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Ratgeber16 Min. Lesezeit

Wärmepumpe gebraucht kaufen 2026: bis 21.000 € Verlust

Wärmepumpe gebraucht kaufen 2026? Gebrauchtgeräte sind von der KfW-Förderung ausgeschlossen – bis zu 21.000 € gehen verloren. Die ehrliche Kostenrechnung.

Gebrauchte Wärmepumpen-Außeneinheit vor einem Wohnhaus in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 21.000 € Förderung verschenkt: Gebrauchte Wärmepumpen sind kategorisch von der KfW-458-Heizungsförderung ausgeschlossen. Bis 20.07.2026 gilt der Höchstzuschuss von 21.000 € (70 % von 30.000 €), ab 21.07.2026 sinkt er auf 19.600 € (70 % von 28.000 €).
  • Kaufpreis günstig, Rechnung trotzdem schlechter: Gebrauchtgeräte kosten 30–50 % weniger im reinen Gerätepreis – doch inklusive Ausbau/Transport und Systemanpassung und ohne Förderung liegt der Gesamtaufwand im Rechenbeispiel bei rund 16.000 € gegenüber etwa 7.500 € Eigenanteil beim geförderten Neugerät.
  • Ausdrücklich nicht förderfähig: Das KfW-Merkblatt 458 schließt "gebrauchte Anlagen, wesentliche gebrauchte Anlagenteile sowie Prototypen und Eigenbauanlagen" wörtlich aus.
  • Kein Garantie- und Gewährleistungsschutz: Beim Privatkauf darf die 2-jährige Sachmängelgewährleistung (§ 438 BGB) vertraglich ausgeschlossen werden. Ein Verdichterschaden von 2.000–5.000 € geht dann voll zu Ihren Lasten.
  • Veraltetes Kältemittel-Risiko: Ältere Gebrauchtgeräte laufen meist auf R410A (GWP 2.088). Neue R410A-Splitgeräte sind seit 01.01.2025 verboten; moderne Neugeräte nutzen R290 (Propan, GWP 3) und sichern bei Antrag bis 20.07.2026 zusätzlich den 5-%-Effizienzbonus (der ab 21.07.2026 entfällt).
  • Ehrliche Ausnahme: Ein rabattiertes R410A-Auslauf- oder Vorjahresmodell als fabrikneues Gerät vom Fachbetrieb kombiniert niedrigen Preis mit voller Garantie und – sofern BAFA-gelistet – Förderfähigkeit.

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Eine gebrauchte Wärmepumpe klingt nach dem naheliegenden Spar-Weg: 30–50 % weniger für dasselbe Gerät. Der entscheidende Haken steht selten im ersten Absatz der Ratgeber – deshalb hier zuerst: Gebrauchtgeräte sind kategorisch von der Förderung ausgeschlossen, dadurch entgehen Ihnen bis zu 21.000 € (KfW 458). In der ehrlichen Gesamtrechnung kostet Sie das Gebrauchtgerät am Ende oft mehr als das geförderte Neugerät. Dieser Ratgeber rechnet beide Wege durch, erklärt die rechtlichen und technischen Fallstricke – und zeigt die eine legitime Ausnahme, mit der Sie trotzdem sparen. Wer generell auf den günstigsten Weg schaut, findet ergänzend den Ratgeber Günstige Wärmepumpe 2026 und die Förderübersicht 2026.

Total-Cost-Vergleich: gebraucht vs. gefördert neu

Der Kaufpreis ist beim Gebrauchtgerät nur ein Teil der Wahrheit. Sobald Sie Ausbau, Transport, Systemanpassung und vor allem die entgangene Förderung einrechnen, kippt die Rechnung. Das folgende Rechenbeispiel stellt einen typischen Gebrauchtkauf dem geförderten Neugerät gegenüber:

Position Gebrauchte Wärmepumpe Neues Gerät (gefördert)
Gerätepreis ca. 5.000–8.000 € (30–50 % günstiger) im Komplettpreis enthalten
Komplettanlage installiert (vor Förderung) 20.000–30.000 €
Montage / Neuinstallation 3.000–5.000 € enthalten
Ausbau & Transport des Gebrauchtgeräts 1.500–2.000 € entfällt
Systemanpassung an vorhandene Heizung 1.000–3.000 € i. d. R. enthalten
Technische Vorab-Prüfung 200–400 € entfällt
KfW-458-Förderung (bis 70 %) 0 € (ausgeschlossen) bis 21.000 € Zuschuss
Gesamtaufwand / Eigenanteil ~16.000 € ~7.500 €

Quellen: KfW, Verbraucherzentrale, Rechenbeispiel Enter. Das Rechenbeispiel stammt von einem Marktanbieter und ist als illustrative Größenordnung zu verstehen, nicht als amtlicher Wert – die Richtung ist aber eindeutig: Der niedrige Kaufpreis wird durch entgangene Förderung und Gebraucht-Zusatzkosten mehr als aufgezehrt.

Der Kern des Problems ist der maximale Zuschuss von 21.000 €, den Sie beim Gebrauchtkauf komplett verlieren. Selbst wenn das Gebrauchtgerät im Einkauf 8.000 € günstiger ist, holt die Förderung diesen Vorsprung fast vollständig wieder ein – und die Zusatzkosten für Ausbau, Transport und Systemanpassung drehen die Bilanz endgültig.

Warum gebrauchte Wärmepumpen nicht gefördert werden

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Der härteste Fakt zuerst, weil er die gesamte Wirtschaftlichkeit entscheidet: Es gibt für gebrauchte Wärmepumpen keine Förderung – weder über die KfW noch über die BAFA.

Das KfW-Merkblatt schließt Gebrauchtgeräte wörtlich aus

Das KfW-Merkblatt 458 nennt "gebrauchte Anlagen, wesentliche gebrauchte Anlagenteile sowie Prototypen und Eigenbauanlagen" ausdrücklich als nicht förderfähig. Das ist keine Auslegungssache und kein Ermessensspielraum des Sachbearbeiters – es ist eine kategorische Ausschlussregel.

Hinzu kommt die technische Voraussetzung: Gefördert wird nur ein Gerät, das in der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen (Wärmeerzeuger-Portal WEP) geführt ist. Diese Liste enthält nur neue, aktuell vertriebene Modelle – Gebrauchtgeräte stehen dort systematisch nicht.

Was Ihnen 2026 konkret entgeht

Die KfW-458-Heizungsförderung ist für Selbstnutzer im Bestandsgebäude derzeit außergewöhnlich hoch. Die folgenden Boni gelten nur für ein förderfähiges Neugerät:

Förderbaustein Wert Bedingung
Grundförderung 30 % neue, BAFA-gelistete Anlage; Antrag vor Vorhabenbeginn
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (ab 21.07.2026: 16 %) Selbstnutzer, Austausch funktionstüchtiger Altheizung
Einkommensbonus +30 % Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 €
Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) +5 % z. B. R290/Propan oder Erdreich/Wasser als Quelle; nur bei Antrag bis 20.07.2026
Höchstsatz gedeckelt max. 70 % erste Wohneinheit im selbstgenutzten Bestand

Quellen: KfW, BAFA. Der Gesamtzuschuss ist bei 70 % gedeckelt und aktuell bei max. 21.000 € (70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten). Der Effizienzbonus (noch bis 20.07.2026) ist besonders bitter: Er belohnt genau das natürliche Kältemittel, das moderne Neugeräte mitbringen und das Altgeräte fast nie haben.

Wichtig: Die Konditionen ändern sich zum 21.07.2026

Aktuell (bis einschließlich 20.07.2026) gilt der Kostendeckel von 30.000 € und damit der Höchstzuschuss von 21.000 €; der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 20 % und der Effizienzbonus für natürliches Kältemittel bei 5 %. Ab dem 21.07.2026 sinkt der förderfähige Kostendeckel auf 28.000 € (Höchstzuschuss dann 19.600 €), der Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 %, und der 5-%-Effizienzbonus entfällt ersatzlos (ebenso der Emissionsminderungszuschlag); der Einkommensbonus wird neu gestaffelt (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushalts-Jahreseinkommen). Für die Kernaussage ändert das nichts: Auch danach verschenken Sie mit einem Gebrauchtgerät bis zu 19.600 € – der 70-%-Deckel bleibt über Grund-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erreichbar. Details zu den einzelnen Boni finden Sie im Einkommensbonus-Ratgeber und in der Kältemittel-Förderung ab 2028.

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Die versteckten Zusatzkosten des Gebrauchtkaufs

Der niedrige Gerätepreis ist verlockend, aber er ist nicht der Endpreis. Diese Positionen fallen beim Gebrauchtgerät zusätzlich an – und sind der eigentliche Grund, warum die Ersparnis oft verpufft:

Kostenposition Spanne Anmerkung
Ausbau & Transport 1.500–2.000 € reines Gebraucht-Zusatzrisiko
Systemanpassung an vorhandene Heizung 1.000–3.000 € kann die Kaufpreisersparnis komplett aufzehren
Neuinstallation / Montage 3.000–5.000 € fällt auch beim Neugerät an
Technische Vorab-Prüfung (Druck-, Dichtheit, Effizienz) 200–400 € vor jedem Gebrauchtkauf empfohlen
Reparatur Verdichter / Kältekreis ohne Garantie 2.000–5.000 €+ trägt der Käufer i. d. R. selbst
Jährliche Wartung 150–300 € / Jahr zzgl. Arbeits- und Fahrtstunden

Quelle Wartungskosten: Verbraucherzentrale; übrige Werte aus dem Rechenbeispiel. Besonders die Systemanpassung von 1.000–3.000 € wird gern übersehen: Ein Gebrauchtgerät ist auf ein anderes Haus, eine andere Heizlast und andere Heizkörper ausgelegt. Passt die Leistung nicht, taktet die Wärmepumpe, verliert Effizienz und Lebensdauer.

Das Montage-Risiko: Fachbetriebe halten sich zurück

Ein Punkt, den fast kein Ratgeber nennt: Viele Fachbetriebe montieren kundenseitig beschaffte Gebrauchtgeräte nur ungern – und meist ohne Haftung oder Gewährleistung auf die Installation und den Kältekreis, weil Vorgeschichte und Zustand des Geräts unbekannt sind. Sie tragen also nicht nur das Geräterisiko, sondern verlieren auch die übliche Absicherung auf die Einbauleistung. Vor dem Einbau sind eine technische Prüfung (200–400 €) und ggf. eine Dichtheitskontrolle nach F-Gas-Verordnung sinnvoll.

Recht: Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtkauf

Wer gebraucht kauft, kauft in aller Regel ohne Sicherheitsnetz. Zwei Ebenen sind zu trennen:

Herstellergarantie ist beim Gebrauchtgerät praktisch immer erloschen – sie ist an den Erstkäufer und oft an Wartungsnachweise gebunden.

Gesetzliche Gewährleistung: Bei Kaufsachen wie Wärmepumpen beträgt die Sachmängelgewährleistung zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der entscheidende Haken: Private Verkäufer dürfen diese Gewährleistung vertraglich ausschließen – und tun das in Kleinanzeigen fast immer ("gekauft wie gesehen", "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"). Ein solcher Ausschluss ist wirksam. Er greift nur dann nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie übernommen hat (§ 444 BGB).

In der Praxis heißt das: Geht nach dem Kauf der Verdichter kaputt – ein Schaden von 2.000–5.000 € –, bleiben Sie in aller Regel auf den Kosten sitzen, es sei denn, Sie können dem Verkäufer Arglist nachweisen. Das ist selten und aufwendig.

Technik: Kältemittel und Effizienz von Altgeräten

Neben Förderung und Recht gibt es einen dritten Grund, warum Gebrauchtgeräte oft die schlechtere Wahl sind: Sie sind technisch veraltet.

Das R410A-Problem

Ältere Gebrauchtgeräte laufen meist auf dem Kältemittel R410A mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2.088. Wichtig für die ehrliche Einordnung: Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und mit Neu-, Recycling- oder Rückgewinnungskältemittel gewartet werden – es gibt kein Betriebs- oder Wartungsverbot. Aber: Neue R410A-Splitgeräte mit weniger als 3 kg Füllmenge dürfen seit dem 01.01.2025 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Folge ist ein schrumpfender Markt für R410A: sinkende Verfügbarkeit und steigende Servicekosten über die Restlaufzeit.

Moderne Neugeräte setzen dagegen auf R290 (Propan) mit einem GWP von nur 3 – und sichern damit bei Antrag bis 20.07.2026 den 5-%-Effizienzbonus der Förderung (ab 21.07.2026 entfällt dieser Bonus). Details zum Kältemittelwechsel lesen Sie im Vergleich R32 und R290 sowie im Ratgeber Propan-Wärmepumpe R290.

Die Effizienzlücke Alt vs. Neu

Ein Altgerät verbraucht dauerhaft mehr Strom – das schlägt über die gesamte Laufzeit auf die Betriebskosten durch. Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie (77 Anlagen, 4 Jahre) misst bei modernen Anlagen im Bestand:

Kennwert Luft/Wasser Sole/Wasser
Jahresarbeitszahl (JAZ) im Feld 3,4 (2,6–4,9) 4,3 (3,6–5,4)
CO₂-Ersparnis ggü. Erdgas ⌀ −64 % ⌀ −64 %

Quelle: Fraunhofer ISE. Spitzengeräte erreichen laut Herstellerangaben einen SCOP von bis zu 5,4 (z. B. Vaillant aroTHERM plus, R290, A+++; der SCOP 5,4 gilt bei 35 °C Vorlauf, das Gerät schafft bis 75 °C Vorlauf ohne Elektro-Zuheizer). Ältere Gebrauchtgeräte liegen unter diesen Werten – jeder Zehntelpunkt weniger JAZ bedeutet über 15–20 Jahre spürbar höhere Stromkosten.

Hinzu kommt ein Förder-Kriterium, das viele Altgeräte gar nicht erfüllen: Seit Januar 2026 müssen förderfähige Wärmepumpen einen um mindestens 10 dB(A) niedrigeren Schallleistungspegel als der EU-Mindeststandard einhalten. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe Schallschutz und Förderung.

Wann sich Gebraucht (vielleicht) lohnt – und die bessere Alternative

Fair bleiben: Es gibt Konstellationen, in denen ein Gebrauchtgerät vertretbar ist – etwa als kurzfristige Überbrückung oder bei sehr knappem Budget ohne Finanzierungsoption. Wenn Sie gebraucht kaufen, dann bitte nur ein Gerät unter 5 Jahren (maximal 10), mit dokumentierter Wartungshistorie, nach technischer Vorab-Prüfung – und im Wissen, dass Förderung, Garantie und Effizienzvorteil fehlen.

Die deutlich klügere Spar-Strategie ist aber eine andere: ein rabattiertes R410A-Auslauf- oder Vorjahresmodell als fabrikneues Gerät vom Fachbetrieb. Solche Geräte sind günstiger als aktuelle Topmodelle, behalten aber die volle Herstellergarantie und bleiben – solange sie in der BAFA-Liste geführt sind – förderfähig. So kombinieren Sie niedrigeren Preis mit Zuschuss und Garantie, statt beides aufzugeben. Wie man beim Neukauf sonst noch spart, zeigt der Ratgeber Günstige Wärmepumpe 2026; zur realistischen Nutzungsdauer siehe Wärmepumpe Lebensdauer und für preisaggressive Neugeräte den China-Wärmepumpen-Vergleich.

Checkliste: Wenn Sie trotzdem gebraucht kaufen

Wenn Sie sich nach allem bewusst für ein Gebrauchtgerät entscheiden, minimieren Sie das Risiko mit einer strukturierten Prüfung. Die folgenden Punkte gehören vor jede Kaufentscheidung:

  • Alter und Betriebsstunden: Idealerweise unter 5 Jahre, maximal 10 – und nach Betriebsstunden fragen, nicht nur nach dem Baujahr.
  • Wartungshistorie: Lückenlose Wartungsnachweise eines Fachbetriebs sind Pflicht. Fehlen sie, ist das ein Warnsignal.
  • Kältemittel und Füllmenge: R290 (Propan) ist zukunftssicher, R410A langfristig teurer im Service. Lassen Sie eine Dichtheitskontrolle nach F-Gas-Verordnung durchführen.
  • Leistung passt zur Heizlast: Ein für ein anderes Haus ausgelegtes Gerät taktet. Prüfen Sie die Nennleistung gegen eine echte Heizlastberechnung für Ihr Gebäude.
  • Technische Vorab-Prüfung (200–400 €): Druck-, Dichtheits- und Effizienzcheck durch einen Fachbetrieb – vor Kaufabschluss, nicht danach.
  • Montagebereitschaft klären: Lassen Sie sich vom Installateur schriftlich bestätigen, ob und mit welcher Gewährleistung er das Gebrauchtgerät einbaut.
  • Kaufvertrag lesen: Bei Privatkäufen steht fast immer ein Gewährleistungsausschluss drin (§ 444 BGB). Kalkulieren Sie einen Verdichterschaden von 2.000–5.000 € als realistisches Restrisiko ein.

Rechnen Sie am Ende ehrlich gegen: Gerätepreis plus Ausbau, Transport, Systemanpassung, Prüfung und Montage – gegen den Eigenanteil eines geförderten Neugeräts. In den meisten Fällen gewinnt das Neugerät. Ein Blick in die Kostenübersicht Wärmepumpe 2026 hilft beim Gegenrechnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird eine gebrauchte Wärmepumpe gefördert (BAFA/KfW)?

Nein. Das KfW-Merkblatt 458 schließt gebrauchte Anlagen und wesentliche gebrauchte Anlagenteile ausdrücklich von der Heizungsförderung aus. Nur neue, in der BAFA-Liste geführte Geräte sind förderfähig – dadurch entgehen beim Gebrauchtkauf bis zu 21.000 € Zuschuss (ab 21.07.2026 max. 19.600 €).

Lohnt sich eine gebrauchte Wärmepumpe überhaupt?

In den meisten Fällen nicht. Zwar ist der Kaufpreis 30–50 % niedriger, aber ohne Förderung und inklusive Ausbau/Transport (1.500–2.000 €) sowie Systemanpassung (1.000–3.000 €) liegt der Gesamtaufwand im Rechenbeispiel bei rund 16.000 € – gegenüber etwa 7.500 € Eigenanteil beim geförderten Neugerät. Sinnvoll ist Gebraucht höchstens als kurzfristige Überbrückung oder bei sehr knappem Budget ohne Finanzierungsoption.

Wie alt darf eine gebrauchte Wärmepumpe maximal sein?

Idealerweise unter 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Die durchschnittliche Lebensdauer liegt bei 15–20 Jahren; ab 8–10 Jahren steigt das Ausfallrisiko (vor allem beim Verdichter) deutlich, und viele Altgeräte erfüllen die aktuellen Schall- und Effizienzanforderungen für die Förderfähigkeit ohnehin nicht mehr.

Welches Kältemittel hat eine gebrauchte Wärmepumpe – ist das ein Problem?

Ältere Gebrauchtgeräte laufen meist auf R410A (GWP 2.088). Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und gewartet werden, doch neue R410A-Splitgeräte sind seit 2025 verboten, die Kältemittel-Verfügbarkeit sinkt und die Servicekosten steigen. Moderne Neugeräte nutzen R290 (Propan, GWP 3) und sichern bei Antrag bis 20.07.2026 zusätzlich den 5-%-Effizienzbonus (ab 21.07.2026 entfällt dieser).

Habe ich beim Gebrauchtkauf Garantie oder Gewährleistung?

Die Herstellergarantie ist praktisch immer erloschen. Bei Privatverkäufen kann die gesetzliche 2-Jahres-Gewährleistung (§ 438 BGB) wirksam ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet dann nur noch bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder ausdrücklicher Garantie (§ 444 BGB). Ein Verdichterschaden von 2.000–5.000 € geht sonst voll zu Ihren Lasten.

Übernimmt ein Installateur die Montage einer gebrauchten Wärmepumpe?

Oft nur ungern und meist ohne Haftung oder Gewährleistung auf Gerät und Kältekreis, da Vorgeschichte und Zustand unbekannt sind. Zusätzlich sind vor dem Einbau eine technische Prüfung (200–400 €) sowie ggf. eine Dichtheitskontrolle nach F-Gas-Verordnung sinnvoll.

Wie viel Förderung bekomme ich stattdessen für ein neues Gerät 2026?

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten über KfW 458: 30 % Grundförderung, +20 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026 nur noch 16 %), +30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und – nur bei Antrag bis 20.07.2026 – +5 % Effizienzbonus bei natürlichem Kältemittel. Höchstbetrag: 21.000 € (bis 20.07.2026), danach 19.600 € bei 28.000 € Kostendeckel; ab 21.07.2026 entfällt der Effizienzbonus und der Einkommensbonus wird gestaffelt (40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 €).

Gibt es eine sinnvolle Alternative zum Gebrauchtkauf, wenn ich sparen will?

Ja: ein rabattiertes R410A-Auslauf- bzw. Vorjahresmodell als fabrikneues Gerät vom Fachbetrieb. Es ist günstiger als aktuelle Topmodelle, behält aber die volle Herstellergarantie und – sofern in der BAFA-Liste gelistet – die Förderfähigkeit. So kombinieren Sie niedrigeren Preis mit Zuschuss und Garantie.

Wie effizient sind neue Wärmepumpen im Vergleich zu Altgeräten?

Deutlich besser: Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie misst bei modernen Luft/Wasser-Geräten JAZ 3,4 und bei Sole/Wasser 4,3; Spitzengeräte erreichen SCOP bis 5,4. Ältere Gebrauchtgeräte liegen darunter, verbrauchen dauerhaft mehr Strom und verschlechtern damit die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit.

Nächster Schritt: Ihr Gebäude ehrlich durchrechnen

Ob sich für Ihr Haus ein Neugerät mit voller Förderung wirklich lohnt, hängt von Heizlast, Dämmzustand, vorhandenen Heizkörpern und Ihrem Einkommen ab – genau die Faktoren, die über Eigenanteil und Effizienz entscheiden. Statt auf Verdacht ein Gebrauchtgerät zu kaufen und dabei bis zu 21.000 € Förderung zu verschenken, lohnt sich der Blick auf die belastbaren Zahlen für Ihre Immobilie. Die Gebäudeanalyse von reduco zeigt Ihnen, welche Wärmepumpen-Leistung Ihr Haus braucht, welche Förderung Sie realistisch erhalten und wie hoch Ihr Eigenanteil am Ende ausfällt – damit Sie die Entscheidung mit Fakten treffen statt mit Bauchgefühl.

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