Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Was sich ändert (16 %)
Ab 21.07.2026 gilt die neue BEG: Geschwindigkeitsbonus nur 16 %, Höchstkosten 28.000 €, Einkommensbonus bis 40 %. Alt vs. neu – was Sie jetzt sichern.

Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag 21.07.2026: Ab diesem Tag gilt die reformierte BEG-Heizungsförderung. Wer die alten (besseren) Konditionen sichern will, muss den Antrag mit gültiger Bestätigung zum Antrag (BzA) noch bis zum 20.07.2026 einreichen. Neue BzA sind seit dem 09.07.2026 gesperrt und erst ab 21.07.2026 wieder möglich.
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %: Der Bonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter fossiler Heizungen fällt um 4 Prozentpunkte.
- Höchstkosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €: Die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit gehen um 2.000 € zurück; die Grundförderung bleibt bei 30 %.
- Einkommensbonus wird dreistufig (40 / 30 / 10 %): Statt pauschal 30 % gibt es jetzt gestaffelt 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) und 10 % (bis 50.000 €) zu versteuerndes Haushaltseinkommen – plus einen neuen Familienzuschlag von 10.000 € auf die Einkommensgrenze.
- Maximal 80 % nur für einkommensschwache Haushalte: Der Höchstsatz von bis zu 80 % (= max. 22.400 €) gilt nicht für alle – regulär sind maximal 70 % gedeckelt.
- Ausblick 2027: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen; ab dem 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Wärmepumpen geplant (noch nicht final).
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Am 8. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Reform der Gebäudeförderung vorgelegt, die die Heizungsförderung sozialer, effizienter und fokussierter ausgestalten soll. Für Eigentümer heißt das konkret: Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze im KfW-Programm 458. Dieser Artikel ist der änderungsfokussierte Referenztext: Er stellt jede Position alt gegen neu, erklärt die Übergangsfrist und rechnet an drei typischen Fällen vor, wie viel Förderung die Reform in Euro kostet – oder bringt. Wenn Sie stattdessen den kompletten, immergrünen Überblick über alle Programme suchen (KfW 458, BAFA, Steuerbonus, Antragsablauf), lesen Sie die Förderung Heizung 2026 im Überblick.
Wichtig vorweg: Die neuen Sätze stehen in der BEG-Förderrichtlinie (Förderrecht der KfW), nicht im Heizungsgesetz selbst. Die Reform trifft vor allem Haushalte mit höherem Einkommen, während Familien und Geringverdiener durch den neuen Familienzuschlag und den 80-%-Deckel teils bessergestellt werden. Genau diese Unterschiede zeigen die Rechenbeispiele weiter unten.
Die Übergangsfrist: Was bis 20. Juli und was ab 21. Juli gilt
Der wichtigste Termin zuerst. Zwischen dem alten und dem neuen Förderrecht liegt eine harte Kante – und eine kurze Umstellungsphase, in der das KfW-Portal für neue Anträge teilweise geschlossen ist.
| Zeitpunkt | Was gilt | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| bis 08.07.2026 | Alte Konditionen, Portal offen | BzA erstellen und Antrag stellen |
| seit 09.07.2026 | Umstellungsphase | Keine neuen BzA mehr möglich; bestehende gültige BzA nutzbar |
| bis 20.07.2026 | Alte (bessere) Konditionen | Antrag mit gültiger BzA einreichen und alte Sätze sichern |
| ab 21.07.2026 | Neue Konditionen | Neue BzA und Anträge nach reformiertem Recht |
Die Logik dahinter: Wer bereits einen Energie-Effizienz-Experten beauftragt und eine gültige Bestätigung zum Antrag in der Hand hat, kann den eigentlichen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den alten Sätzen stellen. Neue BzA lassen sich seit dem 9. Juli aber nicht mehr erzeugen – wer also erst jetzt startet, landet praktisch im neuen Recht ab 21. Juli.
Für die Höhe der Förderung zählt der Zeitpunkt, zu dem Antrag beziehungsweise Förderzusage im jeweiligen Regelwerk liegen. Und wie immer in der BEG gilt der eiserne Grundsatz: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer vorher Fakten schafft, riskiert die komplette Ablehnung – Details dazu im Ratgeber Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
Alt vs. neu: Die große Vergleichstabelle
Diese Tabelle ist das Herzstück des Artikels. Sie zeigt jede Förderposition im direkten Vorher-Nachher-Vergleich – Stand der neuen BEG-Förderrichtlinie.
| Baustein | Alt (bis 20.07.2026) | Neu (ab 21.07.2026) |
|---|---|---|
| Grundförderung Wärmepumpe | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Förderfähige Höchstkosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
| Höchstkosten WE 2–6 | je 15.000 € | je 15.000 € (unverändert) |
| Höchstkosten ab 7. WE | je 8.000 € | je 8.000 € (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | einstufig 30 % (bis 40.000 €) | dreistufig: 40 % / 30 % / 10 % |
| Familienzuschlag | – | neu: −10.000 € auf das anrechenbare Einkommen |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | pauschal 2.500 € | entfällt |
| Gesamt-Höchstsatz (Deckel) | 70 % | bis 80 % (nur einkommensschwache Haushalte), sonst 70 % |
| Maximaler Zuschuss (1. WE) | bis 21.000 € | bis 22.400 € |
Drei Muster fallen auf. Erstens: Die Grundförderung von 30 % bleibt – der Sockel für jeden Heizungstausch ist unangetastet. Zweitens: Zwei Stellschrauben werden kleiner – der Klimageschwindigkeitsbonus (20 → 16 %) und die Höchstkosten (30.000 → 28.000 €). Drittens: Beim Einkommensbonus wird umverteilt – wer wenig verdient, bekommt mit bis zu 40 % deutlich mehr als die alten 30 %, dafür fallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für alle weg.
Höchstkosten und Boni: Was die Degression ab 2027 bedeutet
Die Absenkung stoppt nicht am 21. Juli. Ab dem 1. Februar 2027 und danach halbjährlich (jeweils 1. Februar und 1. August) sinken die Höchstkosten der ersten Wohneinheit um je 750 €, und der Klimageschwindigkeitsbonus fällt um je 4 Prozentpunkte weiter. Den vollständigen Degressions-Fahrplan bis 0 % führt der Deep-Dive Klimageschwindigkeitsbonus 2027 im Detail auf – hier genügt die Kernaussage: Aufschieben kostet ab 2027 halbjährlich Geld.
Der neue Einkommensbonus im Detail (40 / 30 / 10 %)
Die größte strukturelle Änderung betrifft den Einkommensbonus. Bisher gab es pauschal 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €. Neu ist eine dreistufige Staffel:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus neu |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| über 30.000 € bis 40.000 € | 30 % |
| über 40.000 € bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | 0 % |
Zwei Dinge sind wichtig. Erstens: Die neue Stufe bis 50.000 € erweitert den Kreis der Berechtigten – Haushalte zwischen 40.000 € und 50.000 € Einkommen, die früher leer ausgingen, bekommen jetzt immerhin 10 %. Zweitens: Für Haushalte knapp unter 40.000 € bleibt es effektiv bei 30 %, für die niedrigste Gruppe steigt der Bonus von 30 % auf 40 %.
Der Familienzuschlag ist dabei kein zusätzlicher Euro-Zuschuss, sondern eine Rechengröße: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Eine Familie mit 38.000 € Einkommen und einem Kind rutscht damit auf 28.000 € – und damit in die 40-%-Stufe. Die vertiefende Einzelbetrachtung mit allen Fallstricken zur Einkommensermittlung liefert der Artikel Einkommensbonus Wärmepumpe 2026.
Wichtig zur Ehrlichkeit: Der viel zitierte Höchstsatz von 80 % gilt nicht für jeden. Er greift nur für einkommensschwache Haushalte – zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag). Alle anderen sind bei maximal 70 % gedeckelt. 80 % von 28.000 € Höchstkosten ergeben rechnerisch maximal 22.400 € Zuschuss.
€-Rechenbeispiele: Alt vs. neu für eine typische Wärmepumpe
Jetzt wird es konkret. Grundlage aller drei Beispiele: eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Gesamtkosten von rund 32.000 € im selbstgenutzten Einfamilienhaus, Austausch einer alten Gasheizung. Weil die Kosten über den Höchstkosten liegen, greift jeweils der Deckel (alt 30.000 €, neu 28.000 €). Einen Überblick über realistische Preisspannen gibt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten im Einfamilienhaus.
Beispiel 1: Höheres Einkommen (über 50.000 €), Selbstnutzer
| Position | Alt (bis 20.07.) | Neu (ab 21.07.) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | 0 % | 0 % |
| Fördersatz gesamt | 50 % | 46 % |
| Höchstkosten | 30.000 € | 28.000 € |
| Zuschuss | 15.000 € | 12.880 € |
Ergebnis: 2.120 € weniger Förderung. Dieser Haushalt ist der klare Verlierer der Reform – durch den gesunkenen Bonus und die niedrigeren Höchstkosten.
Beispiel 2: Mittleres Einkommen (45.000 €), kein Kind
| Position | Alt (bis 20.07.) | Neu (ab 21.07.) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | 0 % (Grenze war 40.000 €) | 10 % (neue Stufe bis 50.000 €) |
| Fördersatz gesamt | 50 % | 56 % |
| Höchstkosten | 30.000 € | 28.000 € |
| Zuschuss | 15.000 € | 15.680 € |
Ergebnis: 680 € mehr Förderung. Weil die neue 10-%-Stufe bis 50.000 € reicht, gleicht der Einkommensbonus die gesunkenen Höchstkosten mehr als aus.
Beispiel 3: Familie mit Kind (zu versteuerndes Einkommen 38.000 €)
| Position | Alt (bis 20.07.) | Neu (ab 21.07.) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | 30 % | 40 % (38.000 € − 10.000 € Familienzuschlag = 28.000 €) |
| Rechnerischer Satz | 80 % | 86 % |
| Gedeckelt auf | 70 % | 80 % |
| Höchstkosten | 30.000 € | 28.000 € |
| Zuschuss | 21.000 € | 22.400 € |
Ergebnis: 1.400 € mehr Förderung. Der neue 80-%-Deckel plus Familienzuschlag hebt diese Familie über das alte Maximum – trotz gesunkener Höchstkosten und niedrigerem Klimageschwindigkeitsbonus.
Die Botschaft der drei Fälle: Die Reform ist kein pauschales Minus. Sie verschiebt Förderung von einkommensstarken zu einkommensschwächeren Haushalten und Familien. Ob sich Ihr Tausch nach Förderung insgesamt rechnet, prüfen Sie am besten mit dem ehrlichen Kosten-Check zur Wärmepumpe 2026.
Wer profitiert, wer verliert – und was jetzt zu tun ist
Kurz zusammengefasst:
- Verlierer: Haushalte mit hohem Einkommen (über 50.000 €) und alle, die bisher vom Effizienzbonus oder Emissionsminderungszuschlag profitiert hätten. Für sie sinkt die Förderung real.
- Neutral bis leicht besser: Mittlere Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 €, die von der neuen 10-%-Stufe erstmals einen Einkommensbonus erhalten.
- Gewinner: Familien mit Kindern und Geringverdiener bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag), die über den 80-%-Deckel bis zu 22.400 € erreichen.
Wer ohnehin tauschen will und noch eine gültige BzA hat, sollte durchrechnen, ob der Antrag bis 20. Juli zu alten Sätzen oder ab 21. Juli zu neuen Sätzen günstiger ist – das hängt allein vom Einkommen ab. Für die Verlierergruppe lohnt Eile; für Familien und Geringverdiener ist das neue Recht oft die bessere Wahl. Wer den Wechsel von Gas auf Wärmepumpe plant, findet die Schritt-für-Schritt-Perspektive im Ratgeber Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
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Ausblick 2027: Wertschöpfungsbonus und niedrigere Grundförderung
Ein Teil der Reform ist angekündigt, aber noch nicht final in Kraft – das ist wichtig zur Einordnung. Für das 1. Quartal 2027 ist geplant, einen Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen einzuführen. Im Gegenzug soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 % sinken; für außerhalb der EU gefertigte Geräte bliebe es dann bei 15 % ohne Aufschlag. Unterm Strich stünden EU-Geräte weiter bei 30 % Sockelförderung, importierte Geräte nur noch bei 15 %.
Solange die endgültige Ausgestaltung nicht als geltendes Recht beziehungsweise finales KfW-Merkblatt vorliegt, sollten Sie diesen Punkt als Ausblick behandeln und keine Kaufentscheidung allein darauf stützen. Wer 2026 tauscht, ist von dieser geplanten Neuerung ohnehin nicht betroffen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ändert sich am 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung?
Ab 21.07.2026 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %, die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit fallen von 30.000 € auf 28.000 €, und der Einkommensbonus wird dreistufig (40 / 30 / 10 %). Zusätzlich gibt es einen neuen Familienzuschlag und einen Höchstsatz von bis zu 80 % für einkommensschwache Haushalte. Die Grundförderung von 30 % bleibt unverändert.
Bis wann gelten die alten (besseren) Förderkonditionen der KfW?
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) besitzt, kann den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den alten Konditionen einreichen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten ausnahmslos die neuen Sätze. Neue BzA lassen sich seit dem 9. Juli 2026 nicht mehr erstellen.
Warum ist das KfW-Förderportal seit dem 9. Juli 2026 geschlossen?
Die KfW nutzt die Zeit zwischen dem 9. und 21. Juli für die technische Umstellung auf das neue Förderrecht. In dieser Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden. Bestehende gültige BzA bleiben nutzbar, sodass Anträge zu alten Konditionen noch bis zum 20. Juli möglich sind.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 21. Juli 2026?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt ab dem 21. Juli 2026 nur noch 16 % der förderfähigen Kosten statt zuvor 20 %. Er wird weiterhin ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt, die eine alte fossile Heizung, eine Nachtspeicher- oder eine Etagenheizung austauschen. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um je 4 Prozentpunkte weiter.
Wie funktioniert der neue gestaffelte Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Über 50.000 € entfällt der Bonus. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts; der neue Familienzuschlag kann diese Grenze verschieben.
Was ist der neue Familienzuschlag und wie wirkt er sich aus?
Der Familienzuschlag ist kein zusätzlicher Euro-Zuschuss, sondern reduziert das anrechenbare zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Dadurch rutschen Familien in eine höhere Einkommensbonus-Stufe. Eine Familie mit 38.000 € Einkommen erreicht so die 40-%-Stufe (38.000 € − 10.000 € = 28.000 €).
Wie viel Förderung gibt es 2026 maximal für eine Wärmepumpe?
Der maximale Fördersatz liegt bei bis zu 70 % für die meisten Antragsberechtigten und bei bis zu 80 % nur für einkommensschwache Haushalte (bis 30.000 € bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag). 80 % von 28.000 € förderfähigen Höchstkosten ergeben einen maximalen Zuschuss von 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Wie viel weniger Förderung bekomme ich durch die Reform konkret in Euro?
Das hängt stark vom Einkommen ab. Ein Haushalt über 50.000 € Einkommen verliert bei einer 32.000-€-Wärmepumpe rund 2.120 € (15.000 € alt gegenüber 12.880 € neu). Ein mittleres Einkommen um 45.000 € gewinnt dagegen etwa 680 €, und eine Familie mit Kind bei 38.000 € Einkommen gewinnt rund 1.400 € durch den 80-%-Deckel.
Sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 Prozent?
2026 nicht – die Grundförderung bleibt bei 30 %. Für das 1. Quartal 2027 ist jedoch geplant, sie auf 15 % zu senken und im Gegenzug einen Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen einzuführen. Diese Neuerung ist angekündigt, aber noch nicht final in Kraft und sollte als Ausblick behandelt werden.
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