Wärmepumpen-Förderung 2026 beantragen: Anleitung in 7 Schritten
Wärmepumpen-Förderung 2026 beantragen: von BzA über Antrag bis zur Auszahlung nach den neuen KfW-Regeln ab 21.07. – bis zu 80 % Zuschuss richtig sichern.

Das Wichtigste in Kürze
- Reihenfolge ist Pflicht: Erst Fachbetrieb und Vertrag mit Bedingung, dann Bestätigung zum Antrag (BzA), dann Antrag – und erst nach der Zusage darf gebaut werden. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung zu 100 % aus.
- Übergangsfrist: Seit dem 09.07.2026 stellt das KfW-Portal keine neuen BzA mehr aus. Wer noch eine gültige BzA hat, kann den Antrag zu den alten (besseren) Konditionen nur bis 20.07.2026, 20:00 Uhr stellen.
- Neue Konditionen ab 21.07.2026: Grundförderung bleibt 30 %, aber der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %, der Effizienzbonus (5 %) entfällt, und die förderfähigen Höchstkosten der 1. Wohneinheit fallen von 30.000 € auf 28.000 €.
- Maximaler Zuschuss: Weiterhin bis zu 80 %, also höchstens 22.400 € für die erste Wohneinheit (80 % von 28.000 €).
- Fristen nach der Zusage: Sie haben in der Regel 36 Monate Zeit für die Umsetzung; die genaue Nachweisfrist steht in Ihrer Zusage. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus lassen sich bis 6 Monate nach der Zusage nachtragen.
- Auszahlung zuletzt: Geld fließt erst nach Umsetzung, Fachunternehmererklärung und Nachweiseinreichung – nicht vorher.
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Die Wärmepumpen-Förderung der KfW (Programm 458) ist großzügig, aber formal streng. Die meisten verlorenen Zuschüsse scheitern nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge: Wer zuerst den Handwerker kommen lässt und dann den Antrag stellt, verliert alles. Dieser Leitfaden führt Sie durch den kompletten Ablauf ab 21. Juli 2026 – von der Auswahl des Fachbetriebs über die Bestätigung zum Antrag bis zur Auszahlung.
Wie viel Förderung am Ende zusammenkommt, hängt von den einzelnen Bausteinen ab. Deren Höhe rechnen wir hier nur kurz an, im Detail erklären wir sie in der Förderübersicht Heizung 2026 und im Einkommensbonus-Ratgeber. Hier geht es um das Wie: welche Unterlage wann vorliegen muss, wer sie ausstellt und welche Frist Sie nicht reißen dürfen.
Der Ablauf im Überblick: 7 Schritte von der Idee zum Geld
Bevor wir jeden Schritt einzeln aufschlüsseln, hier die Gesamtstrecke. Diese Reihenfolge ist von der KfW verbindlich vorgegeben (KfW – Heizungsförderung 458):
| Schritt | Was passiert | Wer handelt |
|---|---|---|
| 1. Fachbetrieb + Vertrag | Angebot einholen, Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen | Sie + Fachbetrieb |
| 2. BzA erstellen | Bestätigung zum Antrag im KfW-Portal generieren | Fachbetrieb / Energieeffizienz-Experte |
| 3. Antrag stellen | Registrierung in "Meine KfW", Antrag mit BzA-ID einreichen | Sie |
| 4. Zusage abwarten | KfW prüft und sagt zu | KfW |
| 5. Umsetzung | Erst jetzt Wärmepumpe einbauen lassen | Fachbetrieb |
| 6. BnD erhalten | Bestätigung nach Durchführung ausstellen lassen | Fachbetrieb |
| 7. Nachweis + Auszahlung | Identifizierung, Rechnungen und BnD einreichen, Zuschuss erhalten | Sie → KfW |
Die goldene Regel steht in Schritt 4 und 5: Zwischen Antrag und Zusage darf nicht gebaut werden. Der Vertrag aus Schritt 1 ist ausdrücklich erlaubt, solange er unter einer Bedingung steht – dazu gleich mehr.
Übergangs-Sonderfall: Was zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 gilt
2026 fällt der Antrag in ein enges Zeitfenster, weil das Förderprogramm reformiert wird. Drei Daten müssen Sie kennen (KfW – Produktseite 458):
| Datum | Was gilt | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| bis 08.07.2026 | Alte Konditionen, BzA-Erstellung möglich | Regulärer Ablauf, KGB 20 %, 30.000 € Höchstkosten |
| 09.–20.07.2026 | Keine neue BzA mehr; Antrag nur mit bestehender BzA | Übergangsfenster: alte Konditionen nur mit schon vorliegender BzA |
| 20.07.2026, 20:00 Uhr | Letzte Frist für Anträge zu alten Konditionen | Danach kein Zugriff mehr auf die besseren Sätze |
| ab 21.07.2026 | Neue Konditionen, neue BzA möglich | KGB 16 %, 28.000 € Höchstkosten, kein Effizienzbonus |
Konkret heißt das: Haben Sie vor dem 9. Juli bereits eine gültige BzA von Ihrem Fachbetrieb erhalten, sollten Sie den Antrag bis spätestens 20. Juli 2026, 20:00 Uhr einreichen – dann gelten noch die alten, günstigeren Sätze (20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30.000 € Höchstkosten). Ohne vorliegende BzA bleibt Ihnen nur der Neustart ab dem 21. Juli zu den reformierten Konditionen. Bereits zugesagte Anträge genießen Bestandsschutz und sind von der Änderung nicht betroffen (KfW – Heizungsförderung).
Für alle, die neu starten, beschreibt der Rest dieses Artikels den Ablauf unter den neuen Regeln ab 21.07.2026.
Schritt 1: Fachbetrieb wählen und Vertrag mit Bedingung abschließen
Am Anfang steht ein qualifizierter Fachbetrieb (SHK-Handwerk) oder ein Energieeffizienz-Experte. Er dimensioniert die Anlage, erstellt das Angebot und – entscheidend – generiert später die Bestätigung zum Antrag. Wie Sie einen guten Betrieb erkennen und das Angebot fachlich prüfen, haben wir in eigenen Ratgebern beschrieben.
Für die Förderung brauchen Sie in diesem Schritt einen abgeschlossenen Vertrag – aber einen, der Sie nicht in die Vorhabenbeginn-Falle stürzt. Die Lösung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung: Er wird nur wirksam bzw. wieder unwirksam, je nachdem, ob die Förderung bewilligt wird. Ein solcher Vertrag gilt ausdrücklich nicht als schädlicher Vorhabenbeginn (KfW – Produktseite 458).
- Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird erst gültig, wenn die KfW-Zusage vorliegt.
- Auflösende Bedingung: Der Vertrag ist zwar geschlossen, entfällt aber automatisch, falls die Förderung nicht kommt.
Sprechen Sie diese Formulierung aktiv mit Ihrem Fachbetrieb an – seriöse Betriebe kennen den Standard und bringen die Klausel selbst ein. Ohne Vertrag lässt sich kein Antrag stellen; mit einem bedingungslosen Vertrag riskieren Sie den Vorhabenbeginn.
Schritt 2: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
Die Bestätigung zum Antrag ist das Herzstück des Verfahrens. Sie ist ein Dokument, das Ihr Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte im KfW-Portal erzeugt und das die technischen Eckdaten Ihres Vorhabens sowie die förderfähigen Kosten festhält. Sie erhalten eine BzA-ID, die Sie für den eigentlichen Antrag brauchen.
Wichtig: Sie selbst können keine BzA erstellen – das macht ausschließlich der Fachbetrieb. Planen Sie hierfür Vorlaufzeit ein, gerade in der Hochphase kurz vor und nach dem 21. Juli 2026. Ohne gültige BzA-ID kommen Sie im Antragsportal keinen Schritt weiter.
Schritt 3: Antrag im KfW-Portal stellen
Jetzt sind Sie am Zug. Der Antrag läuft vollständig online über das KfW-Zuschussportal:
- Registrieren Sie sich im Bereich "Meine KfW" (einmalig, mit E-Mail-Verifizierung).
- Starten Sie einen neuen Antrag für das Programm 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen.
- Geben Sie die BzA-ID aus Schritt 2 sowie Ihre Angaben zum Gebäude, zur Wohneinheit und zu den beantragten Boni ein.
- Reichen Sie den Antrag ab.
Der Basisantrag umfasst die Grundförderung. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus können Sie direkt mitbeantragen oder – falls noch Nachweise fehlen – als Nachtrag stellen. Für den Nachtrag haben Sie bis zu sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags Zeit, spätestens jedoch vor der Nachweiseinreichung (KfW – Heizungsförderung).
Schritt 4: Zusage abwarten – und keinesfalls vorher beginnen
Nach dem Antrag prüft die KfW und erteilt die Zusage. Erst mit diesem Dokument dürfen Sie das Vorhaben starten. Der schädliche Vorhabenbeginn ist der häufigste und teuerste Fehler im ganzen Verfahren: Für Vorhaben seit dem 01.09.2024 gilt, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein muss – ein vorheriger Beginn schließt die Förderung komplett aus.
Was genau als Vorhabenbeginn zählt (Lieferung, Montage, Anzahlung), welche Planungsleistungen erlaubt sind und wie Sie die Falle sicher umgehen, behandelt unser Spezialartikel Förderantrag vor Vorhabenbeginn ausführlich. Für diesen Walkthrough gilt die Kurzfassung: Zwischen Antrag und Zusage ruht die Baustelle. Der bedingte Vertrag aus Schritt 1 ist die einzige Handlung, die Sie vorab vornehmen dürfen.
Schritt 5: Umsetzung – jetzt wird eingebaut
Liegt die Zusage vor, kann Ihr Fachbetrieb die Wärmepumpe installieren. Ab der Zusage haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen; die individuell maßgebliche Nachweisfrist entnehmen Sie Ihrer konkreten Zusage (KfW – Produktseite 458). Wie der Einbau selbst abläuft und wie lange er dauert, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe einbauen: Ablauf, Dauer & Kosten.
Achten Sie darauf, alle Rechnungen vollständig und auf Ihren Namen ausgestellt zu erhalten und die geförderten Positionen sauber auszuweisen. Diese Belege brauchen Sie für den Nachweis.
Schritt 6: Bestätigung nach Durchführung (BnD) einholen
Nach dem Einbau stellt Ihr Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung aus. Sie ist das Gegenstück zur BzA und dokumentiert, dass die Anlage wie beantragt und gemäß den technischen Mindestanforderungen umgesetzt wurde – de facto die Fachunternehmererklärung für die KfW. Auch hier gilt: Nur der Fachbetrieb kann die BnD erzeugen; Sie erhalten eine BnD-ID für die Nachweiseinreichung.
Schritt 7: Nachweis einreichen und Auszahlung erhalten
Zum Abschluss reichen Sie im KfW-Portal den Verwendungsnachweis ein:
- Identifizierung Ihrer Person (z. B. per Video- oder Post-Ident-Verfahren), falls noch nicht erfolgt.
- BnD-ID sowie die Rechnungen und Zahlungsnachweise hochladen.
- Bei Bonus-Nachträgen die zusätzlichen Nachweise beifügen (z. B. Einkommensteuerbescheide für den Einkommensbonus).
Nach Prüfung der Angaben überweist die KfW den Zuschuss – in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende (KfW – Produktseite 458). Das Geld fließt also immer zuletzt, nie als Vorschuss. Planen Sie Ihre Liquidität entsprechend: Zwischen Rechnung des Handwerkers und Eingang des Zuschusses vergehen oft mehrere Wochen.
Was Sie 2026 an Förderung erwarten können
Die neuen Sätze ab 21.07.2026 bestimmen, wie viel am Ende auf Ihrem Konto landet. Wir nennen sie hier nur zur Einordnung – die vollständige Herleitung steht in der Förderübersicht Heizung 2026 und im Ratgeber zum Klimageschwindigkeitsbonus:
| Baustein | Fördersatz (ab 21.07.2026) | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle förderfähigen Wärmepumpen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Austausch funktionstüchtiger alter fossiler Heizung, selbstgenutzt |
| Einkommensbonus | +40 % / +30 % / +10 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 / 40.000 / 50.000 € |
| Familienzuschlag | +10.000 € auf die Einkommensgrenze | mind. ein minderjähriges Kind im Haushalt |
| Maximaler Deckel | bis 80 % | Summe aller Boni, gedeckelt |
Die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit liegen bei 28.000 €, für die Wohneinheiten 2 bis 6 bei je 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit bei je 8.000 € (KfW – Pressemitteilung).
Rechenbeispiel Familie (KfW-Beispiel): Ein Haushalt mit 40.000 € Einkommen und einem minderjährigen Kind baut eine Wärmepumpe für 32.000 € ein. Durch den Familienzuschlag rutscht der Haushalt in die 40-%-Einkommensstufe. 30 % Grund + 16 % KGB + 40 % Einkommen ergäben 86 %, gedeckelt auf 80 %. Bemessungsgrundlage sind die maximal 28.000 € – der Zuschuss beträgt also 22.400 € (KfW – Pressemitteilung). Die 4.000 € oberhalb der Höchstkosten tragen Sie selbst.
Ab dem 01.02.2027 sinken die Sätze weiter: Der Höchstbetrag der 1. Wohneinheit fällt halbjährlich (01.02. und 01.08.) um je 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus um je 4 Prozentpunkte. Wer den Tausch ohnehin plant, hat also einen zeitlichen Anreiz, den Antrag früh zu stellen.
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Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Halten Sie diese Dokumente in der richtigen Reihenfolge bereit, dann läuft der Antrag ohne Stolpern:
- Angebot eines qualifizierten Fachbetriebs mit ausgewiesenen förderfähigen Kosten
- Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (kein bedingungsloser Auftrag!)
- BzA-ID vom Fachbetrieb aus dem KfW-Portal
- Registrierung in "Meine KfW"
- Angaben zu Gebäude, Wohneinheiten und Boni
- Für den Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheide, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug, ggf. Nachweis über das Kind
- Nach Umsetzung: Rechnungen und Zahlungsnachweise auf Ihren Namen
- BnD-ID (Fachunternehmererklärung) vom Fachbetrieb
- Abgeschlossene Identifizierung für die Auszahlung
Die häufigsten Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden
1. Vorhabenbeginn vor Antragstellung. Der Klassiker. Kein Handwerkerauftrag ohne Bedingung, keine Anzahlung, keine Lieferung vor der Zusage. Details im Vorbeginn-Ratgeber.
2. Bedingungsloser Vertrag. Ein normaler Auftrag ohne aufschiebende/auflösende Klausel kann bereits als Vorhabenbeginn gewertet werden. Die Bedingung ist Pflicht.
3. BzA zu spät. Nur der Fachbetrieb kann sie erstellen. Im Reformfenster 2026 kann es zu Engpässen kommen – kümmern Sie sich früh darum.
4. Frist 20.07.2026 verpasst. Wer eine gültige BzA hat, muss bis 20.07., 20:00 Uhr beantragen, sonst greifen die schlechteren neuen Sätze.
5. Bonus-Nachtrag verschlafen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus lassen sich nur bis 6 Monate nach der Zusage und vor der Nachweiseinreichung nachtragen.
6. Liquidität falsch geplant. Die Auszahlung kommt erst nach dem Nachweis. Sie müssen die Rechnung des Handwerkers zunächst vorstrecken.
7. Reihenfolge Sanierung. Ob Sie vor der Wärmepumpe erst dämmen sollten, entscheidet über die Effizienz – das ist eine bauliche, keine Förderfrage, aber sie beeinflusst Ihre Heizlast und damit die passende Anlagengröße.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung 2026 Schritt für Schritt?
In sieben Schritten: (1) Fachbetrieb wählen und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen, (2) Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb erstellen lassen, (3) Antrag mit der BzA-ID im KfW-Portal "Meine KfW" stellen, (4) Zusage abwarten, (5) erst dann einbauen lassen, (6) Bestätigung nach Durchführung (BnD) einholen, (7) Nachweis einreichen und Auszahlung erhalten. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Baubeginn steht.
Was ändert sich bei der KfW-Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026?
Die Grundförderung bleibt bei 30 %, aber der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %, der Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen, und die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Der Einkommensbonus wird dreistufig (40/30/10 %) und es gibt einen neuen Familienzuschlag. Der maximale Zuschuss bleibt bei bis zu 80 % bzw. 22.400 €.
Kann ich noch zu den alten Förderkonditionen beantragen, wenn ich schon eine BzA habe?
Ja, aber nur befristet. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag besitzt, kann den Antrag zu den alten, besseren Konditionen noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr stellen. Seit dem 09.07.2026 werden keine neuen BzA mehr ausgestellt. Ab dem 21.07.2026 gelten für alle die neuen Konditionen.
Was ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und wer stellt sie aus?
Die BzA ist ein Dokument im KfW-Portal, das die technischen Eckdaten und die förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens festhält. Sie erhalten daraus eine BzA-ID, die Sie zwingend für den Antrag brauchen. Ausstellen kann sie nur Ihr qualifizierter Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte – Sie selbst können das nicht.
Darf ich mit dem Heizungstausch beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist?
Nein. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt und die Zusage abgewartet werden. Beginnen Sie vorher mit Lieferung, Montage oder leisten eine Anzahlung, entfällt die Förderung vollständig. Erlaubt ist lediglich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Was zählt als schädlicher Vorhabenbeginn – und ist ein Vertrag vor dem Antrag erlaubt?
Als schädlicher Vorhabenbeginn gilt üblicherweise der Abschluss eines bedingungslosen Liefer- oder Leistungsvertrags sowie Lieferung oder Montage. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist dagegen ausdrücklich erlaubt und gilt nicht als Vorhabenbeginn. Welche Planungsleistungen zusätzlich zulässig sind, erklärt unser Spezialartikel zum Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
Wie hoch ist die maximale Wärmepumpen-Förderung 2026?
Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit sind ab 21.07.2026 höchstens 28.000 € förderfähig, sodass der maximale Zuschuss bei 22.400 € liegt. Diese 80 % erreichen selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen durch die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit, die Wärmepumpe einzubauen?
In der Regel 36 Monate ab der Zusage. Die für Sie konkret geltende Nachweisfrist steht in Ihrer individuellen Zusage – prüfen Sie diese also genau. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus lassen sich zudem bis spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung nachtragen.
Wann wird der KfW-Zuschuss ausgezahlt?
Erst nach vollständiger Umsetzung und Einreichung des Verwendungsnachweises. Sie brauchen dafür die Bestätigung nach Durchführung (BnD) Ihres Fachbetriebs, die Rechnungen und eine abgeschlossene Identifizierung. Nach Prüfung überweist die KfW den Zuschuss in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende – das Geld kommt also immer zuletzt, nie als Vorschuss.
Nächster Schritt: Förderpotenzial fürs ganze Gebäude prüfen
Der Antrag ist die halbe Miete – die andere Hälfte ist die richtige Entscheidung davor. Ob sich die Wärmepumpe in Ihrem Gebäude wirklich lohnt, welche Boni Sie realistisch stapeln können und in welcher Reihenfolge Sie Dämmung und Heizung angehen, hängt von Ihren konkreten Gebäudedaten ab. Die Gebäudeanalyse von reduco verbindet Heizlast, Vorlauftemperatur, Dämmstandard und Förderfähigkeit zu einem klaren Bild: Sie sehen Ihren voraussichtlichen Eigenanteil, das passende Anlagenmodell und den sinnvollen Fahrplan – bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben.
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