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Klimageschwindigkeitsbonus 2027: Sinkt er wirklich? 20 % bis 2028

Sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus 2027? Nein: Er bleibt bis Ende 2028 bei 20 % und fällt erst 2029 auf 17 %. So sichern Sie sich bis zu 21.000 € Zuschuss.

KfW-Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeitsbonus für den Wärmepumpentausch

Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) beträgt 2026 20 % der förderfähigen Kosten und bleibt nach aktueller Rechtslage bis zum 31. Dezember 2028 auf diesem Höchstwert. Eine Absenkung schon 2027 ist nicht vorgesehen – die erste Stufe kommt zum 1. Januar 2029 (Reduktion auf 17 %), danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Wer den Bonus mit Grundförderung (30 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %) kombiniert, kommt auf bis zu 70 % bzw. 21.000 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus. In diesem Ratgeber kläre ich auf, warum trotzdem so viele Eigentümer mit einer Kürzung 2027 rechnen, wer den Bonus überhaupt bekommt und wie viel Geld eine spätere Antragstellung wirklich kostet. Den kompletten Antragsweg finden Sie im Detailratgeber zur KfW-458-Heizungsförderung, einen Überblick über alle Boni in der Wärmepumpenförderung 2026 und der Förderübersicht Heizung 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Absenkung 2027: Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt nach geltender Rechtslage bis 31.12.2028 unverändert bei 20 %. Eine Stufe „15 %" oder eine Kürzung zum 01.01.2027 ist in keiner offiziellen Quelle (KfW, BMWK) belegt.
  • Erste Stufe ab 2029: Zum 1. Januar 2029 sinkt der Bonus auf 17 %, danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (14 % ab 2031, 11 % ab 2033, 8 % ab 2035) bis er ab 2037 vollständig entfällt.
  • Nur für Selbstnutzer: Den Bonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer. Vermieter und WEG für vermietete Einheiten gehen leer aus (für sie bleibt es bei max. 35 %).
  • Gesamtförderung bis 70 %: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf maximal 70 % = bis zu 21.000 € bei einem Einfamilienhaus.
  • Euro-Wirkung der Degression: Bei 30.000 € förderfähigen Kosten entspricht 1 Prozentpunkt 300 €. Der Schritt von 20 % auf 17 % (ab 2029) kostet 900 €, bis 2031 (14 %) sind es 1.800 € weniger Zuschuss.
  • Bedingung Funktionstüchtigkeit: Die alte Heizung muss bei Antragstellung noch laufen. Fällt sie vorher irreparabel aus, entfällt der Bonus – die Grundförderung bleibt.

Degressions-Fahrplan: Wann der Klimageschwindigkeitsbonus wirklich sinkt

Die zentrale Frage dieses Artikels lässt sich mit einer einzigen Tabelle beantworten. Sie zeigt den in der BEG-Förderlogik vorgesehenen Absenkungspfad des Klimageschwindigkeitsbonus nach aktueller Rechtslage (Stand Juni 2026). Wer diese Tabelle einmal gesehen hat, durchschaut sofort, dass die kursierende „2027er-Kürzung" ein Missverständnis ist.

Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus Veränderung
bis 31.12.2028 20 % Höchstwert (auch 2026 und 2027)
01.01.2029 – 31.12.2030 17 % −3 Prozentpunkte
01.01.2031 – 31.12.2032 14 % −3 Prozentpunkte
01.01.2033 – 31.12.2034 11 % −3 Prozentpunkte
01.01.2035 – 31.12.2036 8 % −3 Prozentpunkte
ab 01.01.2037 0 % Bonus entfällt

Der Mechanismus ist klar: Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Das Jahr 2027 taucht in diesem Fahrplan überhaupt nicht als Stichtag auf – es liegt mitten im 20-%-Plateau. Dieser Fahrplan deckt sich exakt mit den Angaben im KfW-458-Ratgeber, sodass die gesamte Förderlogik auf reduco.ai konsistent bleibt.

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Sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus 2027? Die ehrliche Antwort

Nein. Nach geltender Rechtslage sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus nicht zum 1. Januar 2027. Er bleibt bis zum 31. Dezember 2028 bei 20 % und wird erst ab 2029 schrittweise reduziert. Es gibt auch keine belegte Stufe von 15 % – weder 2027 noch in einem anderen Jahr des Absenkungspfads. Wer im Internet auf die Aussage „Klimageschwindigkeitsbonus sinkt 2027 auf 15 %" stößt, ist einem verbreiteten Missverständnis aufgesessen.

Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit dem Heizungstausch noch zögern: Es gibt keinen künstlichen Zeitdruck zum Jahreswechsel 2026/2027. Der Bonus ist nach aktueller Gesetzeslage für drei volle Jahre (2026, 2027, 2028) auf dem Höchstwert garantiert. Trotzdem lohnt es sich, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben – warum, erkläre ich weiter unten im Abschnitt zur Zeitplanung.

Diese Klarheit ist wichtig, weil aus der falschen Annahme oft falsche Entscheidungen folgen: etwa der überstürzte Abschluss mit dem erstbesten Anbieter aus Angst vor einer nicht existierenden Frist. Davon rate ich ausdrücklich ab.

Warum so viele eine Kürzung 2027 erwarten

Die Verwirrung um „2027" und „15 %" kommt nicht von ungefähr. Im Förderdschungel rund um Heizung und Gebäudeenergie kursieren mehrere Daten und Prozentwerte gleichzeitig – und sie werden leicht miteinander verwechselt. Drei Dinge spielen hier zusammen:

1. Der Bonus selbst sinkt erst 2029, nicht 2027. Das ist der häufigste Irrtum. Die erste reale Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus liegt zum 1. Januar 2029 (auf 17 %). Wer „2027" liest, verschiebt diesen Stichtag schlicht um zwei Jahre nach vorn.

2. Eine neue Förderstruktur für Effizienz-Einzelmaßnahmen ist „spätestens 2027" geplant. Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, die Förderung für Dämmung, Fenster und andere Effizienzmaßnahmen (BEG EM) künftig stärker einkommensabhängig zu gestalten – nach manchen Ankündigungen ab spätestens 2027. Das betrifft aber nicht den Heizungs-Klimageschwindigkeitsbonus. Wer sich für die Förderung der Gebäudehülle interessiert, findet die Details im Ratgeber zu den BEG-Einzelmaßnahmen 2026.

3. Die „15 %" stammen oft aus einer ganz anderen Regelung. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht für neu eingebaute Gasheizungen eine schrittweise steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe vor – im Gespräch sind unter anderem 10 % ab 2029 und 15 % ab 2030. Diese „15 %" sind ein Brennstoff-Anteil für neue Gasheizungen, kein Förder-Bonus. Sie haben mit dem Klimageschwindigkeitsbonus nichts zu tun, werden aber wegen der identischen Prozentzahl gerne damit vermischt.

Kurz gesagt: Mehrere Stichtage und Prozentwerte aus unterschiedlichen Regelwerken verschmelzen in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer vermeintlichen „2027er-Kürzung des Klimabonus". Tatsächlich bleibt der Bonus bis Ende 2028 stabil.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist einer von vier Bausteinen der KfW-Heizungsförderung 458. Er belohnt selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Heizung freiwillig und frühzeitig gegen ein erneuerbares Heizsystem tauschen – also bevor die alte Anlage von selbst ausfällt. Der Name ist Programm: Es geht um Geschwindigkeit, um den schnellen, vorgezogenen Umstieg auf klimafreundliche Wärme.

Genau darin liegt die Logik der Degression: Je länger der Staat wartet, desto weniger „Geschwindigkeitsprämie" zahlt er – schließlich verliert ein vorzeitiger Tausch mit jedem Jahr an klimapolitischem Vorlauf. Deshalb ist der Bonus heute am höchsten und schmilzt ab 2029 ab.

Gewährt wird der Bonus nur beim Umstieg auf ein förderfähiges erneuerbares System:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Biomasseheizung (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel – unter Auflagen)
  • Solarthermische Anlage als Teil eines förderfähigen Systems
  • Brennstoffzellenheizung
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (Fernwärme)

Das mit Abstand häufigste Zielsystem ist die Wärmepumpe. Wenn Sie noch unsicher sind, ob sich diese in Ihrem Gebäude rechnet, helfen die Ratgeber Wärmepumpe vs. Gasheizung und Wärmepumpe im Altbau bei der Einordnung.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus ist enger gefasst als die Grundförderung. Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Sie müssen selbstnutzender Eigentümer sein, und Sie müssen eine berechtigte Altanlage ersetzen.

Nur selbstnutzende Eigentümer

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten ausschließlich Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für vermietete Einheiten sind ausgeschlossen. Für vermietete Wohnungen bleibt es bei 30 % Grundförderung plus gegebenenfalls 5 % Effizienzbonus, also maximal 35 %.

Eine Besonderheit gilt bei zwei selbstgenutzten Wohnungen im selben Haus: Die KfW wertet nur eine davon als selbstgenutzt – der Klimageschwindigkeitsbonus ist dann nur einmal beantragbar. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf hingegen jeder selbstnutzende Eigentümer den Bonus für seine eigene Einheit zusätzlich beantragen.

Berechtigte Altanlagen

Welche alte Heizung Sie ersetzen, entscheidet darüber, ob der Bonus überhaupt greift. Manche Heizungstypen berechtigen altersunabhängig, andere erst ab einem Mindestalter von 20 Jahren:

Heizungstyp Altersanforderung Klimageschwindigkeitsbonus?
Ölheizung keine ✅ Ja
Kohleheizung keine ✅ Ja
Gas-Etagenheizung keine ✅ Ja
Gas-Konstanttemperaturkessel keine ✅ Ja
Nachtspeicherheizung keine ✅ Ja
Gas-Zentralheizung mind. 20 Jahre ✅ Ja
Biomasse-/Pellet-/Holzheizung mind. 20 Jahre ✅ Ja
Gas-Brennwertheizung (< 20 Jahre) ❌ Nein

Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen berechtigen also unabhängig von ihrem Alter zum Bonus. Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen müssen dagegen seit Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre alt sein. Eine jüngere Gas-Brennwertheizung unter 20 Jahren berechtigt nicht – hier bleibt es bei der Grundförderung plus etwaiger weiterer Boni.

Wenn Sie eine alte Ölheizung haben, lohnt zusätzlich ein Blick in den Ratgeber Ölheizung-Austauschpflicht 2026; bei einer Nachtspeicherheizung in den Ratgeber Nachtspeicherheizung austauschen. Wer über eine Übergangslösung nachdenkt, findet im Beitrag zur Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas die Vor- und Nachteile.

Achtung Altersgrenze: Eine junge Gasheizung reißt sich nicht ohne Grund ab

Hier liegt eine teure Falle. Bei Gasheizungen prüft die KfW das Alter taggenau anhand des Inbetriebnahmedatums. Wer eine erst 15 oder 18 Jahre alte Gas-Brennwertheizung in der Annahme abreißt, den Klimageschwindigkeitsbonus zu kassieren, erlebt eine böse Überraschung: Der Bonus wird nicht gewährt. Wovon ich abrate: eine junge, zuverlässig laufende Gasheizung allein wegen des Bonus zu verschrotten. Läuft Ihre Gasheizung stabil und erreicht in ein bis zwei Jahren die 20-Jahres-Grenze, kann gezieltes Warten bares Geld wert sein – dazu unten mehr.

Die unterschätzte Bedingung: Die alte Heizung muss noch funktionieren

Eine Voraussetzung wird in der Praxis besonders häufig übersehen – und kostet Antragsteller regelmäßig den kompletten Bonus: Die alte Heizung muss zum Zeitpunkt des Austauschs beziehungsweise der Antragstellung nachweislich noch funktionstüchtig sein.

Der Grund liegt in der Logik des Bonus: Belohnt wird der freiwillige, vorzeitige Umstieg. Wer erst tauscht, wenn die Heizung ohnehin defekt ist, tauscht nicht „schnell", sondern notgedrungen – und erhält den Geschwindigkeitsbonus deshalb nicht.

Konkret bedeutet das:

  • Fällt die alte Heizung vor der Antragstellung irreparabel aus, entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig. Die Grundförderung (30 %) und die übrigen Boni bleiben unberührt.
  • Für Havariefälle – etwa einen Heizungsausfall mitten im Winter – existiert eine Übergangs- beziehungsweise Sonderregelung mit Frist, die einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt. Informieren Sie sich im Ernstfall direkt bei der KfW.

Praxistipp: Dokumentieren Sie den Betriebszustand Ihrer alten Heizung, bevor Sie den Antrag stellen. Geeignet sind ein Schornsteinfeger-Bericht oder ein aktuelles Wartungsprotokoll. Der Energieberater oder Fachhandwerker bestätigt die Funktionstüchtigkeit zusätzlich in der „Bestätigung zum Antrag" (BzA), die für den KfW-Antrag ohnehin erforderlich ist.

Die vier Förderbausteine im Überblick

Der Klimageschwindigkeitsbonus entfaltet seine Wirkung erst im Zusammenspiel mit den anderen drei Bausteinen der KfW 458. Erst die Kombination bringt Sie in Richtung der vielzitierten 70 %.

Förderbaustein Fördersatz Voraussetzung Berechtigte
Grundförderung 30 % Einbau einer Heizung mit ≥ 65 % erneuerbarer Energie Alle (Selbstnutzer, Vermieter, WEG)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizung (siehe Altanlagen-Tabelle) Nur selbstnutzende Eigentümer
Einkommensbonus 30 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr Nur selbstnutzende Eigentümer
Effizienzbonus 5 % Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürliches Kältemittel (z. B. R290) Alle
Maximum (gedeckelt) 70 %

Rechnerisch ergäbe die Summe aller Bausteine bis zu 85 % (30 + 20 + 30 + 5). Die KfW deckelt den Gesamtfördersatz jedoch auf maximal 70 %. Dieser Deckel ist für die ehrliche Einordnung der Degression entscheidend – dazu gleich mehr.

Eine vollständige Erklärung aller vier Bausteine, inklusive Einkommensnachweis und Sonderfällen, finden Sie im Ratgeber zur KfW-458-Heizungsförderung. Wie sich die Heizungsförderung in die gesamte KfW-Landschaft einfügt, zeigt der Überblick zur KfW-Förderung für die Sanierung 2026.

Förderfähige Höchstkosten

Die Bausteine wirken immer auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten. Diese sind gedeckelt:

Wohneinheiten Förderfähige Höchstkosten
1. Wohneinheit (z. B. Einfamilienhaus) 30.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je) 15.000 €
ab 7. Wohneinheit (je) 8.000 €

Für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus bei 70 % Förderung ein Höchstzuschuss von 21.000 €. Bei Biomasseheizungen mit besonders niedrigem Staubausstoß (unter 2,5 mg/m³) kommt ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € hinzu – und zwar zusätzlich und unabhängig vom 30.000-€-Deckel. Damit sind in diesem Sonderfall bis zu 23.500 € Gesamtzuschuss möglich.

Da eine komplett installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus typischerweise zwischen 25.000 und 35.000 € kostet, ist die förderfähige Basis in fast allen Fällen mit 30.000 € voll ausgeschöpft. Detaillierte Kostenrahmen finden Sie in den Ratgebern Wärmepumpe Kosten Einfamilienhaus 2026 und neue Heizung Kosten 2026 im Vergleich.

Rechenbeispiele: So viel Zuschuss bleibt unterm Strich

Theorie ist gut, konkrete Euro-Beträge sind besser. Die folgenden drei Beispiele gehen jeweils von einem Einfamilienhaus mit 30.000 € förderfähigen Kosten aus, bei dem eine berechtigte fossile Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290) getauscht wird.

Beispiel A: Realistischer Standardfall 2026

Selbstnutzender Eigentümer, Austausch einer 22 Jahre alten Gasheizung, Wärmepumpe mit R290, zu versteuerndes Haushaltseinkommen über 40.000 €.

Förderbaustein Fördersatz Betrag
Grundförderung 30 % 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 6.000 €
Effizienzbonus (R290) 5 % 1.500 €
Gesamt 55 % 16.500 €

Der Eigentümer erhält 16.500 € Zuschuss, der Eigenanteil beträgt 13.500 €. Der Einkommensbonus greift nicht, weil das Einkommen über der 40.000-€-Grenze liegt.

Beispiel B: Maximum mit Einkommensbonus

Gleiches Projekt wie A, aber das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €. Rechnerisch ergäbe sich 30 + 20 + 30 + 5 = 85 % – die KfW deckelt jedoch bei 70 %.

Förderbaustein Fördersatz Betrag
Grundförderung 30 % 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 6.000 €
Einkommensbonus 30 % 9.000 €
Effizienzbonus (R290) 5 % 1.500 €
Rechnerische Summe 85 % 25.500 €
Gedeckelt auf 70 % 70 % 21.000 €

Hier greift der Höchstzuschuss von 21.000 €, der Eigenanteil sinkt auf 9.000 €.

Beispiel C: Der Kern der Sache – 2026 vs. 2029 vs. 2031

Jetzt zur eigentlichen Frage des Artikels: Wie viel kostet es, mit dem Antrag zu warten? Das folgende Beispiel zeigt dasselbe Projekt (Beispiel A, ohne Einkommensbonus), bei dem sich nur das Antragsjahr ändert. Basis sind 30.000 € förderfähige Kosten, 1 Prozentpunkt entspricht also 300 €.

Antragsjahr Klimageschwindigkeitsbonus Anteil Speed-Bonus Differenz zu 2026
2026 / 2027 / 2028 20 % 6.000 € 0 €
2029 / 2030 17 % 5.100 € −900 €
2031 / 2032 14 % 4.200 € −1.800 €
ab 2037 0 % 0 € −6.000 €

Wer also erst 2029 statt 2026 beantragt, verliert beim Speed-Bonus 900 €; wer bis 2031 wartet, 1.800 €. Sollte der Bonus 2037 vollständig entfallen, sind es 6.000 €.

Der wichtigste ehrliche Hinweis dazu: Diese Differenzen gelten nur, solange Sie den 70-%-Gesamtdeckel nicht ohnehin erreichen. Wer den Einkommensbonus bezieht und damit – wie in Beispiel B – bereits bei 70 % gedeckelt ist, bei dem kann die Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus die ausgezahlte Gesamtsumme unter Umständen gar nicht verändern: Selbst mit 17 % statt 20 % läge die rechnerische Summe (82 % statt 85 %) noch über dem Deckel. In solchen Konstellationen ist der Zeitdruck durch die Degression deutlich kleiner, als es die Schlagzeilen vermuten lassen. Wer dagegen ohne Einkommensbonus unterhalb von 70 % bleibt, spürt jede Absenkung voll.

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Kombination, Deckel und der Konflikt mit dem Steuerbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus lässt sich frei mit den anderen drei KfW-Bausteinen kombinieren – innerhalb der bekannten 70-%-Grenze. Wichtig ist jedoch eine Abgrenzung, die viele übersehen: Die KfW-Förderung 458 kann nicht mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich entscheiden: entweder den KfW-Zuschuss oder den Steuerabzug.

In den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss klar überlegen, weil er sofort ausgezahlt wird und mit bis zu 70 % deutlich höher liegt als der Steuerbonus (20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre). Wer dennoch die steuerliche Variante prüfen möchte, findet die Details im Ratgeber Sanierung steuerlich absetzen nach § 35c. Reine Arbeitskosten lassen sich alternativ über den Ratgeber zu Handwerkerleistungen steuerlich absetzen einordnen – allerdings ebenfalls nicht parallel zur KfW-Förderung für dieselbe Rechnung.

Beim Mehrfamilienhaus gilt die gestaffelte Höchstkosten-Regel (30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste Einheit). Beachten Sie auch hier die Besonderheit: Bei zwei selbstgenutzten Wohnungen im selben Haus erkennt die KfW nur eine als selbstgenutzt an, der Klimageschwindigkeitsbonus ist dann nur einmal abrufbar.

Lohnt sich 2026 als Förderjahr? Eine ehrliche Einordnung

Ja, 2026 liegt das Förderniveau auf dem Höchststand – der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt volle 20 %. Aber: Die scharfe Frist ist der 31. Dezember 2028, nicht 2027. Ob Sie handeln sollten, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Ich unterscheide zwei Gruppen:

Gruppe 1 – alte fossile Heizung, Tausch ohnehin geplant oder nötig: Wenn Sie eine Öl-, Kohle- oder ausreichend alte Gasheizung haben und der Umstieg ohnehin ansteht, spricht viel dafür, jetzt zu planen. Der 20-%-Bonus ist nach aktueller Rechtslage bis Ende 2028 sicher, die Handwerkerkapazitäten sind begrenzt, und die laufenden Kosten fossiler Heizungen steigen durch den CO₂-Preis weiter. Sie müssen nicht in Panik handeln, aber Aufschieben bringt hier keinen Vorteil.

Gruppe 2 – Gasheizung erreicht erst in 1–2 Jahren die 20-Jahres-Grenze: Hier kann es sinnvoll sein, gezielt zu warten, bis die Altersgrenze erreicht ist. Vorher gibt es gar keinen Klimageschwindigkeitsbonus – Sie würden also durch einen verfrühten Tausch 20 Prozentpunkte verschenken. Voraussetzung ist, dass die Heizung zuverlässig läuft und keine Notreparaturen drohen. Da der Bonus bis Ende 2028 auf 20 % bleibt, haben Sie diesen Spielraum.

Was in keinem der beiden Fälle eine gute Idee ist: wegen einer angeblichen 2027-Frist überstürzt den erstbesten Anbieter zu beauftragen. Diese Frist existiert nicht – und ein schlechter Anbieter kostet Sie am Ende mehr, als der Bonus jemals einbringt.

Einordnung: Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) etwas?

Rund um die Förderung kursiert derzeit viel Unsicherheit wegen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG / GMG). Hier der Stand Juni 2026: Das GModG ist noch ein Gesetzentwurf. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag am 11. Juni 2026, das Inkrafttreten ist voraussichtlich für den 1. November 2026 geplant – kann sich aber noch verschieben.

Entscheidend für diesen Artikel: Das GModG ändert die KfW-458-Fördersätze und den Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Die Heizungsförderung soll laut Koalition bis mindestens 2028/2029 abgesichert bleiben. Der 20-%-Speed-Bonus ist nach aktueller Rechtslage bis 31. Dezember 2028 garantiert.

Hinzu kommt: Die politische Zusage einer Absicherung „bis mindestens 2028/2029" ist eine Willensbekundung aus dem Koalitionsvertrag, kein in Stein gemeißeltes Gesetz über 2028 hinaus. Für die Zeit nach 2028 lassen sich daher keine Garantien aussprechen. Was Sie heute verlässlich planen können, ist das 20-%-Plateau bis Ende 2028.

Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen genauer verstehen möchte, findet Hintergründe in den Ratgebern zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), zu den Änderungen am Heizungsgesetz 2026 und zur Frage, ob Gasheizungen mit dem GMG 2026 wieder erlaubt sind.

Praxis-Tipps für den Antrag

Damit der Klimageschwindigkeitsbonus tatsächlich auf Ihrem Konto landet, kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Erst Vertrag, dann Antrag, dann Umsetzung. Schließen Sie den Vertrag mit dem Fachunternehmen unter Fördervorbehalt (aufschiebend bedingt) ab, holen Sie die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) vom Experten oder Fachbetrieb ein und stellen Sie den Antrag im KfW-Portal vor Maßnahmenbeginn.
  • Funktionstüchtigkeit dokumentieren. Schornsteinfeger-Bericht oder Wartungsprotokoll vor Antragstellung sichern – das ist die Achillesferse des Speed-Bonus.
  • Gasheizungs-Alter taggenau prüfen. Liegt das Inbetriebnahmedatum noch unter 20 Jahren, gibt es keinen Bonus. Das Typenschild liefert das Datum.
  • Ergänzungskredit nicht vergessen. Zum Zuschuss ist ein zinsverbilligter KfW-Ergänzungskredit (358/359) möglich – für Haushalte unter der Einkommensgrenze besonders günstig. Er finanziert den Eigenanteil.
  • §-35c-Konflikt bedenken. Entweder KfW-Zuschuss oder Steuerbonus – nicht beides für dieselbe Maßnahme.

Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antragsprozess inklusive aller Pflichtdokumente finden Sie im Ratgeber zur KfW-458-Heizungsförderung. Da die Wärmepumpe das häufigste Zielsystem ist, lohnt vorab auch ein Blick auf Wärmepumpe: Kosten und Förderung sowie auf die typischen Wärmepumpe-Kosten im Altbau (Baujahr 1960–1980).

Häufige Fragen (FAQ)

Sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus wirklich schon 2027?

Nein. Nach aktueller Rechtslage bleibt der Klimageschwindigkeitsbonus bis zum 31. Dezember 2028 unverändert bei 20 %. Eine Absenkung zum 1. Januar 2027 ist in keiner offiziellen Quelle belegt. Die erste reale Stufe kommt erst zum 1. Januar 2029 (auf 17 %). Eine Stufe „15 %" existiert im Degressionspfad ebenfalls nicht.

Auf wie viel Prozent sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2029?

Zum 1. Januar 2029 sinkt der Bonus von 20 % auf 17 %. Danach reduziert er sich alle zwei Jahre um weitere 3 Prozentpunkte: 14 % ab 2031, 11 % ab 2033, 8 % ab 2035. Ab dem 1. Januar 2037 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt?

Den Bonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer, die eine berechtigte fossile Heizung gegen ein erneuerbares System tauschen. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für vermietete Einheiten sind ausgeschlossen – für sie bleibt es bei maximal 35 % (Grundförderung plus Effizienzbonus). Bei zwei selbstgenutzten Wohnungen im selben Haus wird der Bonus nur einmal gewährt.

Welche alten Heizungen berechtigen zum Klimageschwindigkeitsbonus?

Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen berechtigen altersunabhängig. Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen müssen seit Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre alt sein. Eine Gas-Brennwertheizung unter 20 Jahren berechtigt nicht zum Bonus – hier gibt es nur die Grundförderung plus etwaige weitere Boni.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch als Vermieter?

Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an die Selbstnutzung gebunden. Als Vermieter erhalten Sie die Grundförderung von 30 % und gegebenenfalls den Effizienzbonus von 5 %, also maximal 35 %. Der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus stehen Ihnen für vermietete Einheiten nicht zu.

Muss meine alte Heizung noch funktionieren, um den Bonus zu bekommen?

Ja. Die Altanlage muss zum Zeitpunkt des Austauschs beziehungsweise der Antragstellung nachweislich funktionstüchtig sein. Fällt sie vorher irreparabel aus, entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus – die Grundförderung und übrigen Boni bleiben aber erhalten. Dokumentieren Sie den Betriebszustand am besten per Schornsteinfeger-Bericht oder Wartungsprotokoll. Für Havariefälle gibt es eine Übergangsregelung mit Frist.

Kann ich den Klimageschwindigkeitsbonus mit dem Einkommensbonus kombinieren?

Ja. Beide Boni sind kombinierbar, sofern Sie selbstnutzender Eigentümer sind und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 € pro Jahr nicht übersteigt. Zusammen mit Grundförderung und Effizienzbonus ergäbe das rechnerisch bis zu 85 % – die KfW deckelt den Gesamtfördersatz jedoch auf maximal 70 % (21.000 € beim Einfamilienhaus).

Meine Gasheizung wird bald 20 Jahre alt – soll ich jetzt tauschen oder warten?

Wenn Ihre Gasheizung erst in ein bis zwei Jahren die 20-Jahres-Grenze erreicht und zuverlässig läuft, kann gezieltes Warten sinnvoll sein: Vorher gibt es überhaupt keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Da der Bonus nach aktueller Rechtslage bis Ende 2028 bei 20 % bleibt, haben Sie diesen zeitlichen Spielraum. Reißen Sie eine junge Gasheizung nicht in der Annahme ab, den Bonus zu bekommen – das funktioniert nicht.

Wie viel Geld verliere ich, wenn ich erst nach 2028 den Antrag stelle?

Bei 30.000 € förderfähigen Kosten entspricht 1 Prozentpunkt 300 €. Der Schritt von 20 % auf 17 % (ab 2029) kostet 900 €, bis 2031 (14 %) sind es 1.800 €. Wichtig: Wenn Sie ohnehin den 70-%-Gesamtdeckel erreichen – etwa mit Einkommensbonus –, kann die Absenkung des Speed-Bonus die ausgezahlte Gesamtsumme unter Umständen gar nicht verändern.

Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) die Heizungsförderung 2027?

Nach allem Belegbaren nicht. Das GModG ist Stand Juni 2026 ein Gesetzentwurf (Kabinettsbeschluss 13.05.2026, erste Lesung 11.06.2026, Inkrafttreten voraussichtlich 1. November 2026). Es ändert die KfW-458-Fördersätze und den Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Die Heizungsförderung soll laut Koalition bis mindestens 2028/2029 abgesichert bleiben.

Nächster Schritt: Was bedeutet der Bonus für Ihr Gebäude?

Ob sich der Klimageschwindigkeitsbonus für Sie lohnt – und ob ein vorgezogener Heizungstausch wirtschaftlich sinnvoll ist –, hängt von Ihrem Gebäude ab: vom Alter und Typ der bestehenden Heizung, vom Dämmzustand, vom passenden erneuerbaren Heizsystem und von Ihren individuellen Fördervoraussetzungen. Pauschale Aussagen wie „2027 wird alles schlechter" helfen dabei nicht weiter – im Gegenteil, sie führen zu überstürzten Entscheidungen. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, welches Heizsystem zu Ihrem Haus passt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Förderhöhe inklusive Klimageschwindigkeitsbonus realistisch ist – damit Sie das 20-%-Plateau bis Ende 2028 gezielt und ohne Zeitdruck nutzen können.

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