Photovoltaik-Förderung Bayern 2026: 100 €/kWp nur in Regensburg
PV-Förderung Bayern 2026: Der Freistaat zahlt nichts. Von sieben Großstädten fördert nur Regensburg die Dachanlage mit 100 € je kWp, maximal 1.500 €.
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Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Nur eine von sieben Großstädten zahlt: Von München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Erlangen und Ingolstadt fördert 2026 allein Regensburg die klassische Aufdachanlage, und zwar mit 100 € je kWp, maximal 1.500 €, plus 200 € Zuschlag bei Denkmalschutz oder Fassadenmontage.
- Kein Landesprogramm: Der Freistaat Bayern zahlt 2026 keinen Investitionszuschuss für Photovoltaik auf privaten Dächern. Der Energie-Atlas des Bayerischen Wirtschaftsministeriums verweist stattdessen auf das EEG als „zentrales Instrument für die Förderung der Photovoltaik in Deutschland".
- Kein Speicherzuschuss: Zur Batterie schreibt dieselbe Stelle wörtlich: „Eine Förderung für Batteriespeicher gibt es aktuell vom Freistaat Bayern nicht."
- München ist seit dem 18. Dezember 2024 geschlossen: Im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude „können keine neue Anträgen für Photovoltaikanlagen gestellt werden". Geblieben ist die Photovoltaikberatung mit 60 % des Honorars, maximal 3.000 € bei ein oder zwei Wohneinheiten.
- Augsburg endete am 15. Dezember 2025: Das Solarförderprogramm 2023–2025 lief nach eigenen Angaben mit über 1.560 Anträgen und 500.000 € Budget planmäßig aus. Anträge sind nicht mehr möglich.
- Würzburg fördert alles außer dem Normalfall: 250 € je kWp an der Fassade, 150 € je kWp mit Dachbegrünung, 2.000 € plus 150 € je kWp für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Den Baustein für die normale Dachvollbelegung hat die Stadt 2026 gestrichen.
Wer 2026 in Bayern eine Photovoltaikanlage plant und nach „Landesförderung" sucht, findet in den meisten Ratgebern lange Listen. Die belegbare Antwort fällt deutlich kürzer aus: Der Freistaat Bayern hat 2026 kein Förderprogramm für Photovoltaik auf privaten Dächern und keines für Batteriespeicher. Auf dem Energie-Atlas Bayern, den das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betreibt, steht zur Speicherfrage wörtlich: „Eine Förderung für Batteriespeicher gibt es aktuell vom Freistaat Bayern nicht." Für Photovoltaik verweist dieselbe Stelle auf das EEG als „zentrales Instrument für die Förderung der Photovoltaik in Deutschland".
Bleiben die Kommunen. Für diesen Beitrag habe ich sieben der größten Städte Bayerns einzeln geprüft. Genau eine davon zahlte am 29. August 2026 noch einen Direktzuschuss für die klassische Aufdachanlage, nämlich Regensburg mit 100 € je kWp und maximal 1.500 €. München hat die PV-Förderung im Dezember 2024 gestoppt, Augsburgs Topf ist im Dezember 2025 ausgelaufen, Würzburg fördert seit 2026 gezielt alles außer der normalen Dachanlage, und Nürnberg, Erlangen sowie Ingolstadt bieten ausschließlich Beratung. Den bundesweiten Rahmen liefert der Überblick Förderung Photovoltaik 2026, die Preisseite der Rechnung der Ratgeber Photovoltaik Kosten 2026.
Landesförderung Bayern 2026: das Programm ist seit 2022 Geschichte
Bayern hatte einmal eines der bekanntesten Landesprogramme Deutschlands. Das 10.000-Häuser-Programm, vermarktet unter der Marke „EnergieBonusBayern", förderte zwischen 2015 und 2022 unter anderem Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen. Genau dieses Programm taucht bis heute in Förderlisten auf, obwohl der Freistaat selbst unmissverständlich schreibt: „Das Programm wurde am 24.04.2022 nach dem Ausschöpfen der letzten Antragskontingente eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Programms ist nicht vorgesehen."
| Programmteil | Laufzeit | Status (Stand 29.08.2026) |
|---|---|---|
| 10.000-Häuser-Programm gesamt | 2015 bis 2022 | eingestellt am 24.04.2022, keine Wiederaufnahme vorgesehen |
| PV-Speicher-Programm | 08/2019 bis 04/2022 | ausgelaufen |
| EnergieSystemHaus | 09/2015 bis 01/2020 | ausgelaufen |
| Heizungstausch Plus | 09/2015 bis 12/2017 | ausgelaufen |
Quelle: Energie-Atlas Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, abgerufen am 29.08.2026.
Wie endgültig das gemeint ist, zeigt ein zweiter, sehr praktischer Beleg: Die alte Programmdomain energiebonus.bayern existiert nur noch als Weiterleitung. Wer sie aufruft, landet per HTTP-302-Redirect auf genau jener Seite im Energie-Atlas, die das Programmende dokumentiert. Eine Förder-Marke, die auf ihre eigene Sterbeurkunde weiterleitet, ist kein laufendes Programm.
Auch die allgemeine Förderübersicht für Bürgerinnen und Bürger im Energie-Atlas bestätigt das Bild. Sie nennt für Privatpersonen ausschließlich Bundesinstrumente, allen voran die Bundesförderung für effiziente Gebäude, dazu drei Wegweiser: die Förderfibel Umweltschutz und Energie des Umweltpakts Bayern, die Förderdatenbank des Bundes und die Beratungsangebote von C.A.R.M.E.N. e.V. Ein bayerisches Zuschussprogramm für Photovoltaik auf Privatdächern ist dort nicht gelistet. Wie sich das im Vergleich zu anderen Bundesländern einordnet, zeigt die Übersicht der Landesförderungen; für die Gebäudehülle und die Heizung in Bayern gilt eine eigene Lage, die der Beitrag Förderung energetische Sanierung Bayern 2026 behandelt.
Eine Ausnahme mit Landesbezug betrifft ausschließlich Baudenkmäler. Die Stadt Würzburg hat ihren eigenen Denkmal-Baustein zum Jahr 2026 gestrichen und begründet das damit: „Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bietet eine Unterstützung für Photovoltaik an denkmalgeschützten Gebäuden an." Feste Fördersätze oder ein Antragsportal gibt es dafür nicht; zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheidet. Für ein Wohnhaus ohne Denkmalstatus ändert das nichts.
Für Sie als Bauherr oder Eigentümer heißt das: In Bayern entscheidet sich die Förderfrage auf zwei Ebenen, nicht auf drei. Es gibt die Bundesebene, die für alle gleich ist, und es gibt Ihre Stadt oder Gemeinde. Dazwischen liegt nichts.
Kommunale PV-Förderung in Bayern 2026: sieben Städte im Check
Die folgende Tabelle fasst den geprüften Stand von sieben bayerischen Großstädten zusammen. Maßgeblich ist jeweils die Frage, die Eigentümer tatsächlich stellen: Gibt es Geld für eine normale Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses?
| Stadt | Programm | Zuschuss für die Dachanlage | Status (29.08.2026) | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Regensburg | Regensburg effizient | 100 €/kWp, max. 1.500 €, plus 200 € bei Denkmal oder Fassade | offen, Richtlinie vom 01.01.2026 | regensburg.de |
| Würzburg | Klimastadt Würzburg | kein Baustein für die normale Aufdachanlage | offen, aber nur für Sonderfälle | wuerzburg.de |
| München | Klimaneutrale Gebäude (FKG) | kein Investitionszuschuss mehr, nur Photovoltaikberatung | PV-Anträge gestoppt seit 18.12.2024 | stadt.muenchen.de |
| Nürnberg | Klimaneutrales Nürnberg | kein Zuschuss für PV oder Speicher | nur Beratung | nuernberg.de |
| Augsburg | Solarförderprogramm 2023–2025 | zuletzt PV, Solarthermie, Steckersolar | beendet am 15.12.2025 | augsburg.de |
| Erlangen | kein Programm | kein Zuschuss für PV, Solarthermie oder Speicher | nur kostenfreie Energieberatung | erlangen.de |
| Ingolstadt | kein Programm | kein Zuschuss | Solarkataster und Beratung | ingolstadt.de |
Alle Seiten am 29.08.2026 einzeln geprüft. Geprüft sind sieben Großstädte, nicht alle bayerischen Gemeinden: Kleinere Städte und Landkreise können eigene Programme auflegen. Kommunale Programme ändern sich kurzfristig, prüfen Sie den Stand vor der Antragstellung erneut.
Das Muster dahinter ist deutlicher, als es eine Tabelle zeigen kann. Kommunale PV-Töpfe schließen derzeit nicht, weil das Geld ausgeht, sondern weil die Städte Photovoltaik nicht mehr für förderbedürftig halten. Genau diese Begründung liefert Würzburg schriftlich mit.
Regensburg: der einzige laufende kWp-Zuschuss
Regensburg fördert Photovoltaik über das Programm „Regensburg effizient". Maßgeblich ist die Richtlinie zur Förderung der Photovoltaik vom 1. Januar 2026, die die Vorgängerfassung mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft gesetzt hat. Tabelle 1 dieser Richtlinie nennt für die Photovoltaikanlage 100,00 € pro Kilowattpeak, höchstens 1.500 €. Wird die Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder an einer Fassade installiert, kommen einmalig 200,00 € hinzu.
| Bedingung | Regelung laut Richtlinie |
|---|---|
| Antragsberechtigt | volljährige Privatpersonen, außerdem Unternehmen, Vereine und Eigentümergemeinschaften |
| Antragszeitpunkt | zwingend vor Baubeginn, Montage erst nach schriftlicher Förderzusage |
| Umfang | eine geförderte Maßnahme je Gebäude |
| Zulässige Standorte | Dach, Fassade sowie Garagen, Carports und Terrassenüberdachungen im baulichen Zusammenhang mit einem Wohngebäude |
| Nicht förderfähig | reine Freiflächenanlagen, steckerfertige Kleingeräte, Privatkauf und Gebrauchtwaren |
| Betriebspflicht | mindestens fünf Jahre Betrieb im Stadtgebiet |
| Frist | Installation und Verwendungsnachweis binnen 18 Monaten nach Förderzusage |
| Reihenfolge | Bearbeitung in Eingangsreihenfolge, Haushaltsvorbehalt, kein Rechtsanspruch |
Quelle: Richtlinie zur Förderung der Photovoltaik der Stadt Regensburg vom 01.01.2026, im Volltext geprüft am 29.08.2026.
Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Erstens der Haushaltsvorbehalt: Die Richtlinie formuliert ausdrücklich, dass der Zuschuss „vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel" gewährt wird und kein Rechtsanspruch besteht. Ein Jahresbudget und ein Ausschöpfungsgrad werden nicht veröffentlicht. Die Richtlinie sieht vor, dass die Förderstelle eine Ausschöpfung auf der Programmseite bekanntgibt. Am 29. August 2026 stand dort kein solcher Hinweis, das Programm war also offen. Weil die Anträge in Eingangsreihenfolge bearbeitet werden, ist ein früher Antrag die einzige wirksame Absicherung.
Zweitens das Kumulierungsverbot. Eine nach der Richtlinie geförderte Maßnahme „darf nicht zugleich mit Mitteln aus anderen investiven Förderprogrammen des Bundes bzw. des Freistaats Bayern gefördert werden". Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsmechanismen bleiben davon ausdrücklich unberührt, das EEG wird namentlich genannt. Die Einspeisevergütung kostet Sie den Zuschuss also nicht. Ob ein Förderkredit des Bundes unter das Verbot fällt, klären Sie vor dem Antrag mit der Förderstelle, statt es zu unterstellen.
Der Zuschuss ist übrigens auch für Anlagen an der Fassade und auf denkmalgeschützten Gebäuden interessant, weil dort die Investition ohnehin höher liegt. Was diese Sonderfälle technisch und preislich bedeuten, vertiefen die Ratgeber Photovoltaik und Denkmalschutz und Photovoltaik-Fassade: Kosten pro Quadratmeter.
Würzburg: 14 Bausteine, aber keiner für das Standarddach
Würzburg wirkt auf den ersten Blick wie die großzügigste Stadt Bayerns. Das Programm „Klimastadt Würzburg" umfasst 14 Förderbausteine, vier davon im Bereich Photovoltaik. Der Haken steckt in der Auswahl.
| Baustein in Würzburg | Förderhöhe | Deckel |
|---|---|---|
| Photovoltaik an der Fassade | 250 € je kWp | max. 5.000 € |
| PVT-Kollektoren (neu 2026) | 250 € je kWp | max. 5.000 € |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | 2.000 € plus 150 € je kWp | max. 5.000 € |
| Photovoltaik mit Dachbegrünung | 150 € je kWp | max. 3.000 € |
| Normale Aufdachanlage ohne Begrünung | kein Baustein | entfällt |
Quelle: Stadt Würzburg, Tabelle „Alle Förderungen im Überblick", abgerufen am 29.08.2026.
Bis 2025 gab es in Würzburg den Baustein „PV-Dachvollbelegung" mit 150 € je kWp und maximal 1.500 €, dazu „PV und Denkmalschutz" mit 200 € je kWp und maximal 2.000 € sowie eine Pauschale von 200 € für steckerfertige Geräte. Alle drei sind seit 2026 gestrichen. Die Stadt begründet das mit gesunkenen Photovoltaikpreisen und der Mehrwertsteuerbefreiung. Im Gegenzug hat sie die Fassadenförderung von 150 € je kWp und maximal 1.500 € auf 250 € je kWp und maximal 5.000 € angehoben.
Diese Begründung ist der eigentliche Befund dieses Artikels, und sie gilt weit über Würzburg hinaus. Kommunale Photovoltaik-Zuschüsse waren als Anschubfinanzierung gedacht, in einer Zeit mit 19 % Umsatzsteuer und deutlich höheren Anlagenpreisen. Mit dem Nullsteuersatz und einem Preisniveau, das für eine schlüsselfertige Zehn-Kilowatt-Anlage bei rund 10.000 bis 13.000 € liegt, entfällt aus Sicht der Städte der Anlass. Wer also darauf wartet, dass sein bayerischer Wohnort „auch bald" ein PV-Programm auflegt, wartet gegen den Trend. Die reale Preisspanne nach Anlagengröße finden Sie in der Übersicht Solaranlage-Kosten nach Größe.
Praktisch relevant ist der Würzburger Baustein „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" für Eigentümergemeinschaften und Mehrparteienhäuser. Wie diese Konstellation rechtlich und technisch funktioniert, behandelt der Beitrag Photovoltaik im Mehrfamilienhaus und in der WEG. Seit dem 25. April 2026 laufen in Würzburg außerdem alle Förderanträge über ein gemeinsames Online-Portal.
München: seit Dezember 2024 kein PV-Zuschuss mehr
München fördert energetische Maßnahmen über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude. Für Photovoltaik ist dieser Weg seit fast zwei Jahren versperrt. Die Stadt schreibt: „Seit dem 18. Dezember 2024 können keine neue Anträgen für Photovoltaikanlagen gestellt werden." Und weiter: „Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Es können keine neuen Anträge gestellt werden."
Die aktuell gültige Förderrichtlinie mit Stand vom 2. Juli 2026 bestätigt das auf Ebene des Regelwerks. Kapitel 5 „Photovoltaik" enthält nur noch drei Bausteine: die Photovoltaikberatung, Mieterstrommodelle im Sinne von Selbstversorgergemeinschaften und steckerfertige Solargeräte. Ein Investitionszuschuss für die Anlage selbst existiert nicht mehr.
Was für Eigentümer bleibt, ist die Beratung, und die ist substanziell dotiert. München erstattet 60 % des Beratungshonorars, maximal 3.000 € bei Gebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 € bei drei oder mehr Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden. Je Gebäude ist die Leistung einmal förderfähig. Bedingung: Die Beratung muss produkt-, anbieter- und vertriebsunabhängig sein und mit einem Beratungsbericht abschließen. Damit finanziert die Stadt genau den Schritt, der über die Qualität eines Angebots entscheidet. Wie Sie ein Angebot selbst auf Schwachstellen abklopfen, zeigt die Checkliste Photovoltaik-Angebot prüfen.
Nürnberg, Erlangen und Ingolstadt: Beratung statt Geld
In Nürnberg listet die zentrale Förderseite „Klimaneutrales Nürnberg" als eigene kommunale Programme ausschließlich „Der geschenkte Baum" mit bis zu 750 Euro und „Mehr Grün für Nürnberg" für Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünung in Stadterneuerungsgebieten. Für Gebäudemaßnahmen verweist die Stadt auf die Bundesförderung. Einen Zuschuss für Photovoltaik oder Speicher gibt es nicht. Die Solarinitiative Nürnberg bietet eine „kostenfreie telefonische Auskunft und grundlegende Informationen zur Nutzung von Solarenergie, zu Technik, Finanzierung und Förderprogrammen", ab September 2026 zusätzlich zehn kostenfreie Vor-Ort-Checks für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Erlangen hat kein städtisches Programm für Photovoltaik, Solarthermie oder Batteriespeicher. Die Stadt stellt eine unabhängige und kostenfreie Energieberatung bereit und verweist für Fördermittel auf die KfW, die Verbraucherzentrale Bayern und lokale Beratungsstellen. Auch die Themenseite Klima und Umwelt verlinkt kein eigenes Förderprogramm. Ingolstadt folgt demselben Muster: Solarpotenzialkataster und Beratungswerkzeuge ja, eigener Zuschuss nein.
Augsburg: Programm planmäßig beendet, Beratung bleibt
Augsburg hatte bis vor Kurzem eines der bekanntesten kommunalen Solarprogramme Bayerns. Die Stadt formuliert das Ende selbst nüchtern: „Das Augsburger Solarförderprogramm 2023 – 2025 endete nach über 1560 eingegangenen Förderanträgen wie geplant zum 15.12.2025." Gestartet war es am 29. September 2023 mit einem Gesamtbudget von 500.000 Euro aus der städtischen Klimarücklage, gefördert wurden Photovoltaikanlagen, Solarthermie und steckerfertige Geräte. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Geblieben ist die Solaroffensive als reines Beratungsangebot. Die Stadt beschreibt es so: „Vom Online-SolardachCheck bis hin zur Solar-Beratung vor Ort oder in einem unserer Beratungsbüros: Das Team der Solaroffensive informiert und berät Sie kostenfrei und unabhängig." Wer in Augsburg mehrere Angebote nebeneinanderlegt, findet die passende Systematik im Ratgeber Photovoltaik-Angebote richtig vergleichen.
Die vierte Ebene: Zuschüsse kommunaler Energieversorger
Neben Land, Bund und Stadt existiert eine vierte, oft übersehene Ebene: die kommunalen Energieversorger. Diese Zuschüsse funktionieren nach einer anderen Logik als öffentliche Förderung. Sie sind in aller Regel an einen laufenden Liefervertrag gebunden, häufig an einen zertifizierten Ökostromtarif, und werden aus zweckgebundenen Mitteln solcher Tarife gespeist. In Regensburg verweist die Stadt zusätzlich zum eigenen Programm auf ein solches Angebot des örtlichen Versorgers mit bis zu 400 Euro, unter anderem für Photovoltaik und Wallboxen.
Für Sie folgt daraus eine einfache Prüffrage: Wer Ihren Strom liefert, kann auch Ihre Anlage bezuschussen. Rechnen Sie solche Beträge aber nie in die Wirtschaftlichkeit ein, bevor Sie die Tarifbedingung und die Laufzeitbindung gelesen haben.
Bundesebene: was in Bayern zusätzlich zählt
Weil das Land ausfällt, trägt die Bundesebene in Bayern den größten Teil der Förderwirkung. Drei Bausteine sind relevant.
Null Prozent Umsatzsteuer. Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Speicher fällt seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Die dort genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel, keine Obergrenze: Auf Wohngebäuden greift der Nullsteuersatz auch oberhalb dieser Schwelle, dann muss die Voraussetzung nur nachgewiesen statt vermutet werden. Bei einer Anlage für 20.000 € entspricht das rund 3.800 € Ersparnis, die Sie gar nicht erst finanzieren müssen. Die Details klärt der Ratgeber Photovoltaik Steuern 2026.
Einspeisevergütung. Für neue Anlagen bis 10 kWp in der Teileinspeisung gelten seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Ab 2027 soll die feste Vergütung nach einem Kabinettsentwurf entfallen und durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Das ist ein Entwurf und kein geltendes Recht, aber es verschiebt die Terminplanung. Die Sätze im Detail finden Sie unter Einspeisevergütung 2026, die Abwägung zum Zeitpunkt unter PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen.
KfW-Kredit statt Zuschuss. Einen bundesweiten Investitionszuschuss für Photovoltaik gibt es nicht. Der zentrale Weg ist der Förderkredit KfW 270, der bis zu 100 % der Kosten finanziert. Der Zins beginnt bei 4,11 % effektiv (Preisklasse A, fünf Jahre Laufzeit, Variante PV-Aufdach, Zinssätze gültig ab 24.08.2026) und reicht bis 10,87 % effektiv. Beantragt wird er vor der Auftragsvergabe über die Hausbank. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht. Weitere Details liefern die Beiträge KfW 270 Photovoltaik-Kredit und KfW-Förderung Photovoltaik 2026; den Vergleich aller Finanzierungswege übernimmt der Ratgeber Photovoltaik-Finanzierung 2026.
Antragsreihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag
Beide bayerischen Städte mit laufender Förderung verlangen dieselbe Reihenfolge, und beide formulieren sie schärfer, als Bauherren es erwarten. Regensburg schreibt: „Mit der zu fördernden Maßnahme darf erst nach schriftlicher Förderzusage (Datum des Bewilligungsbescheids) begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die tatsächliche Bauausführung (Montage der PV-Anlage). Die Einholung von Angeboten oder Planungsleistungen zählt nicht dazu." Ein Verstoß führt zum Widerruf des Bewilligungsbescheids.
Würzburg zieht die Grenze noch früher: „Der Förderantrag muss eingereicht und bewilligt sein, bevor Sie einen Auftrag erteilen oder mit der Maßnahme beginnen." Und deutlicher: „Erst wenn Sie diesen Bescheid in der Hand haben, dürfen Sie den Fachbetrieb beauftragen." Angebote einholen dürfen Sie vorher, das ist ausdrücklich Schritt 2 von 6 im städtischen Antragsprozess. Die Stadt kalkuliert 4 bis 6 Wochen bis zum Bewilligungsbescheid und rund 4 weitere Wochen von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung.
Der Unterschied ist teuer. In Regensburg ist die Montage der Stichtag, in Würzburg die Unterschrift unter den Auftrag. Wer in Würzburg einen Vertrag unterschreibt, während der Antrag noch läuft, verliert die Förderung, selbst wenn kein Handwerker das Dach betreten hat. Planen Sie deshalb mindestens acht Wochen zwischen Angebotsvergleich und Auftrag ein und lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine Bindefrist für das Angebot bestätigen. Die allgemeine Systematik dieser Regel und die typischen Fallen erklärt der Beitrag Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
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Speicherförderung in Bayern: eine kurze, klare Lage
Für den Batteriespeicher gibt es in Bayern 2026 weder ein Landesprogramm noch einen Zuschuss in einer der sieben geprüften Städte. Der Freistaat sagt es selbst: „Eine Förderung für Batteriespeicher gibt es aktuell vom Freistaat Bayern nicht." Der Regensburger Zuschuss bemisst sich ausschließlich nach der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp, ein Speicher erhöht ihn nicht. Bundesweit bleiben für den Speicher damit zwei Hebel: der Nullsteuersatz, der auch für die Batterie gilt, wenn sie zusammen mit der Anlage geliefert und installiert wird, und der KfW-270-Kredit. Welche Länder und Kommunen bundesweit noch pro Kilowattstunde zahlen, führt der Überblick Stromspeicher-Förderung 2026 auf.
Solarpflicht in Bayern: eine Soll-Vorschrift, keine Pflicht
Für Wohngebäude kennt Bayern keine echte Solarpflicht. Nach Art. 44a Abs. 4 BayBO „sollen" Eigentümer bei Bauanträgen ab dem 1. Januar 2025 und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut sicherstellen, dass eine Solarstromanlage in angemessener Auslegung errichtet und betrieben wird. Eine verbindliche Pflicht gilt nur für Nichtwohngebäude, gewerblich und industriell genutzte seit dem 1. März 2023, sonstige seit dem 1. Juli 2023, sowie für Gebäude im Eigentum des Freistaats. Ausgenommen sind unter anderem Dachflächen bis 50 m² und dem Wohngebäude dienende Bauten wie Garagen, Carports oder Schuppen; bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte entfallen die Pflichten ohnehin. Den Ländervergleich liefert der Beitrag Solarpflicht 2026 nach Bundesländern.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 eine Photovoltaik-Förderung vom Freistaat Bayern?
Nein. Bayern hat 2026 kein Landesprogramm für Photovoltaik auf privaten Dächern und keines für Batteriespeicher. Der Energie-Atlas des Bayerischen Wirtschaftsministeriums verweist für Photovoltaik auf das EEG als „zentrales Instrument für die Förderung der Photovoltaik in Deutschland" und stellt zur Batterie ausdrücklich fest, dass es eine Förderung vom Freistaat aktuell nicht gibt. Direktzuschüsse existieren in Bayern nur noch auf kommunaler Ebene. Die einzige Landesschiene, die eine Photovoltaikanlage überhaupt berühren kann, führt über die Denkmalpflege und gilt nur für Baudenkmäler.
Was ist aus dem 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) geworden?
Es ist eingestellt. Der Freistaat schreibt: „Das Programm wurde am 24.04.2022 nach dem Ausschöpfen der letzten Antragskontingente eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Programms ist nicht vorgesehen." Der Programmteil PV-Speicher-Programm lief von August 2019 bis April 2022, EnergieSystemHaus von September 2015 bis Januar 2020 und Heizungstausch Plus von September 2015 bis Dezember 2017. Die alte Programmdomain leitet heute nur noch auf die Seite mit dem Programmende weiter.
Fördert Bayern Stromspeicher für Photovoltaikanlagen?
Nein. Weder der Freistaat noch eine der sieben geprüften Großstädte zahlt 2026 einen Zuschuss für den Batteriespeicher. Auch der Regensburger Zuschuss richtet sich allein nach der Anlagenleistung in kWp. Bundesweit bleiben der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und der zinsgünstige KfW-270-Kredit.
Welche bayerischen Städte zahlen 2026 noch einen Zuschuss für eine PV-Dachanlage?
Von den sieben geprüften Großstädten nur Regensburg, mit 100 € je kWp und maximal 1.500 €. Würzburg fördert Photovoltaik ausschließlich in Sonderfällen wie Fassade, PVT-Kollektoren, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder in Verbindung mit einer Dachbegrünung. München nimmt seit dem 18. Dezember 2024 keine PV-Anträge mehr an, Augsburgs Programm endete am 15. Dezember 2025, und Nürnberg, Erlangen und Ingolstadt bieten nur Beratung an.
Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung in Regensburg und wer kann sie beantragen?
Die Richtlinie vom 1. Januar 2026 nennt 100,00 € pro Kilowattpeak und höchstens 1.500 € je Maßnahme, dazu einmalig 200,00 € bei Installation auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder an einer Fassade. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen sowie Unternehmen, Vereine und Eigentümergemeinschaften. Gefördert wird eine Maßnahme je Gebäude, die Anlage muss mindestens fünf Jahre im Stadtgebiet betrieben werden, und Installation samt Verwendungsnachweis müssen binnen 18 Monaten nach der Förderzusage erfolgen.
Fördert München noch Photovoltaikanlagen?
Die Anlage selbst nicht mehr. Im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude können seit dem 18. Dezember 2024 keine neuen Anträge für Photovoltaikanlagen gestellt werden, bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Die Richtlinie mit Stand vom 2. Juli 2026 enthält im Kapitel Photovoltaik nur noch die Photovoltaikberatung, Mieterstrommodelle und steckerfertige Solargeräte. Für die Beratung erstattet die Stadt 60 % des Honorars, maximal 3.000 € bei ein oder zwei Wohneinheiten.
Warum fördert Würzburg keine normale PV-Dachanlage mehr?
Die Stadt hat den früheren Baustein „PV-Dachvollbelegung" mit 150 € je kWp und maximal 1.500 € zum Jahr 2026 gestrichen und begründet das mit gesunkenen Photovoltaikpreisen und der Mehrwertsteuerbefreiung. Ebenfalls entfallen sind die Bausteine für Denkmalschutz und für steckerfertige Geräte. Im Gegenzug wurde die Fassadenförderung von 150 € je kWp und maximal 1.500 € auf 250 € je kWp und maximal 5.000 € angehoben.
Gilt in Bayern eine Solarpflicht für Einfamilienhäuser?
Nein, für Wohngebäude gilt nur eine Soll-Vorschrift. Art. 44a Abs. 4 BayBO sagt, dass Eigentümer bei Bauanträgen ab dem 1. Januar 2025 und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eine Solarstromanlage in angemessener Auslegung errichten und betreiben „sollen". Verbindlich ist die Pflicht nur für Nichtwohngebäude und für Gebäude im Eigentum des Freistaats.
Darf ich die Solaranlage schon bestellen, bevor der Förderbescheid da ist?
In Regensburg und Würzburg nicht. Regensburg lässt den Baubeginn erst nach schriftlicher Förderzusage zu, wobei als Maßnahmenbeginn die tatsächliche Montage gilt und Angebote sowie Planungsleistungen ausdrücklich nicht dazuzählen. Würzburg verlangt, dass der Antrag eingereicht und bewilligt ist, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Ein zu früher Auftrag kostet in beiden Städten die komplette Förderung.
Nächster Schritt: Was auf Ihrem Dach tatsächlich zusammenkommt
In Bayern entscheidet nicht das Land über Ihre Förderung, sondern Ihre Postleitzahl und der Zeitpunkt Ihres Antrags. Ein Zuschuss von maximal 1.500 € in Regensburg oder eine erstattete Beratung in München ändern die Wirtschaftlichkeit einer Anlage weniger als die Frage, wie gut Ihr Dach ausgenutzt wird, wie hoch Ihr Eigenverbrauch ausfällt und zu welchem Preis pro kWp Sie kaufen. Genau diese drei Größen bestimmen, ob sich Ihre Anlage in acht oder in vierzehn Jahren trägt. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung zu Anlagengröße, Ertrag und Amortisation auf Basis Ihrer realen Gebäudedaten. Eine erste Ertragsabschätzung liefert Ihnen der PV-Ertragsrechner, einen Ländervergleich der Förderlage der Beitrag zur Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg.
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