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Förderung17 Min. Lesezeit

Photovoltaik-Förderung NRW 2026: Köln zahlt bis 2.500 €

Photovoltaik-Förderung NRW 2026: Vom Land kein Zuschuss, Köln zahlt bis 2.500 € plus 1.300 € Speicher. Alle Programme mit Status, Frist und Antragsweg.

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Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

29. August 2026

Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Landeszuschuss für Dach-PV: Die amtliche Förderübersicht von progres.nrw – Klimaschutztechnik (Stand 23.03.2026) enthält auf fünf Seiten keinen einzigen Fördergegenstand für private Aufdach-Photovoltaik oder Heimspeicher, und alle fünf PV-Positionen, die das Programm einmal hatte, nehmen keine Anträge mehr an. Vom Land kommt nur ein Kredit: NRW.BANK.Gebäudesanierung nennt Photovoltaik und Batteriespeicher ausdrücklich als Verwendungszweck.
  • Köln ist 2026 das einzige offene Programm für Eigenheime: 1.500 € (2–5 kWp), 2.000 € (über 5–9 kWp), 2.300 € (über 9–14 kWp), 2.500 € (über 14 kWp) Pauschale für die Anlage, dazu 500–1.300 € für den Batteriespeicher.
  • Kölner Deckel: maximal 60 % der förderfähigen Kosten je Vorhaben und höchstens 10.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. Das Programm läuft nur bis zum 31.12.2026.
  • Bonn ausgeschöpft, Düsseldorf pausiert: „Solares Bonn" nimmt für 2026 keine Anträge mehr an, Düsseldorf überarbeitet sein Programm und stoppt Neuanträge (Stand 29.08.2026).
  • Aachen fördert keine Einfamilienhäuser: Das Solarprogramm richtet sich an Mehrfamilienhäuser (200 €/kWp, max. 10.000 €) und Gewerbe; das Gesamtbudget 2026 wurde auf ein Drittel gekürzt. Essen und Münster fördern Photovoltaik gar nicht.
  • Reihenfolge entscheidet über die Auszahlung: In Köln und Aachen muss der Zuwendungsbescheid vor der Auftragsvergabe vorliegen. Bonn erlaubt den Antrag wahlweise auch nachträglich, dann aber auf eigenes Risiko.

Wer 2026 in Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaikanlage plant und nach einem Landeszuschuss sucht, bekommt die kürzeste denkbare Antwort: Es gibt ihn nicht. Das Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik listet in seiner amtlichen Förderübersicht mit Stand 23. März 2026 auf fünf Seiten Bildungsprämien, Wärmeauskopplung, Wärmeübergabestationen, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen, solare Prozesswärme, Beratungs- und Transformationskonzepte sowie KlimaGebäude.NRW auf. Ein Fördergegenstand für die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach oder für einen Heimspeicher steht dort nicht. Alles Direktgeld kommt in NRW von den Kommunen, und dort ist das Bild 2026 restriktiv: Köln zahlt 1.500 bis 2.500 € für die Anlage, Bonn ist ausgeschöpft, Düsseldorf pausiert, Aachen schließt Ein- und Zweifamilienhäuser ausdrücklich aus. Vom Land selbst bleibt nur ein zinsgünstiges Darlehen, in dem Photovoltaik immerhin ausdrücklich genannt ist.

Genau daran scheitern die meisten Förderlisten im Netz: Sie nennen Programme, ohne deren Status zu prüfen. Dieser Ratgeber macht es umgekehrt und setzt hinter jede Zeile ein Prüfdatum. Sie sehen, welche Kommune 2026 tatsächlich noch auszahlt, wie hoch die Pauschale ausfällt, welcher Deckel gilt und in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen, damit die Förderung nicht verfällt. Den bundesweiten Rahmen mit Steuerbefreiung, Einspeisevergütung und KfW-Kredit liefert der Überblick Förderung Photovoltaik 2026; was eine Anlage überhaupt kostet, steht im Ratgeber Photovoltaik Kosten 2026.

Landesförderung NRW 2026: progres.nrw fördert keine Dachanlage

Nordrhein-Westfalen bündelt seine Klimaschutzförderung im Programm progres.nrw. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Der Programmteil „Klimaschutztechnik" ist der einzige, in dem überhaupt Anlagentechnik gefördert wird, und die aktuelle Förderübersicht zeigt schwarz auf weiß, wohin das Geld 2026 fließt.

Förderbereich progres.nrw 2026 Beispiel-Fördergegenstände Private Aufdach-PV förderfähig?
Beratungsleistungen Beratungs- und Transformationskonzepte nein
Energiesysteme für klimagerechte Gebäude KlimaGebäude.NRW nein
Fahrzeuge emissionsarme Nutzfahrzeuge nein
Fernwärmeleitungen und Wärmekonzepte Wärmeauskopplung, Wärmeübergabestationen nein
Fort- und Weiterbildung Bildungsprämien nein
Gebäude (Neu- und Umbauten) klimagerechtes Bauen nein
Konzeptförderung kommunale Klimakonzepte nein
Lademöglichkeiten Ladeinfrastruktur nein
Stromerzeugung und Wärmeerzeugung oberflächennahe Geothermie (30 €/m, max. 15.000 €, nur Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten), Lüftungsanlagen, solare Prozesswärme nein

Quelle: Förderübersicht progres.nrw – Klimaschutztechnik (PDF-Fußzeile 23.03.2026) und Förderbereiche der Bezirksregierung Arnsberg, geprüft am 29.08.2026.

Anlagentechnik für Wohngebäude fördert das Land nur an drei Stellen: oberflächennahe Geothermie mit 30 € je Bohrmeter und höchstens 15.000 €, allerdings erst ab drei Wohneinheiten; Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestand mit 2.000 € je Gebäude beziehungsweise Wohneinheit (dezentral 200 € je Gerät und Raum, höchstens 1.000 € je Wohneinheit); und den Gebäudestandard KlimaGebäude.NRW mit bis zu 3.500 € je Wohneinheit, der aber nur innerhalb eines ausgezeichneten KlimaQuartier.NRW greift. Für das klassische Einfamilienhaus mit Solardach bleibt aus dem Landeshaushalt nichts übrig.

Fünf PV-Fördergegenstände, alle ausgesetzt

PV-Fördergegenstände hatte progres.nrw durchaus, insgesamt fünf, und drei davon standen ausdrücklich auch Privatpersonen offen: Fassaden-Photovoltaik, Carports mit Photovoltaik-Dach und Photovoltaikanlagen, die nicht über das EEG gefördert werden. Dazu kommen Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau sowie PV-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden. Auf allen fünf Programmseiten stand am 29.08.2026 derselbe Satz: „Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden; die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden." Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Wer eine Fassaden- oder Carport-Anlage plant, sollte den Status vor der Angebotseinholung erneut prüfen, sich aber nicht darauf verlassen.

NRW.BANK: Kredit statt Zuschuss

Einen Zuschuss zahlt die Landesförderbank NRW.BANK für Photovoltaik nicht. Ein zinsgünstiges Darlehen gibt es aber, und anders als vielfach dargestellt ist Photovoltaik dort kein Randthema: Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung führt „klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen" und „Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom" als eigenständige Verwendungszwecke auf. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen sanieren oder modernisieren. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mindestens 2.500 € und höchstens 150.000 €, bei Laufzeiten von 10 bis 35 Jahren mit festem Zinssatz.

Interessant ist der Zinsvergleich. Die NRW.BANK weist für dieses Programm einen maximalen Zinssatz für Endkreditnehmer aus, also eine Obergrenze statt eines Ab-Werts: Beim Annuitätendarlehen über 10 Jahre lag er am 28.08.2026 bei 3,95 % Sollzins und 4,02 % effektiv (Produktseite NRW.BANK.Gebäudesanierung). Der KfW-270-Kredit startet dagegen bei 4,11 % effektiv, und das nur bei bester Bonität und fünf Jahren Laufzeit. Beide Wege liegen damit dicht beieinander, und weil die Zinsen laufend neu festgelegt werden, lohnt sich beim Hausbanktermin die Frage nach beiden Programmen. Beantragt wird auch das Landesdarlehen über die Hausbank, und zwar vor der Auftragsvergabe. Daneben stellt die NRW.BANK im Auftrag des Landes Darlehen der Wohnraumförderung für die Modernisierung bereit; die sind an Einkommensgrenzen gebunden, die eigenen NRW.BANK-Programme dagegen nicht (geprüft am 29.08.2026).

Kommunale PV-Förderung in NRW 2026 im Überblick

Weil das Land nicht fördert, entscheidet Ihre Postleitzahl. Die folgende Tabelle fasst den Stand der größten NRW-Städte zusammen, jeweils mit Prüfdatum.

Stadt Programm Förderhöhe für Wohngebäude Status am 29.08.2026 Quelle
Köln Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln 1.500–2.500 € Anlage, 500–1.300 € Speicher offen, Laufzeit bis 31.12.2026 stadt-koeln.de
Bonn Solares Bonn 100 €/kWp (bis 3 WE), 300 €/kWp (ab 4 WE) Mittel für 2026 ausgeschöpft, kein Antrag möglich bonn.de
Düsseldorf Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten Programm wird überarbeitet keine neuen Anträge duesseldorf.de
Aachen Solarförderprogramm 200 €/kWp nur ab Mehrfamilienhaus, max. 10.000 € offen, Budget auf ein Drittel gekürzt aachen.de
Essen kein Förderprogramm 0 € „aktuell keine Förderungen" essen.de
Münster Klimafreundliche Wohngebäude 0 € für PV und Speicher Photovoltaik nicht förderfähig stadt-muenster.de
Bielefeld Solaratlas (Potenzialcheck) 0 € nur kostenlose Potenzialprüfung bielefeld.de

Von den sieben größten geprüften Städten zahlt 2026 also genau eine an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern aus. Wer außerhalb dieser Städte wohnt, sollte trotzdem auf der Seite seiner Stadt oder Gemeinde nachsehen: Kleinere Kommunen legen gelegentlich eigene Töpfe auf, die in keiner überregionalen Liste auftauchen. Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern findet sich in der Übersicht der Landesförderungen.

Köln: 1.500 bis 2.500 € für die Anlage

Das Kölner Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln" arbeitet mit Pauschalen nach Anlagengröße. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbau- und Nießbrauchberechtigte, Mieter, Pächter und Wohnberechtigte sowie Energiedienstleister. Die folgenden Sätze gelten für alle Antragsberechtigten außer gemeinnützigen Vereinen; Vereine erhalten für dieselben Größenklassen deutlich höhere Pauschalen von 6.000 bis 10.000 €.

Fördergegenstand Größenklasse Pauschale
Photovoltaikanlage 2–5 kWp 1.500 €
Photovoltaikanlage über 5–9 kWp 2.000 €
Photovoltaikanlage über 9–14 kWp 2.300 €
Photovoltaikanlage über 14 kWp 2.500 €
Batteriespeicher 3–7 kWh 500 €
Batteriespeicher über 7–11 kWh 1.000 €
Batteriespeicher über 11 kWh 1.300 €

Quelle: Stadt Köln, Programmseite, geprüft am 29.08.2026. Speicher für Steckersolargeräte und Inselanlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Über den Pauschalen liegen zwei Deckel. Erstens werden je Vorhaben höchstens 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei Anlage und Speicher jeweils. Zweitens gilt eine Obergrenze von 10.000 € Gesamtförderung pro Gebäude und Kalenderjahr. Für eine typische 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher summieren sich die Pauschalen auf 2.300 € plus 1.000 €, also 3.300 €. Bei den in den Kostenratgebern belegten Marktpreisen von 13.000 bis 20.000 € für ein solches System greift der 60-Prozent-Deckel nicht, die Pauschale wird also voll ausgezahlt. Welche Systempreise dahinterstehen, zeigt die Übersicht Solaranlage-Kosten nach Größe.

Drei Bedingungen führen in der Praxis am häufigsten zur Ablehnung. Gefördert wird ausschließlich der Kauf: Miete, Mietkauf, Pacht und Leasing sind nicht förderfähig, Eigenleistung ist ausgeschlossen. Das Gebäude muss zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre baufertiggestellt sein, Neubauten fallen also heraus. Und die Reihenfolge ist bindend. In der Förderrichtlinie in der Fassung vom 02.10.2025 heißt es wörtlich: „Die Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ... in Auftrag gegeben werden. Maßnahmen, die bereits vor dem Zuwendungsbescheid in Auftrag gegeben wurden, werden nicht gefördert." Planung und Beratung gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn, Sie dürfen also Angebote einholen und planen lassen. Einen Notausgang gibt es: Im Ausnahmefall kann die Stadt auf Antrag einen vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn genehmigen, allerdings erst nach Eingang aller Antragsunterlagen und ohne Anspruch auf eine spätere Bewilligung.

Die Befristung ist der eigentliche Zeitdruck. Der Rat der Stadt hat das Programm am 27.05.2025 beschlossen, es trat am 02.06.2025 in Kraft und hat laut Richtlinie eine „Laufzeit bis zum 31.12.2026". Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Zugeteilt wird in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Stadt darf das Programm bei gravierender Änderung der Finanzlage stoppen. Wie schnell das gehen kann, zeigt die Budgethistorie. 2025 standen für die beiden Kölner PV-Programme „klimafreundliches Wohnen" und „klimafreundliches Arbeiten" zusammen 12 Mio. € bereit, die bereits durch die bis zum 30.11.2025 eingegangenen Anträge aufgebraucht waren. Die Stadt vermeldete damals: „Photovoltaik-Fördermittel sind für 2025 ausgeschöpft" (Pressemitteilung vom 01.12.2025). Für das Haushaltsjahr 2026 stehen 8 Mio. € zur Verfügung, also ein Drittel weniger. Am 29.08.2026 stand auf der Programmseite kein Antragsstopp, das Programm war zu diesem Zeitpunkt offen.

Bonn: „Solares Bonn" ist für 2026 ausgeschöpft

Bonn hat mit „Solares Bonn" eines der differenziertesten kommunalen Solarprogramme in NRW, aber es zahlt aktuell nicht mehr aus. Auf der städtischen Programmseite steht: „Aufgrund der großen Nachfrage sind die Mittel im Förderprogramm Solares Bonn für 2026 ausgeschöpft. Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich" (geprüft am 29.08.2026).

Für den Fall einer Wiederöffnung lohnt der Blick auf die Sätze, weil sie häufig falsch zitiert werden. Der Baustein M1 „Macht die Dächer voll" bringt für Wohngebäude bis drei Wohneinheiten nur 100 €/kWp, und das auch nur bei bestätigter Dachvollbelegung. Die oft genannten 300 €/kWp gelten erst ab vier Wohneinheiten (M2). Daneben stehen 300 €/kWp für Fassaden-PV (M4), 200 €/kWp für denkmalgerechte Anlagen (M5), 80 % und höchstens 1.000 € für ein Dach-Gutachten „PV-ready" (M7), 200 €/kWp für Freiflächen (M8) und ein Bonus von 100 €/kWp bei gleichzeitiger Dachbegrünung (M10). Über allem liegt eine Obergrenze von 25.000 € je Objekt und 30 % der nachgewiesenen Investitionskosten, mit Ausnahmen für M7 und M13. Gefördert werden nur Gebäude mit Baufertigstellung bis 31.12.2021 und nur Dächer, für die keine Solarverpflichtung nach § 42a BauO NRW besteht. Alle Angaben stammen von der städtischen Programmseite zur seit 01.08.2025 geltenden Förderrichtlinie.

Düsseldorf: Programm pausiert und wird überarbeitet

Düsseldorf hat sein Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" für Neuanträge geschlossen. Die Stadt schreibt: „Aktuell wird das Förderprogramm überarbeitet und an die sich verändernden Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst. Neue Förderanträge im Programm ‚Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten' können daher aktuell nicht gestellt werden" (geprüft am 29.08.2026). Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, Auszahlungsanträge bleiben über das Förderportal möglich. Als Bearbeitungszeit für Auszahlungsanträge bei Photovoltaikanlagen und Speichern nennt die Stadt rund sechs Monate.

Bemerkenswert ist ein Detail aus dem pausierten Programm, weil es die Reihenfolge zwischen Kommune und Bund sauber beschreibt: Erst die städtische Förderung beantragen, dann die Bundesförderung. Der Grund ist, dass bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude vor der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen muss, während der Auftrag erst nach Erhalt der Fördernummer erteilt werden darf. Die Reihenfolge steht so auf der städtischen Programmseite.

Aachen: nur Mehrfamilienhaus und Gewerbe

Das Aachener Solarförderprogramm wird in vielen Listen als „Aachen fördert Photovoltaik" geführt. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ist das irreführend. Die Stadt schreibt ausdrücklich: „Nicht vorgesehen ist die Förderung von Balkonkraftwerken und Anlagen auf Ein-/Zweifamilienhäusern". Gefördert werden Mehrfamilienhäuser bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom mit 200 €/kWp und höchstens 10.000 €, Batteriespeicher mit 100 €/kWh nutzbarer Kapazität und höchstens 5.000 €, Gewerbeimmobilien kleiner und mittlerer Unternehmen mit 100 €/kWp und höchstens 10.000 € sowie Dachgutachten mit 90 % und höchstens 4.000 € (Stadt Aachen, Solarenergie, geprüft am 29.08.2026).

Dazu kommt die Haushaltslage. Die Stadt weist darauf hin: „Der Haushalt der Stadt Aachen ist weiterhin gesperrt. Dadurch können aktuell keine städtischen Fördermittel bewilligt werden." Für das Solarförderprogramm wurden die Mittel 2026 zwar freigegeben, „allerdings wurde das Gesamtbudget auf ein Drittel gekürzt"; neue Anträge werden bearbeitet, „solange ausreichend Restmittel verfügbar sind". Das separate Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude wird 2026 nicht weitergeführt (Förderprogramme der Stadt Aachen). Wer eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus plant, findet die rechtlichen Besonderheiten im Beitrag Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus.

Essen, Münster und Bielefeld: kein Zuschuss

Essen ist die klarste Absage im Land. Auf dem städtischen KlimaPortal steht: „Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stadt Essen aktuell keine Förderungen ermöglichen kann." Verwiesen wird auf Programme des Landes und des Bundes, die Stadt selbst bietet nur kostenlose Beratung an (geprüft am 29.08.2026).

Münster fördert energetische Sanierung, aber keine Photovoltaik. Die Förderrichtlinie „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" in der Fassung 2024 enthält kein einziges Vorkommen der Begriffe Photovoltaik, Solar oder Batteriespeicher, und das Programm kennt nur zwei Bausteine: energetische Sanierung und Dachbegrünung. Gefördert werden Dämmung und neue Fenster mit 3 bis 40 €/m² je nach Bauteil und U-Wert, der Heizungstausch pauschal mit 3.000 € für eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss sowie Boni für nachwachsende Dämmstoffe und ganzheitliche Gebäudedämmung. Beim Sanierungsbaustein kommt ein Antragsstopp hinzu: „Aufgrund der hohen Nachfrage können vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eingereicht werden" (Stadt Münster, Förderbaustein Energetische Sanierung, geprüft am 29.08.2026). Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Für Photovoltaik ändert das nichts, weil sie im Programm ohnehin nicht förderfähig ist. Wer in Münster eine Hüllensanierung plant, findet die passenden Wege im Ratgeber Förderung energetische Sanierung NRW 2026.

Bielefeld bietet ebenfalls keinen kommunalen PV-Zuschuss, dafür aber einen kostenlosen Potenzialcheck über den Bielefelder Solaratlas. Die Stadt beziffert den Bestand auf über 9.000 Photovoltaikanlagen mit rund 110.000 kWp, die etwa 93.500 MWh pro Jahr erzeugen (Stand 08/2024). Für die Vorprüfung Ihres eigenen Dachs verweisen mehrere NRW-Kommunen zusätzlich auf das amtliche Solarkataster.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das kostenlos und adressgenau arbeitet. Wie Sie solche Katasterwerte richtig lesen, erklärt der Beitrag Solarkataster und Solarpotenzial prüfen.

Bundesebene: was in NRW immer gilt

Auch ohne Landeszuschuss bleiben drei bundesweite Hebel, die in Nordrhein-Westfalen genauso greifen wie überall sonst.

0 % Umsatzsteuer. Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher an Wohngebäuden fällt seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Die dort genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel und keine Obergrenze: Auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz auch darüber. Der Bruttopreis im Angebot ist damit gleich dem Nettopreis. Alle steuerlichen Details klärt der Ratgeber Photovoltaik Steuern 2026.

Einspeisevergütung. Für neue Anlagen bis 10 kWp in der Teileinspeisung gelten seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Das ist die wirtschaftlich relevanteste Konstante der Kalkulation, weil sie den Wert jeder nicht selbst verbrauchten Kilowattstunde festlegt. Ab 2027 soll die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle entfallen, geltendes Recht ist das noch nicht. Die aktuellen Sätze stehen im Beitrag Einspeisevergütung 2026.

KfW-Kredit statt Zuschuss. Einen bundesweiten Investitionszuschuss für Photovoltaik gibt es nicht. Bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit im Programm 270, der bis zu 100 % der Kosten finanziert und ab 4,11 % effektiv startet (Preisklasse A, 5 Jahre, Variante PV-Aufdach, Zinssätze gültig ab 24.08.2026). Beantragt wird er vor der Auftragsvergabe über die Hausbank.

Antragsweg: drei Modelle, ein teurer Fehler

Der häufigste Grund für eine abgelehnte kommunale Förderung ist kein formaler Fehler im Antrag, sondern eine Unterschrift zum falschen Zeitpunkt. NRW ist dafür ein gutes Anschauungsobjekt, weil die Städte drei unterschiedliche Modelle fahren.

Stadt Antrag vor Auftragsvergabe? Zusätzliche Frist Konsequenz bei Verstoß
Köln zwingend, Auftrag erst nach Zuwendungsbescheid Programm endet 31.12.2026 keine Förderung
Aachen zwingend, Auftrag erst nach Zuwendungsbescheid Ausführung binnen 18 Monaten keine Förderung
Bonn wahlweise vorher oder nachher spätestens 3 Monate nach Schlussrechnung Beauftragung ohne Bescheid auf eigenes Risiko
Düsseldorf erst Stadt, dann Bund (Programm pausiert) Auszahlungsantrag ca. 6 Monate Bearbeitung keine neuen Anträge möglich

Köln formuliert es am schärfsten: Maßnahmen, die vor dem Zuwendungsbescheid in Auftrag gegeben wurden, werden nicht gefördert. Aachen zieht dieselbe Linie: „Bitte beachten Sie, dass Anlagen, die vor der Antragstellung im Förderprogramm beauftragt werden, nicht gefördert werden können." Beauftragen dürfen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, und die Arbeiten müssen innerhalb von 18 Monaten ausgeführt sein. Bonn geht als einzige der geprüften Städte einen anderen Weg: „Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und kann wahlweise vor oder nach der Beauftragung, dem Kauf oder der Installation der Solaranlage erfolgen, jedoch spätestens drei Monate nach Schlussrechnung." Ohne Bewilligungsbescheid beauftragen Sie dort aber auf eigenes finanzielles Risiko.

Praktisch heißt das: Angebote einholen, Anlage planen, Antrag stellen, Bescheid abwarten, erst dann unterschreiben. Planung und Beratung sind in Köln ausdrücklich unschädlich. Wer den Ablauf grundsätzlich verstehen will, findet ihn im Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn. Und weil die Kölner Frist zum 31.12.2026 endet und das Budget schon 2025 vor Jahresende leer war, ist die Reihenfolge dort zugleich ein Terminproblem: Zwischen Antrag, Bescheid, Beauftragung und Montage liegen realistisch mehrere Monate.

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Speicherförderung in NRW: Zuschuss nur kommunal

Für den Batteriespeicher gilt in Nordrhein-Westfalen dieselbe Logik wie für die Anlage: Einen Landeszuschuss gibt es nicht, weil progres.nrw keinen Speicher-Fördergegenstand kennt. Direktes Geld gibt es nur kommunal, und dort in genau zwei Konstellationen: Köln zahlt 500 € (3–7 kWh), 1.000 € (über 7–11 kWh) und 1.300 € (über 11 kWh) für Speicher im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage, wobei Speicher für Steckersolargeräte und Inselanlagen ausgeschlossen sind. Aachen fördert Speicher mit 100 €/kWh nutzbarer Kapazität, aber eben nur im Mehrfamilienhaus oder Gewerbe. Auf Kreditseite ist der Speicher dagegen sowohl im Landesprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung als auch im KfW-Kredit 270 ausdrücklich finanzierbar, und bundesweit gilt der Nullsteuersatz. Die vollständige Länderübersicht mit allen Programmen und ihrem Status liefert der Ratgeber Stromspeicher-Förderung 2026 nach Bundesländern.

Solarpflicht in NRW: wann das Dach ohnehin belegt werden muss

Nordrhein-Westfalen hat mit § 42a der Landesbauordnung eine gestufte Solarpflicht. Die Stadt Bonn fasst den Stufenplan auf ihrer Programmseite so zusammen: „Diese gilt bereits seit 1.1.2024 für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden und seit dem 1.1.2025 für Neubauten von Wohngebäuden. Ab dem 1.1.2026 gilt die Solarverpflichtung auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), bei denen eine umfassende Dachsanierung (vollständige Erneuerung der Dachhaut) erfolgt." Für die Förderung ist das direkt relevant: Bonn fördert weder die Pflichtanlage selbst noch darüber hinausgehende Anlagenteile, wenn eine Solarverpflichtung besteht. Wie die Pflicht im Ländervergleich ausgestaltet ist, zeigt der Beitrag Solarpflicht 2026 nach Bundesländern.

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es 2026 eine Photovoltaik-Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen?

Keinen Zuschuss. Die amtliche Förderübersicht von progres.nrw – Klimaschutztechnik mit Stand 23.03.2026 enthält keinen Fördergegenstand für private Aufdach-Photovoltaik und keinen für Heimspeicher; die fünf PV-Fördergegenstände des Programms nehmen derzeit keine Anträge an. Direktzuschüsse gibt es in NRW ausschließlich auf kommunaler Ebene. Als Landesförderung bleibt der Kredit: Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung nennt Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ausdrücklich als förderfähige Verwendungszwecke.

Was fördert progres.nrw 2026 überhaupt noch?

Der Programmteil Klimaschutztechnik bündelt drei Fördermodule: Fachkräftesicherung, erneuerbare Wärme und Transformation sowie Gebäude und Quartiere. Konkret bezuschusst werden dort unter anderem Bildungsprämien, Wärmeauskopplung, Wärmeübergabestationen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, solare Prozesswärme, Beratungs- und Transformationskonzepte, der Gebäudestandard KlimaGebäude.NRW und oberflächennahe Geothermie mit 30 € je Bohrmeter bis maximal 15.000 €, letztere nur für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur laufen über den separaten Programmbereich Emissionsarme Mobilität.

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung der Stadt Köln 2026?

Köln zahlt Pauschalen von 1.500 € (2–5 kWp), 2.000 € (über 5–9 kWp), 2.300 € (über 9–14 kWp) und 2.500 € (über 14 kWp) für die Anlage sowie 500 €, 1.000 € oder 1.300 € für den Batteriespeicher je nach Kapazität. Gedeckelt ist die Förderung auf 60 % der förderfähigen Kosten je Vorhaben und auf 10.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. Das Programm hat laut Richtlinie eine Laufzeit bis zum 31.12.2026, für 2026 stehen 8 Mio. € bereit.

Ist das Förderprogramm Solares Bonn 2026 noch offen?

Nein. Die Stadt Bonn teilt mit, dass die Mittel für 2026 aufgrund der großen Nachfrage ausgeschöpft sind und eine Antragstellung derzeit nicht mehr möglich ist (geprüft am 29.08.2026). Bei einer Wiederöffnung gelten für Wohngebäude bis drei Wohneinheiten 100 €/kWp und nur bei bestätigter Dachvollbelegung; die häufig zitierten 300 €/kWp greifen erst ab vier Wohneinheiten.

Warum kann ich in Düsseldorf gerade keinen Förderantrag stellen?

Die Stadt Düsseldorf überarbeitet ihr Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" und passt es an veränderte Bedarfe und Rahmenbedingungen an. Neue Förderanträge sind währenddessen nicht möglich. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, und Auszahlungsanträge lassen sich weiterhin über das Förderportal stellen. Für Auszahlungsanträge zu Photovoltaikanlagen und Speichern nennt die Stadt rund sechs Monate Bearbeitungszeit.

Fördert Aachen eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus?

Nein. Das Aachener Solarförderprogramm schließt Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern ausdrücklich aus, ebenso Balkonkraftwerke. Gefördert werden Mehrfamilienhäuser bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom mit 200 €/kWp bis maximal 10.000 € sowie Speicher mit 100 €/kWh bis maximal 5.000 €. Zusätzlich ist der städtische Haushalt gesperrt und das Solarbudget 2026 auf ein Drittel gekürzt.

Muss ich den Förderantrag vor der Auftragsvergabe stellen?

In Köln und Aachen ja, und zwar zwingend. Beide Städte fördern keine Maßnahmen, die vor dem Zuwendungsbescheid beziehungsweise vor der Antragstellung beauftragt wurden. Planung und Beratung gelten in Köln nicht als Maßnahmenbeginn. Bonn ist die Ausnahme: Dort ist der Antrag wahlweise vor oder nach der Beauftragung möglich, spätestens drei Monate nach Schlussrechnung, allerdings dann auf eigenes finanzielles Risiko.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss für den Stromspeicher?

Vom Land nicht. Kommunal fördert Köln Speicher mit 500 € (3–7 kWh), 1.000 € (über 7–11 kWh) und 1.300 € (über 11 kWh); Aachen zahlt 100 €/kWh nutzbarer Kapazität, jedoch nur für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Finanzieren lässt sich der Speicher über das Landesdarlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung und über den KfW-Kredit 270; bundesweit gilt außerdem der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.

Welche Bundesförderung bleibt für Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen?

Drei Bausteine. Erstens der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, der Kauf und Installation inklusive Speicher an Wohngebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Zweitens die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp in der Teileinspeisung, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Drittens der KfW-Kredit 270 ab 4,11 % effektiv, der bis zu 100 % der Kosten finanziert und vor der Auftragsvergabe über die Hausbank beantragt wird.

Nächster Schritt: Was Ihr Dach in NRW wirtschaftlich bringt

Weil in Nordrhein-Westfalen 2026 kein Landeszuschuss zur Verfügung steht, entscheidet über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage fast ausschließlich das eigene Dach: Ausrichtung, Neigung, Verschattung, verfügbare Fläche und Ihr tatsächlicher Stromverbrauch. Ein kommunaler Zuschuss von 2.300 € in Köln ist ein willkommener Bonus, aber er verschiebt die Amortisation um weniger Jahre als eine um zwei Kilowattpeak besser ausgelegte Anlage. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, welche Anlagengröße, welcher Speicher und welcher Eigenverbrauch für Ihr Haus wirtschaftlich sinnvoll sind, inklusive Ertrags- und Amortisationsrechnung. Eine erste Ertragsabschätzung liefert Ihnen der PV-Ertragsrechner.

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