 4.750 €
SolarPLUS L Land/IBB PV+Speicher, Fassaden-/Gründach-PV (MFH/Gewerbe) Anteilszuschuss 30–50 %, max. 30.000 €
IBB Energetische Gebäudesanierung Land/IBB Effizienzhaus / Einzelmaßnahmen Kredit + Zinssubvention bis 0,6 % p. a., bis 150.000 €/WE
ENEO Land/IBB Energieberatung Zuschuss bis 2.000 € je Gebäude
BAFA BEG EM Bund Gebäudehülle, Anlagentechnik Zuschuss 15 %, max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP)
KfW 458 Bund Heizungstausch Zuschuss 30–70 %, max. 30.000 €
KfW 261 Bund Effizienzhaus Kredit + Tilgungszuschuss je nach EH-Klasse

Quellen: IBB – Energetische Gebäudesanierung Effizienzhaus, IBB Business Team – Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (PDF)

Kombinieren: So stapeln Sie Land und Bund richtig

Die spannendste – und am häufigsten missverstandene – Frage lautet: Welche Programme lassen sich kombinieren? Hier gelten zwei gegensätzliche Logiken, die man auseinanderhalten muss.

SolarPLUS schließt Doppelförderung derselben Kosten aus. Eine Förderung von Kosten, die bereits über andere Programme wie die KfW gefördert wurden oder werden, ist bei SolarPLUS ausgeschlossen. Die oft beworbene Stapelung „KfW + SolarPLUS" funktioniert also nur, wenn es um getrennte Kostenpositionen geht. Kombinierbar ist SolarPLUS dagegen mit dem Berliner Programm WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität).

IBB-Kredite stocken die Bundesförderung bewusst auf. Im Gegensatz dazu ist die Kombination der IBB-Kreditprogramme mit anderen öffentlichen Fördermitteln (BAFA/KfW) ausdrücklich zulässig – solange die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 % der förderfähigen Aufwendungen beträgt. Die IBB-Kredite finanzieren also den Eigenanteil nach BAFA-Zuschuss zinsvergünstigt, während SolarPLUS-Zuschüsse für bereits KfW-geförderte Kosten tabu sind.

Kombinierbarkeit der Programme

Kombination Erlaubt? Bedingung
SolarPLUS + KfW (dieselben Kosten) Nein Doppelförderung ausgeschlossen
SolarPLUS + WELMO Ja
SolarPLUS + BAFA-Sanierungszuschuss Ja nur für getrennte Kostenpositionen
IBB-Kredit + KfW/BAFA Ja max. 60 % aller öffentlichen Fördermittel
Antrag vor Vorhabenbeginn Pflicht bei allen Programmen

Quellen: IBB Business Team – Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (PDF), Abschnitt 1.6.4, IBB – Energetische Gebäudesanierung Effizienzhaus

In der Praxis sieht eine clevere Berliner Kombi für ein Einfamilienhaus so aus: BAFA-Zuschuss (15 %) für die Dämmung, KfW-458-Zuschuss für die neue Wärmepumpe, SolarPLUS-Pauschale (250 €/kWp) für die neue PV-Anlage mit Speicher – und ein zinsverbilligter IBB-Ergänzungskredit für den verbleibenden Eigenanteil. Welche Kombination für Ihr konkretes Objekt das Optimum ist, hängt stark von Baujahr, Wohneinheiten und geplanten Maßnahmen ab.

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Ehrlich betrachtet: die Grenzen der Berliner Förderung

Wer die Berliner Programme realistisch einschätzen will, sollte die Schwachstellen kennen:

  • Kein €/kWh-Speichermodell mehr: Der frühere EnergiespeicherPLUS-Satz von 300 €/kWh ist entfallen. SolarPLUS zahlt nur pauschal nach PV-Leistung – ein überdimensionierter Speicher bringt keinen Cent extra.
  • Keine Doppelförderung: Für Kosten, die bereits die KfW fördert, gibt es keinen SolarPLUS-Zuschuss. Die beliebte Stapelung funktioniert nur bei getrennten Kostenpositionen.
  • Kein Landes-Zuschuss für die Gebäudehülle: Effiziente GebäudePLUS ist seit Dezember 2023 geschlossen, ein gleichwertiges Zuschussprogramm existiert 2026 nicht. Die Berliner Sanierungsförderung läuft fast vollständig über zinsverbilligte Kredite, nicht über Zuschüsse.
  • Kein Heizungs-/Wärmepumpen-Zuschuss vom Land: Dafür bleibt nur die Bundesförderung (KfW 458). Die IBB bietet lediglich ergänzende Kredite.
  • Striktes Verbot des Vorhabenbeginns: Wer Liefer-/Leistungsvertrag unterschreibt, bestellt oder anzahlt, bevor die IBB-Eingangsbestätigung vorliegt, verliert den gesamten Förderanspruch.
  • Budgetdeckelung: Das SolarPLUS-Volumen ist gedeckelt – die Berichterstattung nennt eine Größenordnung von rund 10–13 Mio. € für 2026 (der Senats-Haushaltsentwurf sieht laut energie-fachberater jeweils 10 Mio. € für 2026 und 2027 vor, andere Quellen sprechen von rund 13 Mio. €). Die genaue Mittelausstattung ist nicht eindeutig dokumentiert; bei Ausschöpfung der Mittel ist keine Förderung mehr garantiert.
  • 60-%-Deckel: Bei Kombination der IBB-Kredite mit Bundesförderung dürfen alle öffentlichen Mittel zusammen 60 % der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen – das begrenzt die maximale Gesamtförderung.

Diese Punkte sind keine Argumente gegen die Förderung, sondern gegen falsche Erwartungen: In Berlin liegt der größte Hebel in der Bundesförderung, die das Land mit SolarPLUS und verbilligten Krediten gezielt ergänzt.

Antrag vor Vorhabenbeginn: der teuerste Fehler

Bei allen hier genannten Programmen gilt das Verbot des Vorhabenbeginns. Konkret heißt das bei SolarPLUS: Vor der Eingangsbestätigung der IBB Business Team GmbH darf kein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen, keine Bestellung aufgegeben und keine Anzahlung geleistet werden. Wer diese Reihenfolge missachtet, verliert den gesamten Förderanspruch – nicht nur einen Teil.

Die richtige Reihenfolge lautet daher immer:

  1. Maßnahme planen und Angebote einholen (ohne verbindliche Bestellung).
  2. Antrag stellen und auf die Eingangsbestätigung warten.
  3. Erst danach Verträge unterschreiben, bestellen und anzahlen.

Wie Sie diesen Fehler systematisch vermeiden, erklärt unser Leitfaden Förderantrag vor Vorhabenbeginn. Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, sollte zusätzlich die Solarpflicht-Regelungen nach Bundesland prüfen, denn in Berlin gilt eine Solarpflicht für viele Neubauten und größere Dachsanierungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist SolarPLUS und seit wann gilt das Programm 2026 in Berlin?

SolarPLUS ist das Solar-Zuschussprogramm des Landes Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH. Die Förderrichtlinie trat am 8. Januar 2026 in Kraft und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie ersetzt das frühere Programm EnergiespeicherPLUS und fördert PV-Anlagen mit Speicher sowie ergänzende Maßnahmen wie Zählerschrank-Ertüchtigung und denkmalgerechte PV.

Wie viel Förderung gibt es bei SolarPLUS für eine PV-Anlage mit Speicher (z. B. 10 kWp)?

Über SolarPLUS S erhalten Eigenheimbesitzer eine Pauschale von 250 €/kWp, abgerundet auf volle kWp. Eine 10-kWp-Anlage (genauer 10,00–10,99 kWp) bringt also 2.500 €. Die Pauschale startet bei 500 € (2 kWp) und ist bei 4.750 € ab 19 kWp gedeckelt. Voraussetzung ist, dass die neue PV-Anlage gemeinsam mit einem Stromspeicher installiert wird.

Wird der Stromspeicher noch mit 300 €/kWh gefördert wie früher bei EnergiespeicherPLUS?

Nein. Der frühere Förderansatz von 300 €/kWh Speicherkapazität ist mit der Umstellung auf SolarPLUS entfallen. Gefördert wird jetzt pauschal nach PV-Leistung mit 250 €/kWp – nicht mehr nach Speicherkapazität. Ein größerer Speicher an einer kleinen PV-Anlage bringt dadurch keine zusätzliche Förderung.

Was ist der Unterschied zwischen SolarPLUS S und SolarPLUS L – und wer darf welches beantragen?

SolarPLUS S ist die Pauschalförderung für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser (250 €/kWp). SolarPLUS L ist die prozentuale Förderung (30–50 %, max. 30.000 €) für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriegebäude. Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder einzelnen Eigentumswohnungen sind für L nicht antragsberechtigt – für sie ist nur S vorgesehen.

Kann ich SolarPLUS mit der KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?

Nur teilweise. Eine SolarPLUS-Förderung von Kosten, die bereits über die KfW gefördert werden, ist ausgeschlossen – Doppelförderung derselben Kosten ist tabu. Bei getrennten Kostenpositionen lässt sich SolarPLUS mit der Bundesförderung kombinieren. Die IBB-Kreditprogramme dagegen dürfen die Bundesförderung gezielt aufstocken, solange alle öffentlichen Mittel zusammen 60 % der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Gibt es das Programm Effiziente GebäudePLUS 2026 noch?

Nein. Effiziente GebäudePLUS nimmt seit dem 19. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge bleiben gültig, aber eine Neuantragstellung ist 2026 nicht mehr möglich. Ein direktes Nachfolge-Zuschussprogramm gibt es nicht – die Berliner Förderung läuft über SolarPLUS, die IBB-Kredite sowie ENEO und GründachPLUS.

Welche Förderung gibt es in Berlin für eine energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus?

Berlin zahlt keinen Landes-Zuschuss für die Gebäudehülle, verbilligt aber den KfW-261-Effizienzhaus-Kredit über das IBB-Programm Energetische Gebäudesanierung Effizienzhaus. Die IBB-Zinssubvention beträgt bis zu 0,6 % p. a., das Darlehen reicht bis 120.000 € je Wohneinheit – bei Erfüllung von Nachhaltigkeits- oder EE-Kriterien bis 150.000 € je Wohneinheit. Gefördert wird der Effizienzhaus-Standard 85 oder besser.

Fördert Berlin den Austausch der Heizung oder die Wärmepumpe direkt?

Nein, Berlin hat kein eigenes Zuschussprogramm für Heizungstausch oder Wärmepumpe. Dafür bleibt nur die bundesweite KfW-Heizungsförderung 458 mit 30–70 % Zuschuss. Die IBB bietet lediglich ergänzende, zinsverbilligte Kredite für den Eigenanteil.

Welche Förderung gibt es für denkmalgeschützte Gebäude und Fassaden-PV in Berlin?

Über SolarPLUS S gibt es für die denkmalgerechte Gestaltung einer PV-Anlage eine zusätzliche Pauschale von 300 €/kWp (600 € bis maximal 5.700 €), additiv zur normalen PV-Pauschale. Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Genehmigung; das Gebäude muss in der Denkmalliste Berlin eingetragen sein oder im Umfeld eines Denkmals liegen. Fassaden-PV wird über SolarPLUS L mit 30–50 % und maximal 30.000 € gefördert.

Was muss ich beim Förderantrag vor Vorhabenbeginn beachten, damit die Förderung nicht verfällt?

Bei allen Berliner Programmen gilt das Verbot des Vorhabenbeginns. Bei SolarPLUS dürfen Sie vor der Eingangsbestätigung der IBB Business Team GmbH keinen Liefer-/Leistungsvertrag schließen, nichts bestellen und keine Anzahlung leisten. Wer das missachtet, verliert den gesamten Förderanspruch. Stellen Sie deshalb immer zuerst den Antrag, warten Sie die Bestätigung ab und unterschreiben erst danach.

Nächster Schritt: die optimale Förder-Kombi für Ihr Berliner Objekt

Die Berliner Förderung 2026 ist ein Baukasten aus SolarPLUS, IBB-Krediten und Bundesförderung – und welche Kombination für Ihr Gebäude das Maximum herausholt, hängt von Baujahr, Wohneinheiten, Denkmalschutz und den geplanten Maßnahmen ab. Genau hier setzt die Gebäudeanalyse von reduco an: Sie ordnet Ihr Objekt ein, zeigt die sinnvollsten Sanierungsschritte und macht transparent, welche Programme sich ohne Doppelförderungs-Risiko stapeln lassen – inklusive der entscheidenden Reihenfolge vor Vorhabenbeginn.

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