Förderung & Finanzierung
Wärmepumpe Förderung NRW 2026: bis 22.400 € Bund, 0 € vom Land

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 7. September 202616 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Bundesförderung: KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für ein Einfamilienhaus sind das im Standardfall 12.880 € und maximal 22.400 €.
- Landeszuschuss: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus zahlt Nordrhein-Westfalen 0 €. progres.nrw fördert nur Erdwärmesonden in Bestandsgebäuden ab drei Wohneinheiten mit 30 € je Bohrmeter, höchstens 15.000 €.
- Kommunen: Köln, Bonn, Essen und Aachen fördern die Wärmepumpe 2026 nicht mehr. Belegt offen sind nur Düsseldorf mit 4.250 bis 6.500 € je Anlage und Münster mit 3.000 € pauschal für den Heizungstausch.
- Darlehen statt Zuschuss: Die NRW.BANK finanziert bis 150.000 € ohne Einkommensgrenze, in der einkommensgebundenen Eigentumsförderung bis 220.000 € mit 25 bis 50 % Tilgungsnachlass.
- Kumulierungsgrenze: Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen 60 % der Investitionsausgaben nicht überschreiten. Darüber kürzt die KfW die BEG-Förderung und fordert den Überschuss zurück.
- Abstand zum Nachbarn: Wärmepumpen sind nach § 6 Absatz 8 BauO NRW in den Abstandsflächen zulässig. Begrenzt ist nur die Gesamtlänge auf 9 m je Nachbargrenze und 18 m auf dem Grundstück.
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Die Wärmepumpen-Förderung in NRW kommt 2026 fast vollständig aus Berlin. Über KfW 458 gibt es im Standardfall 46 % der förderfähigen Kosten, also 12.880 € für ein Einfamilienhaus, bei niedrigem Einkommen bis zu 22.400 €. Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt für die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus dagegen nichts, und von den großen Städten fördern nur noch Düsseldorf und Münster. Wer stapeln will, muss die 60-Prozent-Grenze der BEG einhalten. Wie sich diese Sätze bundesweit einordnen, zeigt die Wärmepumpen-Förderung 2026 im Überblick.
Wärmepumpen-Förderung in NRW 2026: die vier Ebenen im Überblick
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe einbauen lässt, kann theoretisch von vier Stellen Geld bekommen: vom Bund als Zuschuss, vom Land als Zuschuss, vom Land als zinsgünstiges Darlehen und von der eigenen Stadt. In der Praxis trägt 2026 vor allem eine Ebene die Rechnung, und das ist der Bund. Die folgende Tabelle zeigt, was jede Ebene für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus tatsächlich auszahlt.
| Ebene | Programm | Höhe für eine Wärmepumpe im EFH | Antrag bei | Status 09/2026 |
|---|---|---|---|---|
| Bund, Zuschuss | KfW 458 Heizungsförderung | 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten, max. 22.400 € | KfW-Zuschussportal | aktiv |
| Land, Zuschuss | progres.nrw, Klimaschutztechnik | 0 € im Ein- und Zweifamilienhaus; 30 € je Bohrmeter ab 3 WE, max. 15.000 € | Bezirksregierung Arnsberg | aktiv bis 30.06.2027 |
| Land, Darlehen | NRW.BANK.Gebäudesanierung | bis 150.000 € Kredit, kein Zuschuss | Hausbank | aktiv |
| Land, Darlehen | NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung | bis 220.000 €, 25 bis 50 % Tilgungsnachlass | Stadt- oder Kreisverwaltung | aktiv, einkommensgebunden |
| Kommune, Zuschuss | Städtische Klimaprogramme | 0 bis 6.500 € | Stadtverwaltung | überwiegend gestoppt |
Quellen: KfW, Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234), NRW.BANK, Angaben der Städte · Stand: September 2026
Das Ungleichgewicht ist kein Versehen: Seit die Heizungsförderung 2024 vollständig bei der KfW liegt, haben die meisten Länder ihre Heizungsprogramme zurückgefahren. NRW fördert im Wohngebäudebestand fast nur noch, was der Bund nicht abdeckt.
Der Bedarf wäre da. Nach dem Zensus 2022 heizten rund zwei Drittel aller Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Gas und 14,0 % mit Heizöl. In Gebäuden mit Baujahr vor 2010 lag erneuerbare Wärme aus Wärmepumpe, Solarthermie und Geothermie zusammen unter 3 %, bei Gebäuden ab Baujahr 2010 nutzt dagegen mehr als jede vierte Wohnung erneuerbare Wärme (IT.NRW, Pressemitteilung 246/24 vom 06.08.2024).
Dieser Ratgeber behandelt ausschließlich Programme für die Wärmepumpe. Dämmung, Fenster und die Komplettsanierung laufen über andere Töpfe und stehen in der Förderung der energetischen Sanierung in NRW.
Bundesförderung für die Wärmepumpe: KfW 458 mit bis zu 22.400 €
Die Heizungsförderung des Bundes läuft seit Januar 2024 ausschließlich über die KfW, Programmnummer 458, und nicht mehr über das BAFA. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gelten die Sätze der neuen BEG-Förderrichtlinie. Die vollständigen Bedingungen, Nachweise und Fristen stehen im Ratgeber zu KfW 458 im Detail, hier steht nur, was Sie für die NRW-Rechnung brauchen.
| Förderbestandteil | Fördersatz | Voraussetzung | Berechtigte |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer Heizung mit ≥ 65 % erneuerbarer Energie | Alle (Selbstnutzer, Vermieter, WEG, Unternehmen) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 / ≤ 40.000 / ≤ 50.000 € im Jahr | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Familienzuschlag | zvE −10.000 € | Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt | Nur selbstnutzende Eigentümer |
| Maximum (Deckel) | 80 % / 70 % | 80 % bei zvE ≤ 30.000 € (mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €), sonst 70 % |
Quellen: BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026), Nummern 8.4.1 bis 8.4.5; KfW Heizungsförderung · Stand: September 2026
Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmenutzung ist ersatzlos entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse. In älteren NRW-Ratgebern taucht er noch als Argument für die teurere Erdwärmesonde auf.
Förderfähige Kosten und der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit
Die Fördersätze wirken nicht auf Ihre Rechnung, sondern auf die förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit liegt die Obergrenze seit dem 21.07.2026 bei 28.000 €, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 15.000 € und ab der siebten bei je 8.000 €. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 22.400 €, also 80 % von 28.000 €, und im Standardfall ohne Einkommensbonus 12.880 €, also 46 %. Alles, was die Wärmepumpe darüber hinaus kostet, zahlen Sie voll.
Zahlt das Land NRW eine eigene Wärmepumpen-Förderung?
Nein. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es 2026 keinen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. An diesem Punkt weicht dieser Ratgeber von den meisten Seiten ab, die zu dieser Suchanfrage ranken: Dort steht progres.nrw als Landesförderung für jede Wärmepumpe. Das war einmal richtig, ist es aber nicht mehr.
Maßgeblich ist die Förderrichtlinie progres.nrw für den Programmbereich Klimaschutztechnik vom 20. August 2026, veröffentlicht am 01.09.2026 im Ministerialblatt NRW 2026 Nr. 234. Sie hat die erst im Februar in Kraft getretene Fassung vom 30. Januar 2026 abgelöst und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Im Fördermodul „Erneuerbare Wärme und Transformation" (Nummer 6.3) stehen Wärmeauskopplung, Wärmeübergabestationen, Erdwärmesonden, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, solare Prozesswärme und Beratungsleistungen für Unternehmen. Ein Zuschuss zum Kauf einer Wärmepumpe für Wohnhäuser steht nicht darin. Ebenfalls verschwunden sind die früher geförderte Solarthermie, der Pelletkessel und die Steuereinrichtung für Wärmepumpe plus Photovoltaik.
| Fördergegenstand | Höhe | Bedingung | Nummer der Richtlinie |
|---|---|---|---|
| Erdwärmesonde mit Wärmepumpe | 30 € je Bohrmeter, max. 15.000 € | nur Bestandsgebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten, Bohrtiefe bis 400 m | 6.3.3 |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | nach Richtlinie | Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand | 6.3.4 |
| Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus | nicht gefördert | kein Fördergegenstand der Richtlinie | Modul 6.3 insgesamt |
| Bagatellgrenze | keine Auszahlung unter 350 € | gilt für alle Fördergegenstände | 5.2 |
| Kumulierung mit der BEG | zulässig bis 60 % Gesamtförderquote | dieselbe Maßnahme, Bund und Land zusammen | 5.3.3 |
Quellen: Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 20.08.2026, Nummern 5.2, 5.3.3, 6.3.3, 6.3.4 (MB.NRW 2026 Nr. 234) · Stand: September 2026
Erdwärmesonden ab drei Wohneinheiten: 30 € pro Bohrmeter
Der einzige wärmepumpenbezogene Investitionszuschuss des Landes steht in Nummer 6.3.3 der Richtlinie. Gefördert werden Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe, und zwar ausschließlich in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Es gibt 30 € je Bohrmeter bei Bohrungen bis 400 m Tiefe, höchstens 15.000 € und nur eine Anlage je Gebäude und Standort. Als Bestandsbau gilt ein Gebäude, dessen Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Auslegung muss der VDI 4640 und dem LANUK-Arbeitsblatt 39 folgen, die Jahresarbeitszahl den technischen Mindestanforderungen der BEG genügen. Unterhalb von 350 € Zuwendung zahlt das Land gar nichts aus.
Anträge nimmt die Bezirksregierung Arnsberg entgegen, Abteilung 6 Bergbau und Energie, über das elektronische Antragsformular des Landes. Derzeit sind Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Nach Nummer 7.2 der Richtlinie gibt die Bewilligungsbehörde den Antragszeitraum je Kalenderjahr bekannt, vorher oder nachher eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Im vergangenen Winter pausierte das Programm ab dem 10.12.2025, erst im Februar 2026 ging es weiter.
Warum das Einfamilienhaus in NRW leer ausgeht
Für Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses folgen daraus drei Dinge. Erstens rechnen Sie Ihre Wärmepumpe ohne Landeszuschuss. Zweitens bringt Ihnen auch die Erdwärmebohrung im Zweifamilienhaus keinen Cent, weil die Richtlinie drei Wohneinheiten verlangt. Drittens ist das kein bundesweiter Normalfall: Andere Länder zahlen sehr wohl eigene Zuschüsse zur Wärmepumpe. Den Vergleich liefert die Landesförderung aller Bundesländer im Vergleich.
Zuschuss oder Darlehen: NRW.BANK gegen KfW-Ergänzungskredit 358/359
Was das Land statt eines Zuschusses anbietet, ist günstiges Kapital. Die NRW.BANK hat zwei Produkte für den Heizungstausch, beide konkurrieren mit dem Ergänzungskredit der KfW.
| Merkmal | NRW.BANK.Gebäudesanierung | NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung | KfW-Ergänzungskredit 358/359 |
|---|---|---|---|
| Höchstbetrag | 150.000 € | 220.000 € | 120.000 € je Wohneinheit |
| Mindestbetrag | 2.500 € | 5.000 € | keiner |
| Einkommensgrenze | keine | ja, Wohnraumförderung NRW | 358 bis 90.000 € zvE, 359 ohne Grenze |
| Zins | 4,04 bis 5,14 % nominal je nach Laufzeit | 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % für 25 Jahre | KfW-Konditionen, zinsverbilligt bei 358 |
| Tilgungsnachlass | nein | 25 bis 50 % je nach Einkommensgruppe und Standard | nein |
| Antragsweg | Hausbank | Stadt- oder Kreisverwaltung | Hausbank |
| Laufzeiten | 10 bis 35 Jahre | 30 Jahre Zinsbindung | nach Produktwahl |
Quellen: NRW.BANK Produktseiten (Konditionen abgerufen am 07.09.2026, tagesaktuell veränderlich), KfW · Stand: September 2026
Solange Sie den Eigenanteil über den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 finanzieren können, ist das der einfachere Weg, weil Zuschuss und Kredit gemeinsam beantragt werden dürfen. Die NRW.BANK.Gebäudesanierung lohnt sich, wenn Sie mehr als 120.000 € je Wohneinheit benötigen oder ohnehin eine größere Sanierung mitfinanzieren; förderfähig ist dort ausdrücklich die Erneuerung von Heizungsanlagen oder einzelner Komponenten. Die Eigentumsförderung Modernisierung schlägt beide, wenn Sie die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung einhalten: 0,0 % Zins für fünf Jahre, danach 0,5 % und mindestens 25 % Tilgungsnachlass sind mit keinem Marktprodukt zu erreichen. Beantragt wird sie nicht bei der Bank, sondern bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Ein Vorbehalt gehört dazu. Ob der Subventionswert eines zinsverbilligten Darlehens auf die 60-Prozent-Kumulierungsgrenze der BEG angerechnet wird, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Zuschüsse zählen sicher mit. Klären Sie den Darlehensfall deshalb vor der Antragstellung mit KfW und NRW.BANK.
Kommunale Wärmepumpen-Förderung in Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn und Essen
Die dritte Ebene ist 2026 die enttäuschendste. Die meisten großen NRW-Städte haben sich aus der Gebäudeförderung verabschiedet, meist mit Verweis auf die Haushaltslage. Die Tabelle bildet den am 7. September 2026 geprüften Stand ab.
| Stadt | Betrag für die Wärmepumpe | Bedingung | Status 09/2026 | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Köln | 0 € | gefördert werden nur Photovoltaik, Speicher und Steckersolar | Sanierungsförderung wird nicht fortgesetzt | stadt-koeln.de |
| Düsseldorf | 4.250 bis 6.500 € je Anlage | Richtlinie 19/303, gestaffelt nach Nennwärmeleistung | in Kraft, Antrag über die Serviceagentur Altbausanierung | duesseldorf.de |
| Münster | 3.000 € pauschal | Ersatz einer fossilen Heizung oder Nachtspeicherheizung plus Dämmnachweis | offen, vollständige Anträge 2026 bis 30.07.2026 | stadt-muenster.de |
| Bonn | 0 € | Solares Bonn und Bestandssanierungsprogramm ausgelaufen | beendet 06/2026 bzw. 07/2026 | bonn.de |
| Essen | 0 € | Sanierungs- und Solarförderung eingestellt | gestoppt zum 03.07.2025 | essen.de |
| Aachen | 0 € | Anträge ab dem 01.01.2026 werden nicht mehr bearbeitet | beendet, Beratung bleibt | aachen.de |
Quellen: Portale der genannten Städte, jeweils abgerufen am 07.09.2026 · Stand: September 2026
Die Lehre daraus wiegt schwerer als jede einzelne Zeile: Ein kommunales Programm kann innerhalb weniger Wochen schließen, prüfen Sie den Status Ihrer Stadt deshalb tagesaktuell.
Münster: 3.000 € für den Heizungstausch mit Dämmnachweis
Münster ist neben Düsseldorf die zweite große NRW-Stadt, für die sich 2026 ein Zuschuss zum Heizungstausch belegen ließ. Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude" zahlt im Baustein energetische Sanierung 3.000 € pauschal für den Heizungsaustausch, wenn eine fossile Heizungsanlage oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Die Pauschale gibt es nicht allein: Zusätzlich ist eine Dämmmaßnahme nachzuweisen oder ein Transmissionswärmeverlust des Gesamtgebäudes von höchstens 0,91. Gedeckelt ist die Förderung auf 20.000 € je Ein- oder Zweifamilienhaus, 40.000 € je Mehrfamilienhaus und 250.000 € je Antragsteller und Jahr. Wegen der hohen Nachfrage nimmt das Amt für Wohnungswesen vollständige Anträge für 2026 nur noch bis zum 30. Juli 2026 entgegen. Ob das Programm 2027 neu aufgelegt wird, hat die Stadt nicht angekündigt.
Düsseldorf: 4.250 bis 6.500 € nach Nennwärmeleistung
Düsseldorf hat das großzügigste Wärmepumpen-Programm des Landes. Die Förderrichtlinie 19/303 zahlt je Anlage 4.250 € bis 25 kW, 4.750 € über 25 bis 50 kW, 5.500 € über 50 bis 75 kW und 6.500 € darüber, ausschließlich im Bestand. Verlangt werden unter anderem eine Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 bei Luft-Wasser- und 3,8 bei Sole-Wasser-Geräten, ein hydraulischer Abgleich sowie der Betrieb mit Photovoltaik-Eigenverbrauch oder zertifiziertem Ökostrom. Ausgeschlossen sind Gebäude, die bereits an Nah- oder Fernwärme angeschlossen sind oder im Fernwärme-Vorranggebiet liegen. Für Wärmepumpen hebt die Stadt ihre Kumulierungsgrenze von 50 auf 60 % an, mehr als 60 % Gesamtförderung sind also auch hier nicht drin. Beraten und beantragt wird über die Serviceagentur Altbausanierung des Umweltamts.
Köln, Bonn, Essen und Aachen: was von den Stadtprogrammen übrig ist
In Köln fördert das Programm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen" nur Photovoltaik mit 1.500 bis 2.500 €, Batteriespeicher mit 500 bis 1.300 € und Steckersolargeräte mit 150 €. Die Sanierungsförderung mit ihren 10 % auf die BEG-förderfähigen Kosten wird nicht fortgesetzt. Bonn hat „Solares Bonn" im Juni 2026 und das Programm zur sozialverträglichen Bestandssanierung im Juli 2026 auslaufen lassen. Essen stoppte Sanierungs- und Solarförderung zum 3. Juli 2025 und verweist auf KfW, BAFA, progres.nrw und NRW.BANK. Aachen bearbeitet Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, nicht mehr; der Umwelt- und Klimaausschuss empfahl am 3. März 2026, die Haushaltsmittel einzusparen. Die Beratung bleibt.
Wie viel Förderung bekommt eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus in Köln?
Ein Rechenbeispiel macht die vier Ebenen greifbar. Angenommen, ein selbstnutzender Eigentümer in Köln tauscht seine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und zahlt dafür 32.000 € brutto. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €, ein Einkommensbonus entfällt also.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Investition brutto | 32.000 € |
| davon förderfähig (erste Wohneinheit) | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 % | 4.480 € |
| Zuschuss Land Nordrhein-Westfalen | 0 € |
| Zuschuss Stadt Köln | 0 € |
| Zuschuss gesamt (46 % von 28.000 €) | 12.880 € |
| Eigenanteil | 19.120 € |
| Förderquote bezogen auf die Investition | 40,3 % |
Quellen: eigene Rechnung nach BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, Nummern 8.3.1, 8.4.1 und 8.4.4, sowie den Förderseiten der Stadt Köln · Stand: September 2026
Zwei Zahlen sind hier entscheidend. Die 46 % beziehen sich auf 28.000 € und nicht auf die Rechnung, bezogen auf die tatsächliche Investition sind es 40,3 %. Und die 60-Prozent-Kumulierungsgrenze des Bundes ist in diesem Fall weit entfernt, es wäre also reichlich Luft für einen kommunalen Zuschuss. Nur zahlt Köln eben keinen.
Dieselbe Rechnung in Münster: 3.000 € mehr, aber nur bis zur 60-Prozent-Grenze
Dasselbe Haus in Münster, gleiche Investition, gleiche Förderstufe: Zu den 12.880 € vom Bund kämen 3.000 € von der Stadt, sofern der geforderte Dämmnachweis vorliegt. Die Gesamtförderung läge bei 15.880 €, also 49,6 % von 32.000 € und damit klar unter der Grenze. Anders sieht es aus, wenn der Einkommensbonus greift. Bei 70 % auf 28.000 € sind das allein 19.600 € vom Bund, bezogen auf 32.000 € Investition bereits 61,3 %. In diesem Fall ist die Grenze schon ohne jeden kommunalen Zuschuss überschritten, und ein zusätzlicher Zuschuss würde die BEG-Förderung kürzen statt sie zu erhöhen.
Wärmepumpe Kosten in NRW: 27.000 bis 40.000 € mit Einbau
Die Preise unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen nicht systematisch vom Bundesdurchschnitt. Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Förderung: Weil die förderfähigen Kosten bei 28.000 € gedeckelt sind, senkt jede teurere Anlage die effektive Förderquote.
| Wärmepumpentyp | Komplettpreis mit Einbau | Landeszuschuss NRW | Eigenanteil nach 46 % Förderung |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 27.000–40.000 € | 0 € | 14.120–27.120 € |
| Sole-Wasser mit Erdsondenbohrung | 40.000–60.000 € | 0 € im EFH, 30 €/Bohrmeter ab 3 WE | 27.120–47.120 € |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 40.000–55.000 € | 0 € | 27.120–42.120 € |
Quellen: Korpuswerte reduco.ai, Förderabzug nach BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen (46 % von 28.000 €) · Stand: September 2026
Daraus folgt die für NRW wichtigste Kostenentscheidung. Die Erdwärmesonde kostet 13.000 bis 20.000 € mehr als die Luftwärmepumpe, und der Landeszuschuss von 30 € je Bohrmeter federt das nur im Mehrfamilienhaus ab. Im Einfamilienhaus zahlen Sie den Aufpreis vollständig selbst, weil der Förderdeckel von 28.000 € ohnehin ausgeschöpft ist. Die Erdwärme lohnt sich dort nur über die höhere Jahresarbeitszahl. Die vollständige Kostenrechnung nach Haustyp steht in Wärmepumpe Kosten 2026, eine unabhängige Einordnung vor Ort bietet die Verbraucherzentrale NRW.
Anträge in der richtigen Reihenfolge stellen: die 60-Prozent-Kumulierungsgrenze
Wenn Sie mehr als ein Programm nutzen, entscheidet die Reihenfolge über das Geld. Zwei Regeln stehen sich dabei im Weg. Der Bund verlangt, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird und dass bei Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag „unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage" vorliegt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden, sie gelten nicht als Vorhabenbeginn. Das Land ist strenger: Nach Nummer 4.2 der progres.nrw-Richtlinie werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist, und als Beginn gilt jede verbindliche Bestellung und jeder Liefer- oder Leistungsvertrag.
| Schritt | Stelle | Was vorliegen muss | Fallstrick |
|---|---|---|---|
| Beratung, Heizlast, Angebot | Energieberater, Fachbetrieb | belastbares Angebot mit Kostenaufstellung | Planung ist kein Vorhabenbeginn, ein Bauauftrag schon |
| Landesantrag progres.nrw | Bezirksregierung Arnsberg | Antrag im Förderportal, Antragszeitraum beachten | vor dem Bescheid nichts verbindlich bestellen |
| Kommunaler Antrag | Stadtverwaltung | eigene Nachweise je Programm | Programme schließen kurzfristig |
| Vertrag mit Förderklausel | Fachbetrieb | auflösende oder aufschiebende Bedingung | ohne Klausel haften Sie bei Ablehnung voll |
| Zuschussantrag KfW 458 | KfW-Zuschussportal | Vertrag mit Klausel, Bestätigung des Fachunternehmens | Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein |
| Ergänzungskredit oder NRW.BANK-Darlehen | Hausbank | Förderzusage, Finanzierungsbedarf | Kredit ebenfalls vor Vorhabenbeginn beantragen |
| Umsetzung, Nachweise, Auszahlung | KfW, Land, Stadt | Fachunternehmererklärung, Rechnungen | Kumulierung prüfen und Überschreitung anzeigen |
Quellen: BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, Nummern 8.6 und 9.2.1; Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik, Nummern 4.2 und 7.1 bis 7.3 · Stand: September 2026
Die Schritte im Detail, samt Nachweisen und Formularen, stehen in der Anleitung Förderung in sieben Schritten beantragen.
Warum der Landesantrag vor den Vertrag gehört
Aus beiden Regeln folgt eine praktische Reihenfolge: erst der Landesantrag, dann der bedingte Vertrag, dann die KfW. Das ist eine Schlussfolgerung aus zwei Richtlinien und kein wörtliches Zitat, deshalb der Rat, den Ablauf im Zweifel vorab mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen. Wer die Erdwärmebohrung ohne Landesbescheid beauftragt, verliert den Landeszuschuss endgültig.
Die 60-Prozent-Kumulierungsgrenze der BEG im Klartext
Nummer 8.6 der BEG-Förderrichtlinie begrenzt die Förderung aus öffentlichen Mitteln auf 60 % der geförderten Investitionsausgaben, für kommunale Antragsteller auf bis zu 90 %. Wird die Grenze überschritten, ist das anzuzeigen, die BEG-Förderung wird gekürzt und der überschüssige Betrag zurückerstattet. progres.nrw nennt dieselbe Zahl: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung ist für dieselbe Maßnahme bis zu einer Förderquote von insgesamt 60 % möglich. Zusätzlich schließt das Land die Kumulierung mit anderen NRW-Landesprogrammen und mit § 35c EStG für dieselbe Maßnahme aus. Der Bund verbietet die Kumulierung mit § 35a und § 35c EStG für dieselbe Maßnahme ebenfalls, lässt aber eine Aufteilung zu, wenn es um unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude geht.
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Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus: wer 46 % bekommt
Die 46 % aus dem Rechenbeispiel setzen sich aus 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus zusammen. Die Grundförderung erhält jeder, der eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie einbaut. Der Bonus hat dagegen enge Bedingungen:
- Nur selbstnutzende Eigentümer sind berechtigt, Vermieter ausdrücklich nicht.
- Die alte Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sein.
- Ohne Altersgrenze zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtstromspeicherheizungen.
- Eine sonstige Gas- oder eine Biomasseheizung berechtigt erst nach mindestens 20 Betriebsjahren.
- Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
- Nach dem Tausch darf im Gebäude keine fossile Heizung verbleiben.
- Im Mehrfamilienhaus wird der Bonus nur anteilig für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.
Zusätzlich kann der Einkommensbonus greifen: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % über 30.000 bis 40.000 € und 10 % über 40.000 bis 50.000 €. Der Familienzuschlag senkt das anzurechnende Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 €, wenn bei Antragseingang mindestens ein im Haushalt gemeldetes, noch nicht 18 Jahre altes Kind geboren war. Nachweisführung und Fallbeispiele stehen im Ratgeber zum Einkommensbonus bis 40 Prozent.
Wann der Bonus trotz alter Gasheizung entfällt
Der häufigste Fall in NRW ist die Gas-Brennwertheizung aus den 2010er-Jahren. Sie ist funktionstüchtig, aber jünger als 20 Jahre und berechtigt damit nicht zum Klimageschwindigkeitsbonus. Es bleiben 30 % Grundförderung, also 8.400 € statt 12.880 €. Der zweite Stolperstein: Bleibt im Gebäude eine fossile Heizung zurück, etwa eine Gastherme für die Einliegerwohnung, entfällt der Bonus ebenfalls. Und wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert ihn ganz, weil die Altanlage bei Antragstellung noch laufen muss.
Welchen Abstand zum Nachbarn braucht die Wärmepumpe in NRW?
Einen Mindestabstand in Metern gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018, in der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung) sind „Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen" in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden. Begrenzt ist allein die Gesamtlänge: Zusammen mit den übrigen privilegierten Anlagen dürfen es nach Satz 3 je Nachbargrenze 9 m und auf dem Grundstück insgesamt 18 m sein. Ein Bauantrag ist im Regelfall ebenfalls nicht nötig, weil Wärmepumpen nach § 62 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d BauO NRW verfahrensfrei sind.
Der eigentliche Maßstab ist der Lärmschutz. Die TA Lärm setzt am nächstgelegenen schutzbedürftigen Raum des Nachbarn Immissionsrichtwerte von 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet, 55 und 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet sowie 60 und 45 dB(A) im Kern-, Dorf- und Mischgebiet an. An diesen Nachtwerten scheitern Aufstellorte, nicht an einem Meterabstand. Ausnahmen bilden Denkmalschutz und Festsetzungen im Bebauungsplan. Die vollständige Rechtslage, die Berechnung des Schallabstands und die Regelungen der übrigen Bundesländer stehen im Ratgeber zu Abstand zum Nachbarn und Genehmigung.
Was ändert sich 2027 an der Wärmepumpen-Förderung in NRW?
2027 sinkt die Bundesförderung an drei Stellen gleichzeitig, und das Landesprogramm läuft aus. Beides steht bereits in geltenden Richtlinien, es handelt sich nicht um eine Prognose.
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten 1. WE | Grundfördersatz Wärmepumpe |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 30 %, bis Ende 2026 sicher |
| 01.02. bis 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € | 15 % plus 15 Pp bei EU-Ursprung |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € | 15 % plus 15 Pp bei EU-Ursprung |
| 01.02. bis 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € | 15 % plus 15 Pp bei EU-Ursprung |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 €, weiter sinkend bis 22.000 € ab 01.08.2030 | 15 % plus 15 Pp bei EU-Ursprung |
Quellen: BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, Nummern 8.3.1, 8.4.1 Buchstabe c, 8.4.4 und 8.4.6 · Stand: September 2026
Eine Unschärfe steckt in der letzten Spalte. Die Halbierung des Wärmepumpen-Fördersatzes auf 15 % und der ausgleichende Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten greifen laut Richtlinie „ab Quartal 1 2027", ein taggenaues Startdatum nennt sie nicht. Bonus und Höchstgrenze sind dagegen auf den Tag geregelt. Für ein Einfamilienhaus heißt das konkret: Aus 12.880 € Zuschuss im Standardfall werden ab dem 1. Februar 2027 rund 11.445 €, sofern die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Ohne EU-Ursprung bleibt es bei 15 % Grundförderung, der Wertschöpfungsbonus gleicht die Halbierung also nur für EU-Geräte aus. Was „Ursprung in der Union" genau verlangt, regelt laut Richtlinie erst das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen. Die Degressionsschritte im Einzelnen rechnet der Ratgeber Klimageschwindigkeitsbonus sinkt 2027 weiter vor.
Der NRW-Teil des Fahrplans: progres.nrw endet am 30. Juni 2027
Die Förderrichtlinie progres.nrw tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft, eine Nachfolgeregelung ist bislang nicht veröffentlicht. Wer eine Erdwärmesonde im Mehrfamilienhaus plant, sollte den Landesantrag deshalb im Antragszeitraum 2026 oder spätestens im ersten Halbjahr 2027 stellen. Parallel läuft die kommunale Wärmeplanung: Nach § 4 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes mussten Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für die NRW-Großstädte liegt der Plan also vor. Er sagt Ihnen, ob an Ihrer Adresse ein Wärmenetz geplant ist oder die Wärmepumpe die realistische Option bleibt.
Wovon ich in NRW abrate: drei teure Förderfehler
Erstens: Kalkulieren Sie keinen kommunalen Zuschuss ein, den Sie nicht am selben Tag auf der Seite Ihrer Stadt gelesen haben. Köln, Bonn, Essen und Aachen haben ihre Programme innerhalb von 15 Monaten geschlossen, und Münster hat den Annahmeschluss 2026 wegen hoher Nachfrage vorgezogen.
Zweitens: Erteilen Sie keinen Auftrag, bevor der progres.nrw-Bescheid vorliegt, wenn Sie Landesmittel für eine Erdwärmesonde wollen. Bereits die verbindliche Bestellung gilt als Maßnahmenbeginn; einen vorzeitigen Beginn lässt die Richtlinie nur für Gebäudenetze zu.
Drittens: Stapeln Sie keine Zuschüsse, ohne die 60-Prozent-Grenze zu rechnen. Bei einem hohen Fördersatz des Bundes kippt schon ein kleiner kommunaler Zuschuss die Rechnung und führt zur Kürzung samt Rückzahlung. Wer 70 oder 80 % vom Bund bekommt, nutzt statt weiterer Zuschüsse besser ein zinsgünstiges Darlehen.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung in NRW
Zahlt das Land NRW 2026 einen Zuschuss für die Wärmepumpe?
Nein, nicht für eine Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 20. August 2026 enthält keinen Fördergegenstand für den Kauf einer Wärmepumpe im Wohnhaus. Das Land fördert nur die Erdwärmesonde in Bestandsgebäuden ab drei Wohneinheiten sowie Wärmenetzkomponenten und Lüftungsanlagen. Der Zuschuss für Ihre Wärmepumpe kommt vollständig vom Bund über KfW 458.
Was fördert progres.nrw 2026 rund um die Wärmepumpe?
Nur einen einzigen Punkt: Erdwärmesonden in Verbindung mit einer Wärmepumpe, ausschließlich in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten, mit 30 € je Bohrmeter bis 400 m Tiefe und höchstens 15.000 €. Solarthermie, Pelletkessel und die Steuereinrichtung für Wärmepumpe plus Photovoltaik stehen in der aktuellen Fassung nicht mehr.
Kann ich progres.nrw mit der KfW-Förderung 458 kombinieren?
Ja, für dieselbe Maßnahme ist die Kumulierung bis zu einer Gesamtförderquote von 60 % zulässig. Das steht in Nummer 5.3.3 der Landesrichtlinie und in Nummer 8.6 der BEG-Förderrichtlinie. Achten Sie auf die Reihenfolge: Das Land verlangt den Zuwendungsbescheid vor jeder verbindlichen Bestellung, der Bund verlangt den bedingten Liefervertrag bereits zum Antrag. Der Landesantrag gehört deshalb zuerst gestellt.
Fördert die Stadt Köln eine Wärmepumpe?
Nein. Köln fördert über „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen" nur Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte. Die frühere Sanierungsförderung mit 10 % auf die BEG-förderfähigen Kosten und 5 % Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird ausdrücklich nicht fortgesetzt; neue Anträge nimmt die Stadt nicht an.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in Düsseldorf 2026?
Die Richtlinie 19/303 sieht je nach Nennwärmeleistung 4.250 bis 6.500 € vor, ausschließlich für Bestandsgebäude. Bedingungen sind unter anderem eine Vorlauftemperatur bis 55 °C, eine Jahresarbeitszahl von 3,5 bei Luft-Wasser- und 3,8 bei Sole-Wasser-Geräten sowie Ökostrom oder Photovoltaik-Eigenverbrauch. Ausgeschlossen sind Gebäude mit Nah- oder Fernwärmeanschluss und Objekte im Fernwärme-Vorranggebiet.
Fördert Münster den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe?
Ja, mit 3.000 € pauschal im Programm „Klimafreundliche Wohngebäude", wenn eine fossile Heizungsanlage oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Zusätzlich ist eine Dämmmaßnahme nachzuweisen oder ein Transmissionswärmeverlust des Gesamtgebäudes von höchstens 0,91. Vollständige Anträge nimmt das Amt für Wohnungswesen für 2026 nur bis zum 30. Juli 2026 an.
Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?
Im Regelfall nicht. Wärmepumpen und ihre Einhausungen sind nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 BauO NRW 2018 in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen zulässig und nach § 62 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d BauO NRW verfahrensfrei. Einzuhalten sind trotzdem die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie Vorgaben aus Denkmalschutz oder Bebauungsplan. Für Erdwärmesonden kommt eine wasserrechtliche Erlaubnis hinzu.
Gilt die 60-Prozent-Kumulierungsgrenze auch für kommunale Zuschüsse?
Ja. Nummer 8.6 der BEG-Förderrichtlinie spricht von der Förderung aus öffentlichen Mitteln insgesamt, kommunale Zuschüsse zählen also mit. Überschreiten Sie die Grenze, müssen Sie das anzeigen, die KfW kürzt die BEG-Förderung und fordert den überschüssigen Betrag zurück. Für kommunale Antragsteller liegt die Grenze abweichend bei 90 %.
Nächster Schritt: Förderfähigkeit für Ihr Haus in NRW prüfen
Ob sich die Wärmepumpe an Ihrer Adresse rechnet, hängt an drei Größen, die kein Förderratgeber beantworten kann: Heizlast, nötige Vorlauftemperatur und Zustand der Gebäudehülle. Genau diese Größen ermittelt die Gebäudeanalyse von reduco.ai aus Adresse, Baujahr und Fläche und zeigt Ihnen, welcher Fördersatz für Ihr Gebäude realistisch ist und was am Ende als Eigenanteil übrig bleibt. Wenn Sie zuerst wissen möchten, wie die Lage in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis aussieht, ist die Übersicht Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen der Einstieg in die Städte- und Kreisseiten.
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