Photovoltaik-Förderung Bremen 2026: Kredit zu 4,27 % effektiv
Bremen zahlt 2026 keinen PV-Zuschuss. Das einzige Landesprogramm ist der BAB-Kredit bis 50.000 € zu 4,27 % effektiv: Konditionen, Antragsweg, Solarpflicht.
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Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kein Zuschuss im Land Bremen: Für private PV-Aufdachanlagen zahlt 2026 weder das Land noch eine der beiden Stadtgemeinden einen Investitionszuschuss. Die vom Land finanzierte Solarkampagne schreibt wörtlich: „Darüber hinaus gehende Zuschüsse gibt es derzeit im Land Bremen nicht. Aber es werden Förderkredite zur Finanzierung angeboten."
- Das einzige Landesprogramm ist ein Kredit: Die Bremer Aufbau-Bank fördert Photovoltaik im Baustein „Photovoltaik nach Plan" des Programms „Rund ums Haus" mit einem Annuitätendarlehen bis 50.000 € über bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
- Konditionen: 4,19 % Sollzins und 4,27 % Effektivzins nach PAngV, bonitätsabhängig, Zinssätze gültig ab 02.07.2026. Laufzeit 4–10 Jahre, ein Tilgungsfreijahr, Auszahlung 100 %.
- Nicht automatisch günstiger als der Bund: Der KfW-270-Kredit startet bei 4,11 % effektiv (Preisklasse A, 5 Jahre, Variante PV-Aufdach, Zinssätze gültig ab 24.08.2026). Der Vorteil der Landesförderbank liegt in der Struktur, nicht im Zinssatz.
- Antrag vor Auftrag, und zwar mit Vorlauf: Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Die BAB weist seit dem 12.08.2026 auf rund sechs Wochen Bearbeitungszeit hin.
- Solarpflicht mit Bußgeldrahmen: Ein Verstoß gegen das Bremische Solargesetz kann mit bis zu 5.000 € je baulicher Anlage geahndet werden, bei betroffenen Dachflächen über 250 m² mit bis zu 25.000 €.
Wer 2026 in Bremen oder Bremerhaven eine Photovoltaikanlage plant und nach einem Zuschuss sucht, findet keinen. Weder das Land noch die beiden Stadtgemeinden zahlen Geld für private Aufdachanlagen. Die vom Land finanzierte Solarkampagne formuliert es selbst so knapp wie möglich: „Darüber hinaus gehende Zuschüsse gibt es derzeit im Land Bremen nicht. Aber es werden Förderkredite zur Finanzierung angeboten." Genau darum geht es hier: Das einzige echte Landesprogramm ist ein Kredit, nämlich der Baustein „Photovoltaik nach Plan" im Programm „Rund ums Haus" der Bremer Aufbau-Bank mit bis zu 50.000 € und 4,27 % Effektivzins. Wie sich das in den bundesweiten Rahmen einfügt, zeigt der Überblick zur Förderung von Photovoltaik 2026; was die Anlage selbst kostet, steht im Ratgeber Photovoltaik-Kosten 2026.
Dieser Beitrag macht den Nichtbefund transparent, statt ihn zu kaschieren. Sie sehen zuerst in einer Statustabelle, welche Bremer Programme offen sind, welche eingestellt wurden und seit wann. Danach folgen die Konditionen des BAB-Kredits im Detail, ein ehrlicher Vergleich mit dem bundesweiten KfW-270-Kredit, die Bundesebene in Kurzform, die Bremer Solarpflicht samt Bußgeldrahmen und zum Schluss der Antragsweg mit der harten Reihenfolge-Regel. Wie die übrigen Bundesländer aufgestellt sind, zeigt die Übersicht der Landesförderungen.
Status 2026: Welche Förderung es in Bremen wirklich gibt
Die folgende Tabelle listet alle Träger, die für eine private Photovoltaikanlage im Land Bremen überhaupt in Frage kommen, mit ihrem tatsächlichen Stand. Sie ersetzt die übliche Liste kommunaler Zuschussprogramme, die es hier schlicht nicht gibt.
| Träger / Ebene | Programm | Förderart und Höhe | Status (29.08.2026) |
|---|---|---|---|
| Land Bremen, Bremer Aufbau-Bank | Rund ums Haus, Baustein „Photovoltaik nach Plan" | Kredit bis 50.000 €, 4,27 % effektiv | offen |
| Land Bremen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | PV-Investitionszuschuss | kein solches Programm | nicht vorhanden |
| Stadtgemeinde Bremen | eigenes PV-Zuschussprogramm | kein solches Programm | nicht vorhanden |
| Stadt Bremerhaven | laufendes PV-Zuschussprogramm | keines; stattdessen kostenlose Solarberatung und Solarkataster | nicht vorhanden |
| Stadt Bremerhaven | kommunale PV-Förderung für private Haushalte | Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten, offen ab Januar 2023 | eingestellt, ab Haushaltsjahr 2024 keine Mittel mehr |
| Stadt Bremerhaven, Klimastadtbüro | Förderprogramm Kommunaler Klimaschutz | Projektförderung für Klimaschutzvorhaben, kein PV-Investitionszuschuss | offen, aber themenfremd |
| swb (Stadtwerke Bremen und Bremerhaven) | Förderprogramme Modernisierung | Zuschüsse bis 500 € für Modernisierungen im Haushalt, Photovoltaik nicht genannt | Antragstellung ausgesetzt |
| Land Bremen, Bremer Aufbau-Bank | Heizungsförderung (Heizungstausch) | Zuschuss, betraf Heizungen, nicht PV | eingestellt, keine Neuanträge seit 31.08.2025 |
| Land Bremen | Wärmeschutz im Wohngebäudebestand | Zuschuss, betraf die Gebäudehülle, nicht PV | eingestellt, Antragsschluss 31.08.2025 |
Quellen: Bremer Aufbau-Bank, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Stadt Bremerhaven, swb. Stand 29.08.2026.
Der Nichtbefund ist dreifach belegt
Bei Förderfragen ist „gibt es nicht" die Aussage, die am leichtesten falsch abgeschrieben wird. Deshalb hier die Belegkette, die Sie selbst nachvollziehen können.
Erstens sagen es die Landeskampagnen selbst. Die Portale zur Solarberatung, solar-in-bremen.de und solar-in-bhv.de, werden von der gemeinnützigen Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens GmbH betrieben und von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft finanziert. Beide führen im Abschnitt Photovoltaik als Förderinstrumente ausschließlich die Einspeisevergütung nach dem EEG und die 0 % Umsatzsteuer auf und schließen mit dem zitierten Satz, dass es darüber hinaus keine Zuschüsse gibt.
Zweitens sagt es die amtliche Programmliste. Die Förderübersicht der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft nennt unter „Privatpersonen" den Heizungstausch, den Wärmeschutz im Wohngebäudebestand, „Wasser nach Plan", die Kanalzustandserfassung, die „Photovoltaikförderung in Bremerhaven", die fünf Schwammstadt-Module und Biodiversität in Bremerhaven. Ein Zuschussprogramm für Photovoltaik oder Batteriespeicher steht nicht darunter. Der Eintrag „Photovoltaikförderung in Bremerhaven" führt nicht zu einem Geldtopf: Er verlinkt auf das kostenlose Beratungsportal solar-in-bhv.de.
Drittens sagt es die Bremerhavener Website. Unter den rund 11.100 Adressen der XML-Sitemap von bremerhaven.de findet sich außerhalb von Pressemeldungen keine einzige Programmseite zu Photovoltaik, Solar oder Batteriespeichern. Die Förderseiten des dortigen Umweltschutzamts betreffen nicht-fossile Heizungssysteme, die heimische Imkerei samt Biodiversität sowie das Förderprogramm Kommunaler Klimaschutz. Letzteres ist eine Projektförderung: Das Klimastadtbüro bezuschusst damit Klimaschutzvorhaben mit Beispielcharakter, ausdrücklich Konzeption, Planung, Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit. Eine private Dachanlage ist kein solches Projekt.
Bremen hat seine Zuschusstöpfe abgebaut
Der fehlende PV-Zuschuss ist kein Einzelfall, sondern Teil einer Linie. Das Landesförderprogramm für den Heizungstausch nimmt seit dem 31. August 2025 keine Neuanträge mehr an. Die Senatorin schreibt auf der Programmseite zum Heizungstausch unmissverständlich: „Das Landesförderprogramm wurde eingestellt." Anträge, die vorher eingegangen sind, werden noch abgearbeitet. Ebenfalls eingestellt ist das Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand mit demselben Stichtag; Photovoltaik war dort ohnehin nie förderfähig, weil es um die Gebäudehülle ging.
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer heißt das: Rechnen Sie Ihre Anlage ohne Landeszuschuss durch. Wer in Bremen mit einem regionalen Bonus kalkuliert, kalkuliert falsch. Die belastbaren Hebel sind der Nullsteuersatz, die Einspeisevergütung, der Eigenverbrauch und, wenn Sie finanzieren, der Zinssatz.
Das Landesprogramm: „Photovoltaik nach Plan" der Bremer Aufbau-Bank
Die Bremer Aufbau-Bank ist die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Sie bündelt die private Gebäudeförderung im Programm „Rund ums Haus", das aus sechs Bausteinen besteht: Energieeffizient Sanieren, Photovoltaik nach Plan, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz, Wasser nach Plan und Energie nach Plan. Der PV-Baustein wurde 2024 gestartet. Zielgruppe sind laut Programmseite „Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Eigentumswohnungen im Land Bremen".
Die Konditionen im Detail
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Darlehensform | Annuitätendarlehen |
| Höchstbetrag | 50.000 € (alle sechs Bausteine zusammen) |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der förderfähigen Kosten |
| Laufzeit | 4–10 Jahre |
| Zinsbindung | bis 10 Jahre |
| Tilgungsfreijahr | 1 Jahr |
| Auszahlung | 100 % |
| Sollzins | 4,19 % p. a. |
| Effektivzins nach PAngV | 4,27 % p. a., ausdrücklich bonitätsabhängig |
| Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Darlehenszusage |
| Sicherheit | Verzicht auf Grundschuldeintrag |
| Sondertilgung | jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung |
| Tilgungszuschuss | nur bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, nicht bei Photovoltaik |
| Vergabe | direkt an die Eigentümer |
Quelle: Konditionenübersicht der Bremer Aufbau-Bank, Dokumentenstand 24.07.2026, Zinssätze für „Förderung nach Plan" gültig ab 02.07.2026. Angaben laut Fußnote ohne Gewähr und marktabhängig.
Zwei Punkte in dieser Tabelle sind wichtiger, als sie aussehen. Der eine ist die Bereitstellungsprovision: Sie fällt erst ab dem 13. Monat nach der Zusage an, kostet dann aber 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Wer die Zusage einholt und das Projekt danach ein Jahr liegen lässt, zahlt für das Warten. Der andere ist der Verzicht auf den Grundschuldeintrag. Bei einer Investition in der Größenordnung einer PV-Anlage sind Notar- und Grundbuchkosten ein spürbarer Posten, der hier entfällt.
Was im PV-Baustein förderfähig ist
Die BAB nennt für „Photovoltaik nach Plan" ausdrücklich diese Positionen:
- Photovoltaikanlagen selbst, also Module, Unterkonstruktion und Installation
- Wechselrichter ab mehr als 800 Watt Gesamt-Wechselrichterleistung
- Speicher für den Solarstrom
- Notstromfähigkeit der Anlage
- Lademöglichkeit für Elektromobilität sowie notwendige Randarbeiten in Verbindung mit der Photovoltaikanlage
Die 800-Watt-Schwelle beim Wechselrichter grenzt steckerfertige Kleingeräte ab; für eine normale Dachanlage auf einem Einfamilienhaus spielt sie keine Rolle. Solarthermie und PVT-Anlagen gehören nicht in diesen Baustein, sie laufen bei der BAB über den Programmbereich „Energieeffizient Sanieren".
Praktisch relevant ist die Kombinierbarkeit: Die sechs Bausteine sind bis zur maximalen Fördersumme von 50.000 € frei kombinierbar. Wer ohnehin saniert, kann also die PV-Anlage, die Wallbox und zum Beispiel den Einbruchschutz in einem Darlehen zusammenfassen, statt drei Finanzierungen zu führen. Zusätzlich ist das Programm laut BAB mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Was der Kredit ungefähr kostet
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Eine 10-kWp-Anlage mit rund 10 kWh Speicher kostet schlüsselfertig 13.000–20.000 €. Nehmen wir 18.000 € und finanzieren die Summe vollständig. Bei 4,19 % Sollzins fallen im ersten Jahr, das als Tilgungsfreijahr ausgestaltet ist, rund 754 € Zinsen an. Danach beginnt die Tilgung, und die Zinslast sinkt mit jeder Rate, weil sich der Restbetrag verringert.
Diese Rechnung ist bewusst grob und ersetzt kein Angebot der Bank. Sie zeigt aber die Relation: Die Zinskosten liegen im ersten Jahr in derselben Größenordnung wie die Einspeiseerlöse einer solchen Anlage. Wie eine PV-Finanzierung insgesamt zu bewerten ist und ab welchem Zinssatz sie sich noch trägt, vertieft der Ratgeber Photovoltaik-Finanzierung 2026.
Landeskredit oder KfW 270? Der ehrliche Vergleich
Bei Landesförderbanken liegt die Erwartung nahe, dass der regionale Kredit günstiger ist als der bundesweite. In Bremen stimmt das 2026 nicht. Der Landeskredit liegt beim Zinssatz leicht über dem Bundesprodukt.
| Merkmal | BAB „Photovoltaik nach Plan" | KfW 270 |
|---|---|---|
| Effektivzins ab | 4,27 % p. a. (bonitätsabhängig, gültig ab 02.07.2026) | 4,11 % p. a. (Preisklasse A, 5 Jahre, PV-Aufdach, gültig ab 24.08.2026), max. 10,87 % |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % | bis 100 % |
| Höchstbetrag | 50.000 € über alle Bausteine | siehe KfW-Programmbedingungen |
| Laufzeit | 4–10 Jahre | 5–30 Jahre |
| Antragsweg | direkt bei der BAB | über die Hausbank |
| Tilgungsfreijahr | 1 Jahr | nach Programmvariante |
| Besicherung | Verzicht auf Grundschuldeintrag | regelt die durchleitende Bank |
| Sondertilgung | jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung | nach Vertrag |
Der Zinsunterschied beträgt 0,16 Prozentpunkte. Auf 18.000 € Darlehenssumme sind das im ersten Jahr rund 29 €. Diese Differenz entscheidet nichts. Was tatsächlich unterschiedlich ist, sind die Strukturmerkmale: Der Antrag geht bei der BAB direkt an die Förderbank statt über eine durchleitende Bank, ein Grundschuldeintrag entfällt, ein Tilgungsfreijahr ist gesetzt, und Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dafür ist die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzt, während der Bundeskredit bis zu 30 Jahre erlaubt. Wer die Rate klein halten will, findet die längere Laufzeit beim Bund; wer schnell entschulden und flexibel bleiben will, findet die passendere Struktur beim Land.
Die Details des Bundesprodukts, inklusive der Preisklassen und der Frage, warum der Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe läuft, stehen im Beitrag KfW 270: der Photovoltaik-Kredit. Eine Entscheidung sollten Sie erst treffen, wenn beide Konditionen mit Ihrer tatsächlichen Bonitätseinstufung vorliegen, denn beide Zinssätze sind Startwerte für die beste Klasse.
Die Bundesebene in Kurzform
Weil das Land keinen Zuschuss zahlt, tragen die bundesweiten Instrumente die Wirtschaftlichkeit einer Bremer Anlage praktisch allein. Drei Punkte sind entscheidend.
0 % Umsatzsteuer. Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Speicher an Wohngebäuden fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Die dort genannten 30 kWp sind eine Vermutungsregel und keine Obergrenze: Auf Wohngebäuden greift der Nullsteuersatz auch darüber. Bei einer 18.000-€-Anlage ist das der mit Abstand größte Einzelvorteil, und er kommt ganz ohne Antrag. Alle steuerlichen Details klärt der Ratgeber Photovoltaik-Steuern 2026.
Einspeisevergütung. Für neue Anlagen bis 10 kWp in der Teileinspeisung gelten 7,70 ct/kWh, wenn die Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 liegt. Der Satz ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert. Die aktuellen Sätze und die Staffelung nach Anlagengröße stehen im Beitrag Einspeisevergütung 2026.
KfW 270 und der Blick auf 2027. Auf Bundesebene gibt es keinen Investitionszuschuss für Photovoltaik, sondern nur den zinsgünstigen KfW-Kredit; die Konditionen stehen oben im Vergleich. Zusätzlich lohnt der Blick auf den Jahreswechsel: Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 29. Juli 2026 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen und durch eine befristete Übergangszahlung zu ersetzen. Das ist ein Entwurf und kein geltendes Recht, aber es beeinflusst die Terminplanung. Was daran belastbar ist, ordnet der Beitrag PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen ein.
Speicherförderung in Bremen: nur über den Kredit
Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es im Land Bremen ebenfalls nicht. Speicher sind ausschließlich über den Kreditweg förderfähig; die Solarkampagne des Landes schreibt dazu, dass auch Speicher für Solarstrom über den Baustein „Photovoltaik nach Plan" der BAB abgedeckt werden können. Bundesweit bleibt es beim KfW-270-Kredit und beim Nullsteuersatz, denn das frühere Paketprogramm KfW 442 nimmt keine Neuanträge mehr an. Welche Länder und Kommunen 2026 noch einen echten Speicherzuschuss zahlen, zeigt die Übersicht zur Stromspeicher-Förderung.
Solarpflicht: das BremSolarG hat Zähne
Bremen gehört zu den Ländern, die ihre Solarpflicht mit einem konkreten Bußgeldrahmen bewehrt haben. Nach § 9 Abs. 2 des Bremischen Solargesetzes kann ein Verstoß mit bis zu 5.000 € je baulicher Anlage geahndet werden, bei betroffenen Dachflächen über 250 m² mit bis zu 25.000 €. Für Eigentümer im Bestand ist der wichtigere Auslöser nicht der Neubau, sondern die grundlegende Dachsanierung ab dem 1. Juli 2024: Wer Eindeckung, Abdichtung oder die dämmschützende Bauteilschicht auf mindestens 80 % der Dachfläche erneuert, muss innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Sanierung mindestens 1 kW Modulleistung und 1.000 Voltampere Wechselrichterleistung installieren. Beim Neubau verlangt § 2 Abs. 1 eine Modulfläche von mindestens 50 % der Dachfläche, praktisch für Bauanträge ab dem 2. Juli 2025.
Als Nachweis genügt nach § 5 Abs. 2 die Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister oder eine Inbetriebnahmebestätigung des Verteilnetzbetreibers. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist in Bremen also nicht nur energierechtliche Pflicht, sondern zugleich der Nachweis gegenüber der Solarpflicht. Ausnahmen regelt § 4, etwa für kleine Dachflächen unter 50 m² im Neubau und unter 25 m² im Bestand oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Der Hauptfall dafür ist der Denkmalschutz, den der Ratgeber Photovoltaik und Denkmalschutz behandelt. Rechtsstand und Fristen im Detail führt die Senatorin auf ihrer Seite zum Bremischen Solargesetz, den Volltext liefert das Bremische Gesetzblatt. Wie andere Länder ihre Pflichten ausgestalten, steht in der Übersicht zur Solarpflicht 2026.
Stadtstaat-Effekt: warum die kommunale Ebene fehlt
In Flächenländern ist die kommunale Ebene die eigentliche Fundgrube für PV-Zuschüsse. Dort gibt es das Landesprogramm, und darunter zahlen Städte und Landkreise ihre eigenen Töpfe, oft im niedrigen vierstelligen Bereich und meist schnell ausgeschöpft. Genau diese Ebene fehlt in Bremen strukturell. Das Land besteht aus zwei Stadtgemeinden, Bremen und Bremerhaven, und die Förderlandschaft von Land und Kommune fällt weitgehend zusammen. Die Programmliste der Senatorin ist damit gleichzeitig die kommunale Liste, und sie enthält kein PV-Zuschussprogramm.
Für Bremerhaven gilt das heute ebenso, obwohl die Landesübersicht dort einen Eintrag mit dem Titel „Photovoltaikförderung in Bremerhaven" führt. Dieser Eintrag verweist nicht auf einen Zuschuss, sondern auf das Beratungsportal solar-in-bhv.de. Bremerhaven bietet eine kostenlose Solarberatung, ein eigenes Solarkataster unter solardach.bremerhaven.de, das bereits seit 2010 läuft, das jährliche Solarjournal in der sechsten Ausgabe und den 7. Bremerhavener Energie- und Klimastadttag am 13. September 2026.
Wichtig ist hier der Rückblick, weil er noch durch viele ältere Ratgeber geistert: Bremerhaven hatte einmal einen echten PV-Zuschuss. Private Haushalte konnten ab Januar 2023 über die kommunale PV-Förderung 25 % der Anschaffungskosten erstattet bekommen, abgewickelt über die BIS Wirtschaftsförderung. Mit den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 standen dafür keine Mittel mehr zur Verfügung, und noch nicht bewilligte Anträge aus 2024 mussten abgelehnt werden. Wer heute auf diese 25 % stößt, liest eine seit über zwei Jahren erledigte Regelung. Nebenbei war sie ohnehin kein Selbstläufer: Wer sie in Anspruch nahm, musste auf die Einspeisevergütung verzichten, weil sich beide Wege gegenseitig ausschlossen. Gerade bei kleinen Anlagen war die Bundesförderung deshalb oft die bessere Wahl.
Auf der Ebene der Stadtwerke sieht es ähnlich aus. Die swb-Förderprogramme für Bremen und Bremerhaven nehmen derzeit keine Anträge an. Auf der Programmseite steht: „Aktuell können leider keine Förderanträge gestellt werden. […] Derzeit überarbeiten wir die Förderprogramme und passen sie an neue Vorgaben an." Beschrieben werden die Programme dort als Zuschüsse bis 500 € für Modernisierungen, die den Energieverbrauch im Haushalt senken; Photovoltaik ist unter den Fördergegenständen nicht genannt. Angeboten wird weiterhin eine Beratung zu Förderungen und Darlehen in den Kundencentern.
Eine Randnotiz für Flachdachbesitzer: Das Förderprogramm Schwammstadt des Landes fördert unter anderem Dachbegrünung. Das ist ausdrücklich keine Photovoltaikförderung, und eine Kombination von Gründach und PV-Anlage ist in den veröffentlichten Programminformationen nicht dokumentiert. Wer ein Flachdach hat und beides erwägt, sollte die Bedingungen vor der Planung mit der Bewilligungsstelle klären; die Einstiegsseite ist die Förderübersicht der Senatorin.
Was Bremen statt Geld anbietet
Der fehlende Zuschuss heißt nicht, dass das Land untätig wäre. Es fördert Beratung statt Investition, und dieses Angebot ist für Sie kostenlos, weil es von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft finanziert und von der Klimaschutzagentur energiekonsens getragen wird.
- Solarberatung bei Ihnen vor Ort, im gesamten Land Bremen und für Sie kostenlos, weil das Land die Kosten trägt. Terminanfragen laufen über die beiden Kampagnenportale. Ergänzend berät die Verbraucherzentrale Bremen persönlich und telefonisch in ihren Beratungsstellen und Quartieren.
- Orientierungsberatung Solar im Klima Bau Zentrum: in Bremen und, seit der Eröffnung am 7. April 2025, auch am Theodor-Heuss-Platz in Bremerhaven.
- Handwerksliste Solar mit qualifizierten Betrieben im Land Bremen.
- Solarkataster für beide Städte: solarkataster-bremen.de für Bremen, seit 2013, und solardach.bremerhaven.de für Bremerhaven, seit 2010. Beide schätzen je Dach Eignung, Wirtschaftlichkeit und CO2-Einsparung ab.
Diese Kataster sind ein guter erster Schritt, ersetzen aber keine Auslegung. Wie Sie die Ergebnisse eines Solarkatasters richtig lesen und wo die Grenzen liegen, erklärt der Beitrag Solarkataster und Solarpotenzial prüfen.
Dass der fehlende Zuschuss den Ausbau nicht bremst, zeigt der Markt selbst. Nach einer Meldung der Klimaschutzagentur vom 19. Juni 2026 sind im Land Bremen erstmals Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 200.000 Kilowattpeak in Betrieb. 2025 gingen fast 4.000 Anlagen neu ans Netz, 2022 waren es knapp 800. Das jährliche Zubautempo hat sich damit in drei Jahren etwa verfünffacht, gemessen am Melderegister der Bundesnetzagentur.
Antragsweg und Zeitplan: die Reihenfolge entscheidet
Beim BAB-Darlehen gilt dieselbe Grundregel wie bei fast jeder öffentlichen Förderung, und sie ist der häufigste Grund für Ablehnungen. Die Bank formuliert sie so: „Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden." An anderer Stelle noch deutlicher: „Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden."
Übersetzt in Ihren Ablauf heißt das: Angebote einholen dürfen Sie jederzeit, den Vor-Ort-Termin ebenfalls, die Auslegung auch. Unterschreiben dürfen Sie erst nach der Zusage. Die einzige Ausnahme betrifft den durchgeleiteten KfW-Ergänzungskredit 358/359, der nach einer BAFA- oder KfW-Zusage schon vor der Antragstellung begonnen werden darf, solange die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist.
Dazu kommt ein Zeitfaktor, den viele unterschätzen. Die BAB weist seit dem 12. August 2026 darauf hin: „Aufgrund der Änderungen der Bundesförderung und der damit stark gestiegenen Antragszahlen in diesem Programm, kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte planen Sie daher aktuell rund sechs Wochen für die Bearbeitung ein." Wer im Herbst montieren lassen will, stellt den Antrag also rund sechs Wochen vor dem geplanten Auftrag.
So sieht die saubere Reihenfolge aus:
- Dach und Bedarf klären. Eignung, Ausrichtung, Verschattung, Stromverbrauch, gewünschte Anlagengröße.
- Angebote einholen und vergleichen. Das ist ausdrücklich erlaubt und schadet der Förderung nicht. Worauf Sie achten, zeigen die Beiträge Photovoltaik-Angebot prüfen und Angebote richtig vergleichen.
- Finanzierungsweg festlegen. BAB-Baustein „Photovoltaik nach Plan" oder KfW 270 über die Hausbank, gerechnet mit Ihrer tatsächlichen Kondition.
- Antrag stellen. Bei der BAB direkt, mit aktueller SCHUFA-Datenkopie und aktuellem Grundbuchauszug. Rechnen Sie mit rund sechs Wochen.
- Zusage abwarten und Darlehensvertrag unterzeichnen.
- Erst danach den Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb schließen.
- Anlage errichten, in Betrieb nehmen und im Marktstammdatenregister registrieren. Damit erfüllen Sie zugleich die Nachweispflicht aus dem BremSolarG.
Warum diese Reihenfolge bei praktisch jedem Förderprogramm gilt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
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Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 einen Zuschuss für eine Photovoltaikanlage in Bremen?
Nein. Im Land Bremen gibt es 2026 keinen Investitionszuschuss für private PV-Aufdachanlagen, weder vom Land noch von den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die vom Land finanzierte Solarkampagne nennt als Förderinstrumente ausdrücklich nur die Einspeisevergütung und die 0 % Umsatzsteuer und schreibt: „Darüber hinaus gehende Zuschüsse gibt es derzeit im Land Bremen nicht." Gefördert wird stattdessen über einen zinsgünstigen Kredit der Bremer Aufbau-Bank.
Was fördert die Bremer Aufbau-Bank mit „Photovoltaik nach Plan"?
Der Baustein gehört zum Programm „Rund ums Haus" und finanziert Photovoltaikanlagen, Wechselrichter ab mehr als 800 Watt Gesamtleistung, Speicher, Notstromfähigkeit sowie Lademöglichkeiten für Elektromobilität und notwendige Randarbeiten. Das Annuitätendarlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 € über alle sechs Bausteine. Zielgruppe sind Privatpersonen mit selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen.
Wie hoch ist der Zinssatz beim BAB-Kredit für eine PV-Anlage in Bremen?
Laut Konditionenübersicht der Bremer Aufbau-Bank liegt der Sollzins bei 4,19 % p. a. und der Effektivzins nach PAngV bei 4,27 % p. a., ausdrücklich bonitätsabhängig. Die Laufzeit beträgt 4 bis 10 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr und 100 % Auszahlung. Diese Zinssätze gelten laut Dokument ab dem 2. Juli 2026, Dokumentenstand ist der 24. Juli 2026. Ab dem 13. Monat nach der Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.
Muss ich die Förderung beantragen, bevor ich den Solarteur beauftrage?
Ja. Die BAB schreibt, dass der Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung erfolgen darf und dass als Beginn der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt. Angebote einholen und Begutachtungen durchführen lassen ist ausdrücklich erlaubt. Planen Sie zusätzlich Zeit ein: Die Bank weist seit dem 12. August 2026 auf rund sechs Wochen Bearbeitungszeit hin.
Gilt in Bremen eine Solarpflicht für Einfamilienhäuser?
Ja. Nach § 2 Abs. 1 BremSolarG müssen Bauherren bei der Errichtung von Gebäuden eine PV-Anlage mit einer Modulfläche von mindestens 50 % der Dachfläche installieren; praktisch greift das für Bauanträge ab dem 2. Juli 2025. Ausgenommen sind verfahrensfreie Gebäude nach § 61 BremLBO. Kleine Dachflächen unter 50 m² im Neubau bleiben nach § 4 außen vor, ebenso Fälle, in denen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie der Denkmalschutz entgegenstehen.
Greift die Solarpflicht auch, wenn ich nur mein Dach neu decken lasse?
Ja, wenn die Sanierung grundlegend ist. Das ist sie, wenn Eindeckung, Abdichtung oder die die Dämmung schützende Bauteilschicht auf mindestens 80 % der Dachfläche ertüchtigt, erneuert oder eingebaut wird, auch bei Wiederverwendung von Baustoffen. Dann müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung mindestens 1 kW Modulleistung und mindestens 1.000 Voltampere Wechselrichterleistung installieren. Die Regel gilt für Dachsanierungen ab dem 1. Juli 2024.
Was passiert, wenn ich die Bremer Solarpflicht nicht erfülle?
Nach § 9 Abs. 2 BremSolarG kann ein Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € je baulicher Anlage geahndet werden, bei betroffenen Dachflächen über 250 m² bis zu 25.000 €. Zuständig für Vollzug und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Wer den Nachweis nicht führen kann, erhält zunächst eine Nacherfüllungsfrist, die in der Regel ein Jahr nicht überschreiten soll. Auf Antrag ist nach § 6 eine Befreiung wegen unbilliger Härte möglich.
Gibt es in Bremerhaven eine eigene Photovoltaik-Förderung?
Nein, kein laufendes Zuschussprogramm. Der Eintrag „Photovoltaikförderung in Bremerhaven" in der Landesübersicht führt auf das kostenlose Beratungsportal solar-in-bhv.de, nicht auf einen Geldtopf. Die frühere kommunale PV-Förderung, die ab Januar 2023 25 % der Anschaffungskosten übernahm, ist mit dem Haushaltsjahr 2024 mangels Mitteln ausgelaufen. Geblieben sind eine kostenlose Solarberatung, das Solarkataster solardach.bremerhaven.de und das jährliche Solarjournal. Der BAB-Kredit steht Eigentümern in Bremerhaven genauso offen wie in Bremen, weil es sich um ein Landesprogramm handelt.
Wird der Stromspeicher im Land Bremen gefördert?
Nur über den Kredit. Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es im Land Bremen nicht; Speicher können aber über den Baustein „Photovoltaik nach Plan" der BAB mitfinanziert werden. Bundesweit bleiben der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und der KfW-270-Kredit. Welche Bundesländer noch echte Speicherzuschüsse zahlen, zeigt die Übersicht zur Stromspeicher-Förderung 2026.
Nächster Schritt: Rechnet sich Ihre Anlage ohne Landeszuschuss?
In Bremen entscheidet nicht die Förderung über die Wirtschaftlichkeit, sondern das Angebot. Weil kein Zuschuss die Investition drückt, zählen der Preis pro Kilowattpeak, ein realistisch ausgelegter Speicher und ein hoher Eigenverbrauch. Prüfen Sie zuerst die Größenordnung für Ihr Dach, holen Sie danach mehrere Angebote ein und legen Sie erst dann den Finanzierungsweg fest. Eine erste Einordnung Ihres Gebäudes liefert die Gebäudeanalyse von reduco.ai, die Preisspannen nach Anlagengröße finden Sie in der Übersicht Solaranlage-Kosten nach Größe.
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