Einzelmaßnahmen Förderung 2026: 15 statt 20 % ab 21. Juli
Ab 21. Juli 2026 gibt es den 5-%-iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster und Türen nur noch ab 30.000 € Investition. Was das kostet – mit Beispielrechnung.

Das Wichtigste in Kürze
- Was sich ändert: Zum 21.07.2026 wird der 5-%-iSFP-Bonus für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und nur auf den Betrag darüber.
- Was bleibt: Die Grundförderung von 15 % für Dämmung, Fenster, Türen und Dach bleibt unverändert; auch die Höchstgrenzen (30.000 € bzw. 60.000 € pro Wohneinheit) und die förderfähigen Maßnahmen ändern sich nicht.
- Wer verliert: Kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 € (typische Fassadendämmung oder ein einzelner Fenstertausch) bekommen künftig 15 % statt 20 % – der Bonus entfällt hier komplett.
- Frist: Zu den alten, besseren Konditionen kommen Sie nur noch mit einer bis 08.07.2026 erstellten technischen Projektbeschreibung und Antrag bis 20.07.2026 (BAFA bis 23:59 Uhr).
- Wichtig: Die eigentliche Reform trifft die Heizungsförderung (KfW 458), nicht die Gebäudehülle. An der Hülle ändert sich deutlich weniger.
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Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. In den Schlagzeilen geht es fast nur um die Heizung – doch viele Eigentümer fragen sich: Ändert sich auch etwas bei der Förderung für Dämmung, Fenster, Türen und Dach? Die kurze, ehrliche Antwort: ja, aber weit weniger als bei der Wärmepumpe. Konkret betrifft es eine einzige Stellschraube – den iSFP-Bonus –, und die verschiebt bei kleinen Maßnahmen die Quote von 20 % auf 15 %.
Dieser Artikel erklärt ausschließlich den Änderungs-Winkel für die Gebäudehülle: was neu ist, was bleibt und was Sie das in Euro kostet. Die vollständige Referenz mit allen fünf Kategorien und dem kompletten Antragsprozess finden Sie im Überblicksartikel BEG Einzelmaßnahmen 2026: bis 20 % Zuschuss. Die Heizungsseite der Reform behandeln wir separat unter KfW 458 Heizungsförderung: neue Sätze ab 21. Juli.
Alt vs. neu auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was sich zum 21.07.2026 an der Gebäudehülle tatsächlich verändert – und was gleich bleibt. Wichtig: Nur eine Zeile ist rot.
| Parameter | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung Gebäudehülle | 15 % | 15 % (unverändert) |
| iSFP-Bonus | +5 % auf die gesamten förderfähigen Kosten | +5 % nur ab 30.000 € Investition, nur auf den Betrag darüber |
| Höchstförderquote Hülle | 20 % | 20 % (nur noch bei großen Maßnahmen erreichbar) |
| Höchstkosten ohne iSFP | 30.000 € / Wohneinheit / Jahr | 30.000 € / Wohneinheit / Jahr |
| Höchstkosten mit iSFP | 60.000 € / Wohneinheit / Jahr | 60.000 € / Wohneinheit / Jahr |
| Förderfähige Maßnahmen | Dämmung, Fenster, Türen, sommerl. Wärmeschutz | unverändert |
| Zuständigkeit | BAFA | BAFA (unverändert) |
Quellen: BAFA – Sanierung Wohngebäude Gebäudehülle, BAFA – Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026
Anders gesagt: Wer eine große Komplettsanierung der Hülle plant, kommt weiterhin nahe an die 20 %. Wer nur eine Maßnahme angeht – die typische Fassade, ein Satz neuer Fenster, die Haustür –, verliert den Bonus und landet bei 15 %.
Was genau bleibt gleich (und warum das die gute Nachricht ist)
Damit keine Panik aufkommt: Das BAFA bestätigt ausdrücklich, dass die Grundförderung erhalten bleibt. Im Wortlaut der Behörde heißt es, „die Grundförderung in der Heizungsförderung und für weitere Effizienzmaßnahmen bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen" (BAFA). Für die Gebäudehülle bedeutet das drei unveränderte Eckpfeiler:
1. Grundfördersatz 15 %
Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt weiterhin ein Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben (BAFA). Dieser Satz ist von der Reform komplett unberührt. Er gilt für:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- sommerlicher Wärmeschutz (außenliegende Verschattung)
Was die einzelnen Maßnahmen kosten und wie sie sich lohnen, steht in unseren Detailartikeln Fassadendämmung Kosten 2026: 4 Methoden ab 20 €/m² und Fenster tauschen 2026: 500–800 € pro Fenster.
2. Höchstkosten 30.000 € bzw. 60.000 €
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt weiterhin bei 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Sie erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und der iSFP-Bonus gewährt wird (BAFA). Auch die förderfähige Mindestausgabe von 300 € brutto je Zuwendungsbescheid bleibt bestehen.
3. Energieeffizienz-Experte weiterhin Pflicht
Für die Antragstellung müssen Sie unverändert einen Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der offiziellen Expertenliste einbinden. Ohne die technische Bestätigung des Fachmanns gibt es keine BAFA-Förderung für die Hülle. Wie Sie einen passenden Experten finden, zeigt Energieberater finden: dena-Expertenliste, Tipps & Wartezeiten.
Die einzige echte Änderung: der iSFP-Bonus
Jetzt zum Kern. Bisher funktionierte der iSFP-Bonus einfach: Lag ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan vor, gab es 5 Prozentpunkte extra auf die gesamten förderfähigen Kosten – aus 15 % wurden 20 %, egal wie klein die Maßnahme war. Genau das ändert sich.
Das BAFA formuliert die neue Regel wörtlich so: „Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt." (BAFA – Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026).
Zwei Dinge stecken in diesem Satz:
- Eine Schwelle: Der Bonus greift überhaupt erst, wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 € beträgt. Darunter gibt es ihn gar nicht mehr.
- Eine Betragsgrenze: Selbst oberhalb der Schwelle zählen die 5 % nur für den Teil der Kosten, der über 30.000 € liegt – nicht mehr für die volle Summe.
Für die klassische Einzelmaßnahme an der Hülle, die fast immer unter 30.000 € kostet, ist die praktische Folge eindeutig: Der iSFP-Bonus fällt weg. Es bleiben 15 % statt 20 %.
Wer ist betroffen, wer nicht?
| Vorhaben (förderfähige Kosten) | iSFP-Bonus ab 21.07.2026? | Effektive Quote |
|---|---|---|
| Fenstertausch 15.000 € | nein (< 30.000 €) | 15 % |
| Fassadendämmung 20.000 € | nein (< 30.000 €) | 15 % |
| Dach + Dämmung 28.000 € | nein (< 30.000 €) | 15 % |
| Komplett-Hülle 50.000 € | ja, aber nur auf 20.000 € | ~17 % (gemischt) |
| Komplett-Hülle 60.000 € | ja, aber nur auf 30.000 € | ~17,5 % (gemischt) |
Beispielrechnung/Illustration des BAFA-Mechanismus durch reduco – keine zitierten Fördersätze. Grundlage: 15 % auf die gesamten Kosten, +5 % nur auf den Anteil über 30.000 €.
Man erkennt sofort: Selbst bei großen Projekten kommt die frühere volle 20-%-Quote nicht mehr zustande, weil die ersten 30.000 € vom Bonus ausgenommen sind. Die effektive Förderquote wandert je nach Projektgröße irgendwo zwischen 15 % und knapp unter 20 %.
Beispielrechnungen: So viel Förderung kostet die Änderung
Damit die Mechanik greifbar wird, hier drei durchgerechnete Fälle. Alle Zahlen sind von reduco abgeleitete Illustrationen des oben zitierten BAFA-Mechanismus – keine offiziellen Förderzusagen. Ihr konkreter Bescheid hängt von den geprüften förderfähigen Kosten und den technischen Mindestanforderungen ab.
Beispiel 1 – Fassadendämmung 20.000 €
| Position | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 20.000 € | 20.000 € |
| Fördersatz | 20 % (15 % + iSFP) | 15 % (kein iSFP-Bonus) |
| Zuschuss | 4.000 € | 3.000 € |
| Differenz | – | –1.000 € |
Eine typische Fassadendämmung am Einfamilienhaus liegt deutlich unter der 30.000-€-Schwelle. Ergebnis: 1.000 € weniger Zuschuss, weil der Bonus komplett entfällt.
Beispiel 2 – Fenstertausch 15.000 €
| Position | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 15.000 € | 15.000 € |
| Fördersatz | 20 % | 15 % |
| Zuschuss | 3.000 € | 2.250 € |
| Differenz | – | –750 € |
Der Austausch von rund 20–25 Fenstern im Reihen- oder Einfamilienhaus kostet häufig etwa 15.000 €. Hier sind es 750 € weniger – ebenfalls der komplette Bonus.
Beispiel 3 – Komplettsanierung der Hülle 50.000 €
| Position | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 50.000 € | 50.000 € |
| Grundförderung 15 % | 7.500 € | 7.500 € |
| iSFP-Bonus 5 % | auf 50.000 € = 2.500 € | nur auf 20.000 € = 1.000 € |
| Zuschuss gesamt | 10.000 € | 8.500 € |
| Differenz | – | –1.500 € |
Bei großen Projekten wirkt der Bonus zwar noch – aber gedeckelt. Von den 50.000 € bleiben die ersten 30.000 € vom Bonus ausgenommen, nur die restlichen 20.000 € bringen die zusätzlichen 5 % (= 1.000 €). Unter dem Strich 1.500 € weniger als nach altem Recht.
Fazit der Rechnungen: Der Verlust ist real, aber überschaubar – im Bereich von einigen Hundert bis rund 1.500 € pro Projekt. Von einer Halbierung der Förderung, wie sie bei manchen Heizungs-Boni diskutiert wird, ist die Gebäudehülle weit entfernt.
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Bis wann gelten die alten Konditionen?
Wer den vollen Bonus noch mitnehmen will, muss die Frist kennen. Für Anträge zu den bisherigen, besseren Konditionen gilt: Sie brauchen eine technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. Bestätigung zum Antrag (BzA), die bis zum 08.07.2026 erstellt wurde. Mit dieser können Sie den Antrag noch bis 20.07.2026 stellen – beim BAFA bis 23:59 Uhr, bei der KfW bis 20:00 Uhr. Ab dem 21.07.2026 gelten automatisch die neuen Konditionen (BAFA – Kurzmeldung 09.07.2026).
| Schritt | Frist / Datum |
|---|---|
| TPB/BzA erstellt bis | 08.07.2026 |
| Antrag alte Konditionen (BAFA) bis | 20.07.2026, 23:59 Uhr |
| Antrag alte Konditionen (KfW) bis | 20.07.2026, 20:00 Uhr |
| Neue Konditionen ab | 21.07.2026 |
Quelle: BAFA – Kurzmeldung zur BEG
Praktisch heißt das: Wenn Ihr Energieeffizienz-Experte die Unterlagen nicht rechtzeitig vor dem 8. Juli erstellt hat, ist der Zug für die alten Konditionen abgefahren. Für alle neuen Vorhaben ab jetzt planen Sie realistisch mit 15 % bei kleinen Einzelmaßnahmen.
Lohnt sich der iSFP für die Hülle jetzt noch?
Eine berechtigte Frage: Wenn der Bonus bei kleinen Maßnahmen wegfällt, wozu dann noch ein individueller Sanierungsfahrplan? Die Antwort ist differenzierter als „ja/nein":
Der iSFP behält zwei handfeste Vorteile, auch wenn der 5-%-Bonus bei der Einzelmaßnahme nicht mehr greift:
- Verdopplung der Höchstkosten: Mit iSFP steigt die förderfähige Obergrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit – relevant, sobald Sie mehrere Maßnahmen in einem Jahr angehen.
- 50 % Zuschuss auf die Beratung selbst: Die Erstellung des iSFP wird über die Bundesförderung für Energieberatung mit bis zu 50 % bezuschusst. Details dazu in Energieberater Kosten 2026: iSFP 1.500–2.500 €, 50 % Förderung und Sanierungsfahrplan (iSFP): Inhalt, Kosten & warum er sich lohnt.
Ehrlich gesagt: Wenn Sie ausschließlich eine kleine Einzelmaßnahme unter 30.000 € planen und sonst nichts, rechtfertigt der reine Förder-Vorteil den iSFP nicht mehr wie früher – der Bonus ist ja weg. Der Fahrplan lohnt sich dann vor allem als Planungsinstrument und als Türöffner für eine größere, gestaffelte Sanierung. Wer dagegen die ganze Hülle über mehrere Jahre saniert, profitiert weiter deutlich.
Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG
Es gibt einen zweiten Weg, der von der BEG-Reform überhaupt nicht betroffen ist: die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Für energetische Einzelmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum (älter als zehn Jahre) können Sie 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen – maximal 40.000 € je Objekt (§ 35c EStG, gesetze-im-internet.de).
| Merkmal | BAFA-Zuschuss (BEG-EM) | Steuerbonus § 35c EStG |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % (ohne iSFP-Bonus) | 20 % über 3 Jahre |
| Auszahlung | direkter Zuschuss | reduzierte Steuerlast |
| Antrag | vor Vorhabenbeginn, mit EEE | mit Steuererklärung, ohne EEE |
| Nutzung | selbst- & vermietet | nur selbstgenutzt |
| Kombination | nicht mit § 35c für dieselbe Maßnahme | nicht mit BAFA für dieselbe Maßnahme |
Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – Sie müssen sich entscheiden. Für kleine, selbstgenutzte Einzelmaßnahmen kann der Steuerbonus mit seinen 20 % nach der iSFP-Änderung sogar attraktiver sein als die verbliebenen 15 % BAFA-Zuschuss, sofern Sie ausreichend Steuerlast haben. Er kommt allerdings verzögert über drei Jahre und ist für Vermieter nicht nutzbar. Eine kurze Beratung, welcher Weg für Ihr Objekt günstiger ist, spart hier oft mehr als die Beratung kostet.
Kurz zur Abgrenzung: Was bei der Heizung passiert
Weil viele beides in einen Topf werfen, hier die klare Trennung. Die eigentliche Reform vom 21.07.2026 betrifft die Heizungsförderung (KfW 458), nicht die Gebäudehülle. Dort ändern sich mehrere Parameter gleichzeitig – etwa der Klimageschwindigkeitsbonus und die Förderhöchstkosten. Das BAFA stellt klar, dass die Grundstruktur des BEG-Programms erhalten bleibt und die Zuständigkeiten unverändert sind: BAFA für die Gebäudehülle, KfW für die Heizung (BAFA).
Für die Hülle gilt daher ausdrücklich nicht:
- keine Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus (das ist ein Heizungsthema)
- keine neue Einkommensstaffelung
- keine Reduzierung der Förderhöchstkosten auf 28.000 €
- kein Wertschöpfungsbonus
All diese Punkte gehören zur Heizung. Die Details dazu lesen Sie in Klimageschwindigkeitsbonus 2027: nur noch 16 % und in der Förderung Heizung 2026: KfW 458, BAFA & Steuerbonus. Wenn Sie ohnehin über einen Heizungstausch nachdenken, kombinieren viele Eigentümer beides sinnvoll – siehe Förderung Dämmung 2026: bis zu 12.000 € Zuschuss.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen, ob Ihr Vorhaben unter oder über 30.000 € liegt. Das entscheidet, ob der Bonus für Sie überhaupt je relevant war.
- Bei mehreren Maßnahmen bündeln. Wer Fassade, Fenster und Dach in einem größeren Paket über 30.000 € zusammenfasst, holt zumindest anteilig noch Bonus heraus.
- Steuerbonus gegenrechnen. Bei selbstgenutzten kleinen Maßnahmen kann § 35c EStG mit 20 % die bessere Wahl sein.
- Technische Mindestanforderungen beachten. Die geförderten U-Werte für Dämmung und Fenster stehen in den technischen Mindestanforderungen (TMA) des BAFA – Ihr Energieeffizienz-Experte prüft das.
- Nicht in Aktionismus verfallen. Die Förderung ist gesunken, aber nicht verschwunden. Eine energetisch sinnvolle Sanierung lohnt sich weiter – auch mit 15 %.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ändert sich am 21. Juli 2026 bei der Förderung für Dämmung, Fenster und Türen?
An der Gebäudehülle ändert sich nur ein Punkt: der iSFP-Bonus. Die 5 Prozentpunkte extra gibt es ab dem 21.07.2026 nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und ausschließlich für den Betrag darüber. Die Grundförderung von 15 %, die Höchstkosten und die förderfähigen Maßnahmen bleiben unverändert.
Bekomme ich die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle weiterhin mit 20 Prozent?
Nur noch bei großen Vorhaben – und auch dann nicht mehr auf die gesamte Summe. Für kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 € förderfähigen Kosten entfällt der iSFP-Bonus komplett, sodass 15 % bleiben. Bei Projekten über 30.000 € gilt der Bonus nur für den übersteigenden Teil, wodurch die effektive Quote je nach Größe zwischen 15 % und knapp unter 20 % liegt.
Ab wann gibt es den iSFP-Bonus von 5 % nicht mehr für kleine Sanierungsmaßnahmen?
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Wer bereits eine bis zum 08.07.2026 erstellte technische Projektbeschreibung hat, kann den Antrag zu den alten Konditionen noch bis 20.07.2026 stellen (BAFA bis 23:59 Uhr). Danach greift die neue Regel mit der 30.000-€-Schwelle.
Wie viel Förderung verliere ich durch die iSFP-Bonus-Änderung bei einer Fassadendämmung von 20.000 Euro?
Nach unserer Beispielrechnung 1.000 €: Bislang gab es 20 % von 20.000 € = 4.000 €, künftig nur noch 15 % = 3.000 €. Der Bonus entfällt vollständig, weil die 20.000 € unter der 30.000-€-Schwelle liegen. Es handelt sich um eine abgeleitete Illustration des BAFA-Mechanismus, nicht um eine offizielle Förderzusage.
Betrifft die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 auch die Fenster- und Dämmförderung oder nur die Heizung?
Die eigentliche Reform betrifft die Heizungsförderung (KfW 458). An der Gebäudehülle ändert sich nur der iSFP-Bonus. Themen wie der abgesenkte Klimageschwindigkeitsbonus, eine Einkommensstaffelung oder reduzierte Höchstkosten gehören ausschließlich zur Heizung und gelten für Dämmung, Fenster und Türen nicht.
Bis wann gelten die alten, besseren Förderkonditionen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle?
Mit einer bis zum 08.07.2026 erstellten technischen Projektbeschreibung (TPB/BzA) können Sie den Antrag noch bis zum 20.07.2026 stellen – beim BAFA bis 23:59 Uhr. Ab dem 21.07.2026 gelten für alle neuen Anträge automatisch die neuen Konditionen mit der iSFP-Schwelle.
Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten für Dämmung und Fenster pro Wohneinheit 2026?
Sie liegen weiterhin bei 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, für den der iSFP-Bonus gewährt wird, verdoppeln sie sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. Diese Grenzen ändert die Reform nicht.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Einzelmaßnahmen an der Hülle jetzt noch?
Für eine einzelne kleine Maßnahme unter 30.000 € lohnt er sich förderseitig kaum noch, da der Bonus dort wegfällt. Sinnvoll bleibt der iSFP als Planungsinstrument und für größere, gestaffelte Sanierungen – dort hebt er die Höchstkosten auf 60.000 € an, und die Beratung selbst wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
Kann ich Fassadendämmung und Fenstertausch mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG statt der BAFA-Förderung fördern lassen?
Ja, für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, können Sie stattdessen 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € je Objekt). BAFA-Zuschuss und § 35c EStG lassen sich für dieselbe Maßnahme aber nicht kombinieren. Nach der iSFP-Änderung kann der Steuerbonus bei kleinen Maßnahmen die günstigere Variante sein.
Nächster Schritt: Ihr Gebäude, Ihre optimale Förderstrategie
Ob sich bei Ihnen eher die verbliebenen 15 % BAFA-Zuschuss, der Steuerbonus nach § 35c EStG oder ein gebündeltes iSFP-Paket lohnt, hängt vom konkreten Zustand Ihres Gebäudes ab – vom Baujahr über die Bauteile bis zu Ihrer Steuersituation. Mit der Gebäudeanalyse von reduco sehen Sie auf Basis Ihrer echten Gebäudedaten, welche Maßnahmen an der Hülle energetisch und wirtschaftlich am meisten bringen und welcher Förderweg für Sie unter den neuen Konditionen der beste ist. So treffen Sie die Entscheidung nicht nach Bauchgefühl, sondern mit belastbaren Zahlen – bevor Sie den Antrag stellen.
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