Wärmepumpen-Förderung 2026: bis 22.400 €, dann sinkt sie
Ab 21.07.2026 gilt die neue BEG-Förderung: 16 % Klimabonus und 28.000 € Höchstkosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Sichern Sie 2026 die höchste Förderung.

Das Wichtigste in Kürze
- Ausgangsstand ab 21.07.2026 (beschlossen): Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, förderfähige Höchstkosten 28.000 € (1. Wohneinheit). Maximal kombinierbar sind 80 % bzw. 22.400 € Zuschuss.
- Der Absenkungspfad startet am 01.02.2027: Ab dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte (12 % → 8 % → 4 % → 0 % ab 01.08.2028) und die Höchstkosten halbjährlich um 750 €.
- Doppelter Effekt: Ein späteres Antragsdatum trifft Sie zweifach – kleinerer Prozentsatz und kleinere Basis. Für eine Referenz-Wärmepumpe (Standardfall, kein Einkommensbonus) sinkt der Zuschuss von 12.880 € (2026) auf 7.500 € (ab August 2028) – ein Minus von 5.380 €.
- Grundförderungs-Umbau ab Q1 2027 (nur Entwurf/Ausblick): Geplant ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen; parallel soll die Grundförderung für Nicht-EU-Geräte auf 15 % sinken. Noch nicht in Kraft – nicht fest einplanen.
- Effizienzbonus (5 %) entfällt ersatzlos seit 21.07.2026. Der Einkommensbonus ist dreistufig: 40 % / 30 % / 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
- Fazit: 2026 ist rechnerisch die günstigste Förderphase – ab 2027 wird jede Stufe teurer.
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Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue BEG-Heizungsförderrichtlinie (KfW-Zuschuss 458). Anders als die vielen Meldungen, die sich nur auf einen einzelnen Baustein stürzen, zeigt dieser Ratgeber den gesamten Absenkungspfad der Wärmepumpen-Förderung bis 2028: sinkender Klimabonus, sinkende Höchstkosten und der geplante Umbau der Grundförderung. Wer nur den Klimageschwindigkeitsbonus 2027: nur noch 16 % betrachtet, unterschätzt, wie stark die Basis und die Struktur der Förderung parallel schrumpfen.
Der Kern in einem Satz: Die höchste Förderung gibt es jetzt. Ab dem 1. Februar 2027 wird sie in Halbjahresschritten teurer – und der Umbau zum EU-Wertschöpfungsbonus verschiebt die Karten ab 2027 zusätzlich. Wie viel ein späterer Antrag konkret kostet, rechnen wir weiter unten an einer Referenz-Wärmepumpe durch – für einen Überblick über alle Programme hilft vorab die Förderung Heizung 2026: KfW 458 & BAFA im Überblick.
Der Kürzungs-Fahrplan auf einen Blick
Die folgende Tabelle bündelt alle beschlossenen Absenkungsstufen. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt der Förderzusage, nicht der Einbau. Die €-Werte der Höchstkosten ab Februar 2027 sind die arithmetische Fortschreibung der bestätigten −750-€-Regel (berechnet).
| Ab (Förderzusage) | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstkosten (1. WE) | Grundförderung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € | 30 % | Ausgangsstand; Effizienzbonus 5 % entfällt |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 30 % | erste Absenkung: −4 pp / −750 € |
| Q1 2027 (Entwurf) | – | – | 15 % (Nicht-EU) + 15 % Wertschöpfung (EU) | Ausblick, noch nicht in Kraft |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | – | −4 pp / −750 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | – | −4 pp / −750 € |
| 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | – | Klimabonus läuft aus |
Zwei Dinge fallen sofort auf. Erstens: Die Absenkung ist synchronisiert – Bonus und Höchstkosten sinken zu denselben Stichtagen (1. Februar und 1. August). Zweitens: Der Q1-2027-Umbau der Grundförderung liegt quer zu diesem Halbjahrestakt und ist bislang nur ein Verordnungsentwurf. Beide Punkte klären die nächsten Abschnitte einzeln.
Was ab dem 21. Juli 2026 gilt
Die neuen Konditionen sind kein Entwurf, sondern seit dem 21. Juli 2026 geltendes Förderrecht. Anträge zu den alten, besseren Konditionen waren nur noch bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger „Bestätigung zum Antrag" (BzA) möglich; neue BzA stellt die KfW erst seit dem Start der neuen Förderbedingungen wieder aus. Wer die Frist verpasst hat, fällt automatisch unter die neuen Sätze.
Das ist der Ausgangspunkt des gesamten Fahrplans:
| Baustein | Alt (bis 20.07.2026) | Neu (ab 21.07.2026) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert, bis Q1-2027-Umbau) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % (danach halbjährlich −4 pp) |
| Förderfähige Höchstkosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € (danach halbjährlich −750 €) |
| Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) | 5 % | entfällt |
| Einkommensbonus | 30 % (≤ 40.000 €) | 40 % / 30 % / 10 % (dreistufig) |
| Höchstfördersatz (Deckel) | 70 % | 80 % |
Der Effizienzbonus von 5 % für den Einsatz natürlicher Kältemittel entfällt mit den neuen Konditionen – ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion fast untergeht, weil er sich nicht in einem einzelnen Prozentsatz spiegelt. Für die Wahl des Kältemittels bleibt R290 (Propan) trotzdem relevant: Details dazu im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2028: nur noch mit R290?.
Baustein 1: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung freiwillig und frühzeitig ersetzen. Er liegt seit dem 21. Juli 2026 bei 16 % und sinkt erstmalig am 1. Februar 2027, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte (jeweils zum 1. Februar und 1. August):
| Ab | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % |
| 01.02.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 | 8 % |
| 01.02.2028 | 4 % |
| 01.08.2028 | 0 % |
Der Bonus läuft damit Mitte 2028 aus. Weil dieser eine Baustein einen eigenen, ausführlichen Ratgeber verdient – inklusive berechtigter Altanlagen, 20-Jahres-Grenze bei Gasheizungen und der Bedingung „Heizung muss noch funktionieren" –, halte ich ihn hier bewusst kurz. Den Deep-Dive finden Sie unter Klimageschwindigkeitsbonus 2027: nur noch 16 %. Wichtig für diesen Artikel: Der Klimabonus ist nur ein Hebel des Absenkungspfads – die beiden folgenden Bausteine wirken zusätzlich.
Baustein 2: Die Förderhöchstkosten sinken um 750 € pro Halbjahr
Alle Prozentsätze wirken nicht auf die tatsächlichen Kosten, sondern auf die gedeckelten förderfähigen Höchstkosten. Genau diese Basis sinkt ebenfalls – und dieser Effekt wird oft übersehen, weil er sich hinter den auffälligeren Prozentzahlen versteckt.
| Wohneinheiten | Förderfähige Höchstkosten (ab 21.07.2026) |
|---|---|
| 1. Wohneinheit (z. B. Einfamilienhaus) | 28.000 € (danach halbjährlich −750 €) |
| 2. bis 6. Wohneinheit (je) | 15.000 € |
| ab 7. Wohneinheit (je) | 8.000 € |
Die Höchstkosten der ersten Wohneinheit sinken erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €. Daraus ergibt sich – als arithmetische Fortschreibung, also berechnet – folgender Verlauf für die erste Wohneinheit:
| Ab | Höchstkosten (1. WE) |
|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 25.750 € |
| 01.08.2028 | 25.000 € |
Warum das zählt: Da eine komplett installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus in der Regel deutlich über 28.000 € kostet (Einordnung im Ratgeber Wärmepumpe Kosten Einfamilienhaus: ab 9.000 € nach Förderung), ist die förderfähige Basis in fast allen Fällen voll ausgeschöpft. Jede 750-€-Absenkung schlägt deshalb voll auf die Zuschusshöhe durch – zusätzlich zum sinkenden Prozentsatz.
Baustein 3: Grundförderungs-Umbau + Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027 (Ausblick)
Der dritte Baustein ist der einzige, der noch nicht in Kraft ist, und wird hier ausdrücklich als Verordnungsentwurf / Ausblick gekennzeichnet. Für das erste Quartal 2027 ist ein struktureller Umbau der Grundförderung angekündigt:
- Einführung eines Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
- Gleichzeitig soll die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 % sinken (statt bisher 30 %).
Rechnerisch bedeutet das für eine EU-gefertigte Anlage netto zunächst keine Verschlechterung (15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 %). Für ein Nicht-EU-Gerät dagegen halbiert sich die Grundförderung faktisch auf 15 % – ein erheblicher Einschnitt. Da der genaue Inkrafttretens-Termin innerhalb Q1 2027, die beihilferechtliche Genehmigung und die Details des EU-Fertigungsnachweises noch nicht final sind, gilt: In der konkreten Antragsplanung sollten Sie diesen Baustein noch nicht fest einrechnen. Wer 2026 beantragt, ist von diesem Umbau ohnehin nicht betroffen – ein weiteres Argument für einen frühen Antrag.
Einkommensbonus und Familienzuschlag: der soziale Ausgleich
Während Bonus und Basis sinken, wird die Förderung für niedrigere Einkommen großzügiger. Der Einkommensbonus ist seit dem 21. Juli 2026 dreistufig gestaffelt und nur für Selbstnutzer:
| Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | 0 % |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 € – Familien rutschen dadurch leichter in die höheren Stufen. Die Details dieses Bausteins vertieft der Ratgeber Einkommensbonus Wärmepumpe 2026: gestaffelt bis 40 %. Der kombinierte Fördersatz ist in jedem Fall auf 80 % gedeckelt; bei 28.000 € Höchstkosten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 €.
Der €-Effekt je Stufe: Referenz-Wärmepumpe im Zeitverlauf
Jetzt die entscheidende Rechnung. Als Referenzfall dient ein selbstnutzender Eigentümer, der eine berechtigte fossile Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe tauscht, mit voll ausgeschöpften Höchstkosten und einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 € (kein Einkommensbonus). Es wirken also nur Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus. Die €-Stufenwerte ab Februar 2027 sind berechnet (Fortschreibung der −750-€-Regel) und illustrativ.
| Stufe (Förderzusage) | Basis | Grundförderung 30 % | Klimabonus | Gesamtzuschuss | Differenz zu 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 28.000 € | 8.400 € | 16 % = 4.480 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 27.250 € | 8.175 € | 12 % = 3.270 € | 11.445 € | −1.435 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 26.500 € | 7.950 € | 8 % = 2.120 € | 10.070 € | −2.810 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 25.750 € | 7.725 € | 4 % = 1.030 € | 8.755 € | −4.125 € |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | 7.500 € | 0 % = 0 € | 7.500 € | −5.380 € |
Das Ergebnis ist eindeutig: Wer denselben Heizungstausch statt 2026 erst ab August 2028 fördern lässt, verliert 5.380 € – gut 42 % des Zuschusses. Schon der erste Halbjahresschritt (Februar 2027) kostet rund 1.435 €, weil Bonus und Basis gleichzeitig sinken. Genau das ist der Unterschied zur reinen Klimabonus-Betrachtung: Dort verschwinden zwischen den Stufen nur die Prozentpunkte des Bonus; hier schmilzt zusätzlich die Grundförderungs-Basis mit.
Und der Geringverdiener am 80-%-Deckel?
Ehrlich bleiben heißt auch: Nicht jeder spürt jede Stufe sofort. Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 € kombiniert rechnerisch 30 % + 16 % + 40 % = 86 % – gedeckelt auf 80 % bzw. 22.400 €. Solange die rechnerische Summe über dem Deckel liegt, verändert eine erste Absenkung des Klimabonus die ausgezahlte Summe kaum, weil der Deckel greift. Erst wenn der schrumpfende Bonus die Summe unter 80 % zieht, schlägt die Absenkung voll durch. Für diese Gruppe ist der Zeitdruck also zunächst kleiner – für alle ohne oder mit kleinem Einkommensbonus dagegen voll wirksam. Wie sich Förderung, laufende Kosten und Amortisation über die Jahre verhalten, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Amortisation: nach 8–15 Jahren rentabel.
Warum 2026 die günstigste Förderphase ist
Fassen wir die drei Hebel zusammen, die 2026 zusammenfallen und danach auseinanderlaufen:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus steht auf dem höchsten verbleibenden Wert (16 %) – ab Februar 2027 sinkt er in vier Halbjahresschritten auf null.
- Die Förderhöchstkosten sind mit 28.000 € am höchsten – ab Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 €.
- Die Grundförderung liegt noch stabil bei 30 % für jede Wärmepumpe – der geplante Q1-2027-Umbau kann Nicht-EU-Geräte auf 15 % drücken.
Alle drei Effekte zeigen in dieselbe Richtung: nach unten. 2026 ist damit rechnerisch die günstigste Phase des gesamten Fahrplans. Wer den Umstieg ohnehin plant – etwa von der Gasheizung auf eine Wärmepumpe: bis 80 % Förderung –, sollte den Antrag zeitnah angehen. Dazu kommt ein zweiter, davon unabhängiger Kostentreiber: Der steigende CO₂-Preis 2027 macht die Wärmepumpe attraktiver, während fossile Heizungen im Betrieb teurer werden.
Ein ehrlicher Gegenpunkt gehört dazu: Handeln Sie nicht aus reiner Fristangst überstürzt. Ein schlecht dimensionierter oder unsauber installierter Wärmeerzeuger kostet über die Lebensdauer mehr, als der Bonusunterschied je einbringt. Und wer als Geringverdiener ohnehin am 80-%-Deckel liegt, hat kurzfristig weniger Zeitdruck. Die richtige Reihenfolge lautet: erst prüfen, ob und welche Wärmepumpe zum Gebäude passt – dann die aktuelle Förderstufe gezielt sichern.
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Abgrenzung: Gesamtfahrplan vs. reiner Klimabonus
Weil zwei Artikel auf reduco.ai dieses Thema berühren, hier die klare Trennung, damit Sie den richtigen Deep-Dive finden:
- Der Ratgeber Klimageschwindigkeitsbonus 2027: nur noch 16 % behandelt ausschließlich den Klimabonus: 20 % → 16 %, danach −4 pp, berechtigte Altanlagen, 20-Jahres-Grenze, „Heizung muss noch funktionieren", Havariefälle.
- Dieser Artikel zeigt den gesamten Absenkungspfad: Klimabonus plus sinkende Höchstkosten (−750 €), plus den geplanten Grundförderungs-Umbau/Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027 und den kombinierten €-Effekt je Stufe.
Kurz: Wollen Sie nur wissen, wie hoch der Speed-Bonus in Ihrem Halbjahr ist, führt der KGB-Artikel schneller ans Ziel. Wollen Sie den kompletten finanziellen Fahrplan bis 2028 verstehen – inklusive Basis-Degression und Struktur-Umbau –, sind Sie hier richtig.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung ab dem 21. Juli 2026?
Es gelten 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, dazu für Selbstnutzer ein einkommensabhängiger Einkommensbonus von bis zu 40 %. Der kombinierte Fördersatz ist auf 80 % gedeckelt. Bei 28.000 € förderfähigen Höchstkosten (1. Wohneinheit) entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 €. Im Standardfall ohne Einkommensbonus sind es 46 % bzw. 12.880 €.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus und um wie viel?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte. Der Verlauf: 16 % (ab 21.07.2026), 12 % (ab 01.02.2027), 8 % (ab 01.08.2027), 4 % (ab 01.02.2028) und 0 % ab dem 1. August 2028. Damit läuft der Bonus Mitte 2028 aus. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Förderzusage.
Warum ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 höher als 2027?
Weil drei Hebel gleichzeitig sinken: Der Klimabonus fällt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Höchstkosten sinken zu denselben Terminen um jeweils 750 €, und ab dem 1. Quartal 2027 ist ein Umbau der Grundförderung geplant. 2026 stehen alle Werte auf dem höchsten verbleibenden Niveau – deshalb ist es die günstigste Förderphase des gesamten Fahrplans.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe im Jahr 2027 noch?
Im ersten Halbjahr 2027 (ab 01.02.) liegt der Klimabonus bei 12 %, die Höchstkosten bei berechneten 27.250 €. Im Standardfall ohne Einkommensbonus ergibt das 30 % + 12 % = 42 %, also rund 11.445 € Zuschuss. Geringverdiener können weiterhin bis zu 80 % bzw. 22.400 € erreichen, solange die rechnerische Summe über dem Deckel liegt. Gegenüber 2026 sinkt der Zuschuss im Standardfall um etwa 1.435 €.
Was ist der Wertschöpfungsbonus und ab wann gilt er?
Der Wertschöpfungsbonus ist ein geplanter Bonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen, der im ersten Quartal 2027 eingeführt werden soll. Parallel soll die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Geräte auf 15 % sinken. Wichtig: Das ist bislang ein Verordnungsentwurf und noch nicht in Kraft. Der genaue Termin, die beihilferechtliche Genehmigung und die Nachweisdetails stehen noch nicht final fest – deshalb sollten Sie diesen Baustein noch nicht fest einplanen.
Sinken die förderfähigen Höchstkosten für die Wärmepumpe?
Ja. Die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit liegen seit 21.07.2026 bei 28.000 € (zuvor 30.000 €) und sinken erstmalig am 1. Februar 2027, danach halbjährlich um jeweils 750 €. Die daraus berechneten Stufen: 27.250 € (Feb 2027), 26.500 € (Aug 2027), 25.750 € (Feb 2028), 25.000 € (Aug 2028). Für weitere Wohneinheiten gelten 15.000 € (WE 2–6) bzw. 8.000 € (ab WE 7).
Wie hoch ist der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe in Euro?
Der kombinierte Fördersatz ist auf 80 % gedeckelt. Bei 28.000 € förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 €. Diesen Höchstbetrag erreichen in der Regel selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen, die Grundförderung, Klimabonus und den vollen Einkommensbonus kombinieren. Weil die Höchstkosten ab 2027 sinken, sinkt auch dieser Maximalbetrag rechnerisch mit.
Was ist der Unterschied zwischen dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem gesamten Absenkungspfad?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist nur ein Baustein: der Prozentsatz, der ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkt. Der gesamte Absenkungspfad umfasst zusätzlich die sinkenden Höchstkosten (−750 € pro Halbjahr) und den geplanten Umbau der Grundförderung ab Q1 2027. Erst alle drei zusammen ergeben den vollen €-Effekt – deshalb betrachtet dieser Artikel den Gesamtfahrplan statt nur den Bonus.
Lohnt es sich, den Wärmepumpen-Antrag noch 2026 zu stellen?
Für einen ohnehin geplanten Heizungstausch spricht viel dafür: 2026 stehen Klimabonus (16 %) und Höchstkosten (28.000 €) auf dem höchsten verbleibenden Niveau, und der geplante Q1-2027-Umbau der Grundförderung greift noch nicht. Für die Referenz-Wärmepumpe bedeutet ein Antrag 2026 statt ab August 2028 rund 5.380 € mehr Zuschuss. Ausnahme: Wer als Geringverdiener ohnehin den 80-%-Deckel erreicht, hat kurzfristig weniger Zeitdruck. Überstürzen Sie den Einbau trotzdem nicht – Qualität geht vor Frist.
Nächster Schritt: Was der Fahrplan für Ihr Gebäude bedeutet
Ob und wann sich der Antrag für Sie am meisten lohnt, hängt von Ihrem Gebäude ab: vom Typ und Alter der bestehenden Heizung, vom Dämmzustand, von der passenden Wärmepumpe und von Ihrem Einkommen und damit dem greifenden Deckel. Keine Schlagzeile beantwortet das – nur die konkrete Rechnung für Ihr Haus. Mit der Gebäudeanalyse von reduco ermitteln Sie in wenigen Minuten, welches Heizsystem passt, mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen und welche Förderhöhe auf der heute geltenden Stufe für Sie erreichbar ist – damit Sie die günstigste Förderphase gezielt nutzen und Ihren Antrag rechtzeitig vor dem nächsten Halbjahresschritt stellen.
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