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Förderung Photovoltaik 2026: Einspeisevergütung, Steuer & Zuschüsse

Förderung Photovoltaik 2026: Einspeisevergütung ab 8,0 ct/kWh, 0 % MwSt und KfW-Kredit. Alle Bundes- und Landesförderungen mit Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses

Photovoltaik gehört 2026 zu den wirtschaftlichsten Investitionen für Eigenheimbesitzer. Die Kombination aus Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und steuerlichen Vorteilen macht eine PV-Anlage in den meisten Fällen innerhalb von 9 bis 13 Jahren rentabel. Anders als bei der Gebäudehüllesanierung gibt es für PV-Anlagen auf Bundesebene keinen direkten Investitionszuschuss. Die Förderung setzt sich stattdessen aus mehreren Bausteinen zusammen: der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung seit 2023, der Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen sowie zinsgünstigen KfW-Krediten. Zusätzlich bieten einige Bundesländer und Kommunen direkte Zuschüsse -- insbesondere für Batteriespeicher.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Photovoltaik im Jahr 2026, erklärt die Einspeisevergütungssätze, rechnet die Wirtschaftlichkeit einer typischen Anlage durch und listet die wichtigsten Landesförderprogramme auf. Einen allgemeinen Überblick über die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen finden Sie im Förderüberblick 2026.

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze nach EEG

Die Einspeisevergütung ist die wichtigste laufende Förderung für PV-Anlagen. Sie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert und bildet die Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Seit dem EEG 2023 sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 % (degressive Absenkung). Die folgenden Werte gelten für Anlagen, die im ersten Halbjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

Einspeisevergütung nach Anlagengröße und Einspeiseart

Anlagengröße Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss) Volleinspeisung
Bis 10 kWp ca. 7,9 ct/kWh ca. 12,6 ct/kWh
10 bis 40 kWp (anteilig) ca. 6,8 ct/kWh ca. 10,6 ct/kWh
40 bis 100 kWp (anteilig) ca. 5,6 ct/kWh ca. 10,6 ct/kWh
Bis 750 kWp (Freifläche, Ausschreibung) Ausschreibung Ausschreibung

Werte für Inbetriebnahme 1. Halbjahr 2026, berechnet auf Basis der EEG-2023-Degression. Die exakten Werte werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Abweichungen von +/- 0,2 ct/kWh sind möglich.

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Bei Teileinspeisung verbrauchen Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Seit dem EEG 2023 ist es möglich, beide Modelle auf demselben Dach zu kombinieren (Split-Modell), wenn die Anlagenteile messtechnisch getrennt sind.

Tipp: Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung wirtschaftlich deutlich vorteilhafter. Der Grund: Der Eigenverbrauch ersetzt Strombezug zum Haushaltsstrompreis (ca. 35 bis 40 ct/kWh in 2026), während die Einspeisevergütung nur 7,9 ct/kWh beträgt. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart also rund 28 bis 32 ct ein. Der Schlüssel zur Maximierung des Eigenverbrauchs ist ein passend dimensionierter Batteriespeicher.

Steuerliche Vorteile: Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Die steuerlichen Erleichterungen für PV-Anlagen, die seit 2023 gelten, sind für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ebenso relevant wie die Einspeisevergütung.

Umsatzsteuerbefreiung (0 % MwSt)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern an oder auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Diese Regelung gilt für:

  • PV-Module
  • Wechselrichter
  • Montagesysteme
  • Kabel und Anschlusstechnik
  • Batteriespeicher (auch bei Nachrüstung)
  • Installationsleistungen

Voraussetzung: Die installierte Leistung darf pro Standort 30 kWp nicht übersteigen. Die Regelung gilt sowohl für Aufdach- als auch für Fassadenanlagen. Für die Planung und reine Beratungsleistungen gilt weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Einkommensteuerbefreiung

Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. bis 15 kWp pro Wohneinheit (Mehrfamilienhaus, max. 100 kWp gesamt) von der Einkommensteuer befreit (Paragraph 3 Nr. 72 EStG). Das bedeutet:

  • Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr erforderlich
  • Keine Gewerbeanmeldung mehr nötig (seit 2023 entfällt die Gewerbesteuerpflicht unter 30 kWp)
  • Keine Abschreibung, aber auch keine Steuerlast auf Einspeisevergütung
Steuerart Regelung 2026 Voraussetzung
Umsatzsteuer auf Kauf und Installation 0 % Bis 30 kWp, Wohngebäude
Einkommensteuer auf PV-Erträge 0 % (befreit) Bis 30 kWp (EFH) / 15 kWp je WE (MFH)
Gewerbesteuer Nicht relevant (unter Freibetrag) Unter 30 kWp keine Gewerbeanmeldung nötig

Diese steuerlichen Vereinfachungen machen PV-Anlagen für Privatpersonen erheblich attraktiver als vor 2023 und reduzieren den bürokratischen Aufwand drastisch.

Bundesförderung: KfW-Kredit und weitere Programme

Auf Bundesebene gibt es keinen direkten Investitionszuschuss für PV-Anlagen. Die Bundesförderung beschränkt sich auf zinsgünstige Kredite.

KfW 270: Erneuerbare Energien -- Standard

Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von PV-Anlagen, Batteriespeichern und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen:

Merkmal Details
Kreditbetrag Bis zu 150 Mio. EUR (in der Praxis für Privat bis 50.000 EUR)
Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 3 Jahre
Zinssatz Marktabhängig, ab ca. 4,5 % effektiv (Stand Anfang 2026)
Tilgungszuschuss Nein
Antragstellung Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens

Bewertung: Angesichts des aktuellen Zinsniveaus (Stand Anfang 2026) ist der KfW-270-Kredit nur dann vorteilhaft, wenn der Zinssatz unter dem Marktzins für ein vergleichbares Verbraucherdarlehen liegt. Vergleichen Sie immer mit aktuellen Konditionen Ihrer Hausbank oder eines Kreditvermittlers. Ein Zuschuss ist im KfW-270-Programm nicht enthalten.

Keine BEG-Förderung für PV

Im Gegensatz zu Dämmmaßnahmen oder dem Heizungstausch sind PV-Anlagen nicht Bestandteil der BEG-Förderung. Weder das BAFA noch die KfW über Programm 458 oder 261 fördern PV-Anlagen direkt. Eine Ausnahme besteht bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261): Hier kann eine PV-Anlage als Teil des Gesamtkonzepts mitfinanziert werden, wenn sie zur Erreichung des EE-Klasse-Standards beiträgt.

Landesförderung: Zuschüsse nach Bundesland

Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher, die zusätzlich zur Einspeisevergütung und den steuerlichen Vorteilen genutzt werden können. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Programme -- beachten Sie, dass Landesförderprogramme häufig angepasst werden und Mittel begrenzt sind.

Übersicht Landesförderung PV und Speicher 2026

Bundesland Programm Was wird gefördert Förderung Status 2026
Nordrhein-Westfalen progres.nrw Batteriespeicher (in Kombination mit neuer PV) 150 EUR/kWh Speicherkapazität Prüfen -- Mittel begrenzt
Baden-Württemberg L-Bank Wohnen mit Klimaprämie PV + Speicher im Rahmen Sanierung Zinsverbilligung + Tilgungszuschuss Verfügbar
Bayern 10.000-Häuser-Programm PV-Speicher-Kombination Programm ausgelaufen -- Nachfolger prüfen Prüfen
Niedersachsen Förderung Batteriespeicher Speicher (min. 5 kWh) Bis zu 500 EUR/kWh, max. 3.000 EUR Prüfen -- Mittel begrenzt
Schleswig-Holstein Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger PV + Speicher Zuschuss (variabel) Prüfen
Berlin SolarPLUS PV-Beratung, Speicher, Steckersolar Bis 15.000 EUR (Speicher) Prüfen
Sachsen SAB Speicherförderung Batteriespeicher Bis 1.600 EUR Prüfen
Thüringen Solar Invest PV + Speicher für Privathaushalte Bis 900 EUR/kWp (PV) + 300 EUR/kWh (Speicher) Prüfen -- Mittel begrenzt

Status "Prüfen" bedeutet: Das Programm existiert grundsätzlich, aber Mittel können erschöpft oder Konditionen geändert sein. Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuelle Verfügbarkeit beim jeweiligen Fördermittelgeber.

Tipp: Viele Landesförderprogramme sind mit der Einspeisevergütung und dem KfW-270-Kredit kombinierbar. Die Kombination mehrerer Programme ist in der Regel zulässig, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln des jeweiligen Landesprogramms.

Kommunale Förderprogramme

Neben Bund und Ländern bieten zahlreiche Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und Speicher. Diese sind in der Regel als pauschale Zuschüsse gestaltet:

Beispielkommune Förderung Bemerkung
München Bis 0,30 EUR/Wp (PV) + bis 350 EUR/kWh (Speicher) Förderprogramm Klimaneutral
Köln Bis 250 EUR/kWh (Speicher) Klimafreundliches Wohnen
Stuttgart Bis 350 EUR/kWh (Speicher) Solaroffensive
Hamburg Bis 250 EUR/kWh (Speicher) IFB-Förderung
Düsseldorf Bis 250 EUR/kWh (Speicher) Klimafreundliches Wohnen

Kommunale Programme ändern sich häufig und Mittel sind oft begrenzt. Die Angaben dienen als Orientierung. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit bei Ihrer Kommune.

Tipp: Die effektivste Methode zur Recherche kommunaler Förderprogramme ist die Förderdatenbank des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) unter foerderdatenbank.de. Dort können Sie nach Postleitzahl und Maßnahmenart filtern.

Wirtschaftlichkeitsrechnung: 10-kWp-Anlage auf Einfamilienhaus

Im Folgenden rechnen wir die Wirtschaftlichkeit einer typischen PV-Anlage für ein Einfamilienhaus durch. Die Berechnung basiert auf konservativen Annahmen.

Rahmendaten

Parameter Wert
Anlagenleistung 10 kWp
Investitionskosten (inkl. Montage, 0 % MwSt) 14.000 EUR
Batteriespeicher (10 kWh, optional) 7.000 EUR
Gesamtinvestition (mit Speicher) 21.000 EUR
Jährlicher Ertrag (Süddeutschland, 30 Grad Neigung, Süd) ca. 1.050 kWh/kWp = 10.500 kWh
Jährlicher Stromverbrauch Haushalt 4.500 kWh
Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher ca. 30 % = 3.150 kWh
Eigenverbrauchsanteil mit Speicher ca. 65 % = 6.825 kWh
Einspeisung ohne Speicher 7.350 kWh
Einspeisung mit Speicher 3.675 kWh
Haushaltsstrompreis 0,38 EUR/kWh
Einspeisevergütung (Teileinspeisung, bis 10 kWp) 0,079 EUR/kWh
Degradation (Leistungsverlust pro Jahr) 0,4 %
Betriebskosten (Versicherung, Wartung, Zählergebühr) ca. 200 EUR/Jahr

Wirtschaftlichkeit ohne Speicher

Position EUR/Jahr
Ersparnis Eigenverbrauch (3.150 kWh x 0,38 EUR) 1.197 EUR
Einspeisevergütung (7.350 kWh x 0,079 EUR) 581 EUR
Betriebskosten -200 EUR
Jährlicher Nettoertrag 1.578 EUR
Einfache Amortisation (14.000 / 1.578) ca. 8,9 Jahre

Wirtschaftlichkeit mit Speicher

Position EUR/Jahr
Ersparnis Eigenverbrauch (6.825 kWh x 0,38 EUR) 2.594 EUR
Einspeisevergütung (3.675 kWh x 0,079 EUR) 290 EUR
Betriebskosten -250 EUR
Jährlicher Nettoertrag 2.634 EUR
Einfache Amortisation (21.000 / 2.634) ca. 8,0 Jahre

Über die gesamte Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren liegt der Gesamtertrag einer 10-kWp-Anlage mit Speicher bei rund 45.000 bis 55.000 EUR -- bei einer Investition von 21.000 EUR. Das entspricht einer Rendite von ca. 6 bis 8 % p.a. auf das eingesetzte Kapital.

Tipp: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage steigt mit dem Eigenverbrauchsanteil. Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch typischerweise von 30 % auf 60 bis 70 %. Weitere Maßnahmen zur Eigenverbrauchssteigerung: Zeitgesteuerte Verbraucher (Waschmaschine, Geschirrspüler), Wärmepumpe mit PV-Kopplung und E-Auto-Laden über die PV-Anlage.

PV und Wärmepumpe: Die optimale Kombination

Die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe ist energetisch und wirtschaftlich besonders sinnvoll. Die Wärmepumpe nutzt den PV-Strom direkt für die Heizung und Warmwasserbereitung, was den Eigenverbrauch deutlich erhöht.

Szenario Eigenverbrauchsanteil (typisch) Stromkosten-Einsparung/Jahr
PV allein (10 kWp, 4.500 kWh Haushalt) 30 % ca. 1.200 EUR
PV + Speicher (10 kWp, 10 kWh, 4.500 kWh Haushalt) 65 % ca. 2.600 EUR
PV + Wärmepumpe (10 kWp, 4.500 + 3.500 kWh WP) 50 % ca. 3.000 EUR
PV + Speicher + Wärmepumpe 70 % ca. 4.200 EUR

Eine detaillierte Analyse der Kombination PV und Wärmepumpe finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe und Photovoltaik. Die Förderung der Wärmepumpe läuft separat über KfW 458 und ist mit der PV-Einspeisevergütung voll kombinierbar.

Solarpflicht: Pflicht und Förderung

Einige Bundesländer haben Solarpflichten eingeführt oder angekündigt, die den Einbau einer PV-Anlage bei Neubau oder Dachsanierung vorschreiben:

Bundesland Solarpflicht ab Geltungsbereich
Baden-Württemberg 2023 (Neubau), 2023 (Dachsanierung) Wohn- und Nichtwohngebäude
Berlin 2023 (Neubau), 2025 (Bestand bei Dachsanierung) Ab 50 m2 Nutzfläche
Hamburg 2023 (Neubau), 2025 (Dachsanierung) Wohn- und Nichtwohngebäude
Niedersachsen 2025 (Neubau Gewerbe) Gewerbliche Neubauten
Schleswig-Holstein 2025 (Neubau) Nichtwohngebäude ab 100 m2
Rheinland-Pfalz 2024 (Gewerbe-Neubau) Gewerbliche Neubauten
Nordrhein-Westfalen 2025 (öffentliche Gebäude) Landesgebäude

Einen vollständigen Überblick finden Sie im Ratgeber Solarpflicht 2026.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen direkten Zuschuss für PV-Anlagen vom Bund?

Nein. Auf Bundesebene gibt es keinen direkten Investitionszuschuss für PV-Anlagen. Die Bundesförderung besteht aus der Einspeisevergütung (EEG), der Umsatzsteuerbefreiung, der Einkommensteuerbefreiung und dem KfW-270-Kredit. Direkte Zuschüsse gibt es nur auf Landes- und kommunaler Ebene, und dort überwiegend für Batteriespeicher.

Lohnt sich Photovoltaik 2026 noch?

Ja. Trotz sinkender Einspeisevergütung sind PV-Anlagen 2026 wirtschaftlich attraktiv. Der Grund: Die Anlagenpreise sind seit 2022 deutlich gesunken (ca. 1.200 bis 1.600 EUR/kWp inkl. Montage, 0 % MwSt), während der Haushaltsstrompreis mit 35 bis 40 ct/kWh auf hohem Niveau verharrt. Die einfache Amortisation liegt bei 8 bis 13 Jahren, die Gesamtrendite über 25 Jahre bei 6 bis 8 % p.a.

Kann ich PV-Förderung mit der Förderung für Dachsanierung kombinieren?

Ja, aber es sind verschiedene Programme. Die Dachdämmung wird über das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) gefördert, die PV-Anlage über die Einspeisevergütung und ggf. Landesförderung. Eine Kombination ist ohne Einschränkung möglich, da es sich um unterschiedliche Förderprogramme für unterschiedliche Maßnahmen handelt.

Wie groß sollte die PV-Anlage sein?

Als Faustregel gilt: Planen Sie die Anlage so groß wie möglich, solange die Dachfläche es zulässt und die 30-kWp-Grenze (Steuerbefreiung) nicht überschritten wird. Pro kWp benötigen Sie ca. 5 bis 6 m2 Dachfläche. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 80 bis 120 m2 nutzbarer Dachfläche sind 8 bis 15 kWp realistisch. Eine detaillierte Dimensionierung finden Sie im PV-Ratgeber.

Brauche ich einen Speicher?

Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil von ca. 30 % auf 60 bis 70 % und macht die PV-Anlage wirtschaftlicher. Mit den aktuellen Speicherpreisen (ca. 600 bis 800 EUR/kWh inkl. Installation, 0 % MwSt) amortisiert sich ein passend dimensionierter Speicher in 8 bis 12 Jahren. Besonders sinnvoll ist ein Speicher, wenn Sie tagsüber wenig Strom verbrauchen und abends/nachts den Großteil benötigen. Details im Speicher-Ratgeber.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung können Sie den Strom weiterhin einspeisen (Marktwertdurchleitung, derzeit ca. 3 bis 5 ct/kWh) oder den Eigenverbrauchsanteil durch einen (dann ggf. günstigeren) Nachrüstspeicher maximieren. Da die Anlage nach 20 Jahren vollständig abgeschrieben ist, sind die laufenden Kosten minimal (ca. 100 bis 150 EUR/Jahr für Versicherung und Wartung).

Nächste Schritte: PV-Anlage planen und Förderung sichern

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Dachausrichtung, Neigung, Verschattung, Stromverbrauchsprofil und lokale Förderprogramme. Mit reduco können Sie die voraussichtliche Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage berechnen, passende Förderprogramme identifizieren und die PV-Anlage in Ihre Gesamtenergieplanung integrieren.

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