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Förderung15 Min. Lesezeit

Photovoltaik-Förderung Sachsen-Anhalt 2026: MODERN ab 0,95 %

Sachsen-Anhalt fördert private PV doch: MODERN-Darlehen ab 0,95 % effektiv, bis 50.000 € je Wohneinheit, PV bis 30 kWp inklusive Speicher. Alle Bedingungen.

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Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

29. August 2026

Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach in Sachsen-Anhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt sehr wohl ein Landesprogramm: Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank nennt im Programmteil „Energieeffizient Sanieren" Photovoltaik auf selbstgenutzten Eigenheimen bis 30 kWp einschließlich Speicher wörtlich als förderfähige Maßnahme.
  • 0,95 % nominal und effektiv: So günstig ist das MODERN-Darlehen laut Konditionenübersicht der Investitionsbank (gültig ab 21. Juli 2025). Der bundesweite Standardweg KfW 270 startet bei 4,11 % effektiv.
  • Kredit statt Zuschuss: MODERN ist ein Annuitätendarlehen bis 50.000 € je Wohneinheit bei einer Mindestsumme von 10.000 €. Einen echten Direktzuschuss für private Photovoltaik gibt es in Sachsen-Anhalt weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Vergabegrundsätze beschreiben MODERN als Instrument zur „Schließung von Finanzierungslücken". Wer problemlos eine normale Baufinanzierung bekommt, wird hier nicht automatisch bedient.
  • Antrag vor Auftrag: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Investitionsbank eingegangen sein. Als Beginn zählt bereits die Unterschrift unter den Liefer- oder Leistungsvertrag.
  • Kommunal Fehlanzeige: Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau haben 2026 kein PV-Zuschussprogramm für Eigenheime. Halle übernimmt immerhin den Eigenanteil für die Energie-Checks der Verbraucherzentrale.

Wer nach einer Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt sucht, liest in fast jeder Übersicht denselben Satz: kein Landesprogramm, keine kommunalen Zuschüsse, nur Bund. Die zweite Hälfte dieser Aussage stimmt. Die erste ist falsch. Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank Sachsen-Anhalt führt im Merkblatt zum Programmteil „Energieeffizient Sanieren" wörtlich die „Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von selbstgenutzten Eigenheimen mit einer installierten Leistung von max. 30 kWp einschließlich zugehörigem Speicher" als förderfähige Maßnahme auf. Der Zinssatz liegt bei 0,95 % nominal und 0,95 % effektiv, das Darlehen reicht bis 50.000 € je Wohneinheit.

Dieser Ratgeber ordnet die Förderlage für Sachsen-Anhalt vollständig ein: was MODERN genau finanziert und wo das Programm seine Grenzen hat, welche Landesprogramme ausschließlich Unternehmen offenstehen, welche Kommunen tatsächlich etwas anbieten und welche nachweislich nichts, und was auf Bundesebene bleibt. Den bundesweiten Rahmen mit Einspeisevergütung, Nullsteuersatz und KfW liefert der Ratgeber Förderung Photovoltaik 2026; den Vergleich aller sechzehn Länder finden Sie in der Übersicht der Landesförderungen. Was Ihre Anlage überhaupt kosten wird, zeigt die Kostentabelle nach Anlagengröße.

Sachsen-Anhalt MODERN: das Landesprogramm für private Photovoltaik

MODERN ist kein Energieprogramm im engeren Sinn, sondern ein Wohnraumförderprogramm. Es wird aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt gespeist und von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zinsgünstiges Darlehen ausgereicht. Genau deshalb taucht es in den gängigen Solar-Vergleichen nicht auf: Wer nur nach Programmen mit dem Wort „Photovoltaik" im Titel sucht, findet es nicht. Die folgende Tabelle fasst die Eckdaten des Programmteils „Energieeffizient Sanieren" zusammen.

Merkmal Regelung bei Sachsen-Anhalt MODERN
Förderart zinsgünstiges Annuitätendarlehen, kein Zuschuss
Träger Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Fonds Wohnraumförderung)
Zinssatz 0,95 % nominal / 0,95 % effektiv bei 10 und 30 Jahren Laufzeit (gültig ab 21.07.2025)
Zinssatz der 20-Jahres-Variante 1,75 % nominal / 1,76 % effektiv
Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre bei 10 und 30 Jahren Laufzeit, 20 Jahre bei 20 Jahren Laufzeit
Tilgungsfreijahr 1 Jahr
Anfänglicher Tilgungssatz 10,76 % (10 J.), 4,47 % (20 J.), 3,01 % (30 J.)
Höchstbetrag 50.000 € je Wohneinheit und Programmteil
Mindestbetrag 10.000 € je Programmteil
Auszahlung 100 %, keine Bearbeitungsgebühr
Photovoltaik förderfähig ja, bis 30 kWp auf selbstgenutzten Eigenheimen, inkl. Speicher

Quellen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Merkblatt und Vergabegrundsätze zum Programm MODERN (Stand 15.10.2025), Konditionenübersicht gültig ab 21.07.2025, abgerufen am 29.08.2026.

Was MODERN bei einer Photovoltaikanlage genau finanziert

Förderfähig ist die Errichtung und die Erweiterung einer Aufdachanlage auf einem selbstgenutzten Eigenheim, begrenzt auf maximal 30 kWp installierte Leistung, ausdrücklich einschließlich des zugehörigen Speichers. Diese 30-kWp-Grenze ist eine reine Programmbedingung der Investitionsbank und hat nichts mit der steuerlichen Vermutungsgrenze des Umsatzsteuerrechts zu tun, auch wenn beide zufällig dieselbe Zahl nennen.

Für den Speicher gilt eine eigene Schwelle. Das Merkblatt verlangt die „Errichtung eines dauerhaft mit der PVA gekoppelten Stromspeichers mit einer nutzbaren Speicherkapazität von mind. 5 kW". Kleinere Speicher sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen sind Steckersolargeräte, in den Vergabegrundsätzen als „sogenannte Balkonkraftwerke" bezeichnet. Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ist nur im Rahmen von Gesamtmaßnahmen förderfähig, also nicht als isolierte Einzelmaßnahme.

Ein praktischer Vorteil für reine PV-Vorhaben steckt im Nachweisverfahren. Grundsätzlich verlangt MODERN einen Energieeffizienz-Experten, der die Bestätigung zum Antrag erstellt. Für Einzelmaßnahmen „zur Stromerzeugung (PVA) inclusive Speicher" lässt das Merkblatt jedoch ausdrücklich die Einbindung eines Fachunternehmers als Alternative zu. Für eine Photovoltaikanlage mit Speicher genügt also der ausführende Fachbetrieb, ein zusätzlicher Energieberater ist nicht erforderlich.

Die Konditionen: 0,95 % effektiv im Kontext

Der nominale und der effektive Zinssatz sind bei MODERN identisch, weil weder eine Bearbeitungsgebühr noch ein Disagio anfällt und zu 100 % ausgezahlt wird. Die Investitionsbank veröffentlicht beide Werte mit 0,95 % pro Jahr, gültig ab dem 21. Juli 2025. Dieser Satz gilt sowohl für die zehnjährige als auch für die dreißigjährige Laufzeit, in beiden Fällen mit zehn Jahren Zinsbindung. Wer den Zinssatz über die gesamte Laufzeit festschreiben will, wählt die 20-Jahres-Variante mit zwanzig Jahren Zinsbindung, dann liegen die Werte bei 1,75 % nominal und 1,76 % effektiv, bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 4,47 %.

Zum Vergleich: Der bundesweite Standardweg für eine PV-Finanzierung ist der KfW-Kredit 270, der bei 4,11 % effektiv beginnt (Preisklasse A, fünf Jahre Laufzeit, Variante PV-Aufdach, Zinssätze gültig ab 24.08.2026). Der Abstand von rund drei Prozentpunkten ist bei einem Darlehen über 20.000 € und zwanzig Jahre kein Detail, sondern ein vierstelliger Betrag. Wie der KfW-Weg im Einzelnen funktioniert, erklärt der Ratgeber zum KfW-270-Kredit für Photovoltaik; alle Finanzierungswege nebeneinander finden Sie unter Photovoltaik-Finanzierung 2026.

Zwei Nebenkosten sollten Sie kennen. Erstens die Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag, beginnend vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch die Investitionsbank. Wer den Vertrag lange vor dem Montagetermin schließen lässt und das Geld dann nicht abruft, zahlt dafür. Zweitens die Abruffrist von zwölf Monaten nach der Zusage. Das Darlehen ist grundpfandrechtlich abzusichern; bis zu einer Gesamtdarlehenssumme von 50.000 € kann die Investitionsbank davon absehen, was bei einem reinen PV-Vorhaben in der Regel greift.

Der ehrliche Haken: Lückenschließer ohne Rechtsanspruch

An dieser Stelle wird es wichtig, das Programm nicht schöner zu rechnen, als es ist. Die Vergabegrundsätze formulieren den Programmzweck sehr eng: „Das Förderprogramm dient der Schließung von Finanzierungslücken für die Investoren, denen die Hausbank die Vergabe von Darlehen zur Umsetzung vorgenannter Maßnahmen außerhalb von Bonitätsgründen verwehrt." Und weiter: „Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Darlehen besteht nicht."

MODERN ist damit kein Breitenprodukt, das jeder Eigentümer wie einen KfW-Kredit einfach mitnehmen kann. Es adressiert Fälle, in denen die klassische Bankfinanzierung aus anderen Gründen als der Bonität nicht zustande kommt. Wer eine gute Hausbankverbindung und ausreichend Eigenkapital hat, sollte den Antrag trotzdem prüfen, aber nicht fest damit kalkulieren. Zum Antrag gehört ohnehin eine Stellungnahme der Hausbank, die Bank ist also von Anfang an im Verfahren. Der Zinsvorteil ist real, die Zugangswahrscheinlichkeit ist es nicht automatisch.

Wer antragsberechtigt ist und welche Gebäude ausscheiden

Antragsberechtigt sind laut Merkblatt „Privatpersonen und private Vermieter" sowie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Für energetische Maßnahmen gilt eine Altersvoraussetzung: Bauantrag oder Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten sind damit ausgeschlossen. Nicht finanziert werden außerdem Ferien- und Wochenendhäuser, Gebäude mit Heimcharakter, gewerblich genutzte Flächen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen.

Beihilferechtlich ist das Darlehen für Unternehmen und private Vermieter eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 mit einer Obergrenze von 300.000 € Beihilfewert in drei Jahren. Für selbstnutzende Privatpersonen greift diese Grenze nicht. Ein weiterer Hinweis ist für kombinierte Vorhaben aus Heizung und Photovoltaik relevant: Zum 1. Januar 2025 hat Sachsen-Anhalt die Förderung eigenständiger fossiler Heizkessel eingestellt, Grundlage ist Artikel 17 Absatz 15 der novellierten europäischen Gebäuderichtlinie. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Hybridsysteme auf Basis erneuerbarer Energien bleiben im selben Programmteil förderfähig.

Die übrigen Landesprogramme: für Unternehmen, nicht fürs Eigenheim

Die Investitionsbank führt drei weitere Programme mit Energiebezug. Alle drei sind für private Hauseigentümer irrelevant, und zwei davon nehmen derzeit überhaupt keine Anträge mehr an. Weil diese Programme in Übersichten trotzdem regelmäßig als „Solarförderung Sachsen-Anhalt" auftauchen, hier der geprüfte Status.

Programm Zielgruppe Förderhöhe Status
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER Unternehmen und sonstige juristische Personen Zuschuss bis 50 % (klein), 40 % (mittel), 30 % (groß) geschlossen: „Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich."
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen Unternehmen Zuschuss bis 50 % / 35 % / 20 % offen, aber reine PV ausgeschlossen
Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN Unternehmen und Kommunen Zuschuss bis 45 % (Unternehmen), bis 90 % (Kommunen) geschlossen: „Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden."

Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Programmseiten, abgerufen am 29.08.2026.

Das Programm STROMSPEICHER wäre selbst im offenen Zustand für ein Einfamilienhaus nicht nutzbar gewesen: Es richtet sich an private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen und setzt eine Speicherkapazität von mehr als 30 kWh voraus. Ein typischer Heimspeicher mit 5 bis 15 kWh liegt weit darunter. Bei ENERGIE Unternehmen steht der Ausschluss ausdrücklich auf der Programmseite: „Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich."

Die Gegenprobe auf der Privatkundenseite bestätigt das Bild. Die Kategorie Privatpersonen, Immobilien und Wohnen der Investitionsbank enthält genau sieben Angebote: die Wohneigentumsrichtlinien, das Wohneigentumsprogramm, MODERN, WOHNRAUM HERRICHTEN, das Aufzugsprogramm, Junges Wohnen und den Restrukturierungskredit. Ein eigenständiges Photovoltaik- oder Speicherzuschussprogramm für Privatleute existiert dort nicht. Direktzuschüsse für private Photovoltaik gibt es auf Landesebene in Sachsen-Anhalt also nicht.

Kommunale Förderung: die geprüfte Negativ-Tabelle

Bei den Städten ist die Lage eindeutiger als beim Land. Ich habe die Förder- und Klimaschutzseiten der größten Kommunen einzeln geprüft. Kein einziges Investitionszuschussprogramm für private Photovoltaik ist dabei aufgetaucht. Die folgende Tabelle nennt nur Städte, für die eine Quelle im Volltext oder eine vollständige Sitemap-Prüfung vorliegt.

Stadt Programm für private PV Förderhöhe Status Quelle
Magdeburg keines (nur Fachförderrichtlinie Klima für gemeinnützig Tätige) max. 80 % der Ausgaben, nicht für Eigenheime kein PV-Zuschuss Klimaschutzportal
Halle (Saale) keines, stattdessen kostenlose Energie-Checks Eigenanteil der Beratung wird übernommen kein PV-Zuschuss Stadt Halle
Dessau-Roßlau keines entfällt kein PV-Zuschuss Stadtverwaltung
Stendal keines (nur Denkmalschutz und Stadtsanierung) entfällt kein PV-Zuschuss Serviceportal
Halberstadt keines entfällt kein PV-Zuschuss Sitemap-Prüfung 29.08.2026
Wernigerode keines entfällt kein PV-Zuschuss Sitemap-Prüfung 29.08.2026
Weißenfels keines entfällt kein PV-Zuschuss Sitemap-Prüfung 29.08.2026
Aschersleben keines entfällt kein PV-Zuschuss Sitemap-Prüfung 29.08.2026
Zeitz keines entfällt kein PV-Zuschuss Sitemap-Prüfung 29.08.2026

Stand aller Prüfungen: 29.08.2026. Für Landkreise liegen keine geprüften Programme vor.

Magdeburg: eine Projektförderung, die keine Eigenheimförderung ist

Das Klimaschutzportal der Landeshauptstadt führt als einziges eigenes Förderinstrument die Fachförderrichtlinie Klima. Sie ist gültig seit dem 1. Oktober 2019 und richtet sich an „gemeinnützig Tätige", die Projekte entlang der Handlungsfelder des Masterplans „100 % Klimaschutz" umsetzen. Der Fördersatz ist begrenzt, in der Richtlinie heißt es, die Höhe der Zuwendung dürfe „grundsätzlich 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten (Anteilsfinanzierung)".

Photovoltaik, Batteriespeicher oder Anlagentechnik am privaten Eigenheim sind kein Fördergegenstand dieser Richtlinie. Die Gegenprobe über die Übersichtsseite Klimahandeln und den Bereich Bauen und Wohnen des Portals ergibt ebenfalls kein Zuschussprogramm für Solaranlagen, Speicher oder Energieberatung privater Eigentümer.

Halle (Saale): kein Zuschuss, aber eine kostenlose Beratung

Die offizielle Photovoltaik-Seite der Stadt Halle verweist Eigentümer ausschließlich auf Bundesinstrumente. Wörtlich heißt es dort, eine „Förderung von PV- und Solarthermieanlagen kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen", ergänzt um Hinweise auf das BAFA und die Einspeisevergütung nach dem EEG. Ein eigenes kommunales Programm, ein Solarkataster oder eine kommunale Solarpflicht werden nicht genannt.

Was es stattdessen gibt, ist ein geldwerter Beratungsvorteil. Seit 2017 besteht zwischen der Stadt Halle und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Kooperation zum Energiesparen, in deren Rahmen die Stadt den Eigenanteil für die Energie-Checks der Verbraucherzentrale übernimmt. Für Hallenser Haushalte ist die Beratung damit kostenlos. Angeboten werden Basis-Check, Gebäude-Check, Detail-Check und Solarwärme-Check; die Prüfung der PV-Eignung eines Wohngebäudes findet in der Beratungsstelle in der Oleariusstraße 6b statt, Termine werden unter 0800 809 802 400 vereinbart. Das ersetzt keinen Investitionszuschuss, spart aber eine dreistellige Beratungsrechnung.

Dessau-Roßlau und die kleineren Städte

Dessau-Roßlau als drittgrößte Stadt des Landes formuliert es selbst am deutlichsten. Auf der Seite zu Förderung und Beratung steht: „Die Stadt Dessau-Roßlau bietet derzeit keine Beratung und keine Förderprogramme im Bereich Klimaschutz & Energie an." Verwiesen wird auf die Energieberatung der Stadtwerke, die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes.

Bei den kleineren Städten habe ich systematisch gegengeprüft. In den XML-Sitemaps von Halberstadt, Wernigerode, Weißenfels, Aschersleben und Zeitz findet sich keine einzige Seite mit „Solar" oder „Photovoltaik" im Pfad; die Treffer zum Stichwort „Energie" sind durchweg generische Serviceportal-Einträge wie Energieausweis oder Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden. Die Fördermittelseite der Hansestadt Stendal listet ausschließlich Denkmalschutz-, Sanierungsgebiets-, Rückbau-, Aufwertungs- und Stadtzentrenprogramme. Für Städte ohne vollständige Prüfung und für die Landkreise treffe ich hier bewusst keine Aussage.

Als landesweite Anlaufstelle bleibt die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt. Die LENA ist produkt- und anbieterneutral und bietet Verbrauchern EnergiesparChecks an, darunter einen PhotovoltaikCheck zur Prüfung der PV-Eignung, der sich mit einem FördermittelCheck kombinieren lässt. Eigene Zuschüsse schreibt sie nicht aus. Zur Einordnung des Potenzials nennt die Landesenergieagentur für Aufdachanlagen in Sachsen-Anhalt rund 2.480 Gigawattstunden Strom pro Jahr bei kompletter Ausnutzung des technischen Potenzials.

Bundesebene: was für jeden Haushalt in Sachsen-Anhalt gilt

Der größte Förderhebel für Ihre Anlage kommt ohnehin nicht vom Land. Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher an Wohngebäuden fällt nach § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Die dort genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel und keine Obergrenze: Auf Wohngebäuden greift der Nullsteuersatz auch oberhalb dieser Leistung. Bei einer Anlage für 20.000 € entspricht das rund 3.800 € gegenüber dem Regelsteuersatz, ohne jeden Antrag. Die steuerlichen Details bündelt der Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.

Zweiter Baustein ist die Einspeisevergütung. Für Neuanlagen bis 10 kWp in der Teileinspeisung gelten seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh, garantiert für zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme. Ab 2027 soll die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle entfallen und durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Das ist Stand heute kein geltendes Recht, für die Terminplanung einer Anlage aber die wichtigste offene Frage. Die aktuellen Sätze stehen im Beitrag Einspeisevergütung 2026, die Abwägung des Inbetriebnahmezeitpunkts im Ratgeber PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen.

Dritter Baustein ist der Kredit. Einen Investitionszuschuss des Bundes für private Photovoltaik gibt es nicht. Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Kosten und startet bei 4,11 % effektiv (Stand 24.08.2026), beantragt wird er vor Auftragsvergabe über die Hausbank. Für Eigentümer in Sachsen-Anhalt ist genau das der Punkt, an dem sich der Vergleich mit MODERN lohnt: gleiche Funktion, deutlich unterschiedlicher Zins, aber auch deutlich unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Antragsweg in Sachsen-Anhalt: Antrag vor Auftrag

Der häufigste und teuerste Fehler bei jeder Förderung ist die falsche Reihenfolge. Die Vergabegrundsätze von MODERN sind hier unmissverständlich: „Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn der Maßnahme bei der IB zu stellen. Mit der Maßnahme darf erst nach Eingang des Antrages bei der IB begonnen werden, wobei der Antragsteller bis zur Darlehenszusage das Finanzierungsrisiko trägt."

Entscheidend ist die Definition des Maßnahmenbeginns. Als Beginn gilt ausdrücklich „auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages". Die Unterschrift unter den PV-Vertrag ist also bereits der Beginn, nicht erst der Baustellentermin. Ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen, die gelten nicht als Maßnahmenbeginn. Wer also zuerst einen Solarteur beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert das Darlehen vollständig. Warum dieselbe Logik bei praktisch allen Förderprogrammen gilt, erklärt der Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn.

Schritt Was zu tun ist Zeitpunkt
1 Angebote einholen, Anlage und Speicher auslegen lassen vor allem anderen
2 Stellungnahme der Hausbank einholen vor dem Antrag
3 Antrag auf dem Vordruck direkt bei der Investitionsbank einreichen vor Vertragsunterschrift
4 Eingang des Antrags abwarten, dann Liefer- oder Leistungsvertrag schließen nach Antragseingang
5 Darlehenszusage, Vertrag, Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
6 Nachweis über Fachunternehmer, bei Einzelmaßnahme PV ohne Energieberater nach Umsetzung

Quelle: Vergabegrundsätze Sachsen-Anhalt MODERN, Stand 15.10.2025.

Beachten Sie den Unterschied zum KfW-Weg: MODERN wird direkt bei der Investitionsbank beantragt, nicht über die Hausbank durchgereicht. Die Hausbank liefert nur ihre Stellungnahme zu. Beim KfW-270-Kredit ist es umgekehrt, dort läuft der komplette Antrag über das Kreditinstitut.

MODERN mit KfW- und BAFA-Förderung kombinieren

Eine Kombination ist möglich. Die Vergabegrundsätze halten fest, dass das Förderprogramm „grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) kombinierbar" ist. Praktisch relevant wird das, wenn Sie Photovoltaik gemeinsam mit einer Wärmepumpe oder einer Sanierungsmaßnahme umsetzen und dafür Bundeszuschüsse erhalten.

Eine Besonderheit sollten Sie dabei einplanen. Vorzeitige Teilrückzahlungen sind bei MODERN grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen sind laut Vergabegrundsätzen „Tilgungen im Zusammenhang mit einer Zuschussgewährung aus KfW- oder Bafa-Programmen". Und weiter: „Soweit mit dem Darlehen entsprechende Zuschüsse vorfinanziert werden, sind diese nach Abschluss des Vorhabens als Sondertilgung einzusetzen (Vermeidung von Doppelförderung)." Ein zunächst über MODERN vorfinanzierter Bundeszuschuss muss also nach Abschluss in die Tilgung fließen, er bleibt nicht als freies Kapital im Vorhaben.

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Speicherförderung in Sachsen-Anhalt

Für den Batteriespeicher am Eigenheim gibt es in Sachsen-Anhalt keinen eigenen Zuschusstopf. Das Landesprogramm STROMSPEICHER ist ein Unternehmensprogramm, verlangt mehr als 30 kWh Kapazität und nimmt derzeit ohnehin keine Anträge mehr an. Der einzige Landesweg für einen Heimspeicher führt über MODERN, und zwar nur zusammen mit der Photovoltaikanlage: Der Speicher muss dauerhaft mit der Anlage gekoppelt sein und eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kW aufweisen. Bundesweit bleiben der Nullsteuersatz und der KfW-Kredit. Welche Länder und Kommunen überhaupt noch pro Kilowattstunde bezuschussen, zeigt der Vergleich Stromspeicher-Förderung 2026 in den Bundesländern.

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt kennt keine landesrechtliche Pflicht, Photovoltaik auf privaten Wohngebäuden zu installieren. Weder für Neubauten noch bei einer Dachsanierung schreibt das Land eine Solaranlage vor. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den Ländern ohne Solarpflicht, während einzelne andere Bundesländer Neubauten oder Dachsanierungen bereits verpflichtend erfassen. Den vollständigen Ländervergleich mit dem jeweiligen Auslöser und Zeitpunkt finden Sie in der Übersicht Solarpflicht 2026 in den Bundesländern.

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es in Sachsen-Anhalt 2026 eine Landesförderung für Photovoltaik?

Ja, aber als Kredit. Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank nennt Photovoltaik auf selbstgenutzten Eigenheimen bis 30 kWp einschließlich Speicher ausdrücklich als förderfähige Maßnahme. Einen Direktzuschuss für private Photovoltaik gibt es auf Landesebene nicht.

Ist MODERN ein Zuschuss oder ein Kredit?

MODERN ist ein zinsgünstiges Annuitätendarlehen aus Landesmitteln, kein Zuschuss. Das Geld muss vollständig zurückgezahlt werden, der Vorteil liegt allein im Zinssatz von 0,95 % nominal und effektiv (gültig ab 21.07.2025). Die Laufzeit beträgt wahlweise 10, 20 oder 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr.

Was kostet der MODERN-Kredit im Vergleich zum KfW-Kredit 270?

Die Investitionsbank veröffentlicht für den Programmteil „Energieeffizient Sanieren" 0,95 % nominal und 0,95 % effektiv. Der KfW-Kredit 270 startet bei 4,11 % effektiv (Stand 24.08.2026). Der Unterschied ist erheblich, allerdings ist MODERN als Lückenschließer konzipiert und ohne Rechtsanspruch, während KfW 270 breit zugänglich ist.

Fördert die Stadt Magdeburg Photovoltaik?

Nein. Das Klimaschutzportal der Landeshauptstadt führt als einziges Instrument die Fachförderrichtlinie Klima, eine Projektförderung für gemeinnützig Tätige mit maximal 80 % Anteilsfinanzierung. Photovoltaik, Speicher oder Anlagentechnik am privaten Eigenheim sind kein Fördergegenstand.

Gibt es in Halle (Saale) einen Zuschuss für Solaranlagen?

Einen Investitionszuschuss gibt es nicht; die Stadt verweist auf KfW, BAFA und die Einspeisevergütung. Stattdessen übernimmt Halle seit 2017 den Eigenanteil für die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, sodass die Beratung für Hallenser kostenlos ist. Dazu gehört auch die Prüfung der PV-Eignung des Wohngebäudes.

Wann muss ich den Förderantrag stellen, vor oder nach dem Auftrag?

Immer vorher. Bei MODERN muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank eingegangen sein, und als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen sind ausgenommen. Bis zur Zusage trägt der Antragsteller das Finanzierungsrisiko.

Kann ich MODERN mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?

Ja, das Programm ist laut Vergabegrundsätzen grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Werden Zuschüsse aus KfW- oder BAFA-Programmen zunächst über das Darlehen vorfinanziert, müssen sie nach Abschluss des Vorhabens als Sondertilgung eingesetzt werden, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Brauche ich für den MODERN-Antrag einen Energieberater?

Für eine reine Photovoltaikanlage mit Speicher nicht. Grundsätzlich verlangt das Programm einen Energieeffizienz-Experten mit Bestätigung zum Antrag, für Einzelmaßnahmen zur Stromerzeugung inklusive Speicher lässt das Merkblatt jedoch ausdrücklich die Einbindung eines Fachunternehmers als Alternative zu.

Gilt in Sachsen-Anhalt eine Solarpflicht für Einfamilienhäuser?

Nein. Sachsen-Anhalt schreibt Photovoltaik auf privaten Wohngebäuden weder im Neubau noch bei der Dachsanierung vor. Wie die übrigen Bundesländer das handhaben, zeigt der Ländervergleich zur Solarpflicht 2026.

Nächster Schritt: Passt MODERN zu Ihrem Vorhaben?

Für Eigentümer in Sachsen-Anhalt läuft die Entscheidung auf zwei Fragen hinaus. Erstens: Rechnet sich die Anlage auf Ihrem Dach überhaupt, unabhängig von der Finanzierung? Zweitens: Ist der Zinsvorteil von MODERN in Ihrem Fall erreichbar, oder ist der KfW-Weg der realistischere? Beides lässt sich nur mit Ihren tatsächlichen Gebäudedaten beantworten, nicht mit Durchschnittswerten. Eine erste Einschätzung von Ertrag und Anlagengröße liefert der PV-Ertragsrechner. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung dazu, welche Anlagengröße, welcher Speicher und welche Förderkombination für Ihr Haus wirtschaftlich sinnvoll sind.

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