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Wärmepumpen-Förderung 2028: nur noch mit R290? Der Kältemittel-Check

Ab 01.01.2028 sind laut BEG-Förderrichtlinie nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel (R290) förderfähig. Der 5-%-Effizienzbonus ist entfallen – so bleiben Sie zukunftssicher förderfähig.

Wärmepumpe an einem Wohnhaus in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 01.01.2028 sind laut neuer BEG-Förderrichtlinie (gilt ab 21.07.2026) nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel förderfähig. Diese Pflicht steht jetzt in der Richtlinie und gilt ab 2028 – R290 (Propan) ja, R32 nein.
  • Der frühere Effizienzbonus (5 %) für natürliches Kältemittel oder effiziente Wärmequelle ist mit der neuen Förderrichtlinie ersatzlos entfallen – er ist keine aktive Förderung mehr.
  • Anerkannt als GWP-arme, natürliche Kältemittel sind R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (CO₂); R32 zählt nicht dazu.
  • Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet ab 01.01.2027 F-Gase über GWP 150 in Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW (trifft R32) und ab 01.01.2029 in Split-Geräten bis 12 kW – R290 (GWP ≈3) bleibt zulässig, R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2088) fallen weg.
  • Gesamtförderung über KfW 458: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (sinkt halbjährlich) + einkommensabhängiger Bonus, gedeckelt auf 80 % bzw. 70 % von max. 28.000 € Kosten (1. Wohneinheit) = bis zu 22.400 € Zuschuss.
  • Wer jetzt R290 wählt (z. B. Vitocal 150-A, Bosch Compress 6800i AW, LG Therma V R290 – bis 75 °C Vorlauf), sichert sich F-Gas-Zukunftssicherheit und bleibt auch nach 01.01.2028 förderfähig.

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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag + Bundesrat 10.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze. Für dieses Kältemittel-Thema am wichtigsten: Der Effizienzbonus (5 %) für natürliches Kältemittel ist ersatzlos entfallen und ist keine aktive Förderung mehr. Dafür steht die GWP<150-Pflicht jetzt fest in der Richtlinie – ab 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel (R290) förderfähig. Zusätzlich sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % (danach halbjährlich weiter) und die max. förderfähigen Kosten der Heizung von 30.000 € auf 28.000 €.

Die Diskussion um das Kältemittel Ihrer Wärmepumpe war jahrelang ein reines Technik-Thema für Fachleute. Das ändert sich gerade grundlegend – und zwar über die Förderung. Bis Juli 2026 belohnte der Staat ein natürliches Kältemittel noch mit einem 5-%-Effizienzbonus. Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie (gilt ab 21.07.2026) ist dieser Bonus ersatzlos entfallen – die eigentliche Nachricht liegt jetzt woanders: Die Pflicht, dass ab 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel förderfähig sind, steht nun fest in der Richtlinie. Wer ab 2028 noch ein Gerät mit dem synthetischen Kältemittel R32 einbaut, geht bei der Förderung leer aus. Parallel drängt die EU-F-Gase-Verordnung R32 und R410A ohnehin schrittweise aus dem Markt.

Dieser Ratgeber konzentriert sich strikt auf den Förder-Hebel: Warum ist der Effizienzbonus weg – und was gilt stattdessen? Welche Kältemittel erfüllen die ab 2028 verbindliche Anforderung? Und was bedeutet das für eine Kaufentscheidung, die Sie jetzt treffen? Die vollständige Förderlandschaft finden Sie in der Wärmepumpen-Förderübersicht 2026, die reine Technik im Kältemittel-Vergleich R32 vs. R290.

Der Effizienzbonus ist entfallen – das Kältemittel bleibt trotzdem entscheidend

Bis zum 20.07.2026 gab es für ein natürliches Kältemittel oder eine effiziente Wärmequelle (Erdreich/Wasser/Abwasser) einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten. Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie (gilt ab 21.07.2026) ist dieser Bonus ersatzlos entfallen (KfW-Pressemitteilung). Es gibt für ein GWP-armes Kältemittel also keinen Extra-Fördersatz mehr.

Trotzdem bleibt das Kältemittel der zentrale Hebel Ihrer Kaufentscheidung – nur hat sich die Logik gedreht: Aus dem freiwilligen Bonus ("Kür") ist eine Förder-Voraussetzung ab 01.01.2028 ("Pflicht") geworden, die jetzt fest in der Richtlinie steht.

Zeitraum Was gilt für das Kältemittel
Bis 20.07.2026 5 % Effizienzbonus für natürliches Kältemittel oder effiziente Wärmequelle
Ab 21.07.2026 kein Effizienzbonus mehr; GWP-armes Kältemittel weiter empfohlen
Ab 01.01.2028 Pflicht: nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel (R290) förderfähig, R32 nicht mehr

Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser, die ohnehin eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen (weil Erdbohrungen teuer sind), ist das Kältemittel damit die einfachste Stellschraube, um dauerhaft förderfähig zu bleiben – auch über den 01.01.2028 hinaus.

Welche Kältemittel als "natürlich" gelten

Der Begriff "natürliches Kältemittel" ist keine Marketing-Floskel, sondern förderrechtlich definiert. Anerkannt sind laut BEG-Auslegung sechs Stoffe:

Kältemittel Chemischer Name GWP Typische Anwendung
R290 Propan ≈ 3 Luft-Wasser-Wärmepumpen (Haus)
R600a Isobutan ≈ 3 Kleingeräte, Kühltechnik
R1270 Propen (Propylen) ≈ 2 Gewerbekälte, Wärmepumpen
R717 Ammoniak (NH₃) 0 Groß-/Industriewärmepumpen
R718 Wasser (H₂O) 0 Hochtemperatur-Prozesswärme
R744 CO₂ 1 Warmwasser, Gewerbe

Für das klassische Einfamilienhaus ist davon praktisch nur R290 (Propan) relevant – Ammoniak und Wasser stecken in Industrieanlagen und in gasbetriebenen Absorptionswärmepumpen, CO₂ vor allem in Warmwasser- und Gewerbegeräten. Entscheidend für Sie ist die Kehrseite: Das weit verbreitete synthetische Kältemittel R32 zählt ausdrücklich nicht als GWP-arm. Es würde die ab 01.01.2028 verbindliche Förder-Voraussetzung nicht erfüllen. Dasselbe gilt für das ältere R410A. Details zu den GWP-Werten und der Technik dahinter stehen im Kältemittel-Vergleich R32 vs. R290.

Ab 2028: das GWP-arme Kältemittel wird zur Förder-Voraussetzung

Hier liegt der eigentliche Nachrichtenwert – und hier hat sich die Faktenlage im Juli 2026 verfestigt.

Was jetzt in der Richtlinie steht: Die neue BEG-Förderrichtlinie (in Kraft gesetzt, gilt ab 21.07.2026) enthält die Vorgabe, dass ab dem 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel förderfähig sind (technische Mindestanforderung: GWP < 150, R290 erfüllt sie, R32 nicht). Das frühere "Kür"-Kriterium des entfallenen 5-%-Bonus ist damit zur "Pflicht" geworden: Ohne GWP-armes Kältemittel gibt es ab 2028 gar keine Förderung mehr.

Was das bedeutet: Anders als früher ist dies keine bloße Ankündigung mehr, sondern in der Richtlinie verankert und ab dem Stichtag 01.01.2028 wirksam. Ein 2026 oder 2027 mit R290 gekauftes Gerät ist damit doppelt abgesichert – förderfähig heute und förderfähig nach 2028.

Ehrlich eingeordnet: Sie treffen die Kaufentscheidung jetzt mit klarer Faktenlage: Beide unabhängigen Kräfte – die BEG-Förderrichtlinie und die EU-F-Gase-Verordnung – zeigen in dieselbe Richtung: weg von R32, hin zu R290. Wer heute R290 wählt, ist gegen beide Entwicklungen abgesichert.

Warum ich R32 heute nicht mehr empfehlen würde

R32-Geräte sind technisch nicht schlecht und im Bestand völlig legal. Aber als Neukauf haben sie ein Zukunftsrisiko: Sie erfüllen die ab 01.01.2028 verbindliche Förder-Voraussetzung nicht. Ein heute gekauftes R32-Gerät wäre ab 2028 zwar weiter nutzbar – aber ein späterer Wechsel zu R290 würde bei Nachbarn und Neubauten gefördert, bei Ihnen nicht. Für den kleinen Preisunterschied zwischen R32- und R290-Modellen ist das kein gutes Geschäft.

Die F-Gas-Verordnung: der zweite, härtere Hebel

Die Förderung ist das eine – das Ordnungsrecht das andere. Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase. Sie ist der Grund, warum R32 und R410A mittelfristig ohnehin verschwinden – unabhängig von jeder Förderpolitik.

Zwei Mechanismen greifen ineinander:

1. Der Phase-down (Mengenquote): Die zulässige HFKW-Menge auf dem EU-Markt wird schrittweise gedeckelt. Laut Verordnung (EU) 2024/573 sinkt die Quote ab 2025 auf 24,3 % des Referenzwerts, ab 2027 auf 12,3 % und bis 2050 auf 0 %. Knappe Quoten bedeuten steigende Preise für R32/R410A – bei Neukauf, aber auch beim späteren Nachfüllen.

2. Produktverbote (GWP-Grenzen): Für konkrete Gerätekategorien gelten feste GWP-Obergrenzen:

Gerätetyp Ab GWP-Grenze Konsequenz
Monoblock-Wärmepumpe ≤ 12 kW 01.01.2027 150 R32 (GWP 675) fällt weg
Split-Wärmepumpe ≤ 12 kW 01.01.2029 150 R32 fällt weg
Monoblock-Wärmepumpe ≤ 12 kW 01.01.2032 nur natürliche Kältemittel alle F-Gase fallen weg
Split-Wärmepumpe ≤ 12 kW 01.01.2035 nur natürliche Kältemittel alle F-Gase fallen weg

Da R290 einen GWP von nur rund 3 hat, liegt es weit unter jeder dieser Grenzen und bleibt durchgehend zulässig. R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2088) reißen die 150er-Grenze deutlich. Die GWP-Werte stammen aus einer Analyse des Umweltbundesamts zu Hauswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.

Wichtig für die Einordnung: Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen und auch nachgefüllt werden – ein sofortiges Betriebsverbot gibt es nicht. Es geht ausschließlich um das Inverkehrbringen neuer Geräte. Wer heute noch ein R32-Gerät findet, kauft aber sehenden Auges ein auslaufendes Modell.

Die Gesamtförderung ab 21.07.2026: wie viel am Kältemittel hängt

Auch ohne den früheren Effizienzbonus bleibt die KfW-Heizungsförderung (458) attraktiv. Ab 2028 gilt aber: Ohne GWP-armes Kältemittel hängt die gesamte Förderung am Kältemittel, nicht mehr nur ein einzelner Bonus.

Förderbaustein Satz Bedingung
Grundförderung 30 % für jede förderfähige Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch alter Heizung; sinkt halbjährlich (12 % ab 01.02.2027)
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % je nach zu versteuerndem Einkommen (≤ 30.000 / > 30–40.000 / > 40–50.000 €)
Effizienzbonus ersatzlos entfallen ab 21.07.2026
Höchstfördersatz (Deckel) 80 % bzw. 70 % 80 % bei zvE ≤ 30.000 € (bzw. ≤ 40.000 € mit Familienzuschlag), sonst 70 %

Die förderfähigen Kosten sind ab 21.07.2026 bei 28.000 € (erste Wohneinheit) begrenzt – vorher waren es 30.000 €. Daraus ergeben sich diese Maximalwerte:

  • Geringverdiener (zvE ≤ 30.000 €): 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % → 22.400 € Zuschuss.
  • Standard (zvE > 50.000 €): 30 % + 16 % = 46 % → 12.880 € Zuschuss.

Ein Rechenbeispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 €, Austausch einer alten Gasheizung, R290-Wärmepumpe für 28.000 €:

  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 30 % = 76 %
  • 76 % × 28.000 € = 21.280 € Zuschuss
  • Eigenanteil: 6.720 €

Der Effizienzbonus fällt hier nicht mehr ins Gewicht, weil es ihn schlicht nicht mehr gibt. Entscheidend ist jetzt die Zukunftssicherheit: Ab 01.01.2028 hängt die gesamte Förderung am GWP-armen Kältemittel – ein R32-Gerät wäre dann gar nicht mehr förderfähig, es entginge Ihnen also nicht ein Bonus, sondern der komplette Zuschuss. Wie sich die einzelnen Boni entwickeln, lesen Sie im Detail zum Einkommensbonus und zum Klimageschwindigkeitsbonus.

Geplant für Q1 2027 (noch nicht final): Angekündigt ist ein Wertschöpfungsbonus von +15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Fertigung in der EU – vorbehaltlich der EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Er ist noch nicht in Kraft und sollte in keine Rechnung fest eingeplant werden.

Zeitfaktor: der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt halbjährlich ab

Ein zweiter Grund, nicht zu warten: Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde mit der neuen Richtlinie von 20 % auf 16 % gesenkt und sinkt danach halbjährlich weiter – auf 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 und 0 % ab 01.08.2028. Wer später handelt, verliert also laufend an Förderquote. Die genaue Abschmelzkurve steht im Ratgeber zum Klimageschwindigkeitsbonus.

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Welche R290-Modelle infrage kommen

Ein häufiges Gegenargument gegen Propan lautet: "Reicht das für meinen Altbau?" Die Sorge stammt aus einer Zeit, als Wärmepumpen bei hohen Vorlauftemperaturen schwächelten. Moderne R290-Geräte haben das weitgehend gelöst.

Modell Kältemittel Max. Vorlauf Einsatz
Viessmann Vitocal 150-A R290 ca. 70 °C Altbau, Sanierung
Bosch Compress 5800i AW R290 bis 60 °C Neubau, sanierter Bestand
Bosch Compress 6800i AW R290 bis 75 °C Altbau mit Heizkörpern
LG Therma V R290 R290 bis 75 °C Altbau, Bestand

Mit bis zu 75 °C Vorlauftemperatur (z. B. bei LG Therma V R290 und Bosch Compress 6800i AW) lassen sich oft bestehende Heizkörper im Altbau weiter betreiben, ohne zwingend auf eine Flächenheizung umrüsten zu müssen. Das relativiert das alte "Wärmepumpe nur mit Fußbodenheizung"-Argument deutlich. Herstellerangaben zu Propan-Geräten dokumentiert etwa Viessmann in seinem Technik-Überblick.

Für Detailtests und Preise der Einzelmodelle sind separate Ratgeber sinnvoller als eine Auflistung hier – etwa zur Viessmann Vitocal 150-A, zur Bosch Compress 5800i AW zur LG Therma V R290 und zur OVUM ACP-Serie mit 70 °C Vorlauf. Grundsätzliches zur Propan-Technik steht im R290-Überblick.

Nebeneffekt 2026: verschärfte Schallanforderungen

Wer 2026 kauft, sollte einen zweiten technischen Punkt kennen, der ebenfalls an der Förderung hängt: Seit 01.01.2026 gelten verschärfte BEG-Schallanforderungen. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen 10 dB unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen (vorher 5 dB), um förderfähig zu sein. Das trifft nicht speziell R290-Geräte, ist aber ein weiteres Kriterium, das ein modernes, aktuelles Modell erfüllt – ein weiterer Grund, kein Auslaufmodell zu kaufen. Details dazu stehen im Ratgeber zu Schallschutz und Förderung.

Praxis: worauf Sie beim Kauf jetzt achten

Wenn Sie 2026 eine Wärmepumpe planen, machen diese Punkte den Unterschied zwischen "voll förderfähig und zukunftssicher" und "nachträglich geärgert":

  • Kältemittel im Datenblatt prüfen. Steht dort R290, ist die ab 01.01.2028 verbindliche Förder-Voraussetzung abgedeckt. Bei R32 oder R410A: Finger weg als Neukauf.
  • Antrag vor Auftragsvergabe. Die Förderung muss beantragt sein, bevor Sie den Liefervertrag verbindlich abschließen – sonst verfällt der Anspruch. Details im Ratgeber zur KfW 458.
  • Vorlauftemperatur zur Heizlast passen. Bei bestehenden Heizkörpern lohnt ein Blick, ob 70 °C reichen oder ein 75-°C-Gerät sinnvoller ist – das entscheidet über Effizienz und Stromkosten.
  • Auf Übergangsfristen achten. Sollte die 2028er-Regel mit Ausnahmen kommen, ändert das nichts an der klaren Empfehlung R290 – es reduziert nur das Risiko, falls Sie schon einen R32-Vertrag unterschrieben haben.

Wovon ich abrate

  • Bis 2028 warten, um "abzuwarten". Es gibt keinen förderlichen Grund dafür. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bereits halbjährlich, ab 01.01.2028 wären R32-Geräte gar nicht mehr förderfähig, und die F-Gas-Engpässe verteuern R32 laufend.
  • Ein R32-Schnäppchen kaufen. Der Preisvorteil gegenüber R290 ist meist gering und wird durch die ab 2028 wegfallende Förderfähigkeit und teureres Nachfüllen aufgezehrt.
  • Sich allein auf das Kältemittel verlassen. R290 ist notwendig, aber nicht hinreichend: Ohne saubere Heizlastberechnung, passende Vorlauftemperatur und korrekten Förderantrag verschenken Sie trotzdem Geld.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss eine Wärmepumpe ab 2028 ein GWP-armes Kältemittel haben, um gefördert zu werden?

Ja. Die neue BEG-Förderrichtlinie (gilt ab 21.07.2026) enthält die Vorgabe, dass ab dem 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit GWP-armem Kältemittel (z. B. R290/Propan) förderfähig sind. R32 erfüllt diese Anforderung nicht. Anders als früher ist das keine bloße Ankündigung mehr, sondern in der Richtlinie verankert – wer sicher gehen will, wählt schon jetzt ein Gerät mit R290.

Gibt es 2026 noch einen Effizienzbonus für das Kältemittel?

Nein. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für ein natürliches Kältemittel oder eine effiziente Wärmequelle ist mit der neuen BEG-Förderrichtlinie zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen. Für das Kältemittel gibt es also keinen Extra-Fördersatz mehr. Wichtig bleibt es trotzdem, weil ab 01.01.2028 nur noch GWP-arme Kältemittel überhaupt förderfähig sind.

Welche Kältemittel gelten als GWP-arm und ab 2028 förderfähig?

Als GWP-arme, natürliche Kältemittel anerkannt sind R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (CO₂). Das synthetische Kältemittel R32 zählt ausdrücklich nicht dazu und würde die ab 01.01.2028 verbindliche Förder-Voraussetzung nicht erfüllen.

Wird R32 bei Wärmepumpen verboten?

Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet R32 nicht generell, begrenzt aber das Inverkehrbringen: Ab 01.01.2027 dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW nur noch Kältemittel unter GWP 150 nutzen (R32 hat GWP 675, fällt also weg), ab 01.01.2029 gilt das auch für Split-Geräte bis 12 kW. Ab 2032 (Monoblock) bzw. 2035 (Split) sind nur noch natürliche Kältemittel zulässig. Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen und nachgefüllt werden.

Warum ist R290 (Propan) zukunftssicherer als R32?

R290 hat einen GWP von nur rund 3 und liegt damit weit unter der EU-Grenze von 150, die ab 2027 für viele Gerätekategorien gilt. R32 (GWP 675) und erst recht R410A (GWP 2088) werden durch die F-Gas-Phase-down-Quote schrittweise aus dem Markt gedrängt. Mit R290 bleiben Sie förderfähig, F-Gas-konform und unabhängig von Preissteigerungen bei knappen HFKW-Quoten.

Erreichen Propan-Wärmepumpen genug Vorlauftemperatur für den Altbau?

Ja. Moderne R290-Wärmepumpen erreichen bis zu 75 °C Vorlauftemperatur (z. B. LG Therma V R290, Bosch Compress 6800i AW), die Viessmann Vitocal 150-A bis ca. 70 °C und die Bosch Compress 5800i AW bis 60 °C. Damit lassen sich oft auch bestehende Heizkörper im Altbau versorgen, ohne zwingend eine Flächenheizung nachzurüsten.

Wie viel Förderung ist ab 21.07.2026 insgesamt möglich?

Über die KfW-Heizungsförderung (458) sind je nach Einkommen bis zu 80 % Zuschuss möglich, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit – also bis zu 22.400 € für Geringverdiener (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €). Die Bausteine sind 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (sinkt halbjährlich) und ein einkommensabhängiger Bonus von 40 / 30 / 10 %. Der frühere Effizienzbonus (5 %) ist entfallen.

Sollte ich mit dem Kauf bis 2028 warten oder jetzt kaufen?

Es spricht nichts fürs Warten: Wer jetzt eine Wärmepumpe mit GWP-armem Kältemittel (R290) wählt, erfüllt die ab 01.01.2028 verbindliche Förder-Voraussetzung im Voraus und umgeht die F-Gas-Engpässe bei R32/R410A. Zudem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich (aktuell 16 %, ab 01.08.2028 auf 0 %) – frühes Handeln sichert die höhere Förderquote.

Nächster Schritt: Ihre Förderquote und passende Wärmepumpe ermitteln

Welche Förderquote Sie ab 21.07.2026 tatsächlich erreichen und wie groß Ihre R290-Wärmepumpe sein müsste, hängt an den Zahlen Ihres Gebäudes – Baujahr, Heizlast, aktuelle Heizung, Haushaltseinkommen. Mit der kostenlosen Gebäudeanalyse von reduco ermitteln Sie in wenigen Minuten, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, welche Vorlauftemperatur nötig ist und mit welchem Zuschuss Sie realistisch rechnen können – damit Sie förderfähig, F-Gas-sicher und ohne Überraschungen planen.

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