Stromspeicher-Förderung 2026: Bund, Länder & 0 % MwSt
Speicher-Förderung 2026: Warum es keinen Bundeszuschuss mehr gibt, wie Sie mit KfW 270 und 0 % Mehrwertsteuer sparen und welche Länderprogramme jetzt noch zählen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kein Bundeszuschuss mehr: Für Stromspeicher allein gibt es 2026 keinen bundesweiten Zuschuss. Das Paketprogramm KfW 442 (PV + Speicher + Wallbox) ist eingestellt – Neuanträge sind nicht mehr möglich.
- 0 % Umsatzsteuer: Auf Lieferung und Installation eines PV-Speichers gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG – der größte bundesweite Spar-Hebel, ganz ohne Antrag, solange die Anlage 30 kW (peak) nicht übersteigt.
- KfW-Kredit statt Geschenk: Der zentrale Bundesweg ist das KfW-Programm 270 – ein zinsgünstiger Kredit über bis zu 100 % der Kosten, aber ohne Tilgungszuschuss.
- Zuschüsse nur regional: Direkte Speicher-Zuschüsse pro kWh existieren nur noch in einzelnen Ländern und Kommunen – die Programme wechseln häufig und sind oft schnell ausgeschöpft.
- Reihenfolge entscheidet: Jeder Zuschuss und jeder Kredit muss vor der Vertragsunterschrift beantragt bzw. bewilligt sein. Ein zu früher Auftrag kostet die komplette Förderung.
- Stand 2026: Speicher-Förderung ist Ländersache und ändert sich laufend – prüfen Sie vor dem Kauf immer das aktuelle Landes- oder Kommunalprogramm.
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Wer 2026 einen Stromspeicher zur Photovoltaikanlage plant, sucht fast immer zuerst nach „dem Zuschuss“. Die ehrliche Antwort vorweg: Einen bundesweiten Zuschuss nur für den Speicher gibt es nicht mehr. Das früher beliebte KfW-Programm 442 ist eingestellt, die KfW schreibt dazu klipp und klar: „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.“ Übrig bleiben bundesweit zwei Hebel – der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG (0 % Umsatzsteuer auf Speicher und Installation) und der zinsgünstige KfW-270-Kredit. Echte Direktzuschüsse pro Kilowattstunde Speicherkapazität sind zur reinen Ländersache geworden: mal ein Landesprogramm, mal ein kommunaler Topf, häufig nur so lange, bis das Budget erschöpft ist. In diesem Ratgeber trenne ich die drei Förder-Mechaniken sauber voneinander, zeige, worauf Sie beim Antrag achten müssen, und grenze bewusst von der breiteren Förderung Photovoltaik 2026 ab – hier geht es strikt um den Speicher. Wie viel ein Speicher überhaupt kostet und ob er sich rechnet, lesen Sie ergänzend im Batteriespeicher-Leitfaden.
Die drei Förder-Mechaniken im Überblick
Speicher-Förderung wirkt 2026 über drei völlig unterschiedliche Wege. Sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler – und der Grund, warum viele Vergleichsportale veraltete oder falsche Zahlen nennen. Diese Tabelle ordnet sie ein:
| Mechanik | Ebene | Form | Antrag nötig? | Gilt 2026? |
|---|---|---|---|---|
| 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG) | Bund | Steuerbefreiung | Nein (automatisch über Rechnung) | Ja |
| KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) | Bund | Zinsgünstiger Kredit | Ja (über Hausbank, vor Vorhabenbeginn) | Ja |
| KfW 442 (Solarstrom für E-Autos) | Bund | Zuschuss (PV + Speicher + Wallbox) | – | Nein, eingestellt |
| Direktzuschuss pro kWh | Land / Kommune | Zuschuss | Ja (vor Vertragsschluss) | Nur regional |
| Zinsgünstiges Landesdarlehen | Land (Landesbank) | Kredit | Ja | Nur regional |
Die ersten beiden Zeilen sind bundesweit und für jeden verfügbar. Die letzten beiden gibt es nur dort, wo ein Land oder eine Kommune gerade einen Fördertopf aufgelegt hat. Und Zeile drei – KfW 442 – ist der Klassiker unter den veralteten Portal-Angaben: Sie taucht immer noch als „aktive Speicher-Förderung“ auf, ist aber Geschichte.
Bundesweit 1: Der 0-%-Umsatzsteuersatz auf Speicher
Der mit Abstand wirksamste bundesweite Hebel ist keine Förderung im klassischen Sinn, sondern eine Steuerbefreiung. Seit 2023 gilt auf die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Komponenten der Nullsteuersatz. Und das umfasst ausdrücklich auch den Speicher: § 12 Abs. 3 UStG nennt „Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern“ – Lieferung wie Montage werden mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet.
Was das konkret bringt
Statt 19 % Mehrwertsteuer zahlen Sie null. Bei einem Speicher, der brutto sonst 8.000 EUR gekostet hätte, sind das rund 1.280 EUR weniger auf der Rechnung – ohne Antrag, ohne Formular, ohne Wartezeit. Der Installateur weist die Rechnung schlicht mit 0 % USt aus. Genau darin liegt der Charme: Der Nullsatz wirkt automatisch, während jeder echte Zuschuss beantragt und bewilligt werden muss.
| Speicherpreis (fiktiv, netto) | Mit 19 % USt (alt) | Mit 0 % USt (2026) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 5.000 EUR | 5.950 EUR | 5.000 EUR | 950 EUR |
| 8.000 EUR | 9.520 EUR | 8.000 EUR | 1.520 EUR |
| 12.000 EUR | 14.280 EUR | 12.000 EUR | 2.280 EUR |
Rechenbeispiele zur Veranschaulichung des Steuervorteils – die tatsächlichen Speicherpreise variieren stark; aktuelle Marktpreise finden Sie im Stromspeicher-Preisvergleich 2026.
Die wichtige Bedingung: 30 kWp und der PV-Bezug
Der Nullsatz ist an Voraussetzungen geknüpft. Er greift für Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden, wenn die im Marktstammdatenregister eingetragene installierte Bruttoleistung 30 kW (peak) nicht übersteigt – für solche Anlagen gilt die Grenze laut Gesetz als erfüllt fingiert. Für nahezu jedes Einfamilienhaus ist das unproblematisch, denn typische Dachanlagen liegen bei 8–15 kWp.
Wichtig und oft übersehen: Der Nullsatz gilt für Speicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage. Wer einen Speicher ohne jede PV-Anlage als reinen Netzspeicher kauft, bewegt sich in einer steuerlich strittigen Zone. Bei der klassischen Kombination – neue PV plus Speicher oder Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden Anlage – ist der Bezug in aller Regel gegeben. Wollen Sie einen Speicher zu einer schon laufenden Anlage ergänzen, lesen Sie den Ablauf im Ratgeber Stromspeicher nachrüsten. Im Zweifel klärt der Fachbetrieb oder ein Steuerberater, ob der Nullsatz auf Ihren Fall anwendbar ist.
Bundesweit 2: Der KfW-270-Kredit für den Speicher
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Der zweite bundesweite Weg ist ein Kredit – kein geschenktes Geld. Das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert ausdrücklich Photovoltaik-Anlagen (Dach, Fassade, Freifläche) und Batteriespeicher als zinsgünstigen Förderkredit. Es ist der zentrale bundesweite Förderweg für Speicher – aber eben ein Darlehen, kein Zuschuss.
Die Eckdaten
| Merkmal | KfW 270 |
|---|---|
| Was wird finanziert? | PV-Anlagen und Batteriespeicher |
| Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der Investitionskosten |
| Maximaler Kreditbetrag | bis 150 Mio. EUR pro Vorhaben |
| Laufzeit | bis zu 30 Jahre |
| Zinsbindung | bis zu 20 Jahre |
| Tilgungszuschuss | keiner – Vorteil liegt allein im günstigen Zins |
| Antragsweg | über die eigene Hausbank, vor Vorhabenbeginn |
Quelle: KfW – Erneuerbare Energien – Standard (270).
Was Sie realistisch erwarten dürfen
Den effektiven Jahreszins nenne ich hier bewusst nicht als feste Zahl. Er ist bonitäts- und laufzeitabhängig, wird monatlich angepasst und hängt von Ihrer Hausbank ab, die den Kredit durchleitet. Auf der KfW-Programmseite steht deshalb nur ein Platzhalter statt eines fixen Satzes. Rechnen Sie also nicht mit einem festen Prozentwert, sondern lassen Sie sich von Ihrer Bank ein konkretes Angebot machen und vergleichen Sie es mit einem normalen Modernisierungs- oder Ratenkredit.
Der KfW-270-Kredit lohnt vor allem dann, wenn Sie die Investition nicht komplett aus Eigenkapital stemmen wollen. Weil es keinen Tilgungszuschuss gibt, ist der einzige Vorteil der günstige Zins – ein Zuschussprogramm ist das nicht. Für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Gesamtanlage sind Speicherpreis pro kWh, Strompreis und Eigenverbrauchsquote entscheidender; diese Rechnung führe ich im Batteriespeicher-Leitfaden und in der Photovoltaik-Kostenübersicht 2026 im Detail durch.
Warum es keinen Bundeszuschuss mehr gibt: KfW 442 ist eingestellt
Hier liegt der wichtigste Fakt dieses Artikels – und die häufigste Falschannahme im Netz. Viele Seiten führen das Programm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ noch als aktive Speicher-Förderung. Das ist falsch. Das Paketprogramm, das PV-Anlage, Speicher und Wallbox gemeinsam bezuschusste, ist eingestellt. Die KfW stellt auf ihrer Programmseite unmissverständlich klar: „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.“ Grund war die Haushaltskonsolidierung im Bundeshaushalt 2024.
Was bedeutet das praktisch?
- Keine Neuanträge sind möglich – der Fördertopf ist geschlossen.
- Bestehende Zusagen werden noch bedient; wer 442 damals bewilligt bekam, behält seinen Anspruch.
- Es gibt keinen Nachfolger auf Bundesebene, der einen reinen Speicher-Zuschuss zahlt.
Wenn Ihnen also ein Portal oder ein Verkäufer 2026 einen „KfW-Zuschuss für den Speicher“ verspricht, ist das entweder KfW 270 (ein Kredit, kein Zuschuss) oder schlicht veraltet. Diese Klarstellung ist einer der Gründe, warum ich in diesem Ratgeber jede Zahl an eine Primärquelle hänge – bei Förderprogrammen ändert sich zu viel zu schnell.
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Regional: Länder- und Kommunalprogramme für Speicher
Echte Direktzuschüsse für Stromspeicher gibt es 2026 nur noch regional. Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt: Neben der bundesweiten KfW-Kreditförderung gibt es „in einigen Kommunen, Regionalverbänden oder einzelnen Bundesländern Zuschüsse für PV-Anlagen oder für Batteriespeicher beim Kauf einer PV-Anlage“ – lokale Klimaschutzmanager oder Energieberater kennen die Details.
Zwei Grundtypen regionaler Speicher-Förderung
1. Direktzuschuss pro kWh Speicherkapazität. Typisch für Kommunen und einzelne Länder. Sie erhalten einen festen Betrag je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität, oft gedeckelt durch eine Maximalsumme pro Haushalt. Der Nachteil: Diese Töpfe sind meist knapp budgetiert und schnell erschöpft – wer zu spät kommt, geht leer aus, selbst wenn das Programm formal noch läuft.
2. Zinsgünstiges Landesdarlehen. Manche Länder vergeben über ihre Landesbanken (etwa Landesförderinstitute oder Landesbanken) verbilligte Kredite für PV plus Speicher. Wirtschaftlich funktioniert das ähnlich wie KfW 270 – der Vorteil steckt im Zins, nicht in einem Zuschuss.
Ehrlich gesagt: Konkrete Euro-Beträge nenne ich hier nicht
Sie finden im Netz zahlreiche konkrete Länderzahlen – etwa Boni pro kWh in einzelnen Städten und Ländern. Ich liste sie hier bewusst nicht als harte Fakten, weil sie sich nicht sauber auf eine verlässliche Primärquelle stützen ließen und weil solche Programme schlicht zu oft geändert, gedeckelt oder eingestellt werden. Genau das ist der Kardinalfehler vieler Vergleichsportale: Sie führen abgelaufene Landesboni als aktuell und schicken Leser mit falschen Erwartungen ins Beratungsgespräch.
Mein Rat stattdessen: Prüfen Sie direkt an der Quelle. Die zuverlässigsten Anlaufstellen sind
- die offizielle Förderseite Ihres Bundeslandes bzw. des Landesförderinstituts,
- die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde (Stichwort Klimaschutz-/Energieförderung),
- der örtliche Klimaschutzmanager oder ein unabhängiger Energieberater.
Einen Einstieg nach Bundesland bietet die Übersicht Landesförderung nach Bundesland. Behandeln Sie jede dort oder anderswo gefundene Zahl als „Stand zum Zeitpunkt der Recherche“ und verifizieren Sie sie vor dem Kauf auf der amtlichen Programmseite.
Lassen sich Landeszuschuss und KfW-Kredit kombinieren?
Häufig ja – aber die Kombinierbarkeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Landesprogramms. Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen: Was der Landeszuschuss trägt, dürfen Sie in der Regel nicht zusätzlich über einen zweiten Fördertopf abrechnen. Der 0-%-Umsatzsteuersatz lässt sich dagegen praktisch immer mitnehmen, weil er keine Förderung im beihilferechtlichen Sinn ist, sondern die Steuerbasis absenkt. Klären Sie Reihenfolge und Zusagen immer, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Der teuerste Fehler: Vertrag vor der Bewilligung
Diese Warnung gehört an die prominenteste Stelle jedes Förder-Ratgebers, weil sie so viele Menschen Geld kostet. Wer eine Förderung nutzen möchte, muss den Zuschuss zwingend beantragen und bewilligt bekommen, BEVOR ein Vertrag mit dem Anlagen- oder Installationsbetrieb unterschrieben wird. Ein zu früher Vertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn und kostet den kompletten Förderanspruch.
Das gilt gleichermaßen für Landeszuschüsse und für den KfW-270-Kredit. Die richtige Reihenfolge sieht so aus:
- Angebote einholen und den Speicher (bzw. das PV-plus-Speicher-Paket) technisch planen.
- Förderprogramm identifizieren – Land, Kommune, KfW – und Bedingungen prüfen.
- Antrag stellen (Kommune/Land direkt, KfW über die Hausbank) und auf die Zusage warten.
- Erst nach der Bewilligung den Liefer- und Montagevertrag unterschreiben.
- Anlage installieren, im Marktstammdatenregister anmelden, Nachweise einreichen.
Der 0-%-Umsatzsteuersatz ist die einzige Ausnahme von dieser Reihenfolge: Er wirkt automatisch über die Rechnung und muss nicht vorab beantragt werden. Bei allem anderen gilt: erst die Zusage, dann die Unterschrift.
Einordnung: Speicher-Förderung ist nicht die ganze PV-Förderung
Damit keine Verwechslung entsteht – dieser Ratgeber behandelt bewusst nur den Speicher. Rund um die Photovoltaikanlage selbst gibt es weitere Bausteine, die ich hier nur streife und die im Ratgeber Förderung Photovoltaik 2026 und in der Solarförderung-Übersicht ausführlich stehen:
- Die EEG-Einspeisevergütung kann für Solaranlagen bis 100 kW installierter Leistung in Anspruch genommen werden – in der Überschusseinspeisung gelten die regulären, in der Volleinspeisung erhöhte Fördersätze. Die für 2026 maßgeblichen anzulegenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
- Der 0-%-Umsatzsteuersatz gilt nicht nur für den Speicher, sondern für die gesamte Anlage inklusive Modulen und Wechselrichter.
Für den Speicher selbst zählt von alledem vor allem der Nullsatz. Die Einspeisevergütung betrifft den eingespeisten Strom, nicht die Speicherkapazität – deshalb belasse ich es hier bei diesem einen Satz Kontext und dem Verweis auf die spezialisierten Ratgeber.
Wann sich ein geförderter Speicher lohnt
Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms – Sie nutzen abends und nachts, was tagsüber vom Dach kommt, statt teuren Netzstrom zu kaufen. Die Förderung senkt dabei die Anfangskosten. Der 0-%-USt-Vorteil wirkt immer, ein regionaler Landeszuschuss kommt gegebenenfalls obendrauf. Ob sich die Investition unterm Strich rechnet, hängt aber an drei Stellschrauben:
| Faktor | Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit |
|---|---|
| Speicherpreis pro kWh | Je günstiger, desto schneller amortisiert – aktuelle Preise im Preisvergleich 2026 |
| Strompreis | Je höher der Netzstrompreis, desto mehr spart jede selbst genutzte kWh |
| Eigenverbrauchsquote | Ein Speicher hebt sie typisch von ~30 % auf 60–80 % |
Ein Speicher lohnt sich fast ausschließlich in Kombination mit einer PV-Anlage – ohne eigene Erzeugung fehlt der günstige Solarstrom, den er zwischenspeichern soll. Genau deshalb ist die entscheidende Frage vor dem Speicherkauf: Passt die PV-Anlage, ihre Größe und die Kombination mit dem Speicher zu Ihrem Haushalt? Eine belastbare Antwort liefert nur eine Betrachtung Ihres konkreten Dachs, Verbrauchs und Standorts – keine pauschale Faustformel. Wie Sie Speicher und Anlage aufeinander abstimmen, zeigt der Batteriespeicher-Leitfaden.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 eine bundesweite Förderung nur für Stromspeicher?
Nein. Einen Bundeszuschuss allein für den Speicher gibt es 2026 nicht. Bundesweit bleiben nur zwei Hebel: der KfW-270-Kredit (finanziert PV und Batteriespeicher, aber ohne Tilgungszuschuss) und der 0-%-Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Das frühere Paketprogramm KfW 442 (PV + Speicher + Wallbox) ist eingestellt. Direkte Zuschüsse gibt es nur noch regional über Länder und Kommunen.
Welche Bundesländer fördern Stromspeicher 2026?
Speicher-Förderung ist Ländersache und wechselt häufig. Manche Länder und Kommunen zahlen Direktzuschüsse pro kWh Speicherkapazität, andere vergeben zinsgünstige Landesdarlehen, viele Programme sind ausgelaufen oder eng budgetiert. Weil sich diese Töpfe laufend ändern und schnell erschöpft sein können, nenne ich hier bewusst keine festen Euro-Beträge – prüfen Sie vor dem Kauf immer das aktuelle Programm auf der offiziellen Landes- oder Kommunalseite. Einen Einstieg bietet die Landesförderung nach Bundesland.
Was bringt der 0-%-Mehrwertsteuersatz beim Speicher?
§ 12 Abs. 3 UStG setzt die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation eines PV-Speichers auf null – vorausgesetzt, der Speicher steht im Zusammenhang mit einer Solaranlage bis 30 kW (peak). Das ist der größte bundesweite Spar-Hebel und wirkt automatisch über die Rechnung, ganz ohne Antrag. Bei einem Speicher, der sonst brutto 8.000 EUR gekostet hätte, sparen Sie so rund 1.280 EUR. Details stehen im Gesetzestext zu § 12 UStG.
Kann ich einen Speicher über die KfW finanzieren?
Ja, über das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es finanziert PV-Anlagen und Batteriespeicher als zinsgünstigen Kredit über bis zu 100 % der Investitionskosten, mit Laufzeiten bis 30 Jahren. Wichtig: Es ist ein Kredit ohne Tilgungszuschuss – der Vorteil liegt allein im günstigen Zins. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank, und zwar vor Vorhabenbeginn.
Ist das KfW-442-Programm für Speicher noch verfügbar?
Nein. Das Paketprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (PV + Speicher + Wallbox) ist eingestellt. Die KfW schreibt dazu ausdrücklich: „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.“ Neuanträge sind nicht möglich, nur bereits erteilte Zusagen werden noch bedient. Wenn ein Portal das Programm noch als aktive Speicher-Förderung listet, ist die Angabe veraltet.
Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?
Ja, unbedingt. Zuschuss und Kredit müssen vor der Vertragsunterschrift beantragt bzw. bewilligt sein. Wer den Vertrag mit dem Installationsbetrieb zu früh unterschreibt, löst den sogenannten Vorhabenbeginn aus und verliert den kompletten Förderanspruch – bei Landes- und KfW-Programmen gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist der 0-%-Umsatzsteuersatz, der automatisch über die Rechnung wirkt.
Lohnt sich ein geförderter Speicher zur PV-Anlage überhaupt?
Der Speicher erhöht Ihren Eigenverbrauch – statt teuren Netzstroms nutzen Sie abends selbst erzeugten Solarstrom. Die Förderung senkt die Anfangskosten: Der 0-%-USt-Vorteil wirkt immer, ein Landeszuschuss gegebenenfalls zusätzlich. Ob es sich rechnet, hängt vom Speicherpreis pro kWh, vom Strompreis und von Ihrer Eigenverbrauchsquote ab. Die konkrete Rechnung führen der Batteriespeicher-Leitfaden und der Stromspeicher-Preisvergleich 2026 durch.
Kann ich Landeszuschuss und KfW-Kredit kombinieren?
Häufig ja, aber die Kombinierbarkeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Landesprogramms. Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen – was der Landeszuschuss trägt, dürfen Sie meist nicht zusätzlich über einen zweiten Fördertopf abrechnen. Der 0-%-Umsatzsteuersatz lässt sich dagegen fast immer mitnehmen. Achten Sie auf Reihenfolge und Zusagen vor Vorhabenbeginn und klären Sie die Kombination vorab mit dem jeweiligen Förderprogramm.
Nächster Schritt: Passt eine PV-Anlage mit Speicher zu Ihrem Haus?
Ob sich ein geförderter Speicher für Sie lohnt, entscheidet sich nicht an einer pauschalen Förderquote, sondern an Ihrem konkreten Dach, Ihrem Stromverbrauch und der Frage, wie gut PV-Anlage und Speicher zusammenpassen. Der 0-%-Umsatzsteuersatz und der KfW-270-Kredit stehen bundesweit bereit; ein regionaler Zuschuss kommt je nach Land oder Kommune obendrauf – aber nur, wenn Sie ihn vor der Vertragsunterschrift beantragen. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, welche Anlagen- und Speichergröße wirtschaftlich zu Ihrem Haushalt passt – inklusive einer realistischen Einordnung der Förderung. Weil Förderprogramme sich laufend ändern, gilt am Ende immer: Stand 2026 – vor dem Kauf das aktuelle Programm prüfen.
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