Wärmepumpen-Förderung 2028: nur noch mit R290? Der Kältemittel-Check
Ab 2028 sollen nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel förderfähig sein. 2026 bringt R290 5 % Bonus – so bleiben Sie förderfähig und sparen bis 21.000 €.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab 01.01.2028 sollen laut BEG-Richtlinie nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) förderfähig sein – aus dem heutigen 5-%-Bonus wird dann eine Förder-Voraussetzung (angekündigt, noch nicht bestandskräftig umgesetzt).
- 2026 gibt es für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder effizienter Wärmequelle (Erdreich/Wasser/Abwasser) einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten – maximal 5 %, auch wenn beide Kriterien erfüllt sind.
- Anerkannt als natürliche Kältemittel sind R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (CO₂); R32 zählt nicht dazu.
- Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet ab 01.01.2027 F-Gase über GWP 150 in Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW (trifft R32) und ab 01.01.2029 in Split-Geräten bis 12 kW – R290 (GWP ≈3) bleibt zulässig, R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2088) fallen weg.
- Gesamtförderung bleibt bei max. 70 % auf max. 30.000 € Kosten = bis zu 21.000 € Zuschuss über KfW 458: 30 % Grund + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus.
- Wer jetzt R290 wählt (z. B. Vitocal 150-A, Bosch Compress 6800i AW, LG Therma V R290 – bis 75 °C Vorlauf), sichert sich Bonus, F-Gas-Zukunftssicherheit und bleibt auch nach 2028 förderfähig.
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Die Diskussion um das Kältemittel Ihrer Wärmepumpe war jahrelang ein reines Technik-Thema für Fachleute. Das ändert sich gerade grundlegend – und zwar über die Förderung. Heute belohnt der Staat ein natürliches Kältemittel mit einem 5-%-Effizienzbonus; nach der aktuellen BEG-Richtlinie soll daraus ab 01.01.2028 eine echte Förder-Voraussetzung werden. Wer dann noch ein Gerät mit dem synthetischen Kältemittel R32 kauft, ginge im schlechtesten Fall leer aus. Parallel drängt die EU-F-Gase-Verordnung R32 und R410A ohnehin schrittweise aus dem Markt.
Dieser Ratgeber konzentriert sich strikt auf den Förder-Hebel: Was ist der Unterschied zwischen Bonus heute und Voraussetzung ab 2028? Welche Kältemittel zählen als natürlich? Und was bedeutet das für eine Kaufentscheidung, die Sie jetzt treffen? Die vollständige Förderlandschaft finden Sie in der Wärmepumpen-Förderübersicht 2026, die reine Technik im Kältemittel-Vergleich R32 vs. R290.
Der Effizienzbonus 2026: 5 % für das richtige Kältemittel
Der Effizienzbonus ist der Baustein der Heizungsförderung, an dem das Kältemittel überhaupt erst relevant wird. Er beträgt 5 Prozentpunkte zusätzlich zu Ihrer sonstigen Förderquote und wird über die KfW-Heizungsförderung (458) ausgezahlt.
Wichtig: Der Bonus greift bei einer von zwei Bedingungen:
| Kriterium | Beispiel | Bonus |
|---|---|---|
| Natürliches Kältemittel | Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290 (Propan) | 5 % |
| Effiziente Wärmequelle | Erdreich (Sole/Wasser), Grundwasser, Abwasser | 5 % |
| Beide Kriterien erfüllt | Sole-Wärmepumpe mit R290 | max. 5 % |
Der letzte Punkt ist entscheidend und wird oft falsch verstanden: Der Bonus ist gedeckelt auf 5 %. Eine Erdwärmepumpe mit natürlichem Kältemittel bekommt nicht 10 %, sondern ebenfalls nur 5 %. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser, die ohnehin eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen (weil Erdbohrungen teuer sind), ist das Kältemittel damit der einfachste Weg, den Bonus überhaupt zu bekommen: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Luft als Wärmequelle erfüllt das Wärmequellen-Kriterium nicht – hier zählt ausschließlich das Kältemittel.
Welche Kältemittel als "natürlich" gelten
Der Begriff "natürliches Kältemittel" ist keine Marketing-Floskel, sondern förderrechtlich definiert. Anerkannt sind laut BEG-Auslegung sechs Stoffe:
| Kältemittel | Chemischer Name | GWP | Typische Anwendung |
|---|---|---|---|
| R290 | Propan | ≈ 3 | Luft-Wasser-Wärmepumpen (Haus) |
| R600a | Isobutan | ≈ 3 | Kleingeräte, Kühltechnik |
| R1270 | Propen (Propylen) | ≈ 2 | Gewerbekälte, Wärmepumpen |
| R717 | Ammoniak (NH₃) | 0 | Groß-/Industriewärmepumpen |
| R718 | Wasser (H₂O) | 0 | Hochtemperatur-Prozesswärme |
| R744 | CO₂ | 1 | Warmwasser, Gewerbe |
Für das klassische Einfamilienhaus ist davon praktisch nur R290 (Propan) relevant – Ammoniak und Wasser stecken in Industrieanlagen, CO₂ vor allem in Warmwasser- und Gewerbegeräten. Entscheidend für Sie ist die Kehrseite: Das weit verbreitete synthetische Kältemittel R32 zählt ausdrücklich nicht als natürlich. Es löst weder den 5-%-Bonus aus, noch würde es die für 2028 geplante Voraussetzung erfüllen. Dasselbe gilt für das ältere R410A. Details zu den GWP-Werten und der Technik dahinter stehen im Kältemittel-Vergleich R32 vs. R290.
Ab 2028: aus dem Bonus wird eine Voraussetzung
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Hier liegt der eigentliche Nachrichtenwert – und hier ist Präzision wichtig, weil viel Halbwissen kursiert.
Was angekündigt ist: Nach der aktuellen BEG-Richtlinienlage ist vorgesehen, dass ab dem 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel förderfähig sind. Das heutige "Kür"-Kriterium (5 % extra) würde damit zur "Pflicht": Ohne natürliches Kältemittel gäbe es dann gar keine Förderung mehr – nicht nur keinen Bonus.
Was noch offen ist: Diese Regel ist eine angekündigte künftige Änderung, keine bereits bestandskräftig in Kraft getretene Verordnung. Förderrichtlinien werden regelmäßig angepasst, Übergangsfristen und Ausnahmen sind möglich. Verbindlich ist bislang nur der 5-%-Bonus für 2026. Seriös lässt sich also nur sagen: Die politische Richtung ist eindeutig, das genaue Datum und die Detailregeln können sich noch verschieben.
Ehrlich eingeordnet: Sie sollten Ihre Kaufentscheidung nicht auf ein Datum stützen, das noch nicht endgültig feststeht. Sie sollten sie darauf stützen, dass beide unabhängigen Kräfte – Förderpolitik und EU-F-Gase-Verordnung – in dieselbe Richtung zeigen: weg von R32, hin zu R290. Wer heute R290 wählt, ist gegen beide Entwicklungen abgesichert, egal wie das 2028er-Datum am Ende exakt ausfällt.
Warum ich R32 heute nicht mehr empfehlen würde
R32-Geräte sind technisch nicht schlecht und im Bestand völlig legal. Aber als Neukauf 2026 haben sie ein doppeltes Risiko: Sie sichern heute keinen Effizienzbonus, und sie erfüllen die für 2028 geplante Voraussetzung nicht. Kommt die Regel wie angekündigt, wäre ein 2026 gekauftes R32-Gerät ab 2028 zwar weiter nutzbar – aber ein späterer Wechsel zu R290 würde bei Nachbarn und Neubauten gefördert, bei Ihnen nicht. Für den kleinen Preisunterschied zwischen R32- und R290-Modellen ist das kein gutes Geschäft.
Die F-Gas-Verordnung: der zweite, härtere Hebel
Die Förderung ist das eine – das Ordnungsrecht das andere. Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase. Sie ist der Grund, warum R32 und R410A mittelfristig ohnehin verschwinden – unabhängig von jeder Förderpolitik.
Zwei Mechanismen greifen ineinander:
1. Der Phase-down (Mengenquote): Die zulässige HFKW-Menge auf dem EU-Markt wird schrittweise gedeckelt. Laut Verordnung (EU) 2024/573 sinkt die Quote ab 2025 auf 24,3 % des Referenzwerts, ab 2027 auf 12,3 % und bis 2050 auf 0 %. Knappe Quoten bedeuten steigende Preise für R32/R410A – bei Neukauf, aber auch beim späteren Nachfüllen.
2. Produktverbote (GWP-Grenzen): Für konkrete Gerätekategorien gelten feste GWP-Obergrenzen:
| Gerätetyp | Ab | GWP-Grenze | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Monoblock-Wärmepumpe ≤ 12 kW | 01.01.2027 | 150 | R32 (GWP 675) fällt weg |
| Split-Wärmepumpe ≤ 12 kW | 01.01.2029 | 150 | R32 fällt weg |
| Monoblock-Wärmepumpe ≤ 12 kW | 01.01.2032 | nur natürliche Kältemittel | alle F-Gase fallen weg |
| Split-Wärmepumpe ≤ 12 kW | 01.01.2035 | nur natürliche Kältemittel | alle F-Gase fallen weg |
Da R290 einen GWP von nur rund 3 hat, liegt es weit unter jeder dieser Grenzen und bleibt durchgehend zulässig. R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2088) reißen die 150er-Grenze deutlich. Die GWP-Werte stammen aus einer Analyse des Umweltbundesamts zu Hauswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Wichtig für die Einordnung: Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen und auch nachgefüllt werden – ein sofortiges Betriebsverbot gibt es nicht. Es geht ausschließlich um das Inverkehrbringen neuer Geräte. Wer heute noch ein R32-Gerät findet, kauft aber sehenden Auges ein auslaufendes Modell.
Die Gesamtförderung 2026: wo die 5 % einzahlen
Der Effizienzbonus ist nur ein Baustein. Damit klar wird, wie viel Geld an dem einen Kriterium hängt, hier die volle Rechnung über die KfW-Heizungsförderung (458):
| Förderbaustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für jede förderfähige Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Austausch alter Heizung, Antrag bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | 30 % | Haushaltseinkommen bis 40.000 € |
| Effizienzbonus | 5 % | natürliches Kältemittel oder Wärmequelle |
| Maximale Gesamtförderung | 70 % | Deckelung greift bei Kumulation |
Die Bausteine addieren sich rechnerisch auf 85 %, sind aber auf 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind bei 30.000 € (erste Wohneinheit) begrenzt. Daraus ergibt sich der oft zitierte Maximalzuschuss:
70 % × 30.000 € = 21.000 € Zuschuss.
Ein Rechenbeispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Haushaltseinkommen unter 40.000 €, Austausch einer alten Gasheizung, R290-Wärmepumpe für 28.000 €:
- Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % + Effizienzbonus 5 % = 85 %, gedeckelt auf 70 %
- 70 % × 28.000 € = 19.600 € Zuschuss
- Eigenanteil: 8.400 €
Ohne das natürliche Kältemittel entfielen 2026 die 5 % Effizienzbonus – die Deckelung auf 70 % würde in diesem Fall bereits durch die anderen Bausteine erreicht, sodass hier kein Euro verloren ginge. Rechnet man aber mit weniger Boni (z. B. ohne Einkommensbonus), macht der Effizienzbonus den Unterschied: 30 % + 20 % + 5 % = 55 % statt 50 %, das sind bei 28.000 € konkret 1.400 € mehr. Und ab 2028 hängt – wenn die Regel kommt – die gesamte Förderung am Kältemittel. Wie sich die einzelnen Boni entwickeln, lesen Sie im Detail zum Einkommensbonus und zum Klimageschwindigkeitsbonus.
Zeitfaktor: der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab
Ein zweiter Grund, nicht bis 2028 zu warten: Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt nur bis Ende 2028 bei 20 %. Ab 01.01.2029 sinkt er auf 17 % und danach alle zwei Jahre um weitere 3 Prozentpunkte, bis er 2037 ganz wegfällt. Wer erst 2029 handelt, verliert also gleich zweifach an Förderquote. Die genaue Abschmelzkurve steht im Ratgeber zum Klimageschwindigkeitsbonus.
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Welche R290-Modelle infrage kommen
Ein häufiges Gegenargument gegen Propan lautet: "Reicht das für meinen Altbau?" Die Sorge stammt aus einer Zeit, als Wärmepumpen bei hohen Vorlauftemperaturen schwächelten. Moderne R290-Geräte haben das weitgehend gelöst.
| Modell | Kältemittel | Max. Vorlauf | Einsatz |
|---|---|---|---|
| Viessmann Vitocal 150-A | R290 | ca. 70 °C | Altbau, Sanierung |
| Bosch Compress 5800i AW | R290 | bis 60 °C | Neubau, sanierter Bestand |
| Bosch Compress 6800i AW | R290 | bis 75 °C | Altbau mit Heizkörpern |
| LG Therma V R290 | R290 | bis 75 °C | Altbau, Bestand |
Mit bis zu 75 °C Vorlauftemperatur (z. B. bei LG Therma V R290 und Bosch Compress 6800i AW) lassen sich oft bestehende Heizkörper im Altbau weiter betreiben, ohne zwingend auf eine Flächenheizung umrüsten zu müssen. Das relativiert das alte "Wärmepumpe nur mit Fußbodenheizung"-Argument deutlich. Herstellerangaben zu Propan-Geräten dokumentiert etwa Viessmann in seinem Technik-Überblick.
Für Detailtests und Preise der Einzelmodelle sind separate Ratgeber sinnvoller als eine Auflistung hier – etwa zur Viessmann Vitocal 150-A, zur Bosch Compress 5800i AW und zur LG Therma V R290. Grundsätzliches zur Propan-Technik steht im R290-Überblick.
Nebeneffekt 2026: verschärfte Schallanforderungen
Wer 2026 kauft, sollte einen zweiten technischen Punkt kennen, der ebenfalls an der Förderung hängt: Seit 01.01.2026 gelten verschärfte BEG-Schallanforderungen. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen 10 dB unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen (vorher 5 dB), um förderfähig zu sein. Das trifft nicht speziell R290-Geräte, ist aber ein weiteres Kriterium, das ein modernes, aktuelles Modell erfüllt – ein weiterer Grund, kein Auslaufmodell zu kaufen. Details dazu stehen im Ratgeber zu Schallschutz und Förderung.
Praxis: worauf Sie beim Kauf jetzt achten
Wenn Sie 2026 eine Wärmepumpe planen, machen diese Punkte den Unterschied zwischen "voll förderfähig und zukunftssicher" und "nachträglich geärgert":
- Kältemittel im Datenblatt prüfen. Steht dort R290, sind Bonus und 2028er-Voraussetzung abgedeckt. Bei R32 oder R410A: Finger weg als Neukauf.
- Antrag vor Auftragsvergabe. Die Förderung muss beantragt sein, bevor Sie den Liefervertrag verbindlich abschließen – sonst verfällt der Anspruch. Details im Ratgeber zur KfW 458.
- Vorlauftemperatur zur Heizlast passen. Bei bestehenden Heizkörpern lohnt ein Blick, ob 70 °C reichen oder ein 75-°C-Gerät sinnvoller ist – das entscheidet über Effizienz und Stromkosten.
- Auf Übergangsfristen achten. Sollte die 2028er-Regel mit Ausnahmen kommen, ändert das nichts an der klaren Empfehlung R290 – es reduziert nur das Risiko, falls Sie schon einen R32-Vertrag unterschrieben haben.
Wovon ich abrate
- Bis 2028 warten, um "abzuwarten". Es gibt keinen förderlichen Grund dafür. Der 5-%-Bonus gibt es schon heute, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach 2028, und die F-Gas-Engpässe verteuern R32 laufend.
- Ein R32-Schnäppchen kaufen. Der Preisvorteil gegenüber R290 ist meist gering und wird durch entgangenen Bonus, mögliche 2028er-Förderlücke und teureres Nachfüllen aufgezehrt.
- Sich allein auf das Kältemittel verlassen. R290 ist notwendig, aber nicht hinreichend: Ohne saubere Heizlastberechnung, passende Vorlauftemperatur und korrekten Förderantrag verschenken Sie trotzdem Geld.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss eine Wärmepumpe ab 2028 ein natürliches Kältemittel haben, um gefördert zu werden?
Nach der aktuellen BEG-Richtlinie ist vorgesehen, dass ab dem 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) förderfähig sind. Aus dem heutigen 5-%-Effizienzbonus würde damit eine Förder-Voraussetzung. Das ist als künftige Änderung angekündigt, aber noch nicht endgültig in Kraft – wer sicher gehen will, wählt schon jetzt ein Gerät mit natürlichem Kältemittel.
Wie hoch ist der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel 2026?
Der Effizienzbonus beträgt 5 Prozentpunkte zusätzlich zur Förderung. Er gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290, CO₂ R744) oder mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser. Auch wenn beide Kriterien erfüllt sind, bleibt der Bonus bei maximal 5 %.
Welche Kältemittel gelten als natürlich und förderfähig?
Als natürliche Kältemittel anerkannt sind R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (CO₂). Das synthetische Kältemittel R32 zählt ausdrücklich nicht dazu und löst weder den 5-%-Bonus aus, noch würde es die geplante Voraussetzung ab 2028 erfüllen.
Wird R32 bei Wärmepumpen verboten?
Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet R32 nicht generell, begrenzt aber das Inverkehrbringen: Ab 01.01.2027 dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW nur noch Kältemittel unter GWP 150 nutzen (R32 hat GWP 675, fällt also weg), ab 01.01.2029 gilt das auch für Split-Geräte bis 12 kW. Ab 2032 (Monoblock) bzw. 2035 (Split) sind nur noch natürliche Kältemittel zulässig. Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen und nachgefüllt werden.
Warum ist R290 (Propan) zukunftssicherer als R32?
R290 hat einen GWP von nur rund 3 und liegt damit weit unter der EU-Grenze von 150, die ab 2027 für viele Gerätekategorien gilt. R32 (GWP 675) und erst recht R410A (GWP 2088) werden durch die F-Gas-Phase-down-Quote schrittweise aus dem Markt gedrängt. Mit R290 bleiben Sie förderfähig, F-Gas-konform und unabhängig von Preissteigerungen bei knappen HFKW-Quoten.
Erreichen Propan-Wärmepumpen genug Vorlauftemperatur für den Altbau?
Ja. Moderne R290-Wärmepumpen erreichen bis zu 75 °C Vorlauftemperatur (z. B. LG Therma V R290, Bosch Compress 6800i AW), die Viessmann Vitocal 150-A bis ca. 70 °C und die Bosch Compress 5800i AW bis 60 °C. Damit lassen sich oft auch bestehende Heizkörper im Altbau versorgen, ohne zwingend eine Flächenheizung nachzurüsten.
Wie viel Förderung ist 2026 insgesamt möglich?
Über die KfW-Heizungsförderung (458) sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit – also bis zu 21.000 €. Sie setzen sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis Ende 2028), 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und 5 % Effizienzbonus.
Sollte ich mit dem Kauf bis 2028 warten oder jetzt kaufen?
Es spricht nichts fürs Warten: Wer jetzt eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wählt, kassiert bereits heute den 5-%-Bonus, erfüllt die ab 2028 geplante Voraussetzung im Voraus und umgeht die F-Gas-Engpässe bei R32/R410A. Zudem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus nach Ende 2028 – frühes Handeln sichert die volle Förderquote.
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