Photovoltaik-Förderung Berlin 2026: SolarPLUS bis 4.750 €
SolarPLUS Berlin 2026: 250 € je kWp Speicher-Zuschuss bis 4.750 €, 750 € für den Zählerschrank, 300 €/kWp beim Denkmal. Antrag vor Auftrag, Frist 31.12.2026.
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Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- SolarPLUS ist 2026 aktiv: Berlin fördert private Photovoltaik über das Landesprogramm SolarPLUS. Die Förderrichtlinie trat am 8. Januar 2026 in Kraft und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
- 250 € je kWp für PV mit Speicher: SolarPLUS S zahlt eine feste Pauschale von 500 € (ab 2,00 kWp) bis 4.750 € (ab 19,00 kWp). Eine 10-kWp-Anlage bringt damit 2.500 €.
- 750 € für den Zählerschrank: Die Pauschale gibt es, wenn Zählerschrank plus Installation zusammen mindestens 1.160 € brutto kosten und der alte Schrank vor dem 31.12.2014 in Betrieb ging oder nicht mehr den geltenden Regularien entspricht.
- 300 € je kWp beim Denkmal: Für denkmalgerechte Ausführungen wie Solardachziegel, Indach-Anlagen oder farblich angepasste Module gibt es 600 € bis 5.700 €, aber nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
- Antrag vor Auftrag ist Pflicht: Schon eine Bestellung, eine bindende Willenserklärung oder eine Anzahlung gilt als Projektbeginn. Kosten, die bereits über die KfW gefördert werden, sind von SolarPLUS ausgeschlossen.
- Keine kommunale Förderebene: Berlin ist Stadtstaat und Einheitsgemeinde. Neben SolarPLUS gibt es kein bezirkliches PV-Zuschussprogramm für private Hauseigentümer.
Berlin gehört 2026 zu den Bundesländern mit einem eigenen, offenen Zuschussprogramm für private Photovoltaik. Es heißt SolarPLUS, wird von der IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe umgesetzt und zahlt Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern feste Pauschalen statt prozentualer Anteile. Der Kern für Sie: 250 € je vollem Kilowattpeak installierter PV-Leistung, wenn die Anlage gemeinsam mit einem Stromspeicher neu errichtet wird, gedeckelt bei 4.750 €. Dazu kommen 750 € für einen neuen Zählerschrank und bis zu 5.700 € für denkmalgerechte Ausführungen.
Ein Detail entscheidet darüber, ob Sie mit den richtigen Zahlen rechnen: SolarPLUS nahm bis zum 31. Oktober 2025 Anträge nach der alten Richtlinie an, pausierte danach und startete erst am 8. Januar 2026 mit einer neuen Struktur wieder. Wer im Netz noch Werte wie „300 € je Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 15.000 €" findet, liest die abgelaufene Fassung. Dieser Ratgeber führt die geltende Richtlinie Punkt für Punkt durch, ordnet die Bundesebene kompakt ein und zeigt die Reihenfolge, in der Sie vorgehen müssen. Den bundesweiten Rahmen liefert der Förderüberblick Photovoltaik 2026, die Preisseite der Ratgeber Photovoltaik-Kosten 2026.
SolarPLUS 2026: Status des Berliner Landesprogramms
SolarPLUS ist in zwei Teile gegliedert. SolarPLUS S richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser und arbeitet ausschließlich mit Pauschalen. SolarPLUS L adressiert Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Genossenschaften und fördert anteilig. Für den klassischen Eigenheim-Intent ist SolarPLUS S das relevante Programm.
Antragsberechtigt sind laut Richtlinie natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte (etwa Erbengemeinschaften oder Nießbraucher) selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser beziehungsweise Reihenhäuser sind. Auch einzelne Wohnungseigentümer einer WEG im Mehrfamilienhaus können SolarPLUS S nutzen, sofern sie ein Sondernutzungsrecht an einem Teil der Dachfläche haben. Hausverwaltungen dürfen bevollmächtigt werden. Gefördert werden nur Projekte an Gebäuden mit Standort in Berlin.
| Fördergegenstand (SolarPLUS S) | Förderhöhe 2026 | Kernvoraussetzung |
|---|---|---|
| PV-Anlage mit Stromspeicher | 500 € bis 4.750 € (250 € je vollem kWp) | neue PV-Anlage und Speicher gemeinsam installiert |
| Zählerschrank | 750 € Pauschale | Kosten inkl. Installation mind. 1.160 € brutto |
| Denkmalgerechte PV-Anlage | 600 € bis 5.700 € (300 € je vollem kWp) | Genehmigung der Denkmalschutzbehörde liegt vor |
| Form der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss | Festbetragsfinanzierung, keine Anteilsförderung |
| Geltungsdauer der Richtlinie | 08.01.2026 bis 31.12.2026 | danach tritt die Richtlinie außer Kraft |
Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Abschnitte 2.1, 2.4 und 4. Stand 29.08.2026.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Richtlinie formuliert ausdrücklich, dass ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung nicht besteht. Entschieden wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Antragsstopp, eine Warteliste oder ein Hinweis auf erschöpfte Mittel war beim letzten Abgleich am 29.08.2026 weder auf den Programmseiten noch im Antragsportal zu finden. Das ist eine Momentaufnahme, kein Versprechen für das restliche Jahr.
Die Programmpause 2025 und der Neustart am 8. Januar 2026
Zwischen dem 31. Oktober 2025 und dem 8. Januar 2026 konnten in Berlin keine neuen SolarPLUS-Anträge gestellt werden. Das Land schreibt dazu, dass das Programm ab dem 8. Januar 2026 mit einer neuen Struktur startet und dass alle Anträge, die bis einschließlich 31. Oktober 2025 eingegangen sind, weiterbearbeitet werden. Für Sie als Antragsteller heißt das zweierlei: Erstens gelten für Neuanträge ausschließlich die Bedingungen der Richtlinie 2026. Zweitens sind alle Ratgeberseiten, die noch die frühere Modulstruktur mit den Buchstaben A bis E abbilden, für 2026 wertlos.
Die Landesseite SolarCity Berlin bestätigt den 8. Januar 2026 ebenso wie die Richtlinie selbst. Auf der Produktseite zu SolarPLUS S steht dagegen bei jedem der drei Fördergegenstände „Projektstart erst nach dem 02.01.2026 möglich", und der Download der Richtlinie ist dort mit „Förderrichtlinie ab 02.01.2026" überschrieben. Verbindlich ist die Richtlinie selbst mit dem 8. Januar 2026, und genau an diesem Datum sollten Sie sich orientieren, wenn Sie einen Vertrag terminieren.
Was sich gegenüber der alten Richtlinie geändert hat
Die spannendste Zahl steckt im Vergleich beider Fassungen. Bis zum 31. Dezember 2025 förderte Berlin den Speicher im Ein- und Zweifamilienhaus mit 300 € je Kilowattstunde, maximal 15.000 €, wobei die förderfähige Speicherkapazität als PV-Leistung geteilt durch 1,2 definiert war. Rechnet man das aus, ergeben sich exakt 250 € je Kilowattpeak. Das ist derselbe Betrag, den die neue Pauschale zahlt.
Berlin hat den Zuschuss für ein normales Einfamilienhaus also nicht gekürzt, sondern vereinfacht. Gesunken ist der Deckel: von 15.000 € auf 4.750 €. Dieser Deckel greift aber erst ab 19 kWp, also oberhalb dessen, was auf einem typischen Berliner Reihen- oder Einfamilienhausdach installiert wird. Wer über 19 kWp plant, verliert gegenüber der alten Richtlinie tatsächlich Geld. Wer bei 8, 10 oder 15 kWp landet, bekommt denselben Betrag wie vorher, nur ohne Kapazitätsnachweis und ohne Umrechnung.
| Punkt | Richtlinie bis 31.12.2025 | Richtlinie 2026 |
|---|---|---|
| Speicherförderung EFH/ZFH | 300 €/kWh, förderfähige Kapazität = kWp ÷ 1,2 | 250 € je vollem kWp, pauschal |
| Höchstbetrag Speicher | 15.000 € | 4.750 € |
| Denkmalgerechte PV | 65 % der Mehrkosten, max. 15.000 €, max. 100 Förderfälle | 300 € je kWp, max. 5.700 €, keine Fallzahlgrenze |
| Modul E Steckersolargeräte | vorhanden | entfallen |
| Pauschale Steuer-Erstberatung | 226,10 € | entfallen |
Quelle: Volltextabgleich der Förderrichtlinien SolarPLUS 2025 und 2026, geprüft 29.08.2026.
Ein Nebeneffekt der Umstellung ist für Denkmaleigentümer eine echte Verbesserung: Die alte Fassung begrenzte die denkmalgerechte Förderung auf maximal 100 Förderfälle insgesamt. Diese Kontingentierung ist entfallen.
Die Speicher-Pauschale: 250 € je kWp bis 4.750 €
Die Staffelung folgt einer einfachen Logik. Maßgeblich ist die installierte PV-Leistung in Kilowattpeak, nicht die Speicherkapazität. Je vollem Kilowattpeak gibt es 250 €, der Einstieg liegt bei 2,00 kWp, die Deckelung bei 4.750 €.
| Installierte PV-Leistung | Pauschale |
|---|---|
| 2,00 bis 2,99 kWp | 500 € |
| 3,00 bis 3,99 kWp | 750 € |
| 4,00 bis 4,99 kWp | 1.000 € |
| 5,00 bis 5,99 kWp | 1.250 € |
| 6,00 bis 6,99 kWp | 1.500 € |
| 7,00 bis 7,99 kWp | 1.750 € |
| 8,00 bis 8,99 kWp | 2.000 € |
| 9,00 bis 9,99 kWp | 2.250 € |
| 10,00 bis 10,99 kWp | 2.500 € |
| 11,00 bis 11,99 kWp | 2.750 € |
| 12,00 bis 12,99 kWp | 3.000 € |
| 13,00 bis 13,99 kWp | 3.250 € |
| 14,00 bis 14,99 kWp | 3.500 € |
| 15,00 bis 15,99 kWp | 3.750 € |
| 16,00 bis 16,99 kWp | 4.000 € |
| 17,00 bis 17,99 kWp | 4.250 € |
| 18,00 bis 18,99 kWp | 4.500 € |
| ab 19,00 kWp | 4.750 € |
Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Tabelle Abschnitt 2.4. Unter 2,00 kWp gibt es keine Förderung.
Für die drei häufigsten Auslegungen auf Berliner Einfamilienhäusern bedeutet das: 8 kWp bringen 2.000 €, 10 kWp bringen 2.500 €, 15 kWp bringen 3.750 €. Gemessen an einem Rechenbeispiel von rund 18.000 € für eine 10-kWp-Anlage mit rund 10 kWh Speicher deckt der Landeszuschuss damit rund 14 % der Investition. Kombiniert mit dem Zählerschrank-Zuschuss von 750 € sind es 3.250 €, also gut 18 %. Welche Anlagengröße für Ihr Dach überhaupt in Frage kommt, ordnet die Übersicht Solaranlage-Kosten nach Größe ein.
Diese Bedingungen muss der Speicher erfüllen
Der wichtigste Satz der Richtlinie zu diesem Fördergegenstand lautet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn eine neue PV-Anlage zusammen mit einem Stromspeichersystem installiert wird. Eine reine Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden Anlage ist damit im Regelfall raus. Es gibt genau eine Ausnahme: Die Nachrüstung ist förderfähig, wenn der vollständige Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB Business Team GmbH eingeht.
Technisch ist die Förderung offen für Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme und Wasserstoffspeicher. Auch Inselanlagen ohne Netzanschluss sind förderfähig. Zwingend ist dagegen eine vom Hersteller garantierte Zeitwertersatzgarantie über zehn Jahre. Zusätzlich müssen die Netzdienlichkeitspflichten nach § 9 EEG eingehalten und die Registrierungspflicht nach § 4 Batteriegesetz erfüllt sein.
Ausgeschlossen sind Eigenbausysteme, Prototypen mit weniger als vier betriebenen Exemplaren, gebrauchte Systeme und Blei-Säure-Batterien. Je PV-Anlage ist außerdem nur ein Speichersystem förderfähig. Und ein Punkt, den die Programm-FAQ ausdrücklich klarstellt: Gefördert wird nur der Kauf. Ein gemieteter oder geleaster Speicher bekommt keinen Zuschuss.
Zählerschrank: 750 € Pauschale unabhängig von der Anlagengröße
Der Zählerschrank ist bei PV-Projekten im Bestand der klassische Nachschlag im Angebot, und Berlin fördert ihn als eigenständigen Gegenstand. Die Pauschale beträgt 750 € und ist unabhängig von der Anlagengröße. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Zählerschrank inklusive Installation bei mindestens 1.160 € brutto liegen.
Gefördert wird nicht jeder Austausch, sondern nur drei Fälle: wenn die technischen Voraussetzungen zur Zählerinstallation fehlen, wenn der vorhandene Zählerschrank vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurde oder wenn er nicht den geltenden Regularien entspricht. Nicht förderfähig sind Planungskosten, die Kosten für den Elektroanschluss und das Messprotokoll.
Die Richtlinie sagt nicht ausdrücklich, dass Speicher-Pauschale und Zählerschrank-Pauschale in einem Antrag kombiniert werden können. Beide sind aber eigenständige Fördergegenstände von SolarPLUS S, und der Verwendungsnachweis für den Zählerschrank verlangt das Inbetriebnahmeprotokoll der PV-Anlage. Wenn Ihr Projekt beides umfasst, klären Sie die Kombination trotzdem vorab direkt bei der IBB Business Team GmbH. Wie hoch die Kosten in diesem Gewerk realistisch ausfallen und wann ein Austausch überhaupt fällig wird, zeigt der Ratgeber Photovoltaik-Zählerschrank und Zählertausch.
Denkmalgerechte Photovoltaik: 300 € je kWp bis 5.700 €
Berlin hat einen großen Bestand an eingetragenen Denkmälern und an Gebäuden im Umfeld von Denkmälern. Für diese Fälle zahlt SolarPLUS S eine zweite, höhere Pauschale: 300 € je vollem Kilowattpeak, gestaffelt von 600 € (2,00 bis 2,99 kWp) bis 5.700 € ab 19,00 kWp. Bei 10,00 bis 10,99 kWp sind es 3.000 €, bei 15,00 bis 15,99 kWp 4.500 €.
Gefördert werden ausdrücklich die Mehrkosten gegenüber einer Standard-PV-Anlage. Als denkmalgerechte Ausführungen nennt die Richtlinie Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, solare Dachbahnen und farblich angepasste PV-Module. Zwei Bedingungen sind hart: Die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, und gefördert wird nur die genehmigte Ausführung. Bei dachdeckungsersetzenden Anlagen muss zusätzlich die konstruktive Dachabdichtung gewährleistet sein. Was im Genehmigungsverfahren generell auf Sie zukommt, fasst der Beitrag Photovoltaik und Denkmalschutz zusammen.
Berlin hat keine kommunale Förderebene
In den meisten Bundesländern lohnt sich neben dem Landesprogramm der Blick auf die Städte, weil Kommunen und Stadtwerke eigene Töpfe auflegen. In Berlin entfällt diese Ebene vollständig. Berlin ist Stadtstaat und Einheitsgemeinde, die Bezirke führen keine eigenen PV-Zuschussprogramme. Was es gibt, steht auf der Energieseite des Landes, und für private PV-Aufdachanlagen ist davon nur SolarPLUS einschlägig.
| Programm | Träger | Für wen | Private PV-Aufdachanlage? |
|---|---|---|---|
| SolarPLUS S | IBB Business Team GmbH | EFH, ZFH, Reihenhaus, WEG-Sondernutzungsrecht | ja, Kernprogramm |
| SolarPLUS L | IBB Business Team GmbH | MFH, WEG als Ganzes, Gewerbe, Genossenschaften | nein, EFH/ZFH ausgeschlossen |
| SolarZentrum Berlin | DGS Landesverband Berlin-Brandenburg | Privatpersonen mit Berliner Immobilie | Beratung, kein Zuschuss |
| PV-Readiness-Förderung | Land Berlin | öffentliche Gebäude, Bezirke, Hochschulen | nein |
| Förderprogramm Energetische Gebäudesanierung | Land Berlin | niemand mehr: „Effiziente GebäudePLUS" nimmt seit dem 19.12.2023 keine Anträge an | nein |
Quelle: Energieseite der Senatsverwaltung, abgeglichen am 29.08.2026.
Ein Missverständnis lohnt sich auszuräumen, weil es in Foren regelmäßig auftaucht: Die PV-Readiness-Förderung mit ihrem Volumen von 5 Millionen Euro je Jahr für 2026 und 2027 ist kein Topf für Hauseigentümer. Antragsberechtigt sind ausschließlich Verantwortliche für öffentliche Gebäude des Landes Berlin, Bezirks- und Senatsverwaltungen sowie landeseigene Hochschulen. Diese Summe gehört nicht zu SolarPLUS. Ebenfalls kein offener Weg ist das Förderprogramm Energetische Gebäudesanierung: Für dessen Programm Effiziente GebäudePLUS ist laut Senatsverwaltung seit dem 19. Dezember 2023 keine Antragstellung mehr möglich.
Kostenlos nutzbar ist dagegen das SolarZentrum Berlin. Es bietet Privatpersonen eine rund 60-minütige Basisberatung zu Photovoltaik, Solarthermie und zur Kombination von Wärmepumpe und PV an, wahlweise vor Ort, online oder telefonisch, ausschließlich für Berliner Immobilien. Träger ist der Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, gefördert von der Senatsverwaltung im Rahmen des Masterplans Solarcity. Ergänzend stellt das Land mit dem Solarrechner Berlin und dem Energieatlas Berlin zwei amtliche Werkzeuge bereit, mit denen sich Solarpotenzial und Wirtschaftlichkeit für ein konkretes Gebäude vorab abschätzen lassen. Beide sind in der Förderrichtlinie als offizielle Informationsangebote hinterlegt.
Bundesebene: Steuer, Einspeisevergütung, KfW-Kredit
Der Landeszuschuss ist in Berlin nur ein Teil der Rechnung. Drei bundesweite Bausteine wirken unabhängig davon und ohne gesonderten Antrag beim Land.
Nullsteuersatz: Auf Lieferung und Installation von PV-Anlage und Speicher an Wohngebäuden fällt seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Die dort genannten 30 kWp sind eine Vermutungsregel, keine Obergrenze: Auf Wohngebäuden ist der Nullsteuersatz auch oberhalb von 30 kWp anwendbar. Für eine typische Berliner Eigenheim-Anlage bedeutet das schlicht, dass der Bruttopreis gleich dem Nettopreis ist. Die Details erklärt der Ratgeber Photovoltaik-Steuern 2026, der auch die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG einordnet.
Einspeisevergütung: Für neue Anlagen bis 10 kWp gelten in der Teileinspeisung seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Ab 2027 soll die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle entfallen und durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Das ist bislang ein Kabinettsentwurf und kein geltendes Recht. Die aktuellen Sätze führt der Beitrag Einspeisevergütung 2026, die Abwägung zum Jahreswechsel der Ratgeber PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen.
KfW 270: Einen bundesweiten Investitionszuschuss für Photovoltaik gibt es nicht. Der zinsgünstige Förderkredit der KfW finanziert bis zu 100 % der Kosten, der Zins startet bei 4,11 % effektiv (Preisklasse A, 5 Jahre, Variante PV-Aufdach, gültig ab 24.08.2026). Beantragt wird er vor Auftragsvergabe über die Hausbank. Die Konditionen und die Antragslogik behandelt der Beitrag KfW 270 für Photovoltaik, den Vergleich mit Solarkrediten die Photovoltaik-Finanzierung 2026.
Antragsweg SolarPLUS S: Reihenfolge und Fristen
Die häufigste und teuerste Fehlerquelle bei SolarPLUS hat nichts mit Technik zu tun, sondern mit der Reihenfolge. Die Richtlinie formuliert es unmissverständlich: Das Projekt darf nicht vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie begonnen worden sein. Als Projektbeginn gilt nicht erst die Montage, sondern bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, eine bindende Willenserklärung wie eine Bestellung oder ein Auftrag und sogar eine Anzahlung. Aus einem Projektbeginn vor Antragstellung entsteht kein Anspruch auf Zuwendung.
| Schritt | Was zu tun ist | Frist oder Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Angebote einholen | Angebot für PV-Anlage mit Leistungsnachweis in kWp, Angebot für den Speicher | noch kein Auftrag, keine Anzahlung |
| 2. Unterlagen ergänzen | bei Denkmal: Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; beim Zählerschrank: Begründung plus Angebot | vor Antragstellung beschaffen |
| 3. Antrag stellen | ausschließlich elektronisch über das Antragsportal der IBB Business Team GmbH | vor Auftragsvergabe |
| 4. Bewilligung abwarten | Vertrag frühestens nach dem Antrag unterschreiben, sicher erst nach dem Bescheid | Projektbeginn vor Antragstellung = kein Anspruch |
| 5. Projekt umsetzen | Beginn und Abschluss innerhalb eines Jahres ab Antragstellung | Verlängerung auf Antrag möglich |
| 6. Verwendungsnachweis | Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung, Zahlungsnachweis elektronisch einreichen | spätestens 3 Monate nach Projektabschluss |
| 7. Auszahlung anfordern | Auszahlung muss im System aktiv angefordert werden | erfolgt nicht automatisch |
Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Abschnitte 1.3, 1.6.1 bis 1.6.3 und 2.5.1 bis 2.5.4.
Zwei weitere Punkte gehören auf die Merkliste. Erstens die Zweckbindung: Geförderte Investitionsgüter, also Zählerschrank und Stromspeicher, müssen mindestens drei Jahre ab Projektabschluss zweckentsprechend genutzt werden. Sonst droht eine anteilige und verzinste Rückforderung. Zweitens die Kumulierungsfalle, und die trifft ausgerechnet den bundesweit meistgenutzten Finanzierungsweg.
Die Richtlinie schließt eine Förderung von förderfähigen Kosten aus, die bereits aus anderen Förderprogrammen gefördert wurden oder werden, und nennt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ausdrücklich als Beispiel. Wenn Sie also den Speicher über einen KfW-270-Kredit finanzieren, verlieren Sie für diese Kosten den SolarPLUS-Zuschuss. Ausdrücklich erlaubt ist nach der Richtlinie nur die Kombination mit dem Berliner Programm WELMO für wirtschaftsnahe Elektromobilität. Planen Sie die Finanzierung deshalb zusammen mit der Förderung und nicht danach. Warum die Antragsreihenfolge grundsätzlich über den gesamten Zuschuss entscheidet, vertieft der Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
Der Zeitdruck 2026 ist real und lässt sich ohne Dramatisierung benennen. Die Förderrichtlinie tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Zum selben Jahreswechsel greift nach dem Kabinettsentwurf der Schnitt bei der Einspeisevergütung. Und Projekt sowie Abschluss müssen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erledigt sein. Drei Termine, die im selben Kalender liegen.
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Speicherförderung: Berlin im Ländervergleich
Berlin ist mit der kWp-gekoppelten Speicherpauschale eines der Länder, die den Speicher überhaupt noch direkt bezuschussen. Der Blick über die Landesgrenze lohnt trotzdem, weil die Programme sehr unterschiedlich konstruiert sind: manche zahlen pro Kilowattstunde Kapazität, andere pauschal, wieder andere sind ausgeschöpft oder eingestellt. Welche Länder 2026 tatsächlich noch zahlen und welche Bedingungen dort gelten, listet der Ratgeber Stromspeicher-Förderung 2026 in den Bundesländern auf. Wer den Berliner Zuschuss mit den Programmen des Nachbarlands vergleichen will, findet die Lage dort unter Photovoltaik-Förderung Brandenburg; die Systematik aller 16 Länder bündelt die Übersicht der Landesförderungen.
Solarpflicht in Berlin: Wann sie greift
Das Solargesetz Berlin verpflichtet Eigentümer nicht-öffentlicher Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzungsfläche zur PV-Installation, wenn mit der Errichtung des Gebäudes nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wird oder nach diesem Datum wesentliche Umbauten des Daches erfolgen. Die Pflicht gilt damit seit dem 1. Januar 2023. Als wesentlicher Dachumbau gilt nach § 2 Nr. 7 eine Änderung, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird.
Der Umfang steht in § 4 Solargesetz Berlin: mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche beim Neubau, mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche beim wesentlichen Dachumbau. Nur im Umbaufall nennt das Gesetz eine Alternative zur Prozentgröße: Bei Wohngebäuden genügen dann feste Leistungswerte von 2 kW bei maximal zwei Wohnungen, 3 kW bei drei bis fünf Wohnungen und 6 kW bei sechs bis zehn Wohnungen. Die Pflicht entfällt, wenn ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, im Einzelfall technisch unmöglich ist oder die Dachfläche ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist. Als erfüllt gilt sie auch mit einer Solarthermieanlage auf dem Dach oder einer PV-Anlage auf einer anderen Außenfläche des Gebäudes, und Eigentümer dürfen sich zur Erfüllung eines Dritten bedienen, etwa über Pacht- oder Contracting-Modelle.
Wichtig für die Förderfrage: SolarPLUS wird ausdrücklich unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin gewährt. Wer die Solarpflicht erfüllt, verliert den Zuschuss also nicht. Fragen zur Pflicht selbst beantwortet die Senatsverwaltung in einer telefonischen Sprechstunde dienstags von 15 bis 17 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr; dort stehen auch der Gesetzestext, ein Praxisleitfaden und die Formulare für Erfüllung, Ausnahme und Befreiung bereit. Wie andere Länder die Pflicht ausgestalten, vergleicht der Beitrag Solarpflicht 2026 in den Bundesländern.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 in Berlin noch eine Förderung für Photovoltaik?
Ja. Das Landesprogramm SolarPLUS läuft seit dem 8. Januar 2026 mit einer neuen Richtlinie und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gilt der Programmteil SolarPLUS S mit festen Pauschalen für PV mit Speicher, Zählerschrank und denkmalgerechte Ausführungen.
Wie viel Zuschuss gibt SolarPLUS für einen Stromspeicher?
250 € je vollem Kilowattpeak installierter PV-Leistung. Eine 10-kWp-Anlage bringt damit 2.500 €, eine 8-kWp-Anlage 2.000 €, eine 15-kWp-Anlage 3.750 €. Der Höchstbetrag liegt bei 4.750 € ab 19,00 kWp, unter 2,00 kWp gibt es nichts. Voraussetzung ist, dass PV-Anlage und Speicher gemeinsam neu installiert werden.
Kann ich SolarPLUS mit dem KfW-Kredit 270 kombinieren?
Für dieselben förderfähigen Kosten nicht. Die Richtlinie schließt eine Förderung von Kosten aus, die bereits aus anderen Förderprogrammen wie denen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden. Ausdrücklich erlaubt ist nur die Kombination mit dem Berliner Programm WELMO. Klären Sie die Finanzierung deshalb vor der Antragstellung.
Muss ich den Antrag stellen, bevor ich die Anlage bestelle?
Ja, und zwar strikt. Als Projektbeginn gilt bereits eine Bestellung, eine bindende Willenserklärung oder eine Anzahlung, nicht erst die Montage. Aus einem Projektbeginn vor Antragstellung entsteht kein Anspruch auf Zuwendung. Holen Sie also Angebote ein, beantragen Sie die Förderung und beauftragen Sie erst nach der Bewilligung.
Bekomme ich auch etwas für den neuen Zählerschrank?
Ja, 750 € als Pauschale unabhängig von der Anlagengröße. Die Kosten für Zählerschrank inklusive Installation müssen mindestens 1.160 € brutto betragen. Gefördert wird nur, wenn die technischen Voraussetzungen zur Zählerinstallation fehlen, der alte Schrank vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb ging oder er nicht den geltenden Regularien entspricht. Planungskosten, Elektroanschluss und Messprotokoll sind nicht förderfähig.
Wird eine Photovoltaikanlage auf einem Denkmal in Berlin gefördert?
Ja, mit 300 € je vollem Kilowattpeak und maximal 5.700 €. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage, etwa für Solardachziegel, Indach-Anlagen, solare Dachbahnen oder farblich angepasste Module. Die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, und gefördert wird nur die genehmigte Ausführung.
Gilt in Berlin eine Solarpflicht für mein Haus?
Sie greift bei Neubauten ab 2023 und bei wesentlichen Dachumbauten ab 2023, jeweils ab einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern. Verlangt sind 30 Prozent der Bruttodachfläche beim Neubau und 30 Prozent der Nettodachfläche beim Umbau; nur im Umbaufall genügen bei Wohngebäuden alternativ 2 kW bei bis zu zwei Wohnungen. Ein unverändertes Bestandsdach löst die Pflicht nicht aus.
Was passiert, wenn mein Dach nach Norden zeigt?
Dann entfällt die Solarpflicht, wenn die Bruttodachfläche ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist. Ebenso befreit sind Fälle, in denen die Erfüllung technisch unmöglich ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Härtefall-Befreiungen beantragen Sie bei der Senatsverwaltung, Nachweise sind zehn Jahre aufzubewahren.
Wie lange habe ich nach der Bewilligung Zeit?
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Datum der Antragstellung begonnen und abgeschlossen sein, eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Der Verwendungsnachweis mit Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis folgt spätestens drei Monate nach Projektabschluss. Danach müssen Sie die Auszahlung im System aktiv anfordern, sie läuft nicht automatisch.
Nächster Schritt: Was SolarPLUS auf Ihrem Berliner Dach bringt
SolarPLUS ist gut kalkulierbar, weil es mit Pauschalen arbeitet: Wenn Sie wissen, wie viele Kilowattpeak auf Ihr Dach passen, kennen Sie den Zuschuss auf den Euro genau. Genau diese Zahl ist aber die schwierigste, denn sie hängt von Dachfläche, Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Ihrem Stromverbrauch ab. Und sie entscheidet gleich doppelt, weil sie sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Höhe der Berliner Förderung bestimmt.
Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung zu sinnvoller Anlagengröße, passendem Speicher und realistischem Eigenverbrauch. Auf dieser Basis lässt sich der SolarPLUS-Zuschuss direkt aus der Staffel ablesen und das Angebot Ihres Installationsbetriebs sauber prüfen. Wie Sie ein konkretes Angebot bewerten, zeigt die Checkliste Photovoltaik-Angebot prüfen; liegen mehrere Angebote vor, hilft die Anleitung Photovoltaik-Angebote vergleichen.
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