Energieausweis Kosten 2026: Preise für Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Energieausweis Kosten 2026: Was Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis kosten, wann Sie welchen brauchen und was sich ab Mai 2026 durch die neue EU-Skala ändert.

Ein Energieausweis kostet je nach Typ zwischen 50 und 800 Euro. Die Spanne ist groß, weil es zwei grundlegend verschiedene Ausweisarten gibt, weil die Gebäudegröße eine Rolle spielt und weil sich die Preise zwischen Online-Anbietern und Energieberatern vor Ort erheblich unterscheiden. Ab Mai 2026 kommt eine weitere Variable hinzu: Die neue EU-weite Effizienzskala von A bis G ersetzt die bisherige A+-bis-H-Skala, und die erweiterten Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden die Ausweiserstellung verändern.
Dieser Artikel erklärt, was Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis 2026 kosten, wann Sie welchen Typ brauchen, welche Kostenfaktoren den Preis treiben und was sich durch die EPBD-Umsetzung konkret ändert.
Energieausweis Kosten im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die typischen Kosten für die verschiedenen Ausweisarten im Jahr 2026:
| Ausweistyp | Kosten | Vor-Ort-Begehung | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis (Energieberater) | 100–250 € | Nein | 10 Jahre |
| Verbrauchsausweis (Online-Anbieter) | 50–100 € | Nein | 10 Jahre |
| Bedarfsausweis (Einfamilienhaus) | 300–500 € | Ja | 10 Jahre |
| Bedarfsausweis (Mehrfamilienhaus) | 500–1.500 € | Ja | 10 Jahre |
Verbrauchsausweis: 50–250 Euro
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre. Der Aussteller benötigt dafür Ihre Heizkostenabrechnungen, die Gebäudegrunddaten (Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Heizsystem) und gegebenenfalls Angaben zum Warmwasserverbrauch. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht vorgeschrieben.
Beim Energieberater vor Ort kostet der Verbrauchsausweis typischerweise 100–250 Euro. Der höhere Preis gegenüber Online-Anbietern spiegelt die persönliche Beratung und die sorgfältigere Prüfung der Eingabedaten wider. Manche Berater bieten den Verbrauchsausweis als Einstiegsleistung an und kombinieren ihn mit einer kurzen energetischen Einschätzung des Gebäudes.
Bei Online-Anbietern liegen die Preise zwischen 50 und 100 Euro. Sie geben die Daten selbst in ein Formular ein, der Anbieter erstellt den Ausweis auf Basis Ihrer Angaben. Das ist schnell und günstig, hat aber eine Schwäche: Die Qualität hängt vollständig davon ab, wie korrekt Ihre Eingaben sind. Fehlerhafte Angaben führen zu einem fehlerhaften Ausweis, und der Anbieter hat keine Möglichkeit, die Plausibilität Ihrer Daten anhand des realen Gebäudes zu prüfen.
Bedarfsausweis: 300–800 Euro
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs. Ein qualifizierter Aussteller begutachtet das Gebäude vor Ort, nimmt den baulichen Zustand auf (Wandaufbau, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizungsanlage, Lüftung) und berechnet den theoretischen Energiebedarf nach DIN V 18599. Das Ergebnis ist unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und damit aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.
Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten bei 300–500 Euro. Der Preis hängt von der Gebäudekomplexität ab: Ein einfaches Reihenhaus ist schneller erfasst als eine freistehende Villa mit Anbauten, verschiedenen Wandaufbauten und komplexer Haustechnik.
Für Mehrfamilienhäuser steigen die Kosten auf 500–1.500 Euro. Der Aufwand wächst mit der Anzahl der Wohneinheiten, der Gebäudegröße und der Vielfalt der vorhandenen Baukonstruktionen. Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und drei verschiedenen Anbaujahren ist deutlich aufwändiger zu erfassen als ein kompakter Vierfamilienhaus-Neubau.
Wichtig: Der Bedarfsausweis enthält immer auch Modernisierungsempfehlungen. Das sind individuelle Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes. Dieser Mehrwert fehlt beim Verbrauchsausweis und macht den Bedarfsausweis besonders für sanierungswillige Eigentümer zur besseren Wahl.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Preisspanne beim Energieausweis erklärt sich durch mehrere Faktoren:
Gebäudegröße und Anzahl der Wohneinheiten
Je größer das Gebäude und je mehr Wohneinheiten vorhanden sind, desto aufwändiger ist die Datenaufnahme für den Bedarfsausweis. Bei Mehrfamilienhäusern müssen oft verschiedene Wohnungstypen, unterschiedliche Heizsysteme und mehrere Geschosse erfasst werden. Beim Verbrauchsausweis ist der Mehraufwand geringer, aber auch hier steigt der Preis mit der Gebäudekomplexität, weil mehr Verbrauchsdaten zusammengetragen und plausibilisiert werden müssen.
Gebäudekomplexität und Baualter
Ein Altbau mit mehreren Anbauten, nachträglichen Umbauten oder unbekanntem Wandaufbau erfordert mehr Aufwand bei der Vor-Ort-Begehung als ein standardisierter Neubau. Wenn Bauunterlagen fehlen, etwa bei Gebäuden vor 1960, muss der Aussteller den Wandaufbau schätzen oder Probebohrungen empfehlen. Das verlängert die Begehung und erhöht den Preis.
Vor-Ort-Begehung
Beim Bedarfsausweis ist die Vor-Ort-Begehung zwingend erforderlich und im Preis enthalten. Beim Verbrauchsausweis ist sie nicht vorgeschrieben. Manche Energieberater bieten allerdings auch beim Verbrauchsausweis eine kurze Begehung an, was den Preis erhöht, aber die Qualität verbessert.
Regionale Preisunterschiede
Die Kosten variieren regional um 20–40 Prozent. In Ballungsräumen mit hoher Nachfrage und höheren Lebenshaltungskosten sind die Preise tendenziell höher. In ländlichen Regionen können die Anfahrtskosten des Energieberaters den Preis beeinflussen.
Zusatzleistungen
Einige Aussteller bieten Pakete an, die über den reinen Energieausweis hinausgehen: eine ausführliche Erläuterung der Modernisierungsempfehlungen, eine erste Kostenschätzung für Sanierungsmaßnahmen oder eine Einordnung der Fördermöglichkeiten. Diese Zusatzleistungen kosten mehr, liefern aber einen konkreten Mehrwert, besonders wenn eine Sanierung ohnehin geplant ist.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wer braucht was?
Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis ist nicht immer frei. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen den Bedarfsausweis vor.
Bedarfsausweis ist Pflicht für:
- Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht mindestens auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) saniert wurden.
Das betrifft in der Praxis einen großen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland. Wenn Ihr Haus vor 1977 gebaut wurde und seitdem keine umfassende energetische Sanierung stattgefunden hat (z. B. nachträgliche Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung), benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis ist ausreichend für:
- Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr)
- Wohngebäude, die nach 1977 gebaut wurden (auch mit weniger als 5 Einheiten)
- Wohngebäude vor 1977 mit weniger als 5 Einheiten, die nachweislich auf den Stand der 1. WSchVO saniert wurden
Welcher Ausweis ist besser?
Auch wenn der Verbrauchsausweis ausreicht, kann der Bedarfsausweis die bessere Wahl sein:
- Vor einem Verkauf: Der Bedarfsausweis ist für Käufer aussagekräftiger, weil er den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten bewertet. Ein Verbrauchsausweis kann durch sparsames Heizverhalten geschönt sein oder durch hohen Verbrauch eines Vorbewohners ein verzerrtes Bild liefern.
- Vor einer Sanierung: Die Modernisierungsempfehlungen im Bedarfsausweis liefern erste Anhaltspunkte, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Für eine detaillierte Sanierungsplanung empfiehlt sich allerdings ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der deutlich über den Energieausweis hinausgeht.
- Für Vermieter: Mit einem Bedarfsausweis können Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes objektiv nachweisen, unabhängig davon, wie die aktuellen Mieter heizen.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis muss in folgenden Situationen vorliegen:
Bereits geltende Pflichten
- Verkauf einer Immobilie: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer bei Vertragsabschluss übergeben werden.
- Neuvermietung: Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss der Energieausweis dem Mietinteressenten bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Immobilienanzeigen: Energiekennwerte (Endenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr, wesentlicher Energieträger) müssen in jeder Immobilienanzeige angegeben werden, egal ob online oder in Printmedien.
- Neubau: Für jeden Neubau muss ein Energieausweis erstellt werden.
Neue Pflichten ab Mai 2026 (EPBD-Umsetzung)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt wird, erweitert die Ausweispflicht:
- Mietvertragsverlängerung: Auch bei Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags wird ein gültiger Energieausweis erforderlich.
- Größere Renovierungen: Wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert werden oder der Wert der Renovierung 25 % des Gebäudewerts übersteigt, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
- Öffentliche Gebäude über 250 m²: Diese müssen einen Energieausweis sichtbar aushängen.
Was ändert sich ab Mai 2026 durch die EPBD?
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie EU/2024/1275) bringt grundlegende Änderungen für den Energieausweis in Deutschland. Die Bundesregierung plant die Umsetzung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige GEG ablösen soll.
Neue Effizienzskala A bis G
Die bisherige deutsche Skala mit zehn Klassen von A+ bis H wird durch eine EU-einheitliche Skala mit sieben Klassen von A bis G ersetzt. Die neue Skala basiert auf dem Primärenergiebedarf statt auf dem Endenergiebedarf und ist relativ zum nationalen Gebäudebestand definiert: Klasse G umfasst die schlechtesten 15 % der Gebäude, Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
Ausführliche Informationen zu den neuen Klassen, den voraussichtlichen kWh-Grenzwerten und den Auswirkungen auf den Immobilienmarkt finden Sie in unserem Artikel Energieausweis 2026: Neue Effizienzklassen A bis G.
CO₂-Lebenszyklus-Bilanz als Pflichtangabe
Neue Energieausweise müssen künftig neben dem Primärenergiebedarf auch die Treibhausgasemissionen in kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr sowie perspektivisch eine Lebenszyklus-CO₂-Bilanz enthalten. Das erhöht den Berechnungsaufwand und könnte die Kosten für den Bedarfsausweis moderat steigen lassen.
Digitales Gebäuderegister
Alle Energieausweise werden künftig in einem nationalen digitalen Gebäuderegister zentral gespeichert. Behörden können darüber prüfen, ob die Ausweispflicht eingehalten wird, und Käufer bzw. Mieter erhalten leichteren Zugang zu Energiedaten.
Auswirkungen auf die Kosten
Ob die neuen Anforderungen die Kosten spürbar erhöhen, hängt von der konkreten Ausgestaltung des GMG ab. Zu erwarten ist:
- Verbrauchsausweis: Kaum Preisänderung, da die Berechnungsmethode im Kern gleich bleibt.
- Bedarfsausweis: Moderater Aufschlag möglich, weil die CO₂-Lebenszyklus-Berechnung zusätzlichen Aufwand erfordert. Schätzungsweise 50–100 Euro Aufschlag.
- Übergangsphase: In den ersten Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung kann es zu Engpässen bei Ausstellern kommen, was die Preise temporär treiben könnte.
Online-Energieausweis: Günstig, aber mit Einschränkungen
Online-Anbieter erstellen Verbrauchsausweise ab 50 Euro. Das klingt attraktiv, hat aber Grenzen.
Wie funktioniert der Online-Energieausweis?
Sie geben Ihre Gebäude- und Verbrauchsdaten in ein Webformular ein. Auf Basis dieser Daten wird der Ausweis automatisch erstellt und als PDF bereitgestellt, oft innerhalb weniger Stunden. Eine Vor-Ort-Begehung findet nicht statt.
Vorteile
- Niedrige Kosten: 50–100 Euro für einen Verbrauchsausweis.
- Schnell: Oft innerhalb von 24 Stunden verfügbar.
- Bequem: Komplett von zu Hause aus erstellbar.
Nachteile und Risiken
- Keine Qualitätskontrolle: Der Aussteller sieht Ihr Gebäude nie. Wenn Sie falsche Daten eingeben (bewusst oder aus Unkenntnis), ist der Ausweis fehlerhaft und im Zweifelsfall anfechtbar.
- Keine Beratung: Sie erhalten ein Dokument, aber keine Einordnung. Fragen zu Sanierungsmaßnahmen oder zur Bedeutung der Ergebnisse bleiben offen.
- Rechtliche Grauzone: Der Aussteller hat nach GEG die Pflicht, die Plausibilität der Daten zu prüfen. Bei reinen Online-Ausweisen ohne jede Rückfrage ist fraglich, ob diese Pflicht erfüllt wird. Im Streitfall, etwa wenn ein Käufer nach Erwerb einen deutlich schlechteren energetischen Zustand feststellt, kann ein ohne Qualitätsprüfung erstellter Ausweis zum Problem werden.
- Kein Bedarfsausweis online: Einen Bedarfsausweis können Sie nicht online erstellen lassen, da hierfür eine Vor-Ort-Begehung zwingend erforderlich ist.
Mein Rat: Der Online-Verbrauchsausweis ist eine pragmatische Lösung, wenn Sie lediglich die gesetzliche Pflicht erfüllen müssen und Ihr Gebäude unkompliziert ist (z. B. neueres Mehrfamilienhaus mit vollständigen Verbrauchsdaten). Für Gebäude vor 1977 mit weniger als 5 Einheiten kommt er ohnehin nicht in Frage, da hier ein Bedarfsausweis Pflicht ist. Und wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder Sanierungsmaßnahmen planen, lohnt sich die Investition in einen qualitativ hochwertigen Ausweis vom Fachmann.
Bußgelder bei fehlendem Energieausweis
Wer seiner Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Bußgelder können empfindlich ausfallen:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Kein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung | bis 10.000 € |
| Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen | bis 10.000 € |
| Energieausweis nicht oder verspätet vorgelegt | bis 10.000 € |
| Energieausweis auf Basis falscher Angaben | bis 10.000 € |
In der Praxis werden diese Höchststrafen selten voll ausgeschöpft. Typische Bußgelder bei Erstverstößen liegen im Bereich von 500–5.000 Euro. Allerdings hat die Kontrolle in den letzten Jahren zugenommen: Behörden prüfen stichprobenartig Immobilienanzeigen auf vollständige Pflichtangaben, und Käufer oder Mieter können bei Nichtvorlage Anzeige erstatten.
Wer wird kontrolliert?
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Länder. Kontrolliert wird vor allem bei:
- Immobilienanzeigen: Online-Portale werden stichprobenartig auf fehlende Energiekennwerte geprüft.
- Verkaufsvorgängen: Notare sind verpflichtet, die Parteien auf die Ausweispflicht hinzuweisen, auch wenn sie den Ausweis selbst nicht prüfen müssen.
- Beschwerden: Mieter oder Käufer können einen fehlenden Energieausweis bei der Behörde melden.
Mit dem geplanten digitalen Gebäuderegister wird die Kontrolle ab 2027 einfacher, weil Behörden dann zentral prüfen können, ob für ein Gebäude ein gültiger Ausweis vorliegt.
Haftung des Verkäufers
Neben dem Bußgeld kann ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis zivilrechtliche Konsequenzen haben. Wenn ein Käufer nachweisen kann, dass er aufgrund eines falschen oder fehlenden Energieausweises einen höheren Preis bezahlt hat als angemessen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Das Risiko ist besonders hoch, wenn der tatsächliche Energieverbrauch erheblich von den Angaben im Ausweis abweicht.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Die Berechtigung ist im GEG geregelt und hängt von der Ausweisart und dem Gebäudetyp ab.
Berechtigte Aussteller
- Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Fortbildung im Bereich Energieeffizienz.
- Energieberater mit Zulassung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes oder BAFA-Listung.
- Schornsteinfeger (nur Verbrauchsausweise für Wohngebäude).
- Handwerksmeister bestimmter Gewerke (SHK, Elektro, Maurer, Zimmerer) mit Zusatzqualifikation (nur Verbrauchsausweise für Wohngebäude).
Für den Bedarfsausweis ist die Qualifikationsanforderung höher. Hier sind in der Regel nur Architekten, Ingenieure und zertifizierte Energieberater mit nachgewiesener Berechnungskompetenz zugelassen.
So finden Sie einen qualifizierten Aussteller
- Energieeffizienz-Expertenliste: Unter energie-effizienz-experten.de finden Sie zugelassene Experten in Ihrer Nähe.
- Verbraucherzentralen: Bieten teilweise selbst Energieberatung und Ausweiserstellung an.
- Handwerkskammern und Architektenkammern: Können Aussteller in Ihrer Region vermitteln.
Achten Sie darauf, dass der Aussteller für die gewünschte Leistung qualifiziert ist. Ein Schornsteinfeger darf einen Verbrauchsausweis erstellen, aber keinen Bedarfsausweis.
Energieausweis und Sanierung: Zusammenhänge
Der Energieausweis ist mehr als ein bürokratisches Pflichtdokument. Richtig genutzt, liefert er Hinweise für sinnvolle Investitionen.
Modernisierungsempfehlungen im Bedarfsausweis
Jeder Bedarfsausweis enthält konkrete Empfehlungen zur energetischen Verbesserung. Diese sind zwar weniger detailliert als ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), geben aber eine erste Orientierung. Typische Empfehlungen betreffen Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung und den Austausch der Heizungsanlage.
Energieausweis als Verkaufsargument
Eine gute Effizienzklasse auf dem Energieausweis ist ein handfestes Verkaufsargument. Studien zeigen, dass der Preisunterschied zwischen Gebäuden in guter und schlechter Effizienzklasse bei 15–30 Prozent liegen kann. Wer vor einem Verkauf investiert und die Effizienzklasse verbessert, kann den Verkaufspreis entsprechend steigern.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
Beim Kauf oder bei der Erbschaft einer Immobilie können über den Energieausweis hinaus Sanierungspflichten greifen. Das GEG schreibt vor, dass bestimmte Mindeststandards innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllt werden müssen, darunter die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch alter Heizkessel.
Häufige Fragen
Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?
Für ein Einfamilienhaus kostet ein Verbrauchsausweis zwischen 100 und 250 Euro, ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 500 Euro. Online-Verbrauchsausweise gibt es ab 50 Euro. Wenn Ihr Haus vor 1977 gebaut wurde und nicht umfassend saniert ist, benötigen Sie den teureren Bedarfsausweis.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder umfassend saniert wird. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, auch wenn sich die Effizienzskala ändert.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Nein. Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden (Energieberater, Architekten, Ingenieure mit entsprechender Qualifikation). Ein selbst erstellter Ausweis hat keine Gültigkeit und erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.
Was passiert, wenn mein Energieausweis abgelaufen ist?
Ein abgelaufener Energieausweis hat keine Gültigkeit mehr. Solange Sie die Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder anzeigen, hat das keine direkten Konsequenzen. Sobald aber einer dieser Anlässe eintritt, müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Brauche ich als Selbstnutzer einen Energieausweis?
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten wollen, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Die Ausweispflicht greift erst bei einem Anlass (Verkauf, Vermietung, Neubau, größere Renovierung). Trotzdem kann ein freiwilliger Energieausweis sinnvoll sein, um den energetischen Zustand zu kennen und Sanierungsmaßnahmen zu planen.
Soll ich mit dem Energieausweis auf die neue A-G-Skala warten?
Wenn Ihr bestehender Ausweis noch gültig ist und Sie keinen unmittelbaren Anlass haben (Verkauf, Vermietung), ist Abwarten sinnvoll. So erhalten Sie direkt einen Ausweis nach der neuen Skala und vermeiden doppelte Kosten. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist und Sie jetzt verkaufen oder vermieten müssen, können Sie nicht warten. In diesem Fall erstellen Sie jetzt einen Ausweis nach aktuellem Standard. Der bleibt 10 Jahre gültig.
Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?
Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie das Gebäude direkt verbraucht (z. B. Gas, Strom, Pellets). Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich den Aufwand für Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie. Ein Haus mit Wärmepumpe hat einen höheren Endenergieverbrauch an Strom, aber einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf, weil die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugt. Die neue EU-Skala basiert auf dem Primärenergiebedarf.
Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?
Für ein Mehrfamilienhaus liegen die Kosten beim Verbrauchsausweis bei 150–250 Euro, beim Bedarfsausweis bei 500–1.500 Euro. Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der Wohneinheiten, der Gebäudegröße und der Komplexität ab. Bei Gebäuden mit 5 oder mehr Einheiten besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweistypen.
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