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Solarförderung 2026: Alle Zuschüsse und Vergünstigungen im Überblick

Solarförderung 2026: Einspeisevergütung, Steuervorteile, KfW-Kredite und Landesförderungen für Photovoltaik, Solarthermie und Balkonkraftwerke im Überblick.

Übersicht aller Solarförderungen für Eigenheimbesitzer 2026

Wer 2026 in eine Solaranlage investiert, profitiert von einer ganzen Reihe staatlicher Förderungen und Vergünstigungen -- von der Einspeisevergütung über den Nullsteuersatz bis hin zu zinsgünstigen KfW-Krediten und kommunalen Zuschüssen. Das Problem: Die Förderlandschaft ist über mehrere Gesetze, Förderstellen und Verwaltungsebenen verstreut. Viele Eigenheimbesitzer wissen nicht, welche Förderungen es gibt, welche sie kombinieren können und wo sie Anträge stellen müssen.

Dieser Ratgeber bringt Ordnung in das Förderdickicht. Er fasst alle relevanten Solarförderungen für 2026 zusammen -- für Photovoltaik, Solarthermie und Balkonkraftwerke. Am Ende finden Sie eine Übersichtstabelle und Antworten auf die häufigsten Fragen. Einen allgemeinen Überblick über alle Förderprogramme für energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizungstausch etc.) bietet unser Förderüberblick 2026.

1. Einspeisevergütung nach EEG (§ 48 EEG)

Die Einspeisevergütung ist das finanzielle Rückgrat jeder Photovoltaikanlage: Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine staatlich garantierte Vergütung. Die Höhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und dem gewählten Einspeisemodell ab.

Vergütungssätze Stand Anfang 2026

Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % (sogenannte Degression). Die Absenkungen erfolgen jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für Anlagen, die im ersten Halbjahr 2026 (Februar bis Juli) in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze:

Anlagengröße (Leistungsanteil) Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,79 ct/kWh 12,35 ct/kWh
10--40 kWp (Anteil) 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40--100 kWp (Anteil) 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Für Anlagen, die im zweiten Halbjahr 2026 (August 2026 bis Januar 2027) in Betrieb gehen, sinken die Sätze um weitere 1 %:

Anlagengröße (Leistungsanteil) Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,71 ct/kWh 12,23 ct/kWh
10--40 kWp (Anteil) 6,66 ct/kWh 10,25 ct/kWh
40--100 kWp (Anteil) 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Hinweis: Die genauen Vergütungssätze hängen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Die hier angegebenen Werte basieren auf der halbjährlichen 1-%-Degression gemäß EEG. Die nächste Absenkung erfolgt zum 1. August 2026. Wer früher installiert, sichert sich die höheren Sätze. Eine detaillierte Analyse der Vergütungssätze und der geplanten Änderungen ab 2027 finden Sie in unserem Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026/2027.

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

Bei der Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung) verbrauchen Sie den erzeugten Strom zunächst selbst. Nur was Sie nicht verbrauchen, fließt ins Netz und wird vergütet. Bei der Volleinspeisung speisen Sie die gesamte Erzeugung ins öffentliche Netz ein und beziehen Ihren Haushaltsstrom weiterhin komplett vom Versorger.

Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die Teileinspeisung deutlich wirtschaftlicher. Der Grund: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Netzstrompreis von derzeit 30--38 ct/kWh -- das ist vier- bis fünfmal mehr als die Einspeisevergütung von knapp 8 ct/kWh. Mehr zur Wirtschaftlichkeitsrechnung in unserem Ratgeber zu PV-Kosten und Förderung 2026.

Wie die Staffelung funktioniert

Die Vergütungssätze werden anteilig berechnet, nicht pauschal nach Anlagengröße. Bei einer 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhalten Sie für die ersten 10 kWp den höheren Satz (7,79 ct/kWh) und für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz (6,73 ct/kWh).

20 Jahre Vergütungsgarantie

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus den Rest des Inbetriebnahmejahres garantiert. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Wer im ersten Halbjahr 2026 in Betrieb geht, erhält die oben genannten Sätze bis mindestens Ende 2046.

Geplante Änderungen ab 2027

Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen durch ein marktorientiertes Vergütungsmodell ersetzt werden. Die Details befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess. Wer 2026 noch eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich den festen Vergütungssatz für 20 Jahre -- ein starkes Argument, nicht zu lange zu warten.

2. Umsatzsteuer 0 % auf PV-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Regelung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt und ist unbefristet -- sie läuft also nicht aus.

Voraussetzungen

  • Die PV-Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert (einschließlich Nebengebäude wie Garage, Carport oder Gartenhaus).
  • Die installierte Bruttoleistung beträgt maximal 30 kWp.
  • Die Regelung gilt auch für öffentliche Gebäude und Gebäude, die dem Gemeinwohl dienen.

Was ist alles abgedeckt?

Der Nullsteuersatz umfasst alle wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage:

  • Solarmodule (auch Glas-Glas-Module, bifaziale Module)
  • Wechselrichter (String- und Hybridwechselrichter)
  • Stromspeicher (Batteriespeicher, sofern sie zur Speicherung von Solarstrom dienen)
  • Montagesysteme (Unterkonstruktion, Dachhaken, Schienen)
  • Kabel und Stecker (DC- und AC-Verkabelung als Teil der PV-Installation)
  • Installation und Montage (Arbeitskosten des Installateurs)
  • Zubehör wie Leistungsoptimierer und Energiemanagementsysteme, sofern sie zusammen mit der PV-Anlage geliefert werden

Was ist nicht abgedeckt?

  • Reine Dacharbeiten, die nicht unmittelbar der PV-Montage dienen (z. B. Dachneueindeckung)
  • Allgemeine Elektroarbeiten am Zählerschrank (sofern nicht ausschließlich für die PV-Anlage nötig)
  • Wallboxen und Ladesäulen (werden separat besteuert)
  • Gerüstkosten, die auch für andere Arbeiten genutzt werden (anteilige Aufteilung nötig)

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie

System Nettobetrag Ersparnis durch 0 % MwSt (statt 19 %)
10-kWp-PV-Anlage mit 10-kWh-Speicher 14.500 € 2.755 €
6-kWp-Anlage ohne Speicher 7.200 € 1.368 €
15-kWp-Anlage mit 15-kWh-Speicher 20.000 € 3.800 €

Der Nettopreis ist gleichzeitig Ihr Bruttopreis -- was auf der Rechnung steht, zahlen Sie auch. Details zu den aktuellen Komponentenpreisen finden Sie in unserem Ratgeber zu PV-Kosten 2026 und im Stromspeicher-Kostenvergleich. Eine ausführliche Darstellung aller steuerlichen Aspekte bietet unser Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.

3. Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)

Neben der Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf gibt es seit dem Jahressteuergesetz 2022 auch eine Einkommensteuerbefreiung für den Betrieb kleiner PV-Anlagen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und ist ebenfalls unbefristet.

Was ist steuerfrei?

Sämtliche Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer begünstigten PV-Anlage sind von der Einkommensteuer befreit:

  • Einspeisevergütung nach dem EEG
  • Eigenverbrauch des erzeugten Stroms (geldwerter Vorteil)
  • Direktvermarktung von Solarstrom

Voraussetzungen

Gebäudetyp Maximale Anlagenleistung
Einfamilienhaus, Gewerbegebäude max. 30 kWp
Mehrfamilienhaus (pro Wohn-/Gewerbeeinheit) max. 15 kWp
Gesamtleistung aller PV-Anlagen eines Steuerpflichtigen max. 100 kWp

Praktische Folgen

Die Steuerbefreiung hat den Betrieb einer kleinen PV-Anlage massiv vereinfacht:

  • Keine Gewerbeanmeldung nötig für PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Keine Einkommensteuererklärung für die PV-Anlage erforderlich
  • Kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Wer 2026 eine PV-Anlage auf sein Einfamilienhaus setzt, muss sich steuerlich um fast nichts mehr kümmern. Alle Details zu Sonderfällen (Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Nutzung, Altanlagen) finden Sie im Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.

4. KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien -- Standard

Die KfW-Bankengruppe bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien -- Standard) einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Anders als bei der KfW-Förderung für den Heizungstausch (KfW 458) oder die Komplettsanierung (KfW 261) gibt es hier keine Tilgungszuschüsse -- nur den Zinsvorteil.

Eckdaten

Merkmal Details
Kreditbetrag Bis zu 150 Mio. € (in der Praxis für Eigenheime: volle Investitionskosten)
Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit 1--3 Jahre je nach Laufzeit
Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
Zinssatz Abhängig von Bonität und Laufzeit; in der Regel leicht unter Marktzins
Tilgungszuschuss Keiner
Antragstellung Über die Hausbank (nicht direkt bei der KfW)
Förderfähig PV-Anlage, Stromspeicher, Wechselrichter, Montage, Planung

Für wen lohnt sich der KfW 270?

Der KfW 270 ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • Sie die Investition nicht aus Eigenmitteln stemmen möchten oder können
  • Ihr regulärer Bankkredit schlechtere Konditionen bietet als der KfW-Zinssatz
  • Sie eine größere Anlage (z. B. 15--30 kWp mit Speicher) finanzieren und die Gesamtkosten bei 20.000--30.000 EUR liegen

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Einen vollständigen Überblick über alle KfW-Programme finden Sie im KfW-Förderung-Ratgeber 2026.

Kombination mit anderen Förderungen

Der KfW 270 lässt sich mit der Einspeisevergütung, dem Nullsteuersatz und der Einkommensteuerbefreiung kombinieren. Auch eine Kombination mit Landes- oder Kommunalförderungen ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt.

5. BAFA-Förderung für Solarthermie (BEG EM)

Wer statt Photovoltaik (Strom) auf Solarthermie (Wärme) setzt, kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen direkten Zuschuss erhalten. Solarthermie-Anlagen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude -- Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.

Fördersätze

Maßnahme Basis-Fördersatz Mit iSFP-Bonus Max. förderfähige Kosten pro WE
Solarthermie (Warmwasser) 15 % 20 % 30.000 € (60.000 € mit iSFP)
Solarthermie (Warmwasser + Heizungsunterstützung) 15 % 20 % 30.000 € (60.000 € mit iSFP)

WE = Wohneinheit. iSFP = individueller Sanierungsfahrplan.

Voraussetzungen

  • Nur Bestandsgebäude: Die BAFA-Förderung für Solarthermie gilt ausschließlich für bestehende Gebäude mit einem Bauantrag oder einer Bauanzeige vor dem 01.02.2002.
  • Technische Mindestanforderungen: Die Solarthermie-Anlage muss die Anforderungen der BEG-Richtlinie erfüllen (Solar-Keymark-Zertifizierung, Mindestertrag).
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Für den iSFP-Bonus ist ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Rechenbeispiel

Eine Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kostet inklusive Einbau typischerweise 8.000--12.000 EUR. Bei förderfähigen Kosten von 10.000 EUR und einem iSFP ergibt sich ein Zuschuss von 20 % = 2.000 EUR.

Solarthermie vs. Photovoltaik

Solarthermie hat gegenüber Photovoltaik einen höheren thermischen Wirkungsgrad, ist aber weniger flexibel einsetzbar. Für die meisten Eigenheimbesitzer ist Photovoltaik in Kombination mit einer Wärmepumpe heute die wirtschaftlichere Lösung. Einen detaillierten Vergleich finden Sie in unserem Ratgeber Solarthermie für Warmwasser. Weitere Informationen zur BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen bietet unser BAFA-Förderung-Ratgeber 2026.

6. Landesförderungen: Programme der Bundesländer

Neben den Bundesprogrammen bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Solaranlagen -- insbesondere für Stromspeicher, die auf Bundesebene nicht gesondert bezuschusst werden. Allerdings ändern sich Landesprogramme häufig und werden oft eingestellt, sobald die Mittel erschöpft sind.

NRW: progres.nrw Speicherförderung

Das Programm progres.nrw förderte Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen. Es war eines der erfolgreichsten Landesförderprogramme und wurde zuletzt bis Ende 2024 verlängert. Seit Januar 2025 ist das Programm ausgelaufen. Ob und wann ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird, ist Stand Anfang 2026 unklar. Die NRW.BANK bietet weiterhin zinsgünstige Kredite für energetische Maßnahmen an.

Berlin: SolarPLUS

Das Berliner Programm SolarPLUS förderte Stromspeicher, Gutachten zur Dacheignung und die Vorbereitung von Mieterstromprojekten. Das Programm lief bis Ende 2025. Für 2026 ist keine Neuauflage bekannt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft prüft jedoch weitere Maßnahmen zur Förderung des Solarausbaus.

Bayern: 10.000-Häuser-Programm (eingestellt)

Das bayerische 10.000-Häuser-Programm mit dem PV-Speicher-Bonus wurde bereits 2022 eingestellt. Aktuell bietet Bayern keine eigene Speicherförderung auf Landesebene an. Die BayernLabo stellt zinsgünstige Wohnungsbaukredite bereit, die grundsätzlich auch für energetische Maßnahmen genutzt werden können, aber keine spezifische Solarförderung darstellen.

Baden-Württemberg: Netzdienliche Speicher

Baden-Württemberg förderte über die L-Bank netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen. Das Programm wurde mehrfach aufgestockt, war jedoch zuletzt überzeichnet. Die Mittel für 2025 waren rasch erschöpft. Ob das Programm 2026 fortgeführt wird, hängt von der Haushaltslage ab.

Kommunale Förderungen

Zahlreiche Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher an. Diese sind oft besonders attraktiv, weil sie als Zuschuss gewährt werden und mit Bundesmitteln kombinierbar sind. Beispiele:

  • München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude -- Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher
  • Hamburg: Klimaschutzförderung für Solaranlagen und Speicher
  • Freiburg: Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen mit PV-Komponente
  • Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Heidelberg und viele weitere Kommunen

Wichtiger Hinweis: Landes- und Kommunalförderungen ändern sich häufig und sind oft budgetgebunden. Prüfen Sie immer die aktuelle Verfügbarkeit bei der zuständigen Förderstelle, bevor Sie sich auf einen Zuschuss verlassen. Eine gute Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) sowie die Energieagenturen der jeweiligen Bundesländer.

7. Balkonkraftwerk-Förderung

Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) profitieren von einigen der gleichen Vergünstigungen wie größere PV-Anlagen -- aber nicht von allen. Eine bundesweite Zuschussförderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht.

Was gilt für Balkonkraftwerke?

Förderung Gilt für BKW? Details
Nullsteuersatz (0 % MwSt) Ja Auch Balkonkraftwerke werden mit 0 % MwSt verkauft
Einspeisevergütung Theoretisch ja, praktisch irrelevant Bei den geringen Einspeisemengen (wenige kWh) lohnt sich der Aufwand der Abrechnung kaum
Einkommensteuerbefreiung Ja BKW fallen unter die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
KfW-Kredit 270 Nein Die Investitionskosten eines BKW (300--1.200 EUR) rechtfertigen keinen KfW-Kredit
Kommunale Förderung Teilweise Einige Städte und Kommunen fördern BKW mit Zuschüssen

Kommunale Zuschüsse für Balkonkraftwerke

Viele Städte und Gemeinden fördern die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit einmaligen Zuschüssen zwischen 50 und 200 EUR. Diese kommunalen Programme richten sich oft gezielt an Mieter, die keine Möglichkeit haben, eine Dachanlage zu installieren.

Beispiele für kommunale BKW-Förderung (Stand Anfang 2026, ohne Gewähr):

  • Einzelne Kommunen in NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen bieten Programme an
  • Förderhöhen variieren stark -- von 50 EUR Pauschale bis zu 200 EUR oder 25 % der Anschaffungskosten
  • Die Programme sind oft budgetgebunden und nur verfügbar, solange Mittel vorhanden sind

Ob Ihre Kommune ein Förderprogramm anbietet, erfahren Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde oder über die Förderdatenbank des Bundes. Alle Regeln, Kosten und Erträge rund um Steckersolargeräte finden Sie in unserem Balkonkraftwerk-Ratgeber 2026.

8. Übersichtstabelle: Alle Solarförderungen 2026

Förderung Für wen Höhe Antragsstelle Status 2026
Einspeisevergütung (EEG) PV-Anlagenbetreiber (alle Größen) 7,71--7,79 ct/kWh (Teileinsp. ≤10 kWp); 12,23--12,35 ct/kWh (Volleinsp. ≤10 kWp) Netzbetreiber (automatisch) Aktiv, halbjährliche Degression 1 %
Nullsteuersatz 0 % MwSt PV-Anlagen ≤30 kWp auf Wohngebäuden Ersparnis ~19 % der Netto-Investitionskosten Keine Antragstellung, gilt automatisch Aktiv, unbefristet
Einkommensteuerbefreiung PV-Anlagen ≤30 kWp (EFH) / ≤15 kWp je WE (MFH) 100 % Steuerbefreiung auf PV-Einnahmen Keine Antragstellung, gilt automatisch Aktiv, unbefristet
KfW 270 (EE Standard) PV + Speicher, alle Größen Zinsgünstiger Kredit (kein Zuschuss) Hausbank (KfW-Durchleitungskredit) Aktiv
BAFA BEG EM (Solarthermie) Solarthermie im Bestandsgebäude 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP) BAFA Aktiv
Landesförderung (Speicher) Je nach Bundesland Variiert (oft 200--1.000 € pro kWh Speicher) Landesförderbank/-stelle Überwiegend ausgelaufen oder unsicher
Kommunale BKW-Förderung Balkonkraftwerk-Käufer 50--200 € Zuschuss Kommune / Stadt Vereinzelt aktiv, budgetgebunden

9. Fördermittel richtig kombinieren

Ein häufiger Fehler ist es, nur eine Förderung zu nutzen und die anderen zu übersehen. Die gute Nachricht: Viele Solarförderungen lassen sich kombinieren. Für eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus kommen Sie auf folgende Vorteile:

Typisches Beispiel: 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher

Position Betrag
Investitionskosten (netto = brutto dank 0 % MwSt) 14.500 €
Ersparnis durch Nullsteuersatz (19 % von 14.500 €) 2.755 €
Einspeisevergütung über 20 Jahre (geschätzt, bei 4.000 kWh Einspeisung/Jahr) ca. 6.250 €
Eingesparte Einkommensteuer auf Einspeisevergütung (über 20 Jahre) einige Hundert €
Eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch (über 20 Jahre) ca. 40.000--55.000 €

Die Einspeisevergütung wird automatisch durch den Netzbetreiber ausgezahlt. Der Nullsteuersatz wird vom Installateur auf der Rechnung berücksichtigt. Die Einkommensteuerbefreiung greift ohne Antrag. Lediglich der KfW-Kredit und eventuelle Landes-/Kommunalförderungen erfordern eine aktive Antragstellung -- und zwar vor Beginn der Maßnahme.

10. Tipps zur Antragstellung

  1. Antrag vor Auftragsvergabe stellen: Für den KfW-Kredit und die meisten Landes-/Kommunalförderungen gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein unterschriebener Kaufvertrag kann bereits als Vorhabenbeginn gelten.
  2. Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens drei Angebote von verschiedenen Installateuren ein. Achten Sie auf die Aufschlüsselung der Kosten -- das erleichtert die Zuordnung zu förderfähigen Positionen. Tipps zur Angebotsbewertung finden Sie in unserem PV-Anlage kaufen Ratgeber.
  3. Kommunale Förderung prüfen: Bevor Sie den Auftrag vergeben, prüfen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob eine lokale Förderung existiert. Diese Programme sind oft wenig bekannt, aber attraktiv.
  4. Förderdatenbank nutzen: Die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) listet alle Programme von Bund, Ländern und Kommunen auf.
  5. Steuervorteile gelten automatisch: Für den Nullsteuersatz und die Einkommensteuerbefreiung müssen Sie keinen Antrag stellen. Diese Vorteile gelten bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch.
  6. Fristen beachten: Insbesondere bei kommunalen Programmen sind Budgets begrenzt. Wer zu spät kommt, geht leer aus.

Häufige Fragen zur Solarförderung 2026

Welche Förderungen gibt es 2026 für eine Photovoltaikanlage?

Die wichtigsten Förderungen für PV-Anlagen 2026 sind: die Einspeisevergütung nach EEG (7,71--7,79 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp), der Nullsteuersatz von 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf, die Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Anlagenbetrieb, der zinsgünstige KfW-Kredit 270 und vereinzelt Landes- oder Kommunalförderungen. Details zu allen Programmen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten dieses Ratgebers.

Gibt es 2026 noch 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen?

Ja. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist unbefristet. Er betrifft PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden einschließlich Stromspeicher, Wechselrichter, Montagesystem und Installation. Die Regelung läuft nicht aus und muss nicht verlängert werden.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung Anfang 2026?

Für Anlagen, die im ersten Halbjahr 2026 (Februar bis Juli) in Betrieb gehen, liegt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung bei 7,79 ct/kWh (bis 10 kWp) und bei Volleinspeisung bei 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp). Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %. Ab August 2026 gelten leicht niedrigere Sätze. Die genaue Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Muss ich für eine PV-Anlage noch ein Gewerbe anmelden?

Nein, für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern ist seit der Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) in den meisten Fällen keine Gewerbeanmeldung mehr erforderlich. Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung und dem Eigenverbrauch sind steuerfrei. Eine detaillierte Erklärung aller steuerlichen Aspekte finden Sie in unserem Ratgeber PV und Steuern.

Wird der Stromspeicher 2026 noch gefördert?

Auf Bundesebene gibt es keine direkte Zuschussförderung für Stromspeicher. Der Nullsteuersatz (0 % MwSt) gilt aber auch für Batteriespeicher, die zusammen mit einer PV-Anlage installiert werden. Über den KfW 270 kann ein Speicher zinsgünstig mitfinanziert werden. Einzelne Landesförderungen existierten, sind aber größtenteils ausgelaufen oder budgetgebunden. Kommunale Förderprogramme können eine Alternative sein. Aktuelle Speicherpreise finden Sie im Stromspeicher-Kostenvergleich 2026.

Lässt sich die KfW-Förderung mit der Einspeisevergütung kombinieren?

Ja. Der KfW-Kredit 270 lässt sich problemlos mit der Einspeisevergütung, dem Nullsteuersatz und der Einkommensteuerbefreiung kombinieren. Auch eine Kombination mit Landes- oder Kommunalförderungen ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Der KfW-Antrag muss vor Auftragsvergabe über die Hausbank gestellt werden.

Gibt es eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke?

Nein, eine bundesweite Zuschussförderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Allerdings gilt der Nullsteuersatz (0 % MwSt) auch für Steckersolargeräte. Einige Städte und Kommunen bieten zusätzlich eigene Zuschüsse von 50--200 EUR an. Ob Ihre Kommune ein solches Programm anbietet, erfahren Sie auf der Website Ihrer Stadt oder über die Förderdatenbank des Bundes. Alle Details zu Balkonkraftwerken in unserem BKW-Ratgeber 2026.

Wie wird Solarthermie 2026 gefördert?

Solarthermie-Anlagen werden über die BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 %. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude. Der Antrag wird direkt beim BAFA gestellt, bevor die Maßnahme beginnt. Mehr zur Solarthermie in unserem Ratgeber Solarthermie für Warmwasser, mehr zur BAFA-Förderung im BAFA-Ratgeber 2026.

Fazit: So holen Sie das Maximum aus der Solarförderung 2026

Die Solarförderung in Deutschland ist 2026 zwar weniger spektakulär als in früheren Jahren mit hohen Einspeisevergütungen und üppigen Speicherzuschüssen -- aber in der Summe nach wie vor sehr attraktiv. Die Kombination aus Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung, Einspeisevergütung und der Möglichkeit einer zinsgünstigen Finanzierung macht den Einstieg in die Solarenergie so unkompliziert wie nie zuvor.

Wer 2026 handelt, sichert sich zudem die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre -- bevor ab 2027 voraussichtlich ein marktorientiertes Modell eingeführt wird. Die Entscheidung für eine PV-Anlage war selten so eindeutig wie jetzt: Die Technik ist ausgereift, die Preise sind auf einem historischen Tiefstand, die Steuervorteile sind unbefristet, und die Netzstrompreise steigen weiter.

Drei Schritte zum Start:

  1. Angebote einholen: Vergleichen Sie mindestens drei Angebote von regionalen Installateuren. Unser PV-Anlage kaufen Ratgeber zeigt, worauf Sie achten sollten.
  2. Förderungen prüfen: Checken Sie Ihre Kommune auf lokale Zuschüsse und prüfen Sie, ob ein KfW-Kredit für Sie sinnvoll ist -- vor der Auftragsvergabe.
  3. Wirtschaftlichkeit berechnen: Mit unserem Ratgeber zu PV-Kosten und Wirtschaftlichkeit 2026 können Sie Ihre individuelle Rendite einschätzen.
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