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KfW-Effizienzhaus 2026: EH 85/70/55/40 – bis 22.500 €

EH 85, 70, 55 oder 40? Alle KfW-Effizienzhaus-Stufen mit Förderhöhe nach der Reform ab Juli 2026: bis 15 % Tilgungszuschuss auf einheitlich 150.000 €/WE, bis 22.500 € pro Wohneinheit.

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Das Wichtigste in Kürze

  • Stufen: EH 40, 55, 70, 85 und EH Denkmal – die Zahl nennt den Primärenergiebedarf in Prozent des GEG-Referenzgebäudes; je niedriger, desto effizienter.
  • Tilgungszuschuss: nach der Reform (BEG-Förderrichtlinie ab 21.07.2026) 0–15 % der förderfähigen Kosten über KfW 261 – der frühere Satz wurde je Stufe pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt.
  • Maximale Förderung: bis zu 22.500 EUR Tilgungszuschuss pro Wohneinheit (EH 40 mit EE-/NH-Klasse) plus zinsgünstiger Kredit bis 150.000 EUR.
  • Förderfähige Kosten: seit der Reform einheitlich 150.000 EUR/WE (vorher 120.000 EUR, nur mit EE-/NH-Klasse 150.000 EUR).
  • EE-/NH-Bonus: +5 Prozentpunkte Tilgungszuschuss – nicht kumulierbar; die höheren förderfähigen Kosten gelten nun ohnehin für alle.
  • Energieberatung: Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst (max. 5.000 EUR/WE bei Ein- und Zweifamilienhäusern).
  • Sweet Spot: Nach der Reform lohnt der Tilgungszuschuss vor allem bei EH 55 und EH 40 – für EH 85 und EH 70 (ohne EE-Klasse) bleibt nur noch der zinsgünstige Kredit.

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Update (Stand: 14. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Reform-Paket vom Juli 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz und neue BEG-Förderrichtlinie) ändert sich ab 21. Juli 2026 auch die Effizienzhaus-Förderung über KfW 261: Die förderfähigen Kosten steigen einheitlich auf 150.000 EUR pro Wohneinheit (bisher 120.000 EUR, nur mit EE-/NH-Klasse 150.000 EUR), zugleich sinkt der Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte je Stufe. Der maximale Tilgungszuschuss beträgt damit 22.500 EUR/WE (EH 40 mit EE-/NH-Klasse) statt bisher 37.500 EUR; für EH 85 und EH 70 (ohne EE-Klasse) entfällt der Tilgungszuschuss – es bleibt der zinsgünstige KfW-261-Kredit. Die Zahlen in diesem Artikel sind auf den neuen Stand aktualisiert.

Das KfW-Effizienzhaus ist der zentrale Qualitätsstandard für energieeffiziente Gebäude in Deutschland – und entscheidet nach der Reform vom Juli 2026 über bis zu 22.500 EUR Tilgungszuschuss pro Wohneinheit. Die Zahl hinter "Effizienzhaus" gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Gebäude benötigt. Ein Effizienzhaus 55 verbraucht also nur 55 % der Energie des Referenzgebäudes – je niedriger die Zahl, desto besser die Energieeffizienz.

Für Sanierer ist der Effizienzhaus-Standard aus zwei Gründen relevant: Erstens definiert er die technischen Anforderungen, die das Gebäude nach der Sanierung erfüllen muss. Zweitens bestimmt er die Höhe der Förderung über das KfW-Programm 261 – und die kann erheblich sein: bis zu 22.500 EUR Tilgungszuschuss plus zinsgünstiger Kredit bis 150.000 EUR.

Dieser Ratgeber erklärt alle Effizienzhaus-Stufen im Detail, zeigt die technischen Anforderungen, vergleicht die Förderhöhen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, welcher Standard für Ihre Sanierung der richtige ist.

Was bedeutet "Effizienzhaus"?

Das Effizienzhaus-System wurde von der KfW zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickelt. Es basiert auf dem GEG-Referenzgebäude – einem fiktiven Gebäude gleicher Geometrie und Nutzung, das exakt die Mindestanforderungen des GEG erfüllt.

Zwei Kennwerte definieren den Effizienzhaus-Standard:

  1. Primärenergiebedarf (QP): Der gesamte Energiebedarf des Gebäudes einschließlich der vorgelagerten Energiekette (Gewinnung, Umwandlung, Transport). Gemessen in kWh/m²a.

  2. Transmissionswärmeverlust (H'T): Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Boden) bezogen auf die Hüllfläche. Gemessen in W/m²K. Dieser Wert beschreibt die Qualität der Dämmung unabhängig von der Heizung.

Beide Werte müssen die Anforderung der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe erfüllen. Es reicht nicht, nur einen guten Primärenergiebedarf zu haben (z. B. durch eine Wärmepumpe) – die Gebäudehülle muss ebenfalls den Mindeststandard erreichen.

Die Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Effizienzhaus-Stufen für die Sanierung

Effizienzhaus-Stufe Primärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (H'T) Typische Umsetzung
EH 85 ≤ 85 % des Referenzgebäudes ≤ 100 % des Referenzgebäudes Grundlegende Sanierung: Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung
EH 70 ≤ 70 % des Referenzgebäudes ≤ 85 % des Referenzgebäudes Gute Sanierung: Hochwertige Dämmung, Dreifachverglasung, Wärmepumpe
EH 55 ≤ 55 % des Referenzgebäudes ≤ 70 % des Referenzgebäudes Umfassende Sanierung: Hohe Dämmstärken, WP, Lüftung mit WRG
EH 40 ≤ 40 % des Referenzgebäudes ≤ 55 % des Referenzgebäudes Passivhausnahe Sanierung: Maximale Dämmung, hocheffiziente Technik
EH Denkmal ≤ 160 % des Referenzgebäudes ≤ 175 % des Referenzgebäudes Denkmalgeschützte Gebäude mit begrenzten Möglichkeiten

Effizienzhaus-Stufen für den Neubau

Seit März 2023 fördert die KfW bei Neubauten nur noch den Standard EH 40 mit dem QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Für die Sanierung gelten weiterhin alle oben genannten Stufen.

Was die Prozentwerte konkret bedeuten

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Nehmen wir ein EFH mit 130 m² Wohnfläche. Das GEG-Referenzgebäude gleicher Geometrie hätte (vereinfacht) einen Primärenergiebedarf von ca. 100 kWh/m²a und einen H'T-Wert von ca. 0,40 W/m²K.

Effizienzhaus-Stufe Max. QP Max. H'T
GEG-Referenz (100 %) 100 kWh/m²a 0,40 W/m²K
EH 85 85 kWh/m²a 0,40 W/m²K
EH 70 70 kWh/m²a 0,34 W/m²K
EH 55 55 kWh/m²a 0,28 W/m²K
EH 40 40 kWh/m²a 0,22 W/m²K

Hinweis: Die tatsächlichen Referenzwerte hängen von der Gebäudegeometrie (Kompaktheit, A/V-Verhältnis) ab und variieren von Gebäude zu Gebäude. Die obigen Werte sind typisch für ein kompaktes EFH.

Förderung über KfW 261

Das Förderprogramm KfW 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude, Kredit) ist das zentrale Instrument zur Förderung von Effizienzhaussanierungen. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026 gelten zwei zentrale Änderungen: Die förderfähigen Kosten liegen jetzt einheitlich bei 150.000 EUR pro Wohneinheit – die frühere Unterscheidung 120.000 EUR (Basis) / 150.000 EUR (nur mit EE-/NH-Klasse) entfällt. Zugleich sinkt der Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe pauschal um 10 Prozentpunkte. Für EH 85 und EH 70 bedeutet das: Ohne EE-/NH-Klasse gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den zinsgünstigen Kredit.

Fördersätze nach Effizienzhaus-Stufe (ab 21. Juli 2026)

EH-Stufe Förderfähige Kosten/WE Tilgungszuschuss Max. Zuschuss/WE Zinssatz (Richtwert)
EH 85 150.000 EUR 0 % (entfällt) 0 EUR ab 0,01 %
EH 70 150.000 EUR 0 % (entfällt) 0 EUR ab 0,01 %
EH 55 150.000 EUR 5 % 7.500 EUR ab 0,01 %
EH 40 150.000 EUR 10 % 15.000 EUR ab 0,01 %
EH Denkmal 150.000 EUR 0 % (entfällt) 0 EUR ab 0,01 %

Der Tilgungszuschuss ergibt sich aus dem früheren Satz (EH 85: 5 %, EH 70: 10 %, EH 55: 15 %, EH 40: 20 %, EH Denkmal: 5 %) abzüglich der pauschalen 10 Prozentpunkte. Zusätzlich erhöht die EE-/NH-Klasse den Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte (siehe unten).

Quellen: KfW Wohngebäude – Kredit (261).

EE-Klasse: Bonus für erneuerbare Energien

Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) erhalten Gebäude, bei denen erneuerbare Energien mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs decken. In der Praxis wird das typischerweise durch eine Wärmepumpe als alleinige Heizung erreicht. Lässt sich die Wärmepumpe mit Photovoltaik und Stromspeicher ergänzen, sinken die Betriebskosten zusätzlich – wie Sie PV, Wärmepumpe, Speicher und Dämmung in der richtigen Reihenfolge kombinieren, lesen Sie im eigenen Ratgeber.

Vorteil der EE-Klasse:

  • Tilgungszuschuss steigt um 5 Prozentpunkte

Seit der Reform vom Juli 2026 liegen die förderfähigen Kosten ohnehin einheitlich bei 150.000 EUR/WE – die frühere Erhöhung von 120.000 auf 150.000 EUR über die EE-Klasse entfällt daher als eigener Vorteil.

NH-Klasse: Bonus für Nachhaltigkeit

Die NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) setzt ein Nachhaltigkeitszertifikat nach dem QNG-Standard (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) voraus. Dieses Zertifikat berücksichtigt neben der Energieeffizienz auch Aspekte wie Schadstofffreiheit der Baustoffe, Barrierefreiheit und Ressourceneffizienz.

Vorteil der NH-Klasse:

  • Tilgungszuschuss steigt um 5 Prozentpunkte (die förderfähigen Kosten liegen seit Juli 2026 einheitlich bei 150.000 EUR/WE)

Wichtig: EE-Klasse und NH-Klasse sind nicht kumulierbar. Es gilt der jeweils höhere Bonus. Die NH-Klasse schließt die EE-Anforderung mit ein, sodass die NH-Klasse immer mindestens den gleichen Bonus wie die EE-Klasse bringt.

Gesamtübersicht: Maximale Förderung pro Wohneinheit

EH-Stufe Ohne Bonus Mit EE-Klasse Mit NH-Klasse
EH 85 0 % von 150.000 = 0 EUR 0 % von 150.000 = 0 EUR 0 % von 150.000 = 0 EUR
EH 70 0 % von 150.000 = 0 EUR 5 % von 150.000 = 7.500 EUR 5 % von 150.000 = 7.500 EUR
EH 55 5 % von 150.000 = 7.500 EUR 10 % von 150.000 = 15.000 EUR 10 % von 150.000 = 15.000 EUR
EH 40 10 % von 150.000 = 15.000 EUR 15 % von 150.000 = 22.500 EUR 15 % von 150.000 = 22.500 EUR
EH Denkmal 0 % von 150.000 = 0 EUR 0 % von 150.000 = 0 EUR 0 % von 150.000 = 0 EUR

Werte für die neue BEG-Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026. Für EH 85, EH 70 (ohne EE-/NH-Klasse) und EH Denkmal entfällt der Tilgungszuschuss – hier bleibt allein der zinsgünstige KfW-261-Kredit.

Zusätzlich zur Effizienzhaus-Förderung wird die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bezuschusst. Der Deckel beträgt 5.000 EUR pro Wohneinheit bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000 EUR pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.

Die maximale Gesamtförderung bei EH 40 EE/NH beträgt also 22.500 + 5.000 = 27.500 EUR pro Wohneinheit (bei einem EFH).

Tipp: Der KfW-261-Kredit hat 2026 einen Zinssatz ab 0,01 % effektiv. Das ist deutlich günstiger als jeder Bankkredit. Selbst wenn Sie die Sanierung aus Eigenmitteln finanzieren könnten, lohnt es sich, den KfW-Kredit zu nehmen und das eigene Kapital anderweitig anzulegen. Alternativ können Sie die Förderung als reinen Zuschuss (ohne Kredit) beantragen.

Technische Anforderungen pro Effizienzhaus-Stufe

Welche Maßnahmen sind für welche Stufe nötig?

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Maßnahmen und U-Werte, die für die jeweilige Effizienzhaus-Stufe bei der Sanierung eines typischen EFH (BJ 1960–1980, freistehend, 130 m²) erforderlich sind:

Bauteil EH 85 EH 70 EH 55 EH 40
Außenwand U-Wert ≤ 0,24 W/m²K (120 mm WDVS) ≤ 0,20 W/m²K (140 mm WDVS) ≤ 0,18 W/m²K (160 mm WDVS) ≤ 0,14 W/m²K (200+ mm WDVS)
Dach U-Wert ≤ 0,20 W/m²K (160 mm MiWo) ≤ 0,16 W/m²K (200 mm MiWo) ≤ 0,14 W/m²K (220 mm MiWo) ≤ 0,11 W/m²K (280+ mm)
Fenster Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K (2-fach) ≤ 0,95 W/m²K (3-fach) ≤ 0,90 W/m²K (3-fach, guter Rahmen) ≤ 0,80 W/m²K (3-fach, Passivhausrahmen)
Kellerdecke U-Wert ≤ 0,30 W/m²K (80 mm) ≤ 0,25 W/m²K (100 mm) ≤ 0,22 W/m²K (120 mm) ≤ 0,18 W/m²K (160 mm)
Heizung Gas-BW + Solar oder WP Wärmepumpe (empfohlen) Wärmepumpe (notwendig) Wärmepumpe (zwingend)
Lüftung Abluftanlage oder Fenster Empfohlen: zentral WRG Zentral WRG ≥ 75 % Zentral WRG ≥ 80 %
Wärmebrücken Pauschaler Zuschlag möglich Reduzierter Zuschlag Detaillierter Nachweis Wärmebrückenfreie Konstruktion
Luftdichtheit n50 ≤ 3,0 1/h ≤ 2,0 1/h ≤ 1,5 1/h ≤ 1,0 1/h

Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Bilanzierung des konkreten Gebäudes. Ein kompaktes Reihenhaus kann mit geringeren Dämmstärken denselben Effizienzhaus-Standard erreichen wie ein freistehendes EFH, da das A/V-Verhältnis günstiger ist. Die Bilanzierung erstellt der Energieberater.

EH 85: Der Einstiegsstandard

Effizienzhaus 85 ist die am einfachsten erreichbare Stufe und der Standard, den viele Altbauten mit einer grundlegenden Sanierung erreichen können. Die Anforderungen an die Gebäudehülle sind moderat – eine Dämmung auf aktuellem GEG-Niveau und neue Fenster reichen häufig aus. Die Heizung kann eine Gas-Brennwertheizung mit solarer Warmwasserbereitung sein, aber auch eine Wärmepumpe.

Wann EH 85: Wenn das Budget begrenzt ist und eine grundlegende Verbesserung erreicht werden soll. Nach der Reform vom Juli 2026 gibt es für EH 85 allerdings keinen Tilgungszuschuss mehr (0 %) – es bleibt nur der zinsgünstige KfW-261-Kredit. Wer einen echten Zuschuss anstrebt, sollte prüfen, ob sich mit einer Wärmepumpe (EE-Klasse) und etwas mehr Dämmung EH 55 erreichen lässt: Dort greift der Tilgungszuschuss wieder spürbar.

EH 70: Der ausgewogene Standard

Effizienzhaus 70 bietet ein gutes Verhältnis von Aufwand und Ertrag. Die Dämmstärken sind moderat höher als bei EH 85, und eine Wärmepumpe wird in der Regel empfohlen (aber nicht zwingend erforderlich, wenn der H'T-Wert durch besonders gute Dämmung unterschritten wird).

Wann EH 70: Wenn eine energetisch gute, aber technisch noch überschaubare Sanierung angestrebt wird. Achtung: Nach der Reform vom Juli 2026 bringt EH 70 ohne EE-Klasse keinen Tilgungszuschuss (0 %). Erst mit EE-Klasse – also in aller Regel mit einer Wärmepumpe – gibt es 5 % Tilgungszuschuss (7.500 EUR auf 150.000 EUR). Da eine Wärmepumpe für EH 70 ohnehin empfohlen wird, ist die EE-Klasse hier meist erreichbar; wer wenige Dämmstärken drauflegt und EH 55 schafft, verdoppelt den Zuschuss jedoch.

EH 55: Der ambitionierte Standard

Effizienzhaus 55 erfordert eine umfassende Sanierung mit hochwertiger Dämmung, Dreifachverglasung, Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Anforderungen an die Luftdichtheit (n50 ≤ 1,5 1/h) und die Wärmebrücken (detaillierter Nachweis) steigen deutlich.

Wann EH 55: Wenn Sie den maximalen Effekt aus der Sanierung herausholen möchten und bereit sind, in eine umfassende Lösung zu investieren. EH 55 mit EE-Klasse bringt nach der Reform 10 % Tilgungszuschuss auf 150.000 EUR = 15.000 EUR – der höchste Zuschuss unterhalb des sehr aufwändigen EH 40 und damit für viele der neue wirtschaftliche Sweet Spot.

EH 40: Der Spitzenstandard

Effizienzhaus 40 ist bei Bestandsgebäuden nur mit sehr hohem Aufwand erreichbar. Die Anforderungen an Dämmstärken, Fensterqualität, Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit sind extrem hoch und erfordern häufig Passivhauskomponenten. Bei vielen Altbauten ist EH 40 technisch nur mit Innendämmung und aufwändigen Detaillösungen machbar.

Wann EH 40: Nur wenn die Bausubstanz die erforderliche Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit zulässt und das Budget keine Einschränkung darstellt. Die maximale Förderung von 22.500 EUR (mit EE-/NH-Klasse) kompensiert die sehr hohen Mehrkosten gegenüber EH 55 in der Regel nicht vollständig.

EH Denkmal: Der Sonderstandard

Effizienzhaus Denkmal wurde für denkmalgeschützte Gebäude und erhaltenswerte Bausubstanz geschaffen, bei denen eine vollständige energetische Sanierung nicht möglich ist (z. B. keine Außendämmung, keine Fensteränderung an der Straßenseite). Die Anforderungen sind bewusst niedrig: 160 % des Referenzgebäudes beim QP und 175 % beim H'T.

Wann EH Denkmal: Immer dann, wenn ein Denkmalschutz oder ein besonderer baurechtlicher Schutz die energetische Sanierung einschränkt. Nach der Reform vom Juli 2026 entfällt der Tilgungszuschuss für EH Denkmal (0 %) – es bleibt der zinsgünstige KfW-261-Kredit auf bis zu 150.000 EUR/WE, der die Sanierung trotz der eingeschränkten Maßnahmen finanziell erleichtert.

Effizienzhaus vs. Einzelmaßnahmen: Wann lohnt sich was?

Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Sanierung ist, ob Sie den Effizienzhaus-Weg (KfW 261) oder den Einzelmaßnahmen-Weg (BAFA BEG EM) wählen. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus – Sie können nicht für dieselbe Maßnahme beide Programme nutzen.

Kriterium Effizienzhaus (KfW 261) Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM)
Voraussetzung Gesamtsanierung auf EH-Niveau, Energieberater als Planer Einzelne Maßnahme, Energieberater für Bestätigung
Förderart Kredit + Tilgungszuschuss (oder reiner Zuschuss) Zuschuss
Fördersatz 0–15 % (je nach EH-Stufe + Boni, ab 21.07.2026) 15 % + 5 % iSFP-Bonus (Hülle; iSFP-Bonus seit Juli 2026 nur ab 30.000 EUR Investition und auf Kosten oberhalb der 30.000-EUR-Basis)
Förderfähige Kosten/WE einheitlich 150.000 EUR 30.000–60.000 EUR pro Kalenderjahr
Max. Förderung/WE Bis 22.500 EUR + 5.000 EUR Baubegl. Bis 12.000 EUR/a (Hülle mit iSFP)
Kredit Ja, zinsgünstig (ab 0,01 %) Nein (aber KfW 358/359 Ergänzungskredit möglich)
Planungsaufwand Hoch (Gesamtbilanzierung, Baubegleitung) Moderat (Einzelnachweis pro Maßnahme)
Flexibilität Alles gleichzeitig Schrittweise über Jahre

Entscheidungshilfe

Effizienzhaus (KfW 261) wählen, wenn:

  • Sie eine Komplettsanierung planen (alle Gewerke gleichzeitig)
  • Die Gesamtkosten über 80.000 EUR liegen
  • Ein Effizienzhaus-Niveau realistisch erreichbar ist (Energieberater prüft das)
  • Sie einen zinsgünstigen Kredit brauchen/wollen
  • Sie einen hohen Tilgungszuschuss anstreben

Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM) wählen, wenn:

  • Sie schrittweise sanieren (ein bis zwei Maßnahmen pro Jahr)
  • Das Budget pro Jahr auf 30.000–60.000 EUR begrenzt ist
  • Sie keinen Kredit benötigen (Zuschuss reicht)
  • Kein Effizienzhaus-Niveau angestrebt wird (z. B. nur Dach + Fassade ohne Heizungstausch)
  • Sie die steuerliche Absetzung nach § 35c EStG bevorzugen (alternativ zu BEG)

Tipp: Lassen Sie Ihren Energieberater beide Varianten durchrechnen. Häufig zeigt sich, dass der Effizienzhaus-Weg bei einer Komplettsanierung 5.000–15.000 EUR mehr Förderung bringt als der Einzelmaßnahmen-Weg – obwohl die Planungskosten höher sind. Einen detaillierten Förderungsvergleich finden Sie im Überblick Förderung energetische Sanierung.

Wirtschaftlichkeitsvergleich: EH 85 vs. EH 70 vs. EH 55

Das folgende Rechenbeispiel vergleicht die drei gängigsten Effizienzhaus-Stufen für die Sanierung eines EFH (BJ 1972, 130 m², Ausgangszustand 230 kWh/m²a, Gasheizung):

Die Förderwerte sind auf die neue BEG-Förderrichtlinie (ab 21. Juli 2026) gerechnet; der Tilgungszuschuss liegt je Stufe 10 Prozentpunkte unter dem früheren Satz.

Position EH 85 EH 70 EH 55
Investitionskosten brutto 78.000 EUR 95.000 EUR 118.000 EUR
Mehrkosten ggü. EH 85 +17.000 EUR +40.000 EUR
Tilgungszuschuss (ohne Bonus) 0 % = 0 EUR 0 % = 0 EUR 5 % = 5.900 EUR
Tilgungszuschuss (mit EE) 0 % von 78.000 = 0 EUR 5 % von 95.000 = 4.750 EUR 10 % von 118.000 = 11.800 EUR
Baubegleitung (50 %, max 5.000) 3.000 EUR 3.500 EUR 4.000 EUR
Gesamte Förderung (mit EE) 3.000 EUR 8.250 EUR 15.800 EUR
Eigenkosten 75.000 EUR 86.750 EUR 102.200 EUR
Endenergiebedarf danach 95 kWh/m²a 70 kWh/m²a 50 kWh/m²a
Heizkosten/a (WP) 1.450 EUR 1.070 EUR 760 EUR
Heizkostenersparnis ggü. Ausgang 2.130 EUR/a 2.510 EUR/a 2.820 EUR/a
Amortisation (3 % Steigerung) ca. 25 Jahre ca. 24 Jahre ca. 24 Jahre

Ergebnis: Nach der Reform vom Juli 2026 verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten der ambitionierten Stufen. EH 85 erhält keinen Tilgungszuschuss mehr, sodass nur die Baubegleitung übrig bleibt. EH 55 mit EE-Klasse ist der neue Sweet Spot: Die 40.000 EUR Mehrkosten gegenüber EH 85 werden durch 12.800 EUR mehr Förderung und 690 EUR/a mehr Heizkostenersparnis teilweise aufgefangen. EH 70 (mit EE) bringt gegenüber EH 85 immerhin 5.250 EUR mehr Förderung und 380 EUR/a mehr Einsparung – lohnt sich aber vor allem, wenn EH 55 technisch nicht erreichbar ist.

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Der Weg zum Effizienzhaus: Ablauf

1. Energieberater beauftragen

Ohne einen in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragenen Energieberater geht nichts. Der Berater erstellt die Bilanzierung, bestimmt das erreichbare Effizienzhaus-Niveau und begleitet das Projekt bis zur Fertigstellung. Kosten: 3.000–8.000 EUR (EFH), davon werden 50 % (max. 5.000 EUR) über KfW 261 gefördert.

Mehr zur Auswahl und zu den Aufgaben des Energieberaters finden Sie im Ratgeber Energieberater und im Ratgeber KfW-Energieberater.

2. Bilanzierung und Planung

Der Energieberater erstellt eine Energiebilanz des Ist-Zustands (mit Software wie GEG/BKI/Hottgenroth) und simuliert verschiedene Maßnahmenpakete. Er bestimmt, welches Effizienzhaus-Niveau mit welchen Maßnahmen erreichbar ist. Das Ergebnis ist die technische Projektbeschreibung (TPB), die alle Maßnahmen, U-Werte, Anlagentechnik und Nachweise enthält.

3. Förderantrag stellen

Der Energieberater stellt den KfW-261-Antrag über das KfW-Online-Portal. Der Antrag muss vor Auftragserteilung an Handwerker gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2–4 Wochen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Ratgeber KfW-Sanierung beantragen.

4. Umsetzung mit Baubegleitung

Während der Bauphase überwacht der Energieberater die Ausführungsqualität: Dämmstärken, Anschlussdetails, Luftdichtheit, Anlagentechnik. Am Ende wird bei EH 55 und besser in der Regel ein Blower-Door-Test (Luftdichtigkeitsmessung) durchgeführt, um die Einhaltung der n50-Anforderung nachzuweisen. Kosten: 300–500 EUR.

5. Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Abschluss der Sanierung erstellt der Energieberater die BnD, die bestätigt, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden und das Effizienzhaus-Niveau erreicht ist. Die BnD wird bei der KfW eingereicht, woraufhin der Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird.

Typische Herausforderungen bei der Effizienzhaus-Sanierung

Luftdichtheit im Altbau

Die Anforderungen an die Luftdichtheit (n50 ≤ 1,5–3,0 1/h je nach Stufe) sind bei Altbauten eine der größten Herausforderungen. Undichtigkeiten an Dachanschlüssen, Fensterbänken, Rollladenkästen, Kabeldurchführungen und Installationsschächten müssen systematisch beseitigt werden. Ein Blower-Door-Test während der Bauphase (nicht erst am Ende) hilft, Leckagen rechtzeitig zu finden.

Wärmebrücken

Bei EH 55 und besser ist ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich. Das bedeutet, dass der Energieberater jeden kritischen Bauteilanschluss (Fensterlaibung, Sockel, Dachtraufe, Balkonanschluss, Rollladen) einzeln berechnen muss. Pauschalzuschläge, die bei EH 85 noch akzeptiert werden, reichen nicht mehr. Das erhöht den Planungsaufwand, stellt aber sicher, dass die Detaillösungen tatsächlich funktionieren.

Bestandsgeometrie

Viele Altbauten haben ungünstige A/V-Verhältnisse (Außenfläche zu Volumen): Erker, Gauben, verwinkelte Grundrisse, angebaute Garagen oder Wintergärten. Je ungünstiger das A/V-Verhältnis, desto höher müssen die Dämmstärken sein, um denselben Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Bei sehr ungünstiger Geometrie kann EH 55 oder EH 40 nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar sein.

Bestandsheizung und Wärmeverteilung

Für EH 55 und besser wird in der Regel eine Wärmepumpe benötigt. Wärmepumpen arbeiten am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen (35–45 Grad C). Bestehende Heizkörper aus dem Altbau sind aber häufig auf 55–70 Grad C ausgelegt. In vielen Fällen reichen die vorhandenen Heizkörper nach der Hüllensanierung trotzdem aus (weil der Wärmebedarf so stark sinkt), aber das muss der Energieberater prüfen. Im Worst Case müssen einzelne Heizkörper vergrößert oder durch Niedertemperaturheizkörper ersetzt werden. Kosten: 200–800 EUR pro Heizkörper.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau und Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung.

Effizienzhaus und die neuen EPBD-Energieklassen

Mit der Einführung der neuen Energieklassen A bis G ab Mai 2026 stellt sich die Frage, wie die KfW-Effizienzhaus-Stufen den neuen Klassen entsprechen. Eine exakte Zuordnung ist nicht möglich, da die Effizienzhaus-Stufen relativ zum Referenzgebäude definiert sind, während die EPBD-Klassen absolute Grenzen verwenden. Näherungsweise gilt:

KfW-Effizienzhaus Ungefähre EPBD-Klasse Primärenergiebedarf (typisch)
EH 85 C–D 70–90 kWh/m²a
EH 70 B–C 55–75 kWh/m²a
EH 55 B 40–60 kWh/m²a
EH 40 A–B 25–40 kWh/m²a
EH Denkmal D–E 100–160 kWh/m²a

Mehr zu den neuen Energieklassen finden Sie im Ratgeber Energieausweis 2026 und im Artikel Altbau Energieklassen und Sanierungspfade.

Häufige Fragen

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das bestimmte energetische Standards erfüllt. Die Zahl (85, 70, 55, 40) gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes das Haus verbraucht. Je niedriger die Zahl, desto besser die Effizienz. Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit dem Programm KfW 261 durch zinsgünstige Kredite und – nach der Reform vom Juli 2026 – Tilgungszuschüsse von 0–15 % auf einheitlich 150.000 EUR/WE (früher 5–25 %).

Welches Effizienzhaus-Niveau sollte ich bei der Sanierung anstreben?

Nach der Reform vom Juli 2026 hat sich der wirtschaftliche Sweet Spot verschoben: EH 85 und EH 70 (ohne EE-Klasse) erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur den zinsgünstigen Kredit. Den höchsten sinnvoll erreichbaren Zuschuss bietet jetzt EH 55 mit EE-Klasse (10 % auf 150.000 EUR = 15.000 EUR), da eine Wärmepumpe dort ohnehin nötig ist. EH 40 liefert mit 22.500 EUR zwar den Maximalzuschuss, ist bei Bestandsgebäuden aber selten wirtschaftlich. Lassen Sie Ihren Energieberater mehrere Varianten durchrechnen.

Was ist der Unterschied zwischen EE-Klasse und NH-Klasse?

Die EE-Klasse erfordert, dass erneuerbare Energien mindestens 65 % des Wärmebedarfs decken (z. B. durch eine Wärmepumpe als alleinige Heizung). Die NH-Klasse erfordert zusätzlich ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat. Beide Klassen erhöhen den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. Die früher an die EE-/NH-Klasse gekoppelte Anhebung der förderfähigen Kosten auf 150.000 EUR/WE gilt seit der Reform vom Juli 2026 ohnehin einheitlich für alle. EE und NH sind nicht kumulierbar.

Kann ich mit einer Gasheizung ein Effizienzhaus erreichen?

Ja, EH 85 und unter bestimmten Voraussetzungen EH 70 sind auch mit einer Gas-Brennwertheizung erreichbar, wenn die Gebäudehülle sehr gut gedämmt ist. Ab EH 55 wird eine Wärmepumpe in der Regel notwendig, um den Primärenergiebedarf zu erreichen. Die EE-Klasse (mit dem Bonus von 5 Prozentpunkten Tilgungszuschuss) ist mit einer Gasheizung nicht erreichbar – und ohne sie bleibt für EH 85 und EH 70 nach der Reform kein Tilgungszuschuss.

Was kostet ein Effizienzhaus-Gutachten?

Die Energieberatung, Bilanzierung und Baubegleitung kosten für ein EFH typischerweise 5.000–8.000 EUR. Davon werden 50 % (max. 5.000 EUR) über KfW 261 gefördert. Ihr Eigenanteil liegt also bei ca. 2.500–3.000 EUR. Dieser Betrag ist gut investiert: Ohne Energieberater keine Effizienzhaus-Förderung, und die Bilanzierung stellt sicher, dass die Maßnahmen technisch und wirtschaftlich optimiert sind.

Wie lange dauert der KfW-261-Antragsprozess?

Die Bearbeitungszeit für den KfW-261-Antrag beträgt ca. 2–4 Wochen. Der Antrag muss vor Auftragserteilung an Handwerker gestellt werden. Die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt der Energieberater und reicht sie digital ein. Nach Förderzusage haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, die Sanierung umzusetzen. Den vollständigen Ablauf beschreibt unser Leitfaden KfW-Sanierung beantragen.


Der KfW-Effizienzhaus-Standard ist das Qualitätslabel für energetische Sanierungen in Deutschland. Er stellt sicher, dass die Sanierung nicht nur einzelne Bauteile verbessert, sondern das Gebäude als Ganzes auf ein definiertes Effizienzniveau hebt. Die Förderung über KfW 261 macht die Effizienzhaus-Sanierung wirtschaftlich attraktiv – nach der Reform vom Juli 2026 insbesondere bei den Stufen EH 55 und EH 40, wo der Tilgungszuschuss die Mehrkosten gegenüber einer reinen Einzelmaßnahmen-Sanierung am stärksten kompensiert; für EH 85 und EH 70 zählt vor allem der zinsgünstige Kredit.

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