Photovoltaik-Förderung Mecklenburg-Vorpommern 2026: 600 €
Mecklenburg-Vorpommern fördert private Aufdach-PV 2026 nicht per Landesprogramm. In Schwerin gibt es bis 600 €, bundesweit 0 % MwSt und 7,70 ct/kWh.
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Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kein Landesprogramm für Aufdach-Photovoltaik: Der Förderfinder des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern listet 47 Programme. Für private Solaranlagen auf dem Dach ist keines davon vorgesehen (Stand 29.08.2026).
- Die investive Klimaschutzförderung des Landes zielt an Privathaushalten vorbei: Die beiden Klimaschutz-Förderrichtlinien mit Fördersätzen von 25–70 % richten sich an Unternehmen und Kommunen, nicht an Eigenheimbesitzer.
- Schwerin ist die einzige offene kommunale Tür: Die Stadtwerke Schwerin zahlen 500 € für eine neue PV-Anlage bis 20 kWp plus 100 € für einen Speicher, zusammen also bis zu 600 €. Gefördert werden 2026 maximal 10 Anlagen.
- Umgekehrte Antragsreihenfolge in Schwerin: Der Antrag ist dort spätestens einen Monat nach der Installation zu stellen, nicht vorher. Beim KfW-Kredit 270 gilt weiterhin das Gegenteil.
- Rostock, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar zahlen keinen Zuschuss. Rostock stellt immerhin einen kostenlosen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner bereit, Neubrandenburg eine öffentliche Solarpotentialanalyse.
- Die eigentliche Förderung kommt vom Bund: 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG, 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung seit dem 1. August 2026 und der KfW-Kredit 270 ab 4,11 % effektiv.
Wer 2026 in Mecklenburg-Vorpommern eine Photovoltaikanlage plant und nach einer Landesförderung sucht, findet keine. Das ist keine Recherchelücke, sondern das Ergebnis: Im vollständigen Förderfinder des Landesförderinstituts M-V steht für private Aufdachanlagen und Stromspeicher kein einziges Programm. Was bleibt, ist genau ein kommunaler Zuschuss von bis zu 600 € in Schwerin und die bundesweiten Bausteine, die Sie ohnehin bekommen: 0 % Mehrwertsteuer, 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung und ein zinsgünstiger KfW-Kredit.
Das klingt zunächst ernüchternd, ändert an der Rechnung aber wenig. Eine 10-kWp-Anlage kostet 2026 rund 10.000–13.000 € ohne Speicher, mit rund 10 kWh Speicher 13.000–20.000 €. Der Nullsteuersatz spart bei einem solchen Projekt bereits einen vierstelligen Betrag, ganz ohne Antrag. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen daher zweierlei: welche Landes- und Kommunalwege in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich offen sind, und wie Sie die Bundesbausteine sauber nutzen. Den bundesweiten Überblick liefert der Förderratgeber Photovoltaik 2026, die Preise nach Anlagengröße die Kostenübersicht nach kWp.
Landesförderung Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern: der ehrliche Status 2026
Auf Landesebene führen drei Wege ins Leere, und es ist wichtig, alle drei zu kennen. Sonst beantragen Sie Programme, die es für Sie nicht gibt, oder warten auf Bescheide, die nicht kommen.
| Landesweg | Träger | Status für private Aufdach-PV | Quelle (geprüft 29.08.2026) |
|---|---|---|---|
| Investitionszuschuss für Aufdach-PV | Landesförderinstitut M-V | Existiert nicht (47 Programme im Förderfinder, keines für private Dachanlagen) | lfi-mv.de |
| Programm "Mini-Solaranlagen" | Landesförderinstitut M-V | Nur steckerfertige Kleinstanlagen, max. 500 €; Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft | lfi-mv.de |
| Klimaschutz-Förderrichtlinien (25–70 %) | Klimaschutzministerium M-V / LFI | Nur Unternehmen und Kommunen, keine Privathaushalte | regierung-mv.de |
| Modernisierungsdarlehen, energetische Modernisierung | Landesförderinstitut M-V | Antragsannahmestopp per Runderlass vom 18.12.2023 | lfi-mv.de |
Das einzige Solarprogramm des Landes gilt nicht für Ihr Dach
Im Förderfinder des Landesförderinstituts taucht unter dem Stichwort Solar genau ein Treffer für Privatpersonen auf. Gegenstand der Zuwendung ist dort ausdrücklich "die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen", gefördert mit maximal 500 € je Anlage und Wohneinheit auf Grundlage der Richtlinie vom 25.10.2022 in der Fassung vom 17.07.2025. Für eine fest installierte Dachanlage greift dieses Programm nicht.
Hinzu kommt: Für Eigentümer ist der Topf leer. Das Landesförderinstitut schreibt auf der Programmseite wörtlich, die Mittel für Eigentümer einer Wohneinheit seien "vollständig ausgeschöpft", und bittet ausdrücklich darum, von einer Antragstellung abzusehen. Damit ist dieser Weg für Eigenheimbesitzer doppelt geschlossen, inhaltlich und budgetär.
Klimaschutzförderung: 25 bis 70 Prozent, aber nicht für Privathaushalte
Wer in Mecklenburg-Vorpommern nach "Klimaschutzförderung" sucht, landet schnell bei zweistelligen Fördersätzen. Das Klimaschutzministerium benennt die Zielgruppe jedoch selbst: Es gebe "zwei zentrale Instrumente der investiven Klimaschutz-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Die Klimaschutz-Förderrichtlinien für Unternehmen und Kommunen". Antragsberechtigt sind dort unter anderem Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände, die Abwicklung läuft über das Landesförderinstitut. Privatpersonen werden nicht genannt.
Praktisch heißt das: Die Fördersätze von 25–70 %, die Ihnen in Suchergebnissen begegnen, gehören zu einem anderen Adressatenkreis. Für eine Anlage auf dem eigenen Einfamilienhaus sind sie nicht abrufbar. Wenn Sie eine vermietete Immobilie über eine Gesellschaft halten oder gewerblich investieren, lohnt dagegen ein direkter Blick in die beiden Richtlinien.
Modernisierungsdarlehen: Antragsannahmestopp seit Dezember 2023
Der dritte Landesweg ist das Modernisierungsdarlehen. Auch hier ist die Tür zu: Nach Angaben des Landesförderinstituts hat das zuständige Ministerium "mit Runderlass vom 18.12.2023 einen Antragsannahmestopp für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie" verfügt, also für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhausstandard. Der Stopp gilt fort, entsprechende Anträge werden nicht mehr angenommen.
Für Sie als Bauherr bedeutet die Summe dieser drei Befunde: In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet nicht das Land über Ihre PV-Förderung, sondern Ihre Kommune und der Bund. Wie andere Bundesländer damit umgehen, zeigt die Übersicht der Landesförderprogramme.
Kommunale PV-Förderung in MV: Wer zahlt, wer nicht
Auf kommunaler Ebene sieht das Bild differenzierter aus, aber nicht viel großzügiger. Ich habe die sechs größten Städte des Landes über ihre eigenen Suchsysteme und Klimaschutzseiten geprüft. Ergebnis: ein einziges Zuschussprogramm, dafür in zwei Städten kostenlose Analysewerkzeuge, die eine Kaufentscheidung tatsächlich stützen.
| Stadt | PV-Zuschussprogramm | Förderhöhe | Was es stattdessen gibt | Quelle (geprüft 29.08.2026) |
|---|---|---|---|---|
| Schwerin | Ja, über die Stadtwerke Schwerin | 500 € Anlage + 100 € Speicher = bis 600 € | Solarpotential-Kataster, Energieberatung der Verbraucherzentrale | stadtwerke-schwerin.de |
| Rostock | Nein | 0 € | Kostenloser Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner der Abteilung Klimaschutz | rathaus.rostock.de |
| Neubrandenburg | Nein | 0 € | Öffentliche Solarpotentialanalyse, Befliegung 2020 mit 1x1-m-Auflösung | neubrandenburg.de |
| Greifswald | Nein | 0 € | Klimaschutzkonzept und kommunale Wärmeplanung, kein Solar-Förderprogramm | greifswald.de |
| Stralsund | Nein | 0 € | Nur Bauleitplanung, kein Bürgerprogramm | stralsund.de |
| Wismar | Nein | 0 € | Nur Bauleitplanung für Freiflächenanlagen | wismar.de |
Recherchestand 29.08.2026, jeweils über die Volltextsuche beziehungsweise die Klimaschutzseiten der Stadt. Kommunale Programme ändern sich kurzfristig, ein Blick auf die verlinkte Seite vor Antragstellung bleibt Pflicht.
Schwerin: bis zu 600 Euro, begrenzt auf zehn Anlagen
Das einzige echte PV-Zuschussprogramm, das ich in Mecklenburg-Vorpommern finden konnte, kommt von der Stadtwerke Schwerin GmbH. Der Programmträger zahlt einen einmaligen Zuschuss von 500 € für die Installation einer neuen Photovoltaikanlage und zusätzlich 100 €, wenn im selben Zug ein Stromspeicher eingebaut wird. In der Summe sind das 600 €. Gefördert wird laut Förderbedingungen eine Anlage "mit einer Leistung bis maximal 20 kWp (keine Balkonkraftwerke)". Die Richtlinie ist ausdrücklich "gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026".
Entscheidend ist die Mengenbegrenzung. Wörtlich heißt es in den Förderbedingungen: "Es werden im Jahr 2026 insgesamt maximal 10 Photovoltaik-Anlagen gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist (31.12.2026) erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig." Vergeben wird nach der Reihenfolge des Posteingangs, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wie viele der zehn Plätze aktuell noch frei sind, wird auf der Seite nicht ausgewiesen. Planen Sie das Geld also nicht fest ein, sondern behandeln Sie es als möglichen Bonus.
An Bedingungen knüpft das Programm vier weitere Punkte. Erstens müssen Wohn- oder Firmensitz im Netzgebiet Schwerin liegen. Zweitens müssen Sie Eigentümer des Anwesens und zugleich Käufer der Anlage sein. Drittens müssen Sie zum Auszahlungszeitpunkt und mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkunde der Stadtwerke sein. Viertens sind gebrauchte Anlagen ausgeschlossen. Antragsformular und Richtlinie stehen als PDF mit Stand 2026 bereit.
Ein Hinweis zur Einordnung: Die 20-kWp-Grenze ist eine reine Programmgrenze der Stadtwerke. Sie hat nichts mit der steuerlichen Schwelle von 30 kWp zu tun, die an ganz anderer Stelle steht. Wer also 24 kWp aufs Dach bringt, verliert diesen Zuschuss, bleibt steuerlich aber unverändert im begünstigten Bereich.
Die Stadtverwaltung selbst zahlt keinen zusätzlichen Zuschuss. Ihre Energieseite führt für Solarenergie ausschließlich Informationsangebote auf: ein Solarpotential-Kataster zur Sonneneinstrahlung auf Dachflächen und die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ein eigenes kommunales Förderprogramm ist dort nicht ausgewiesen.
Rostock: kein Zuschuss, aber ein amtlicher Wirtschaftlichkeitsrechner
In Rostock ergibt die Volltextsuche der Stadtverwaltung zum Stichwort Solarförderung null Treffer, zum Stichwort Photovoltaik zwölf Treffer, überwiegend Konzepte, Gutachten und Haushaltsunterlagen. Ein Zuschussprogramm für Bürger gibt es nicht. Auch der städtische Versorger zahlt keinen Förderbetrag: Er vermittelt nach eigener Darstellung Angebote regionaler Partnerbetriebe und leitet Kontaktdaten dorthin weiter.
Der Nutzwert liegt in Rostock woanders. Die Abteilung Klimaschutz stellt einen kostenlosen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner bereit, mit dem laut Stadt "sowohl Privatpersonen als auch kommunale und gewerbliche Akteure die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf Dach- oder Freiflächen einfach und standortgenau kalkulieren" können. Das Werkzeug rechnet mit lokalen Einstrahlungsdaten, Ihrem Stromverbrauch und den Investitionskosten. Für die Vorprüfung eines Angebots ist das mehr wert als ein Zuschuss von wenigen hundert Euro.
Die häufig zitierte Rostocker "Solaroffensive" ist übrigens kein Bürgerprogramm. Es handelt sich um ein mit 60.000 € aus der European City Facility gefördertes Umsetzungskonzept, das Flächen auf kommunalen Gebäuden, an Lärmschutzwänden und auf Freiflächen erschließen soll.
Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar: Kataster statt Kasse
In Neubrandenburg gibt es ebenfalls keinen Zuschuss, dafür eine öffentliche Solarpotentialanalyse. In der Karte können sich laut Stadt "Hauseigentümer und Mieter, Besitzer von Gewerbeimmobilien, Wohnungsbauunternehmen, Kommunen und Energieversorger über die Möglichkeiten der Photovoltaik- sowie Solarthermienutzung auf Dachflächen im gesamten Stadtgebiet informieren". Datengrundlage ist eine Befliegung aus dem Jahr 2020 mit einer Auflösung von 1x1 Metern.
Greifswald, Stralsund und Wismar liefern in ihren Suchsystemen für Photovoltaik fast ausschließlich Bebauungspläne, Beschlussvorlagen und Bekanntmachungen. Ein kommunaler Zuschusstopf für private Dachanlagen existiert in keiner der drei Städte. Die Klimaschutzseite Greifswalds führt Klimaschutzkonzept, Wärme-Teilkonzept und kommunale Wärmeplanung auf, aber kein Solarprogramm; in Stralsund und Wismar geht es um Freiflächen- und Planungsverfahren.
Kleinere Städte wie Güstrow oder Waren (Müritz) habe ich nur auf Ebene der Versorger geprüft, dort ohne Fund. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Landkreis und Ihre Gemeinde, bevor Sie den Auftrag vergeben. Ein Anruf beim Bauamt oder ein Blick in das Amtsblatt kostet zehn Minuten. Wie Sie das Dachpotenzial vorab selbst einschätzen, erklärt der Ratgeber Solarkataster und Solarpotenzial prüfen.
Lohnt sich Photovoltaik so weit im Norden?
Die Sorge, im Nordosten sei zu wenig Sonne, hält sich hartnäckig. Es gibt dazu eine amtliche Zahl aus Mecklenburg-Vorpommern selbst: Für die Solarpotentialanalyse Neubrandenburg wurde "die vom Deutschen Wetterdienst errechnete mittlere Jahressumme der Globalstrahlung (2005 - 2020) für die Stadt Neubrandenburg mit 1.082 kWh/m²*a zugrunde gelegt". Mehr als 1.000 Kilowattstunden Einstrahlung je Quadratmeter und Jahr sind eine tragfähige Grundlage für eine Aufdachanlage.
Übersetzt in Anlagenerträge heißt das: Rechnen Sie in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 900–1.000 kWh je kWp und Jahr, süddeutsche Standorte erreichen bis zu rund 1.200 kWh. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt hier also etwa 9.000–10.000 kWh im Jahr. Der Standortnachteil gegenüber Süddeutschland liegt damit bei rund 15 bis 25 % Jahresertrag – spürbar, aber kein Ausschlusskriterium. Über den Einkaufspreis lässt sich mindestens ebenso viel bewegen: Für dieselbe Anlage reichen faire Angebote von rund 1.000 bis 1.600 € je kWp, und diese Spanne entscheidet zusammen mit Ihrem Eigenverbrauch über die Rendite. Eine erste Ertragsschätzung für Ihr Dach liefert der PV-Ertragsrechner.
Bundesförderung: Was in MV die eigentliche Arbeit leistet
Weil das Land nichts beisteuert, tragen drei Bundesbausteine die Wirtschaftlichkeit. Sie gelten in Schwerin genauso wie in Bayern und sind zusammen ein Vielfaches dessen wert, was kommunale Zuschüsse ausschütten.
0 % Umsatzsteuer. Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher an Wohngebäuden fällt seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Die dort genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel, keine harte Obergrenze: Auf Wohngebäuden ist der Nullsteuersatz auch oberhalb dieser Marke anwendbar, nur muss die Begünstigung dann im Einzelfall nachgewiesen werden. Bei einer Anlage für 15.000 € netto sind das rund 2.850 €, die gar nicht erst anfallen. Details klärt der Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.
Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh. Für neue Anlagen bis 10 kWp in Teileinspeisung gelten seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Steuerlich sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei. Die vollständige Satzstaffel finden Sie unter Einspeisevergütung 2026.
KfW-Kredit 270. Der Förderkredit finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten, Laufzeit 5 bis 30 Jahre, Zins ab 4,11 % effektiv in der besten Preisklasse und bis maximal 10,87 % (Konditionen gültig ab 24.08.2026). Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht, es bleibt ein reiner Kredit. Beantragt wird er vor der Auftragsvergabe über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Die Mechanik erklärt der Beitrag zum KfW-270-Photovoltaik-Kredit.
Wie sich diese drei Bausteine in der Gesamtrechnung auswirken, führt der Kostenratgeber Photovoltaik 2026 im Detail vor.
Antragsreihenfolge: In Schwerin gilt die Ausnahme
Bei Förderungen entscheidet fast immer die Reihenfolge. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert den Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern ist genau dieser Standard in einem Fall umgedreht, und das kostet Antragsteller regelmäßig Geld.
| Weg | Antrag wann? | Wo? | Konsequenz bei Fehler |
|---|---|---|---|
| Zuschuss Stadtwerke Schwerin | nach der Installation, spätestens 1 Monat danach | Stadtwerke Schwerin, mit Gesamtrechnung des Installateurs | Frist verpasst, Zuschuss verfällt |
| KfW-Kredit 270 | vor der Auftragsvergabe | Hausbank, nicht die KfW direkt | Kredit nicht mehr förderfähig |
| 0 % Umsatzsteuer | kein Antrag nötig | wird vom Installateur abgerechnet | keine |
| Einspeisevergütung | Anmeldung im Marktstammdatenregister nach Inbetriebnahme | Bundesnetzagentur | Vergütung wird gekürzt oder ausgesetzt |
In Schwerin heißt es wörtlich: "Der Förderantrag muss spätestens einen Monat nach Installation der Photovoltaik-Anlage gestellt werden." Vorzulegen sind der ausgefüllte Antrag und die Gesamtrechnung des Installateurs. Wer hier vorab beantragt, hat noch keine Rechnung und damit keinen vollständigen Antrag. Wer zu lange wartet, ist raus.
Für alles, was über die KfW läuft, gilt das Gegenteil: Erst der Kreditantrag über die Hausbank, dann die Unterschrift unter den Werkvertrag. Praktisch heißt das für ein Projekt in Schwerin: Kreditweg vor Auftrag klären, Zuschussantrag direkt nach der Abnahme stellen. Und noch ein Termin gehört in den Kalender: Wer die aktuelle Einspeisevergütung sichern will, muss die Anlage rechtzeitig in Betrieb nehmen. Warum der Jahreswechsel 2026/2027 für Neuanlagen der größte Einschnitt seit Jahren wird, lesen Sie separat. Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 29. Juli 2026 sieht statt der festen Vergütung nur noch eine befristete Zahlung von 5,20 ct/kWh über 36 Monate vor. Beschlossenes Recht ist das noch nicht.
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Stromspeicher-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Für Batteriespeicher gilt in Mecklenburg-Vorpommern dasselbe Bild wie für die Anlage selbst: Ein Landesprogramm existiert nicht, das Bundesprogramm KfW 442 ist eingestellt. Übrig bleiben der Nullsteuersatz, der auch den Speicher erfasst, der KfW-Kredit 270 sowie die 100 €, die in Schwerin auf den Anlagenzuschuss aufgeschlagen werden. Welche Länder und Kommunen bundesweit noch pro Kilowattstunde zuschießen, listet der Ratgeber zur Stromspeicher-Förderung 2026 auf. Ein Speicher kostet 2026 schlüsselfertig rund 270–420 € je kWh, ein typisches 10-kWh-System also etwa 3.000–5.000 €.
Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Eine Solarpflicht für private Wohngebäude gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 2026 nicht. Ein Landesklimaschutzgesetz ist weiterhin in Erarbeitung: Das Klimaschutzministerium beschreibt es als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und schreibt zu den Minderungspfaden, diese würden "derzeit von der Landesregierung bewertet" und flössen in die Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes ein. Als Zielmarken nennt das Land Klimaneutralität bis 2040 und eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030. Ein Inkrafttreten oder eine Pflicht zur Modulbelegung ist damit nicht verbunden. Welche Länder bereits Pflichten eingeführt haben, zeigt die Übersicht zur Solarpflicht 2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 eine Photovoltaik-Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern?
Nein. Der vollständige Förderfinder des Landesförderinstituts M-V listet 47 Programme, darunter kein Investitionszuschuss für private Aufdachanlagen oder Stromspeicher. Das einzige Solarprogramm für Privatpersonen betrifft steckerfertige Kleinstanlagen, und dessen Eigentümer-Kontingent ist ausgeschöpft. Die investive Klimaschutzförderung des Landes richtet sich an Unternehmen und Kommunen.
Welche PV-Förderung gibt es in Rostock?
Keine kommunale Zuschussförderung. Die Volltextsuche der Stadtverwaltung liefert zum Stichwort Solarförderung null Treffer, und der städtische Versorger vermittelt nach eigener Darstellung nur Angebote regionaler Partnerbetriebe, ohne selbst einen Förderbetrag zu zahlen. Rostock stellt stattdessen einen kostenlosen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner bereit, der mit lokalen Einstrahlungsdaten, Ihrem Verbrauch und den Investitionskosten rechnet.
Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung der Stadtwerke Schwerin?
Die Stadtwerke Schwerin zahlen einen einmaligen Zuschuss von 500 € für eine neue Photovoltaikanlage mit maximal 20 kWp und zusätzlich 100 €, wenn im selben Zug ein Stromspeicher eingebaut wird. Der Höchstbetrag liegt damit bei 600 €. Die Richtlinie gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026, gefördert werden 2026 maximal zehn Anlagen nach Reihenfolge des Posteingangs.
Muss ich die PV-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Auftrag beantragen?
Beim Schweriner Zuschuss nicht: Dort muss der Antrag spätestens einen Monat nach der Installation gestellt werden, zusammen mit der Gesamtrechnung des Installateurs. Für den KfW-Kredit 270 gilt dagegen die übliche Regel, dass der Antrag über die Hausbank vor der Auftragsvergabe gestellt sein muss. Wer beides kombiniert, muss beide Fristen getrennt im Blick behalten.
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht?
Nein. Für private Wohngebäude besteht 2026 keine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Ein Landesklimaschutzgesetz befindet sich nach Angaben des Klimaschutzministeriums noch in Erarbeitung, ein Inkrafttreten ist nicht terminiert. Angekündigte Zielmarken sind Klimaneutralität des Landes bis 2040 und eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030.
Wird ein Stromspeicher in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Ein Landesprogramm für Speicher gibt es nicht. Bundesweit greift der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer, der Speicher im Paket mit der Anlage erfasst, sowie der KfW-Kredit 270. Kommunal existiert nur der Zuschlag von 100 € in Schwerin. Das eingestellte KfW-Programm 442 steht nicht mehr zur Verfügung.
Welche Förderung bleibt in MV, wenn es kein Landesprogramm gibt?
Drei Bausteine, die zusammen mehr wert sind als die meisten Landeszuschüsse: 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh über 20 Jahre und der KfW-Kredit 270 ab 4,11 % effektiv. Dazu kommt die Einkommensteuerfreiheit der Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG bis 30 kWp.
Zahle ich beim Kauf einer PV-Anlage in Mecklenburg-Vorpommern Mehrwertsteuer?
Nein. Auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage samt Speicher an einem Wohngebäude gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Der Bruttopreis entspricht damit dem Nettopreis. Die im Gesetz genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel und keine starre Obergrenze, auf Wohngebäuden ist der Nullsteuersatz auch darüber anwendbar.
Wo sehe ich, ob sich mein Dach in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg für Photovoltaik eignet?
Alle drei Städte stellen kostenlose Werkzeuge bereit. Rostock bietet einen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner der Abteilung Klimaschutz, Schwerin ein Solarpotential-Kataster mit Angaben zur Sonneneinstrahlung auf Dachflächen und Neubrandenburg eine Solarpotentialanalyse auf Basis einer Befliegung aus dem Jahr 2020 mit 1x1-Meter-Auflösung. Für eine belastbare Auslegung ersetzen diese Karten die Vor-Ort-Prüfung durch einen Fachbetrieb nicht.
Nächster Schritt: Ihr Dach statt der Förderlandschaft
Die Förderlage in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Vom Land kommt für private Dachanlagen nichts, aus Schwerin im besten Fall 600 €, und den Rest trägt der Bund. Genau deshalb entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage nicht am Förderantrag, sondern an drei anderen Größen: dem Preis pro kWp in Ihrem Angebot, dem Anteil des Stroms, den Sie selbst verbrauchen, und der Eignung Ihrer Dachfläche.
Ein sinnvoller Ablauf sieht deshalb so aus: Dachpotenzial über das kommunale Kataster grob einschätzen, mehrere Angebote regionaler Fachbetriebe einholen und die Preise gegen die bundesweiten Bandbreiten prüfen. Wenn Sie in Schwerin bauen, nehmen Sie den Zuschuss als Bonus mit und stellen den Antrag unmittelbar nach der Abnahme. Eine erste Einschätzung zu Anlagengröße, Ertrag und Kosten für Ihr Gebäude erhalten Sie über die Gebäudeanalyse von reduco, ohne dass Sie sich vorher durch Richtlinientexte arbeiten müssen.
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