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BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen 2026: So prüfen Sie Ihr Modell

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 7. September 202617 Minuten

Wärmepumpen-Außengerät an einem sanierten Einfamilienhaus, daneben das Typenschild mit der Gerätebezeichnung

Bekannt aus

ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Offizieller Name: Die „BAFA-Liste" heißt korrekt Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen" und liegt im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA unter elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen. Am 7. September 2026 enthielt sie 6.349 förderbare Einträge von 220 Marken.
  • Abschließend: Gefördert werden nur gelistete Anlagen. Die Wärmeerzeugerlisten sind nach Nummer 3.1 der technischen Mindestanforderungen abschließend, einen Ersatzweg über eine Fachunternehmererklärung gibt es für Antragstellende nicht.
  • Mindestanforderungen: Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, ETAs von 150 % (35 °C) und 125 % (55 °C) bei Luft als Wärmequelle, Außengerät 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten, netzdienliche Schnittstelle nach § 14a EnWG plus Bestellpflicht für ein intelligentes Messsystem.
  • Kältemittel-Grenze 2028: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Das erfüllen heute 2.648 der 6.349 Einträge (41,7 %); 58,3 % arbeiten mit einem synthetischen Kältemittel.
  • Modell statt Marke: Gelistet ist die exakte Typenbezeichnung. „Ecodan" und „T-CAP" liefern null Treffer, obwohl beide Baureihen unter ihren Typencodes mit 86 beziehungsweise 41 Einträgen vertreten sind.
  • Zuschuss: Bewilligt wird nicht vom BAFA, sondern von der KfW über das Programm 458: 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 €, im Standardfall 12.880 €.

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Die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen heißt offiziell Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen" und steht im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA. Sie führte am 7. September 2026 6.349 förderbare Geräte von 220 Marken. Wer einen Zuschuss über KfW 458 will, muss genau sein Modell dort finden: Die Wärmeerzeugerlisten sind nach den technischen Mindestanforderungen der BEG EM abschließend. Steht das Gerät nicht drin, gibt es kein Geld, auch nicht über einen Einzelnachweis des Fachbetriebs.

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Diese Seite erklärt, wo die Liste liegt, welche Felder sie ausweist, welche Grenzwerte dahinterstehen und wie Sie Ihr Wunschmodell in wenigen Minuten selbst prüfen. Den Rahmen dazu, also Fördersätze, Boni und Fristen, liefert der Überblick zur Wärmepumpen-Förderung 2026 im Überblick. Alle Modellzahlen in diesem Ratgeber stammen aus einer eigenen Abfrage des Portals am 7. September 2026 und sind eine Momentaufnahme.

Wo die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen liegt und wie sie wirklich heißt

Das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA „dient der Listung und Veröffentlichung von in der ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)' potenziell förderfähigen Wärmeerzeugern". Es hat zwei Bereiche: einen Listungs- und Verwaltungsbereich, in dem Hersteller ihre Geräte anmelden, und einen öffentlichen Bereich, den Sie ohne Login durchsuchen können. Gemeint ist mit „BAFA-Liste" stets dieser öffentliche Bereich.

Im Portal liegen sechs getrennte Listen: Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstoffheizungen und innovative Heiztechniken. Für den Heizungstausch mit Wärmepumpe ist ausschließlich die Wärmepumpen-Liste maßgeblich.

Wärmeerzeugerliste Wärmepumpen: der offizielle Name statt „BAFA-Liste"

Die Förderrichtlinie selbst nennt den Namen präzise. Nummer 3.4 der technischen Mindestanforderungen zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 formuliert: „Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der Wärmeerzeugerliste ‚Wärmepumpen' aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird." Der Begriff „BAFA-Liste" ist Volksmund. Im Angebot und gegenüber dem Fachbetrieb vermeidet der amtliche Name Verwechslungen mit den älteren, statischen Listen aus der Zeit vor dem Portal.

BAFA führt die Liste, die KfW zahlt den Zuschuss

Diese Trennung ist die häufigste Verwechslung im Thema. Das BAFA stellt selbst klar: „Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle) zuständig." Die Anlagenliste bleibt trotzdem beim BAFA. Sie prüfen Ihr Gerät also auf einem BAFA-Portal und beantragen den Zuschuss anschließend bei der KfW.

Wie aktuell die Liste ist: fortlaufend, aber ohne festen Turnus

Belegt ist ausschließlich die Formulierung „fortlaufend aktualisiert". Angaben wie „monatlich" oder „quartalsweise" stehen weder in der Richtlinie noch in den Hinweisen des BAFA. Ein Modell kann also heute fehlen und in zwei Wochen drin stehen; der Filter „förderbar am" entscheidet, welcher Stand für Ihren Antragstag gilt.

Welche Daten das Wärmeerzeuger-Portal zu jeder Wärmepumpe ausweist

Die Liste ist keine bloße Namenssammlung, sondern ein technisches Register. Zu jedem Eintrag stehen rund vier Dutzend Felder, und die wichtigsten davon sind genau die Werte, an denen die Förderfähigkeit hängt.

Feld im Portal Was es bedeutet Warum es für die Förderung zählt
Anlagennummer BAFA achtstellige Kennnummer des Eintrags eindeutiger Beleg im Angebot und in der Fachunternehmererklärung
Marke und Gerätebezeichnung Hersteller plus vollständiger Typencode nur diese exakte Bezeichnung ist gelistet, nicht die Baureihe
Artikelnummer, GTIN/EAN Handelskennzeichnung des Geräts Abgleich mit der Angebotsposition
Pumpentyp und Wärmequelle Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Luft-Luft bestimmt, welche Effizienzschwelle gilt
Kältemittel 1 bis 4 mit Füllmenge Arbeitsmedium in Kilogramm entscheidet über die Förderfähigkeit ab 01.01.2028
ETAs,h bei 35 und 55 °C jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz Kernkriterium der technischen Mindestanforderungen
Prated und Pdesignh Nenn- und Auslegungsheizleistung Grundlage für Leistungsklasse und Auslegung
COP bei A−7/W35, A2/W35, A7/W35, A10/W35 Leistungszahl an genormten Betriebspunkten Eingangswerte der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650
SCOP jahreszeitbedingte Leistungszahl Effizienz über die gesamte Heizperiode
Schallleistungspegel außen und innen Geräuschemission in Dezibel Kernkriterium für Luft-Wasser-Geräte
Netzdienlichkeit und deren Art SG Ready, VHP Ready, EEBUS, FGK Status-Report 60 Pflicht nach § 14a EnWG
E/E-Anzeige und Art Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige Pflicht aus den übergreifenden Anforderungen
Wärmemengenzähler integrierte Wärmemengenerfassung sonst extern nachzurüsten
Einzelabnahme (Ja/Nein) Listungsweg ohne normiertes Prüfverfahren Hinweis auf die Nachweisführung des Herstellers
förderbar am Datumsfilter der Abfrage die Listung muss am Tag der Antragstellung gelten

Quellen: BAFA Wärmeerzeuger-Portal, Anlagendatenblatt einer Einzelanlage · Stand: September 2026

Zwei Felder werden regelmäßig übersehen. Die E/E-Anzeige ist nur bei 4.635 Einträgen fest verbaut, bei 1.459 ist sie optional und bei 255 gar nicht vorhanden. Steht dort „Optional" oder „Nein", muss die geforderte Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige separat sichergestellt werden. Und die Einzelabnahme trifft auf 420 der 6.349 Einträge zu, also 6,6 %.

Das Anlagendatenblatt als PDF: der Beleg für Ihren Fachbetrieb

Zu jedem Eintrag lässt sich im öffentlichen Bereich ein PDF-Anlagendatenblatt mit BAFA-Anlagennummer und allen Kennzahlen herunterladen. Ein Beispiel: Anlage 16002920, Viessmann Vitocal 200-S AWB-M-E-AC-AF 201.E06, ETAs bei 55 °C 125 %, SCOP 4,69, Schallleistungspegel außen 49 dB, Kältemittel R32 mit 1,5 kg Füllmenge, SG Ready. Dieses PDF ist das Dokument, das Sie Ihrem Angebot beilegen sollten. Es macht aus einer Behauptung im Verkaufsgespräch einen prüfbaren Nachweis.

Die Spalte „förderbar am": warum das Datum über alles entscheidet

Die Suche läuft immer gegen ein Stichdatum. Voreingestellt ist der heutige Tag, maßgeblich ist aber der Tag Ihrer Antragstellung. Ein heute förderbarer Eintrag muss es zum Antragszeitpunkt nicht mehr sein, und ein heute fehlendes Gerät kann bis dahin gelistet sein.

Technische Mindestanforderungen 2026: JAZ 3,0, ETAs und netzdienliche Schnittstelle

Die Liste ist der sichtbare Vollzug eines Regelwerks, das in der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie steht. Wer die Kriterien kennt, versteht auch, warum bestimmte Geräte fehlen.

Kriterium Anforderung Fundstelle In der Liste sichtbar unter
Prüfnachweis Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder Zertifizierung nach EHPA, Keymark, Eurovent ECP, MCS oder NF durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Institut TMA 3.4.1 Listung als solche
Effizienz Luft als Wärmequelle ETAs 150 % bei 35 °C, 125 % bei 55 °C TMA 3.4.2 ETAs,h 35/55 °C
Effizienz Erdwärme, Wasser, sonstige Quellen ETAs 180 % bei 35 °C, 140 % bei 55 °C TMA 3.4.2 ETAs,h 35/55 °C
Effizienz Beheizung über Luft, bis 12 kW Heizleistung ƞs mindestens 181 % und Effizienzklasse A++ oder A+++ TMA 3.4.2 ETAs,h
Effizienz Beheizung über Luft, über 12 kW Heizleistung ƞs,h mindestens 150 % TMA 3.4.2 ETAs,h
Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 TMA 3.4.6 und 3.4.7 nicht in der Liste, Auslegung durch den Fachbetrieb
Netzdienlichkeit digitale Schnittstelle nach § 14a EnWG, Anbindung an ein intelligentes Messsystem, ab 01.07.2027 Code-of-Conduct-Format TMA 3.4.3 Netzdienlichkeit und Art
Kältemittel ab 01.01.2028 nur noch natürliche Kältemittel TMA 3.4.4 Kältemittel 1
Schall Luft-Wasser Außengerät mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten TMA 3.4.5 Schallleistungspegel außen
Übergreifende Pflichten Heizlast nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Wärmemengen- und Energieverbrauchserfassung, Effizienzanzeige, Rohrleitungsdämmung, Anpassung der Heizkurve TMA 3.1 nicht in der Liste

Quellen: BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (veröffentlicht 20.07.2026), Anlage „Technische Mindestanforderungen" · Stand: September 2026

ETAs bei 35 und 55 Grad: die Effizienzhürde je Wärmequelle

Die ETAs-Werte (auch ƞs) beschreiben die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz. Bei Luft als Wärmequelle verlangt die Richtlinie 150 % im Niedertemperaturbetrieb bei 35 °C und 125 % bei 55 °C. Für Erdwärme, Wasser und sonstige Quellen wie Abwärme oder Solarwärme liegen die Schwellen bei 180 und 140 %. Niedertemperatur-Wärmepumpen müssen nur den 35-°C-Wert erfüllen.

Dass die Liste diese Schwellen exakt vollzieht, lässt sich an den Daten ablesen: Unter den 3.968 Luft-Wasser-Einträgen liegt der niedrigste Wert bei 55 °C bei genau 125,0 % und der niedrigste bei 35 °C bei genau 150,0 %. Der Median liegt bei 141,0 % beziehungsweise 186,0 %. 267 Luft-Wasser-Einträge tragen überhaupt keinen 55-°C-Wert, das sind die reinen Niedertemperatur-Geräte.

Jahresarbeitszahl 3,0: was der Nachweis nach VDI 4650 verlangt

„Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird", heißt es in den Mindestanforderungen. Dieser Wert steht nicht in der Liste, weil er vom Gebäude abhängt und nicht vom Gerät. Nachgewiesen wird er über die Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03; für Vorlauftemperaturen bis 60 °C darf der JAZ-Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe verwendet werden, der standardmäßig mit 18 % Trinkwarmwasseranteil rechnet. Was COP, SCOP und JAZ genau unterscheidet, erklärt der Ratgeber zu COP, JAZ und SCOP verständlich erklärt.

Netzdienlichkeit und Smart-Meter: SG Ready heute, EEBUS ab Juli 2027

Neu eingebaute Wärmepumpen brauchen eine interoperable digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung. Anerkannt sind derzeit unter anderem SG Ready nach Regularium V 2.0, VHP Ready sowie VDE-AR-E 2829-6 beziehungsweise DIN EN 50631 (EEBUS); für Luft-Luft-Wärmepumpen zusätzlich der FGK Status-Report 60. In der Liste tragen 5.096 Einträge „SG-Ready", 1.219 den FGK-Status-Report und 32 „VHP Ready".

Zwei Punkte gehen dabei oft unter. Erstens muss die Schnittstelle ab dem 1. Juli 2027 einem Format nach dem „Code of Conduct for Energy Smart Appliances" der EU-Kommission entsprechen. Zweitens gibt es eine Bestellpflicht: Nach Inbetriebnahme müssen Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beantragen. „SG Ready reicht" ist also nur die halbe Wahrheit.

Wie laut darf eine geförderte Wärmepumpe sein?

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gilt eine eigene Hürde, die viele Geräte aussortiert. Gefördert wird nur, wenn „die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013". Die Grenzwerte selbst stehen in Anhang II Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 und sind nach Wärmenennleistung gestaffelt.

Wärmenennleistung Ökodesign-Grenzwert außen Anforderung der Förderung
bis 6 kW 65 dB höchstens 55 dB
über 6 bis 12 kW 70 dB höchstens 60 dB
über 12 bis 30 kW 78 dB höchstens 68 dB
über 30 bis 70 kW 88 dB höchstens 78 dB

Quellen: Verordnung (EU) Nr. 813/2013 Anhang II Nr. 3, BEG-EM-TMA Nr. 3.4.5 · Stand: September 2026

Die Anforderung wurde verschärft. Nach Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe gelten seit dem 1. Januar 2026 die 10 dB Abstand, bis Ende 2025 genügten 5 dB, und zwar ohne Übergangsregelung. Das ist eine reine Förderbedingung, kein bau- oder immissionsschutzrechtlicher Grenzwert. Was am Aufstellort gegenüber dem Nachbarn zulässig ist, richtet sich weiter nach der TA Lärm. Die Details dazu stehen im Ratgeber zu den Schallanforderungen der Wärmepumpen-Förderung.

Die Bandbreite in der Liste ist beachtlich: Über 3.967 Luft-Wasser-Einträge mit Schallangabe reicht der Schallleistungspegel außen von 32,0 dB bis 97,7 dB, der Median liegt bei 56,0 dB. Die lauten Spitzenwerte gehören zu Großgeräten mit mehreren hundert Kilowatt, für die die Ökodesign-Tabelle oberhalb von 70 kW gar keinen Grenzwert nennt. Schallschutzhauben oder -matten dürfen mitgerechnet werden, aber nur unter einer Bedingung: Die Geräte müssen einschließlich der Haube „unabhängig geprüft, zertifiziert und im Wärmeerzeugerportal gelistet" sein. Eine nachträglich gekaufte Haube senkt den Listenwert nicht.

Wärmepumpe auf der BAFA-Liste prüfen: Anleitung in sechs Schritten

Die Prüfung dauert wenige Minuten, wenn die Typenbezeichnung stimmt. Genau daran scheitert sie meistens.

  1. Typenbezeichnung besorgen. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb die vollständige Bezeichnung inklusive Modellindex, Spannungsvariante und, wo relevant, Innengerät geben. „Vitocal 250-A" genügt nicht, gelistet ist zum Beispiel „Vitocal 250-A Typ AWO-M-E-AC/AWO-M-E-AC-AF 251.A06".
  2. Portal öffnen. Die Wärmepumpen-Liste liegt unter elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen und ist ohne Login zugänglich.
  3. Datum setzen. Stellen Sie den Filter „förderbar am" auf den geplanten Tag der Antragstellung, nicht auf heute.
  4. Nach dem Typencode suchen, nicht nach dem Marketingnamen. Wer „Ecodan" eingibt, bekommt null Treffer, wer „PUZ-WZ" eingibt, 86.
  5. Anlagendatenblatt herunterladen und abgleichen. Prüfen Sie ETAs bei 55 °C, Schallleistungspegel außen, Kältemittel und Netzdienlichkeit gegen die Tabelle der Mindestanforderungen weiter oben.
  6. Anlagennummer übernehmen und erst dann beauftragen. Die achtstellige BAFA-Nummer gehört ins Angebot und in die Fachunternehmererklärung. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung auf die KfW-Zusage enthalten und vor dem Antrag geschlossen sein, wie die Anleitung zum Beantragen der Förderung in sieben Schritten im Detail beschreibt.

Warum die Baureihe nicht reicht: Modellindex und Innengerät zählen

Innerhalb einer Baureihe unterscheiden sich die Einträge erheblich. Bei der Vitocal 250-A reichen die ETAs bei 55 °C von 130 bis 154 % und die Schallwerte von 46 bis 58,2 dB. Ein Gerät derselben Familie kann also die Schallhürde reißen, während ein anderes sie klar unterschreitet. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen kommt hinzu: Gelistet ist nur das Außengerät, die Anforderungen müssen zusätzlich in Kombination mit dem oder den Innengeräten eingehalten werden.

Marketingname gegen Typencode: der häufigste Suchfehler

Hersteller verkaufen Produktfamilien, das Portal listet Typenschilder. Wer nichts findet, hat meistens den falschen Suchbegriff eingegeben und nicht das falsche Gerät gekauft. Auf die 220 gelisteten Marken entfallen dabei sehr ungleiche Anteile: Mitsubishi Electric Europe führt mit 582 Einträgen, vor Viessmann Climate Solutions mit 310 und CLIVET mit 302. Die Einordnung dazu liefert der Wärmepumpen-Hersteller im Vergleich.

Sind diese dreizehn Wärmepumpen auf der BAFA-Liste gelistet?

Die folgende Tabelle ist der Kern dieser Seite: dreizehn Modellreihen, die in Angeboten für Einfamilienhäuser regelmäßig auftauchen, am 7. September 2026 einzeln im Portal abgefragt. Die Auswahl orientiert sich an den Geräten aus unserem Wärmepumpen-Test 2026. Die Spalten zeigen die Spanne über alle gefundenen Einträge der Reihe, die Anlagennummer benennt jeweils ein konkretes Beispiel.

Modellreihe Einträge Kältemittel ETAs bei 55 °C Schall außen Beispiel-Anlagennummer ab 2028 förderfähig
Viessmann Vitocal 250-A 33 R290 130–154 % 46–58,2 dB 16010933 ja
Vaillant aroTHERM plus (Monoblock) 10 R290 129–151 % 44,1–51,0 dB 16003183 ja
Vaillant aroTHERM Split plus 9 R32 126–140 % 48 dB 16016027 nein
Bosch Compress CS5800iAW 15 R290 127,2–142 % 40–45 dB 16010995 ja
Bosch Compress CS 7400i AW 5 R410A 127–140 % 50 dB 16003657 nein
Daikin Altherma 3 H HT 16 R32 140–142 % 54 dB 16010459 nein
Mitsubishi PUZ-WZ (Marketingname „Ecodan") 86 R290 135–143 % 53–58 dB 16011429 ja
Panasonic Aquarea (Marketingname „T-CAP") 41 21 × R290, 20 × R32 125–145 % 52–66 dB 16010869 teilweise
Buderus Logatherm WLW176i 25 R290 127–154 % 40–51 dB 16012870 ja
Stiebel Eltron WPL-A 17 13 × R290, 2 × R452B, 2 × R454C 135–160 % 43–55 dB 16018291 teilweise
Wolf CHA-10 2 R290 140,8 % 52,3–53 dB 16002242 ja
Lambda EU…L (Marketingname „Eureka") 5 R290 174,7–180 % 45–53 dB 16007773 ja
NIBE S2125 6 R290 146–160 % 49–55 dB 16000573 ja

Quellen: BAFA Wärmeerzeuger-Portal, eigene Abfrage vom 7. September 2026 mit Filter „förderbar am 07.09.2026" · Stand: September 2026

Wiederholen Sie die Abfrage vor jeder Auftragsvergabe mit dem Datum Ihrer geplanten Antragstellung.

Ecodan und T-CAP: zwei Modellnamen, die in der Liste nicht existieren

Es wäre falsch zu sagen, Ecodan sei nicht förderfähig. Richtig ist: Der Marketingname taucht im Portal nicht auf. Gelistet sind 86 Einträge unter Typenbezeichnungen wie „PUZ-WZ80VAA(-BS) + ERPX-YM9E", alle mit R290. Bei Panasonic ist es dasselbe Muster: „T-CAP" liefert null Treffer, „Aquarea" dagegen 41 Einträge mit Typencodes wie „Aquarea [WH-ADC0309K3E5AN / WH-UDZ05KE5]". Wer im Portal nichts findet, sollte deshalb zuerst das Typenschild und das Angebot noch einmal lesen, bevor er den Kauf abbricht.

Vaillant aroTHERM plus gegen Split plus: R290 gegen R32 in derselben Familie

Der lehrreichste Fall steht bei Vaillant. Die Monoblock-Reihe aroTHERM plus arbeitet in allen zehn Einträgen mit R290, die Reihe aroTHERM Split plus in allen neun Einträgen mit R32. Beide sind heute förderfähig, doch nach heutigem Richtlinienstand verliert die Split-Reihe zum 1. Januar 2028 die Förderfähigkeit. Ein Namenszusatz entscheidet hier über mehrere tausend Euro.

Welche gelisteten Wärmepumpen verlieren 2028 ihre Förderfähigkeit?

Die Richtlinie ist an dieser Stelle eindeutig: „Empfohlen wird die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert." Als natürlich gelten beispielhaft R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (Kohlendioxid). R32, R410A, R454B, R454C, R452B, R513A und R1234ze(E) zählen nicht dazu.

Kältemittel Einträge Anteil natürlich nach TMA 3.4.4
R290 2.635 41,5 % ja
R32 2.035 32,1 % nein
R410A 1.200 18,9 % nein
R454B 146 2,3 % nein
R407C 80 1,3 % nein
R452B 69 1,1 % nein
R454C 59 0,9 % nein
R513A 41 0,6 % nein
R1234ze(E) 41 0,6 % nein
R515B 16 0,3 % nein
R134a 14 0,2 % nein
R744 8 0,1 % ja
R717 4 0,1 % ja
R600a 1 unter 0,1 % ja

Quellen: BAFA Wärmeerzeuger-Portal, eigene Abfrage vom 7. September 2026 · Stand: September 2026

Zusammengerechnet erfüllen 2.648 Einträge (41,7 %) die 2028er-Anforderung. Umgekehrt tragen 3.701 der heute gelisteten Geräte ein synthetisches Kältemittel und wären nach heutigem Stand ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr förderfähig. Nach Bauart aufgeschlüsselt: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sind 2.336 von 3.968 Einträgen natürlich befüllt (58,9 %), bei Sole-Wasser 226 von 689 (32,8 %), bei Luft-Luft nur 4 von 1.216 (0,3 %). Welche Geräte den Übergang schaffen, ordnet der Kältemittel-Check zur Förderung ab 2028 ein; die technische Gegenüberstellung liefert der Vergleich von R32 und R290 im Wärmepumpen-Einsatz.

Eine Klarstellung ist hier wichtig, weil sie oft falsch dargestellt wird: Einen Kältemittel-Bonus gibt es 2026 nicht mehr. Der frühere Effizienzbonus von 5 % und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € sind mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Das Kältemittel wirkt heute nur noch als Ausschlusskriterium für die Zukunft, nicht als Zuschlag in der Gegenwart.

Klimaanlagen als Wärmepumpe: warum Luft-Luft 2028 fast leer läuft

Von den 1.216 gelisteten Luft-Luft-Einträgen arbeiten heute genau vier mit einem natürlichen Kältemittel. Wer eine Split- oder Multisplit-Anlage als förderfähige Heizung plant, sollte diese Zahl kennen. Hinzu kommt der Nachweisaufwand: Bis 12 kW Heizleistung muss die Kombination aus Außen- und Innengeräten die Effizienzklasse A++ oder A+++ über das Energielabel belegen, über 12 kW ein Herstellerdatenblatt nach Verordnung (EU) 2016/2281 mit ƞs,h von mindestens 150 % im Heizbetrieb. Bei VRF-Geräten sind alle Kombinationen des gelisteten Außengeräts mit geeigneten Innengeräten ohne weiteren Nachweis förderfähig. Ein Systemvergleich steht im Ratgeber Luft-Luft oder Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Was gilt, wenn die Wärmepumpe nicht auf der BAFA-Liste steht?

Die klare Antwort lautet: kein Eintrag, kein Zuschuss. Nummer 3.1 der übergreifenden technischen Mindestanforderungen sagt wörtlich: „Gefördert werden nur Anlagen, die in den Wärmeerzeugerlisten des BAFA gelistet sind. Die Wärmeerzeugerlisten sind abschließend." Einen Ersatzweg, mit dem ein Antragstellender die Förderfähigkeit eines nicht gelisteten Geräts selbst nachweisen könnte, gibt es nicht.

Weder eine besonders gute Fachunternehmererklärung noch ein Prüfbericht des Herstellers noch ein Gutachten eines Energieeffizienz-Experten heilen eine fehlende Listung. Was bleibt, sind drei praktikable Wege: beim Hersteller nachfragen, ob ein Listungsantrag läuft; das Angebot auf ein gelistetes Schwestermodell umstellen; oder den Antrag zeitlich hinter die erwartete Listung legen und den Filter „förderbar am" entsprechend setzen.

Einzelabnahme im Portal: was die Kennzeichnung wirklich bedeutet

Die Spalte „Einzelabnahme" wird häufig als Hintertür missverstanden. Das BAFA beschreibt sie so: „Bei Biomasseanlagen und Wärmepumpen gibt es zusätzlich noch die Option, dass eine sogenannte Einzelabnahme ausgewählt werden kann. Dies ist nötig, wenn die Anlage nicht nach normierten Verfahren geprüft werden können." Der Hersteller wählt sie im Listungsantrag, das Gerät erscheint danach trotzdem in der Liste. Es ist also ein Listungsweg, kein Bypass um die Liste herum.

Alternative Nachweise über Herstellerangaben sind nach der Liste der technischen FAQ zur BEG EM nur für große oder nicht normiert prüfbare Geräte vorgesehen. Die Einzelprüfung nach DIN EN 14511 oder 14825 beziehungsweise eine Zertifizierung durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut ist Pflicht für Luft-Wärmepumpen bis einschließlich 50 kW und für alle übrigen bis einschließlich 100 kW. Erst oberhalb dieser Grenzen greift die Ausnahme. 410 der 420 Einträge mit Einzelabnahme liegen bei 50 kW und mehr, für das typische Einfamilienhaus mit 6 bis 14 kW spielt sie also keine Rolle.

Fachunternehmererklärung und BzA: welcher Nachweis wofür gilt

Auch eine Listung allein begründet noch keinen Anspruch. Das BAFA formuliert das unmissverständlich in den Hinweisen zum Wärmeerzeuger-Portal: „Allein die Listung einer Anlage auf dem Wärmeerzeuger-Portal führt nicht zwangsläufig zur Bewilligung einer Förderung." Ergänzend heißt es dort, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste übernehme das BAFA nicht; für die Daten seien die Hersteller verantwortlich. Prüfen Sie die Werte im Anlagendatenblatt deshalb gegen das Herstellerdatenblatt.

Wie hoch der Zuschuss 2026 ausfällt: 30 bis 80 Prozent über KfW 458

Ist das Gerät gelistet, entscheidet der Rest über die Höhe. Alle Sätze stammen aus der KfW-Förderung Heizung 2026 (KfW 458) und gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Förderbestandteil Fördersatz Voraussetzung Berechtigte
Grundförderung 30 % Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie, gelistetes Gerät alle Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung nur selbstnutzende Eigentümer
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % zvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € (Durchschnitt des 2. und 3. Vorjahres) nur selbstnutzende Eigentümer
Familienzuschlag zvE −10.000 € mindestens ein minderjähriges, im Haushalt gemeldetes Kind nur selbstnutzende Eigentümer
Deckel 80 % bzw. 70 % 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €), sonst 70 %

Quellen: KfW, BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 · Stand: September 2026

Wohneinheit Förderfähige Kosten Zuschuss
erste, selbstgenutzte Wohneinheit 28.000 € 12.880 € (46 %)
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 4.500 € (30 %)
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € je 2.400 € (30 %)

Quellen: KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (07/2026) · Stand: September 2026

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für die eine selbstgenutzte Wohneinheit, alle weiteren Einheiten bekommen die Grundförderung. Im Standardfall aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 46 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten, also 12.880 €. Der Höchstbetrag von 22.400 € wird nur mit dem 80-%-Deckel erreicht. Wie sich Einkommensbonus und Familienzuschlag im Einzelfall auswirken, rechnet der Ratgeber zu Einkommensbonus und Familienzuschlag vor. Das KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 verlangt übrigens nirgends ausdrücklich einen Blick in die Liste. Es fordert eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, und genau darin steckt die Listenpflicht.

Degression ab Februar 2027: 12 statt 16 Prozent und 750 Euro weniger Basis

Wer 2027 beantragt, bekommt weniger. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 %, dann halbjährlich weiter auf 8 %, 4 % und ab dem 1. August 2028 auf null. Parallel sinkt die förderfähige Kostenbasis für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbautermin.

Wertschöpfungsbonus ab Quartal 1 2027: 15 Prozentpunkte für EU-Wärmepumpen

Nach Nummer 8.4.6 der BEG-EM-Richtlinie wird ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt, „wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat". Parallel sinkt der Fördersatz für Wärmepumpen nach Nummer 8.4.1 Buchstabe c von 30 auf 15 %. Für EU-Geräte gleicht der Bonus die Absenkung aus, für Geräte von außerhalb der EU bleiben 15 %. Was „Ursprung in der Union" verlangt, regelt allerdings erst das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen. Ein taggenaues Startdatum nennt die Richtlinie nicht.

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KfW 458 oder BAFA: Wer die Wärmepumpe bewilligt und wer die Liste führt

Die Zuständigkeiten sind sauber getrennt, werden aber ständig vermischt. Wer den Antrag bei der falschen Stelle stellt, verliert Zeit und im schlechtesten Fall die Förderung.

Aufgabe Zuständige Stelle Dokument oder Nachweis
Wärmeerzeugerliste führen BAFA (Wärmeerzeuger-Portal) Anlagendatenblatt je Gerät
Heizungszuschuss bewilligen KfW (Programm 458) Bestätigung zum Antrag im Portal „Meine KfW"
Gebäudehülle und Anlagentechnik fördern BAFA Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID
Mindestanforderungen bestätigen Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte Fachunternehmererklärung
Zuschuss auszahlen KfW Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen

Quellen: BAFA, KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (07/2026) · Stand: September 2026

Für die Heizung brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) im KfW-Portal, keine Technische Projektbeschreibung. Die TPB mit ihrer TPB-ID gehört zur BAFA-Schiene für Gebäudehülle und Anlagentechnik, wie der Ratgeber zur Technischen Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA beschreibt. Für dieselben Kosten gibt es nur einen Antrag, entweder bei der KfW oder beim BAFA.

Wie hoch sind die Kosten einer förderfähigen Wärmepumpe mit Einbau?

Gelistet oder nicht gelistet ändert den Gerätepreis nicht. Es ändert den Zuschuss, und der beträgt bis zu 22.400 €. Als Preisbasis dient die Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 2026, die 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet hat.

Grundlage Preis brutto Eigenanteil bei 46 % Eigenanteil bei 80 %
160 ausgewertete Angebote, Spanne 21.099–54.168 € abhängig vom Einzelfall abhängig vom Einzelfall
Durchschnitt der 160 Angebote rund 36.400 € 23.520 € 14.000 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe komplett 27.000–40.000 € 14.120–27.120 € 4.600–17.600 €
Sole-Wasser mit Erdsonde 40.000–60.000 € 27.120–47.120 € 17.600–37.600 €

Quellen: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung vom 02.07.2026), KfW · Stand: September 2026

Die Spanne von 21.099 bis 54.168 € für dieselbe Aufgabe zeigt, wie viel ein sauberer Angebotsvergleich wert ist. Der Unterschied zwischen dem Standardfall und dem Höchstfall der Förderung beträgt 9.520 €, der Unterschied zwischen einem gelisteten und einem nicht gelisteten Gerät im Extremfall die kompletten 22.400 €.

Was muss ich vor dem Kauf einer Wärmepumpe unbedingt prüfen lassen?

Die Listung ist notwendig, aber nicht hinreichend. Diese neun Punkte gehören vor die Unterschrift, und zwar in dieser Reihenfolge.

  1. Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, nicht per Faustformel aus der Wohnfläche. Die Heizlastberechnung bestimmt Leistung und Preis der Anlage.
  2. Erreichbare Vorlauftemperatur im Bestand. Bleibt sie an kalten Tagen unter 55 °C, ist der Rest meist unproblematisch.
  3. Heizflächen prüfen: Welche Räume brauchen größere Heizkörper, welche nicht?
  4. JAZ-Prognose von mindestens 3,0 schriftlich im Angebot, berechnet nach VDI 4650.
  5. Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B einplanen, er ist Fördervoraussetzung.
  6. Aufstellort und Nachbarabstand gegen die Schallklasse des Geräts abgleichen.
  7. Stromanschluss und Zählerplatz klären, inklusive Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und Bestellung des intelligenten Messsystems.
  8. BAFA-Anlagennummer im Angebot, mit Anlagendatenblatt als Anhang.
  9. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen und den Vertrag ausschließlich mit aufschiebender oder auflösender Bedingung unterschreiben.

Punkt 1 und 2 entscheiden über die Betriebskosten, Punkt 8 und 9 über die Förderung. In der Praxis geht die Förderung selten wegen des Geräts verloren, sondern wegen der Reihenfolge.

Häufige Fragen zur BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen

Wo finde ich die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen?

Im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA unter elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen. Der öffentliche Bereich ist ohne Login zugänglich. Dort liegen auch die Listen für die übrigen Wärmeerzeuger.

Reicht es, wenn der Hersteller auf der BAFA-Liste steht?

Nein. Gelistet werden einzelne Geräte mit vollständiger Typenbezeichnung, nicht Marken oder Baureihen. Innerhalb einer Familie können sich Kältemittel, Effizienz und Schallwerte deutlich unterscheiden, wie das Beispiel aroTHERM plus gegen aroTHERM Split plus zeigt. Maßgeblich ist die achtstellige Anlagennummer des konkreten Eintrags.

Wie oft wird die BAFA-Liste der Wärmepumpen aktualisiert?

Die Förderrichtlinie sagt nur, dass die Liste „fortlaufend aktualisiert" wird. Einen festen Turnus gibt es nicht, Angaben wie „monatlich" sind nicht belegt. Praktisch relevant ist der Filter „förderbar am": Er zeigt, ob ein Gerät an einem bestimmten Datum förderbar war oder ist.

Was passiert, wenn meine Wärmepumpe nicht gelistet ist?

Dann gibt es keine Förderung. Die Wärmeerzeugerlisten sind nach Nummer 3.1 der technischen Mindestanforderungen abschließend, und es existiert kein Ersatznachweis für Antragstellende. Sinnvoll sind drei Schritte: beim Hersteller nach einem laufenden Listungsantrag fragen, auf ein gelistetes Schwestermodell wechseln oder den Antragstermin verschieben.

Welche Jahresarbeitszahl muss die Wärmepumpe für die Förderung erreichen?

Mindestens 3,0. Die Anlage muss so ausgelegt werden, dass dieser Wert erreicht wird; nachgewiesen wird er nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03. Der Wert steht nicht in der Liste, weil er vom Gebäude abhängt. Für Vorlauftemperaturen bis 60 °C ist der JAZ-Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe zugelassen.

Wie laut darf das Außengerät für die Förderung sein?

Es muss mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen. Daraus ergeben sich höchstens 55 dB bis 6 kW, 60 dB bis 12 kW, 68 dB bis 30 kW und 78 dB bis 70 kW Wärmenennleistung. Schallschutzhauben zählen nur, wenn das Gerät gemeinsam mit ihnen geprüft, zertifiziert und gelistet ist.

Welche Wärmepumpen sind ab 2028 noch förderfähig?

Ab dem 1. Januar 2028 nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln, also insbesondere R290, R600a, R717 und R744. Das trifft heute auf 2.648 der 6.349 Einträge zu, also 41,7 %. Geräte mit R32, R410A, R454B oder R452B verlieren nach heutigem Stand die Förderfähigkeit.

Sind Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen auf der BAFA-Liste?

Ja, mit 1.216 Einträgen, aber unter besonderen Bedingungen. Gelistet ist nur das Außengerät; die Anforderungen müssen zusätzlich in Kombination mit den Innengeräten eingehalten werden. Über 12 kW Heizleistung ist dafür ein Herstellerdatenblatt für die konkrete Kombination nötig, darunter der Nachweis der Effizienzklasse A++ oder A+++. Reine Gas-Wärmepumpen und Geräte, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden gar nicht gefördert.

Nächster Schritt: Ihr Haus, Ihre Heizlast, Ihr Fördersatz

Die Listung im Wärmeerzeuger-Portal ist eine Eintrittskarte, kein Ergebnis. Ob sich der Tausch rechnet, hängt an drei Größen, die kein Portal kennt: der raumweisen Heizlast, der erreichbaren Vorlauftemperatur und Ihrem persönlichen Fördersatz. Genau die ermittelt die Gebäudeanalyse von reduco aus Ihrer Adresse und den Gebäudedaten. Daraus ergibt sich, welche Leistungsklasse Sie brauchen und welche gelisteten Geräte infrage kommen.

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