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Einkommensbonus Wärmepumpe 2026: gestaffelt bis 40 % + Familienzuschlag

Einkommensbonus für die Wärmepumpe ab 21.07.2026: gestaffelt 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Einkommen, plus neuer Familienzuschlag. So kommen Sie auf bis zu 80 % Förderung und 22.400 Euro Zuschuss.

Wärmepumpe an einem Wohnhaus in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkommensbonus (neu gestaffelt): Statt pauschal +30 % gibt es ab 21.07.2026 gestaffelt +40 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 Euro), +30 % (> 30.000 bis 40.000 Euro) oder +10 % (> 40.000 bis 50.000 Euro) – nur für selbstnutzende Eigentümer.
  • Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das maßgebliche zu versteuernde Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro – nicht je Kind. Das kann Sie in die nächsthöhere Bonusstufe heben.
  • Maximaler Fördersatz: Alle Boni zusammen sind auf 80 % (bei zvE ≤ 30.000 Euro bzw. ≤ 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag) bzw. sonst 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
  • Höchstzuschuss: Für die erste Wohneinheit sind seit 21.07.2026 höchstens 28.000 Euro förderfähig – bei 80 % also maximal 22.400 Euro Zuschuss.
  • Deckelungs-Wahrheit: Wer schon Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus hat, gewinnt durch den 40-%-Einkommensbonus real nur rund 34 statt 40 Prozentpunkte (der 80-%-Deckel schneidet ab) – das sind etwa 9.520 statt 11.200 Euro bei 28.000 Euro Kosten.

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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Bundestag + Bundesrat 10.07.2026) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze. Für den Einkommensbonus heißt das: Er ist jetzt gestaffelt (40 / 30 / 10 %) statt pauschal 30 %, es gibt einen neuen Familienzuschlag (einmalig −10.000 Euro beim maßgeblichen Einkommen), und der Gesamtdeckel steigt einkommensabhängig auf bis zu 80 %. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % (danach halbjährlich weiter), der Effizienzbonus (5 %) entfällt ersatzlos und die maximal förderfähigen Kosten der Heizung sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Die Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.

Der Einkommensbonus ist der mit Abstand stärkste Hebel der KfW-Heizungsförderung: Wer die niedrigste Einkommensstufe erreicht, springt von 30 % Grundförderung auf bis zu 80 % Zuschuss – das sind bis zu 22.400 Euro für die Wärmepumpe im Einfamilienhaus. Seit dem Reform-Paket im Juli 2026 ist der Bonus aber nicht mehr ein einziger 30-%-Schwellenwert, sondern eine Treppe mit drei Stufen plus einem neuen Familienzuschlag. Maßgeblich ist weiterhin Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, und Sie müssen selbst in der Wohnung wohnen (KfW – Heizungsförderung 458).

Dieser Artikel erklärt nicht die Grundförderung – das tun unser KfW-458-Leitfaden und die Wärmepumpen-Förderübersicht 2026 bereits. Hier geht es um die zwei Dinge, an denen die meisten scheitern: In welche Einkommensstufe Sie fallen (und wie der Familienzuschlag Sie eine Stufe hochhebt) und warum die 80-%-Deckelung den Bonus oft weniger wert macht, als die Prozentzahl suggeriert. Beides rechnen wir an konkreten Zahlen durch.

Die Förderbausteine: So entstehen bis zu 80 %

Die KfW-458-Förderung ist ein Baukasten. Seit dem 21.07.2026 setzt er sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen, die addiert werden – bis zur einkommensabhängigen Obergrenze von 70 % oder 80 %. Der frühere Effizienzbonus (+5 %) ist dabei ersatzlos entfallen.

Baustein Fördersatz Voraussetzung Quelle
Grundförderung 30 % Für alle förderfähigen Heizungstechniken (z. B. Wärmepumpe) KfW 458
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % (sinkt halbjährlich) Austausch funktionstüchtiger Öl-/Kohle-/Gas-Etagen-/Nachtspeicherheizung; Gas/Biomasse ≥ 20 Jahre alt; selbstgenutzt KfW 458
Einkommensbonus +40 % / +30 % / +10 % (gestaffelt) Selbstnutzer; zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 / ≤ 40.000 / ≤ 50.000 Euro KfW 458
Familienzuschlag −10.000 € auf das maßgebliche zvE (einmalig) Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt (nicht je Kind) KfW 458

Quellen: BMWE – Förderrichtlinie BEG EM (10.07.2026, gilt ab 21.07.2026); KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Rechnen Sie die Bausteine für einen Geringverdiener-Haushalt zusammen, kommen Sie schnell über den Deckel: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus = 86 %. Doch die KfW deckelt die Summe bei 80 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit (bzw. 70 % bei höheren Einkommen) (Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4.1). Die 6 Prozentpunkte darüber verfallen – ein Punkt, auf den wir gleich zurückkommen, weil er den realen Wert des Einkommensbonus bestimmt.

Was bedeutet "zu versteuerndes Haushaltseinkommen"?

Hier scheitern die meisten Anträge an einer falschen Annahme. Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt und nicht Ihr Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen, wie es in Ihrem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist (BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8).

Das ist eine gute Nachricht: Das zu versteuernde Einkommen liegt nach allen Abzügen – Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge – deutlich unter dem Bruttogehalt. Sie finden den Wert in Ihrem Steuerbescheid unter der Zeile "zu versteuerndes Einkommen". Genau diese Zahl, nicht Ihr Jahresbruttolohn, wird mit den Einkommensstufen verglichen.

Die drei Einkommensstufen

Statt der früheren einzelnen 40.000-Euro-Schwelle gibt es seit 21.07.2026 eine gestaffelte Treppe. Je niedriger das zu versteuernde Haushaltseinkommen, desto höher der Bonus:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus Möglicher Gesamtdeckel
≤ 30.000 € +40 % 80 %
> 30.000 € bis 40.000 € +30 % 70 % (bzw. 80 % mit Familienzuschlag)
> 40.000 € bis 50.000 € +10 % 70 %
> 50.000 € kein Einkommensbonus 70 %

Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4.5

In der Praxis bedeutet das: Ein Einverdiener-Haushalt mit einem Bruttojahreslohn von rund 55.000 bis 65.000 Euro kann nach Abzügen durchaus in eine der Bonusstufen fallen, wenn etwa hohe Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge oder Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen drücken. Wer ungewiss ist, in welche Stufe er fällt, sollte deshalb nicht das Gehalt schätzen, sondern den exakten Wert aus den beiden maßgeblichen Steuerbescheiden ablesen und mitteln. Liegt nur einer der beiden Bescheide noch nicht vor, lohnt es sich, mit der Antragstellung zu warten, bis beide Bescheide verfügbar sind – ohne sie lässt sich der Bonus nicht nachweisen.

Neu: der Familienzuschlag

Mit dem Reform-Paket kam ein zusätzlicher Hebel für Familien. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro reduziert – ausdrücklich nicht je Kind, sondern ein einziger Abzug, egal ob ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben (Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4.5).

Der Effekt ist bares Geld, weil der Abzug Sie in die nächsthöhere Bonusstufe heben kann. Ein Beispiel: Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 38.000 Euro und einem Kind fällt normalerweise in die 30-%-Stufe. Durch den Familienzuschlag sinkt das maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 28.000 Euro – und damit klettert der Haushalt in die 40-%-Stufe und wird beim Deckel wie ein Geringverdiener mit 80 % behandelt. Aus 30 Prozentpunkten werden so 40, und der Deckel steigt von 70 % auf 80 %.

Welche Steuerjahre zählen?

Ein häufiges Missverständnis: Es sind nicht die unmittelbar letzten beiden Jahre. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung – der zeitliche Versatz hängt damit zusammen, dass für das Vorjahr oft noch kein Steuerbescheid vorliegt (BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8).

Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das konkret die Steuerjahre 2023 und 2024. Sie addieren das zu versteuernde Einkommen dieser beiden Jahre und teilen durch zwei. Der so ermittelte Mittelwert entscheidet, in welche Bonusstufe Sie fallen.

Diese Logik hat eine wichtige Konsequenz: Wer kürzlich in Rente gegangen ist oder gerade ein deutlich geringeres Einkommen hat, profitiert möglicherweise weniger, weil das alte, höhere Einkommen aus den zurückliegenden Steuerjahren herangezogen wird. Umgekehrt gilt: Wer 2023/2024 in einer günstigen Stufe lag, behält den Anspruch auch dann, wenn das Einkommen inzwischen gestiegen ist.

Wer zählt zum Haushalt?

Die Einkommensstufen sind eine Haushaltsgrenze, kein Einzelwert. Zusammengezählt werden die zu versteuernden Einkommen aller Personen, die bei Antragstellung in der Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind und entweder volljährige Eigentümer oder deren dort gemeldete Ehe- bzw. Lebenspartner sind (BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8).

Kriterium Anforderung Nachweis-Dokument
Einkommen Zu versteuerndes Einkommen, Durchschnitt zweites + drittes Jahr vor Antrag; Stufe ≤ 30.000 / ≤ 40.000 / ≤ 50.000 Euro Einkommensteuerbescheide der beiden Jahre
Familienzuschlag Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt (einmaliger Abzug von 10.000 Euro) Meldebescheinigung/Geburtsurkunde
Selbstnutzung Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in der geförderten Wohneinheit Meldebescheinigung/Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder
Eigentum Volljähriger Eigentümer der Wohneinheit Grundbuchauszug
Partner Ebenfalls dort gemeldete Ehe-/Lebenspartner zählen mit ins Haushaltseinkommen Meldebescheinigung

Quellen: BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8 Nachweis Einkommens-Bonus

Genau hier liegt die häufigste Enttäuschung: In einem Doppelverdiener-Haushalt werden beide Einkommen addiert. Schon zwei mittlere Gehälter überschreiten beim zu versteuernden Einkommen oft die oberste 50.000-Euro-Stufe. Der Einkommensbonus ist damit faktisch am stärksten für Einverdiener-Haushalte, Rentnerpaare mit niedriger Rente, Alleinstehende mit moderatem Einkommen und Familien mit nur einem Hauptverdiener – bei denen der Familienzuschlag zusätzlich greift.

Die 80-%-Deckelung: Was der Einkommensbonus wirklich wert ist

Jetzt zur unbequemen Wahrheit, die andere Ratgeber gern verschweigen. "+40 %" klingt nach 40 zusätzlichen Prozentpunkten Zuschuss – das stimmt aber nur, wenn Sie ohne den Einkommensbonus noch deutlich unter 40 % liegen.

Schauen wir uns eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe an, bei der eine alte Gasheizung (≥ 20 Jahre) getauscht wird. Der Geringverdiener-Haushalt (zvE ≤ 30.000 Euro) erreicht die 40-%-Stufe und den 80-%-Deckel. Basis sind die neuen 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit:

Szenario Summe der Bausteine Tatsächlicher Fördersatz (gedeckelt) Zuschuss bei 28.000 € Eigenanteil
Nur Grundförderung 30 % 30 % 8.400 € 19.600 €
+ Klimageschwindigkeitsbonus 46 % 46 % 12.880 € 15.120 €
+ Einkommensbonus (40 %) 86 % 80 % (gedeckelt) 22.400 € 5.600 €

Quellen: Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.3–8.4; KfW – Heizungsförderung 458

Lesen Sie die letzten zwei Zeilen genau: Ohne Einkommensbonus liegen Sie in diesem Beispiel bereits bei 46 %. Der Einkommensbonus würde rechnerisch +40 Punkte bringen, also 86 % – aber die Deckelung schneidet bei 80 % ab. Real gewinnen Sie durch den Einkommensbonus also nur 34 Prozentpunkte hinzu, das sind rund 9.520 Euro bei 28.000 Euro Kosten, nicht 11.200 Euro.

Das ist kein Grund, den Bonus nicht zu beantragen – 9.520 Euro sind 9.520 Euro. Aber es relativiert die oft gehörte Aussage "Einkommensbonus = 40 % mehr". Der volle Wert entfaltet sich nur, wenn Sie keinen Klimageschwindigkeitsbonus bekommen (z. B. weil keine alte fossile Heizung getauscht wird): Dann gehen Sie von 30 % (Grundförderung) auf 70 % hoch – und die +40 Punkte schlagen fast voll durch.

Zum Vergleich zwei weitere Einkommenslagen, jeweils EFH, erste Wohneinheit, Antrag im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027, Alt-Gasheizung ≥ 20 Jahre:

  • Standard (zvE > 50.000 Euro, kein Einkommensbonus): 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 % → 12.880 Euro.
  • Mittleres Einkommen (zvE ≤ 40.000 Euro, +30 %): 30 % + 16 % + 30 % = 76 % → 21.280 Euro (bleibt unter dem 80-%-Deckel, schlägt also voll durch).

Faustregel zur Deckelung

  • Mit Klimageschwindigkeitsbonus und 40-%-Stufe: Einkommensbonus bringt real rund 34 Punkte (der 80-%-Deckel greift).
  • Ohne Klimageschwindigkeitsbonus: Einkommensbonus bringt nahezu die vollen Prozentpunkte.
  • Immer prüfen: Sobald Ihre Bausteine in Summe über Ihren Deckel (70 % oder 80 %) gehen, "verbrennt" jeder weitere Bonuspunkt.

Höchstzuschuss und förderfähige Kosten

Der zweite Deckel betrifft nicht den Prozentsatz, sondern die absolute Höhe der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit – also das klassische Einfamilienhaus – sind seit 21.07.2026 höchstens 28.000 Euro an Investitionskosten förderfähig (vorher 30.000 Euro) (Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.3.1).

Wohneinheit Förderfähige Kosten Max. Zuschuss bei 80 % Max. Zuschuss bei 70 %
Erste Wohneinheit / Einfamilienhaus 28.000 € 22.400 € 19.600 €

Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.3.1

Zwei Feinheiten sind wichtig. Erstens: Die 28.000 Euro sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro weiter ab – bis auf 22.000 Euro ab 01.08.2030. Zweitens: Kostet Ihre Wärmepumpe inklusive Einbau, Pufferspeicher und hydraulischem Abgleich mehr als 28.000 Euro, wird der übersteigende Betrag nicht gefördert. Der Höchstzuschuss von 22.400 Euro (80 % von 28.000 Euro) ist damit hart gedeckelt. Wie hoch eine Wärmepumpe tatsächlich liegt, zeigt unser Überblick zu Wärmepumpe Kosten 2026.

Klimageschwindigkeitsbonus: jetzt sichern, statt abwarten

Weil der Klimageschwindigkeitsbonus so eng mit der Stapelung bis zum Deckel verzahnt ist, lohnt ein Blick auf seinen Fahrplan – und der hat sich mit dem Reform-Paket grundlegend gedreht. Bisher galt: 20 % sicher bis 2028, kein Grund zur Eile. Jetzt sinkt der Bonus halbjährlich und läuft bis August 2028 vollständig aus.

Antragszeitraum Bonushöhe
21.07.2026 – 31.01.2027 16 %
Ab 01.02.2027 12 %
Ab 01.08.2027 8 %
Ab 01.02.2028 4 %
Ab 01.08.2028 0 % (entfällt)

Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4.4

Die praktische Konsequenz: Wer den Klimageschwindigkeitsbonus mitnehmen will, sollte den Antrag nicht aufschieben – jede Halbjahresstufe kostet 4 Prozentpunkte, das sind gut 1.100 Euro bei 28.000 Euro Kosten. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung; bei Gas- oder Biomasseheizungen muss die alte Anlage mindestens 20 Jahre alt sein, und die fachgerechte Demontage ist erforderlich. Neu ist: Im Gebäude darf danach keine fossile Heizung mehr verbleiben. Er gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten (KfW – Heizungsförderung 458). Wie schnell der Bonus wirklich sinkt und ob sich Eile lohnt, haben wir in Klimageschwindigkeitsbonus 2027 im Detail durchgerechnet.

Wichtig für Haushalte mit mehreren Eigentümern oder Ehepartnern: Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus können je Wohneinheit nur einmal beantragt werden – nicht etwa pro Eigentümer (BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8).

Weggefallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag

Zwei frühere Bausteine gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr. Der Effizienzbonus (+5 %) für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürlichem Kältemittel ist ersatzlos entfallen, ebenso der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für bestimmte Biomasseheizungen (KfW – Pressemitteilung zur Heizungsförderung; Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4).

Für die Geräteauswahl bleibt das natürliche Kältemittel R290 trotzdem sinnvoll – nur eben nicht mehr fördertechnisch belohnt, sondern aus Umwelt- und Zukunftssicherheitsgründen: Ab 01.01.2028 setzt die Förderrichtlinie ohnehin ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (GWP < 150, z. B. R290) voraus.

Geplant, aber noch nicht final: Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus von +15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit EU-Ursprung angekündigt – vorbehaltlich einer EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Ebenfalls nur angekündigt und noch nicht beschlossen sind eine abgesenkte Grundförderung für Nicht-EU-Geräte und ein Ersatzinvestitions-Bonus. Diese Punkte sind noch nicht final und sollten in Ihrer Planung nur als Möglichkeit, nicht als feste Zusage behandelt werden.

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Antragsweg: zuerst beantragen, dann beauftragen

Der teuerste Fehler bei der KfW-458-Förderung kostet nicht ein paar Prozentpunkte – er kostet den gesamten Anspruch. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn im KfW-Portal "Meine KfW" gestellt werden (KfW – Heizungsförderung 458).

Damit das funktioniert, schließen Sie zwar einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, dieser muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten – sinngemäß: "Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten." So gilt der Vertragsabschluss förderrechtlich nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung komplett. Warum dieser Punkt so kritisch ist, vertieft unser Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn.

Übergangsfrist beachten

Die neuen Sätze gelten ab 21.07.2026. Wer noch zu den Altkonditionen (20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 70 % flat, 30.000 Euro Kosten, 5 % Effizienzbonus, 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag) fördern lassen will, brauchte eine bis zum 08.07.2026 erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) und musste den Antrag bis 20.07.2026, 20:00 Uhr einreichen. Seit dem 09.07.2026 werden keine neuen (gewerblichen) BzA mehr ausgestellt. Für alle neuen Anträge gelten die hier beschriebenen neuen Werte.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Einkommensbonus

  • Einkommensteuerbescheide der beiden relevanten Jahre (bei Antrag 2026: 2023 und 2024)
  • Meldebescheinigung/Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder
  • Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • Für den Familienzuschlag: Nachweis über das im Haushalt lebende minderjährige Kind (z. B. Meldebescheinigung/Geburtsurkunde)

Quelle: BMWE/energiewechsel – FAQ 3.8

Diese Dokumente zu beschaffen, ist der bürokratische Teil. Planen Sie Zeit ein – besonders der Grundbuchauszug und vollständige Meldebescheinigungen aller volljährigen Bewohner können den Antrag verzögern.

Was es noch gibt

Wer die Investition zwischenfinanzieren muss, kann den KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 Euro je Wohneinheit) mit der Heizungsförderung 458 kombinieren (KfW – Heizungsförderung 458). Nicht kombinierbar ist der KfW-Zuschuss dagegen mit der steuerlichen Förderung: Wer den Heizungstausch lieber steuerlich statt über die KfW abwickeln will, findet die Alternative in Sanierung steuerlich absetzen nach §35c EStG – beides zusammen geht jedoch nicht.

Der ordnungsrechtliche Rahmen dahinter hat sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geändert, das Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 beschlossen haben (Bundestag – Textarchiv zur GEG-Novelle). Es streicht die frühere 65-%-Erneuerbare-Pflicht und ist damit technologieoffen, setzt aber selbst keine Fördersätze – die kommen alle aus der neuen BEG-Förderrichtlinie. Für den Einkommensbonus ändert das GModG nichts; es bestimmt nur, welche Heizungen künftig überhaupt eingebaut werden dürfen.

Lohnt sich der Aufwand?

Für Haushalte in einer der Bonusstufen ist die Antwort fast immer ja. Der Einkommensbonus ist der einzige Baustein, der den Eigenanteil so stark drückt, dass die Wärmepumpe gegenüber einer neuen Gasheizung wirtschaftlich klar vorn liegt – und mit dem Familienzuschlag reichen die günstigen Stufen jetzt weiter nach oben. Ob sich die Wärmepumpe in Ihrem konkreten Fall rechnet, zeigt unser ehrlicher Kosten-Check zur Wärmepumpe 2026 – und die Förderübersicht Heizung 2026 ordnet KfW 458, BAFA und Steuerbonus nebeneinander ein.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet zu versteuerndes Haushaltseinkommen beim Einkommensbonus – ist das brutto oder netto?

Weder noch. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, wie es in Ihrem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Diese Größe liegt nach allen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge) deutlich unter Ihrem Bruttogehalt. Sie finden den Wert direkt im Steuerbescheid unter der Zeile "zu versteuerndes Einkommen".

Wie hoch ist der Einkommensbonus für die Wärmepumpe 2026?

Seit 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: +40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, +30 % bei über 30.000 bis 40.000 Euro und +10 % bei über 40.000 bis 50.000 Euro. Über 50.000 Euro gibt es keinen Einkommensbonus mehr. Vorher galt pauschal +30 % bis 40.000 Euro.

Was ist der neue Familienzuschlag und wie viel bringt er?

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt Ihr maßgebliches zu versteuerndes Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro – nicht je Kind, sondern ein einziger Abzug. Dadurch können Sie in die nächsthöhere Bonusstufe rutschen: Aus 38.000 Euro zvE werden rechnerisch 28.000 Euro, aus der 30-%-Stufe wird die 40-%-Stufe und der Deckel steigt von 70 % auf 80 %.

Wie weise ich nach, dass ich für den Einkommensbonus berechtigt bin?

Sie reichen die Einkommensteuerbescheide der beiden relevanten Jahre, eine Meldebescheinigung bzw. Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder und einen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis ein. Für den Familienzuschlag kommt ein Nachweis über das im Haushalt lebende minderjährige Kind hinzu.

Welche Steuerjahre werden für den Einkommensbonus herangezogen?

Es zählt der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung – nicht die unmittelbar letzten beiden Jahre. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das die Steuerjahre 2023 und 2024. Der zeitliche Versatz besteht, weil für das Vorjahr meist noch kein Steuerbescheid vorliegt.

Wie komme ich auf 80 % Förderung für meine Wärmepumpe?

Sie stapeln die Bausteine: 30 % Grundförderung, +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter fossiler Heizung) und +40 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 30.000 Euro, ggf. inklusive Familienzuschlag). Rechnerisch ergibt das 86 %, die KfW deckelt die Summe aber bei 80 % der förderfähigen Kosten. Bei höheren Einkommen liegt der Deckel bei 70 %.

Kann ich Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gleichzeitig bekommen?

Ja, beide Boni sind kombinierbar und werden addiert. Beachten Sie aber zwei Punkte: Die Gesamtsumme ist auf 70 % bzw. 80 % gedeckelt, sodass der Einkommensbonus neben dem Klimageschwindigkeitsbonus real oft nur rund 34 statt 40 Prozentpunkte beiträgt. Und jeder Bonus kann je Wohneinheit nur einmal beantragt werden, auch bei mehreren Eigentümern.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Maximal 22.400 Euro. Das sind 80 % der für die erste Wohneinheit seit 21.07.2026 höchstens förderfähigen Kosten von 28.000 Euro. Kostet Ihr Projekt mehr als 28.000 Euro, wird der übersteigende Betrag nicht gefördert. Bei einem Deckel von 70 % liegt der Höchstzuschuss bei 19.600 Euro.

Bekommen auch Rentner oder Personen mit niedrigem Einkommen den Einkommensbonus?

Grundsätzlich ja, solange das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den maßgeblichen Steuerjahren in einer der Bonusstufen (bis 50.000 Euro) liegt und Sie selbstnutzender Eigentümer sind. Aufpassen müssen frisch Verrentete: Es zählt das Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung – wer kürzlich in Rente ging, wird unter Umständen noch mit dem höheren früheren Einkommen bewertet.

Was passiert, wenn mein Einkommen über 50.000 Euro liegt – gibt es trotzdem Förderung?

Den Einkommensbonus gibt es dann nicht mehr, und Ihr Deckel liegt bei 70 %. Sie können aber weiterhin auf bis zu 46 % kommen: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Das sind bei 28.000 Euro Kosten immerhin 12.880 Euro Zuschuss.

Nächster Schritt: Förderpotenzial fürs ganze Gebäude prüfen

Der Einkommensbonus ist nur ein Baustein. Ob sich der Heizungstausch in Ihrem Gebäude wirklich lohnt, hängt von Dämmstandard, Heizlast, Vorlauftemperatur und dem gesamten Sanierungsfahrplan ab. Die Gebäudeanalyse von reduco verbindet diese Faktoren: Sie sehen auf einen Blick, welche Förderbausteine Sie stapeln können, wie hoch Ihr realistischer Eigenanteil ausfällt und in welcher Reihenfolge Maßnahmen am meisten Wirkung entfalten. So treffen Sie die Entscheidung für die Wärmepumpe auf Basis Ihrer konkreten Zahlen statt auf Basis von Faustregeln.

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